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Transkript:

Visabestimmungen Königlich Thailändische Botschaft Lepsiusstr. 64-66 12163 Berlin Royal Thai Embassy, Berlin. Berlin, 04.09.2014 Öffnungszeiten der Konsularabteilung: Montags bis Freitags von 09:00 12:30 Uhr Telefonische Auskunft: nur 14:30-17:00 Uhr Tel.: 030 79481117 (19 Cent/min.) Fax: 030 79481118 HP: www.thaiembassy.de E-Mail: visa@thaiembassy.de Der Reisepass Der Reisepass (auch vorläufiger Reisepass), Kinderreisepass oder das Reisedokument muss am Tag der Ankunft in Thailand noch mindestens gültig sein. Kinder dürfen mit einem deutschen Kinderreisepass einreisen. Die Thailändische Botschaft stellt keine Bescheinigungen für Personen aus, deren Reisepässe bei Einreise weniger als gültig sind. Beträgt die Gültigkeit des Reisepasses weniger als, wird die Einreise nicht gewährt sodass die sofortige Rückreise anzutreten ist. Daher wird ausdrücklich darauf hingewiesen, auf die Gültigkeit des Reisepasses zu achten. Visumspflicht Deutsche Staatsangehörige, deren Zweck der Reise rein touristischer Natur ist, dürfen sich bei einer Aufenthaltsdauer von bis zu 30 Tagen pro Einreise ohne Visum in Thailand aufhalten. Bitte beachten Sie, dass ein Gesamtaufenthalt von 90 Tagen innerhalb von n (ab dem ersten Einreisetag) nicht überschritten werden darf. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, so muss vorab ein Visum beantragt werden. Visumsgültigkeit Die Beantragung des Visums ist frühestens 3 Monate vor Reiseantritt möglich. Ein Visum für eine Einreise ist ab Ausstellungstag drei Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums muss der Antragsteller in Thailand eingereist sein. Die genehmigte Aufenthaltsdauer beginnt mit dem Einreisetag. Das Ein- und Ausreisedatum wird vom Immigrationsbüro in den Reisepass gestempelt. Die Einreise in das Land wird nur vor Ort vom Immigration Office Thailands gewährt und kann trotz eines gültigen Einreisevisums abgelehnt werden. Die Länge des Aufenthalts wird ebenfalls vom Immigration Office Thailands (beginnend mit dem Einreisedatum) nach der Art des Visums festgelegt. Bitte beachten Sie, dass das Visum mit der Ausreise ungültig wird und nach Wiedereinreise nicht weitergenutzt werden kann. HINWEIS: Bitte beachten Sie das Datum der Einreise und der Ausreise, die das Immigration Office bei der Ankunft in Thailand in den Reisepass eingetragen hat. Illegale Einreisen und verspätete Ausreisen sind strafbar und können mit Geldstrafe und Freiheitsentzug geahndet werden. Länderliste und wichtige Hinweise Bürger folgender Länder dürfen ohne Visum nach Thailand einreisen und sich bis zu 30 Tage in Thailand aufhalten: Deutschland, Vereinigte Staaten von Amerika, Kanada, Großbritannien, Italien, Frankreich, Japan

