Wettkampfvorschriften. Mittelländisches Turnfest Juni 2018

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Transkript:

1 Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 8. 10. Juni 2018

Stand: 14 09 2017 Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 2 von 27

Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bestimmungen... 5 1.1 Durchführung... 5 1.2 Teilnahme... 5 1.3 Zuständigkeiten... 5 1.4 Geltungsbereich Wettkampfvorschriften... 5 1.5 Angebote... 6 1.6 Meldungen... 6 1.7 Richter... 7 1.8 Reglemente/Weisungen/Wertungstabellen für alle Wettkämpfe... 8 2 Vereinswettkämpfe... 10 2.1 Allgemein... 10 2.2 Altersstufe Aktive... 12 2.3 Altersstufe Frauen / Männer (35+) und Seniorinnen / Senioren (55+)... 14 3 Einzelwettkämpfe... 15 3.1 Allgemein... 15 3.2 Aerobic... 15 3.3 Geräteturnen... 15 3.4 Gymnastik... 15 3.5 Leichtathletik... 16 3.6 Turnwettkampf... 16 4 Spiel-Turniere... 17 4.1 Allgemein... 17 4.2 Indiaca... 17 4.3 Unihockey... 17 4.4 Volleyball... 18 5 Pendelstafette... 19 5.1 Angebot... 19 5.2 Teilnahmeberechtigung... 19 5.3 Kategorien... 19 5.4 Allgemeine Bestimmungen... 19 5.5 Disqualifikation... 19 5.6 Durchführung... 19 5.7 Anmeldung... 19 6 Finanzen... 20 6.1 Einzahlung Haft- und Startgeld... 20 6.2 Haftgeld... 20 6.3 Startgeld (Anmeldegebühr)... 20 6.4 Leiterpreise... 21 6.5 Festkarten... 21 6.6 Turnkreuz... 21 7 Rechtsbelehrung... 22 7.1 Finanzielle Verpflichtungen... 22 7.2 Verbindlichkeit der Wettkampfvorschriften... 22 7.3 Proteste/Rekurs... 22 7.4 Verhalten Teilnehmende / Vandalismus... 22 8 Schlussbestimmungen... 23 8.1 Anordnungen Gesamtwettkampfleitung / OK... 23 Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 3 von 27

8.2 Korrekturen, Änderungen Wettkampfvorschriften... 23 9 Genehmigung... 23 10 Anhang... 24 10.1 Ordnungsabzüge für alle Wettkämpfe... 24 11 Reglemente und Weisungen... 25 11.1 Reglemente... 25 11.2 Weisungen... 25 12 Adressen... 25 12.1 Geschäftsstelle Turnfest... 25 13 Abkürzungen und Bodenbeschaffenheit der Disziplinen... 26 13.1 Allgemein... 26 13.2 Aerobic... 26 13.3 Fachteste (FT)... 26 13.4 Fit + Fun... 26 13.5 Geräteturnen (Getu)... 26 13.6 Gymnastik (GY)... 26 13.7 Leichtathletik (LA)... 27 13.8 Nationalturnen (NA)... 27 13.9 Wettkampf... 27 Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 4 von 27

1 Allgemeine Bestimmungen Aus Gründen der Verständlichkeit wurde die männliche Schreibweise gewählt. 1.1 Durchführung 1.1.1 Allgemein Der Trägerverein Mittelländisches Turnfest 2018 in Münchenbuchsee führt in Zusammenarbeit mit dem Turnverband Bern Mittelland (TBM) das Mittelländische Turnfest (MTF) vom Freitag, 8. bis Sonntag, 10. Juni 2018 in Münchenbuchsee durch. 1.1.2 Durchführungseinschränkungen Die Gesamtwettkampfleitung behält sich aus organisatorischen Gründen vor: Bei zu grossen Meldezahlen eine Kontingentierung festzulegen. Kategorien und Stärkeklassen zusammenzulegen. Bei zu wenig Anmeldungen einzelne Kategorien und/oder Disziplinen aus dem Angebot zu streichen. Das Turnfest aufgrund von Risiken und Gefahren abzusagen. 1.2 Teilnahme 1.2.1 Teilnahmeberechtigt Am Mittelländischen Turnfest sind alle in der STV-Admin (Adressdatenbank STV) namentlich gemeldeten turnenden Erwachsenen und Jugendlichen von Vereinen und Riegen des Schweizerischen Turnverbandes (STV) und offiziellen Partnerverbände teilnahmeberechtigt. Gastvereine aus dem Ausland sind herzlich willkommen. Über die Starterlaubnis von Vereinen anderer Verbände und Organisationen entscheidet die Gesamtwettkampfleitung. Anfragen sind an die Geschäftsstelle Turnfest zu richten. Gesamtvereine können auf Grund ihrer Riegenverhältnisse mehrere Varianten turnen. Bei der Gestaltung des Zeitplanes wird darauf jedoch keine Rücksicht genommen. Auf Mehrfacheinsätze einzelner Turner in verschiedenen Vereinen kann bei der Gestaltung des Zeitplanes ebenfalls keine Rücksicht genommen werden. Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, eine Festkarte zu lösen. Mitglieder der Wettkampf- und Ressortleitungen sowie Richter sind in der Regel startberechtigt. 1.2.2 Altersnachweis bei Wettkämpfen Ein amtlicher Ausweis (z.b. Pass, Identitätskarte, Führerausweis) kann verlangt werden. Es werden Stichproben durchgeführt. Alle aktiv Teilnehmenden müssen im Besitze einer gültigen STV-Mitgliederkarte sein. 1.3 Zuständigkeiten Für die Abwicklung der Wettkämpfe und Vorführungen ist die Wettkampfleitung zuständig. Allfällige weitere Bestimmungen der Wettkampfleitung sind ebenfalls verbindlich (letzte Weisungen etc.). 1.4 Geltungsbereich Wettkampfvorschriften Die nachfolgenden Wettkampfvorschriften gelten für alle Wettkämpfe. Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 5 von 27

1.5 Angebote Anlässlich des Mittelländischen Turnfest werden folgende Wettkämpfe angeboten, die Details sind ab Artikel 2 zu entnehmen: Freitag, 8. Juni 2018 Einzelwettkämpfe / Mannschaftswettkämpfe Aerobic Geräteturnen Gymnastik Leichtathletik Turnwettkampf Vereinswettkämpfe Aktive (nur bei grosser Anmeldezahl) Rahmenveranstaltungen Spiel-Turniere (Indiaca, Unihockey und Volley) Samstag, 9. Juni 2018 Aktive Frauen / Männer (35+) Senioren / Seniorinnen (55+) Sonntag, 10. Juni 2018 Pendelstafette Schlussvorführungen 1.6 Meldungen 1.6.1 Allgemeines Alle Meldungen für Vereine und Einzelpersonen müssen termingerecht online erfolgen. Die Anmeldung ist ab 1. Oktober 2017 unter www.turnfest18.ch möglich. Gleichzeitig mit der Anmeldung ist das Haft- und Startgeld einzuzahlen. Die Anmeldung wird erst nach Eingang des Haft- und Startgeldes berücksichtigt. 1.6.2 Termine Folgende Termine (Maileingang) sind einzuhalten: Anmeldeschluss für alle Wettkämpfe 15. Dezember 2017 Eingang Einzahlung Haftgeld (CHF 500.00) pro Alterskategorie 15. Dezember 2017 Eingang Einzahlung Startgeld (Anmeldegebühr) für Verein und Einzel 15. Dezember 2017 Meldung Anzahl Einzelturner und deren Kategorie 15. Dezember 2017 Namentliche Meldung Richter 15. Dezember 2017 Mutationsmeldung Vereinswettkampf 28. Februar 2018 Namentliche Meldung / Mutationsmeldung der Einzelturner 28. Februar 2018 Bestellungen zusätzliche Nachtessen, Übernachtung etc. 28. Februar 2018 Persönliche Registrierung Richter 28. Februar 2018 Materialliste Geräteturnen (inkl. Gesuche und Verantwortlichkeit) 28. Februar 2018 Eingang Einzahlung (Festkarten etc.) gemäss Rechnung STV-Contest 10. März 2018 1.6.2.1 Mutationen Am Anlass können bei den Vereinswettkämpfen keine Disziplinen getauscht oder neu gemeldet werden. Eine Änderung der Anzahl Personen nach oben kann wie folgt vorgenommen werden: Leichtathletik und Nationalturnen bis zu der nächsten durch 4 teilbaren Zahl, Ausnahme bei Pendelstafetten bis zur nächsten 18-er Zahl aufgefüllt werden. Geräteturnen, Gymnastik und Team-Aerobic sind nicht limitiert. Bei Fachtesten bis zu der nächsten durch 3 teilbaren Zahl. Ausnahme: hat die Erhöhung der Teilnehmerzahl zur Folge, dass eine zusätzliche Anlage benötigt wird (z.b. ab 15, 30, 45 usw. Turnenden), kann keine Änderung vorgenommen werden. Fit + Fun können bis zu der nächsten durch 4 teilbaren Zahl. Eine Änderung der Anzahl Personen nach unten ist möglich, kann aber einen Haftgeldabzug zur Folge haben. Die Wettkampfleitung entscheidet abschliessend. Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 6 von 27

