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Transkript:

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Firma LINK GmbH Bahnhofsallee 59-61, D 35510 Butzbach Stand Juni 2017 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1. Für alle Bestellungen und Abschlüsse der LINK GmbH gelten nur die vorliegenden allgemeinen Einkaufsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Bedingungen des Auftragnehmers in dessen AGB oder Auftragsbestätigung wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abänderungen und Ergänzungen sowie von den nachstehenden Einkaufsbedingungen abweichende Verkaufsbedingungen des Lieferanten gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns als Zusatz zu unseren Einkaufsbedingungen schriftlich bestätigt sind. Die Annahme von Lieferungen bzw. Leistungen oder deren Bezahlung bedeuten keine Zustimmung zu den Verkaufsbedingungen / AGB s des Lieferanten. 1.2. Die LINK GmbH behält sich das Recht zur jederzeitigen Änderung und zum Widerruf einer bereits erteilten Bestellung beim Auftragnehmer solange vor, bis der Auftragnehmer den Auftrag schriftlich bestätigt hat. Entgegenstehenden Lieferbedingungen des Auftragnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 1.3. Mit erstmaliger Lieferung zu den vorliegenden Einkaufsbedingungen erkennt der Lieferant ihre ausschließliche Geltung auch für alle weiteren Bestellungen an. 2. Lieferung und Versand 2.1. Die Lieferung erfolgt entsprechend der Bestellung bzw. der nachfolgenden Anweisung der LINK GmbH zu den vereinbarten Terminen. Der Auftragnehmer zeigt Änderungen der Termine unverzüglich an. 2.2. Der Auftragnehmer hat die Versandvorschriften der LINK GmbH und des Spediteurs bzw. Frachtführers einzuhalten. In allen Versandpapieren, Zuschriften und Rechnungen werden die Bestell- und Artikelnummern der LINK GmbH angegeben. 2.3. Lieferung erfolgt unter der Bedingung Delivery Duty Paid (DDP). Die Kosten des Transportes einschließlich der Verpackung, Versicherungen und sämtliche sonstigen Nebenkosten, trägt der Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde. 2.4 Warenannahme : Montag Donnerstag 07:30 Uhr 16:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr 15:00 Uhr Pausen: Montag Freitag 9:45 Uhr 10:00 Uhr 12:30 Uhr 13:00 Uhr LINK GmbH Bahnhofsallee 59-61, 35510 Butzbach Stand: 19.06.2017 Seite 1 von 5

3. Lieferfristen, Liefertermine 3.1. Die in Bestellungen genannten Lieferfristen oder -termine sind verbindlich und verstehen sich eintreffend am Erfüllungsort. Die Vertragserfüllung zu den vertraglich festgelegten Terminen ist eine wesentliche Pflicht des Lieferanten. 3.2 Treten Ereignisse ein, die es dem Lieferanten unmöglich machen, die Verpflichtung gemäß Absatz 3.1 zu erfüllen bzw. sind diese Ereignisse absehbar, so hat der Lieferant die LINK GmbH als solches unter Angabe der Art der Ereignisse, der vom Lieferanten durchgeführten bzw. durchzuführenden Maßnahmen und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung unverzüglich mitzuteilen, da er sich in Ermangelung dessen später nicht auf diese Ereignisse berufen kann. Kommt der Lieferant dieser Verpflichtung aus Absatz 3.2 nicht nach, schützt ihn die Berufung auf höhere Gewalt nicht. 3.3. Die LINK GmbH ist berechtigt, die Annahme von Waren, die nicht zu dem in der Bestellung angegebenen Liefertermin angeliefert werden, zu verweigern und sie auf Rechnung und Gefahr des Auftragnehmers zurückzusenden oder bei Dritten einzulagern. Weiterhin ist die LINK GmbH, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Regelungen nach unserer Wahl berechtigt, unter Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, Deckungsgeschäfte abzuschließen und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Die LINK GmbH hat Anspruch auf Ersatz aller Mehrkosten, die uns durch die Verspätung von Lieferungen oder Leistungen entstehen. Die Abnahme der verspäteten Lieferung oder Leistung erhält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche. 3.4 Überschreitet der Lieferant den vereinbarten Liefertermin, so kann die LINK GmbH je nach Sachlage frei entscheiden, ob der Lieferant eine Vertragsstrafe von 0,3% vom Warenwert je vollendeter Arbeitstag der Terminüberschreitung zu zahlen hat, insgesamt jedoch höchstens 5% vom Warenwert. Die Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch wegen Verzugs angerechnet. Im Falle einer Vertragsstrafe für Lieferverzug bleibt der Anspruch auf Vertragsstrafe auch dann erhalten, wenn er bei der Abnahme der Lieferung nicht ausdrücklich geltend gemacht wird. Eines ausdrücklichen Vorbehaltes der Vertragsstrafe nach 348 BGB bei der Abnahme bedarf es nicht. Vielmehr können Vertragsstrafen von der LINK GmbH bis zur Schlusszahlung und durch Aufrechnung mit der Schlussrechnung geltend gemacht werden. Weitergehende Ansprüche bleiben gleichfalls ohne besonderen Vorbehalt bei Abnahme bestehen. 