Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Seminaren und Veranstaltungen

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Transkript:

Bombardier Transportation Signal Germany GmbH, Wolfenbütteler Straße 86 / Obergstraße 5, 38102 Braunschweig Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Seminaren und Veranstaltungen (Stand April 2014) 1 Allgemeines 1. Die Rechtsbeziehungen zwischen der Bombardier Transportation Signal Germany GmbH (nachfolgend Bombardier genannt) und dem Besteller von Seminaren und Veranstaltungen (nachfolgend Seminar plural Seminare genannt) richten sich ausschließlich nach diesen Bedingungen; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Regelungen des Bestellers erkennt Bombardier nicht an, es sei denn, daß deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Diese Allgemeinen Bedingungen gelten auch dann, wenn Bombardier in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichenden Regelungen des Bestellers die Leistungen vorbehaltlos ausführt. 2. Die Anmeldung hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen. 3. Seminare finden in unseren Betriebsstätten in Braunschweig oder ausnahmsweise in Mannheim statt. Auf Wunsch des Bestellers können die Leistungen auch an einem vom Besteller gewählten Ort abgehalten werden, sofern geeignete Räume zur Verfügung stehen und der Besteller die Kosten für diese Abweichung übernimmt. Der Seminarort ist zwischen Bombardier und dem Besteller abzustimmen. 4. Der Zeitpunkt der Seminare wird zwischen Bombardier und dem Besteller individuell vereinbart. 2 Zustandekommen des Vertrages, Widerrufsrecht 1. Gegenstand des Vertrages wird ausschließlich das im Angebot von Bombardier aufgeführte Seminar. Für andere Leistungsorte als Braunschweig gilt der in dem jeweiligen speziellen Angebot spezifizierte Ort. Seite 1 von 5

2. Ein Vertrag zur Teilnahme an dem Seminar kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch Bombardier zustande. 3. Der Besteller kann aus der Anmeldung selbst keine Rechte auf Teilnahme an dem Seminar herleiten. 4. Ein Teilnahmerecht an dem Seminar besteht erst dann, wenn der Besteller eine Auftragsbestätigung von Bombardier erhalten hat. 5. Bombardier wird das notwendige Seminarmaterial nach Zustandekommen des Vertrages, unmittelbar vor dem Seminar, persönlich an die Teilnehmer übergeben. 3 Preise, Zahlungsbedingungen 1. Es gelten die Preise entsprechend der Anmeldung und der Auftragsbestätigung ohne Abzug von Skonto. Alle Preise sind in Euro zzgl. Mehrwertsteuer. 2. Der Preis schließt die übergebenen Seminarunterlagen und die Nutzung der für die Seminare erforderlichen technischen Einrichtungen sowie ggf. Pausenverpflegung ein. Nicht umfasst sind Reise- und Aufenthaltskosten der Teilnehmer sowie Unterkunft und Verpflegung. 3. Eine nur teilweise Teilnahme an dem Seminar berechtigt nicht zur Minderung des Preises. 4 Rücktritt, Kündigung 1. Bombardier ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Besteller seiner Zahlungsverpflichtung nicht in vertraglicher Weise nachkommt. 2. Der Besteller ist berechtigt, bis 4 (vier) Wochen vor Beginn des Seminars kostenlos durch schriftliche Erklärung die verbindlich zugesagte Teilnahme abzusagen. 3. Liegt die schriftliche Absage zwischen 4 (vier) und 2 (zwei) Wochen vor Beginn des Seminars, ist Bombardier berechtigt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% des vertraglich vereinbarten Preises zu verlangen. 4. Bombardier ist berechtigt, ab 2 (zwei) Wochen vor Beginn des Seminars eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% des vertraglich vereinbarten Preises zu verlangen. Seite 2 von 5

