AUSSCHREIBUNG 8. Inselsberg Marathon

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Transkript:

AUSSCHREIBUNG 8. Inselsberg Marathon Allgemeines Termin: Sonntag, 17. Juni 2018 Veranstalter: Bad Tabarzer SV 1887 Ausrichter: Bad Tabarzer SV / Abt. Mountainbike Austragungsort: 99891 Bad Tabarz Start/Ziel: Winkelhof, Max- Alvary Strasse Parkplätze: in den anliegenden Strassen und Parkplätzen. Der unmittelbare Bereich um den Winkelhof ist gesperrt. Wettkampfart: Mountainbike-Marathon Strecke: Streckenführung im angrenzenden Waldgebiet auf befestigten Wegen, Trails und teilweise öffentlichen Strassen Distanzen: Einsteigerrunde: 19Km, ca 620 Höhenmeter (keine Lizenzfahrer erlaubt) Mitteldistanz: 32 km, ca. 1150 Hm Langdistanz 64 km, ca. 2300 Hm Streckenmarkierungen: Einsteigerrunde: blaue Pfeile Mittel- u. Langdistanz: rote Pfeile Zusätzliche Hinweisschilder Anmeldung Erfolgt über die Internetseite www.mtb-tabarz.de und den dortigen Link zur Zeitmessfirma ZWOPUNKTNULL ( zpn-timing.de ) Meldeschluss Meldeschluss und Einzahlungsschluss für den 8. Inselsberg Marathon ist der 31. Mai 2018, 24:00 Uhr. Die Anmeldung wird erst mit dem Eingang der Teilnahmegebühr auf dem Konto gültig. Bei Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr! Nenngeld Das Nenngeld beträgt bis zum 31. Mai 2018, 24:00 Uhr 25,- Euro, danach bis zum Tag des Rennens 35,- Euro. Das Nenngeld beinhaltet einen Verpflegungsgutschein, Teilnehmerpräsent, professionelle Zeitmessung, sowie Sicherung der Strecke durch das DRK. Anfallende Gebühren und Serviceabgaben für den Transfer des Nenngeldes bzw. den kompletten Zahlungsverkehr trägt in jedem Fall der Teilnehmer. Teilnehmer, die das Nenngeld nach dem 31. Mai 2018 überweisen müssen am Starttag unbedingt einen Nachweis der Zahlung vorlegen. (Kontoauszug o. ä.) Bei der Startnummernausgabe wird ein Pfand in Höhe von 10,- Euro für die Startnummer kassiert und nach dem Rennen gegen Abgabe der unbeschädigten Startnummer rückerstattet. Der Pfand wird am Starttag bar entrichtet. Bitte nicht vorher überweisen. Startnummern Die Startnummern müssen immer vorn am Lenker angebracht und gut lesbar sein. Es wird keine zusätzliche Werbung auf den Nummern geduldet. Die Abholung der Startunterlagen ist ausnahmslos nur persönlich gegen Vorlage der Lizenz (des Personalausweises) möglich. Teilnehmer unter 18 Jahre benötigen die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern. Diese kann auf mtb-tabarz.de heruntergeladen werden. Mindestalter am Starttag: 16 Jahre.

