DISZIPLINARKOMMISSION BEIM BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES. Vorsitzender: SC Mag. Dr. Mathias VOGL

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Transkript:

DISZIPLINARKOMMISSION BEIM BUNDESMINISTERIUM FÜR INNERES Vorsitzender: SC Mag. Dr. Mathias VOGL Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig für das Jahr 2017 ab 1. Jänner 2017

Senat 1 mit dem Standort Wien 1. Für alle Beamtinnen/Beamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes bzw. der Allgemeinen Niederösterreich angehören, soweit nicht die Zuständigkeit des Senates 4 gegeben ist. 2. Für alle Beamtinnen/Beamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes bzw. der Allgemeinen Exekutivdienstes bzw. Wachebeamtinnen/Wachebeamte, die dem Bundesministerium für Inneres (einschließlich der Sondereinheit Einsatzkommando COBRA/Direktion für Spezialeinheiten (DSE), Bildungszentren der SIAK), dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl oder der Zivildienstserviceagentur angehören. 3. Für alle Beamtinnen/Beamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes bzw. der Allgemeinen Burgenland angehören, sofern nicht die Zuständigkeit des Senates 4 gegeben ist. 4. Für Beamtinnen/Beamte in Disziplinarangelegenheiten, sofern keine Zuständigkeit der anderen Senate gegeben ist. 5. Für Beamtinnen/Beamte in Disziplinarfällen, wenn ansonsten verschiedene Senate tätig werden müssten. Der Senat besteht aus: a) Senatsvorsitzende/r: MRätin Dr. Ingrid SPERL b) Mitglied: Obstlt. Christian HEGEDÜS c) Mitglied: ChefInsp. Christian FELDHOFER die Bediensteten des öffentlichen Sicherheitswesens angehören) ADir. Sylvia SCHEIBLAUER die Bediensteten der Sicherheitsverwaltung angehören)* Im Falle der Verhinderung treten in folgender Reihenfolge ein: Für die/den unter a) genannten Senatsvorsitzende/n: MRätin Mag. Petra SCHADLER MR Mag. Klaus LAMPRECHTER MR Mag. Harry ADAMEK Für das unter b) genannte Mitglied: Obst. Wolfgang EISENKÖLBL ADir. Herbert BRAUN ADir. Edmund TRAGSCHITZ Obst. Gerhard LIEBMANN Obstlt. Werner SCHWEIGHOFER Obstlt. Werner KAUTEK Brigadier Ferdinand ZUSER

Für das jeweils unter c) genannte Mitglied Obstlt. Rudolf MADER Brigadier Andreas KOHS, BA, MA Obst. Rudolf TSCHERNE, BA AbtInsp. Robert MILLECKER Für den Vertretungsbereich des Zentralausschusses für die Bediensteten des öffentlichen Sicherheitswesens: KontrInsp. Albert CZEZATKE GrInsp. Günter LAMERANER ChefInsp. Gernot SALZGER BezInsp. Erich HEUMANN GrInsp. Robert RATHAMMER Für den Vertretungsbereich des Zentralausschusses für die Bediensteten der Sicherheitsverwaltung: HRätin Mag. Martina HAIDEN HRätin Mag. Renate GUTJAHR ADir. Elisabeth PELAN ADir. Erna PICHLER * siehe Allgemeine Regelungen

Senat 2 mit dem Standort Wien Für alle Beamtinnen/Beamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes bzw. der Allgemeinen Wien angehören, sofern nicht die Zuständigkeit des Senates 3 gegeben ist. Der Senat besteht aus: a) Senatsvorsitzende/r: MRätin Mag. Petra SCHADLER b) Mitglied: Major Hannes FAUSTMANN c) Mitglied: BezInsp. Katharina WALCH die Bediensteten des öffentlichen Sicherheitswesens angehören) ADir. Bruno SPLICHAL die Bediensteten der Sicherheitsverwaltung angehören)* Im Falle der Verhinderung treten in folgender Reihenfolge ein: Für die/den unter a) genannten Senatsvorsitzende/n: Für das unter b) genannte Mitglied: Für das jeweils unter c) genannte Mitglied*: MRätin Dr. Ingrid SPERL MR Mag. Harry ADAMEK MR Mag. Klaus LAMPRECHTER Brigadier Josef ZINSBERGER, BA Obst. Manfred RITTER, BA Obst. Angela HACK Obstlt. Werner SCHWEIGHOFER Obstlt. Alexander SCHINNERL Obst. Georg RABENSTEINER Für den Vertretungsbereich des Zentralausschusses für die Bediensteten des öffentlichen Sicherheitswesens: ChefInsp. Karl SCHWING Obst. Wolfgang HAUPT, BA ChefInsp. Armin ORTNER ChefInsp. Franz BRAUCHART Obstlt. Manfred IHLE, BA GrInsp. Christian LITSCHAUER GrInsp. Bruno LILGE

