Nicht-strukturelle Änderungen (gemäß Beschlüssen der Curricularkommission vom und vom ) und formale Korrekturen (grau unterlegt)

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Transkript:

BEILAGE 8 zum Mitteilungsblatt, 20. Stück, Nr.134.7-2009/2010, 23.06.2010 CURRICULUM für das der mit den Schwerpunktsprachen Bosnisch/Kroatisch/Serbisch oder Russisch oder Slowenisch an der Fakultät für Kulturwissenschaften der Alpen-Adria Universität Klagenfurt Nicht-strukturelle Änderungen (gemäß Beschlüssen der Curricularkommission vom 14.1.2010 und vom 22.4.2010) und formale Korrekturen (grau unterlegt) ALT NEU 3.1. Arten von Lehrveranstaltungen 3.1. Arten von Lehrveranstaltungen: Die Beschreibung des LV-Typs Vorlesung VO) wird der Satzung (Teil B, Studienrechtliche Bestimmungen, 10, Abs. 1) angepasst: (1) Vorlesung (VO): Vorlesungen bestehen zum überwiegenden Teil aus dem Vortrag der /des Lehrenden und vermitteln in zusammenhängender Form Grund- und Spezialwissen sowie methodische Kenntnisse. Die ECTS - Pflicht-lektüre, Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung und (1) Vorlesung (VO): Vorlesungen sind Lehrveranstaltungen, bei denen die Wissensvermittlung durch Vortrag der Lehrenden erfolgt. Die Prüfung findet in einem einzigen (schriftlichen und/oder mündlichen) Prüfungsakt statt. Die Studierenden sind berechtigt, Vorlesungsprüfungen bis zum Ende des auf die Abhaltung der Lehrveranstaltung folgenden Semesters abzulegen. Es wird ein neuer LV-Typ eingeführt (VK), somit ändert sich dann die Zählung der anderen LV- Typen (3) Vorlesung mit Kurs (VK): Vorlesungen mit Kurs bestehen zum überwiegenden Teil aus dem Vortrag der /des Lehrenden und vermitteln in zusammenhängender Form Grund- und Spezialwissen sowie methodische Kenntnisse. Die ECTS - Anrechnungspunkte ergeben sich aus dem Nachbereitung, Prüfungsvorbereitung und (3) Proseminar (PS): Proseminare sind Vorstufen von Seminaren und dienen der Ausbildung bzw. (4) Proseminar (PS): Proseminare sind Vorstufen von Seminaren und dienen der Ausbildung bzw. 1

Entwicklung des wissenschaftlichen Diskurses; es werden zentrale Probleme des Faches in Form von Referaten, Diskussionen und konkreter Analysearbeit behandelt. Selbstständige schriftliche Beiträge (Proseminararbeit) im Umfang von mindestens 1.500 Wörtern je Semesterstunde sind zu erbringen. Die ECTS- Beratungs-gespräche), Nachbereitung, Verfassen der Proseminararbeit und eventuelle andere, selbstständig zu erledigende (4) Seminar (SE): Seminare sind forschungsbzw. theorieorientierte Lehrveranstaltungen, die sich an fortgeschrittene Studierende richten und der Reflexion und Diskussion spezieller wissenschaftlicher Probleme dienen. Es ist eine Seminararbeit (allenfalls in Teilbeiträgen) im Umfang von mindestens 3.000 Wörtern pro Semesterstunde zu verfassen. Die ECTS- (Semesterwochenstunden und persönliche Nachbereitung, Verfassen der Seminararbeit und (5) Vorlesung mit Proseminar (VP) bzw. Vorlesung mit Seminar (VS): Diese Lehrveranstaltungen bestehen aus einem Vorlesungsteil und einem Proseminar- bzw. Seminarteil. Der Umfang der der ECTS-Punkte sind analog zu Abs. (1), (3) und (4) zu bemessen. (6) Exkursionen (EX) sind Lehrveranstaltungen, die Spezialthemen vor Ort behandeln. 