Im Einzelwettkampf und Spiele können nur Abmeldungen gemacht werden. Weitere Mutationen sind nicht möglich. 1.6.3 Abmeldungen Begründete Abmeldungen müssen schriftlich an die Geschäftsstelle Turnfest gerichtet werden (Artikel 6.3.1). Diese haben finanzielle Folgen und sind unter Artikel 6.2.2 aufgeführt. Wird wegen Abmeldungen nach dem 28. Februar 2018 eine Anlage nicht benutzt, hat dies einen Haftgeldabzug unter Artikel 6.2.2 zur Folge. 1.6.4 Verletzungen Turnende, welche sich während des Vereinswettkampfes verletzen, werden im Bestand mitgezählt. Ein Arztzeugnis des Sanitäters auf Platz hat erst ab der nächstfolgenden Disziplin Gültigkeit wie unten beschrieben. Für die Disziplinen, die nicht geturnt werden können, muss ein Arztzeugnis des Sanitäters auf Platz vorgewiesen werden. Diese Anweisung kommt nur dann zur Anwendung, wenn ein Verein in einem Wettkampfteil bzw. in einer Disziplin die Mindestanforderungen (siehe Artikel 2.1.5 und 2.1.6) nicht erfüllt. In allen übrigen Fällen werden verletzte Turner nicht mitgezählt, was unter Umständen eine Verschiebung der Stärkeklasse zur Folge haben kann oder die Wettkampfleitung entscheidet. Für Turnende, die aus gesundheitlichen Gründen (Unfall, Krankheit) den Wettkampf nicht antreten können, gelten die Bedingungen gemäss Artikel 6.5.3. 1.6.5 Versicherung Die Versicherung ist grundsätzlich Sache der Teilnehmer. Alle in der STV-Admin als turnende STV-Mitglieder namentlich gemeldete, sind gemäss Reglement der SVK des STV gegen Haftpflicht, Brillenschäden und Unfallzusatz versichert. 1.6.6 Leiterpreis Im Startgeld 3-teiligem Vereinswettkampf ist ein Leiterpreis enthalten (siehe Artikel 6.4). Zusätzliche Leiterpreise können gegen Rechnung bestellt werden. Vereine/Riegen, die sich an Einzelwettkämpfen, Rahmenveranstaltungen, Freien Vorführungen, etc. beteiligen, können Leiterpreise gegen Rechnung bestellen. 1.7 Richter Die Richter müssen über die Online-Anmeldung erfasst werden und sind Bestandteil der gültigen Anmeldung. Ein Richter darf pro Wettkampftag nur in einer Sparte gemeldet werden. Mit der Mutationsmeldung sind die Richtermeldungen zu bestätigen. Die Richter werden in allen Sparten von den jeweiligen Wettkampfleitungen eingeteilt und aufgeboten. Bei Nichtantreten der Richter erfolgt ein Haftgeldabzug gemäss Artikel 6.2.2 und / oder der Verein / Riege oder Turner sind nicht startberechtigt. Die Richter werden gemäss Empfehlung des STV entschädigt. 1.7.1 Fachteste Jeder Verein / Riege, welche in den Fachtesten startet, ist verpflichtet, pro 15 Startende 1 Schiedsrichter zu stellen (z.b. 6 15 Turnende = 1 Schiedsrichter; ab 16 Turnende = 2 Schiedsrichter). Die Schiedsrichter müssen den letzten Fortbildungskurs oder Grundkurs 2017 und oder 2018 besucht und erfolgreich bestanden haben, ist in allen Disziplinen obligatorisch. Ohne Kursteilnahme erfolgt ein Haftgeldabzug gemäss Punkt 6.2.2. Die Wettkampfleitung behält sich vor, bei den Vereinen zusätzliche Schiedsrichter zu rekrutieren, wenn der gemeldete Schiedsrichter nicht einsetzbar ist wegen seiner Wettkampfeinsätze im Verein oder die normal geforderte Anzahl nicht ausreicht. Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 7 von 27

1.7.2 Fit + Fun FMS (35+ / 55+) Jeder Verein / Riege, welche im Fit + Fun startet, ist verpflichtet, bis zu 10 Startende 1 nicht turnender Schiedsrichter zu stellen und ab 11 Startende 2 davon mind. 1 nicht turnender Schiedsrichter. Die Schiedsrichter müssen den letzten Fortbildungskurs Fit + Fun oder Grundkurs F+F 2017 und oder 2018 besucht und erfolgreich bestanden haben. Ohne Kursteilnahme erfolgt ein Haftgeldabzug gemäss Punkt 6.2.2. 1.7.3 Geräteturnen Einzelwettkämpfe / Vereinsgeräteturnen Alle teilnehmenden Riegen im Einzelturnen sind verpflichtet, einen brevetierten Wertungsrichter EGT (Brevet 2) zu stellen. Ab 10 Teilnehmern müssen zwei Wertungsrichter gemeldet werden. Jeder Verein, welcher in der Sparte Geräteturnen VGT startet, stellt einen brevetierten Wertungsrichter VGT. 1.7.4 Leichtathletik Vereine und Riegen der Altersstufe Aktive, welche im Vereinswettkampf und/oder Einzelwettkampf aus der Sparte Leichtathletik bestreiten, sind verpflichtet, einen nicht turnenden brevetierten LA-Kampfrichter zu stellen. 1.7.5 Nationalturnen Jede Riege, die STS im Vereinswettkampf absolviert, muss während der Wettkampfzeit seines Vereines einen Helfer stellen. 1.7.6 Turnwettkampf Jede Riege, die im Einzelturnen nur den Turnwettkampf absolviert, kann verpflichtet werden während der Wettkampfzeit des Turnwettkampfes einen Richter in einer Turnwettkampf Sparte zu stellen. 1.8 Reglemente/Weisungen/Wertungstabellen für alle Wettkämpfe Die folgenden Reglemente und Weisungen sind diesen Wettkampfvorschriften übergeordnet und sind für den Wettkampf massgebend: Dopingstatut von Antidoping www.antidoping.ch Sämtliche aktuellen gültigen Reglemente und Weisungen des STV www.stv-fsg.ch (unter www.stv-fsg.ch -> Sportarten (Sportart anklicken) -> Downloads) 1.8.1 Pflichten der Vereine Die Vereine/Riegen und Einzelsportler sind verpflichtet, mit einer Delegation an den offiziell bezeichneten Anlässen (Rangverkündigungen, Schlussvorführungen, etc.) teilzunehmen. Vereine/Riegen können für die Teilnahme an den Schlussvorführungen unentgeltlich verpflichtet werden. Die Vereinsverantwortlichen haben gegenüber dem Veranstalter, dem Organisator wie auch der Gesamtwettkampfleitung die Pflicht, im Rahmen der eigenen Möglichkeiten für korrektes und sportliches Verhalten ihrer Vereinsmitglieder zu sorgen. Vereinsvorstände sind für ihren Verein verantwortlich und unterbinden Aktionen, die dem Image des Turnens, des TBM und des organisierenden Vereines schaden wie: übermässigen Alkoholgenuss Vandalismus Littering Verstösse werden gemäss Anhang mit einem Ordnungsabzug und / oder mit der Disqualifikation geahndet. Am Sonntag, 10. Juni 2018 finden die Schlussvorführungen statt. Die Schlussvorführungen sollen einen würdigen Festabschluss bilden. Die Vereine/Riegen sind verpflichtet, mit einer Delegation (mind. Leiter/in und Fähnrich, evtl. Hornträger) an den Schlussvorführungen teilzunehmen. Angaben über den zeitlichen Ablauf werden im Festführer und auf www.turnfest18.ch bekannt gegeben. Vereine und Gruppen, welche für die Schlussvorführungen vorgesehen sind, werden vor oder während des Wettkampfes von den Verantwortlichen eingeladen. Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 8 von 27

