Entsorgungsfachbetrieb

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ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. 2. Prüfzeichen der Technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft (Überwachungszeichen)

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. 2. Prüfzeichen der Technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft (Überwachungszeichen)

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb. gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der EfbV zu führen. 6. Prüfungsdatum: /

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Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der EfbV zu führen. 6. Prüfungsdatum: /

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Entsorgungsfachbetrieb. gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der EfbV zu führen.

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. 2. Prüfzeichen der Technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft (Überwachungszeichen)

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Taxer GmbH. Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

BESTÄTIGUNG. Zertifizierter Bereich:

Entsorgungsfachbetrieb

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4.4 Eintrag in das Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (sofern ein Eintrag erfolgt ist):

Entsorgungsfachbetrieb. gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen.

Zertifikat gem. 25 EfbV

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb. gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen.

Entsorgungsfachbetrieb

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Entsorgungsfachbetrieb

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. 2. Prüfzeichen der Technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft (Überwachungszeichen)

Entsorgungsfachbetrieb

Seite 73 von 186 zu ZZBE

Fritz Warnecke GmbH. Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Seite 73 von 188 zu ZZBE

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Entsorgungsfachbetrieb

2. DEKRA. Entsorgungsfachbetrieb. gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen.

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Entsorgungsfachbetrieb

ELG Eisenlegierungen Handelsgesellschaft mbh

Entsorgungsfachbetrieb. gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen.

ELG Eisenlegierungen Handelsgesellschaft mbh

Entsorgungsfachbetrieb

Postleitzahl: Ort: Bonn

Entsorgungsfachbetrieb. gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen.

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

SUC Sächsische Umweltschutz Consulting GmbH Jagdweg 10, Dresden

Entsorgungsfachbetrieb

Z E R T I F I K A T. "Entsorgungsfachbetrieb"

4.4 Eintrag in das Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (sofern ein Eintrag erfolgt ist):

Entsorgungsfachbetrieb

Wertz Handelsgesellschaft GmbH & Co. KG

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb. gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen.

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen.

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Scholz Recycling GmbH

ArcelorMittal Eisenhüttenstadt Recycling GmbH

Entsorgungsfachbetrieb

Zertifikat als Entsorgungsfachbetrieb

Entsorgungsfachbetrieb

Seite 29 von 186 zu ZZBE

ZERTIFIKAT. Entsorgungsfachbetrieb. 2. Prüfzeichen der Technischen Überwachungsorganisation oder der Entsorgergemeinschaft (Überwachungszeichen)

Transkript:

1. Name und Anschrift der Zertifizierungsorganisation 1.1 Name: PÜG Prüf- und Überwachungsgesellschaft mbh 1.2 Straße: Hämmerlestraße 14 + 16 1.3 Staat: Deutschland Bundesland: BW Postleitzahl: 71126 Ort: Gäufelden 3. Angaben zum Zertifikat 3.1 Nummer des Zertifikats: 5416-20180525-Efb 3.2 Erstmalige Zertifizierung oder Folgezertifizierung 3.3 Vorgangsnummer (soweit von der Behörde erteilt): 3.4 Das Zertifikat beinhaltet 4 Anlagen. 3.5 Das Zertifikat wird nur für einen bestimmten Betriebsteil erteilt (siehe Anlage(n) ) 3.6. Das Zertifikat wird nur für bestimmte Abfallarten, Tätigkeiten oder Standorte erteilt (siehe Anlagen (1-4). 3.7. Das Zertifikat ist gültig bis zum 08.10.2019 4. Name und Anschrift des Entsorgungsfachbetriebes (Hauptsitz): 4.1 Name: Dettendorfer Wertstoff GmbH & Co. KG 4.2 Straße: Linden 2 4.3 Staat: Deutschland Bundesland: BY Postleitzahl: 83109 Ort: Tattenhausen 4.4 Eintrag in das Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (sofern ein Eintrag erfolgt ist): Registernummer (HRA, HRB etc.): HRB 12987 Registergericht: Amtsgericht Traunstein 5. Der Betrieb ist berechtigt, im Hinblick auf die in der Anlage zu diesem Zertifikat genannten Standorte, Tätigkeiten und Abfallarten das Überwachungszeichen der obengenannten technischen Überwachungsorganisation oder Entsorgergemeinschaft und die Bezeichnung Entsorgungsfachbetrieb gemäß 56 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zu führen. 6. Prüfungsdatum: 18.04.2018 8. Ausstellungsdatum: 25.05.2018 7. Sachverständiger, der die Überprüfung durchgeführt hat: 7.1 Name: Stadlbauer Vorname: Anita 7.2 Unterschrift (nur für die Ausstellung in Papierform): 9. Leiter/Leiterin der Zertifizierungsorganisation: 9.1 Name: Leiß-Wenzel Vorname Simone 9.2 Unterschrift (nur für die Ausstellung in Papierform): QMD 5340, Stand A, 01.06.2017 877679 Seite 1 von 13

