Rigips Strahlenschutzplatte mit Kantenausbildung Vario : Rigips Vario-Strahlenschutzplatte

Ähnliche Dokumente
SICHERHEITSDATENBLATT GEM. 91/155/EWG RIGIPS GMBH Druckdatum: Überarbeitet: Seite 1/6

Rigips-1-Mann-Platte Die Weisse Rigips Gipskarton-Bauplatte (GKB)

SICHERHEITSDATENBLATT GEM. 91/155/EWG RIGIPS GMBH. Druckdatum: Überarbeitet: Seite 1/7

Rigicell 10, Ausbauplatte, grundiert Rigips Gipskarton-Bauplatte (GKB)

Rigips Die Blaue 12,5 RF Rigips Feuerschutzplatte Die Blaue RF (GKF) Mit Kantenausbildung Vario : Rigips Vario-Feuerschutzplatte Die Blaue RF

Rigidur Gipsfaserplatte GF Rigidur Ausbauplatte (DIY) Rigidur compact Ausbauplatte (DIY) Rigidur 10 Rigidur 12,5 Rigidur 15 Rigidur AK

Rigips-1-Mann-Feuchtraumplatte Die Grüne Rigips Gipskarton-Bauplatte-imprägniert (GKBI)

Rigidur Estrichelement 20 Rigidur Estrichelement 20 (DIY) Rigidur Estrichelement 25

Rifix Ansetzbinder Rigips Ansetzbinder Rigips Ansetzbinder (DIY) Rigips Ansetzbinder L

SICHERHEITSDATENBLATT GEM. 91/155/EWG RIGIPS GMBH. Druckdatum: Überarbeitet: Seite 1/6

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung Nr. 91/155/EWG (REACH) (EG)

Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemisches und des Unternehmens. Rigips Gyptone (mit/ohne Activ Air)

SICHERHEITSDATENBLATT GEM. 91/155/EWG RIGIPS GMBH. Druckdatum: Überarbeitet: Seite 1/7

Sicherheitsdatenblatt SDB 112 gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Rigidur Estrichelement 40 PS Rigidur Estrichelement 45 PS Rigidur Estrichelement 50 PS

Feuerzement. Gefährliche Inhaltsstoffe. SICHERHEITSDATENBLATT GEM: 91/155/EWG Druckdatum Seite 1/6

2 Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen

Gipsbasierte Spachtelmasse für die Innenanwendung

Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemisches und des Unternehmens. Glasroc F (Riflex und Ridurit)

Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG Erstelldatum: Erstellt anhand TRGS 220 Änderungsdatum:

1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz

Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG

SICHERHEITSDATENBLATT GEM. 1907/2006/EG SG RIGIPS GMBH Druckdatum: Überarbeitet: Seite 1/8

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt nach gemäß 2001/58/EG

Vario-Verbundplatte MF Rigitherm MF

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG

Produktinformation. Masterclima. EG-Sicherheitsdatenblatt Gemäß 91/155/EWG und 14 GefStV

Köln

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG. 1. Stoff-/Zubereitungs-und Firmenbezeichnung: 2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen

Sicherheitsdatenblatt (gemäß VO (EG) 1907/2006)

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH)

Nicht kennzeichnungspflichtig, jedoch sind die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.

SICHERHEITSDATENBLATT GEM. 1907/2006/EG SG RIGIPS GMBH Druckdatum: Überarbeitet / Rev.-Nr.: / Seite 1/8

Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemisches und des Unternehmens. Bauprodukt (zementgebundene Bauplatte) Mögliche Gefahren

SICHERHEITSDATENBLATT (91/155/EWG) Econolloy Ag

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH)

Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155 EWG

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt

SICHERHEITSDATENBLATT (91/155/EWG) DWL-Lot 801

EG-SICHERHEITSDATENBLATT

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

1. Bezeichnung des Stoffes / der Zubereitung und des Unternehmens

Handelsname: Hersteller/Lieferant: afalin GmbH & Co. Tel.: 0201/ Adlerstr. 6 Fax: 0201/ Essen

