Leseabschrift Studiengangsordnung (Satzung) für Studierende des Bachelorstudiengangs Medizinische Informatik an der Universität zu Lübeck mit dem Abschluss Bachelor of Science vom 29. Januar 2014 (NBl. HS MBW Schl.-H. S. 18) geändert durch: Satzung vom 24. Juli 2017 (NBl. HS MBWK Schl.-H. S. 77) 1 Geltungsbereich Diese Studiengangsordnung regelt in Verbindung mit der Prüfungsverfahrensordnung (PVO) der Universität zu Lübeck für Studierende der Bachelor- und Master-Studiengänge das Bachelorstudium der Medizinischen Informatik an der Universität zu Lübeck. 2 Studienziel (1) Die Ausbildung im Bachelorstudium Medizinische Informatik bereitet die Absolventinnen und Absolventen auf Tätigkeiten in anwendungs-, herstellungs-, lehr- und forschungsbezogenen Berufsfeldern der Medizininformatik sowie auf die Aufnahme eines weiterführenden Studiums vor. (2) Die Ausbildung verfolgt das Ziel, die Studierenden durch Vermittlung von Kenntnissen und Einübung von Fertigkeiten in der Medizinischen Informatik in den Stand zu setzen, vielfältige Probleme der Informationsverarbeitung in medizinischen Anwendungen aufzugreifen und zu lösen. Durch die aus verschiedenen Bereichen der Medizinischen Informatik, Informatik und Medizin zusammengestellten Lehrmodule soll den Absolventinnen und Absolventen ein tiefes Durchdringen der komplexen interdisziplinären Zusammenhänge beim Computereinsatz in modernen medizinischen IT-Infrastrukturen und in innovativen medizinischen Anwendungen computergestützter Diagnostik- und Therapieverfahren ermöglicht werden. (3) Die Fähigkeit, sich auf wechselnde Aufgabengebiete einstellen zu können, ist dabei unerlässlich. Der Bachelorstudiengang Medizinische Informatik trägt dem durch die Kombination einer fundierten informatorischen und mathematischen Ausbildung mit einem umfassenden Angebot an anwendungsorientierten Lehrveranstaltungen und praktischen Übungen Rechnung. Methoden und Techniken zur Konstruktion und Entwicklung von medizinischen Softwaresystemen für die me- Nichtamtliche Fassung, verbindlich ist allein der amtlich veröffentlichte Text Satzungen und Änderungssatzungen sind amtlich veröffentlicht unter: https://www.uni-luebeck.de/universitaet/hochschulrecht/amtliche-bekanntmachungen.html
dizinische Diagnostik und Therapie sowie für die computergestützte Verarbeitung und Kommunikation medizinischer Daten sind hierbei von besonderer Bedeutung. (4) Die Ausbildung erfolgt in Vorbereitung auf die künftige interdisziplinäre Arbeit in der Praxis. Das erfordert insbesondere auch das Heranführen an klinik- und industrienahe Probleme und das Vermitteln von theoretischen und praktischen Grundkenntnissen. Deshalb werden Vorlesungen, Übungen und Praktika aus den Bereichen ehealth, Medizinische Bildverarbeitung, Medizin, Bioinformatik und Medizintechnik sowie ein breites Spektrum an Wahlpflichtfächern zur individuellen Vertiefung ausgewählter Bereiche angeboten. (5) Durch die Ausprägung der Lehrmodule wird während des gesamten Curriculums die Vermittlung von Fachwissen eng mit der Vermittlung von Querschnittskompetenzen verknüpft wie z.b. Problemlösungskompetenzen, der Fähigkeit zur Teamarbeit oder zur Darstellung wissenschaftlicher Methoden und Daten unter Nutzung der Wissenschaftssprache Englisch. Die Querschnittskompetenzen werden in fächerübergreifenden Lehrmodulen weiter ausgebaut. 