Ausschreibung zur Bundesmeisterschaft 2018 im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.v.

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Transkript:

Allgemeine Bestimmungen Ausschreibung zur Bundesmeisterschaft 2018 im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.v. Mit der Anmeldung zur Bundesmeisterschaft erklären sich die Teilnehmer durch gesonderte schriftliche Einwilligung, die jederzeit widerrufbar ist, damit einverstanden, dass ihr Name, Vorname, ihre Bruderschaft und das erzielte Ergebnis in den Start- und Ergebnislisten dieses Wettbewerbes über die offiziellen Medien "Der Schützenbruder" und die Internetseite des Bundes veröffentlicht werden.) Austragungsmodus Die Bundesmeisterschaft wird nach den Regeln der Sportordnung für den Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften in der zur Zeit des Wettkampfes gültigen Fassung ausgetragen. Bei den Disziplinen Luftgewehr 3-Stellungskampf, Kleinkaliber 3-Stellungskampf und Olympisch Match hat der Schütze selbst für den Scheibenwechsler zu sorgen. Die zur Verwendung kommenden Scheiben entsprechen den Vorgaben der Sportordnung zu den jeweiligen Disziplinen. Auf der Schießstandanlage St. Seb. Gymnich erfolgt die Trefferaufnahme für die KK- und LG- Wettbewerbe in elektronischer Form (Meyton). 1. Klasseneinteilung Für die Wettkämpfe gelten folgende Altersgruppen Klassen Alter von - bis Jahrgänge Klassen Alter von - bis Jahrgänge Schüler LG Sü 3St 16 Jahre und jünger >= 2002 Schüler LG auf bis 14 Jahre >= 2004 Jugend 17-21 Jahre 1997-2001 Schützen 22-44 Jahre 1974-1996 Altersklasse 45-59 Jahre 1959-1973 Senioren I 60-69 Jahre 1949-1958 Senioren II 70 Jahre oder älter <= 1948 Senioren LP 60 Jahre oder älter <= 1958 Damen I 22-39 Jahre 1979-1996 Damen II 40-59 Jahre 1959-1978 Damen III 60 Jahre oder älter <= 1958 offene Klasse 16 Jahre und älter <= 2002 Davon unberührt bleiben: a) die Wettkämpfe, die in offenen Klassen ausgetragen werden. b) der Wechsel in eine höhere/niedrigere Altersgruppe gemäß Sportordnung. 3.) Limitzahlen Die im Veranstaltungskalender ausgewiesenen Limitzahlen berechtigen zur Teilnahme an der Bundesmeisterschaft. * = Mannschaften Schüler (m/w), Jugend (m/w) und Senioren I und II werden zusammengefasst. 4.) Startgeld Zur Deckung der Kosten für Auszeichnungen, Wettkampfscheiben, Standmiete, Helfer u.s.w. wird ein Startgeld erhoben. Für die einzelnen Disziplinen und Klassen wurden die nachfolgend angezeigten Beträge festgesetzt. Die Startgelder für die die Teilnehmer werden je Disziplin und Klasse berechnet. Rechnung und Startberechtigungen erhalten die Teilnehmer über ihren Schießmeister. Sondervereinbarungen sind mit dem Bundesschießmeister abzusprechen! 5.) Startberechtigung Jeder Schütze erhält eine Startkarte. Diese weist aus: seine Bastian-Nummer in der Bruderschaft, Datum, Ort und Startzeit(en) der Disziplin(en) und Klasse(n), für die er startberechtigt ist. Außer der Startkarte muss der Schütze einen gültigen Versicherungsnachweis und gegebenenfalls die Genehmigung einer Schießerleichterung mit sich führen. Für Schüler und Jugendliche müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Einverständniserklärungen der Erziehungsberechtigten und eventuelle Genehmigungen vorliegen. 6.) Anmeldung Der Schütze meldet sich bis spätestens 30 Minuten vor seiner Startzeit bei der Waffenkontrolle und danach bei der Anmeldung. Er wird seiner Schießlage zugeteilt und entsprechend aufgerufen. Das Tauschen von Startzeiten ist möglich. Es ist mit der Anmeldung abzustimmen. Mannschaftsmeldungen und/oder -änderungen sind bis zu dem Zeitpunkt möglich, zu dem der erste Schütze der betreffenden Mannschaft seinen Wettkampf aufnimmt. Die Schießleitung ist r e c h t z e i t i g zu infomieren. Seite 1 von 5