2 Bürger folgender Länder dürfen sich bis zu 30 Tage in Thailand aufhalten, wenn die Einreise mit dem Flugzeug erfolgt und bis zu 15 Tage, wenn die Einreise über die Ländergrenze (auch per Schiff) erfolgt: Australien, Bahrain, Belgien, Brunei, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Hong Kong, Indonesien, Island, Irland, Israel, Katar, Kuwait, Laos, Liechtenstein, Luxemburg, Macao, Malaysia, Monaco, Mongolei, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Oman, Österreich, Philippinen, Polen, Portugal, Russland, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Türkei, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate und Vietnam Bürger folgender Länder dürfen ohne Visum nach Thailand einreisen und sich bis zu 90 Tage in Thailand aufhalten: Argentinien, Brasilien, Chile, Peru, Südkorea Bürger von Kambodscha dürfen ohne Visum nach Thailand einreisen und sich bis zu 14 Tagen in Thailand aufhalten Bürger von Kosovo müssen das Visum entweder in der Thailändischen Botschaft oder im Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt beantragen Bürger folgender Länder dürfen ein Visum (Visa on arrival) am Immigration Checkpoint bei der Ankunft in Thailand für eine Aufenthaltsdauer von maximal 15 Tagen beantragen: Andorra, Äthiopien, Bulgarien, Bhutan, China, Indien, Kasachstan, Lettland, Litauen, Malediven, Malta, Mauritius, Rumänien, San Marino, Saudi Arabien, Taiwan, Ukraine, Usbekistan und Zypern. Für Bürger folgender Länder gelten Ausnahmebestimmungen: Afghanistan, Ägypten, Algerien, Bangladesh, China, Indien, Iran, Irak, Kuba, Libanon, Libyen, Nigeria, Nordkorea, Pakistan, Palästina, Sudan, Syrien, Jemen, Sri Lanka, Nepal, Vietnam Die Visabearbeitungszeit für irakische, afghanische und nordkoreanische Staatsbürger dauert mind. 5 Wochen. Für die Visabeantragung von Staatsbürgern dieser Länder sind folgende Unterlagen erforderlich (das Visum kann nur persönlich in der Thailändischen Botschaft in Berlin oder im Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt beantragt werden): 4 Visaanträge, 4 Passfotos,, Kopie der Meldebescheinigung, Kopie des Aufenthaltstitels, Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers, Kontoauszug, Hotelbuchung des gesamten Aufenthalts (die genaue Adresse muss vorliegen), evtl. Kopie der Heiratsurkunde, falls eine Ehe mit einem deutschen Staatsbürger geschlossen wurde (Eine mögliche Ablehnung des Visaantrages wird nicht begründet) Bürger folgender Länder müssen eine Kopie der Gelbfieberkarte vorlegen (nur wenn der Reisende nicht in Deutschland wohnhaft ist): Angola, Bolivien, Benin, Brasilien, Burundi, Burkina Faso, Kamerun, Zentralafrika, Tschad, Kolumbien, Kongo, Elfenbeinküste, Ecuador, Äthiopien, Äquatorialguinea, Französisch Guinea, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Kenia, Liberien, Mali, Mauritius, Niger, Nigeria, Panama, Paraguay, Peru, Rwanda, Saotome & Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Suriname, Tanzania, Togo, Trinidad & Tobago, Uganda, Venezuela

3 Bearbeitungszeit und Zahlungsweise bei persönlicher Beantragung des Visums: Die Bearbeitungszeit zur Ausstellung des Visums beträgt 3 Werktage, d. h. der Antragssteller muss den Antrag mit den Unterlagen, inkl. des Reisepasses einreichen und nach der Bearbeitungszeit den Reisepass inkl. des Visums wieder abholen. Die Entrichtung der erfolgt ausschließlich in bar. Die Bezahlung per EC-Karte oder Scheck ist nicht möglich. Die Thailändische Botschaft bietet kein Visa-Express Service an. bei postalischer Beantragung des Visums: Bei postalischer Beantragung müssen alle geforderten Unterlagen vollständig sein. Unvollständige Anträge werden unbearbeitet zurückgesandt. Zusätzlich zu den geforderten Unterlagen musse ein mit 3,50 frankierter Rückumschlag beigelegt werden, sodass die Rücksendung des Reisepasses inkl. Visum per Einschreiben zurückgesendet werden kann. Die Bearbeitung bei postalischer Beantragung des Visums dauert bis zu 3 Wochen. Bei Beschädigung oder Verlust der Sendung übernimmt die Thailändische Botschaft keine Haftung. Die Entrichtung der Gebühr erfolgt bei postalischer Beantragung ausschießlich per Banküberweisung auf folgendes Bankkonto: Kontoinhaber: Royal Thai Embassy Kontonummer: 419 20 50 Bankleitzahl: 100 700 00 Kreditinstitut: Deutsche Bank Berlin en Kategorie Aufenthaltsdauer ab Ankunft en Visagültigkeit ab Ausstellungstag Transit max. je 30 Tage - 1 Einreise - 2 Einreisen - 3 Einreisen 25,- 50,- 75,- 3 Monate Tourist (TR) Non- Immigrant ACMECS Single Visum max. je 60 Tage - 1 Einreise - 2 Einreisen - 3 Einreisen max. je 90 Tage - 1 Einreise - mehrfache Einreisen oder Longstay max. je 60 Tage - 1 Einreise - 2 Einreisen - 3 Einreisen 30,- 60,- 90,- 55,- 140,- 30,- 60,- 90,- Die für Kambodscha wird bei Grenz-übergang fällig Die Verlängerung von Visa kann beantragt werden bei: 3 Monate 3 Monate 1 Jahr 3 Monate Immigration Office Thailand 507 Soi Suan Plu, South Sathorn Rd., Yannawa, Bangkok 10120 Tel.+66-2-287 3101 bis -3110, Fax +66-2-287 1310 Weite Informationen finden Sie unter: www.immigration.go.th Verlängerung von Business-Visa und Arbeitserlaubnissen für Geschäftsreisende und Investoren ist möglich bei: One-Step Service Center for Visa and Work Permit Department of Employment 18th Floor, Jamjuree Building 319 Prayathai Road, Pathumwan Pathumwan Bangkok 10330 Tel: 0-2209-1100 Call Center 1178