5. Erfolgt die Absage am Tag des Seminars, ist der vereinbarte Vertragspreis vollständig zu entrichten. 6. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers ohne Absage wird der volle Veranstaltungspreis in Rechnung gestellt. 7. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang eines unterschriebenen Absageschreibens des Bestellers bei Bombardier. 8. Die Kündigungsrechte der Parteien aus wichtigem Grund bleiben unberührt. Ein wichtiger Grund liegt bei Bombardier insbesondere dann vor, wenn ein Kunde/Teilnehmer trotz Abmahnung den Schulungsablauf stört, nicht regelmäßig an den Seminarstunden teilnimmt und unzureichende Leistungen zeigt, wenn er Einrichtungen von Bombardier beschädigt oder zerstört oder wenn aus sonstigen, dem Besteller/Teilnehmer zuzurechnenden Gründen die weitere Teilnahme für Bombardier bzw. den Referenten oder weitere Teilnehmer nicht zumutbar ist. 9. Für den Teilnehmer besteht noch am Tage des Veranstaltungsbeginns die Möglichkeit, kostenlos einen Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern dieser die Voraussetzungen der Teilnahme erfüllt. Eine eigene verbindliche Anmeldung des Ersatzteilnehmers ist erforderlich. Für den Ersatzteilnehmer entsteht hieraus keine zusätzliche Bearbeitungsgebühr. 10. Bombardier besitzt für den Zeitraum der Erbringung der Leistungen das Hausrecht. 5 Nutzungsrechte 1. Bombardier ist Eigentümer und Urheber aller mit des jeweiligen Seminars in Verbindung stehenden Unterlagen unabhängig des Formats der Seminarunterlage. Bombardier behält sich alle Verwertungsrechte nach 15 ff. UrhG vor. Der Besteller darf die Seminarunterlagen weder ganz noch teilweise vervielfältigen, verbreiten, bearbeiten und/oder umgestalten sofern der Besteller nicht die vorherige schriftliche Zustimmung von Bombardier eingeholt und eine angemessene Lizenzgebühr vereinbart hat. 2. Mit der Einräumung von Nutzungsrechten für den Besteller ist keine Einräumung von Rechten an den Quellcodes verbunden. Seite 3 von 5

3. Urheberrechtsvermerke, Warenzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht von den Seminarunterlagen entfernt werden. 4. Bei Zuwiderhandlungen gelten für zivilrechtliche Ansprüche 97 ff. UrhG und bei strafrechtliche Vergehen 106 ff. UrhG. 6 Haftung 1. Soweit gesetzlich nicht zwingend anderes bestimmt ist, haften Bombardier und seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für jegliche Schadenersatzansprüche des Bestellers, z.b. aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen und aus unerlaubter Handlung wie folgt: a) Die Haftung ist auf 15% der gesamten Vertragssumme beschränkt. b) Die Haftung für Vermögens- und Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen. c) Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den gesetzlichen Bedingungen. 2. Der Haftungsausschluß bzw. die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit Bombardier im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend haftet. 3. Soweit die Schadensersatzhaftung Bombardier gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Bombardier. 4. Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden Bombardiers als auch des Bestellers zurückzuführen, so muss sich der Besteller sein Verschulden anrechnen lassen. 5. Es wird keine Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von Sachen übernommen, die der Besteller in die Einrichtung von Bombardier im Rahmen des Seminars eingebracht oder mit sich geführt hat. 6. Der Schadensersatzanspruch wegen leicht fahrlässigen Verletzens wesentlicher Vertragspflichten durch Bombardier ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Seite 4 von 5

7 Verjährung von Ansprüchen Jegliche Ansprüche des Bestellers gleich aus welchem Rechtsgrund - gegen Bombardier verjähren in 12 (zwölf) Monaten. dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese beginnt in dem Zeitpunkt, in dem der Besteller von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. 8 Sonstige Bestimmungen 1. Bombardier ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf ein mit ihm gemäß 15 AktG verbundenes Unternehmen ohne die Zustimmung des Bestellers zu übertragen. 2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht ausgenommen sind die Verweise, die auf andere Rechtsordnungen verweisen, insbesondere die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Gemeinsame Europäische Kaufrechts sind explizit ausgeschlossen. 3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Braunschweig, sofern der Vertragspartner kein Verbraucher im Sinn von 13 BGB ist. Bombardier Transportation Signal Germany GmbH Customer Service/Training Wayside Wolfenbütteler Straße 86 / Obergstraße 5 D - 38 102 Braunschweig, Deutschland Tel. + 49-5 31 / 224-0 Fax + 49-5 31 / 224 1205 Seite 5 von 5