Ausschreibung und Reglement 1. Ammergauer Alpen (E-)Bike Challenge

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Transkript:

Ausschreibung und Reglement 1. Ammergauer Alpen (E-)Bike Challenge Tobias Lante 10.03.2017 REV06

Strecken/Wertungsklassen/Startzeiten Seite 2 von 13

STRECKEN Strecke A Strecke B Seite 3 von 13

Strecke C Seite 4 von 13

WERTUNGSKLASSEN Es werden alle Teilnehmer in folgenden Altersklassen mit Urkunden prämiert: U11 Schülerinnen Jahrgang bis 2007 Kid Challenge 1 Runde Strecke A U11 Schüler Jahrgang bis 2007 Kid Challenge 1 Runde Strecke A Es werden alle Teilnehmer in folgenden Altersklassen mit Urkunden prämiert: U13 Schülerinnen Jahrgang 2005-2006 Kid Challenge 1 Runde Strecke B U13 Schüler Jahrgang 2005-2006 Kid Challenge 1 Runde Strecke B Es werden alle Teilnehmer der Strecke B in folgenden Altersklassen mit Urkunden prämiert: U15 Schülerinnen Jahrgang 2003-2004 Teen Challenge 2 Runden Strecke B U15 Schüler Jahrgang 2003-2004 Teen Challenge 2 Runden Strecke B U17 weibl. Jugend Jahrgang 2001-2002 Teen Challenge 2 Runden Strecke B U17 männl. Jugend Jahrgang 2001-2002 Teen Challenge 2 Runden Strecke B Es werden jeweils die drei Erstplatzierten in folgenden Altersklassen mit Trophäen prämiert: U19 Juniorinnen Jahrgang 1999-2000 Marathon 4 Runden Strecke C U19 Junioren Jahrgang 1999-2000 Marathon 4 Runden Strecke C Frauen Ab Jahrgang 1999 Marathon 4 Runden Strecke C Männer Ab Jahrgang 1999 Marathon 4 Runden Strecke C Frauen Ab Jahrgang 2003 MTB-E-Bike 5 Runden Strecke C Challenge Männer Ab Jahrgang 2003 MTB-E-Bike Challenge 5 Runden Strecke C Grundlage für die Einstufung ist einzig und allein das Geburtsjahr. Beispiel: jeweils ab 01.01. eines jeden Kalenderjahres gehören zu der Altersklasse U19 diejenigen Sportler, die im Verlauf dieses Jahres mindestens 17 Jahre und höchstens 18 Jahre alt werden. Es ist unerheblich, ob das Geburtsdatum der 1.1. oder der 31.12. des jeweiligen Jahres ist. Seite 5 von 13

STARTPAKET Jeder Teilnehmer erhält das hochwertige Startpaket mit folgenden Leistungen: - Startnummer - Riegel und Gels als Streckenverpflegung - Siegerehrung - Urkunde - Ergebnisdienst - Streckenausarbeitung - Komplette Streckenabsicherung und beschilderung - Streckenpersonal - Dusch- und Umkleidemöglichkeiten - Bike Wasch Station - Medizinische Betreuung im Notfall STARTZEITEN 22.04.2017 U11 Schülerinnen: U11 Schüler: U13 Schülerinnen: U13 Schüler: U15 Weibliche Jugend: U15 Männliche Jugend: U17 Weibliche Jugend: U17 Männliche Jugend: Siegerehrung (alle Klassen): 14.00 Uhr 14.00 Uhr 14.30 Uhr 14.30 Uhr 15.15 Uhr 15.15 Uhr 15.15 Uhr 15.15 Uhr 16.30 Uhr 23.04.2017 U19 Juniorinnen: U19 Junioren: Frauen: Männer: MTB-E-Bike Challenge Frauen: MTB-E-Bike Challenge Männer: Siegerehrung (alle Klassen): 10.00 Uhr 10.00 Uhr 10.00 Uhr 10.00 Uhr 12.00 Uhr 12.00 Uhr 15.00 Uhr Seite 6 von 13

MELDEGEBÜHREN Meldegebühren bei einer verbindlichen Abmeldung bis zum 14.04.2017: U11, U13, U15, U17: EUR 10,00 / Person U19: EUR 20,00 / Person Erwachsene: EUR 25,00 / Person E-Bike Challenge: EUR 25,00 / Person Eine Nachmeldung ist bis 1 Stunden vor dem Start des jeweiligen Rennens möglich. Die Nachmeldegebühr beträgt EUR 5,00 / Person. Die Meldegebühr ist bis Meldeschluss auf folgendes Konto zu überweisen: SC Bad Kohlgrub e.v. DE41 7039 0000 0000 7588 33 GENODEF1GAP VR Bank Werdenfels Seite 7 von 13

