Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der Mandatare Euler Hermes Aktiengesellschaft und PricewaterhouseCoopers AG WPG unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikro-verfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Politische Risiken bei Auslandsinvestitionen Absicherung durch Investitionsgarantien Oliver Stahmann PricewatehouseCoopers AG Berlin, 03.April 2014 Berlin, 3. April 2014
Agenda Risiken bei Auslandsinvestitionen Grundlagen der Investitionsgarantien Antragsverfahren Krisenmanagement Zahlen und Fakten Zusammenfassung Investitionsgarantien des Bundes: Flankierung und Absicherung deutscher Auslandsinvestitionen in Reform- und Schwellenländern gegen politische Risiken Seite 2
Risiken bei Auslandsinvestitionen Exportkreditgarantien, Landesbürgschaften wirtschaftliche Risiken Länderrisiko politische Risiken Exportkreditgarantien, Investitionsgarantien kommerzielle Risiken Projektgesellschaft technische Risiken Abnahmeverträge, Zulieferverträge rechtliche Risiken Umweltrisiken Versicherungen, Gewährleistungsrechte Vertragsgestaltung, Rechtsberatung, Legal Opinion Umweltgutachten, Versicherungen Seite 3
Risiken bei Auslandsinvestitionen Risiken Lösungsansatz: Investitionsgarantien Schwierige Finanzierung Risikoabsicherung verbessert Refinanzierungsmöglichkeiten rechtliche Rahmenbedingungen / Rechtsschutz Investitionsgarantie stellt Projekte auf eine stabilere Rechtsbasis im Investitionsland Bürokratie / Eingriffe von Behörden Geleitschutz des Bundes reduziert Risiken einer Einflussnahme im Anlageland / Entschädigung Seite 4
Reichweite der Investitionsgarantien Absicherungsfähige Investitionen Beteiligung bei Gründung, Kapitalerhöhung oder Anteilserwerb Beteiligungsähnliche Darlehen (Gesellschafterdarlehen, Bankdarlehen) Dotationskapital (rechtlich unselbständige Betriebsstätte) und andere vermögenswerte Rechte Absicherungsfähige politische Risiken Verstaatlichung, Enteignung, enteignungsgleiche hoheitliche Eingriffe Krieg, Revolution, Aufruhr oder im Zusammenhang damit stehende politisch motivierte terroristische Akte Konvertierungs-/Transferrisiken, Zahlungsmoratorien Nichteinhaltung staatlicher Zusagen (auf besonderen Antrag, deckungsfähig auch Zahlungszusagen und Zusagen nicht zentralstaatlicher Stellen) Seite 5
Garantievoraussetzungen 1 deutsche Investition operatives Unternehmen mit Sitz in Deutschland Abgrenzung zur Finanzanlage und Liefergeschäft Förderungswürdigkeit 2 Neuinvestition Auswirkungen im Gastland / Rückwirkungen auf Deutschland Umweltbeurteilung 3 Rechtsschutz Investitionsförderungsvertrag (IFV) innerstaatliche Rechtsordnung (in Ausnahmefällen) Seite 6
Absicherungsfähige Rechtsbeziehungen Abtretung Ansprüche ( 22 AB) D Beteiligung Investor Refinanzierung Gesellschafterdarlehen dt. Bank(en) Darlehen Zusagendeckung X Y Projektgesellschaft (SPV) z.b. Konzessionsvertrag Beteiligung ausl. Partner Darlehen ausl. Bank(en) ausl. Staat Seite 7
Antragsverfahren, Kosten und Garantie Bank Antrag PwC Vorschlag bzgl. des Antrags IMA Investor Weitere Anfrage Entscheidung Garantie Wie ist ein Antrag zu stellen? - PwC nimmt Anträge (www.agaportal.de) entgegen, berät den Investor und analysiert das Investitionsvorhaben in wirtschaftlicher sowie rechtlicher Hinsicht - einzureichende Unterlagen sind dem Antragsformular zu entnehmen Seite 8
Antragsverfahren, Kosten und Garantie Wer entscheidet über einen Antrag? Auf Basis eines PwC-Vermerks entscheidet ein Interministerieller Ausschuss (IMA) unter Vorsitz des BMWi mit Zustimmung von BMF, AA und BMZ und Beratung durch Sachverständige und Mandatare Gibt es Begrenzungen der Höhe nach? Es gibt weder Länder- noch Projektgrenzen noch Mindestinvestitionshöhe Wie hoch sind die Kosten einer Investitionsgarantie? Antragsgebühr: bis EUR 5 Mio. gebührenfrei; dann 0,5, max. TEUR 10 Garantieentgelt: 0,5 % p.a. Welche Pflichten hat der Garantienehmer während der Garantielaufzeit? - Allgemeine Berichterstattungspflichten (u.a. Jahresabschluss, Umweltbericht) - Anzeige von gefahrerhöhenden Umständen Seite 9
Krisenmanagement und Entschädigung Krisenmanagement Diplomatischer Geleitschutz / Flankierung Entschädigung Ausgleich für Verlust der Kapitalanlage Ziel: Sicherung des Fortbestands der Projektgesellschaft z.b. Intervention durch Botschaften, Verbalnoten von Ministerien/BK-Amt Beteiligung des Bundes an Anwalts-/Gerichtskosten erfolgreiches Krisenmanagement: gerettete Projekte (10 J.) > EUR 1,0 Mrd. Orientierung an deutschen Rechtsgrundsätzen und Völkerrecht grds. Einbringungswert der Kapitalanlage (ggf. Zeitwert) Entschädigungszahlungen (10 Jahre): rd. EUR 56 Mio. Seite 10