1.8.2 Zentrale Meldestelle Vereine/Riegen/Einzelturner Vereine / Riegen melden sich mindestens 1 Stunde vor Wettkampfbeginn bei der Zentralen Meldestelle an. Die Einzelturner Leichtathletik melden sich mindestens 1 Stunde vor Wettkampfbeginn bei der Zentralen Meldestelle. Die Einzelturner der anderen Disziplinen melden sich gemäss Ausschreibung direkt auf dem Wettkampfplatz. Die Meldestelle wird im Festführer und unter www.turnfest18.ch publiziert. 1.8.3 Meldung der Funktionäre und Richter Funktionäre und Richter melden sich an entsprechender Stelle gemäss dem Aufgebot der Wettkampfleitung. 1.8.4 Musik Für jede Wettkampfdisziplin mit Musikbegleitung ist ein beschrifteter und abspielbereiter Tonträger (CD/Memorystick) mitzubringen, auf welchem die Begleitmusik am Anfang beginnt. Jeder Tonträger darf nur mit der Begleitmusik für diese Disziplin bespielt sein. Ein Ersatztonträger muss vorhanden sein. Das Dateiformat muss.mp3 oder.wav sein. Eigene Geräte können für den Wettkampf nicht angeschlossen werden. Der Tonträger muss spätestens 20 Minuten vor dem Wettkampfbeginn der entsprechenden Musikanlage auf dem Wettkampfplatz abgegeben werden. 1.8.5 Doping Der Schweizerische Turnverband, daher auch das Turnfest, ist Mitglied des Dachverbandes für Sport (Swiss Olympic) und unterliegt somit den Doping Statuten. Es können Kontrollen durchgeführt werden. Alle Informationen unter www.antidoping.ch oder www.dopinginfo.ch. Dopingverstösse können privatrechtliche Folgen haben. 1.8.6 Bekleidung und Werbung Bei den Vereinswettkämpfen unterstützt die Bekleidung ein abgestimmtes Erscheinungsbild, sie darf die Bewertung nicht behindern. Zu beachten sind die entsprechenden Bekleidungsvorschriften in den Weisungen der Sparten. Bezüglich Werbung gelten die Vorschriften für Werbung auf Tenues an Anlässen des STV. 1.8.7 Rangverkündigungen/Siegerehrungen Die Siegerehrungen der Einzelwettkämpfe finden am Freitagabend und die Siegerehrungen der Vereinswettkämpfe finden während den Schlussvorführungen statt. Für die Siegerehrungen haben die zu Ehrenden im Wettkampftenue oder im Vereinstrainer zu erscheinen. Vereinsunterlagen inkl. Auszeichnungen sowie Leiterpreise werden nach der Rangverkündigung abgegeben. Es werden keine Vereinskuverts und / oder Auszeichnungen nachgesandt. 1.8.8 Ranglisten Es werden je Altersstufe folgende Ranglisten erstellt: Eine Rangliste pro Sparte beim Einteiligen Vereinswettkampf (VW) Eine Rangliste pro Stärkeklasse beim Dreiteiligen Vereinswettkampf Eine Rangliste pro Kategorie Einzelwettkampf 1.8.9 Auszeichnungen Die ersten drei in den Stärkeklassen im Dreiteiligen Vereinswettkampf und die Spartensieger im einteiligen Vereinswettkampf erhalten garantiert eine Auszeichnung. Im Einzelturnen werden die ersten 30% der Startenden garantiert ausgezeichnet. Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 9 von 27

2 Vereinswettkämpfe 2.1 Allgemein Alle Altersstufen bestreiten am Mittelländischen Turnfest den gleichen Vereinswettkampf. Es gibt pro Altersstufe nur eine Kategorie. Es wird nicht unterschieden zwischen Turnerin und Turner. Aus den folgenden vier Möglichkeiten kann eine Variante gewählt werden: ein 1-teiliger Vereinswettkampf (Aktive, FMS) zwei 1-teilige Vereinswettkämpfe (Aktive, FMS) ein 3-teiliger Vereinswettkampf (Aktive, FMS) ein 3-teiliger Vereinswettkampf und ein 1-teiliger Vereinswettkampf (Aktive, FMS) Gesamtvereine können aufgrund ihrer Riegenverhältnisse mehrere Varianten turnen. Bei der Gestaltung des Zeitplanes wird darauf jedoch keine Rücksicht genommen. Pro Altersstufe darf jede Disziplin nur einmal geturnt werden. Die gleiche Vorführung/Disziplin in der mehrheitlich gleichen Zusammensetzung darf nicht unter verschiedenen Vereinsnamen geturnt werden. Für die einzelnen Wettkämpfe dürfen verschiedene Turnende eingesetzt werden. Bei allfälligen Starts in zwei verschiedenen Altersstufen/Vereinen kann beim Zeitplan keine Rücksicht genommen werden. Diesbezügliche Gesuche werden nicht berücksichtigt. 2.1.1 Altersstufen Es wird zwischen drei Altersstufen unterschieden: Aktive Frauen / Männer (35+) Seniorinnen / Senioren (55+) Alter frei Jahrgang 1983 und älter, 1/3 darf Jahrgang 1994 bis 1984 haben. Jahrgang 1963 und älter, 1/3 darf Jahrgang 1984 bis 1964 haben. In den Altersstufen mit 1/3 Regelung wird aufgerundet. Beispiel: 10 Personen: 3 = 3,33 Personen. Es wird aufgerundet auf 4 Personen. Bei zehn Personen dürfen vier Personen die effektive Altersstufe unterschreiten. 2.1.2 Stärkeklassen 2.1.2.1 Aktive 1. Stärkeklasse 24 und mehr Turnende 2. Stärkeklasse 18 bis 23 Turnende 3. Stärkeklasse 13 bis 17 Turnende 4. Stärkeklasse 6 bis 12 Turnende 2.1.2.2 Frauen / Männer (35+) 1. Stärkeklasse 16 und mehr Turnende 2. Stärkeklasse 12 bis 15 Turnende 3. Stärkeklasse 6 bis 11 Turnende 2.1.2.3 Seniorinnen / Senioren (55+) 1. Stärkeklasse 12 und mehr Turnende 2. Stärkeklasse 6 bis 11 Turnende 2.1.3 Zuteilung Stärkeklasse Für die Zuteilung in die jeweilige Stärkeklasse ist der Durchschnitt der pro Wettkampfteil eingesetzten Turnenden massgebend. Das Total aller eingesetzten Turnenden im gesamten Wettkampf ist durch die Anzahl Wettkampfteile zu teilen. Dies ergibt die Stärkeklasse. Die einzelne Person zählt dabei einmal pro Einsatz. Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 10 von 27