4. Qualität und Abnahme 4.1 Der Auftragnehmer sichert zu, dass die Ware, einschlägigen Normen und dem Stand der Technik entspricht. 4.2 Die LINK GmbH behält sich vor, die Ware unverzüglich nach Eingang auf offenkundige und sichtbare Mängel zu prüfen und erst danach abzunehmen. Im Beanstandungsfall kann der Auftragnehmer mit den Kosten der Prüfung und der Ersatzlieferung belastet werden. Bei jeder Art von Mängeln beträgt die Rügefrist jeweils ab deren Erkennen 14 Tage. Der Auftragnehmer verzichtet während der Garantiezeit auf die Einwendung der verspäteten Anzeige hinsichtlich verdeckter Mängel. 4.3. Für Maße, Gewichte und Stückzahlen einer Lieferung sind die bei der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte verbindlich. 5. Preise, Zahlungsbedingungen und Gefahrenübergang 5.1 Es gelten die in der Bestellung genannten Preise. Sofern in der Auftragsbestätigung ein höherer Preis genannt ist, bedarf dieser unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Die so vereinbarten Preise sind Höchstpreise. Nachträglichen Preisanpassungen zu Ungunsten der LINK GmbH wird hiermit widersprochen, es sei denn, der Anpassung wurde durch die LINK GmbH nach entsprechender Mitteilung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. LINK GmbH Bahnhofsallee 59-61, 35510 Butzbach Stand: 19.06.2017 Seite 2 von 5

Die widerspruchslose Entgegennahme der Ware stellt insoweit keine Zustimmung zur Preiserhöhung im vorgenannten Sinn dar. Preisermäßigungen zwischen Auslösung der Bestellung und Lieferung der Ware kommen dagegen, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart ist, vollumfänglich der LINK GmbH zugute. 5.2 Rechnungen sind unter Angabe der Bestell- und Artikelnummer unverzüglich nach Versand der Ware zu erstellen. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. 5.3 Zahlung erfolgt unter Vorbehalt ordnungsgemäßer Lieferung sowie preislicher und rechnerischer Richtigkeit. Bei Feststellung eines gewährleistungspflichtigen Mangels berechtigt die LINK GmbH, die Zahlung bis zur Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung zurückzuhalten. 5.4 Sofern keine besondere Vereinbarung getroffen ist, erfolgt die Begleichung der Rechnung entweder innerhalb 20 Tagen unter Abzug von 3% Skonto, innerhalb 30 Tagen unter Abzug von 2% Skonto oder innerhalb 60 Tagen ohne Abzug. Die Skontofrist läuft von dem Zeitpunkt an, in dem sowohl eine preisliche als auch rechnerisch richtige Rechnung als auch die Ware bei uns eingegangen bzw. die Leistungen erbracht sind. Sind diese Voraussetzungen nicht gewahrt, so hat die LINK GmbH für die hieraus entstehenden Verzögerungen der Bearbeitung nicht einzustehen. Die Zahlung erfolgt unter Vorbehalt der Rechnungsprüfung. 5.5 Der Lieferant trägt die Sachgefahr bis zur Annahme der Ware durch uns oder unseren Beauftragten an dem Ort, an den die Ware auftragsgemäß zu liefern ist. 5.6 Stellt die LINK GmbH dem Lieferanten Ware zur Verfügung zwecks Montage oder Prüfung bzw. Inbetriebnahme bereits montierter Ware und/oder beauftragt die LINK GmbH den Lieferanten mit der Aufsicht der Montage dieser Ware, so haftet der Lieferant ab der Bereitstellung der Ware bis zu deren Abnahme durch die LINK GmbH für die Gefahr. 6. Aufrechnung und Abtretung 6.1 Der Auftragnehmer ist nur berechtigt mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen. Sind vor der Auslieferung Zahlungen durch den Abnehmer erfolgt, so geht das Eigentum zum Zeitpunkt der Zahlung wertanteilmäßig auf die LINK GmbH über. 6.2 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens der LINK GmbH wird der Lieferant seine Ansprüche und Verpflichtungen aus diesem Vertrag weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten. Alle vertraglichen Verpflichtungen für den Lieferanten bleiben von einer solchen Zustimmung unberührt. 