Die Startnummernausgabe ist ausgeschildert und befindet sich im Winkelhof. Eine Abholung der Unterlagen ist zu folgenden Öffnungszeiten möglich: Samstag, 16. Juni 17:00 18:00 Uhr Sonntag, 17. Juni ab 07:30 Uhr bis eine Stunde vor Start ACHTUNG: Bitte Startnummernpfand von 10,- Euro bei der Startnummernausgabe bereithalten. Reglement Für den 8. Inselsberg Marathon gilt das BDR-Reglement. Startberechtigung Die Rennen sind für Lizenz- und Hobbyfahrer offen. Startzeiten Sonntag, 17. Juni 2018 10:00 Uhr Mittel- und Langstrecke 10:30 Uhr Einsteiger- Runde Massenstart, Lizenzfahrer in der ersten Startreihe Klasseneinteilung Einsteigerrunde: U 23 m/w Jahrgang 1996-1999 Herren/ Damen ab Jahrgang 1995 Mittel- und Langstrecke: U 23 m/w Jahrgang 1996-1999 Herren/ Damen Jahrgang 1995-1987 Masters 1/Seniorinnen 1 Jahrgang 1988-1979 Masters 2/Seniorinnen 2 Jahrgang 1978-1969 Masters 3/Seniorinnen 3 Jahrgang 1968 Teilnehmer unter 18 Jahre benötigen die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern. Diese ist bei Abholung der Startunterlagen vorzulegen. Die Einsteigerrunde ist für Lizenzfahrer ausgenommen. Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl (weniger als 5 Starter), behält es sich der Veranstalter vor, einzelne Startklassen gemeinsam zu werten. Strecke Die vorgegebene Streckenführung muss komplett an einem Stück absolviert werden. Ein Verlassen des Streckenverlaufs ist nicht erlaubt. Nicht zur Streckenführung zählende Wege und Straßen dürfen nicht benutzt werden. Es gilt bei Querung bzw. beim Befahren von öffentlichen Straßen die STVO! Auf öffentlichen Straßen gilt zudem grundsätzlich das Rechtsfahrgebot. Verpflegungsstationen Andreaskreuz und Inselsberg Verpflegung: Riegel und isotonische Getränke sowie Obst, Wasser und Schorle Zeitmessung Speziell für dieses Format wird ein Zeitnahmesystem eingesetzt, wobei jeder Teilnehmer eine Startnummer mit Transponder mit sich führt, auf dem jeweils am Anfang und am Ende einer Strecke ein Zeitsignal geschrieben wird. Bei Verlust Startnummer wird der Teilnehmer nicht gewertet und der Pfand einbehalten. Zielschluss Beim offiziellen Start wird ein Zielschluss kommuniziert. Bis zu dieser angegebenen Zeit müssen alle Teilnehmer das Ziel erreicht haben, um gewertet zu werden.

Kontrollstellen Der Ausrichter richtet Kontrollstellen ein, die jeder Teilnehmer passieren muss. Die Kontrollstellen können überall an der Strecke installiert werden. Siegerehrung Die Siegerehrung erfolgt entsprechend den ausgeschriebenen Wettbewerben für männliche und weibliche Teilnehmer getrennt. Die besten drei jeder Klasse werden ca. 60 Minuten nach Rennende geehrt. Der Anspruch auf Preisvergabe setzt die Teilnahme an der Siegerehrung voraus. Eine nachträgliche Ausgabe von Pokalen und Sachpreisen ist ausgeschlossen. Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl (weniger als 5 Starter), behält es sich der Veranstalter vor, einzelne Startklassen gemeinsam zu werten. Schutzausrüstung Alle Teilnehmer müssen während des gesamten Wettbewerbs einen Helm (mit CE Zeichen) tragen. Bei Nichteinhaltung erfolgt die sofortige Disqualifikation. Der Teilnehmer ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften der Schutzbekleidung. Technischer Zustand der Sportgeräte Jeder Teilnehmer ist für den einwandfreien Zustand seines eingesetzten Materials am Fahrrad und seiner Schutzbekleidung selbst verantwortlich. Es darf nur Material verwendet werden, welches für diese Belastung ausgelegt ist. Der Zustand, die Qualität und die Konzeption bzw. Konstruktion darf keine Gefahr für den Teilnehmer oder Dritte darstellen. Die Schutzbekleidung muss die CE-Kennzeichnung enthalten. Der gesamte Streckenverlauf ist mit ein und demselben Fahrrad zu absolvieren, das heißt, es ist das Wechseln von Gabel, Dämpfer und Laufrädern verboten. ES darf nur Material ersetzt werden, welches von Teilnehmern selbst mitgeführt wurde. Die Teilnahme mit E-Bikes oder Pedelecs ist nicht erlaubt! Jury/Rennleitung Jegliche Entscheidungen zum Rennablauf, zu Regelverstößen und insbesondere zu Disqualifikationen werden von der Rennleitung getroffen. Die Jury ist während der Wettbewerbszeiten im Zielbereich oder im Organisationsbüro anzutreffen. Flying Marshals Während des Trainings sowie im Rennen werden Flying Marshals eingesetzt, die sich frei auf und neben der Strecke bewegen und die Einhaltung der Regeln kontrollieren. Eventuelle Regelverstöße werden von ihnen dokumentiert und der Jury zur abschließenden Bewertung vorgelegt. Flying Marshals dürfen nach Rücksprache mit der Rennleitung Fahrer mit sofortiger Wirkung disqualifizieren. Reporting Bei Regelverstößen ist jeder Teilnehmer selbst dazu aufgefordert, diese im Ziel dem Veranstalter mitzuteilen. Die Jury kann daraufhin angemessene Zeitstrafen festlegen. Als Beispiel lässt sich hier das Verlassen der markierten Wettkampfstrecke anführen, was NICHT zulässig ist und von der Jury mit entsprechenden Zeitstrafen belegt wird. Ein wiederholtes Abkürzen kann zum Ausschluss aus der Wertung führen. Ebenso verhält es sich bei Materialverstößen u. w. Regelwidrigkeiten. Wenn der Fahrer, der gegen Regeln verstoßen hat, diese nicht zur Selbstanzeige bringt, wird die Jury härtere Strafen bis hin zur Disqualifikation verhängen. Das Reporting dient einzig dem Fair Play. Einsprüche

