Verbindliche Buchung Schuljahr 2018/ 2019 für das Kind Name Vorname Geschlecht Geburtsdatum Geburtsort/ Land Staatsangehörigkeit Anschrift Mein Kind ist behindert/ hat einen intensiven Betreuungs-/ Pflegebedarf Wird in der Familie hauptsächlich deutsch gesprochen? Mutter Name Vorname Geburtsdatum Geburtsort/ Land Anschrift (falls vom Kind abweichend) Telefon Festnetz mobil email-adresse Staatsangehörigkeit Muttersprache Arbeitgeber Arbeitszeit Sorgeberechtigt Alleinerziehend Vater Name Vorname Geburtsdatum Geburtsort/ Land Anschrift (falls vom Kind abweichend) Telefon Festnetz mobil email-adresse Staatsangehörigkeit Muttersprache Arbeitgeber Arbeitszeit Sorgeberechtigt Alleinerziehend Bitte fügen Sie bei geteiltem Sorgerecht eine Kopie des Sorgerechtsbeschlusses oder des Scheidungsurteils bei bzw. die Negativbescheinigung als Nachweis für das alleinige Sorgerecht sowie jeweils den Nachweis/ Kopie der Herkunftsnationalität bei. 1/5
Betreuung Die Aufnahme des Kindes erfolgt entsprechend der in der Buchung enthaltenen Angaben. Mit Buchung erkennen die Eltern das Konzept der Mittagsbetreuung an. Der Träger übernimmt die Betreuung des Kindes gemäß den festgelegten Buchungszeiten sowie der Kosteninformation. Die Betreuung findet nur in der Schulzeit statt. Während der Ferien und an Feiertagen ist die Mittagsbetreuung geschlossen. Ihre Verbindliche Buchung ist Bestandteil des Vertrages. Es gelten die darin angegeben Betreuungszeiten. Die Betreuungszeit beginnt nach dem im Stundenplan hinterlegten Unterrichtsschluss. Mein Kind soll die Mittagsbetreuung im Schuljahr 2018/ 2019 an folgenden Tagen besuchen: Es sind 3-tägige oder 5-tägige Buchungen in der gleichen Betreuungszeit möglich. Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Betreuungszeit 1 (von geplantem Unterrichtsschluss bis 14.00 Uhr) ohne Hausaufgabenbetreuung Betreuungszeit 2 (von geplantem Unterrichtsschluss bis 15.30 Uhr) incl. Hausaufgabenbetreuung Während der gebuchten Zeiten besteht Anwesenheitspflicht für das Kind. Ein Fernbleiben oder das vorzeitige Verlassen der Mittagsbetreuung bedarf einer schriftlichen oder telefonischen Entschuldigung. Unentschuldigtes Fehlen wird im Wiederholungsfall erfasst und mit jeweils EUR 15,00 in Rechnung gestellt. Der Betrag wird per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Die Kinder erhalten ein warmes und kindgerechtes Mittagessen sowie in der Betreuungszeit 2 Hilfestellung bei der Anfertigung der Hausaufgaben während des festgelegten Zeitraumes. Die Kontrolle der Hausaufgaben auf Vollständigkeit und Inhalt obliegt in jedem Fall und ausnahmslos dem Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Nachhilfe findet nicht statt. Unsere Abholzeiten sind täglich 14.00 Uhr und 15.30 Uhr. Zeitüberschreitungen/ unpünktliches Abholen werden im Wiederholungsfall erfasst und mit jeweils EUR 15,00 pro angefangener Stunde in Rechnung gestellt. Der Betrag wird per Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. Vertragslaufzeit Die Buchung gilt für das gesamte Schuljahr beginnend mit Schuljahresanfang. Die SEPA Einzugsermächtigung mit dem Erstvertrag behält ihre Gültigkeit. Eine Erhöhung der Buchungszeiten ist nach Absprache mit der Einrichtungsleitung nur zum Monatswechsel möglich. Sie muss schriftlich beantragt werden. Eine Kündigung ist beginnend mit der Vertragslaufzeit ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich, erstmalig zum 31.12.des Jahres. Eine Teilkündigung der Tagesbuchungen ist beginnend mit der Vertragslaufzeit ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende möglich, dabei sind die Mindestbuchungszeiten zu beachten. Nach dem 31.03. kann erst zum 31.07. gekündigt/ teilgekündigt werden. Eine Teilkündigung der Zeitbuchungen ist aufgrund der Förderrichtlinien nicht möglich. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Sorgeberechtigten unterzeichnet sein. Da sich durch Kündigungen/ Vertragsänderungen ein enormer Verwaltungsaufwand ergibt, wird eine Verwaltungspauschale pro Änderung von EUR 25,00 und Kündigung von EUR 50,00 erhoben. Die AWO Germering e.v. kann mit einer Frist zum Monatsende unter Angabe des Grundes schriftlich kündigen, wenn: 1. eine den Bedürfnissen des Kindes entsprechende Förderung in der Gruppe nicht möglich ist. 2. trotz vorheriger Abmahnung in wesentlichen Punkten gegen den Vertrag verstoßen wird 3. das Kind zwei Wochen unentschuldigt fehlt 4. die Zusammenarbeit mit den Eltern nicht möglich ist 5. die Eltern mit 2 Monatsbeiträgen für die Betreuung im Rückstand sind Eine schriftliche Kündigung durch die AWO Germering e.v. kann ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn das Kind erheblich auffällig ist, insbesondere, wenn es sich und andere gefährdet. 2/5
Elternbeitrag (Änderungen durch die Stadt Germering und den Caterer vorbehalten) Tage Essen Betreuungszeit 1 Diese Kosten sind nicht Bestandteil bis 14.00 Uhr der Betreuungskosten Betreuungszeit 2 bis 15.30 Uhr 3 38,00 40,00 64,00 5 61,00 66,00 89,00 Die Beiträge sind Monatsgebühren und werden für 11 Monate erhoben. Die Betreuungsgebühr versteht sich immer zzgl. Essen mtl., zzgl. Materialgeld 5,00 mtl. Eine Geschwisterermäßigung von 20% wird gewährt, wenn das Geschwisterkind zur gleichen Zeit eine Einrichtung der gleichen Förderart (z.b. Mittagsbetreuung) der AWO Germering e.v. besucht. Geschwister: Name, Vorname Geburtsdatum Einrichtung, die diese Kinder besuchen Der Beitrag wird immer zum 01. des laufenden Monats per Bankeinzug abgebucht. Der Elternbeitrag für September wird mit den Betreuungsgebühren Oktober zum 01.10. eingezogen. Die monatliche Betreuungsgebühr muss auch bei Urlaub und Krankheit in vollem Umfang entrichtet werden. Mehrere Beitragsschuldner haften als Gesamtschuldner. Bei Rücklastschriften wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,- erhoben. Bei Änderung der Buchungszeiten wird der Beitrag entsprechend angepasst. Haben die Eltern einen Antrag auf Kostenübernahme durch das Jugendamt oder einen anderen Kostenträger gestellt, so müssen die Eltern den Beitrag bis zum Vorliegen eines positiven Bescheids entrichten. Für gewünschte Bescheinigungen, z.b. für das Finanzamt etc., wird eine Gebühr in Höhe von EUR 15,00 pro Bescheinigung erhoben. Formulare hierzu erhalten Sie auf unserer Homepage oder in den Einrichtungen. Bitte beachten Sie, dass mit einer Bearbeitungszeit von ca. 10 Werktagen zu rechnen ist. Wichtige Informationen und Vereinbarungen zum Pädagogischen Alltag: Besonderheiten des Kindes: (z.b. Behinderung, Krankheiten, Essensunverträglichkeiten, Allergien, kein Schweinefleisch ): Kinderarzt: Krankenkasse: Letzte Tetanusimpfung am: 3/5
Änderungen, die das Sorgerecht betreffen und/ oder die Abholberechtigungen sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen, sie werden ansonsten nicht berücksichtigt. Änderungen zum Wohnsitz und zu Kontaktdaten sind ebenfalls mitzuteilen. Die Aufsichtspflicht unseres Personals beschränkt sich nur auf den Zeitraum der Anwesenheit des Kindes in der Mittagsbetreuung. Sie beginnt mit der persönlichen Begrüßung durch BetreuerInnen und endet mit der persönlichen Verabschiedung. Die Aufsichtspflicht auf dem Hin- und Rückweg liegt bei den Eltern. Wenn Ihr Kind nicht in die Mittagsbetreuung kommt, z.b. weil es krank ist oder die Klasse einen Ausflug macht, ist es zwingend erforderlich, dass die Einrichtung von den Erziehungs- oder Abholberechtigten umgehend nach bekannt werden des Abwesenheitsgrundes informiert wird. Bitte beachten Sie, dass wir von der Schule in der Regel keine