Siegerehrung Die 3 Erstplatzierten je Disziplin und Klasse in der Einzelwertung und 3 Mannschaften je Disziplin und Klasse, für die eine Mannschaftswertung ausgeschrieben ist, erhalten eine Auszeichnung. Die Siegerehrung findet jeweils am Veranstaltungstag nach Beendigung aller Wettkämpfe statt. Der Ort wird durch Aushang bekannt gegeben. Die erstplatzierten erhalten zudem eine Einladung zur Hauptvertreterversammlung im November auf der sie eine Teilnahmeehrung erhalten. Wettkampfergebnisse Alle Ergebnisse werden am Wettkampftag laufend durch Aushang bekannt gegeben. Die Ergebnisse werden im INTERNET auf der HOMEPAGE des Bundes zeitnah veröffentlicht. ADRESSE: http://www.bund-bruderschaften.de/ Anfahrt Anschriften der Schießanlagen zur Bundesmeisterschaft St. Seb. Gymnich, Brüggener Str., 50374 Erftstadt-Gymnich St. Kun. Gymnich, Schützen Str., 50374 Erftstadt-Gymnich LLStPkt Frechen, Burgstr. (Sportcentrum Herbertskaul), 50226 Frechen Parkplätze des Schwimmbads benutzen St. Seb. Polch, Am Blumenbergstr. 22, 56751 Polch - ggf. neue Anschriften nach kurzfristiger Bekanntgabe Bitte Beachten! Ergänzungen/Erklärungen Zu Waffenrecht! Schießen mit Kinder und Jugendlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten! Nachstehende Erklärung zum Umgang mit der Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist unbedingt zu beachten, da es bei Missachtung zum Ausschluss des Schützen kommen kann. http://www.bund-bruderschaften.de/ unter Schießsport/Aktuelle Mitteilung des Bundesschießmeisters Zu 6.1.6 Stehend Aufgelegt Für die Disziplinen Anschlag aufgelegt ist unter nachstehender Website eine Erklärung inkl. Bilder zum Anschlag hinterlegt. Ich bitte um Beachtung, damit es zu keinerlei Missverständnissen kommt. http://www.bund-bruderschaften.de/ unter Schießsport/Aktuelle Mitteilung des Bundesschießmeisters Zu 10.3.4 KK-3-Stellung Unter Punkt 10.3.4 der Sportordnung steht unter Bezug auf den KK-3 Stellungswettbewerb das Wasserwaage und Hakenkappe für diese Disziplin erlaubt ist. Dieser Passus (Hakenkappe, nicht die Wasserwaage) wir laut Festlegung des Bundessportausschusses vom 07.07.2012 erweitert und auch für die Disziplin KK-Auflage und KK-Angestrichen erlaubt. Zu 10.5 Ordonanzgewehr 10.5.1.1 Ordonanzgewehr offene Visierung (Kennziffer 591): Zugelassen sind alle Repetierwaffen für Zentralfeuermunition im Kaliber 6 mm bis 8 mm, die bis zum 31. Dezember 1963 in einer regulären Armee, Polizei, Grenzschutz oder Zoll über das Versuchsstadium hinaus eingeführt wurden. Halbautomaten und Vollautomaten sind nicht zulässig. 10.5.1.2 Originalität Der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen. Nicht zugelassen sind speziell für militär- sportliche Zwecke eingeführte oder mit Zubehör verbesserte Ordonanz- (Dienst-) Gewehre. Originalteile von Ordonanzwaffen dürfen nicht gegen verbesserte und nicht bei den Dienstbeschaffungsstellen eingeführte Teile ausgetauscht werden. Mündungsfeuerblenden sind unzulässig. Folgende Änderungen beeinträchtigen die Originalität nicht: Seite 5 von 5

a) Das Anbringen eines Balken- oder Dachkorns. b) Ein Trimmen des Abzuges ist erlaubt, wenn die Originalteile des Abzugsmechanismus erhalten bleiben. Der Abzugswiderstand im Moment der Auslösung darf nicht geringer als 1500 g sein. Hiervon ausgenommen ist das Ordonanzgewehr Schmidt-Rubin K31 der Bauartbedingt auf minimal 1300g einzujustieren ist. c) Austausch des Laufes, solange Maße, Kaliber und Laufprofil dem Original entspricht. 