Enzyme Shampoo - flüssig

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt gemäß EG - Richtlinie 2001/58/ EG

3.1 Chemische Charakterisierung: Zubereitung aus: Kunststoffdispersion, Additiven, Füllstoffen, Pigmenten und Wasser.

Sicherheitsdatenblatt

EU-Sicherheitsdatenblatt Polymerlösung 1 Seite 1 von 3 Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/ EWG Druckdatum : 08.Jan 2009

Glasdekorgewebe Tex Color

S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T

1.2 Lieferformen Blöcke, Platten, Zuschnitte oder Formteile

Eberhard-Finckh-Straße D Ulm (Donau) Germany

EG-Sicherheitsdatenblatt

3.1 Chemische Charakterisierung: Zubereitung aus: Kunststoffdispersion, Additiven, Füllstoffen und Wasser.

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung 1907/2006/EG mit Anhang II gemäß VO Nr. 2015/830/EG

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH)

SICHERHEITSDATENBLATT

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) 1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

EG Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 453/2010

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Druckdatum Überarbeitet (D) Version 1.0

Sicherheitsdatenblatt nach (EG) 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt gemäß RL 91 / 155 / EWG

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH)

COMPO Rasen-Aktiv-Kalk

SICHERHEITSDATENBLATT GEM. 1907/2006/EG SG RIGIPS GMBH Druckdatum: Überarbeitet: Seite 1/8

CAS-Nummer EINECS-Nummer Bezeichnung Gehalt Gefahrsymbol R-Sätze

SICHERHEITSDATENBLATT GEM. 1907/2006/EG SG RIGIPS GMBH Druckdatum: Überarbeitet: Seite 1/8

Sicherheitsdatenblatt gem.verordnung(eg)1907/2006 Seite 1/5

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung 1907/2006/EG mit Anhang II gemäß VO Nr. 2015/830/EG

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß (91/155/EWG)

EG SICHERHEITSDATENBLATT gemäß 1907/2006/EG, Art. 31 und Anhang II. 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung: 2. Mögliche Gefahren:

Sicherheitsdatenblatt gemäss REACH 1907/2006 RL67/548/EWG

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

SCHUPP FREUDENSTADT. Sicherheitsdatenblatt nach gemäß 2001/58/EG

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt Seite 1/5

SICHERHEITSDATENBLATT Gruppensicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG bzw. 93/112/EG

EG-Sicherheitsdatenblatt. gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 FINOHIT FH6566 / FH6568 / FH6569

SICHERHEITSDATENBLATT (SDB)

1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. 2. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen. 3. Mögliche Gefahren. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006

Druckdatum: überarbeitet am: Handelsname: Aktion Rasensamen 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

: SSG 4000 E. Version 1. Druckdatum Überarbeitet am

Perleen 444 Chemikalienbinder

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung 1907/2006/EG mit Anhang II gemäß VO Nr. 2015/830/EG

Transkript:

Druckdatum: Überarbeitet: 09.01.2004 Seite 1/9 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Bezeichnung auf dem Kennzeichnungsschild Rigips Strahlenschutzplatte mit Kantenausbildung Vario : Rigips Vario-Strahlenschutzplatte Verwendung des Stoffes/der Zubereitung Bauprodukt für den Innenausbau Angaben zum Hersteller Rigips GmbH Schanzenstraße 84 D-40549 Düsseldorf Notfallauskunft Rigips GmbH - Forschung&Entwicklung Rühler Straße, D-37619 Bodenwerder Notfallnummer 05533-407441 2. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Beschreibung Erzeugnis aus: Gipskern: Calciumsulfat mit Zusätzen (wie Stärke, Tensid, Glasfasern) Ummantelung: Karton Kaschierung: Bleifolie Zur Verklebung der Gipskartonplatte mit der Bleifolie wird ein Dispersionsklebstoff auf wässriger Basis eingesetzt. Das Produkt ist nach 3,Abs. 5 des ChemG als Erzeugnis zu betrachten. Erzeugnisse sind Stoffe oder Zubereitungen, die eine spezifische Gestalt, Oberfläche und Form erhalten haben, die deren Funktion mehr bestimmen als ihre chemische Zusammensetzung. Die Eigenschaften des Produktes ergeben sich als Kombination der verwendeten Verbundmaterialien Gipskartonplatte und Bleifolie. Bezeichnung EG-Nr. (EINECS) CAS-Nr. CaSO 4, Calciumsulfat, Sulphuric acid, 231-900-3 7778-18-9 calcium salt (1:1) Blei (als Kaschierungsfolie) 231-100-4 7439-92-1 Gefährliche Inhaltsstoffe / Gefährliche Verunreinigungen keine

Druckdatum: siehe Seite 1 Überarbeitet: 09.01.2004 Seite 2/9 Zusätzliche Hinweise EG-Nr.(EINECS) CAS-Nr. Bezeichnung Luftgrenzwert MAK/ BAT TRGS 900 231-900-3 7778-18-9 CaSO 4 6 mg/m³ (alveolengängige Fraktion) 231-100-4 7439-92-1 Blei 0,1 mg/m³ (einatembare Fraktion) 550 µg/l Blut (allgemein) 300 µg/l Blut (Frauen < 45 Jahre) Calciumsulfat ist nicht kennzeichnungspflichtig gemäß EU-Richtlinien und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Gemäß Anhang VI der Richtlinie 67/548/EWG und der TRGS 505 sind metallisches Blei und Bleilegierungen in kompakter Form nicht kennzeichnungspflichtig. Gem. TRGS 505 stellt Blei in kompakter Form oder Legierungen keine Gesundheitsgefahr für den Menschen durch Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt dar. Bei der Bearbeitung sind jedoch entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. 3. Mögliche Gefahren Einstufung Nicht kennzeichnungspflichtig. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt Blei in kompakter Form gehört zu den Produkten, die als nicht gefährlich einzustufen sind, aus denen aber bei Verwendung gefährliche Stoffe entstehen oder freigesetzt werden können. Bei der Bearbeitung des Produktes kann bleihaltiger Staub bzw. Rauch entstehen. Bei Erhitzen der Legierung über den Schmelzpunkt hinaus entstehen Bleioxide. Blei und seine anorganischen Verbindungen werden durch Einatmen und/oder Verschlucken aufgenommen und gehören zu den gesundheitsschädlichen, den Menschen mit kumulativer Wirkung schädigenden Stoffen (R 20/22 und R 33). In der GefStoffV sind Bleiverbindungen in die Kategorie 1 und 3 der reproduktionstoxischen Stoffe eingestuft worden: R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen, R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Maßnahmen sind nur erforderlich, wenn beim Umgang Staub und Rauch entstehen, die eingeatmet oder verschluckt werden. Nach Einatmen Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen, Ruhe. Nach Hautkontakt Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.

