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Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M14x1,5 Kegel S02 Schraube M12x1,5 Kegel

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GUTACHTEN. Typ: PS12. für Leichtmetallrad. (7,5 x 17) LK 5 / 112 ET 28. Stand: 07/10

M3 DE 807 M3/ohne Ring 5/112/66, ww

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,25 Kegel

FLORIDA 7517/Ø74,1-Ø60,1 5/108/60,

B3 GI 604 B3/Z03 Ø63,3-57,1 5/100/57,

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Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr ) durchgeführt.

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Kraftfahrt-Bundesamt DE Flensburg

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M14x1,5 Kegel S02 Mutter M12x1,5 Kegel

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M12x1,5 Kegel

W5 B W5/ ohne Ring 5/120/72,

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M12x1,25 60 Kegel 90 28

M8 DH 757 M8/ohne Ring 5/112/66, S01 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=28 mm S02 Schraube M14x1,5 Kugel d=28 mm

Via Padana Superiore 18/ Castegnato (BS) D /D2 / ohne Ring 5/112/66,

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Schraube M12x1,25 60 Kegel 90 28

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel S02 Mutter M12x1,5 Kegel

D3 RCD D3/ohne Ring 5/112/66,

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr ) durchgeführt.

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Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr ) durchgeführt.

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B9 OS 858 B9/Z18 Ø76-72,6 5/120/72,

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr ) durchgeführt.

(kg) W3 RCD4 808 W3/N26 Ø72,6-Ø57,1 5/112/57,

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D Lambsheim

VT KT VT / ohne Ring 5/120/65,

Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 6,0Jx15H2 Typ SAMOA 6015 Dt. Brennstoffvertrieb GmbH

/ ohne Ring 5/120/72,

Industriestraße Fußgönheim A2 LE 706 A2/Z03 Ø63,3-57,1 4/100/57,

Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel

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Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Serienschraube M14x1,5 Kugel d=26 mm

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X2 RC X2/N4 Ø63,4-Ø56,6 4/100/56,

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Lochkreis- (mm)/ Mittenloch-ø (mm) Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) S01 Mutter M12x1,5 Kegel

C6 ST770 C6/Z22 Ø76-64,2 5/114,3/64,

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PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ MAM2-7516

Transkript:

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Seite 1 von 7 Auftraggeber Industriestraße 11-17 67136 Fußgönheim Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell - Typ PC 705 Radgröße 7Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- / Mittenloch-ø Einpresstiefe Radlast (kg) A2 PC 705 A2/Z05 Ø63,3-56,1 4/100/56,1 37 560 1940 Kennzeichnungen KBA-Nummer 45479 zeichen -- Radtyp und Ausführung PC 705 (s.o.) Radgröße 7Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Giessereikennzeichen RA Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60 110 - S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60 110 30.5 Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55010203) durchgeführt. Abrollumfang Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Honda Kia Mini Mitsubishi Rover Spurverbreiterung innerhalb 2%

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Honda Accord AC D301 Honda Accord AD D300 Honda Accord CA4 D990 Honda Accord CA5 D991, /1 kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Seite 2 von 7 Auflagen und 65 185/55R15 M14 R37 A02 A04 A05 74 185/55R15 M14 R37 A02 A04 A05 65 185/55R15 M14 R37 A02 A04 A05 75-101 185/55R15 M14 R37 A02 A04 A05 Honda Civic 77 185/55R15 M14 A02 A04 A05 EJ6 e6*93/81*0013*.. 77 195/45R15 T78 Honda Civic 55-66 185/55R15 M14 A02 A04 A05 EJ9 e6*93/81*0006*.. 55-66 195/45R15 Honda Civic 84 185/55R15 M14 A02 A04 A05 EK1 e6*93/81*0008*.. 84 195/45R15 T78 Honda Civic 84 185/55R15 M14 A02 A04 A05 EK3 e6*93/81*0007*.. 84 195/45R15 T78 Honda Civic EP1, -2, -4 e11*98/14* 0173,0174,0188*.. 66-81 195/60R15 A02 A04 A05 A14 A21 Flh S01 Honda Civic EU5,-6,-7,-8,-9 e11*98/14* 0158-0161,0189*.. Honda Civic MA8 G916, e11*93/81*0018* 66-81 195/60R15 A02 A04 A05 A14 A21 Flh S01 55-66 185/55R15 M14 A02 A04 A05

