VERORDNUNGSBLATT LANDESSCHULRAT FÜR NIEDERÖSTERREICH

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Transkript:

VERORDNUNGSBLATT LANDESSCHULRAT FÜR NIEDERÖSTERREICH 22.09.2006 9/2006 Amtlicher Teil: Seite Nr. 12: Verordung: Einrichtung einer Externistenprüfungskommission an der BFS f. wirtsch. Berufe Gmünd 59 Mitteilungen: Seite Ausschreibungen 59 Personalnachrichten 60 weitere Mitteilungen 62 A M T L I C H E R T E I L Nr. 12 Verordnung des Landesschulrates für Niederösterreich über die Einrichtung einer Externistenprüfungskommission an der BFS f. wirtschaftl. Berufe Gmünd (LSR, Zl. II-263/31-2006, v. 14.9.2006) Gemäß 7 Abs. 3 Bundes-Schulaufsichtsgesetz (BGBl. Nr. 240/1962, in der geltenden Fassung) in Verbindung mit 42 Abs. 4 SchUG (Schulunterrichtsgesetz, BGBl. Nr. 472/1986 i.d.g.f.) wird an der Bundesfachschule für wirtschaftliche Berufe Gmünd eine Externistenprüfungskommission eingerichtet. Der Amtsführende Präsident S t r i c k e r Hofrat A U S S C H R E I B U N G E N Ausschreibung schulfester Lehrerstellen an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (LSRfNÖ Zl. I-1308/23-2004) Im Bereich des Landesschulrates für Niederösterreich werden gem. 206 BDG 1979 folgende schulfeste Lehrerstellen an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen zur Bewerbung ausgeschrieben: Schule: Schulfeste Lehrerstelle HTBLA Krems L1 3500 Krems, Alauntalstr. 29 1 Mathematik/Physik 1 Bewegung u. Sport (m) 1 Englisch/Deutsch 59

2 FTU / HTF 1 FPU Maurerei 1 FPU Zimmerei VOBl. d. LSR f. NÖ Stück 9/2006 Gem. 206(5) leg. cit. sind die an den Landesschulrat für Niederösterreich zu richtenden Bewerbungsgesuche innerhalb eines Monats nach dem Ausschreibungstag im Dienstweg einzubringen. Nicht rechtzeitig eingebrachte Bewerbungsgesuche können nicht berücksichtigt werden. Als Ausschreibungstag gilt der Tag der Verlautbarung im Verordnungsblatt des Landesschulrates für Niederösterreich. Für den Amtsführenden Präsidenten Hofrat Mag. Koprax Landesschulratsdirektor P E R S O N A L N A C H R I C H T E N TITELVERLEIHUNGEN Der Bundespräsident hat Dipl.Päd. Franz Szobek, FOL an der HTBL- u. VA Mödling, den Berufstitel Oberschulrat verliehen. Der Bundespräsident hat Christine Waltner, SOL an der ASO Stockerau, den Berufstitel Schulrätin verliehen. ERNENNUNGEN Die NÖ Landeslehrerkommission für berufsbildende Pflichtschulen hat zum Direktor ernannt: Franz Huber, BOL an der LBS St. Pölten, zum Direktor an der LBS St. Pölten; Anton Hauser, BDS an der LBS Lilienfeld, zum Direktor an der LBS Lilienfeld; Gertrude Marek, BOL an der LBS Schrems, zur Direktorin an der LBS Schrems; Ing. Rudolf Wickenhauser, BOL an der LBS Zistersdorf, zum Direktor an der LBS Zistersdorf. ANERKENNUNGEN Der Landesschulrat für NÖ hat Dank und Anerkennung ausgesprochen: Ing. Günter Barth, BOL an der LBS Langenlois; Mag. Dr. Matthias Bauer, Prof. an der BHAK u. BHAS St. Pölten; Mag. Gabriele Bajalan, Prof. an der BHAK u. BHAS St. Pölten; Ing. Gerald Böck, Vtl. an der LBS Mistelbach; OStR DI Dr. Maximilian Czegley, Prof. an der HTBL- u. VA Wr. Neustadt; Ing. Hermann Dangl, Vtl. an der HTBLA Hollabrunn; Susanne Deutsch, ehem. VOL an der HS Ober-Grafendorf; SR Ing. Walter Eckerl, ehem. BOL an der LBS Stockerau I; 60