Anlage 1 zum Zertifikat mit der Nummer Name des Entsorgungsfachbetriebs 5416-20180525-Efb Dettendorfer Wertstoff GmbH & Co. KG 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Dettendorfer Wertstoff GmbH & Co. KG 1.2 Straße: Linden 2 1.3. Staat: DE Bundesland: BY Postleitzahl: 83109 Ort: Tattenhausen 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: I187T0053 2.1.1 nur deutschlandweit 2.1.2 weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: I187T0053 2.2.1 nur deutschlandweit 2.2.2 weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: 2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.5.2 Recycling 2.5.3 sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7.1 nur deutschlandweit 2.7.2 weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.8.1 nur deutschlandweit 2.8.2 weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Fuhrpark Sammeln und Befördern von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen QMD 5340, Stand A, 01.06.2017 877679 Seite 2 von 13

4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel (ggf. mit * -Eintrag) Gesamt Abfallbezeichnung Entsprechend der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10.12.2001 in ihrer aktuellen Version Einschränkungen/Bemerkungen QMD 5340, Stand A, 01.06.2017 877679 Seite 3 von 13

Anlage 2 zum Zertifikat mit der Nummer Name des Entsorgungsfachbetriebs 5416-20180525-Efb Dettendorfer Wertstoff GmbH & Co. KG 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Dettendorfer Wertstoff GmbH & Co. KG 1.2 Straße: Linden 2 1.3. Staat: DE Bundesland: BY Postleitzahl: 83109 Ort: Tattenhausen 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.1.1 nur deutschlandweit 2.1.2 weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.2.1 nur deutschlandweit 2.2.2 weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: I187W1003 2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: 2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.5.2 Recycling 2.5.3 sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7.1 nur deutschlandweit 2.7.2 weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.8.1 nur deutschlandweit 2.8.2 weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Lagern von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen QMD 5340, Stand A, 01.06.2017 877679 Seite 4 von 13

4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel (ggf. mit * -Eintrag) Abfallbezeichnung 02 01 04 Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) 02 01 10 Metallabfälle Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und 03 01 05 Furniere mit Ausnahme derjenigen, die unter 03 01 04 fallen 03 03 07 mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen 04 02 09 Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) 04 02 22 Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern 07 02 13 Kunststoffabfälle 09 01 08 Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen 10 01 01 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt 10 01 03 Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz 10 11 03 Glasfaserabfall 12 01 01 Eisenfeil- und -drehspäne 12 01 02 Eisenstaub und teilchen 12 01 03 NE-Metallfeil- und drehspäne 12 01 04 NE-Metallstaub-und -teilchen 12 01 05 Kunststoffspäne und drehspäne 15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe 15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff 15 01 03 Verpackungen aus Holz 15 01 04 Verpackungen aus Metall 15 01 05 Verbundverpackungen 15 01 06 gemischte Verpackungen 15 01 07 Verpackungen aus Glas 15 01 09 Verpackungen aus Textilien 16 01 17 Eisenmetalle 16 01 18 Nichteisenmetalle 16 01 19 Kunststoffe 16 01 20 Glas 17 02 01 Holz 17 02 02 Glas 17 02 03 Kunststoff 17 04 01 Kupfer, Bronze, Messing 17 04 02 Aluminium 17 04 05 Eisen und Stahl 17 04 07 Gemischte Metalle 17 04 11 Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10 fallen Einschränkungen/Bemerkungen QMD 5340, Stand A, 01.06.2017 877679 Seite 5 von 13

gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme 17 09 04 derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen 19 01 02 Eisenteile, aus der Rost- und Kesselasche entfernt 19 10 01 Eisen- und Stahlabfälle 19 10 02 NE-Metall-Abfälle 19 12 02 Eisenmetalle 19 12 03 Nichteisenmetalle 19 12 04 Kunststoff und Gummi 19 12 05 Glas 19 12 07 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt 19 12 10 brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen) sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus 19 12 12 der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen 20 01 01 Papier und Pappe 20 01 02 Glas 20 01 21* Leuchtstoffröhren und andere quecksilberhaltige Abfälle 20 01 38 Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt 20 01 39 Kunststoffe 20 01 40 Metalle 20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle QMD 5340, Stand A, 01.06.2017 877679 Seite 6 von 13

Anlage 3 zum Zertifikat mit der Nummer Name des Entsorgungsfachbetriebs 5416-20180525-Efb Dettendorfer Wertstoff GmbH & Co. KG 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Dettendorfer Wertstoff GmbH & Co. KG 1.2 Straße: Linden 2 1.3. Staat: DE Bundesland: BY Postleitzahl: 83109 Ort: Tattenhausen 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.1.1 nur deutschlandweit 2.1.2 weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.2.1 nur deutschlandweit 2.2.2 weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: I187W1003 2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: 2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.5.2 Recycling 2.5.3 sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7.1 nur deutschlandweit 2.7.2 weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.8.1 nur deutschlandweit 2.8.2 weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Behandeln von nicht gefährlichen Abfällen QMD 5340, Stand A, 01.06.2017 877679 Seite 7 von 13

4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel (ggf. mit * -Eintrag) Abfallbezeichnung 02 01 04 Kunststoffabfälle (ohne Verpackungen) 03 03 07 mechanisch abgetrennte Abfälle aus der Auflösung von Papier- und Pappabfällen 04 02 09 Abfälle aus Verbundmaterialien (imprägnierte Textilien, Elastomer, Plastomer) 04 02 22 Abfälle aus verarbeiteten Textilfasern 07 02 13 Kunststoffabfälle 09 01 08 Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen 10 11 03 Glasfaserabfall 12 01 05 Kunststoffspäne und drehspäne 15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe 15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff 15 01 04 Verpackungen aus Metall 15 01 05 Verbundverpackungen 15 01 06 gemischte Verpackungen 15 01 07 Verpackungen aus Glas 15 01 09 Verpackungen aus Textilien 16 01 19 Kunststoffe 17 02 02 Glas 17 02 03 Kunststoff gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme 17 09 04 derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen 19 12 04 Kunststoff und Gummi sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus 19 12 12 der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen 20 01 01 Papier und Pappe 20 01 39 Kunststoffe 20 03 01 gemischte Siedlungsabfälle Einschränkungen/Bemerkungen QMD 5340, Stand A, 01.06.2017 877679 Seite 8 von 13