Druckdatum: siehe Seite 1 Überarbeitet: 09.01.2004 Seite 3/9 Bleifolienabrieb oder staubförmige Bleifolienanteile sofort mit reichlich Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Nach Augenkontakt Nach Kontakt mit Bleifolienabrieb oder staubförmige Bleifolienanteile Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. Arzt aufsuchen. Nach Verschlucken Nach Verschlucken von Bleifolienabrieb oder staubförmige Bleifolienanteile Erbrechen auslösen, falls Patient bei Bewusstsein ist. Reichlich Wasser nachtrinken und Frischluftzufuhr. Unverzüglich Arzt hinzuziehen. Hinweise für den Arzt Eine Belastung durch Blei kann durch Ermittlung des Blei-Gehaltes im Blut erkannt werden. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Bei flüssigem Blei trockenen Sand, Pulverlöscher oder CO 2 verwenden. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Bei flüssigem Blei: Wasser. Besondere Gefährdung durch den Stoff oder das Produkt selbst, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase Bleidampf bzw. Bleioxid-Rauch ist toxisch. Entstehung einatembarer und verschluckbarer Rauche und Stäube mit Bleioxid. Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Umluftunabhängiges Atemschutzgerät anlegen. Bei flüssigem Blei: Schutzhelm mit Visier, schwerentflammbare Schutzkleidung mit Gamaschen und Schutzhandschuhe. Zusätzliche Hinweise Produkt selbst brennt nicht. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen Staubbildung vermeiden. Einatmen von Stäuben vermeiden. Bei Staubentwicklung Atemschutzmaske tragen.

Druckdatum: siehe Seite 1 Überarbeitet: 09.01.2004 Seite 4/9 Umweltschutzmaßnahmen Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Verfahren zur Reinigung / Aufnahme Mechanisch aufnehmen, trocken aufnehmen. Bleistaubbildung vermeiden. Kontaminiertes Material ordnungsgemäß entsorgen. 7. Handhabung und Lagerung Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Bei sachgemäßer Verwendung keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Gemäß 20 GefStoffV Betriebsanweisung verwenden. Unterweisung der Mitarbeiter nach TRGS 555. Als technische Schutzmaßnahme ist bei der Entstehung von Dämpfen, Rauch und Staub eine Absaugung am Entstehungsherd und an Austrittsstellen erforderlich, gute Raumbelüftung oder Atemschutz unbedingt erforderlich (s. TRGS 555). Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Lagerung Anforderungen an Lagerräume und Behälter Keine besonderen Anforderungen. Zusammenlagerungshinweise Keine Zusammenlagerung mit Säuren, vor allem Salpetersäure und organische Säuren. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Trocken lagern. Lagerklasse VCI-Lagerklasse 13 / nicht brennbarer Feststoff 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen Expositionsgrenzwerte CAS-Nr. Bezeichnung Typ Grenzwert TRGS 900 7778-18-9 Calciumsulfat MAK 6 mg/m³ (alveolengängige Fraktion) 7439-92-1 Blei MAK 0,1 mg/m³ (einatembare Fraktion) BAT BAT 550 µg/l Blut (allgemein) 300 µg/l Blut (Frauen < 45 Jahre)

Druckdatum: siehe Seite 1 Überarbeitet: 09.01.2004 Seite 5/9 Begrenzung und Überwachung der Exposition Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen Technische Maßnahmen wie Kapselung oder Absaugung von Stäuben unter Verwendung von Filtern haben Vorrang vor persönlichen Schutzmaßnahmen. Zusätzliche Hinweise Beschäftigte, die der Einwirkung des Bleies und seiner Verbindungen ausgesetzt sind, müssen arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen G2 (Blei) und G26 (Atemschutz) unterzogen werden. Erkrankungen durch Blei und seine Verbindungen sind als Berufskrankheit (Nr. 1101 in der BK-Liste) anerkannt. Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen beachten. Staubbildung und Hautkontakt vermeiden, Schutzkleidung tragen. Strengste Hygiene einhalten. Atemschutz Bei der Bearbeitung des Produkts kann Staub entstehen. Genannte Grenzwerte einhalten. Bei hoher Staubentwicklung Atemschutzmaske P1 verwenden. Bei Dämpfen und hoher Exposition umluftunabhängige Atemschutzgeräte verwenden (BGR 190). Einatmen von bioverfügbarem Bleimetall generell wegen Einstufung als fruchschädigend (entwicklungsschädigend) in Kategorie 1 Anhang I GefStoffV bzw. als Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit) nach Kategorie 3 Anhang I GefStoffV verhindern; Staubgrenzwert für Blei einhalten. Handschutz Schutzhandschuhe tragen. Augenschutz Dichtschließende Schutzbrille tragen, falls Augenkontakt möglich. Körperschutz Arbeitsschutzkleidung tragen; ggf. thermische Beanspruchung am Arbeitsplatz beachten (BGR 189). Arbeitskleidung öfters reinigen. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften Aussehen / Erscheinungsbild Form: Plattenförmiges Erzeugnis Farbe: Gipskern: weiß, weiß-beige, weiß-grau Karton: grau, beige Kaschierung: silbrig-grau Geruch geruchlos