Dipl. Päd. Josef Fessl, Vtl. an der LBS Stockerau II; Norbert Fröschl, Vtl. an der LBS Mistelbach; Hans Werner Fuchs, Vtl. an der HTBLA Hollabrunn; Daniela Fuxsteiner, LPTS an der PTS St. Pölten; Mag. Maria Gonaus, Prof. an der BHAK u. BHAS St. Pölten; Erich Grössing, BOL an der LBS Mistelbach; Beatrix Hanke, ehem. HOL an der HS Leopoldsdorf; Herta Hauer, HOL an der HS Kirchberg am Wagram; Barbara Herzog, LPTS an der PTS St. Pölten; Elisabeth Hiess, BOL an der LBS Schrems; Karin Hintersteiner, LPTS an der PTS St. Pölten; SR Ing. Erwin Hörmann, BOL an der LBS Langenlois; Ing. Christian Hofer, BOL an der LBS Neunkirchen; Helmut Hofer, BL an der LBS Neunkirchen; Daniel Hoffmann, Vtl. an der LBS St. Pölten; Elisabeth Hoffmann, ehem. HOL an der HS Neusiedl/Zaya; DI (FH) Andreas Holzer, BOL an der LBS Neunkirchen; Ing. Manfred Knoll, Vtl. an der LBS Neunkirchen; Doris Kollmitzer, Vtl. an der LBS Langenlois; Robert Kugler, VB an der HTBLA Hollabrunn; Ing. Josef Lachinger, Vtl. an der HTBLA Hollabrunn; Dipl. Päd. Josef Lang, Vtl. an der LBS Stockerau II; Ing. Franz Matejicek, vlpts an der PTS St. Pölten; Ing. Leopold Mayer, Vtl. an der HTBLA Hollabrunn; Herbert Mayerhofer, ehem. HOL an der HS Pressbaum; Mag. Maria Meindl, Prof. an der BHAK u. BHAS St. Pölten; Hermann Mitter, BOL an der LBS Neunkirchen; Mag. Sabine Mittinger, Prof. an der BHAK u. BHAS St. Pölten; Christine Pascutti, VOL an der VS Himberg; OSR Brunhilde Puhl, HD der HS II Hainburg/D.; SR Michael Puhr, BOL an der LBS Neunkirchen; Ing. Hubert Ringbauer, BOL an der LBS Mistelbach; Mag. Günther Schaufler, Prof. an der BHAK u. BHAS St. Pölten; Ing. Gerhard Schiller, BOL an der LBS Mistelbach; Theresia Schiller, ehem. HOL an der HS Krumbach; Werner Seltenhammer, BL an der LBS Mistelbach; Monika Simader, HOL an der PTS St. Pölten; Ing. Richard Smetana, Vtl. an der HTBLA Hollabrunn; DI Gerald Stoll, Vtl. an der HTBLA Hollabrunn; Marianne Täuber, ehem. OL f. WE an der HS Yspertal; Johann Traxler, Pater Aegid, kirchl. bestellter Religionslehrer am BG u. BRG Zwettl; Erich Weißensteiner, Vtl. an der LBS Theresienfeld; SR Franz Weißkircher, ehem. VOL an der PTS Horn; DI Günter Wessner, Vtl. an der HTBLA Hollabrunn; Norbert Winkler, ehem. HD der HS Klosterneuburg, Hermannstraße; Reg.Rat DI Dr. Hermann Wohlfart, AV an der HTBL- u. VA Wr. Neustadt; SR Ewa Wurm, ehem. VOL an der HS Purkersdorf; Ing.Josef Zagler, BOL an der LBS Neunkirchen; Mag. Erika Zeh, Vtl. an der BHAK u. BHAS St. Pölten; Mag. Erich Zöchling, Vtl. an der LBS St. Pölten. 61