4 Visaarten und erforderliche Unterlagen 1. Touristen-Visum "TR": TOURIST VISA: (60-Tage-Aufenthalt pro Einreise) ausgefüllter Visa-Antrag (die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft muss unbedingt angegeben werden/ genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) Reisepass im Original Kopie der ersten Seite des Reisepasses (Hin- und Rück- oder Weiterflug) Bei Beantragung des Touristenvisums mit 2- oder 3-facher Einreise muss jede Einreise nachgewiesen werden (Flug-, Bus- oder Zugticket) Falls nur ein One-way-ticket gebucht wurde, muss eine Ausreise nachgewiesen werden (Bus- oder Zugticket reicht aus) Bei Anträgen für Kinder im Alter von bis zu 15 Jahren muss zusätzlich eine Kopie der Geburtsurkunde sowie eine Kopie der Reisepässe der Eltern eingereicht werden Bei ausländischen Reisepässen (des nichtdeutschen Antragstellers) zusätzlich: Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels, weitere Unterlagen können individuell verlangt werden 2. Non-Immigrant-Visum "O": NON-IMMIGRANT-O VISA S: (90-Tage-Aufenthalt, einmalige Einreise) NON-IMMIGRANT-O VISA M: (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr, mehrfache Einreise) Rentner: Kopie des Rentenbescheids mit mntl. Betrag von mind. 1.200,- Euro falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Vermögensnachweise von mind. 4.000,- Euro (Kontoauszüge der letzten 3 Monate) Personen, die mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet sind: Kopie der Heiratsurkunde Kopie vom Reisepass des thailändischen Ehegatten/ der thail. Ehegattin

Ehemalige thailändische Staatsbürger: 5 Kopie der Geburtsurkunde Kinder thailändischer Staatsbürger: Kopie der Geburtsurkunde Kopie vom Reisepass des thailändischen Elternteils Personen, die in Thailand Freiwilligendienst leisten: Reisepass im Original und als Kopie Von der Organisation/Institut/Stiftung in Thailand: Ein an die Thailändische Botschaft gerichtetes offizielles Schreiben mit Angabe der Tätigkeit Registerauszug des Instituts/ Organisation/ Stiftung Freiwillige haben nur die Möglichkeit, ein Non Immigrant Visum O/S zu beeantragen. Das Visum genehmigt einen Aufenthalt von 90 Tagen und muss bei einem länger geplanten Aufenthalt vor Ort beim Immigration Office verlängert werden. "LONGSTAY": NON-IMMIGRANT-O VISA A: (365-Tage-Aufenthalt) Bitte beachten Sie, dass sich Inhaber dieses Visums alle 90 Tage beim Immigrationsbüro in Thailand melden müssen. Ist eine Aus- und Wiedereinreise während des Aufenthaltes geplant, so muss man sich vor Ausreise beim Immigrationsbüro melden um ein Re-Entry-Permit zu beantragen, sodass eine Wiedereinreise möglich ist. Dieses Visum ist ausschließlich in der Thailändischen Botschaft in Berlin oder im Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt erhältlich Rentner: 1 vollständig ausgefüllter Visa-Antrag + 2 Kopien (die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft muss unbedingt angegeben werden/ genaue Angabe von Hausnummer, Straße, PLZ und Ort) Reisepass im Original (muss mind. 18 Monate gültig sein) Kopie des Reisepasses 3 Passbilder 3 Kopien des Rentenbescheids mit einem monatlichen Betrag von mind. 1.500,- Euro (65.000,- Baht) falls dieser Betrag nicht erfüllt wird, weitere Vermögensnachweise von mind. 20.000,- Euro (800.000,- Baht) (Kontoauszüge der letzten 3 Monate) Gesundheitszeugnis vom Hausarzt (Original + 2 Kopien) Polizeiliches Führungszeugnis (Original + 2 Kopien) Lebenslauf in englischer Sprache (Original + 2 Kopien) der Antragsteller muss mind. 50 Jahre alt sein