Druckdatum: siehe Seite 1 Überarbeitet: 09.01.2004 Seite 6/9 Wichtige Angaben zum Gesundheits- und Umweltschutz sowie zur Sicherheit ph-wert: im Lieferzustand nicht zutreffend, in wässriger Aufschlämmung 6-9 (Gipskartonplatte) Zustandsänderung: Siedepunkt: 1740 C (Bleifolie) Schmelzbereich: 252-327 C (Bleifolie) Dampfdruck (100 C):1,33 hpa (Bleifolie) Dichte (20 C): ca. 0,8 g/cm³ (Gipskartonplatte) 10,4 11,3 g/cm³ (Bleifolie) Löslichkeit: ca. 2 g/l (Gipskartonplatte) nicht löslich in Wasser oder Fetten (Bleifolie) Flächengewicht: 17,0 45,5 kg/m² (je nach Dicke der Bleifolie) Weitere Angaben: Das Produkt ist nicht brennbar, Baustoffklasse A2 nach DIN 4102. Thermische Zersetzung von Gips: in CaSO 4 und H 2O ca. 140 C (ca. 413 K) in CaO und SO 3 ca. 1000 C (ca. 1273 K) 10. Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen Bei Erhitzen auf Rotglut an der Luft kommt es zur Bildung von Bleioxid-/ Bleidampf. Zu vermeidende Stoffe Mit starken Oxidationsmittel, Ammoniumnitrat und Aziden sind heftige Reaktionen der Bleifolie möglich. Gefährliche Zersetzungsprodukte Kohlenmonoxid und Kohlendioxid bei thermischer Zersetzung bzw. unvollständiger Verbrennung. 11. Angaben zur Toxikologie Akute Toxizität Gipskartonplatte: nicht toxisch Bleifolie: Für Bleimetall in der Lieferform nicht bekannt. Bei Entstehung von bleihaltiger Staub und/ oder Rauch: Eine akute Intoxikation nach Verschlucken oder Hautkontakt ist nicht wahrscheinlich. Wegen der schlechten Resorbierbarkeit über die Magen-Darm-Schleimhaut führen allenfalls extrem hohe Dosen zu akuten Vergiftungserscheinungen. Eine Aufnahme von Blei über die intakte Haut ist nach gesicherter arbeitsmedizinischer Erkenntnis nicht anzunehmen. Bei langfristiger erhöhter Aufnahme von bleihaltigen Stäuben kann es zur Anreicherung des Bleis im Blut kommen.