Information bekommen, wenn Sie ihr Kind dort abgemeldet haben. Melden Sie ebenfalls rechtzeitig Verzögerungen der Ankunft Ihres Kindes, z.b. bei schulinternen Terminen, AGs usw.. Bei Veranstaltungen, zu denen Kinder und Eltern eingeladen sind, liegt die Aufsichtspflicht grundsätzlich bei den Eltern. Das Kind geht allein nach Hause wird abgeholt von den Sorgeberechtigten/ Eltern von anderen Personen Bezugspersonen, die abholberechtigt sind und bei einem Notfall angerufen werden dürfen Einverständniserklärungen: Wir sind damit einverstanden, dass sich unser Betreuungspersonal mit BetreuerInnen Lehrkräften Fachkräften der Schulsozialarbeit über schulische und persönliche Angelegenheiten unseres Kindes in schriftlicher/ mündlicher Form austauschen. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Sie gilt längstens bis zum Abschluss der Betreuung. Wir sind einverstanden, dass mein Kind im Rahmen der pädagogischen Arbeit, z.b. bei Spaziergängen und Ausflügen, das Schulgelände in Begleitung des Personals der Mittagsbetreuung verlassen darf. Wir sind damit einverstanden, das Bild- und Tonaufnahmen des Kindes, die während der Mittagsbetreuung gemacht werden, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins ohne Namensnennung veröffentlicht werden, z.b. in Flyern, auf Printmedien, im Internet, in der Presse. 4/5
Da wir ein Zeckengebiet sind, können die Kinder in unserer Einrichtung von Zecken gestochen werden. Unser Personal darf grundsätzlich Zecken entfernen, ist aber nicht dazu verpflichtet. Stimmen Sie der Zeckenentfernung durch unser Personal nicht zu, werden Sie im Bedarfsfall von den BetreuerInnen informiert, um selbst weitere Schritte einzuleiten. Traut sich das Personal die Entfernung einer Zecke nicht zu wird dem Kind auf anderem Wege Hilfe ermöglicht. In der Regel werden Sie dann sofort informiert, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Ich bin/ wir sind einverstanden, dass bei meinem/ unserem Kind Zecken entfernt werden. Haftungsausschluss und Gerichtsstand Die AWO Germering ist berechtigt, die Gruppen, notfalls auch die Einrichtung vorübergehend zu schließen, wenn durch unvermeidliche Baumaßnahmen, höhere Gewalt oder unüberbrückbaren Personalausfall die Aufsicht und Betreuung der Kinder nicht ausreichend gewährleistet ist. Die Gruppen, die Einrichtung können ebenfalls auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder anderer Behörden geschlossen werden. Die Eltern werden umgehend über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Schließung informiert. Ein Anspruch durch die Eltern auf Aufnahme des Kindes in eine andere Kinderbetreuungseinrichtung oder auf Rückererstattung des Beitrags bzw. Schadenersatz besteht nicht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Fürstenfeldbruck. Information zum Verbraucherstreitbelegungsgesetz (VSBG) Im Sinne unserer Informationspflicht teilen wir, die AWO Germering e.v., mit, dass wir uns nicht zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen im Sinne von 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bereiterklären. Davon unberührt ist die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Rahmen einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien ( 37 VSBG). Schlussbestimmungen Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages bzw. der vertraglichen Bestimmungen im Übrigen nicht. In solchem Fall verpflichten sich die Parteien, die ungültige Bestimmung durch eine Regelung zu ergänzen bzw. zu ersetzen, die der unwirksamen Regelung nach deren Sinn und Zweck sowie nach deren wirtschaftlichen Auswirkungen möglichst nahe kommt. Dies gilt für die Schließung von etwaigen Regelungslücken entsprechend. Germering, den Unterschrift Einrichtungsleitung Unterschrift a l l er Sorgeberechtigten 5/5