Reglement Seite 8 von 13

E-BIKE CHALLENGE / MARATHON Das vorliegende Reglement gilt für jeden Teilnehmer der 1. Ammergauer Alpen (E-)Bike Challenge. Voraussetzung einer jeden Teilnahme ist die uneingeschränkte Anerkennung des Reglements. (1a) Marathon: Die Strecke C wird 4 mal ohne Pause gefahren. Die Strecke verläuft teilweise über öffentliche, nicht gesperrte Straßen. Auf diesen Abschnitten ist mit Verkehr zu rechnen und besondere Vorsicht geboten. (1b) E-Bike-Challenge: Die Strecke C wird 5 mal ohne Pause gefahren. Die Strecke verläuft teilweise über öffentliche, nicht gesperrte Straßen. Auf diesen Abschnitten ist mit Verkehr zu rechnen und besondere Vorsicht geboten. (2) Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, veranstaltungsrelevante Entscheidungen zu treffen. Dies beinhaltet auch eine kurzfristige Änderung, Erweiterung oder Verkürzung der Strecken im angemessenen Umfang. (3) Anordnungen des Veranstaltungs- sowie Ordnungspersonal ist zu jederzeit Folge zu leisten. Zum Veranstaltungspersonal zählen auch Streckenposten und Verpflegungspersonal. Bei Nichtbefolgung behält sich der Veranstalter eine Disqualifikation des Teilnehmers vor. Gegen Sanktionen des Veranstaltungs-/ Streckenpersonals kann erst nach Ende des Rennbetriebs Protest eingelegt werden. (4) Teilnahmeberechtigt sind Männer und Frauen. Startberechtigt sind Amateursportler. Alle Teilnehmer versichern mit Ihrer Anmeldung, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen eine Teilnahme am Wettbewerb bestehen. (5) Jugendliche der Jahrgänge 1999 2002 dürfen nur mit schriftlicher Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Kinder unter 14 Jahren sind beim Marathon nicht startberechtigt. (6) Der Veranstalter empfiehlt zudem allen Teilnehmern zu prüfen, ob Ihre Versicherung für den laufenden Rennbetrieb gültig ist. (7) Zur Teilnahme berechtigt sind nur Personen, die vor Startschuss den offiziellen Haftungsausschluss unterzeichnet und im Original an der Startnummernausgabe abgegeben haben. (8) Während des gesamten Rennbetriebs besteht Helmpflicht. (9a) E-Bike-Challenge: Zugelassen sind Mountainbikes und E-MTBs bis 29 Zoll nach StVO mit einer Unterstützung bis 25km/h, keine Cross Rennräder. Jeder Teilnehmer ist dazu angehalten, sein Fahrrad vor Fahrtantritt selbstständig auf technische Mängel zu überprüfen und diese ggf. zu beheben. Der Veranstalter rät, das Fahrrad vor dem Rennen von einem Fachmann auf Funktionstüchtigkeit überprüfen zu lassen. (9b) Marathon: Zugelassen sind Mountainbikes und E-MTBs bis 29 Zoll, keine Cross Rennräder. Jeder Teilnehmer ist dazu angehalten, sein Fahrrad vor Fahrtantritt selbstständig auf technische Mängel zu Seite 9 von 13