Anlage 4 zum Zertifikat mit der Nummer Name des Entsorgungsfachbetriebs 5416-2018MMTT-Efb Dettendorfer Wertstoff GmbH & Co. KG 1. Standort (Bei mehreren Standorten ist für jeden Standort eine Anlage auszufüllen): 1.1 Bezeichnung des Standorts: Dettendorfer Wertstoff GmbH & Co. KG 1.2 Straße: Linden 2 1.3. Staat: DE Bundesland: BY Postleitzahl: 83109 Ort: Tattenhausen 2. Zertifizierte Tätigkeit - Bei mehreren Tätigkeiten ist für jede Tätigkeit eine eigene Anlage auszufüllen, wenn nicht die gleichen Abfallarten betroffen sind. - Die Tätigkeit des Behandelns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. - Die Tätigkeit des Lagerns ist immer gemeinsam mit der Tätigkeit des Verwertens und/oder des Beseitigens anzukreuzen. 2.1 Sammeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.1.1 nur deutschlandweit 2.1.2 weltweit 2.2 Befördern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.2.1 nur deutschlandweit 2.2.2 weltweit 2.3 Lagern Kennnummer nach 28 NachwV: 2.3.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.3.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.4 Behandeln Kennnummer nach 28 NachwV: 2.4.1 zwecks Verwertung (Nr. 2.5) 2.4.2 zwecks Beseitigung (Nr. 2.6) 2.5 Verwerten Kennnummer nach 28 NachwV: 2.5.1 Vorbereitung zur Wiederverwendung 2.5.2 Recycling 2.5.3 sonstige Verwertung 2.6 Beseitigen Kennnummer nach 28 NachwV: 2.7 Handeln Kennnummer nach 28 NachwV: I187M0004 2.7.1 nur deutschlandweit 2.7.2 weltweit 2.8 Makeln Kennnummer nach 28 NachwV: I187M0004 2.8.1 nur deutschlandweit 2.8.2 weltweit 3. Beschreibung der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der Anlagentechnik (bei mehreren technischen Anlagen ist für jede technische Anlage eine eigene Anlage auszufüllen): Handeln und Makeln von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen QMD 5340, Stand A, 01.06.2017 877679 Seite 9 von 13

4. Abfallarten nach dem Anhang zur AVV: 4.1 alle Abfallarten 4.2 alle nicht gefährlichen Abfälle 4.3 alle gefährlichen Abfälle 4.4 bestimmte Abfallarten Abfallschlüssel Abfallbezeichnung (ggf. mit * -Eintrag) Alle nicht gefährlichen Abfälle entsprechend der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10.12.2001 in ihrer aktuellen Version 01 05 05* ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche 01 05 06* Stoffe Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und 03 01 04* Furniere, die gefährliche Stoffe 04 01 03* Entfettungsabfälle, lösemittelhaltig, ohne flüssige Phase 04 02 19* 05 01 03* Bodenschlämme aus Tanks 05 01 05* verschüttetes Öl 05 01 06* ölhaltige Schlämme aus Betriebsvorgängen und Instandhaltung 05 01 08* andere Teere 05 01 09* 05 01 15* gebrauchte Filtertone 05 06 03* andere Teere 06 05 02* 06 07 02* Aktivkohle aus der Chlorherstellung 06 13 02* gebrauchte Aktivkohle (außer 06 07 02) 06 13 05* Ofen- und Kaminruß 07 01 11* 07 03 11* 07 04 08* andere Reaktions- und Destillationsrückstände 07 04 11* 07 04 13* feste Abfälle, die gefährliche Stoffe 07 05 11* 07 05 13* feste Abfälle, die gefährliche Stoffe 07 06 11* 07 07 11* 08 01 11* Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe 08 01 13* Farb- und Lackschlämme, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe Abfälle aus der Farb- oder Lackentfernung, die 08 01 17* organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe 08 01 21* Farb- oder Lackentfernerabfälle 08 03 17* Tonerabfälle, die gefährliche Stoffe Einschränkungen/Bemerkungen QMD 5340, Stand A, 01.06.2017 877679 Seite 10 von 13

klebstoff- und dichtmassenhaltige Schlämme, die 08 04 11* organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe wässrige Schlämme, die Klebstoffe oder Dichtmassen 08 04 13* mit organischen Lösemitteln oder anderen gefährlichen Stoffen 08 04 17* Harzöle 10 01 04* Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung 10 01 13* Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus 10 01 14* der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe 10 01 16* Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe 10 01 18* Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe 10 01 20* 10 01 22* wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe 10 02 07* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe 10 02 11* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 02 13* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe 10 03 17* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung 10 03 19* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 10 03 27* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 04 04* Filterstaub 10 04 05* andere Teilchen und Staub 10 04 07* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung 10 04 09* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 05 08* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 06 03* Filterstaub 10 06 09* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 07 07* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 08 12* teerhaltige Abfälle aus der Anodenherstellung 10 08 15* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 10 08 17* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe 10 08 19* ölhaltige Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung 10 09 09* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 10 09 13* Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe 10 10 09* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 10 10 11* andere Teilchen, die gefährliche Stoffe 10 10 13* Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe 10 11 17* Schlämme und Filterkuchen aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe 10 11 19* feste Abfälle aus der betriebseigenen 10 12 09* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe 10 13 12* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe 11 01 09* Schlämme und Filterkuchen, die gefährliche Stoffe 11 01 16* gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze QMD 5340, Stand A, 01.06.2017 877679 Seite 11 von 13