3 Zugang zum Studium (1) Voraussetzung für den Zugang zum Studium ist das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundenen Hochschulreife oder eine durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung. (2) Die Einschreibung ist zu versagen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber eine nach einer Prüfungsordnung im Studiengang Medizinische Informatik erforderliche Prüfung an einer Hochschule in Deutschland endgültig nicht bestanden hat, oder wenn sie oder er sich im Studiengang Medizinische Informatik in einem Prüfungsverfahren befindet. (3) Bewerberinnen und Bewerber, die keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen, müssen das erfolgreiche Bestehen einer anerkannten Deutschprüfung nachweisen. Dies kann durch die erfolgreiche Teilnahme an der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber" (DSH 2) oder durch die Prüfung "TestDaF" (TDN 4) erfolgen. Gute Kenntnisse der englischen Sprache erweisen sich im Laufe des Studiums als unentbehrlich. (4) Das Studium kann nur zum Wintersemester aufgenommen werden. 4 Fachspezifische Eignungsfeststellung Die folgenden Lehrmodule des ersten Fachsemesters dienen der fachspezifischen Eignungsfeststellung gemäß 24 PVO:
- Einführung in die Medizinische Informatik (CS1300-KP04) - Einführung in die Programmierung (CS1000-KP08) - Lineare Algebra und Diskrete Strukturen 1 (MA1000-KP08) 5 Studieninhalte Das Studium gliedert sich in folgende Teilbereiche: 1. Erwerb von Kenntnissen im Bereich der Medizinischen Informatik; 2. Erwerb von Kenntnissen im Bereich der theoretischen, praktischen und technischen Informatik einschließlich der Softwareentwicklung, die für die Medizinische Informatik von Bedeutung sind; 3. Einführung in die für die Medizinische Informatik erforderlichen Grundlagen der Mathematik; 4. Fachspezifische Vertiefung durch Wahl weiterer Lehrmodule; 5. Erwerb von fachübergreifenden Kompetenzen, unter anderem in der englischen Fachsprache, im Projektmanagement sowie in Vortrags- und Präsentationstechniken. 6 Struktur und Umfang des Studiums (1) Das Studium umfasst Lehrveranstaltungen mit einem Gesamtumfang von 180 Kreditpunkten (KP) gemäß dem ECTS-Standard mit einer Regelstudienzeit von drei Jahren. Der Umfang der Lehrmodule beträgt: - im Pflichtbereich Medizinische Informatik 50 KP - im Pflichtbereich Informatik 66 KP - im Pflichtbereich Mathematik 28 KP - im fachspezifischen Wahlpflichtbereich 14 KP - im fachübergreifenden Bereich 7 KP Die Bachelorarbeit hat einen Umfang von 12 KP, ihr folgt ein abschließendes Kolloquium im Umfang von 3 KP. (2) Die Teilnahme an weiteren von der Universität angebotenen Lehrmodulen laut Modulhandbuch über den in Absatz 1 vorgegebenen Rahmen hinaus ist möglich und wird empfohlen. Derartige Prüfungsleistungen können auf Antrag im Diploma Supplement aufgelistet werden, sofern sie in einem der Modulhandbücher eines Studiengangs der Universität zu Lübeck geführt sind. (3) Die Lehrmodule der einzelnen Bereiche und die Wahlmöglichkeiten sind im Anhang aufgeführt und im Modulhandbuch detailliert beschreiben.