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Honda Civic MA9 G917, e11*93/81*0022*.. Honda Civic MB1 G918, e11*93/81*0023*.. Honda Civic MB2 e11*96/27*0067*.. Honda Civic MB3 e11*96/27*0068*.. Honda Civic MB4 e11*96/27*0069*.. Honda Civic MB7 e11*96/27*0071*.. Honda Civic Aerod. MB8 e11*96/79*0087*.. Honda Civic Aerod. MB9 e11*96/79*0088*.. Honda Civic Aerod. MC1 e11*96/79*0089*.. kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Seite 3 von 7 Auflagen und 66 185/55R15 M14 A02 A04 A05 83 185/55R15 M14 A02 A04 A05 55-66 185/55R15 M14 A02 A04 A05 84 185/55R15 M14 A02 A04 A05 85-92 185/55R15 M14 A02 A04 A05 63-77 185/55R15 M14 A02 A04 A05 55-66 185/55R15 M14 A02 A04 A05 84 185/55R15 M14 A02 A04 A05 85-92 185/55R15 M14 A02 A04 A05 Honda Civic Coupé 92 185/55R15 M14 A02 A04 A05 EJ8 e6*93/81*0014*.. 92 195/45R15 T78 Honda Civic Coupé EM2 e6*98/14*0080*.. 88-92 195/60R15 A02 A04 A05 A14 A21 B03 Cpe S01 Honda Prelude BA2 D993 Honda Prelude BA4 E605 101 185/55R15 M14 R37 A02 A04 A05 80-110 185/55R15 M14 R37 A02 A04 A05

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Seite 4 von 7 Auflagen und Kia Sephia, Shuma 65-84,3 185/55R15 M14 R37 A02 A04 A05 FB e4*96/27*0024*.., e4*98/14*0024*.. - Shuma I/II, Spectra 65-84,3 195/50R15 A14 A21 Flh Sth S01 Mini One, Cooper, -S 66-85 185/60R15 M11 A02 A04 A05 R50 e1*98/14*0168*.. 66-85 185/65R15 M10 A14 A21 B03 S02 Mits. Carisma DAO e4*93/81*0005*.., e4*98/14*0005*.. Mits. Lancer SW CAOW, CAO G230, e1*96/79*0061*.. Rover 4..,-45, MG ZS RT H093, e11*93/81*0014*.. 66 185/55R15 M14 A02 A04 A05 A14 A21 B02 S01 50-83 185/55R15 M14 A02 A04 A05 A14 A21 A58 B02 S01 55-110 185/55R15 M14 R37 T81 A02 A04 A05 A14 A21 B03 S01 Auflagen und A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Seite 5 von 7 A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind. Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3- türig und 5- türig). M10 Folgende Reifen wurden geprüft: Sommerprofiltyp(en) Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat Dunlop alle --- Fulda alle Kristall 3000 Pirelli P200 Aquachrono, P2000, P4000, P6000 W190 Asim., W190 Dir., W190, W210- Perf., W210 Asim. Semperit nur H, V M 828 (H) Uniroyal nur H, V MS*plus 44 (H) Yokohama A509 S760, S480 Michelin MXV2, MXV3A (H+V), EnergyMXV3A u. XH1 XM+S 100 (T), XM+S 130 (T) Continental nur H, V TS 770 (H) Bridgestone nur H, V, Z WT 11 Falken nur H, V, Z --- Goodrich nur H, V, Z --- Kleber nur H, V, Z --- Toyo nur H, V, Z --- Goodyear nur T, H, V, Z Eagle GW, Ultra Grip Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/65R15 verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind.