überprüfen und diese ggf. zu beheben. Der Veranstalter rät, das Fahrrad vor dem Rennen von einem Fachmann auf Funktionstüchtigkeit überprüfen zu lassen. (10) Autorisierte technische Unterstützung während eines Rennens besteht aus Reparaturen oder dem Ersatz eines Teils des Fahrrades außer dem Rahmen. Radwechsel von kompletten MTB-Rädern sind nicht gestattet. Die Rennfahrer haben die Ziellinie mit derselben Radnummer zu überqueren, die sie beim Start hatten. (11) Technische Unterstützung von Betreuern ist nur in der Verpflegungs-Zone erlaubt. Jedem Teilnehmer wird empfohlen, eine Auswahl an Werkzeug beim Rennbetreib mitzuführen. (12) Fahrradanhänger sind im Rennbetrieb nicht zugelassen. (13) Alle Startblöcke werden mit Bruttozeit, d.h. ab Startschuss, gemessen. (14) Eine Gefährdung von anderen Teilnehmern ist zu jederzeit auszuschließen. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, die durch undiszipliniertes Verhalten andere gefährden, von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. (15) Es gilt zu jeder Zeit die STVO Deutschlands auf allen Strecken während des Rennens. (16) Ein Verkürzen oder Verlängern der gemeldeten Strecke während des Rennens ist nicht zulässig. Wer manipuliert, körperlich und/ oder technisch, wird vom Rennen ausgeschlossen. (17) Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die Startnummer vorschriftsmäßig und gut sichtbar zu tragen. Andernfalls kann keine korrekte Zeitnahme im Rennbetreib garantiert werden. (18) Das Abwerfen von Müll und Unrat außerhalb der gekennzeichneten Verpflegungsbereiche führt zur sofortigen Disqualifikation durch den Veranstalter. Grundsätzlich dürfen Getränke und Verpflegung von den Betreuern nur stehend (nicht mitlaufend) gereicht werden. Diese Regel wird von den Streckenposten überwacht. (19) Jeder Teilnehmer ist während des Rennens selbst für Verpflegung und Getränke verantwortlich. Der Veranstalter stellt eine Grundausstattung in der Starttüte. Eine Garantie über die stetige Verfügbarkeit von Getränken und Speisen übernimmt der Veranstalter nicht. (20) Sollte ein Teilnehmer den Marathon vorzeitig beenden, muss er dies unverzüglich beim Rennbüro melden. Teilnehmer, die sich nicht ordnungsgemäß abmelden, müssen anfallende Kosten für eine eventuell eingeleitete Suchaktion durch den Veranstalter übernehmen. (21) Jede Form des Dopings ist untersagt und führt zur sofortigen Disqualifikation. Infos zur aktuellen Doping-Definition sind vor Veranstaltungsbeginn auf den Seiten der WADA selbstständig zu prüfen. (22) Bei Rücktritt, Nichtantritt oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr. Lediglich das Vorlegen eines ärztlichen Attests berechtigt den Teilnehmer sein Startgeld abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurückzuerhalten. Dieser Vorgang ist ausdrücklich reine Kulanz des Veranstalters. Seite 10 von 13

(23) Der/die Teilnehmer/in erteilt sein Einverständnis, dass in der Anmeldung genannte Daten und die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Rennen gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungsstücken und Videokassetten ohne Vergütungsansprüche genutzt werden dürfen. (24) Der Teilnehmer stellt den Skiclub Bad Kohlgrub und die jeweiligen Grundstückeigentümer ausdrücklich von sämtlichen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung, insbesondere aufgrund eines Unfalls, gleich ob aus Eigen- oder Fremdverschulden oder sonstigem Grund, gegen den Skiclub Bad Kohlgrub und den Grundstückseigentümern, deren gesetzliche Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, entstehen. Dieser Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Seite 11 von 13