Für den Vertretungsbereich des Zentralausschusses für die Bediensteten der Sicherheitsverwaltung: ADir. Christian SCHNEIDER ADir. Eva KAPUY-KOHOUT ADir. Thomas MÜLLNER * siehe Allgemeine Regelungen

Senat 3 mit dem Standort Kärnten 1. Für alle Beamtinnen/Beamte in A 1 bzw. A und in E 1 bzw. W 1 des Allgemeinen Verwaltungsdienstes bzw. der Allgemeinen Verwaltung (der Sicherheitsverwaltung) und des Exekutivdienstes bzw. Wachebeamtinnen/Wachebeamte, die den Landespolizeidirektionen Wien, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg angehören. 2. Für alle Beamtinnen/Beamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes bzw. der Allgemeinen Kärnten angehören, sofern nicht die Zuständigkeit des Senates 4 gegeben ist. 3. Für alle Beamtinnen/Beamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes bzw. der Allgemeinen Steiermark angehören, sofern nicht die Zuständigkeit des Senates 4 gegeben ist. Der Senat besteht aus: a) Senatsvorsitzende/r: MR Mag. Klaus LAMPRECHTER b) Mitglied: Obst. Johann SCHUNN c) Mitglied: ChefInsp. Friedrich STEINER die Bediensteten des öffentlichen Sicherheitswesens angehören) FOI Margit NINAUS-ROSENZOPF die Bediensteten der Sicherheitsverwaltung angehören)* Im Falle der Verhinderung treten in folgender Reihenfolge ein: Für die/den unter a) genannten Senatsvorsitzende/n: Für das unter b) genannte Mitglied: MR Mag. Harry ADAMEK MRätin Dr. Ingrid SPERL MRätin Mag. Petra SCHADLER HRat Helmut RICHTER, BA MA Mjr. Werner MAYER HRätin Mag. Iris HABICH Obst. Edith KRAUS-SCHLINTL, BA Obst. Werner KUNDIGRABER ADir. Birgit GATTUSO Obstlt. Manfred PFENNICH, BA ChefInsp. Gerhard SCHADENBAUER KontrInsp. Klaus BRUGGER

Für das jeweils unter c) genannte Mitglied*: Für den Vertretungsbereich des Zentralausschusses für die Bediensteten des öffentlichen Sicherheitswesens: KontrInsp. Helmut AMENITSCH GrInsp. Eduard TSCHERNKO Obst. Karin JOSZT-FRIEWALD, BA GrInsp. Alfred BOGNER GrInsp. Georg GMEINER BezInsp. Dietmar MISIK RevInsp. Reinhold MAIER Für den Vertretungsbereich des Zentralausschusses für die Bediensteten der Sicherheitsverwaltung: FOI. Irmgard SUSSITZ HR Mag. Friedrich HRAST *siehe Allgemeine Regelungen

Senat 4 mit dem Standort Oberösterreich 1. Für alle Beamtinnen/Beamte in A 1 bzw. A und in E 1 bzw. W 1 des Allgemeinen Verwaltungsdienstes bzw. der Allgemeinen Verwaltung (der Sicherheitsverwaltung) und des Exekutivdienstes bzw. Wachebeamtinnen/Wachebeamte, die den Landespolizeidirektionen Burgenland, Kärnten, Niederösterreich und Steiermark angehören. 2. Für alle Beamtinnen/Beamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes bzw. der Allgemeinen Vorarlberg angehören, sofern nicht die Zuständigkeit des Senates 3 gegeben ist. 3. Für alle Beamtinnen/Beamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes bzw. der Allgemeinen Tirol angehören, sofern nicht die Zuständigkeit des Senates 3 gegeben ist. 4. Für alle Beamtinnen/Beamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes bzw. der Allgemeinen Salzburg angehören, sofern nicht die Zuständigkeit des Senates 3 gegeben ist. 5. Für alle Beamtinnen/Beamte des Allgemeinen Verwaltungsdienstes bzw. der Allgemeinen Oberösterreich angehören, sofern nicht die Zuständigkeit des Senates 3 gegeben ist. Der Senat besteht aus: a) Senatsvorsitzende/r: MR Mag. Harry ADAMEK b) Mitglied: Obstlt. Andreas SAMMER, BA c) Mitglied: ChefInsp. Gerhard GROIßHAMMER die Bediensteten des öffentlichen Sicherheitswesens angehören) HR Mag. Josef RAML die Bediensteten der Sicherheitsverwaltung angehören)* Im Falle der Verhinderung treten in folgender Reihenfolge ein: Für die/den unter a) genannten Senatsvorsitzende/n: Für das unter b) genannte Mitglied: MR Mag. Klaus LAMPRECHTER MRätin Mag. Petra SCHADLER MRätin Dr. Ingrid SPERL Obstlt. Richard SCHIEFER HR Mag. Hermann FELDBACHER Obst. Alois KNAPP Obst. Erich GRASCHY