10.5.1.3 Visierung: Die Visierung muß in Form, Konstruktion und Aussehen dem Dienstlich geführten Original entsprechen. Die offene Visierung ist gebildet aus einem Kimmenblatt mit halbrund-, V- oder Rechteckausschnitt sowie einem Balkenoder Dachkorn unabhängig des Waffentyps. Zugelassen sind neben den Versionen der Schiebevisierkimmen Feinvisiereinsätze beim Schwedenmauser m/38, m/41 und m/41b, m/96die Visiereinsätze m/38, SM m/55, SM m /58 sowie das Tunheden Visier. Maßnahmen zur Verbesserung des Kontrastes sind nur erlaubt, soweit sie die Originalität und den Charakter der Visierung erhalten bleibt. Eine Schwärzung der Visierung zur Vermeidung von Reflektionen ist erlaubt. Nachträglich montierte Seiten-/Höhenfeinjustierungen mit Lochblenden (Diopter) sowie deren Abarten sind nicht zulässig. 10.5.1.4 Schäftung: Die Schäftung darf in ihrer optischen Erscheinung nicht verändert werden. Ein Nachbearbeiten der Bettung des Systems ist erlaubt. Eine Veränderung der Form der Beschläge bzw. das Weglassen von Beschlägen und Visierteilen ist nicht zulässig. 10.5.1.5 Trageriemen: Trageriemen jeglicher Art sind Zulässig. Der Trageriemen muss am Originalbügel befestigt sein. Handstopps in jeglicher Art sind nicht zulässig. Die Nutzung des Trageriemens als Schießriemen ist nur im liegenden Anschlag zulässig. Bei Benutzung darf der Trageriemen, der an beiden Enden an der Waffe befestigt sein muß, um den die Waffe haltenden Arm geschlungen werden. Ein fixieren an der Bekleidung ist nicht zulässig. Im Stehendanschlag ist die Nutzung des Trageriemens ist nicht gestattet, darf aber an der Waffe verbleiben. 10.5.1.6 Munition: Zugelassen sind alle handelsüblichen Munitionen sowie wiedergeladene Munitionen als Zentralfeuerpatronen. Magazin: Es darf nur ein Magazin verwand werden. Nach beenden jeder Serie ist das Magazin aus der Waffe zu entfernen sowie neu aufzupatronieren. 10.5.1.7 Klassen und Anschlagart: Anschläge: offene Klasse (Kennzahl 591) 1. Anschlag: Liegend (Ziffer 6.1.2) 2. Anschlag: Stehend (Ziffer 6.1.1). 10.5.1.8 Schußzahl: 10 Schuss je Anschlagart ; insgesamt 20 Schuß. 10.5.1.9 Schießzeit: 20 Minuten incl. Probeschüsse je Anschlagsart. Beginnend mit dem Liegendanschlag. 10.5.1.10Probeschüsse: Es dürfen vor beginn des Wertungsschießens beliebig viele Probeschüsse je Anschlagart abgegeben werden. 10.5.1.11 Bekleidung zur Ordonanz: Das Tragen von Schießsportkleidung ist unzulässig. Die Verwendung von dünnen Leder- o. glw. Handschuhen an beiden Händen ohne stützende sowie polsternde Eigenschaft ist zulässig. Ski- oder Motorradhandschuhe sind untersagt. Das Tragen einer Schießbrille ist gestattet. 10.5.1.12 Scheibenart. Gewehrscheibe 50/100 m Anlage 4 10.5.2.1 Ordonanzgewehr Loch-Visierung (Kennziffer 592) Zugelassen sind alle Repetierwaffen für Zentralfeuermunition im Kaliber 6 mm bis 8 mm, die bis zum 31. Dezember 1963 in einer regulären Armee, Polizei, Grenzschutz oder Zoll über das Versuchsstadium hinaus eingeführt wurden und die mit einer Lochvisierung ausgestattet sind. Halbautomaten und Vollautomaten sind nicht zulässig. 10.5.2.2 Originalität Seite 6 von 5

Der Nachweis der Originaltreue obliegt dem Schützen. Nicht zugelassen sind speziell für militär- sportliche Zwecke eingeführte oder mit Spezialzubehör verbesserte Ordonanz- (Dienst-) Gewehre. Ausnahme hierbei die Visierung s. 10.5.2.3. Originalteile von Ordonanzwaffen dürfen nicht gegen verbesserte und nicht bei den Dienstbeschaffungsstellen eingeführte Teile, soweit diese nicht die Visierung betreffen ausgetauscht werden. Mündungsfeuerblenden sind unzulässig. Folgende Änderungen beeinträchtigen die Originalität nicht: a) Das Anbringen eines Balken- oder Dachkorns. b) Ein Trimmen des Abzuges ist erlaubt, wenn die Originalteile des Abzugsmechanismus erhalten bleiben. Der Abzugswiderstand im Moment der Auslösung darf nicht geringer als 1500 g sein. Hiervon ausgenommen ist das Ordonanzgewehr Schmidt-Rubin K31 der Bauartbedingt auf minimal 1300g einzujustieren ist. c) Austausch des Laufes, solange Maße, Kaliber und Laufprofil dem Original entspricht. 