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Seite 6 von 7 M11 Folgende Reifen wurden geprüft: Sommerprofiltyp(en) Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat Continental Eco CP -- Goodyear Eagle Touring NCT3, NCT5 Ultra Grip6 Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/60R15 verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind. M14 Folgende Reifen wurden geprüft: Sommerprofiltyp(en) Winterprofiltyp(en) Dunlop alle WinterSport M2 Bridgestone alle --- Pirelli P5000, P6000 --- Semperit M700 M728 Uniroyal Rallye 440, 540 MS*plus 3 bzw. 44 Yokohama A510 --- Michelin MXV2, MXV3A, XGTV --- Continental alle alle Goodyear Eagle F1, Ventura, NCT3, Vector Eagle GW, Ultra Grip 5,-6 Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/55R15 verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind. R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden. S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T78 Reifen (LI 78) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 850kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

Anlage 8 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Seite 7 von 7 zum Sonderrad entfällt Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2003. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu 19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 19.Februar 2003 Blauth 00047844.DOC

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Seite 1 von 4 Auftraggeber Industriestraße 11-17 67136 Fußgönheim Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell - Typ PC 705 Radgröße 7Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- / Mittenloch-ø Einpresstiefe Radlast (kg) A2 PC 705 A2/Z02 Ø63,3-59,2 4/100/59,1 37 560 1940 Kennzeichnungen KBA-Nummer 45479 zeichen -- Radtyp und Ausführung PC 705 (s.o.) Radgröße 7Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Giessereikennzeichen RA Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge S01 Mutter M12x1,25 Kegel 60 90 - Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55010203) durchgeführt. Abrollumfang Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Nissan Spurverbreiterung innerhalb 2%

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Seite 2 von 4 Auflagen und Nissan Almera 55-105 185/55R15 M14 R37 A02 A04 A05 N15 55-105 195/50R15 R37 e1*93/81*0025*.. 55-105 195/55R15 R09 A14 A21 V15 55-105 205/50R15 S01 55-105 215/45R15 55-64 205/45R15 T79 T81 Z13 Auflagen und A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Seite 3 von 4 M14 Folgende Reifen wurden geprüft: Sommerprofiltyp(en) Winterprofiltyp(en) Dunlop alle WinterSport M2 Bridgestone alle --- Pirelli P5000, P6000 --- Semperit M700 M728 Uniroyal Rallye 440, 540 MS*plus 3 bzw. 44 Yokohama A510 --- Michelin MXV2, MXV3A, XGTV --- Continental alle alle Goodyear Eagle F1, Ventura, NCT3, Vector Eagle GW, Ultra Grip 5,-6 Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/55R15 verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden. T79 Reifen (LI 79) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 874 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/45R15 215/40R15, 245/35R15 Nr. 4 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 5 195/55R15 215/50R15 Nr. 6 205/45R15 215/40R15 Nr. 7 205/55R15 225/50R15 Nr. 8 205/60R15 225/55R15 Nr. 9 205/65R15 225/60R15 Nr. 10 215/40R15 245/35R15 Es sind nur Reifen eines s und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und gelten achsweise. Z13 Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 13 Zoll Serienbereifung (Sommer).

Anlage 11 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Seite 4 von 4 zum Sonderrad entfällt Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2003. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu 19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 19.Februar 2003 Blauth 00047850.DOC

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Seite 1 von 4 Auftraggeber Industriestraße 11-17 67136 Fußgönheim Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell - Typ PC 705 Radgröße 7Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- / Mittenloch-ø Einpresstiefe Radlast (kg) A2 PC 705 A2/Z04 Ø63,3-56,6 4/100/56,6 37 560 1940 Kennzeichnungen KBA-Nummer 45479 zeichen -- Radtyp und Ausführung PC 705 (s.o.) Radgröße 7Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Giessereikennzeichen RA Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60 110 30,5 Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55010203) durchgeführt. Abrollumfang Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Opel Spurverbreiterung innerhalb 2%