Beispiel Altersstufe Aktive: 1. Wettkampfteil 12 Personen 2. Wettkampfteil 17 Personen 3. Wettkampfteil 21 Personen Total 50 Personen: 3 = 16,66 Personen Es wird in jedem Fall aufgerundet = 17 Personen. Der Verein wird somit in der 3. Stärkeklasse eingeteilt. 2.1.4 Bewertung Die Bewertungen erfolgen gemäss den entsprechenden Sparten-/Disziplinenweisungen. Die Noten der einzelnen Disziplinen werden auf Hundertstelpunkte gewertet bis max. 10 Punkte. In jedem Wettkampfteil können maximal 10 Punkte, d.h. im Dreiteiligen Wettkampf maximal 30 Punkte erreicht werden. Sofern in einem Wettkampfteil mehrere Riegen eingesetzt sind, wird die von der einzelnen Riege erzielte Note mit der Anzahl der eingesetzten Turnenden (inkl. Verletzte mit Sanitätszeugnis) multipliziert. Die Summe dieser Werte wird durch die Anzahl der im Wettkampfteil eingesetzten Turnenden (inkl. Verletzte mit Sanitätszeugnis) dividiert und auf Hundertstelpunkte gerundet. 2.1.5 Einteiliger Vereinswettkampf Der Einteilige VW kann aus den folgenden Sparten gewählt werden: Aktive Frauen / Männer (35+) Senioren / Seniorinnen (55+) Fit + Fun Fit + Fun Fachtest Fachtest Fachtest Geräteturnen Geräteturnen Geräteturnen Gymnastik Gymnastik Gymnastik Leichtathletik Leichtathletik Leichtathletik Nationalturnen Nationalturnen Nationalturnen Team-Aerobic Team-Aerobic Team-Aerobic Die Disziplinen können frei gewählt werden. Jede Disziplin darf nur einmal geturnt werden. Es müssen mindestens 6 Personen im Einsatz sein. Es gibt keine Stärkeklassen. Bei Punktgleichheit wird zu Gunsten des Resultates entschieden, welches mit mehr Personen erzielt wurde. 2.1.6 Dreiteiliger Vereinswettkampf Der Dreiteilige VW besteht aus drei Wettkampfteilen und kann aus den folgenden Sparten zusammengestellt werden: Aktive Frauen / Männer (35+) Senioren / Seniorinnen (55+) Fachtest Fit + Fun Fit + Fun Geräteturnen Fachtest Fachtest Gymnastik Geräteturnen Geräteturnen Leichtathletik Gymnastik Gymnastik Nationalturnen Leichtathletik Leichtathletik Team-Aerobic Nationalturnen Nationalturnen Team-Aerobic Team-Aerobic Die Disziplinen der drei Wettkampfteile können frei gewählt werden. Jede Disziplin darf nur einmal geturnt werden. Der Verein kann pro Wettkampfteil bei den Aktiven in maximal 4 Riegen aufgeteilt werden. Die Anzahl der Riegen kann von Wettkampfteil zu Wettkampfteil variieren. Die Mindestgrösse der einzelnen Gruppe beträgt: Fit + Fun, Fachtest, Geräteturnen, Gymnastik, Team-Aerobic, sowie Pendelstafette 6 Turnende Leichtathletik, Nationalturnen 4 Turnende Pro Wettkampfteil müssen gesamthaft mindestens 6 Personen eingesetzt werden. Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 11 von 27

2.2 Altersstufe Aktive Für den Vereinswettkampf der Altersstufe Aktive können die folgenden Disziplinen aus den Sparten ausgewählt werden: 2.2.1 Sparte Fachteste Folgende Disziplinen können gewählt werden: Fachtest Allround (FTA) Fachtest Korbball (FTK) Fachtest Unihockey (FTU) Fachtest Volleyball (FTV) Für die Fachteste sind Nockenschuhe erlaubt. Nagelschuhe und Schuhe mit Schraubstollen sowie Handschuhe und Haftmittel sind verboten. 2.2.1.1 Mitzubringendes Wettkampfmaterial Fachtest Allround Die Goba-Schläger und die Tennisbälle sind mitzubringen. Der Goba-Schläger muss ein Handgelenkband und ein Fingerband aufweisen. Der Schläger darf nicht beschichtet sein, jedoch ist eine Bemalung erlaubt. Beach-Ball-Schläger und Beach-Ball sind mitzubringen. Fachtest Korbball Das Absolvieren des FTK mit dem eigenen Ball, der den Korbballregeln des STV entspricht, ist gestattet. Andernfalls wird mit den offiziellen Korbball-Bällen des Organisators gespielt. Fachtest Unihockey Für den FTU sind die Unihockeystöcke von den Teilnehmern selber mitzubringen. Die Bälle werden vom Organisator zur Verfügung gestellt. Es dürfen für den Wettkampf nur diese verwendet werden. 2.2.2 Sparte Geräteturnen Folgende Disziplinen können gewählt werden: Barren (BA) Boden (BO) Gerätekombination (GK) Reck (RE) Schaukelringe (SR) Schulstufenbarren (SSB) Sprünge (SP) Gesuchpflichtig sind die Disziplinen Rhönrad (RR) und Trampolin (TR) sowie zusätzliche Hilfsgeräte, Hilfsmittel und andere Geräte, die nicht auf der Materialliste aufgeführt sind. Die entsprechende Rubrik Zusatzgesuch ist bei der Anmeldung auszufüllen. Erlaubte Hilfsmittel und bewilligte Hilfsgeräte, Hilfsmittel und andere Geräte sind selbst mitzubringen. Die Geräte müssen von den Vereinen vor der Wettkampfzeit selber bereitgestellt und nachher wieder zum Gerätedepot gebracht werden. Die Platzchefs kontrollieren das bestellte Material. Nichtverwendung von bestelltem Material oder die Nutzung von Material welches nicht bestellt wurde, kann zu einem Haftgeldabzug führen.! Das stufenweise Üben, Einspringen und Einturnen auf dem Wettkampfplatz, ist nur geführt durch den Platzchef während max. 3 Minuten erlaubt. 2.2.2.1 Haftungs- und Sicherheitsartikel Vereinsgeräteturnen Das OK stellt sicherheitsgeprüfte Anlagen und einwandfreie Geräte zur Verfügung. Die Verantwortung für die vorschriftsgemässe Anwendung der Anlagen und Geräte liegt bei den Vereinen. Der Sicherheit der Turnenden ist erste Priorität beizumessen. Der TBM und das OK lehnen bei nicht vorschriftsmässigen Anwendungen der Anlagen und Geräte sowie bei Fehlmanipulation die Haftung ab. Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 12 von 27