Für das jeweils unter c) genannte Mitglied*: Für den Vertretungsbereich des Zentralausschusses für die Bediensteten des öffentlichen Sicherheitswesens: ChefInsp. Herbert SCHEURINGER ChefInsp. Robert BAMACHER Obst. Ernst SCHUCH GenMajor Anton HAUMER ChefInsp. Bertram WALSER GrInsp. Gerhard STIX GrInsp. Peter EIBENBERGER ChefInsp. Wilhelm LAUßERMAIR Für den Vertretungsbereich des Zentralausschusses für die Bediensteten der Sicherheitsverwaltung: HR Hermann LANZERSTORFER, MAS ADir Silvia MÜLLER * siehe Allgemeine Regelungen

Allgemeine Regelungen Die in den Senaten unter b) angeführten Mitglieder sind jene, die von der/dem Leiterin/Leiter der Zentralstelle, die unter c) angeführten jene, die vom jeweils zuständigen Zentralausschuss bestellt worden sind. Hinsichtlich der unter c) angeführten Mitglieder sind für alle Beamtinnen/Beamten des Zentralausschussbereiches für die Bediensteten des öffentlichen Sicherheitswesens nur die diesem Zentralausschussbereich angehörigen Mitglieder und für alle Beamtinnen/Beamten des Zentralausschussbereiches für die Bediensteten der Sicherheitsverwaltung nur die diesem Zentralausschussbereich angehörigen Mitglieder als Senatmitglieder anzusehen. Diese Regelung gilt auch im Falle der Verhinderung eines unter c) genannten Senatsmitgliedes. Der/Dem Senatsvorsitzenden obliegt es, die Mitglieder bzw. bei Verhinderung die Ersatzmitglieder in der festgesetzten Reihenfolge einzuberufen. Jede Verhinderung ist aktenkundig zu machen. Hinsichtlich der Zuständigkeit gilt Nachstehendes in der angeführten Reihenfolge: 1. Für die Zuständigkeit der Senate ist der Zeitpunkt des Anfalles der Rechtssache (Datum des Einlangens bei der Disziplinarkommission) maßgebend. Fällt der Zeitpunkt des Anfalles der Rechtssache vor dem 4. August 2010 gilt die aktuelle Geschäftsverteilung. 2. Der nach Ziffer 1 bestimmte Senat bleibt bis zur rechtskräftigen Erledigung der Rechtssache zuständig, selbst wenn inzwischen Veränderungen in der Geschäftsverteilung oder in der Zuweisung der Mitglieder oder Ersatzmitglieder zu den einzelnen Senaten eingetreten sein sollten. 3. Sind Mitglieder der Disziplinarkommission ausgeschieden bzw. ist Ruhen der Mitgliedschaft eingetreten, so rückt jenes Ersatzmitglied nach, das im Zeitpunkt des Anfalles der Rechtssache nachgerückt wäre. 4. Erweist sich die Anwendung von Ziffer 2 tatsächlich unmöglich oder kann bei Anwendung von Ziffer 3 ein ordnungsgemäßer Senat nicht gebildet werden, so ist jener Senat heranzuziehen, der in Ansehung der dienstrechtlichen Stellung der/des Beamtin/Beamten nach der Geschäftsverteilung des aktuellen Jahres zuständig ist. 5. Wenn ein Senat aus anderen Gründen nicht gebildet werden kann, treten die Vorsitzenden und weiteren Mitglieder der nachfolgenden Senate in der dort vorgesehenen Reihenfolge ein, wobei für den Senat 4 der Senat 1 als nachfolgend gilt. 6. Bei Verhinderung aller Senatsvorsitzenden und deren Stellvertreterinnen/Stellvertreter ist die Zuständigkeit des Kommissionsvorsitzenden als Senatsvorsitzender gegeben. Wien, am 5. Dezember 2016 Der Vorsitzende der Disziplinarkommission beim BM.I SC Mag. Dr. Mathias VOGL