10.5.2.3 Visierung : Die Visierung muß in Form, Konstruktion und Aussehen dem Dienstlich geführten Original entsprechen. Als konstruktive Ausbildung benannt ist die Lochkimmen bei den Modellen des FR 8 (Spanien) sowie des Enfield (GB) sowie Springfield (USA) sowie deren Abarten, da diese die Originalvisierung darstellen. Nachträglich montierte Seiten-/Höhenfeinjustierungen mit Lochlenden (Diopter) sowie deren Abarten sind zulässig bei den Modellen der Mauserherstellungen und ihren Abarten, der Pram-Diopter oder Söderin-Diopter, sowie den Schweizer Modellen K1911 und K31 das Furter Visier oder der W+F-Diopter. Der Lochdurchmesser der Lochplatte muß min. 1,50 mm betragen. Zur Prüfung ist ein Prüfdorn, aus Messing oder Kunststoff, mit Durchmesser 1,45 mm einzuführen. Das Korn ist dem Original entsprechend als Balken oder Dachkorn auszubilden. Korntunnel mit Lochkorne sind unzulässig. Die Montage von Feinjustierungen oder NM-Visieren sind beim Enfield nicht zulässig. Maßnahmen zur Verbesserung des Kontrastes sind nur erlaubt, soweit sie die Originalität und den Charakter der Visierung erhalten bleibt. Eine Schwärzung der Visierung zur Vermeidung von Reflektionen ist erlaubt. Auf den Kornblock aufgeklemmte Schutztunnel sind zulässig soweit sie dem Original oder Bestandteil der z.v. genannten Lochblenden-Systemen entsprechen. 10.5.2.4 Schäftung: Die Schäftung darf in ihrer optischen Erscheinung nicht verändert werden. Ein Nachbearbeiten der Bettung des Systems ist erlaubt. Eine Veränderung der Form der Beschläge bzw. das Weglassen von Beschlägen und Visierteilen ist nicht zulässig. 10.5.2.5 Trageriemen: Trageriemen jeglicher Art sind Zulässig. Der Trageriemen muss am Originalbügel befestigt sein. Handstopps in jeglicher Art sind nicht zulässig. Die Nutzung des Trageriemens als Schießriemen ist nur im liegenden Anschlag zulässig. Bei Benutzung darf der Trageriemen, der an beiden Enden an der Waffe befestigt sein muß, um den die Waffe haltenden Arm geschlungen werden. Ein fixieren an der Bekleidung ist nicht zulässig. Im Stehendanschlag ist die Nutzung des Trageriemens ist nicht gestattet, darf aber an der Waffe verbleiben. 10.5.2.6 Munition und Magazinnutzung: Zugelassen sind alle handelsüblichen Munitionen sowie wiedergeladene Munitionen als Zentralfeuerpatronen. Es darf nur ein Magazin benutzt werden. Nach beenden jeder Serie ist das Magazin aus der Waffe zu entfernen und neu aufzupatronieren. 10.5.2.7 Klassen und Anschlagart: Anschläge: offene Klasse (Kennzahl 592) 1. Anschlag: Liegend (Ziffer 6.1.2) 2. Anschlag: Stehend Freihand (Ziffer 6.1.1) 10.5.2.8 Schußzahl: 10 Schuss je Anschlagart ; insgesamt 20 Schuß. Probeschüsse in beliebiger Anzahl 10.5.2.9 Schießzeit: 20 Minuten incl. Probeschüsse je Anschlagsart. Beginnend mit dem Liegendanschlag. 10.5.2.10 Probeschüsse: Es dürfen vor Beginn des Wertungsschießens beliebig viele Probeschüsse je Anschlagart abgegeben werden. 10.5.2.11 Bekleidung Ordonanz: Das Tragen von Schießsportkleidung ist unzulässig. Seite 7 von 5

Die Verwendung von dünnen Leder- o. glw. Handschuhs an beiden Händen ohne stützende sowie polsternde Eigenschaft ist zulässig. Ski- oder Motorradhandschuhe sind untersagt. Das Tragen einer Schießbrille ist gestattet. 10.5.2.12 Scheibenart. Gewehrscheibe 50/100 m Anlage 4 Sonstiges Zu diesem Punkt der Ausschreibung bitte ich, die zusätzlichen Informationen des Bundesschießmeisters zu beachten. Die Bekanntgabe erfolgt entweder mit Anlage(n) zu dieser Ausschreibung oder durch Aushang an der jeweiligen Wettkampfstätte. Allen Teilnehmern wünsche ich "Gut Schuss". im Namen der Schießleitung Roetgen,den 06.12.2017 Der Bundesschießmeister Seite 8 von 5