Ausschreibung. 1. ADAC AMC Travering-Kartslalom Auf dem Travering am 28. Juli 2013

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Transkript:

Ausschreibung 1. ADAC AMC Travering-Kartslalom Auf dem Travering am 28. Juli 2013 ADAC Hansa Kartslalom-Pokal 2013 Hamburger Kartslalom Meisterschaft 2013 23843 Bad Oldesloe Sehmsdorfer Strasse 82

Grundlage ist die Ausschreibung und das Reglement zum ADAC Kartslalom Cup 2013 1. Veranstaltung Titel: Ort: Zeit: 1. ADAC-AMC Travering-Kartslalom 23843 Bad Oldeloe Sonntags, 28.07.2013 ab 10:00 Uhr Nennungsschluss: Siegerehrung: 15 Minuten vor der jeweiligen Startzeit jeweils nach dem letzten Wertungslauf der Klasse 2. Veranstalter AMC Stormarn 23843 Bad Oldesloe Sehmsdorfer Strasse 82 04531/8 54 11 Slalomleiter( u. Umweltbeauftragter) 3. Prädikate Toni Schwien 23866 Nahe Segeberger Str.73 04535/8800 ADAC-Hansa-Kart-Slalom-Pokal 2013 Hamburger-Kart-Slalom-Meisterschaft 2013 des L M F V Hamburg (Diese Veranstaltung ist Wertungslauf zum ADAC-Hansa-Kart-Slalom-Pokal 2013 und damit auch Wertungslauf für die Qualifizierung zur Teilnahme am Norddeutschen ADAC Kart Slalom Endlauf 2013 und zum ADAC Kart Slalom Bundesendlauf 2013.) Erfolge bei dieser Veranstaltung werden für das ADAC-Jugend-Sportabzeichen nach dessen Verleihungsbestimmungen gewertet. 4. Teilnehmer, Klasseneinteilung und Zeitplan Teilnahmeberechtigt sind alle Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 18 Jahren sowie Erwachsene. Die Altersbestimmung richtet sich nach dem Jahrgang, nicht nach dem tatsächlichen Geburtsdatum. Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen für die Teilnahme eine Einverständniserklärung ihrer gesetzlichen Vertreter. Seite 2

Die Teilnehmer werden in folgende Klassen eingeteilt: Klasse 1 - Geburtsjahrgänge 2005/2004 ab 11:15 Uhr Klasse 2 - Geburtsjahrgänge 2003/2002 ab 10:00 Uhr Klasse 3 - Geburtsjahrgänge 2001/2000 ab 12:15 Uhr Klasse 4 - Geburtsjahrgänge 1999/1998 ab 14:15 Uhr Klasse 5 - Geburtsjahrgänge 1997/1996/1995 ab 15:30 Uhr In den Klassen 1 bis 5 dürfen nur Jugendliche starten, die Inhaber eines gültigen ADAC-Jugendausweises oder einer DMSB-C Lizenz sind. Ausweis / Lizenz sind bei Abgabe der Nennung vorzulegen. ACHTUNG: Wer keinen gültigen ADAC Jungendausweis hat muss eine nationale C Lizenz für diese Veranstaltung erwerben.( Kosten für ADAC Mitglieder 23,- und für Nichtmitglieder 33,-) Es gibt sonst keine Startgenehmigung für diese Veranstaltung! Die Durchführungszeiten für die Klassen 1 bis 5 können sich bei entsprechender Teilnahme verschieben; der Nennungsschluss bleibt dadurch unberührt. 5. Fahrzeuge und Sicherheitsbestimmungen Die Teilnahme erfolgt ausschließlich auf vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Karts. Beim Einsatz zweier Karts in einer Klasse müssen diese identisch sein, d.h. Rahmenlänge und breite, Radstand und Bedienelemente müssen nahezu gleich sein und es müssen Motoren mit identischem Hubraum und Leistung montiert werden. Auf beiden Karts müssen dieselben Reifen aufgezogen sein; nur im Falle eines nicht vorhersehbaren Defekts eines Reifens darf behelfsweise ein anderer Reifen verwendet werden. Es darf mit Slicks, Intermediates oder Regenreifen gefahren werden. Sollte aufgrund der Witterungsverhältnisse eine Umrüstung der Reifenart im Verlauf einer Klasse notwendig sein, muss diese nicht neu gestartet werden. Sitzposition und Bedienungseinrichtung werden der jeweiligen Körpergröße der Teilnehmer angepasst. 6. Nennung und Nenngeld Nennungen zur Teilnahme an der Veranstaltung sind mit dem offiziellen Nennungsformular des Veranstalters abzugeben. Mit der Abgabe der Nennung erkennen die Teilnehmer/innen und ggf. ihre Erziehungsberechtigten die Bestimmungen dieser Ausschreibung, insbesondere die über den Haftungsausschluss und -verzicht sowie eventuell erlassene Durchführungs- und Ergänzungsbestimmungen zur Ausschreibung ausdrücklich an. Der Veranstalter behält sich vor, Nennungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Das Nenngeld für Einzel- und Mannschaftsnennungen beträgt 8,00. Es ist mit Abgabe der Nennung zu entrichten. Das Nenngeld ist Reuegeld. Es wird nur bei Absage oder Abbruch der Veranstaltung oder Zurückweisung der Nennung erstattet. 7. Durchführung Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Klassen 1 bis 6 starten klassenweise in der Reihenfolge der Startnummern. Die Startnummernvergabe erfolgt nach Maßgabe des Veranstalters (Pokalläufe siehe Punkt 15). Seite 3

Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden vom Streckensprecher bzw. Starter zum Start aufgerufen und absolvieren einen Trainings- und zwei Wertungsläufe. Das Verlassen oder Abkürzen der Originalstrecke beim Trainingslauf berechtigt nicht zum Neustart. Aus Sicherheitsgründen ist ein Verschieben des Karts mit Händen oder Füßen durch den Teilnehmer sowie das Verlassen des Karts auf dem gesamten Parcours nicht gestattet und wird bei Missachtung mit 10 Strafsekunden geahndet. Auf dem Streckenplan, der ½ Std. vor dem Start des 1. Teilnehmers auszuhängen ist, sind die Fahrtrichtung sowie die Streckenposten-Abschnitte deutlich zu kennzeichnen. Es müssen Start- und Ergebnislisten ausgehängt werden. 8. Parcoursaufbau und aufgaben Die Aufgaben müssen dem Reglement entnommen werden, eine eigene Aufgabe darf im Parcours enthalten sein, muss immer rollbar sein und darf die Fahrzeit von 10 sec. nicht überschreiten. Es muss eine Zielgasse (Halteraum) mit den Maßen: Länge= min. 8m, max. 10m; Breite= 2,5m und eine Haltelinie gemäß Aufgabenkatalog Punkt 7.3.6. und 7.3.15. aufgebaut werden. Bei der Vorstartlinie ist im Reglement von einem Abstand zur Startlinie von ca. 5 m die Rede. Dieses Maß soll möglichst eingehalten werden. Der Referent für Jugendsport des ADAC Hansa, der Obmann für Kartslalom-Sport und / oder das eingesetzte Schiedsgericht können beim Aufbau des Parcours beratend tätig sein und müssen bei Verstößen gegen den Aufbau eingreifen. 9. Mannschaftswertung Mannschaften können aus max. fünf Teilnehmern gebildet werden, von denen die drei Besten gewertet werden. Die Mannschaftswertung errechnet sich aus Platzierungen. 10. Preise Die drei Erstplazierten der Klassen 1 bis 5 erhalten Ehrenpreise. (Die Vergabe weiterer Preise bleibt vorbehalten. 11. Versicherung und Haftungsausschluss siehe Punkt 11. und 12. des Reglements zum ADAC Kartslalom Cup 2013. 12. Datenschutz Der Veranstalter behält sich das Recht vor, mit allen Daten des Teilnehmers für sich zu werben und diese Daten auch an Dritte (wie Presse, Fernsehen, Fotografen und andere Veranstalter) weiterzugeben. Die Teilnehmer und ggf. ihre gesetzlichen Vertreter stimmen diesem Vorbehalt durch Abgabe der Nennung ausdrücklich zu. Seite 4