"B": NON-IMMIGRANT-B VISA S: (90-Tage-Aufenthalt) NON-IMMIGRANT-B VISA M: (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr) Geschäftsreisende: 6 Von der Firma in Deutschland: Kostenübernahmeerklärung der Firma mit Angabe des Aufenthaltszeitraums Von der Firma in Thailand: Einladungsschreiben mit Angabe und Zeitraum der Tätigkeit, Gewerberegister, Namensliste der Gesellschafter, aktuelle Handelsbilanz Wenn ein Angestellter einer deutschen Firma aus dienstlichen Gründen mehrmals pro Jahr nach Thailand reisen muss, ist die Beantragung eines Non Immigrant Visum B/M möglich. Personen die langfristig in Thailand in einer thailändischen Firma beschäftigt sind, haben nur die Möglichkeit, ein Non Immigrant Visum B/S zu beantragen. Dieses Visum muss in Thailand verlängert werden. Praktikanten (die nicht in Deutschland immatrikuliert sind): Von der Firma in Thailand: Einladungsschreiben mit Angabe und Zeitraum der Tätigkeit Gewerberegister der Thailändischen Firma Kopie vom Praktikumsvertrag Es besteht nur die Möglichkeit, ein Non Immigrant Visum B/S zu beantragen. Das Visum genehmigt einen Aufenthalt von 90 Tagen und muss bei einem länger geplanten Aufenthalt vor Ort beim Immigration Office verlängert werden. "ED": NON-IMMIGRANT-ED VISA S: (90-Tage-Aufenthalt) NON-IMMIGRANT-ED VISA M: (90-Tage-Aufenthalt pro Einreise, Gültigkeit 1 Jahr) Schüler: Eine an die Thailändische Botschaft gerichtete offizielle Aufnahmebestätigung der Schule in Thailand, die mit einem Briefkopf/Zeichen/Stempel versehen und vom Schulleiter unterschrieben ist Studenten: ( Eine an die Thailändische Botschaft gerichtete offizielle Aufnahmebestätigung der Universität, die mit einem Briefkopf/Zeichen/Stempel versehen und vom Universitätsleiter unterschrieben ist

Praktikanten (die in Deutschland immatrikuliert sind): 7 Kopie des Studentenausweises bzw. der Studienbescheinigung Von der Firma in Thailand: Einladungsschreiben mit Angabe und Zeitraum der Tätigkeit Gewerberegister der Thailändischen Firma Kopie vom Praktikumsvertrag "M": NON-IMMIGRANT-M VISA S: (90-Tage-Aufenthalt) Filmproduzenten: Reisepass im Original und als Kopie Bestätigte Drehgenehmigung der Film Board Commission of Thailand (weitere Informationen unter www.thailandfilmoffice.com) Journalisten und Berichterstatter: Vollständiig ausgefüllter Visa-Antrag (die genaue Adresse von mind. einer Unterkunft muss Reisepass im Original und als Kopie Genehmigung des Thailändischen Außenministeriums (Ministry of Foreign Affairs, Press Division) 3. ACMECS Single Visum Das ACMECS Single Visum ermöglicht die Einreise nach Thailand und Kambodscha. Das Visum berechtigt bis zu 3 Einreisen nach Thailand und eine Einreise nach Kambodscha. Die max. Aufenthaltsdauer für Thailand beträgt 60 Tage pro Einreise und für Kambodscha 30 Tage. Die für Thailand beträgt 30 Euro pro Einreise und ist bei Beantragung des Visums bei der Thailändischen Botschaft zu entrichten. Die für Kambodscha wird erst bei Grenzübergang fällig. Die Bearbeitungszeit ist variabel, da das Visum erst durch die Genehmigung des Thailändischen Außenministeriums und der Botschaft von Kambodscha ausgestellt werden kann. Das Visum kann nur persönlich in der Thailändischen Botschaft in Berlin oder im Thailändischen Generalkonsulat in Frankfurt beantragt werden. Bürger folgender Länder dürfen ein ACMECS Single Visum beantragen: Australien, Belgien, Bahrain, China, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Hong Kong, Island, Irland, Israel, Italien, Indien, Japan, Kanada, Katar, Korea, Kuwait, Luxemburg, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Oman, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Südafrika, Türkei, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinigte Arabische Emirate