1 Exkursionstag hat 8 Arbeitsstunden, 25 Arbeitsstunden ergeben 1 ECTS-Punkt; Zeiten für die wissenschaftliche Vor- und Nachbereitung sind in diese Arbeitsstunden einzurechnen. (7) Lehrveranstaltungen des Typs (1) (4) mit Exkursion. Diese Lehrveranstaltungen bestehen aus einem Vorlesungs-, Kurs-, Proseminar- oder Seminarteil und einer Exkursion. Der Umfang der der ECTS-Punkte sind analog zu Abs. (1) (4) und (6) zu bemessen. (8) Tutorien (TU) sind Lehrveranstaltungen mit Entwicklung des wissenschaftlichen Diskurses; es werden zentrale Probleme des Faches in Form von Referaten, Diskussionen und konkreter Analysearbeit behandelt. Selbstständige schriftliche Beiträge (Proseminararbeit) im Umfang von mindestens 1.500 Wörtern je Semesterstunde sind zu erbringen. Die ECTS- Beratungs-gespräche), Nachbereitung, Verfassen der Proseminararbeit und eventuelle andere, selbstständig zu erledigende (5) Seminar (SE): Seminare sind forschungsbzw. theorieorientierte Lehrveranstaltungen, die sich an fortgeschrittene Studierende richten und der Reflexion und Diskussion spezieller wissenschaftlicher Probleme dienen. Es ist eine Seminararbeit (allenfalls in Teilbeiträgen) im Umfang von mindestens 3.000 Wörtern pro Semesterstunde zu verfassen. Die ECTS- (Semesterwochenstunden und persönliche Nachbereitung, Verfassen der Seminararbeit und (6) Vorlesung mit Proseminar (VP) bzw. Vorlesung mit Seminar (VS): Diese Lehrveranstaltungen bestehen aus einem Vorlesungsteil und einem Proseminar- bzw. Seminarteil. Der Umfang der der ECTS-Punkte sind analog zu Abs. (1), (3) und (4) zu bemessen. (7) Exkursionen (EX) sind Lehrveranstaltungen, die Spezialthemen vor Ort behandeln. 1 Exkursionstag hat 8 Arbeitsstunden, 25 Arbeitsstunden ergeben 1 ECTS-Punkt; Zeiten für die wissenschaftliche Vor- und Nachbereitung sind in diese Arbeitsstunden einzurechnen. (8) Lehrveranstaltungen des Typs (1) (4) mit Exkursion. Diese Lehrveranstaltungen bestehen aus einem Vorlesungs-, Kurs-, Proseminar- oder Seminarteil und einer Exkursion. Der Umfang der der ECTS-Punkte sind analog zu Abs. (1) (4) und (6) zu bemessen. (9) Tutorien (TU) sind Lehrveranstaltungen mit 2

Teilnahmepflicht, die betreuenden Charakter haben und in Verbindung mit anderen Lehrveranstaltungen angeboten werden. ECTS- Punkte und ein Leistungsnachweis sind nicht vorgesehen. (9) Generalbestimmungen (9.1) Gemäß 51 Abs. 2 Z 26 UG 02 erfolgt die Zuteilung der ECTS-Anrechnungspunkte nach dem Arbeitspensum der Studierenden für die betreffende Lehrveranstaltung. Die Lehrenden haben dieses Arbeitspensum bei der Gestaltung der Lehrveranstaltung und den Anforderungen für Leistungsnachweise zu beachten. (9.2) Für alle Arten von Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen gilt eine maximale TeilnehmerInnenzahl von 20 Personen. 16 der Satzung ist anzuwenden; eventuelle Wartelisten werden nach dem Studienfortschritt erstellt. 8 Freie Wahlfächer Im Rahmen der freien Wahlfächer sind ein Modul und ein Halbmodul (18 ECTS- Anrechnungspunkte) oder allenfalls dem Modulbegriff entsprechende Kombinationen von Lehrveranstaltungen nach Wahl der/des Studierenden aus Fächern zu absolvieren, die an anerkannten in- und ausländischen Universitäten angeboten werden; insbesondere wird auf die Module aus dem Wahlfachstudium Feministische Wissenschaft/Gender Studies hingewiesen. 