KIDS CHALLENGE Das vorliegende Reglement gilt für jeden Teilnehmer der 1. Ammergauer Alpen Kids Challenge. Voraussetzung einer jeden Teilnahme ist die uneingeschränkte Anerkennung des Reglements durch den Erziehungsberechtigten (1) U11: Die Strecke A wird 1 mal ohne Pause gefahren. U13: Die Strecke B wird 1 mal ohne Pause gefahren. U15: Die Strecke B wird 2 mal ohne Pause gefahren. U17: Die Strecke B wird 2 mal ohne Pause gefahren. (2) Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, veranstaltungsrelevante Entscheidungen zu treffen. Dies beinhaltet auch eine kurzfristige Änderung, Erweiterung oder Verkürzung der Strecken im angemessenen Umfang. (3) Anordnungen des Veranstaltungs- sowie Ordnungspersonal ist zu jederzeit Folge zu leisten. Zum Veranstaltungspersonal zählen auch Streckenposten und Verpflegungspersonal. Bei Nichtbefolgung behält sich der Veranstalter eine Disqualifikation des Teilnehmers vor. Gegen Sanktionen des Veranstaltungs-/ Streckenpersonals kann erst nach Ende des Rennbetriebs Protest eingelegt werden. (4) Teilnahmeberechtigt sind Jungen und Mädchen der Altersklassen 10 Jahre bis U17. Alle Erziehungsberechtigten der Teilnehmer versichern mit Ihrer Anmeldung, dass keine gesundheitlichen Bedenken gegen eine Teilnahme am Wettbewerb bestehen. (5) Der Veranstalter empfiehlt zudem allen Erziehungsberechtigten der Teilnehmer zu prüfen, ob Ihre Versicherung für den laufenden Rennbetrieb gültig ist. (6) Zur Teilnahme berechtigt sind nur Personen, die vor Startschuss den offiziellen Haftungsausschluss unterzeichnet und im Original an der Startnummernausgabe abgegeben haben. (7) Während des gesamten Rennbetriebs besteht Helmpflicht. (8) Grundsätzlich dürfen Getränke und Verpflegung von den Betreuern nur stehend (nicht mitlaufend) gereicht werden. Diese Regel wird von den Streckenposten überwacht und mit Umsicht angemahnt. (9) Technische Hilfe im Rennen ist erlaubt. (10) Zugelassen sind Mountainbikes, keine E-MTB s oder Cross Rennräder. Der Erziehungsberechtigte der Teilnehmer ist dazu angehalten, sein Fahrrad vor Fahrtantritt selbstständig auf technische Mängel zu überprüfen und diese ggf. zu beheben. Der Veranstalter rät, das Fahrrad vor dem Rennen von einem Fachmann auf Funktionstüchtigkeit überprüfen zu lassen. Ab der Altersklasse U13 müssen mindestens 26 Mountainbikes verwendet werden, in den Altersklassen U11 sind kleinere MTBs erlaubt. Es gelten keine Übersetzungsbeschränkungen. Seite 12 von 13

(11) Die Strecke A besteht zum Teil aus einer klar markierten Tragestrecke. Ein befahren dieses Abschnitts ist nicht zulässig. Wer diesen Abschnitt befährt, wird vom Rennen mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen. (12) Fahrradanhänger sind im Rennbetrieb nicht zugelassen. (13) Alle Startblöcke werden mit Bruttozeit, d.h. ab Startschuss, gemessen. (14) Eine Gefährdung von anderen Teilnehmern ist zu jederzeit auszuschließen. Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer, die durch undiszipliniertes Verhalten andere gefährden, von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. (15) Es gilt zu jeder Zeit die StVO Deutschlands auf allen Strecken während des Rennens. (16) Ein Verkürzen oder Verlängern der gemeldeten Strecke während des Rennens ist nicht zulässig. Wer manipuliert, körperlich und/ oder technisch, wird vom Rennen ausgeschlossen. (17) Jeder Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, die Startnummer vorschriftsmäßig und gut sichtbar zu tragen. Andernfalls kann keine korrekte Zeitnahme im Rennbetreib garantiert werden. (18) Das Abwerfen von Müll und Unrat außerhalb der gekennzeichneten Verpflegungsbereiche führt zur sofortigen Disqualifikation durch den Veranstalter. (19) Sollte ein Teilnehmer das Rennen vorzeitig beenden, muss er dies unverzüglich beim Rennbüro melden. Teilnehmer, die sich nicht ordnungsgemäß abmelden, müssen anfallende Kosten für eine eventuell eingeleitete Suchaktion durch den Veranstalter übernehmen. (20) Jede Form des Dopings ist untersagt und führt zur sofortigen Disqualifikation. Infos zur aktuellen Doping-Definition sind vor Veranstaltungsbeginn auf den Seiten der WADA selbstständig zu prüfen. (21) Bei Rücktritt, Nichtantritt oder Ausfall der Veranstaltung durch höhere Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr. Lediglich das Vorlegen eines ärztlichen Attests berechtigt den Teilnehmer sein Startgeld abzüglich einer Bearbeitungsgebühr zurückzuerhalten. Dieser Vorgang ist ausdrücklich reine Kulanz des Veranstalters. (22) Der/die Erziehungsberechtigte/r des/der Teilnehmers/in erteilt sein Einverständnis, dass in der Anmeldung genannte Daten und die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Rennen gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungsstücken und Videokassetten ohne Vergütungsansprüche genutzt werden dürfen. (23) Der Teilnehmer stellt den Skiclub Bad Kohlgrub und die jeweiligen Grundstückeigentümer ausdrücklich von sämtlichen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung, insbesondere aufgrund eines Unfalls, gleich ob aus Eigen- oder Fremdverschulden oder sonstigem Grund, gegen den Skiclub Bad Kohlgrub und den Grundstückseigentümern, deren gesetzliche Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, entstehen. Dieser Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Seite 13 von 13