ACMECS SINGLE VISA:(60-Tage-Aufenthalt pro Einreise in Thailand, 30-Tage-Aufenthalt in Kambodscha) 8 Ausgefüllter ACMECS Single Visaantrag (Aufenthaltsort sowie Aufenthaltsdauer müssen unbedingt angegeben werden!) Reisepass im Original Kopie der ersten Seite des Reisepasses oder der Flugtickets (Hin- und Rück- oder Weiterflug) Kopie der Hotelbuchungen (muss für beide Länder vorliegen) Falls nur ein One-way-ticket gebucht wurde, muss eine Ausreise nachgewiesen werden (Busoder Zugticket reicht aus) Bei ausländischen Reisepässen (des nichtdeutschen Antragstellers): Kopie der Meldebestätigung (Einwohnermeldeamt)/ Kopie des Aufenthaltstitels, evtl. Kopie des Studentenausweises oder der Arbeitsbescheinigung/ weitere Unterlagen können individuell verlangt werden für Kinder im Alter von bis zu 15 Jahren muss zusätzlich eine Kopie der Geburtsurkunde sowie eine Kopie der Reisepässe der Eltern vorgelegt werden

Das Visum kann auch in folgenden Thailändischen Vertretungen in Deutschland beantragt werden: Königlich Thailändisches Generalkonsulat in Frankfurt am Main Kennedyallee 109 60596 Frankfurt am Main Tel.: 069 69868208 Fax.: 069 69868228 E-mail: thaifra@mfa.go.th Homepage: www.thaigeneralkonsulat.de Öffnungszeiten der Konsularabteilung: Montags bis Freitags von 09:00 13:00 Uhr Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Hamburg An der Alster 85 20099 Hamburg Tel.: 040 24839118 Fax: 040 24839206 Homepage: www.thaikonsulathamburg.de Öffnungszeiten: Montags bis Freitags von 09:00 12:00 Uhr Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Essen Rüttenscheider Str. 199/ Eingang Herthastraße 45131 Essen Tel.: 0201 95979334 Fax: 0201 95979445 Homepage: www.thai-konsulat-nrw.de Öffnungszeiten: Montags bis Freitags von 09:00 12:00 Uhr Freitags von 14:00 17:00 Uhr Königlich Thailändisches Honorarkonsulat in Stuttgart Pforzheimer Str. 381 70499 Stuttgart (Weilimdorf) Tel.: 0711 2264844 Fax: 0711 2264856 Homepage: www.thaikonsulat.de Öffnungszeiten: Montags, Mittwochs und Freitags von 12:00 14:00 Uhr Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in München Prinzenstr. 13 80639 München Tel.: 089 1689788 Fax: 089 13071381 Homepage: www.thaikonsulatmuenchen.de Öffnungszeiten: Montags bis Freitags von 09:00 12:00 Uhr Königlich Thailändisches Honorargeneralkonsulat in Dresden Friedrichstr. 29 01067 Dresden Tel.: 0351 4986261 Fax: 0351 4986214 Homepage: www.thaikonsulatmuenchen.de Öffnungszeiten: Montags bis Freitags von 09:00 12:00 Uhr 9