Einsprüche gegen das Tagesergebnis oder gegen Disqualifikationen sowie Anzeigen zu Regelverstößen sind schriftlich an die Jury zu richten. Verantwortlichkeit des Teilnehmers Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivilund strafrechtliche Verantwortung für alle von Ihnen oder dem von ihnen benutzten Sportgerät verursachten Schäden. Die Teilnehmer werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, einen Versicherungsschutz gegen mögliche Schäden, die durch die Teilnahme an der Veranstaltung verursacht werden können, abzuschließen. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, Rücksicht auf andere Personen und gegenüber der Umwelt zu nehmen. Für alle rechtlichen Fragen gilt deutsches Recht. Auf den Transferetappen sind die Teilnehmer normale Verkehrsteilnehmer. Die Mitnahme eines voll aufgeladenen Mobiltelefons wird dringend empfohlen. Notrufnummern hängen bei der Anmeldung aus. Die Fahrer sind aufgefordert, sich in Notsituationen gegenseitig Hilfe zu leisten. Die Jury kann bei nachgewiesenem auf Hilfeleistung basiertem Zeitverlust Zeitkorrekturen vornehmen. Bei nachweislich unterlassener Hilfeleistung wird der Teilnehmer disqualifiziert. Haftungsverzicht Die Teilnehmer verzichten mit Abgabe der Meldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen die Veranstalter und Ausrichter, dessen Beauftragte, Sportwarte und Helfer, Behörden, Grundstücksbesitzer sowie irgendwelche anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen. (nach Deutschem Recht 308 und 309 BGB) Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Meldung gegenüber dem Veranstalter wirksam. Darüber hinaus entstehen keine Ansprüche, insbesondere nicht gegenüber Sponsoren und/oder den Zeitnehmern, Streckenposten oder Sanitätern. Die Veranstalter und Ausrichter behalten sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt oder aus Sicherheitsgründen oder von Behörden angeordneten erforderlichen Änderungen vorzunehmen oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außerordentliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadenersatzpflichten zu übernehmen. Jeder Teilnehmer erklärt mit seiner Meldung/seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder dem Abschicken des Online-Formulars, dass er die Bedingungen der Veranstaltungsausschreibung bezüglich der Durchführung des Wettbewerbs und sonstiger veranstaltungsspezifischen Festlegungen sowie die vorstehenden Festlegungen bezüglich der Verantwortlichkeit und des Haftungsverzichts anerkennt und er gegen Unfälle ausreichend versichert ist und auf eigenes Risiko teilnimmt. Jeder Teilnehmer bestätigt ausdrücklich, dass die auf dem Nennformular eingetragenen Angaben in vollem Umfang zutreffend sind. Zulassung Die Jury/Rennleitung behält sich die Zulassung jedes einzelnen Starters zu den Rennen grundsätzlich vor. Entscheidungsbefugt zu allen Reglements und deren Vollstreckung ist ausschließlich der Veranstalter oder die von ihm beauftragte Vertretung. Die Teilnehmer sind verpflichtet deren Anweisungen Folge zu leisten. Datenschutz

Die Teilnehmer erlauben mit ihrer Anmeldung zum Rennen den Veranstaltern und Ausrichtern personenbezogene Daten für Aktionen zu verwenden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen stehen. Jeder Teilnehmer willigt unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt ein, dass ohne Vergütungsanspruch Bild- und Videomaterial aus dem Wettbewerb uneingeschränkt veröffentlicht und an Pressevertreter weitergereicht sowie für Marketingaktivitäten verwendet werden können, auch soweit er selbst abgebildet ist. Geltende Bestimmungen Es gilt die Generalausschreibung und die Wettkampfbestimmungen des BDR - Mountainbike.