Gegen fehlbare Personen und Vereine können rechtliche Schritte, Sanktionen und Bussen gemäss den Weisungen Vereinsgeräteturnen und/oder dem STV Reglement Sanktionen und Bussen eingeleitet und vollzogen werden. 2.2.2.2 Sicherheitsbestimmungen Schaukelringturnen Der Sicherheitsbügel muss während einer Turnübung geschlossen sein, bzw. die Sicherheitsbolzen sind eingesteckt. Die Ketten müssen, sofern möglich, drei Kettenglieder unterhalb der tiefsten Höhe eingehängt sein. Mit der Anmeldung zur Disziplin Schaukelringe (SR) übernehmen die eingesetzten Personen der startenden Vereine die volle Verantwortung für die vorschriftsgemässe Benützung der Anlage, resp. für die Verstellung der Ringseile während der Vorführung. Das Mindestalter der eingesetzten Ringversteller beträgt 18 Jahre. 2.2.3 Sparte Gymnastik Alle Hilfs- und Handgeräte müssen von den Vereinen selber mitgebracht werden. Gymnastik Grossfeld (GYG) Gymnastik Kleinfeld (GYK) Gymnastik Bühne (GYB) 2.2.4 Sparte Team-Aerobic Team-Aerobic (TAE) 2.2.5 Sparte Leichtathletik Es sind keine eigenen Geräte zugelassen. Folgende Disziplinen können gewählt werden: Hochsprung (HO) Kugelstossen (KUG) Lauf 800 m (800) Pendelstafette 80m (PS) Schleuderball (SB) Speerwerfen (SPE) Weitsprung (WE) Wurfkörper (WU) 2.2.6 Sparte Nationalturnen Es sind keine eigenen Geräte zugelassen. Folgende Disziplinen können gewählt werden: Steinheben (STH) Steinstossen (STS) Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 13 von 27

2.3 Altersstufe Frauen / Männer (35+) und Seniorinnen / Senioren (55+) Für den Vereinswettkampf der Altersstufe Frauen / Männer und Seniorinnen / Senioren werden folgende Disziplinen angeboten. 2.3.1 Sparte Fit + Fun Disziplin 1 (FF1) 1a: Fuss-Ball-Korb 1b: Ball-Kreuz Disziplin 2 (FF2) 2a: Unihockey im Team 2b: 8-er Ball Disziplin 3 (FF3) 3a: Moosgummiring 3b: Intercross Die Disziplinen mit zwei Aufgaben müssen von den gleichen Personen und unmittelbar nacheinander bestritten werden. Doppelstarts von Turnenden in der gleichen Disziplin sind verboten. Eigenes Material ist nicht gestattet. Es sind die vom Organisator zur Verfügung gestellten Geräte zu benutzen. Nockenschuhe sind erlaubt. Nagelschuhe und Schuhe mit Schraubstollen sowie Handschuhe und Haftmittel sind verboten. 2.3.2 weitere Sparten Es können sämtliche Disziplinen aus den Sparten Fachteste, Geräteturnen, Gymnastik, Team-Aerobic, Leichtathletik und Nationalturnen gemäss Angebot Aktive ausgewählt werden. Detailinfo siehe Artikel 2.2.1 2.2.6. Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 14 von 27

3 Einzelwettkämpfe 3.1 Allgemein Im Angebot der Einzelwettkämpfe wird ein Wettkampf nur ausgetragen, wenn sich genügend Personen/Paare/Teams anmelden. Kategorien können zusammengelegt oder der Wettkampf kann abgesagt werden. Die Einzelwettkämpfe in den Sparten Aerobic, Geräteturnen, Gymnastik, Leichtathletik und Turnwettkampf finden am Freitag, 8. Juni 2018 statt. 3.2 Aerobic 3.2.1 Kategorien Aerobic Einzel Aerobic Paare Aerobic 3er bis 5er Team Alter offen Alter offen Alter offen 3.3 Geräteturnen 3.3.1 Einzelgeräteturnen (EGT) Kategorie 5 Kategorie 6 Kategorie 7 Kategorie D Kategorie H Alter offen Alter offen Alter offen ab Jahrgang 1996 und älter ab Jahrgang 1990 und älter Bei Punktgleichheit werden die Turnenden im gleichen Rang geführt 3.3.2 Kleinteam Vereinsgeräteturnen (VGT) 3er bis 5er Team Alter offen Die Bewertung erfolgt gemäss den Weisungen VGT 2018 3.4 Gymnastik 3.4.1 Einzel Gymnastik Einzel ohne Handgerät Alter offen Gymnastik Einzel mit Handgerät Alter offen Eine Gymnastikart darf nur einmal geturnt werden (einteiliger Wettkampf). 3.4.2 Zu Zweit Gymnastik zu Zweit ohne Handgerät Gymnastik zu Zweit mit Handgerät Alter offen Alter offen Eine Gymnastikart darf nur einmal geturnt werden (einteiliger Wettkampf). Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 15 von 27

3.5 Leichtathletik 3.5.1 Kategorien Berner-Sechskampf Turner 100m, WE, KUG 5kg, HO, SPE 800g, 800m Alter offen Fünfkampf U20 M 100m, WE, KUG 5kg, HO, 800m Jahrgang 1999 und 2000 Fünfkampf U18 M 100m, WE, KUG 5kg, HO, 800m Jahrgang 2001 und jünger Vierkampf M30 80m, WE oder HO, KUG 5kg, 800m oder Wurf Jahrgang 1988 und älter Vierkampf M40 80m, WE oder HO, KUG 5kg, 800m oder Wurf Jahrgang 1978 und älter Vierkampf Turnerinnen 100m, WE oder HO, KUG 4kg, 800m Alter offen Vierkampf U20 W 100m, WE oder HO, KUG 4kg, 800m Jahrgang 1999 und 2000 Vierkampf U18 W 100m, WE oder HO, KUG 4kg, 800m Jahrgang 2001 und jünger Dreikampf W30 80m, WE oder HO, KUG 4kg oder 800m Jahrgang 1988 und älter Dreikampf W40 80m, WE oder HO, KUG 4kg oder 800m Jahrgang 1978 und älter 3.5.2 Weisungen Es gelten die aktuellen Wertungstabellen des Swiss Athletics. Ausnahmen: kein Zonenabsprung bei WE sowie anlagenbedingte Anpassungen. 3.5.3 Ablauf Wettkampf Die von der Wettkampfleitung vorgegebenen Startzeiten und Disziplinen Reihenfolge sind zwingend einzuhalten. Die Anmeldung erfolgt an der Zentralen Meldestelle. 3.6 Turnwettkampf Der Turnwettkampf ist ein mehrere Sparten übergreifender Allrounder Einzelwettkampf für Turnende aller Altersstufen. 3.6.1 Kategorien Aktive 3-Kampf aus 3 Sparten Alter offen FMS 35+ 3-Kampf aus 2 Sparten Jahrgang 1983 bis 1964 FMS 55+ 3-Kampf aus 2 Sparten Jahrgang 1963 und älter 3.6.2 Auswahl der Sparten Aerobic Gymnastik Fitness / Spiele Geräteturnen Leichtathletik Nationalturnen Einzel oder Paare Einzel oder zu Zweit Unihockey und / oder Basketball BO, BA, SSB, SP, SR 80m, 800m, WE, KUG STH, SST Im Geräteturnen kann zusätzlich Schaukelring geturnt werden. Die Anforderungen entsprechen den Geräten Boden, Barren und Schulstufenbarren. Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 16 von 27