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Seite 2 von 4 Auflagen und Opel Astra Car. 48 185/55R15 M14 R37 A02 A04 A05 T98/Kombi, T98V 48 195/55R15 e1*97/27, 48-92 185/65R15 M+S M10 R09 98/14*0087*.., 48-92 185/65R15 M10 R09 e1*97/27*0092*.. 48-92 195/60R15 Opel Calibra 85-110 195/50R15 A02 A04 A05 Calibra A 85-110 195/55R15 F406 85-110 195/60R15 Opel Vectra 42-110 195/55R15 A02 A04 A05 Vectra A E947, /1 42-110 195/60R15 A14 A21 F01 F02 S01 Opel Vectra 42-110 195/55R15 A02 A04 A05 Vectra A-CC E948, /1 42-110 195/60R15 A14 A21 F01 F02 S01 Opel Vectra 55-100 195/55R15 A02 A04 A05 Vectra A-X E951, /1 Auflagen und 55-110 195/60R15 A14 A21 F01 F02 S01 A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. Seite 3 von 4 A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. F01 Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 1. F02 Die Sonderräder sind nur zulässig an Fahrzeugen mit Stabilisator an Achse 2. M+S M10 Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. Folgende Reifen wurden geprüft: Sommerprofiltyp(en) Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat Dunlop alle --- Fulda alle Kristall 3000 Pirelli P200 Aquachrono, P2000, P4000, P6000 W190 Asim., W190 Dir., W190, W210- Perf., W210 Asim. Semperit nur H, V M 828 (H) Uniroyal nur H, V MS*plus 44 (H) Yokohama A509 S760, S480 Michelin MXV2, MXV3A (H+V), EnergyMXV3A u. XH1 XM+S 100 (T), XM+S 130 (T) Continental nur H, V TS 770 (H) Bridgestone nur H, V, Z WT 11 Falken nur H, V, Z --- Goodrich nur H, V, Z --- Kleber nur H, V, Z --- Toyo nur H, V, Z --- Goodyear nur T, H, V, Z Eagle GW, Ultra Grip Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/65R15 verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind. M14 Folgende Reifen wurden geprüft: Sommerprofiltyp(en) Winterprofiltyp(en) Dunlop alle WinterSport M2 Bridgestone alle --- Pirelli P5000, P6000 --- Semperit M700 M728 Uniroyal Rallye 440, 540 MS*plus 3 bzw. 44 Yokohama A510 ---

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Michelin MXV2, MXV3A, XGTV --- Continental alle alle Goodyear Eagle F1, Ventura, NCT3, Vector Eagle GW, Ultra Grip 5,-6 Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/55R15 verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind. Seite 4 von 4 S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden. zum Sonderrad entfällt Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2003. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu 19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 19.Februar 2003 Blauth 00047846.DOC

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Seite 1 von 6 Auftraggeber Industriestraße 11-17 67136 Fußgönheim Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell - Typ PC 705 Radgröße 7Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- / Mittenloch-ø Einpresstiefe Radlast (kg) A2 PC 705 A2/Z01 Ø63,3-60,1 4/100/60,1 37 560 1940 Kennzeichnungen KBA-Nummer 45479 zeichen -- Radtyp und Ausführung PC 705 (s.o.) Radgröße 7Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Giessereikennzeichen RA Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60 110 30,5 Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55010203) durchgeführt. Abrollumfang Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Renault Spurverbreiterung innerhalb 2%