9 Prüfungsordnung (2) Das der wird durch die Masterprüfung abgeschlossen, die aus den folgenden Teilen besteht: a) Lehrveranstaltungsprüfungen über alle der unter 12 genannten Lehrveranstaltungen, b) Erfolgreiche Absolvierung der gebundenen und freien Wahlfächer, c) Approbation der Masterarbeit, d) Kommissionelle Gesamtprüfung über die Fächer gemäß 10 Abs. 2. (3) Die kommissionelle Gesamtprüfung umfasst die Fächer gemäß 10 Abs. 2 und wird mündlich abgehalten. Sie umfasst zwei Themengebiete, von denen eines mit der Masterarbeit in Teilnahmepflicht, die betreuenden Charakter haben und in Verbindung mit anderen Lehrveranstaltungen angeboten werden. ECTS- Punkte und ein Leistungsnachweis sind nicht vorgesehen. (10) Generalbestimmungen (10.1) Gemäß 51 Abs. 2 Z 26 UG 02 erfolgt die Zuteilung der ECTS-Anrechnungspunkte nach dem Arbeitspensum der Studierenden für die betreffende Lehrveranstaltung. Die Lehrenden haben dieses Arbeitspensum bei der Gestaltung der Lehrveranstaltung und den Anforderungen für Leistungsnachweise zu beachten. (10.2) Für alle Arten von Lehrveranstaltungen außer Vorlesungen gilt eine maximale TeilnehmerInnenzahl von 20 Personen. 16 der Satzung ist anzuwenden; eventuelle Wartelisten werden nach dem Studienfortschritt erstellt. 8 Freie Wahlfächer Im Rahmen der freien Wahlfächer ist ein Modul (12 ECTS-Anrechnungspunkte) oder allenfalls eine dem Modulbegriff entsprechende Kombination von Lehrveranstaltungen nach Wahl der/des Studierenden aus Fächern zu absolvieren, die an anerkannten in- und ausländischen Universitäten angeboten werden; insbesondere wird auf die Module aus dem Wahlfachstudium Feministische Wissenschaft/Gender Studies hingewiesen. 9 Prüfungsordnung (2) Das der wird durch die Masterprüfung abgeschlossen, die aus den folgenden Teilen besteht: a) Lehrveranstaltungsprüfungen über alle der unter 6 genannten Lehrveranstaltungen, b) Erfolgreiche Absolvierung der gebundenen und freien Wahlfächer, c) Approbation der Masterarbeit, d) Kommissionelle Gesamtprüfung über die Fächer gemäß 4 Abs. 2. (3) Die kommissionelle Gesamtprüfung umfasst die Fächer gemäß 4 Abs. 2 und wird mündlich abgehalten. Sie umfasst zwei Themengebiete, von denen eines mit der Masterarbeit in 3

Zusammenhang zu stehen hat; das andere Themengebiet kann frei gewählt werden. Zusammenhang zu stehen hat; das andere Themengebiet kann aus den Bereichen Sprach-, Literatur- oder Kulturwissenschaft der ersten bzw. zweiten Sprache frei gewählt werden. 10 Akademischer Grad Das wird mit dem akademischen Grad Master of Arts, Abkürzung MA, abgeschlossen. III. Teil: Schlussbestimmungen 10 In-Kraft-Treten Dieses Curriculum tritt mit 1. Oktober 2008 in Kraft. Es ersetzt das Curriculum für das Bakkalaureatsstudium und das Magisterstudium, verlautbart im Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt vom 15. Juni 2005, 19. Stk., Nr. 168.3. 