4 Spiel-Turniere 4.1 Allgemein Die Spiel-Turniere werden als Indiaca-, Unihockey- oder Volleyball-Turnier ausgetragen. Die Turniere finden am Freitag, 8. Juni 2018 in der Turnhalle Riedli und Bodenacker statt. Indica Freitagnachmittag Unihockey Volleyball Freitagabend /-nacht Freitagabend /-nacht 4.1.1 Teamführer Pro Mannschaft muss eine Person als Teamführer namentlich angegeben werden. Kann auch ein Spieler sein. 4.1.2 Schiedsrichter Jede Mannschaft stellt einen Schiedsrichter und Zähler (Indiaca). Dieser muss kein Vollprofi sein. Der Schiedsrichtereinsatzplan wird vorgängig erstellt und allen Vereinen zugestellt. 4.1.3 Spieldauer Je nach Anzahl der gemeldeten Teams 4.1.4 Punkte Ein Sieg gibt 2 Punkte, ein Unentschieden 1 Punkt und eine Niederlage 0 Punkte. 4.1.5 Spielplan Der genaue Spielplan und weitere Angaben werden allen Mannschaften rechtzeitig zugestellt. Bei weniger als 6 angemeldeten Mannschaften pro Kategorie, behält sich der Organisator vor, einzelne Kategorien zusammenzulegen oder vom Wettkampfangebot zu streichen. 4.1.6 Rangverkündigung Die Rangverkündigungen finden direkt nach Beendigung der jeweiligen Turniere statt. 4.2 Indiaca 4.2.1 Kategorien Turner Turnerinnen Mixed 5 Feldspieler, (max. 10 Spieler pro Mannschaft 5 Feldspieler, (max. 10 Spieler pro Mannschaft 5 Feldspieler, mindestens 2 Frauen auf dem Spielfeld. Jeder Spieler ist nur in einer Mannschaft spielberechtigt. Es gibt keine Altersbeschränkungen 4.2.2 Spielregeln Es gilt das aktuelle Indiaca-Reglement des Schweizerischen Turnverbandes. 4.2.3 Material Jede Mannschaft bringt einen eigenen Indiaca Pad mit. 4.3 Unihockey 4.3.1 Kategorien Turner Turnerinnen Mixed 4 Feldspieler, 1 Goalie und bis zu 3 Auswechselspieler 4 Feldspieler, 1 Goalie und bis zu 3 Auswechselspieler, keine Turner 4 Feldspieler, 1 Goalie und bis zu 3 Auswechselspieler mind. 1 weibliche Person als Feldspielerin Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 17 von 27

4.3.2 Spielregeln Gespielt wird nach den gültigen Regeln von Swiss Unihockey. Die Stockschaufel darf beim Ausholen und Ausschwingen nicht über Kniehöhe geführt werden. Es ist nicht erlaubt, dem Gegner auf den Stock zu schlagen, dessen Stock zu halten oder den eigenen fortzuwerfen. Ebenfalls nicht erlaubt ist es, den Stock zwischen die Beine des Gegners zu halten. Es ist nicht erlaubt als Feldspieler, den Ball mit der Hand, dem Arm (bis zur Schulter) oder dem Kopf zu spielen. Der Goalie darf den Ball mit der Hand fangen. Der Ball darf mit dem Fuss einmal berührt werden, wenn er nachher mit dem Stock weitergespielt wird. Ein absichtlicher Fusspass ist erlaubt. Mit dem Fuss erzielte Tore zählen nicht. 4.3.3 Material Jede Mannschaft bringt die eigenen Unihockeystöcke mit. Der Goalie spielt ohne Stock und hat Helmtragepflicht. Helme müssen selber mitgebracht werden. 4.4 Volleyball 4.4.1 Kategorien Turner Turnerinnen Mixed mind. 6 Spieler mind. 6 Spielerinnen, keine Turner mind. 6 Spieler, mind. 3 weibliche Spielerinnen müssen sich immer auf dem Spielfeld befinden 4.4.2 Spielregeln Gespielt wird nach den gültigen Regeln von SwissVolley. Keine Auszeiten. Spielerwechsel nur in Rotation (oder in Notfällen). Doppelberührung und geführte Bälle werden nach Ermessen des Schiedsrichters gepfiffen. Berührung der Netzoberkante durch einen Spieler ist ein Fehler. Erfolgt eine Behinderung durch eine Übertretung der Mittellinie ist dies ein Fehler. Erlaubt sind 3 Ballberührungen (Block gilt nicht als Berührung). Gezählt wird nach dem Rally-Point-System. Schlusssignal = Spielende, der laufende Spielzug wird nicht beendet. Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 18 von 27

5 Pendelstafette 5.1 Angebot Die Pendelstafette wird am Sonntag, 10. Juni 2018 ausgetragen. 5.2 Teilnahmeberechtigung Jeder Verein / Riege kann bei der Stafette teilnehmen. 5.3 Kategorien Turner Turnerinnen Mixed 10 Läufer/Läuferinnen mind. 5 Turner 10 Läuferinnen, keine Turner erlaubt 10 Läufer/Läuferinnen, mind. 5 Turnerinnen 5.4 Allgemeine Bestimmungen 10 Turnende bilden eine Mannschaft. Die Strecke von 60m wird zweimal gelaufen. Die Vorläufe für die Stafette finden am Sonntagvormittag statt. Die Finalläufe (der zeitschnellsten Mannschaften) finden während den Schlussvorführungen am Sonntagmittag statt. Einzelheiten werden im Festführer publiziert. 5.5 Disqualifikation Folgende Ereignisse führen zu einer Disqualifikation: Startfehler Werfen des Staffelstabs Übergabefehler Der Staffelstab muss während des ganzen Laufes in der Hand getragen werden. Die Übergabe muss so erfolgen, dass der Staffelstab auf jeden Fall um den Pfosten am Ende der Bahn übergeben wird. 5.6 Durchführung Eine Kategorie wird nur durchgeführt, wenn mindestens 6 Anmeldungen vorliegen. Bei schlechtem Wetter oder Terrain entscheidet die Wettkampfleitung MTF über eine Durchführung. 5.7 Anmeldung Die Anmeldung erfolgt über die Online-Anmeldung. Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 19 von 27

6 Finanzen 6.1 Einzahlung Haft- und Startgeld Pro Anmeldung (=Vereinsnummer im Anmeldetool) in der Online-Anmeldung muss das Start- und Haftgeld einbezahlt werden. Die Anmeldung ist nur mit Einzahlung des Start- und Haftgeldes bis Anmeldeschluss gültig. Es werden keine Rechnungen (Einzahlungsscheine) versendet. Die Rechnung ist in der Online-Anmeldung abrufbar. Zahlungstermin: 15. Dezember 2017 (Haftgeldabzug). 6.2 Haftgeld Vereinswettkampf Aktive, Frauen/Männer (35+), Senioren/Seniorinnen (35+) CHF 500.00 Einzelturner und Spiel-Turnier Mannschaften (ohne Teilnahme am Vereinswettkampf) CHF 200.00 6.2.1 Rückerstattung Haftgeld Das Haftgeld wird bei korrekter Anmeldung und Einzahlung, sowie fairem Verhalten am Turnfest und wenn kein Verstoss gegen die Wettkampfvorschriften vorliegen, zurückerstattet. In der Online-Anmeldung die genaue Bank/Postverbindung mit Kontonummer angeben. Das Haftgeld wird bis spätestens am 31. Oktober 2018 zurückbezahlt. 6.2.2 Haftgeldabzüge Vom Haftgeld werden folgende Abzüge gemacht: Nichteinhalten der Termine, pro Fall und Tag (Poststempel/Maildatum) CHF 10.00 Fernbleiben von Einzelturner/-innen pro Wettkampf CHF 50.00 Fernbleiben von Vereinen/Gruppen pro Wettkampf CHF 500.00 Fernbleiben von Mannschaften bei der Spiel-Night pro Fall CHF 100.00 Fernbleiben von vereinseigenen Disziplinenhelfern pro Fall Disziplin CHF 100.00 Abmeldung von Disziplinen im Vereinswettkampf nach 28. Februar 2018 CHF 100.00 Nichtmeldung von Richter CHF 200.00 Nichtantreten von Richter pro Einsatz CHF 200.00 Abbruch des Richtereinsatzes ohne Genehmigung der Wettkampfleitung CHF 200.00 Nichtteilnahme an obligatorischen Schiedsrichterkursen CHF 100.00 Rückzug der Anmeldung nach dem 28. Februar 2018 CHF 500.00 Verstoss bei Festkartenkontrolle CHF 500.00 Verstoss gegen die Wettkampfvorschriften und höhere Reglemente je nach Ausmass 6.3 Startgeld (Anmeldegebühr) Das Startgeld beträgt: pro 3-teiliger Vereinswettkampf (Aktive, FMS) CHF 200.00 pro 1-teiliger Vereinswettkampf (Aktive, FMS) CHF 100.00 pro Gruppe / Mannschaft Spiel-Turnier CHF 30.00 pro Teilnehmender Einzelwettkampf CHF 20.00 6.3.1 Rückerstattung Startgeld (Anmeldegebühr) Bei Abmeldungen (Artikel 1.6.3) nach dem 28. Februar 2018 (Vereins-/Einzelwettkampf Aktive/FMS) wird kein Startgeld erlassen / zurückerstattet. Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 20 von 27

