Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom

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Transkript:

SO v. 10.07.2013 inkl. Änderungsordnung vom 03.11.2014, Änderungsordnung vom 10.04.2015, Spezielle rüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 10.07.2013 räambel Nach Beschluss des Fachbereichsrates des Fachbereichs Dienstleistungen & Consulting der Hochschule Ludwigshafen am Rhein vom 19.06.2013 hat der räsident der Hochschule Ludwigshafen am Rhein am 10.07.2013 die spezielle rüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik genehmigt ( 86 Abs. 2 Satz 3 HochSchG in der Fassung der Bekanntmachung vom 19.11.2010 (GVBl. S. 464), zuletzt geändert durch 50 des Gesetzes vom 09.03.2011 (GVBl. S. 47), 76, Abs. 2 Nr. 6, 7 Abs. 3 Satz 2 HochSchG) Die Ordnung wird dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur angezeigt und wird nachfolgend bekannt gemacht. Diese Leseversion berücksichtigt nachfolgende Änderungsordnungen: vom 01.10.2014, genehmigt durch den räsident der Hochschule am 03.11.2014 vom 18.03.2015, genehmigt durch den räsident der Hochschule am 10.04.2015 vom 16.03.2016, genehmigt durch den räsident der Hochschule am 11.04.2016 vom 16.01.2017, genehmigt durch den räsident der Hochschule am 30.01.2017 Seite 1 von 6

SO v. 10.07.2013 inkl. Änderungsordnung vom 03.11.2014, Änderungsordnung vom 10.04.2015, Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich... 3 2 Zugangsvoraussetzungen... 3 3 Eignungsfeststellung... 3 4 Akademischer Grad... 3 5 Aufbau und Dauer des Studiums... 3 6 rüfungsausschuss... 3 7 rüfungs- und Studienleistungen; rüfungsorganisation... 4 8 Schriftliche Abschlussarbeit... 4 9 In-Kraft-Treten... 4 10 Außer-Kraft-Treten der bisherigen Ordnung... 4 11 Übergangsregelung... 4 Anlage 1: rüfungsgebiete, Studienverlauf und Leistungsnachweise des Masterstudiengangs Logistik... 5 Seite 2 von 6

SO v. 10.07.2013 inkl. Änderungsordnung vom 03.11.2014, Änderungsordnung vom 10.04.2015, 1 Geltungsbereich (1) Für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik gelten die Bestimmungen der Allgemeinen rüfungsordnung für Bachelor- und Master-Studiengänge der Hochschule Ludwigshafen am Rhein in der jeweils geltenden Fassung. (2) Diese Ordnung enthält ergänzende spezielle Regelungen für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik. 2 Zugangsvoraussetzungen (1) Der Zugang zum Studium setzt ein mit der Durchschnittsnote 2,7 oder besser abgeschlossenes Erststudium (Bachelor, Diplom) mit wirtschaftswissenschaftlicher oder vergleichbarer Ausrichtung in einem akkreditierten Studiengang an einer Hochschule der Bundesrepublik Deutschland voraus oder einen solchen Abschluss an einer ausländischen Hochschule, für den in der Regel mindestens 180 ECTS nachzuweisen sind, und die Eignung für den Masterstudiengang. (2) Die Eignung wird dadurch nachgewiesen, dass in einem Bachelorstudium mindestens 15 Credits im Fachgebiet Logistik erworben wurden oder in einem Diplomstudiengang mindestens 10% der lehrplanmäßigen Veranstaltungen in diesem Gebiet abgeleistet wurden. (3) Englischkenntnisse entsprechend Level B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachkurse (CEFR) werden vorausgesetzt. entfällt 3 Eignungsfeststellung 4 Akademischer Grad Nach erfolgreichem Abschluss des Masterstudiums verleiht die Hochschule Ludwigshafen am Rhein den akademischen Grad Master of Arts (abgekürzt M.A. ). 5 Aufbau und Dauer des Studiums (1) Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Die für den erfolgreichen Abschluss erforderlichen flicht- und Wahlpflichtmodule ergeben sich aus der Anlage 1. (2) Die Gesamtzahl der für einen erfolgreichen Abschluss zu erbringenden Leistungspunkte beträgt 120 und schließt die Masterarbeit im Umfang von 30 Leistungspunkten ein. entfällt 6 rüfungsausschuss Seite 3 von 6