W E I T E R E M I T T E I L U N G E N "Allgemeine Stipendienstiftung Niederösterreich" Aus der Allgemeine Stipendienstiftung Niederösterreich werden Stipendien für erbrachte Leistungen im vergangenen Schul- bzw. Studienjahr ausgeschrieben. Diese Stipendien sind für SchülerInnen aus Niederösterreich und für StudentInnen aus Niederösterreich bzw. Wien bestimmt. Stipendien können vergeben werden an: ordentliche SchülerInnen oder ordentliche StudentInnen, die österreichische öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete höhere Schulen mit Reifeprüfungsabschluss bzw. Fakultäten für Maschinenbau, Elektrotechnik und Bauingenieurwesen an Technischen Universitäten besuchen; bedürftig sind; Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Pro-Kopf-Einkommen 620,-- netto nicht überschreitet, wobei die eigenen Einkünfte den Jahresbruttobetrag von 7.300,-- nicht übersteigen dürfen. einen günstigen Schulerfolg (Notendurchschnitt nicht höher als 2,1 und kein nicht genügend ) nachweisen; bzw. einen günstigen Studienerfolg (Notendurchschnitt nicht höher als 2,3 im Reife-, Berufsreife- bzw. Studienberechtigungsprüfungszeugnis bei Student- Innen im ersten Studienjahr bzw. nicht höher als 3 bei StudentInnen an Technischen Universitäten) nachweisen; A C H T U N G: Als Nachweis des Studienerfolges bei StudentInnen im Rahmen eines Studiums mit abschließenden SIP-Noten muss mindestens eine SIP-Note für den geforderten Zeitraum vorgelegt werden. die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen; ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich (SchülerInnen) oder in Niederösterreich bzw. Wien (StudentInnen) haben. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, senden Sie das entsprechende Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben samt allen Beilagen an folgende Adresse: Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Stiftungsverwaltung 1010 Wien, Landskrongasse 5/X Einreichfrist: 15. September bis 31. Mai des laufenden Schul- bzw. Studienjahres (Datum des Poststempels) Ansprechpersonen: Für Studenten: Für Schüler: Frau Jandrisits 01/9005-13393 Frau Schuster 01/9005-13159 e-mail: post.f4@noel.gv.at www.noe.gv.at/studium 62

Jede Änderung der Kontonummer und der Wohnadresse (des Hauptwohnsitzes) ist im eigenen Interesse u n v e r z ü g l i c h der Abteilung Stiftungsverwaltung mitzuteilen. Auf die Zuerkennung von Stipendien besteht kein Rechtsanspruch. Dr. Petra Bohuslav Landesrätin Michael von Zoller-Stiftung Aus der Michael von Zoller-Stiftung werden Stipendien für erbrachte Leistungen im vergangenen Schul- bzw. Studienjahr ausgeschrieben. Diese Stipendien sind für SchülerInnen und für StudentInnen aus Niederösterreich, Tirol und dem 7. Wiener Gemeindebezirk Neubau bestimmt. Stipendien können vergeben werden an: ordentliche SchülerInnen oder ordentliche StudentInnen, die österreichische öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete höhere Schulen mit Reifeprüfungsabschluss bzw. Universitäten, Pädagogische Akademien, Berufspädagogische Akademien, Akademien für Sozialarbeit bzw. Fachhochschulen für Sozialarbeit und Agrarpädagogische Akademien besuchen; bedürftig sind; Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Pro-Kopf-Einkommen 620,-- netto nicht überschreitet, wobei die eigenen Einkünfte den Jahresbruttobetrag von 7.300,-- nicht übersteigen dürfen. einen günstigen Schulerfolg (Notendurchschnitt nicht höher als 2,1 und kein nicht genügend ) nachweisen; bzw. einen günstigen Studienerfolg (Notendurchschnitt nicht höher als 2,3 im Reife-, Berufsreife- bzw. Studienberechtigungsprüfungszeugnis bei StudentInnen im ersten Studienjahr bzw. nicht höher als 2,5 bei StudentInnen an Akademien bzw. Fachhochschulen für Sozialarbeit sowie nicht höher als 3 bei StudentInnen an Universitäten) nachweisen; A C H T U N G: Als Nachweis des Studienerfolges bei Medizin-StudentInnen bzw. StudentInnen im Rahmen eines Studiums mit abschließenden SIP-Noten muss mindestens eine SIP- Note für den geforderten Zeitraum vorgelegt werden. die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen; und eine der nachgenannten Eigenschaften aufweisen: Verwandte des Stifters; dessen Namensträger; BewerberInnen, die in Tirol geboren wurden und zum Zeitpunkt der Geburt ihren Hauptwohnsitz in Tirol hatten bzw. noch haben; BewerberInnen, die in Südtirol geboren wurden und ihren Hauptwohnsitz in Tirol bzw. in Österreich haben; BewerberInnen, die ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben; BewerberInnen, die ihren Hauptwohnsitz im 7. Wiener Gemeindebezirk Neubau haben. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, senden Sie das entsprechende Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben samt allen Beilagen an folgende Adresse: 63

Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Stiftungsverwaltung 1010 Wien, Landskrongasse 5/X VOBl. d. LSR f. NÖ Stück 9/2006 Einreichfrist: 15. September bis 31. Mai des laufenden Schul- bzw. Studienjahres (Datum des Poststempels) Ansprechpersonen: Für Studenten: Für Schüler: Frau Jandrisits 01/9005-13393 Frau Schuster 01/9005-13159 e-mail: post.f4@noel.gv.at www.noe.gv.at/studium W I C H T I G: Eine eventuelle Verwandtschaft mit dem Stifter ist nachzuweisen. Jede Änderung der Kontonummer und der Wohnadresse (des Hauptwohnsitzes) ist im eigenen Interesse u n v e r z ü g l i c h der Abteilung Stiftungsverwaltung mitzuteilen. Auf die Zuerkennung von Stipendien besteht kein Rechtsanspruch. Dr. Petra Bohuslav Landesrätin Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich" Aus der Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich werden Stipendien für erbrachte Leistungen im vergangenen Schul- bzw. Studienjahr ausgeschrieben. Diese Stipendien sind für SchülerInnen und für StudentInnen aus Niederösterreich bestimmt. Stipendien können vergeben werden an: ordentliche SchülerInnen oder ordentliche StudentInnen, die österreichische öffentliche oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete höhere Schulen mit Reifeprüfungsabschluss bzw. Universitäten, Fachhochschul-Studiengänge bzw. Fachhochschulen, Pädagogische Akademien, Berufspädagogische Akademien, Akademien für Sozialarbeit und Agrarpädagogische Akademien, sowie medizinisch-technische Akademien und Hebammenakademien besuchen; bedürftig sind; Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Pro-Kopf-Einkommen 620,-- netto nicht überschreitet, wobei die eigenen Einkünfte den Jahresbruttobetrag von 7.300,-- nicht übersteigen dürfen. einen günstigen Schulerfolg (Notendurchschnitt nicht höher als 2,1 und kein nicht genügend ) nachweisen; bzw. einen günstigen Studienerfolg (Notendurchschnitt nicht höher als 2,3 im Reife-, Berufsreife- bzw. Studienberechtigungsprüfungszeugnis bei Student- Innen im ersten Studienjahr bzw. nicht höher als 2,5 bei StudentInnen von Fachhochschul-Studiengängen bzw. an Fachhochschulen und an Akademien sowie nicht höher als 3 bei StudentInnen an Universitäten) nachweisen; A C H T U N G: Als Nachweis des Studienerfolges bei Medizin-StudentInnen bzw. StudentInnen im 64