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Ren. Megane Break KA e2*98/14*0192*.. Ren. Megane Break KA e2*98/14*0192*.. kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Seite 2 von 6 Auflagen und 59-85 185/60R15 M11 A02 A04 A05 A14 A21 B02 X24 S01 47-70 185/60R15 M11 A02 A04 A05 A14 A21 B02 X23 S01 Ren. Megane Cabrio 72-84 185/55R15 M14 T81 A02 A04 A05 EA e2*93/81*0103*.. e2*98/14*0103*.. 72-84 185/60R15 M11 A14 A21 B02 B03 X24 S01 Ren. Megane Cabrio 101-108 185/55R15 M+S M14 T81 A02 A04 A05 EA 108 195/55R15 e2*93/81*0103*.. e2*98/14*0103*.. 66-84 185/55R15 M14 T81 A14 A21 B02 B03 X23 S01 Ren. Megane Classic 59-85 185/60R15 M11 A02 A04 A05 LA e2*93/81*0072*.., e2*98/14*0072*.. A14 A21 B02 B03 X24 S01 Ren. Megane Coupé 72-84 185/55R15 M14 T81 A02 A04 A05 DA e2*93/81*0009*.. e2*98/14*0009*.. 72-84 185/60R15 M11 A14 A21 B02 B03 X24 S01 Renault 19 43-101 185/55R15 M14 R37 A02 A04 A05 B/C53 43-101 195/50R15 E979 43-101 215/45R15 Renault 19 65-99 185/55R15 M14 R37 A02 A04 A05 D53 65-99 195/50R15 F798 65-99 215/45R15 Renault 19 43-99 185/55R15 M14 R37 A02 A04 A05 L53 43-99 195/50R15 F144 43-99 215/45R15 Renault 19 43-99 185/55R15 M14 R37 A02 A04 A05 X53 43-99 195/50R15 G073 43-99 215/45R15 Renault Laguna 61,3-102 195/55R15 112 T84 Z14 A02 A04 A05 B56 61,3-102 195/60R15 112 T88 X46 G638, e2*93/81*0012*.., e2*98/14*0012*.. Renault Laguna K56 e2*93/81*0011*.., e2*98/14*0011*.. 61,3-84 185/55R15 112 M14 T85 Z14 A14 A21 B02 V15 S01 61,3-102 195/60R15 112 T88 X46 A02 A04 A05 A14 A21 B02 V15 S01

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Seite 3 von 6 Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Renault Megane BA e2*93/81*0010*.. e2*98/14*0010*.. Renault Megane M e2*98/14*0272*.. kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und 59-85 185/60R15 M11 A02 A04 A05 A14 A21 B02 B03 X24 S01 60-88 195/65R15 A33 A02 A04 A05 A08 A09 A14 A21 B03 Flh RDK V15 S01 Auflagen und 112 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu einer zul. Achslast von 1120 kg. A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Seite 4 von 6 A33 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich Kettenschloß auftragen, an der Vorderachse verwendet werden. B02 Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlußflanschen des Fahrzeugs zu entfernen. B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind. Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3- türig und 5- türig). M+S M11 Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung. Folgende Reifen wurden geprüft: Sommerprofiltyp(en) Winterprofiltyp(en) bzw. Geschw.Kat Continental Eco CP -- Goodyear Eagle Touring NCT3, NCT5 Ultra Grip6 Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/60R15 verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind. M14 Folgende Reifen wurden geprüft: Sommerprofiltyp(en) Winterprofiltyp(en) Dunlop alle WinterSport M2 Bridgestone alle --- Pirelli P5000, P6000 --- Semperit M700 M728 Uniroyal Rallye 440, 540 MS*plus 3 bzw. 44 Yokohama A510 --- Michelin MXV2, MXV3A, XGTV --- Continental alle alle Goodyear Eagle F1, Ventura, NCT3, Vector Eagle GW, Ultra Grip 5,-6 Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/55R15 verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind. R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind. RDK Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß ggf. das serienmäßige RDK- bzw. RDC-System (Elektronisches Reifendruck-Kontrollsystem) in Verbindung mit den Sonderrädern nicht mehr funktionsfähig ist. Dieses System ist dann durch einen Fach-Händler zu deaktivieren oder durch ein geeignetes Reifendruck-Kontrollsystem, wenn möglich, zu ersetzen. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden.

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Seite 5 von 6 T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T84 16). T85 16). T88 16). Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/45R15 215/40R15, 245/35R15 Nr. 4 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 5 195/55R15 215/50R15 Nr. 6 205/45R15 215/40R15 Nr. 7 205/55R15 225/50R15 Nr. 8 205/60R15 225/55R15 Nr. 9 205/65R15 225/60R15 Nr. 10 215/40R15 245/35R15 Es sind nur Reifen eines s und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und gelten achsweise. X23 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 185/60R15. X24 Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 185/60R15. X46 Rad-Reifen-Kombination(en) zulässig bei Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 195/65R14. Z14 Rad/Reifen-Kombination nur zulässig für Fahrzeugausführungen mit 14 Zoll Serienbereifung (Sommer).