7. Gewährleistung 7.1. Falls keine abweichende Vereinbarung geschlossen wurde, beträgt die Verjährung für Mängelansprüche 36 Monate ab Gefahrenübergang. Der Auftragnehmer stellt die LINK GmbH auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen Mängeln, Verletzung von Schutzrechten Dritter oder Produktschäden seiner Lieferung aufgrund seines Verursachungsanteils erhoben werden. Der Lieferant ist verpflichtet, eine Produkthaftpflicht in ausreichendem Umfang zu unterhalten. 7.2 Bei mangelhafter Lieferung hat der Auftragnehmer nach Wahl der LINK GmbH kostenlosen Ersatz zu leisten, einen Preisnachlass nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften über die Minderung zu gewähren oder den Mangel kostenlos zu beseitigen. 7.3 In dringenden Fällen ist die LINK GmbH - nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer - berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Beseitigung der Mängel selbst vorzunehmen oder durch einen Dritten vornehmen zu lassen oder anderweitig Ersatz zu beschaffen. Das gleiche gilt, wenn der Auftragnehmer mit der Erfüllung seiner Gewährleistungsverpflichtung in Verzug gerät. Wird gemäß dem in der Bestellung bezeichneten statistischen Prüfverfahren die Überschreitung des höchstzulässigen Fehleranteiles festgestellt, so ist die LINK GmbH berechtigt, hinsichtlich der gesamten Lieferung Mangelansprüche zu erheben oder auf Kosten des Auftragnehmers nach vorheriger Rücksprache mit dem Auftragnehmer die gesamte Lieferung zu überprüfen. LINK GmbH Bahnhofsallee 59-61, 35510 Butzbach Stand: 19.06.2017 Seite 3 von 5

7.4 Für Ersatzlieferungen und Nachbesserungsarbeiten haftet der Auftragnehmer im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand, also auch für Transport-, Wege- und Arbeitskosten, ohne Beschränkung hierauf. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzlieferungen beginnt frühestens am Tage des Eintreffens der Ersatzlieferung. 7.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet angemessene Kosten für eine Rückrufaktion aufgrund Produkthaftungsrecht zu erstatten. Eine Mitteilung zur Stellungnahme wird vorher schnellstmöglich an den Auftragnehmer durch die LINK GmbH erfolgen. 8. Verschwiegenheit 8.1 In Bezug auf alle LINK GmbH-Interna im weitesten Sinne, einschließlich Informationen über Tests, Produktion, Programmierung, Zeichnungen, Pläne, Entwürfe, Prototypen, Modellen oder der Erbringung sonstiger Leistungen, welche dem Lieferanten im Rahmen der Vertragserfüllung bekannt wurden, ist er zur Geheimhaltung verpflichtet. Der Lieferant ist nicht berechtigt, in Broschüren, Anzeigen oder anderweitig in Medien oder Schreiben usw. an Dritte das Vorliegen eines Vertrages bekanntzugeben ohne vorherige schriftliche Zustimmung der LINK GmbH. 8.2 Für jeden einzelnen schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gemäß 8 hat der Lieferant eine Vertragsstrafe als Mindestbetrag des Schadens an die LINK GmbH zu zahlen, deren Höhe von der LINK GmbH nach billigem Ermessen bestimmt wird. Im Übrigen gilt 343 Abs. 1 BGB; 348 HGB ist abbedungen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. 9. Informationen und Daten 9.1 Zeichnungen, Entwürfe, Muster, Herstellungsvorschriften, firmeninterne Daten, Werkzeuge, Formen, Einrichtungen usw., die die LINK GmbH dem Auftragnehmer zur Angebotsabgabe oder zur Durchführung eines Auftrages überlassen hat, bleibt Eigentum der LINK GmbH. Sie dürfen nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden und sind mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aufzubewahren. 9.2 Von der Firma LINK GmbH beigestellte oder für die LINK GmbH hergestellte Fertigungsmittel (Programmierung, Werkzeuge, Formen, Zeichnungen, Pläne, Entwürfe, Prototypen, Modellen, Lehren, Arbeitsunterlagen und dergleichen) dürfen ausschließlich zur Angebotsausarbeitung und zur Ausführung unserer Aufträge verwendet werden. Sie dürfen Dritte ohne die schriftliche Zustimmung der LINK GmbH nicht zugänglich gemacht werden und sind bis auf Widerruf, längstens jedoch 3 Jahre nach dem Einsatz, unentgeltlich und ordnungsgemäß aufzubewahren und uns danach auszuhändigen. Sie sind gegen Untergang oder Verlust vom Lieferant zu versichern. Soweit erfolgreich, ist durch sachgemäße Wartung die Verwendbarkeit und Werterhaltung zu sichern. 