Druckdatum: siehe Seite 1 Überarbeitet: 09.01.2004 Seite 7/9 Bei Schwangerschaft muß ein Risiko der Fruchtschädigung als wahrscheinlich unterstellt werden. Bei Exposition Schwangerer kann eine solche Schädigung auch bei Einhaltung des MAK-Wertes nicht ausgeschlossen werden. Erfahrungen aus der Praxis Übertriebene Aussetzung durch Einatmen und/ oder Verschlucken von bleihaltigem Staub oder Rauch könnte zu Appetitverlust, Anämie, Malaise, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Reizbarkeit, Myalgie und Gelenkschmerzen, Muskelschwäche, Gastritis und Leberveränderungen führen. 12. Angaben zur Ökologie Angaben zur Elimination (Persistenz und Abbaubarkeit) Nicht anwendbar. Verhalten in Umweltkompartimenten Die Mobilität von Blei-Ionen ist durch Neigung zur Bildung von schwer löslichen Verbindungen relativ gering. Ökotoxische Wirkungen Es gelten die gesetzlich festgelegten Grenzwerte für Abwässer. Es gilt der Grenzwert für Blei in der Klärschlammverordnung. Allgemeine Hinweise Jede Kontamination von Boden oder Gewässer mit Blei und/ oder Blei-Verbindungen i ist strikt zu vermeiden. 13. Hinweise zur Entsorgung Produkt Die Weiterverwendung von Produktresten unterliegt nicht den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes (kein Abfall, Maßnahme der Abfallvermeidung). Bau- und Abbruchabfälle Verwertung Nicht überwachungsbedürftiger Abfall zur Verwertung. Verwertung über Bauschutt-Aufbereitungsanlagen. Beseitigung Beseitigung auf Deponien der Deponieklasse 1 und 2 gemäß Abfallablagerungsverordnung. Überwachungsbedürftiger Abfall zur Beseitigung. Vereinfachtes Nachweisverfahren (Entsorgungsnachweis, Übernahmescheinverfahren).

Druckdatum: siehe Seite 1 Überarbeitet: 09.01.2004 Seite 8/9 Empfehlung Abfallschlüssel Bezeichnung Abfallherkunft Gemäß AVV 170802 1) Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 170801 fallen Bau- und Abbruchabfälle 170403 2) Blei Bau- und Abbruchabfälle 170801 Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Bau- und Abbruchabfälle 170904 gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Bau- und Ausnahme derjenigen, die unter 170901, Abbruchabfälle 170902, 170903 fallen 1) Separierte Gipskartonplatte 2) Separierte Bleifolie Die angegebene Abfallschlüsselnummern sind Empfehlungen und informieren über mögliche Abfallcodes, die entsprechend der tatsächlichen Abfallherkunft evtl. anzupassen sind. Zusätzlich lokale und nationale Vorschriften beachten! 14. Angaben zum Transport Kein Gefahrgut im Sinne nationaler und internationaler Transportvorschriften. 15. Vorschriften Kennzeichnung Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/ GefStoffV nicht kennzeichnungspflichtig. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. R-Sätze Bleihaltiger Staub, Rauch und anorganische Bleiverbindungen: R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. R 33 Gefahr kumulativer Wirkungen. R 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen. R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. S-Sätze Bleihaltige Staub, Rauch und anorganische Bleiverbindungen: S 20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen. S 53 Exposition vermeiden Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.

Druckdatum: siehe Seite 1 Überarbeitet: 09.01.2004 Seite 9/9 Nationale Vorschriften Calciumsulfat ist kein kennzeichnungspflichtiger Stoff gemäß Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Gemäß Anhang VI der Richtlinie 67/548/EWG und der TRGS 505 sind metallisches Blei und Bleilegierungen in kompakter Form nicht kennzeichnungspflichtig. Gem. TRGS 505 stellt Blei in kompakter Form oder Legierungen keine Gesundheitsgefahr für den Menschen durch Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt dar. Technische Regeln: TRGS 900 / 555 / 505 / 500 / 415 / 403 / 402 Das Produkt ist kein besonders überwachungsbedürftiger Abfall gemäß Abfallbestimmungsverordnung (AbfBestV). Technische Anleitung Luft Pb und seine Verbindungen: Klasse III Wassergefährdungsklasse (WGK) WGK 1 (Berechnung gem. Anhang 4 VwVwS) 16. Sonstige Angaben Weitere Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse. Sie beschreiben das Produkt ausschließlich im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes dar. Sie dürfen weder geändert, noch auf andere Produkte übertragen werden. Änderungsgrund Allgemeine Überarbeitung aufgrund aktualisierter gesetzlicher Vorschriften. Datenblatt ersetzt die Ausgabe vom 12.06.2003.