Rahmen eines Studiums mit abschließenden SIP-Noten muss mindestens eine SIP-Note für den geforderten Zeitraum vorgelegt werden. die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen; ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben. Bei BewerberInnen, die mit dem Stifter verwandt oder verschwägert sind und ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, sowie bei Kindern von NÖ Landesbediensteten kann von dem Erfordernis des Hauptwohnsitzes in Niederösterreich abgesehen werden. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, senden Sie das entsprechende Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben samt allen Beilagen an folgende Adresse: Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Stiftungsverwaltung 1010 Wien, Landskrongasse 5/X Einreichfrist: 15. September bis 31. Mai des laufenden Schul- bzw. Studienjahres (Datum des Poststempels) Ansprechpersonen: Für Studenten: Für Schüler: Frau Jandrisits 01/9005-13393 Frau Schuster 01/9005-13159 e-mail: post.f4@noel.gv.at www.noe.gv.at/studium W I C H T I G: Eine eventuelle Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit dem Stifter ist nachzuweisen. Jede Änderung der Kontonummer und der Wohnadresse (des Hauptwohnsitzes) ist im eigenen Interesse u n v e r z ü g l i c h der Abteilung Stiftungsverwaltung mitzuteilen. Auf die Zuerkennung von Stipendien besteht kein Rechtsanspruch. Dr. Petra Bohuslav Landesrätin Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich Leistungsstipendien Aus der Windhag-Stipendienstiftung für Niederösterreich werden insgesamt 20 Leistungsstipendien für besondere Studienleistungen im vergangenen Studienjahr ausgeschrieben. Diese Leistungsstipendien sind für StudentInnen aus Niederösterreich bestimmt. Leistungsstipendien können vergeben werden an: ordentliche StudentInnen bzw. BewerberInnen mit abgeschlossenem Studium an der Universität Wien, der Medizinischen Universität Wien, der Technischen Universität Wien, der Universität für Bodenkultur Wien, der Veterinärmedizinischen Universität Wien und der Wirtschaftsuniversität Wien, die eine besondere Studienleistung nachweisen (z.b. Diplomprüfung des ersten oder zweiten Studienabschnittes bzw. Diplomarbeit oder Dissertation mit ausgezeich- 65

netem oder sehr gutem Erfolg und Empfehlungsschreiben des zuständigen Universitätsprofessors); die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen; ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben. Bei mehr als 20 Bewerbungen um ein Leistungsstipendium sind für die Vergabe neben der erbrachten Leistung auch die persönlichen Verhältnisse, insbesondere die Bedürftigkeit der BewerberInnen maßgebend. Außerdem werden in diesem Fall Ansuchen von BewerberInnen, die bereits in früheren Jahren ein Leistungsstipendium erhalten haben, nicht berücksichtigt. Bei BewerberInnen, die mit dem Stifter verwandt oder verschwägert sind und ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, sowie bei Kindern von NÖ Landesbediensteten kann von dem Erfordernis des Hauptwohnsitzes in Niederösterreich abgesehen werden. Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, senden Sie das entsprechende Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben samt allen Beilagen an folgende Adresse: Amt der NÖ Landesregierung Abteilung Stiftungsverwaltung 1010 Wien, Landskrongasse 5/X Einreichfrist: 15. Dezember des laufenden Jahres (Datum des Poststempels) Ansprechperson: Frau Jandrisits 01/9005-13393 e-mail: post.f4@noel.gv.at www.noe.gv.at/studium W I C H T I G: Eine eventuelle Verwandtschaft oder Schwägerschaft mit dem Stifter ist nachzuweisen. Jede Änderung der Wohnadresse (des Hauptwohnsitzes) ist im eigenen Interesse u n v e r z ü g l i c h der Abteilung Stiftungsverwaltung mitzuteilen. Auf die Zuerkennung von Leistungsstipendien besteht kein Rechtsanspruch. Dr. Petra Bohuslav Landesrätin 66