SO v. 10.07.2013 inkl. Änderungsordnung vom 03.11.2014, Änderungsordnung vom 10.04.2015, (1) entfällt 7 rüfungs- und Studienleistungen; rüfungsorganisation (2) Lehrveranstaltungen und Modulprüfungen des Masterstudiengangs Logistik finden entsprechend der Modulbeschreibungen in deutscher Sprache, in englischer Sprache oder kombiniert statt. 8 Schriftliche Abschlussarbeit Die Abschlussarbeit ist in deutscher oder englischer Sprache anzufertigen. Andere Sprachen sind ausgeschlossen. Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit (Zeitraum von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe der Arbeit) beträgt sechs Monate. 9 In-Kraft-Treten Die Spezielle rüfungsordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. 10 Außer-Kraft-Treten der bisherigen Ordnung Mit Inkrafttreten dieser Ordnung (Spezielle rüfungsordnung) treten die rüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Logistik des Fachbereichs Dienstleistungen & Consulting der Hochschule Ludwigshafen vom 31. März 2009 sowie die Änderungsordnung vom 29.02.2012 mit der Änderung vom 08.03.2012 außer Kraft. 11 Übergangsregelung Abweichend von 9 und 10 werden Studierende, welche vor In-Kraft-Treten dieser Ordnung ihr Studium im Masterstudiengang Logistik aufgenommen haben, nach den Bestimmungen der rüfungsordnung vom 31. März 2009 sowie der Änderungsordnung vom 29.02.2012 mit der Änderung vom 08.03.2012 geprüft. Die rüfung nach der im Satz 1 benannten Ordnung wird letztmals im Wintersemester 2014/2015 durchgeführt. Studierende nach Satz 1 werden auf Antrag nach den Bestimmungen dieser Ordnung geprüft. Seite 4 von 6

SO v. 10.07.2013 inkl. Änderungsordnung vom 03.11.2014, Änderungsordnung vom 10.04.2015, Änderungsordnung vom 11.04.2016, Änderungsordnung vom 30.01.2017 Stand: 22.05..2017 Anlage 1: rüfungsgebiete, Studienverlauf und Leistungsnachweise des Masterstudiengangs Logistik arameter Modul Credit oints im Semester Gesamt 1. 2. 3. 4. SWS (12 Workload (Basis Semesterwochen) 30 Std.) MLC110 Forschungskompetenz & lanspiel 6 4 180 MLC120 Logistik-Technologie 9 6 270 MLC130 Logistik und Umwelt 6 4 180 MLC140 Management & Consulting 9 6 270 Summe 1. Semester 30 20 900 rüfungsform ²) MLC210 Logistik-Recht 6 4 180 MLC220 Intern. Management-Kompetenz 9 6 270 MLC230 Knowledge Management & Business Intelligence 9 6 270 MLC240 Logistics Chain Management 6 4 180 Summe 2. Semester 30 20 900 Seite 5 von 6

SO v. 10.07.2013 inkl. Änderungsordnung vom 03.11.2014, Änderungsordnung vom 10.04.2015, Änderungsordnung vom 11.04.2016, Änderungsordnung vom 30.01.2017 Stand: 22.05..2017 MLC310 Logistik-Consulting 6 4 180 MLC320 Business rocess Management 6 4 180 MLC330 ER-rojekte 9 6 270 MLC340 Wahlpflichtmodul 1) 9 6 270 Summe 3. Semester 30 20 900 MLC410 Master-Thesis 30 0 900 Summe 4. Semester 30 0 900 (T) Gesamt-Summe Studiengang 30 30 30 30 60 3600 13 = benotete Modulprüfung bzw. benotete Abschlussarbeit K = Klausur S = Seminar-/Hausarbeit V = Vortrag/räsentation T = Abschlussarbeit (Thesis) Die Art der rüfungsform der einzelnen Module wird zu Beginn des Semesters bekannt gemacht. 1) : Aus dem Wahlpflichtangebot muss ein Modul gewählt werden. Das Wahlpflichtangebot wird auf der Homepage des Studiengangs Master Logistik im Downloadbereich bekannt gemacht. Jedes Wahlpflichtmodul setzt sich aus 3 Teilgebieten mit je 2 SWS á 3 Credits zusammen 2) Die Art der rüfungsform der einzelnen Module wird zu Beginn des Semesters bekannt gemacht. Das Komma zwischen den rüfungsformen bedeutet oder. In begründeten Ausnahmefällen sind Kombinationen von rüfungsformen möglich. Seite 6 von 6