10. Schutzrechte Dritter 10.1 Der Auftragnehmer versichert, dass Rechte Dritter dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der gekauften Waren nicht entgegenstehen, insbesondere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. Sofern die LINK GmbH dennoch wegen einer möglichen Verletzung von Rechten Dritter, wie z. B. von Urheber-, Patent- und anderen Schutzrechten in Anspruch genommen wird, stellt ihn der Auftragnehmer hiervon und von jeder damit im Zusammenhang stehenden Leistung frei. 11. Exportkontrollrecht 11.1 Der Lieferant hat für alle zu liefernden Güter und zu erbringenden Dienstleistungen die jeweils anwendbaren Anforderungen des nationalen und internationalen Ausfuhr-, Zoll- und Außenwirtschaftsrechts zu erfüllen. Erforderliche Verbringungs- oder Ausfuhrgenehmigungen hat der Lieferant einzuholen, es sei denn, dass nach dem anwendbaren Außenwirtschaftsrecht nicht der Lieferant, sondern die LINK GmbH oder ein Dritter verpflichtet ist, diese Genehmigungen zu beantragen. LINK GmbH Bahnhofsallee 59-61, 35510 Butzbach Stand: 19.06.2017 Seite 4 von 5

11.2 Der Lieferant hat der LINK GmbH so früh wie möglich, spätestens jedoch 10 Tage vor dem Liefertermin alle Informationen und Daten schriftlich mitzuteilen, die der LINK GmbH zur Einhaltung des anwendbaren Außenwirtschaftsrechts bei Einfuhr sowie im Falle des Weitervertriebs bei Wiederausfuhr der Güter und Dienstleistungen benötigen. 12 REACH, CLP, RoHS, Konfliktrohstoffe 12.1 Der Lieferant hat zudem in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die Waren den Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 ( REACH-Verordnung ) zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in der jeweils geltenden Fassung entsprechen. Insbesondere sind die in den Waren enthaltenen Stoffe, soweit unter den Bestimmungen der REACH-Verordnung erforderlich, vorregistriert bzw. registriert. Der Lieferant stellt der LINK GmbH entsprechend den Bestimmungen der REACH-Verordnung Sicherheitsdatenblätter und weitergehende erforderliche Informationen unaufgefordert zur Verfügung. Insbesondere sind Beschränkungen und/oder Verbote von Stoffen bzw. Verwendungen und etwaige Gehalte von Stoffen auf der Kandidatenliste (SVHC) zu beachten und mitzuteilen. 12.2 Chemische Rohstoffe sind nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ( CLP-Verordnung ) einzustufen, zu etikettieren und zu verpacken. 12.3 Der Lieferant hat zudem in eigener Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm zu liefernden Waren oder Teile davon uneingeschränkt den Anforderungen der Richtlinie 2011/65/EU ( RoHS ) in der jeweils geltenden Fassung sowie den in Umsetzung dieser Richtlinie innerhalb der Europäischen Union erlassenen nationalen Vorschriften entsprechen und für RoHS-konforme Fertigungsprozesse geeignet sind. 12.4 Der Lieferant stellt sicher, dass er keine Materialien oder Produkte liefert, die Zinn, Tantal, Wolfram und Gold beinhalten und in Konfliktminen der Demokratischen Republik Kongo und seinen angrenzenden Ländern gewonnen wurden. 13. Datenschutz 13.1 Der Auftragnehmer erklärt sein widerrufliches Einverständnis damit, dass mitgeteilte personenbezogenen Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen auftragsbezogen be- bzw. verarbeitet werden. 14. Salvatorische Klausel 14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sollte eine Bestimmung ungültig sein oder werden wird diese durch eine wirtschaftliche gleichwertige Bestimmung ersetzt. Änderungen oder Ergänzungen dieser Einkaufsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen haben nur Gültigkeit, wenn Sie schriftlich bestätigt werden. 15. Gerichtsstand, anwendbares Recht 15.1 Gerichtsstand ist, wenn der Lieferant Vollkaufmann ist, nach Wahl der LINK GmbH der Ort, von dem aus die Bestellung erteilt wurde. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Anwendung der Haager Einheitlichen Kaufgesetze, des einheitlichen UN-Kaufrechtes oder sonstiger Konventionen über das Recht des Warenkaufes ist ausgeschlossen. LINK GmbH Bahnhofsallee 59-61, 35510 Butzbach Stand: 19.06.2017 Seite 5 von 5