13. Ergebnislisten Ergebnislisten werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vom Veranstalter (bei Abgabe eines adressierten Freiumschlags) zugesandt. Je eine Ergebnisliste mit Namen, Vornamen und vollständiger Anschrift sind der ADAC-Sportabteilung, dem Referent für Jugendsport und dem Kartslalom-Obmann zuzusenden. 14. Sonstiges Verbindliche Auskünfte erteilt nur der Slalomleiter. Das Schiedsgericht setzt sich aus 3 Personen, und zwar eine vom vorherigen, eine vom durchführenden und eine vom folgenden Veranstalter zusammen. Es prüft vor der Veranstaltung anhand einer Checkliste die Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Durchführung. Schiedsgericht: HMC AMC Stormarn OK Bergedorf Abnahme Beginn des Schiedsgericht um 09:00Uhr am Veranstaltungstag. Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind endgültig. Auf dem Veranstaltungsgelände sind sanitäre Einrichtungen verfügbar. 15. Sonderbestimmung für Pokalläufe Bei allen Pokalläufen muss mit zwei Karts gefahren werden. Die Startreihenfolge ergibt sich aus der Platzierung im ADAC-Hansa-Kartslalom-Pokal in der Reihenfolge vom letzten bis zum ersten Platz. Fremdfahrer (nicht ADAC Hansa Fahrer) starten in ihren Klassen vor diesen Fahrern! Nichtplatzierte starten in ihren Klassen vor diesen Fahrern; die Startreihenfolge wird ausgelost. Die Ausschreibung und die Durchführung der Veranstaltung wurde unter der Reg-Nr.:... am... von der Sportabteilung des ADAC Hansa genehmigt. Ort, Datum Bad Oldesloe den 05.06.2013 Horst Schwert Toni Schwien Ortsclubvorsitzender Slalomleiter ADAC-Stempel, Unterschrift Seite 5

Verkehrsübungsplatz Hier darf ohne Führerschein ab 16 Jahren Auto-und Motorradfahren geübt werden! In Begleitung einer Person, die mindestens 3 Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, können sich Fahranfänger im Norddeutschen Verkehrssicherheitszentrum auf die Fahrschulprüfung vorbereiten. Auto- und Motorradfahrer, die Ihr Fahrzeug längere Zeit nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegt haben und sich unsicher fühlen. Auto- und Motorradfahrer, die sich mit ihrem neuen Fahrzeug vertraut machen wollen. Der Travering hat vielfältigen Möglichkeiten * Steigungen bis 28% * Fahren auf zweispurigen ampelgeregelten Straßen * Üben im Kreisverkehr * Einparken vorwärts oder rückwärts u.v.m. Öffnungszeiten: Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr Letzter Einlass 16:00 Uhr Auch unter der Woche ist es nach telefonischer Vereinbarung möglich, den Travering für die Verkehrsübung zu nutzen. Wegen der Durchführung von Sicherheitstrainingskursen ist mitunter die Anlage für den allgemeinen Übungsbetrieb ganz oder teilweise gesperrt. Änderungen der Öffnungszeiten sind deshalb möglich und können unter Neuigkeiten/Belegzeiten nachgesehen werden. Benutzungsgebühr: * ADAC Mitglieder für 1 Std. 10,-- incl. Tageshaftpflichtversicherung für Fremdschäden * Nichtmitglieder für 1 Std. 15,-- incl. Tageshaftpflichtversicherung für Fremdschäden Sie erreichen uns unter: Tel.: 04531-85411 oder 886579 Fax: 04531-886678 www.travering.de Seite 6