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Seite 6 von 6 zum Sonderrad entfällt Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2003. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu 19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 19.Februar 2003 Blauth 00047852.DOC

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Seite 1 von 5 Auftraggeber Industriestraße 11-17 67136 Fußgönheim Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell - Typ PC 705 Radgröße 7Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- / Mittenloch-ø Einpresstiefe Radlast (kg) A2 PC 705 A2/Z06 Ø63,3-54,1 4/100/54,1 37 560 1940 Kennzeichnungen KBA-Nummer 45479 zeichen -- Radtyp und Ausführung PC 705 (s.o.) Radgröße 7Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Giessereikennzeichen RA Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge S01 Mutter M12x1,5 Kegel 60 110 - Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55010203) durchgeführt. Abrollumfang Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich Mazda Toyota Spurverbreiterung innerhalb 2%

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. Mazda 323 BG F276 Mazda 323 BG8 F545 Mazda 323 BJ, BJD e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*.., e1*98/14*0181*.. kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Seite 2 von 5 Auflagen und 41-94 185/55R15 M14 R37 A02 A04 A05 76-136 185/55R15 M14 R37 A02 A04 A05 52-84 185/55R15 M14 R37 T81 A02 A04 A05 A14 A21 Car Lim S01 Mazda MX-3 65-79 185/55R15 M14 A02 A04 A05 EC 65-79 195/50R15 F946 65-79 195/55R15 A14 A21 V15 e13*96/27*0027*.. 65-79 215/45R15 S01 65-98 205/50R15 95-98 205/55R15 95-98 215/50R15 Mazda MX-5 81-107 185/55R15 M14 R37 A02 A04 A05 NB, NBD 81-107 195/50R15 e11*96/79*0083*.., e11*98/14*0083*.., e1*98/14*0192*.. Toyota Carina II T17 E868 81-107 205/50R15 A14 A21 B03 V15 S01 54-75 195/50R15 T82 A02 A04 A05 Toyota Celica 77 195/50R15 A02 A04 A05 T18 77 195/55R15 F411 77 205/50R15 A14 A21 V15 77 215/45R15 S01 77 215/50R15 Toyota Corolla E11, E11U e6*95/54*0043*.., e11*98/14*0102*.. 51-81 185/55R15 Flh M14 Sth A02 A04 A05 A14 A21 A58 V15 S01 Toyota MR2 103 185/55R15 M14 R02 A02 A04 A05 W3 103 195/50R15 R02 e11*98/14*0128*.. 103 205/50R15 R03 A14 A21 B03 103 215/45R15 R03 VM5 S01

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Seite 3 von 5 Auflagen und A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind. Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..). Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck (3- türig und 5- türig). Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Seite 4 von 5 M14 Folgende Reifen wurden geprüft: Sommerprofiltyp(en) Winterprofiltyp(en) Dunlop alle WinterSport M2 Bridgestone alle --- Pirelli P5000, P6000 --- Semperit M700 M728 Uniroyal Rallye 440, 540 MS*plus 3 bzw. 44 Yokohama A510 --- Michelin MXV2, MXV3A, XGTV --- Continental alle alle Goodyear Eagle F1, Ventura, NCT3, Vector Eagle GW, Ultra Grip 5,-6 Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/55R15 verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind. R02 R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig. Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig. R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden. Sth Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Stufenheck. T81 Reifen (LI 81) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 924 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). V15 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 175/55R15 195/50R15 Nr. 2 185/55R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 3 195/45R15 215/40R15, 245/35R15 Nr. 4 195/50R15 205/50R15, 215/45R15 Nr. 5 195/55R15 215/50R15 Nr. 6 205/45R15 215/40R15 Nr. 7 205/55R15 225/50R15 Nr. 8 205/60R15 225/55R15 Nr. 9 205/65R15 225/60R15 Nr. 10 215/40R15 245/35R15 Es sind nur Reifen eines s und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und gelten achsweise.