6.4 Leiterpreise Pro Anmeldung im 3-teiligem Vereinswettkampf ist je ein Leiterpreis im Startgeld inbegriffen (Artikel 6.3). Zusätzliche Leiterpreise können in der Online Anmeldung bestellt und gegen Rechnung bezogen werden. Leiterpreis CHF 75.00 6.5 Festkarten Alle aktiv Teilnehmenden des Turnfestes haben eine Festkarte zu kaufen und auf sich zu tragen. Bei der Anmeldung auf dem Wettkampfplatz ist der Kauf von Festkarten zu belegen oder die entsprechende Anzahl vorzuzeigen. Kann der Nachweis der geforderten Anzahl gekaufter Festkarten nicht erbracht werden, ist die entsprechende Anzahl von Festkarten vor dem Start zu kaufen (Artikel 6.5.4). Für Festkarten, die aufgrund der Kontrollen zusätzlich gekauft werden müssen, wird ein Zuschlag von 100 % des offiziellen Preises erhoben. Bei Irreführung des OK oder der Wettkampfleitung verfällt das Haftgeld vollumfänglich. 6.5.1 Rechnung Die Festkarte und die übrigen Gelder/Gebühren (gemäss Online-Anmeldung) sind dem Organisator bis am 10. März 2018 zu überweisen. Es werden keine Rechnungen (Einzahlungsscheine) versendet. Die Rechnung ist in der Online-Anmeldung abrufbar. 6.5.2 Festkartentypen Festkarte A Vereinswettkämpfe Erwachsene (Aktive, FMS) CHF 72.00 Inkl. EinzelturnerInnen, welche den Vereinswettkampf bestreiten. Wettkampfteilnahme, 1 Hauptmahlzeit (Samstagabend) mit 1 alkoholfreiem Getränk, Eintritt Freibad, Infrastrukturbeitrag, Unkostenbeitrag, Verbandsbeitrag Festkarte B Einzelturnen (Aktive, FMS, Spiel-Turniere) CHF 25.00 Teilnehmende welche keinen Vereinswettkampf bestreiten. Wettkampfteilnahme, Infrastrukturbeitrag, Unkostenbeitrag, Verbandsbeitrag Turnkreuz ist nicht in der Festkarte enthalten und kann separat bezogen werden. Turnende Richter und Funktionäre, welche an Wettkämpfen teilnehmen, lösen eine Festkarte A oder B. Nichtturnende Richter und Funktionäre müssen keine Festkarte lösen. 6.5.3 Rücknahme von Festkarten Nach definitiver erfolgter Bestellung werden keine Festkarten mehr zurückgenommen. 6.5.4 Nachlösen von Festkarten Das Nachlösen von Festkarten ist an der Zentralen Meldestelle möglich. Es wird ein Zuschlag erhoben. Zuschlag pro Festkarte CHF 5.00 6.6 Turnkreuz Turnkreuze können online bestellt werden pro Turnkreuz CHF 4.00 Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 21 von 27

7 Rechtsbelehrung 7.1 Finanzielle Verpflichtungen Vereine, Gruppen und Einzelturnende, die den finanziellen Verpflichtungen (Haftgeld, Startgeld, Rechnungen Organisator) nicht nachgekommen sind, werden zum Start nicht zugelassen. Bei Zahlungen, die weniger als 5 Tage vor dem Anlass erfolgen, ist das Vorlegen der Quittungen notwendig. 7.2 Verbindlichkeit der Wettkampfvorschriften Mit der Teilnahme am Anlass werden von den Teilnehmenden die Wettkampfvorschriften (inkl. letzte Weisungen), die für den Wettkampf massgebenden Reglemente wie auch die Teilnahmebedingungen anerkannt. 7.3 Proteste/Rekurs Ist das Protest- und Rekurswesen in den Spartenvorschriften nicht geregelt, erfolgen die Abläufe gemäss Artikel 7.3.1 und 7.3.2 Das Protest- und Rekursverfahren erfolgt in zwei Stufen: a) Protest gegen die Platznote auf dem Wettkampfplatz (Artikel 7.3.1) b) Rekurs 7.3.1 Protest gegen die Platznote auf dem Wettkampfplatz Der Verein, resp. der Riegenleiter (RL) oder Oberturner (OT) kann bis 30 Minuten nach einem Wettkampfteil kostenlos Protest gegen die Wertung beim Wettkampfleiter der entsprechenden Disziplin/Sparte direkt auf Platz einreichen. Der Wettkampfleiter überprüft die Sachlage, zusammen mit den zuständigen Richtern und fällt einen erstinstanzlichen Entscheid, welcher nur die Korrektur der Platz-Note bewirken kann. 7.3.2 Rekurs Der OT/TL eines Vereins kann gegen die Gesamtwertung, erstinstanzliche Protest-Entscheide, Ordnungsabzüge, Verfügungen auf Grund einer oder mehrerer Widerhandlungen gegen die Weisungen/Wettkampfvorschriften, auch in Folge von Vandalismus (Artikel 7.4) mit der Hinterlegung einer Kaution von CHF 200.00 an der Meldestelle am Wettkampftag (30 Minuten vor Schliessung der Meldestelle) Rekurs einlegen. Der genaue Rekurs wird schriftlich festgehalten. In der Folge wird noch am Wettkampftag eine Rekurskommission einberufen: Verantwortlicher Lenkungsausschuss (Vorsitz) Gesamtwettkampfleiter des TBM OK Präsident Verantwortlicher Geschäftsstelle Turnfest (Protokoll) Der Rekurskommission dürfen keine Personen angehören, die den Protest behandelt haben. Sind Personen, die mit der Behandlung des Rekurses zu tun haben, mit Vereinen oder beteiligten Personen verbunden, haben sie in den Ausstand zu treten. In diesem Fall ist durch den Verantwortlichen Lenkungsausschuss bzw. durch die Stellvertretung eine neue Person für die Behandlung dieses Protestes zu berufen. Die Beteiligten (Einreicher des Rekurses, Wettkampfleitung) sind anzuhören. Der schriftlich protokollierte Entscheid der Rekurskommission ist endgültig! Wird dem Rekurs statt gegeben erhält der Verein das Depot von CHF 200.00 zurück. Rekurse nach dem Schlussakt des Turnfestes werden nicht mehr behandelt. 7.4 Verhalten Teilnehmende / Vandalismus Vereine, Gruppen und Einzelturnende, die den Wettkampfvorschriften, den Anordnungen der Wettkampfleitung oder den Anordnungen des Organisators zuwiderhandeln, werden zur Rechenschaft gezogen. Für fehlbare Einzelpersonen, die einem am Anlass teilnehmenden Verein angehören, haftet der Verein solidarisch. Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 22 von 27