Krisenmanagement Kanada Vereinigte Staaten Venezuela und Bolivien Eingriffe in Verträge, KT-/ZM-Risiken Mexiko Guatemala El Salvador Costa Rica Kuba Belize Honduras Nicaragua Ecuador Jamaika Panama Haiti Kolumbien Peru Domenikanische Republik Venezuela Bolivien Brasilien Grönland Guyana Suriname Französisch- Guayana Paraguay Island Kroatien und Ungarn Probleme mit kommunalen Zahlungsverpflichtungen Bulgarien Verweigerung von Projektgenehmigungen MENA Aufruhr, Sicherheitslage, Bestand von Verträgen Westsahara Ukraine Entzug von Betriebsimmobilien Irland Portugal Marokko Mauritanien Norwegen Schweden Finnland Estland Kuwait Pakistan Bahrain Katar Vereinigte Arab. Emirate Saudi- Arabien Oman Dänemark Lettland Litauen Niederlande Weissrussland Großbritannien Deutschland Polen Belgien Tschechien. Ukraine Lux. Slowakei Österreich Ungarn Moldawien Frankreich Kroatien Rumänien Schweiz Bos.& Italien Her. Serbien Bulgarien AlbanienMazedonien Spanien Türkei Mali Algerien Tunesien Niger Malta Libyen Tschad Georgien Griechenalnd Zypern Syrien Israel Irak Jordanien Ägypten Papua- Neuguinea Senegal Gambia Burkina Sudan Guinea-Bissau Guinea Faso Benin Nigeria Elfenbeinküste Zentralafrikan. Sierra Leone Togo Ghana Liberia Kamerun Republik Äquatorialguinea Uganda Gabun Kongo Rep. Demokrat. Kenia Rep. Ruanda Burundi Kongo Angola Namibia Sambia Botsuana Eritrea Äthiopien Tansania Malawi Simbabwe Swasiland Armenien Aserbaidschan Usbekistan Turkmenistan Kasachstan OECD-Länderklassifizierungen Jemen Iran Afghanistan Kirgisistan Tadschikistan Indien Nepal Russland Türkei Bruch staatlicher Zusagen Mosambik Dschibuti Somalia Madagaskar Sri Lanka Bhutan China Mongolei Laos Thailand Kambodscha Vietnam Malaysia Indien Bruch staatlicher Zusagen Russland Zahlungsverweigerung, willkürl. Verfahren Brunei Indonesien China Probleme mit Genehmigungsbehörden Südkorea Taiwan Nordkorea Philippinen Osttimor Australien Japan Philippinen Enteignung, Eingriffe in Verträge BangladeschMyanmar (Burma) Salomon Inseln Neu-Kaledonien 0/1 2 3 4 5 6 Chile Argentinien Uruguay Argentinien Eingriffe in Forderungen und Verträge, Bruch staatlicher Zusagen Südafrika Neuseeland 7 Seite 11 Stand: Februar 2014
Investitionsgarantien und Erneuerbare Energien zahlreiche Anfragen Zeitraum letzte 5 Jahre: 19 Anträge 5 Projekte / 8 Garantien Türkei, Israel, Kenia, Sierra Leone Gründe für geringe Anzahl: Deutsche Unternehmen treten bei Projekten überwiegend als Lieferant bzw. schlüsselfertiger Ersteller auf, weniger als langfristiger Investor (Betreiber) Instrument für Entwicklungs- und Schwellenländer grds. nicht für EU-Raum Finanzierung von Projekten in Entwicklungs- und Schwellenländern schwierig Beispiele: 2010 PV-Projekt in Israel Investitionshöhe: EUR 11,5 Mio. (EK) 2013 Wasserkraftwerk in der Türkei Investitionshöhe: EUR 38,1Mio. (EK) Fondsinvestition Seite 12
TOP 10 Länder per 31.12.2013 (nach Anzahl der Garantien) Garantiebestand (Obligo) des Bundes zum 31.12.2013: rd. EUR 33,4 Mrd. Seite 13
Resonanz der Garantienehmer langfristige Begleitung und Stabilisierung von Projekten in schwierigen Märkten stabile Rechtsbasis aktive Schadensprävention und effizienter Geleitschutz keine Länder- oder Projektplafonds einheitliches Entgelt: 0,5 % p.a. Auswirkungen auf (Re-)Finanzierungsmöglichkeiten und Rating Risikomanagement im Unternehmen Reduzierung von Ballungsrisiken bzw. bestimmter Länderrisiken Absicherungsrichtlinie ist häufig elementarer Bestandteil des Risikomanagements großer Unternehmen Seite 14
Schlussfolgerungen projektgerechte Risikoabsicherung, lebendiges Instrument wettbewerbsfähiges Angebot (0,5 % für gesamtes Paket) wirksame Flankierung von Auslandsvorhaben / Schadensprävention) Beratung zur Strukturierung von Projekten kombinierter Einsatz von Investitionsgarantien, Exportkreditgarantien und anderen Förderprogrammen (UFK, Landesbürgschaften) Indikationen für die Garantieübernahme bei komplexen Projektstrukturen schon im Planungsstadium Gespräch mit PwC frühzeitig suchen! Seite 15
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Oliver Stahmann PricewaterhouseCoopers AG Tel.: +49 / (0)40 / 8834 9471 E-Mail: oliver.stahmann@de.pwc.com Weitere Informationen erhalten Sie unter: Telefon: +49 (0)40 / 88 34-94 51 www.agaportal.de investitionsgarantien@de.pwc.com