Anlage 7 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Seite 5 von 5 VM5 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich: Vorderachse Hinterachse Nr. 1 185/55R15 205/50R15 Nr. 2 195/50R15 215/45R15 Es sind nur Reifen eines s und Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und gelten achsweise. zum Sonderrad entfällt Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2003. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu 19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 19.Februar 2003 Blauth 00047842.DOC

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Seite 1 von 4 Auftraggeber Industriestraße 11-17 67136 Fußgönheim Prüfgegenstand PKW-Sonderrad Modell - Typ PC 705 Radgröße 7Jx15H2 Zentrierart Mittenzentrierung Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Lochkreis- / Mittenloch-ø Einpresstiefe Radlast (kg) A2 PC 705 A2/Z03 Ø63,3-57,1 4/100/57,1 37 560 1940 Kennzeichnungen KBA-Nummer 45479 zeichen -- Radtyp und Ausführung PC 705 (s.o.) Radgröße 7Jx15H2 Einpresstiefe ET (s.o.) Giessereikennzeichen RA Herkunftsmerkmal - Herstelldatum Monat und Jahr Befestigungsmittel Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60 110 26 S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60 110 30.5 Prüfungen Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55010203) durchgeführt. Abrollumfang Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt. Verwendungsbereich BMW Seat Volkswagen Spurverbreiterung innerhalb 2%

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Handelsbezeichnung Fahrzeug-Typ ABE/EWG-Nr. kw-bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Seite 2 von 4 Auflagen und BMW 3er Reihe 125-126 195/60R15 R37 A02 A04 A05 3/A E027, /1 125-126 205/55R15 A14 A21 S02 Seat Arosa 6H, 6HS e1*95/54*, 37-74 195/45R15 A02 A04 A05 98/14*0049*.., e9*98/14*0037*.. VW Corrado 79-118 185/55R15 M14 A02 A04 A05 53I 79-118 195/50R15 E664, /1 79-118 205/50R15 R09 79-118 215/45R15 VW Lupo 6ES e1*98/14*0147*.. VW Lupo 6X, 6E e1*97/27*0085*.., e1*98/14* 0085,0114*.. VW Passat 32B B870, /1 92 195/45R15 R37 A02 A04 A05 37-77 195/45R15 A02 A04 A05 A14 A21 N3L S01 40-100 195/50R15 R37 T82 A02 A04 A05 A14 A21 X83 S01 VW Passat 50-100 195/50R15 R37 T82 A02 A04 A05 35I E657, /1 VW Passat 35I-299 E960 50-100 195/55R15 T83 T84 85-118 195/55R15 A02 A04 A05 Auflagen und A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Seite 3 von 4 A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer Veränderungen ist gesondert zu beurteilen. A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem Abrollumfang verwendet werden. A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist. A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig. A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der Felgenschulter angebracht werden. A21 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig. Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. M14 Folgende Reifen wurden geprüft: Sommerprofiltyp(en) Winterprofiltyp(en) Dunlop alle WinterSport M2 Bridgestone alle --- Pirelli P5000, P6000 --- Semperit M700 M728 Uniroyal Rallye 440, 540 MS*plus 3 bzw. 44 Yokohama A510 --- Michelin MXV2, MXV3A, XGTV --- Continental alle alle Goodyear Eagle F1, Ventura, NCT3, Vector Eagle GW, Ultra Grip 5,-6 Es können auch andere Reifen der Reifengröße 185/55R15 verwendet werden, die gemäß Bestätigung des Reifenherstellers auf 7 J x 15 H2 montierbar sind. N3L Bei Fahrzeugausführungen, die unter Ziffer 1, Zeile 2 im Fahrzeugbrief/Schein als verbrauchslimitiert (Ausf. "3 Liter") beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, ist die Verwendung der Rad - Reifenkombination nicht zulässig. R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind. S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01 verwendet werden.

Anlage 10 zum Gutachten Nr. 55010203 (1. Ausfertigung) Seite 4 von 4 S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet werden. T82 Reifen (LI 82) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 950 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T83 Reifen (LI 83) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 974 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16). T84 16). Reifen (LI 84) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1000 kg (Fzg.-Schein, Ziff. X83 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit verstärktem Bremsträgerrahmen an Achse 1. zum Sonderrad entfällt Prüfergebnis Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter Beachtung der Auflagen und zu verwenden. Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2003. Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu 19 StVZO liegt vor. Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95 Lambsheim, 19.Februar 2003 Blauth 00047866.DOC