Die Gesamtwettkampfleitung zusammen mit dem OK ist berechtigt, bei genügender Beweislage Vereine gemäss nachfolgender Auflistung und je nach Schwere des Vergehens zu bestrafen. Der betroffene Verein bzw. die betroffenen Personen sind vor einer allfälligen Verfügung durch die Wettkampfleitung und OK anzuhören. Folgende Verfügungen können angewandt werden: Busse bis CHF 2'000.00 Ordnungsabzüge wie unter Artikel 10.1 Ausschluss aus dem Wettkampf (Disqualifikation) Antrag auf eine ein- bis dreijährige Sperre für die Teilnahme an allen Wettkämpfen des TBM sowie Meldung an den STV. Die Sperre ist durch den Vorstand des TBM zu beschliessen. Zivil- und strafrechtliche Massnahmen bleiben bei Vandalen Akten, mutwilligen Beschädigungen oder Diebstahl vorbehalten. Massnahmen werden durch das OK und die Gesamtwettkampfleitung getroffen. 8 Schlussbestimmungen 8.1 Anordnungen Gesamtwettkampfleitung / OK Die Anordnungen der Gesamtwettkampfleitung, der Spartenwettkampfleitung, den Richter und des OK sind für alle Teilnehmer des Anlasses verbindlich. 8.2 Korrekturen, Änderungen Wettkampfvorschriften 8.2.1 Änderungen Die Gesamtwettkampfleitung ist berechtigt, diese Wettkampfvorschriften zu ändern resp. zu ergänzen und anzupassen, wenn neue Erkenntnisse dies erfordern. 8.2.2 Information Organisatorische Weisungen und Anordnungen der Wettkampfleitung oder des OK werden den Vereinen in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht. Während dem Anlass haben sich die Teilnehmer über allfällige Korrekturen zu informieren. Alle Änderungen, Ergänzungen und Präzisierungen werden unter der Internetadresse www.turnfest18.ch publiziert. 8.2.3 Interpretation Bei Interpretationsunklarheiten und über allfällig in diesen Vorschriften nicht geregelte Punkte entscheidet die Gesamtwettkampfleitung. 9 Genehmigung Die vorliegenden Wettkampfvorschriften wurden anfangs August 2017 genehmigt. TURNVERBAND BERN MITTELLAND Verantwortlicher Lenkungsausschuss MTF TURNVERBAND BERN MITTELLAND Gesamtwettkampfleiter Stephan Halbeisen Thomas Eichenberger Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 23 von 27

10 Anhang 10.1 Ordnungsabzüge für alle Wettkämpfe Sofern in den spartenspezifischen Weisungen keine Ordnungsabzüge definiert sind, kommen für die entsprechenden Vergehen die unten aufgeführten Abzüge zum Tragen. 10.1.1 Entscheid Ordnungsabzüge können von der Wettkampfleitung je Sparte geltend gemacht werden, wenn dementsprechende Vergehen vorliegen. Der Entscheid, ob ein Abzug gemacht wird, liegt bei der Wettkampfleitung, die sich auf die Berichte des Wertungsgerichts und des Platzchefs stützt. 10.1.2 Vergehen Verstoss gegen Weisungen und Wettkampfvorschriften Abzug 0.5 Punkte Verspäteter Wettkampfbeginn gegenüber dem Zeitplan durch Verschulden des Vereins 0.5 Punkte Abbruch und Neustart einer Disziplin infolge eines technischen Zwischenfalls am Tonträger, mitgebrachten Geräten, Bekleidungsstücken oder Hilfsmitteln 0.3 Punkte Abbruch und Neustart einer Disziplin infolge Unfalls 0.3 Punkte Die geforderte Anzahl Disziplinenhelfer sind zur Startzeit nicht anwesend 0.3 Punkte Unsportliches Benehmen von Vereinen oder einzelner Personen vor, während und nach dem Turnfest 0.5 1.0 Punkte Grobes unsportliches Benehmen von Vereinen oder einzelner Personen eines Vereines vor, während und nach dem Turnfest Disqualifikation Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 24 von 27

11 Reglemente und Weisungen 11.1 Reglemente Die folgenden aktuellen Reglemente, welche auf der Homepage des STV aufgeschaltet sind, sind diesen Wettkampfvorschriften übergeordnet: - Reglement Sanktionen und Bussen - Richtlinien Werbung auf Tenues an Anlässen des STV - Reglement für die Kontrolle der STV-Mitgliedschaft bzw. STV-Mitgliederkarte 11.2 Weisungen Die folgenden aktuellen Weisungen, welche auf der Homepage des STV aufgeschaltet sind, sind zu beachten und haben Gültigkeit: - Weisungen Aerobic - Weisungen Fachteste - Weisungen Fit + Fun - Weisungen und Wertungsbestimmungen Vereinsgeräteturnen - Weisungen Einzelgeräteturnen - Weisungen Gymnastik - Weisungen Leichtathletik - Weisungen Vereinswettkampf Nationalturnen - Weisungen Turnwettkampf 12 Adressen 12.1 Geschäftsstelle Turnfest Barbara Eichenberger Panoramaweg 2, 3115 Gerzensee turnfest@tb-mittelland.ch 077 534 59 11 Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 25 von 27

13 Abkürzungen und Bodenbeschaffenheit der Disziplinen 13.1 Allgemein TBM Turnverband Bern Mittelland STV Schweizerischer Turnverband SVK Sportversicherungskasse des STV SLV Schweizerischer Leichtathletik-Verband Swiss Athletic MTF Mittelländisches Turnfest WL Wettkampfleitung SRi Schiedsrichter KR Kampfrichter WR Wertungsrichter Ti/Tu Turnerinnen/Turner FMS Frauen/Männer/Senioren WO Wettkampfordnung IWR Internationale Wettkampfregel OT Oberturner TL Technischer Leiter 13.2 Aerobic TAE Team-Aerobic Zelt mit Boden / Teppich 13.3 Fachteste (FT) FTA Fachtest Allround Wiese FTK Fachtest Korbball Wiese FTU Fachtest Unihockey Asphalt / Tartan FTV Fachtest Volley Rasen 13.4 Fit + Fun FF1 Fuss-Ball-Korb / Ballkreuz Wiese FF2 Unihockey im Team / 8-er Ball Hartplatz Tartan / Wiese FF3 Moosgummiring / Intercross Wiese 13.5 Geräteturnen (Getu) BA Barren Rasen Schönwetter / Turnhalle Schlechtwetter BO Bodenturnen Rasen Schönwetter / Turnhalle Schlechtwetter GK Gerätekombination Rasen Schönwetter / Turnhalle Schlechtwetter SP Sprünge Rasen Schönwetter / Turnhalle Schlechtwetter SR Schaukelringe Rasen Schönwetter / Turnhalle Schlechtwetter SSB Schulstufenbarren Rasen Schönwetter / Turnhalle Schlechtwetter RE Reck Rasen Schönwetter / Turnhalle Schlechtwetter 13.6 Gymnastik (GY) GYB Bühne Zelt mit Boden / Teppich GYG Grossfeld Rasen GYK Kleinfeld Rasen Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 26 von 27

13.7 Leichtathletik (LA) 80 / 100 Sprint Wiese 800 800m-Lauf Wiese HO Hochsprung Hartplatz Tartan KUG Kugelstossen Betonring PS Pendelstafette Wiese SB Schleuderball Kunststofflaufbahn auf Wiese SPE Speerwurf Kunststofflaufbahn auf Wiese WE Weitsprung Kunststofflaufbahn auf Wiese WU Weitwurf Kunststofflaufbahn auf Wiese 13.8 Nationalturnen (NA) STH Steinheben Wiese STS Steinstossen Kunststofflaufbahn auf Wiese 13.9 Wettkampf EW Einzelwettkampf Stkl Stärkeklasse VW Vereinswettkampf WT Wettkampfteil WV Wettkampfvorschriften Wettkampfvorschriften Mittelländisches Turnfest 2018 Seite 27 von 27