(4) Die Unterrichts- und Prüfungssprache ist Deutsch mit Ausnahme des Bachelorseminars Medizinische Informatik CS3703-KP04, das in Englisch abgehalten wird. Darüber hinaus können auch einzelne Lehrmodule des Wahlpflichtbereichs auf Englisch durchgeführt werden, wobei den Studierenden in diesem Fall die Option einer deutschsprachigen Prüfung einzuräumen ist, es sei denn, das Qualifikationsziel des Moduls zielt auf den Erwerb von Kenntnissen in englischer Sprache ab. 7 Bachelorprüfung und Prüfungsvorleistungen (1) Die Bachelorprüfung besteht aus studienbegleitenden Fachprüfungen für die einzelnen Lehrmodule und der Bachelorarbeit mit einem abschließenden Kolloquium. Für Module der Kategorie A und B gemäß Anlage ist eine Prüfungsleistung gemäß 12 Absatz 1 in Verbindung mit 13 ff. PVO zu erbringen. (2) Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit ist gemäß 11 Absatz 5 PVO gesondert schriftlich bei der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen. (3) Die Zulassung zu den studienbegleitenden Fachprüfungen erfolgt gemäß 11 PVO grundsätzlich mit der Einschreibung zum Bachelorstudiengang Medizinische Informatik. Für die Zulassung zu einer Fachprüfung können gemäß 11 Absatz 2 PVO Prüfungsvorleistungen definiert werden, die im Modulhandbuch vor Beginn des jeweiligen Moduls aufzuführen sind. Prüfungsvorleistungen sind vor dem Zeitpunkt der Prüfung abzuschließen und nachzuweisen und gehen zu nicht mehr als 10 % in die Modulnote ein. 8 Fachliche Zulassungsvoraussetzungen für die Bachelorarbeit (1) Zur Bachelorarbeit kann nur zugelassen werden, wer die Voraussetzungen gemäß 9 PVO erfüllt, sich mindestens im 5. Fachsemester befindet und Leistungszertifikate des Studiengangs im Umfang von mindestens 130 KP vorweist. (2) Die Module des ersten und zweiten Fachsemesters müssen erfolgreich absolviert worden sein. Ebenso müssen sämtliche Module, die als fachspezifische Eignungsfeststellung gemäß 4 gelten, erfolgreich absolviert worden sein.
Anhang 1 zur Studiengangsordnung für den Bachelorstudiengang Medizinische Informatik der Universität zu Lübeck Die Modulkataloge 1. Vorbemerkung In den folgenden Tabellen werden die Lehrmodule (LM) aufgelistet, für die Leistungszertifikate (LZF) zum Bestehen der Bachelorprüfung erworben werden müssen, unterteilt in die verschiedenen Studienbereiche. Für jedes Lehrmodul ist der Umfang der durchschnittlichen Präsenzstunden pro Woche (SWS), die Art - Vorlesung (V), Übung (Ü), Seminar (S) oder Praktikum (P) -die Anzahl der Kreditpunkte (KP) entsprechend dem European Credit Transfer System und der Typ des Leistungszertifikats - Kategorie A oder B - angegeben. Weitere Details wie Lernziele und Inhalte, die zu erbringenden Studienleistungen oder Art der Prüfung werden im Modulhandbuch (MHB) beschrieben. Mit A + sind die LM gekennzeichnet, die zur fachspezifischen Eignungsfeststellung dienen. Diese LZF müssen bis zum Ende des 3. Fachsemesters erworben werden. 2. Pflicht-Lehrmodule aus dem Bereich Medizinische Informatik Modulnr. Pflicht-Lehrmodule Medizinische Informatik SWS KP Typ LZF CS1300-KP04 Einführung in die Medizinische Informatik 2V+1Ü 4 A + CS1400-KP04 Einführung in die Bioinformatik 2V+1Ü 4 A CS3300-KP08 Informatik im Gesundheitswesen - ehealth 2V+2Ü+2P 8 A CS3310-KP08 Medizinische Bildverarbeitung 3V+2Ü+1P 8 A MA1600-KP04 Biostatistik 1 2V+1Ü 4 A ME2151-KP04 Einführung in die Medizintechnik 2V+1Ü 4 A MZ2151-KP06 Einführung in die Medizin für MI 1 4V 6 A MZ2152-KP08 Einführung in die Medizin für MI 2 6V 8 A MZ4010-KP04 Klinische Epidemiologie 2V+1Ü 4 A Summe 50