11 Übergangsbestimmungen (1) Ab dem In-Kraft-Treten des Curriculums, mit dem das Bakkalaureats- und das Magisterstudium eingerichtet wurde (mit 1. Oktober 2005) sind die Studierenden des gemäß UniStG eingerichteten Diplomstudiums berechtigt, jeden der Studienabschnitte, der zum Zeitpunkt 1. Oktober 2005 noch nicht abgeschlossen war, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters entsprechenden Zeitraum abzuschließen. Wird ein Studienabschnitt nicht fristgerecht abgeschlossen, ist die/der Studierende für das weitere Studium dem neuen Curriculum unterstellt. Im Übrigen sind die Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig dem neuen Curriculum zu unterstellen. (2) Für Studierende, die das Diplomstudium gem. UniStG abschließen oder dem neuen Curriculum unterstellt werden bzw. sich freiwillig dem neuen Curriculum unterstellen, gilt abgesehen von gleich oder ähnlich lautenden Lehrveranstaltungen die folgende III. Teil: Schlussbestimmungen 11 In-Kraft-Treten Dieses Curriculum tritt mit 1. Oktober 2010 in Kraft. Es ersetzt das Curriculum für das der, verlautbart im Mitteilungsblatt der Alpen-Adria Universität Klagenfurt vom 06. 02. 2008, 10. Stück 2007/2008, Nr. 102.2. 12 Übergangsbestimmungen (1) Ab dem In-Kraft-Treten des Curriculums, mit dem das Bakkalaureats- und das Magisterstudium eingerichtet wurde (mit 1. Oktober 2005) sind die Studierenden des gemäß UniStG eingerichteten Diplomstudiums berechtigt, jeden der Studienabschnitte, der zum Zeitpunkt 1. Oktober 2005 noch nicht abgeschlossen war, in einem der gesetzlichen Studiendauer zuzüglich eines Semesters entsprechenden Zeitraum abzuschließen. Wird ein Studienabschnitt nicht fristgerecht abgeschlossen, ist die/der Studierende für das weitere Studium dem neuen Curriculum unterstellt. Im Übrigen sind die Studierenden berechtigt, sich jederzeit freiwillig dem neuen Curriculum zu unterstellen. (2) Für Studierende, die das Diplomstudium gem. UniStG abschließen oder dem neuen Curriculum unterstellt werden bzw. sich freiwillig dem neuen Curriculum unterstellen, gilt abgesehen von gleich oder ähnlich lautenden Lehrveranstaltungen die folgende Modul 11:Vier unterschiedliche Diplomstud ium gem. UniStG Spezialkurse Modul 11:Vier unterschiedliche Diplomstud ium gem. UniStG Spezialkurse 4

Kurse aus den Bereichen Übersetzung/Lektorieren/Fachspr ache/literarische Texte/Konversation/Wirtschaftss prache A, B, C und weitere Sprachkurse des 2. Studienabsc hnittes, die nicht im Rahmen des Bachelorstu diums angerechnet wurden Kurse aus den Bereichen Übersetzung/Lektorieren/Fachspr ache/literarische Texte/Konversation/Wirtschaftss prache A, B, C und weitere Sprachkurse des 2. Studienabsc hnittes, die nicht im Rahmen des Bachelorstu diums angerechnet wurden (3) Das vorliegende Curriculum gilt gemäß Satzung B 20 Abs. 3 für alle Studierenden des bisherigen Magisterstudiums nach dem Curriculum für das Bakkalaureatsstudium und das Magisterstudium, verlautbart im Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt vom 15. Juni 2005, 19. Stk., Nr. 168.3. Abgesehen von gleich oder ähnlich lautenden Lehrveranstaltungen gilt die folgende (3) Das vorliegende Curriculum gilt gemäß Satzung B 20 Abs. 3 für alle Studierenden des bisherigen s nach dem Curriculum für das Bachelorstudium und das, verlautbart im Mitteilungsblatt der Universität Klagenfurt vom 6. Februar 2008, 10. Stk., Nr. 102.2. Abgesehen von gleich oder ähnlich lautenden Lehrveranstaltungen gilt die folgende (aktuelle Fassung) Master-Seminar Magisterstudium (Fassung 2005) Diplomand/inn/enseminar (aktuelle Fassung) Master-Seminar Magisterstudium (Fassung 2005) Diplomand/inn/enseminar 5