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ZP Nm M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 639, 639/2, 639/4, 639/5 Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Gewinde

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Transkript:

Anlage- Seite : 1 / 7 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: CA 60430 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Radausführung: LK 98 Radgröße: 6Jx14H2 Rad-Einpresstiefe: 30 mm Lochkreisdurchmesser: 98 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 64,10 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: BOØ64,0/Ø58,1 geprüfte Radlast: 580 kg bei Reifenabrollumfang: 2000 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Fiat Auto S.p.A., Turin / Italien Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugsmoment 187, 188, 223, 223L, 225, 225L, Radschraube, Kegel 60, Gewinde 110 Nm M12x1,25, Schaftlänge 30 mm 169, 312 Radschraube, Kegel 60, Gewinde M12x1,25, Schaftlänge 26 mm 110 Nm Typ: 187 ABE / EG-Genehmigung: e3*96/79*0036*.., e3*98/14*0036* 29 bis 40 Fiat Seicento 175/50R14 A02) bis A10) S03) 165/55R14 e3*96/79*0036*06e 610/630 4/98/58,0 -~FI-4-98-58-ET30.docx

Anlage- Seite : 2 / 7 Typ: 188 ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*0048*.. 44 bis 70 Fiat Punto 165/70R14 A02) bis A10) E05)M00) E03)S03) E46) e3*98/14*0048*12e 900/750(850) 4/98/58 Typ: 223 ABE / EG-Genehmigung: e3*98/14*0071* 48 bis 77 Fiat Doblo 175/70R14 A02) bis A10) E03)S03) e3*98/14*0071*10e 1000/1100 4/98/58,0 Typ: 223L ABE / EG-Genehmigung: K750 48 bis 77 Fiat Doblo 175/70R14 A02) bis A10) E03)S03) e3*98/14*0071* 1000/1100 4/98/58,0 Typ: 169 ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0151*.. 40 bis 57 Fiat Panda 165/65R14 A01) bis A10) K04)S03) 175/60R14 74 Fiat Panda 185/55R14 M+S e3*2001/116*0151*16 830/735(820) 4/98/58 -~FI-4-98-58-ET30.docx

Anlage- Seite : 3 / 7 Typ: 169 ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0287*.. 44 Fiat Panda Gas 165/65R14 A01) bis A10) K04)S03) 175/60R14 e3*2001/116*0287*00 730/660(750) 4/98/58 Typ: 312 ABE / EG-Genehmigung: e3*2001/116*0261*.. 51 bis 74 Fiat 500 165/65R14 A02) bis A10)E03) E05) S03) e3*2001/116*0261*13 830/640(736) 4/98/58 Typ: 312 ABE / EG-Genehmigung: e3*2007/46*0064*.. 51 bis 74 Fiat 500 165/65R14 A02) bis A10)E03) E05) S03) e3*2007/46*0064*03 830/640(740) 4/98/58 -~FI-4-98-58-ET30.docx

Anlage- Seite : 4 / 7 Typ: 225 ABE / EG-Genehmigung: e3*2007/46*0011*.. 54 bis 55 Fiat Fiorino 175/70R14 A01) bis A10) K01)S03) 175/75R14 185/65R14 185/70R14 195/65R14 A01)K02) 205/60R14 205/65R14 215/60R14 e3*2007/46*0011*01 950/950(0) 4/98/58 -~FI-4-98-58-ET30.docx

Anlage- Seite : 5 / 7 Typ: 225L ABE / EG-Genehmigung: N157 54 bis 55 Fiat Fiorino 175/70R14 A01) bis A10) K01)S03) 175/75R14 185/65R14 185/70R14 -~FI-4-98-58-ET30.docx 195/65R14 A01)K02) 205/60R14 205/65R14 215/60R14 N157/NT06E 950/950(980) 4/98/58 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

Anlage- Seite : 6 / 7 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E46) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 165/70R14 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. -~FI-4-98-58-ET30.docx

Anlage- Seite : 7 / 7 K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 vor bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 30 vor der Radmitte herzustellen. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0 bis 50 hinter der Radmitte herzustellen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. S03) Vor der Montage der Sonderräder sind die auf der Radanlage befindlichen Zentrierstifte zu entfernen. Die Anlage Nr. mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ CA 60430 des Auftraggebers. Geschäftsstelle Essen, 28.12.2011 -~FI-4-98-58-ET30.docx