3. Pflicht-Lehrmodule aus dem Bereich Informatik Modulnr. Pflicht-Lehrmodule Informatik SWS KP Typ LZF CS1000-KP08 Einführung in die Programmierung 3V+3Ü 8 A + CS1001-KP08 Algorithmen und Datenstrukturen 4V+2Ü 8 A CS1002-KP04 Einführung in die Logik 2V+1Ü 4 A CS1200-KP06 Technische Grundlagen der Informatik 1 2V+2Ü 6 A CS2000-KP08 Theoretische Informatik 4V+2Ü 8 A CS2150-KP08 Betriebssysteme und Netze 4V+2Ü 8 A CS2300-KP06 Software Engineering 3V+1Ü 6 A CS2301-KP06 Praktikum Software Engineering 4P 6 A CS2700-KP04 Datenbanken 2V+1Ü 4 A CS3100-KP08 Signalverarbeitung 4V+2Ü 8 A Summe 66 4. Pflicht-Lehrmodule aus dem Bereich Mathematik Modulnr. Pflicht-Lehrmodule Mathematik SWS KP Typ LZF MA1000-KP08 Lineare Algebra und Diskrete Strukturen 1 4V+2Ü 8 A + MA1500-KP08 Lineare Algebra und Diskrete Strukturen 2 4V+2Ü 8 A MA2000-KP08 Analysis 1 4V+2Ü 8 A MA2500-KP04 Analysis 2 2V+1Ü 4 A Summe 28
5. Pflicht-Lehrmodule aus dem fächerübergreifenden Bereich Modulnr. Pflicht-Lehrmodule fächerübergreifend SWS KP Typ LZF CS3703-KP04 Bachelor-Seminar Medizinische Informatik 2S 4 B CS3800-KP03 Gesellschaftliche Aspekte in der Medizinischen Informatik 1V + 1S 3 B Summe 7 6. Wahlpflichtbereich fachspezifisch Modulnr. Wahlpflicht-Lehrmodule aus folgendem Katalog in einem Umfang von 14 KP insgesamt SWS KP Typ LZF CS1202-KP06 Technische Grundlagen der Informatik 2 2V+2Ü 6 A CS1500-KP04 Einführung in die Robotik und Automation 2V+1Ü 4 A CS1700-KP04 Einführung in die IT-Sicherheit und Zuverlässigkeit 2V+1Ü 4 B CS2100-KP04 Rechnerarchitektur 2V+1Ü 4 A CS2101-KP04 Eingebettete Systeme 2V+1Ü 4 A CS2500-KP04 Robotik 2V+1Ü 4 A CS3000-KP04 Algorithmendesign 2V+1Ü 4 A CS3010-KP04 Mensch-Computer-Interaktion 2V+1Ü 4 A CS3050-KP04 Codierung und Sicherheit 2V+1Ü 4 A CS3202-KP04 Non-Standard-Datenbanken 2V+1Ü 4 A CS3204-KP04 Künstliche Intelligenz 1 2V+1Ü 4 A CS3205-KP04 Computergrafik 2V+1Ü 4 A CS3420-KP04 Kryptologie 2V+1Ü 4 A CS3830-KP04 CS4180-KP04 Programmierung für die medizinische Bildverarbeitung in C++ Sicherheit in Netzen und verteilten Systemen 1V+2P 4 B 2V+1Ü 4 A LS1100-KP04 Allgemeine Chemie 3V+1Ü 4 A LS3100-KP04 Molekulargenetik 1V +2P 4 B
MA2214-KP04 Klinische Studien 2V+1Ü 4 A MA2510-KP04 Stochastik 1 2V+1Ü 4 A MA3110-KP04 Numerik 1 2V+1Ü 4 A MA3400-KP04 Biomathematik 2V+1Ü 4 A MA3445-KP04 Graphentheorie 2V+1Ü 4 A ME2100-KP04 Einführung in die Biomedizinische Optik 2V+1P 4 A ME3100-KP04 Medizinische Bildgebung 2V+1P 4 A MZ3100-KP04 Medizinisches Qualitätsmanagement 2V+1Ü 4 A RO5300-KP06 Humanoide Roboter 2V+2Ü 6 A Summe 14 Neben den Modulen im obigen Katalog kann der Prüfungsausschuss weitere Module bestimmen, die für den fachspezifischen Wahlpflichtbereich gewählt werden können, soweit in diesen Veranstaltungen noch freie Kapazitäten vorhanden sind. 7. Abschlussarbeit Modulnr. Abschlussarbeit Medizinische Informatik KP CS3991-KP15 Bachelorarbeit Medizinische Informatik mit Kolloquium 12+3
Anhang 2 zur Studiengangsordnung für den Bachelorstudiengang Medizinische Informatik der Universität zu Lübeck Die folgende Tabelle beschreibt den empfohlenen Studienverlauf.