11 01 98* andere Abfälle, die gefährliche Stoffe 11 05 03* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 12 01 07* halogenfreie Bearbeitungsöle auf Mineralölbasis (außer Emulsionen und Lösungen) 12 01 09* halogenfreie Bearbeitungsemulsionen und -lösungen 12 01 10* synthetische Bearbeitungsöle 12 01 12* gebrauchte Wachse und Fette 12 01 14* Bearbeitungsschlämme, die gefährliche Stoffe 12 01 18* ölhaltige Metallschlämme (Schleif-, Hon- und Läppschlämme) 12 01 19* biologisch leicht abbaubare Bearbeitungsöle 12 01 20* gebrauchte Hon- und Schleifmittel, die gefährliche Stoffe 13 01 05* nichtchlorierte Emulsionen 13 01 10* nichtchlorierte Hydrauliköle auf Mineralölbasis 13 01 11* synthetische Hydrauliköle 13 01 12* biologisch leicht abbaubare Hydrauliköle 13 01 13* andere Hydrauliköle 13 02 05* nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis 13 02 06* synthetische Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle 13 02 07* biologisch leicht abbaubare Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle 13 02 08* andere Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle 13 03 07* nichtchlorierte Isolier- und Wärmeübertragungsöle auf Mineralölbasis 13 03 08* synthetische Isolier- und Wärmeübertragungsöle 13 03 09* biologisch leicht abbaubare Isolier- und Wärmeübertragungsöle 13 03 10* andere Isolier- und Wärmeübertragungsöle 13 04 01* Bilgenöle aus der Binnenschifffahrt 13 04 02* Bilgenöle aus Molenablaufkanälen 13 04 03* Bilgenöle aus der übrigen Schifffahrt 13 05 01* feste Abfälle aus Sandfanganlagen und Öl- /Wasserabscheidern 13 05 02* Schlämme aus Öl-/Wasserabscheidern 13 05 03* Schlämme aus Einlaufschächten 13 05 06* Öle aus Öl-/Wasserabscheidern 13 05 07* öliges Wasser aus Öl-/Wasserabscheidern 13 05 08* Abfallgemische aus Sandfanganlagen und Öl- /Wasserabscheidern 13 07 01* Heizöl und Diesel 13 07 02* Benzin 13 07 03* andere Brennstoffe (einschließlich Gemische) 15 01 10* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. 15 02 02* n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 16 01 07* Ölfilter 16 01 13* Bremsflüssigkeiten 16 06 01* Bleibatterien 16 07 08* ölhaltige Abfälle QMD 5340, Stand A, 01.06.2017 877679 Seite 12 von 13

Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, 17 01 06* Ziegeln, Fliesen und Keramik, die gefährliche Stoffe Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe 17 02 04* oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind 17 03 01* kohlenteerhaltige Bitumengemische 17 03 03* Kohlenteer und teerhaltige Produkte 17 05 03* Boden und Steine, die gefährliche Stoffe 17 06 03* anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält 17 09 03* sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe 19 01 07* feste Abfälle aus der Abgasbehandlung 19 01 10* gebrauchte Aktivkohle aus der Abgasbehandlung 19 01 11* Rost- und Kesselaschen sowie Schlacken, die gefährliche Stoffe 19 01 13* Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält 19 01 15* Kesselstaub, der gefährliche Stoffe enthält 19 01 17* Pyrolyseabfälle, die gefährliche Stoffe 19 04 02* Filterstaub und andere Abfälle aus der Abgasbehandlung 19 08 06* gesättigte oder verbrauchte Ionenaustauscherharze 19 08 10* Fett- und Ölmischungen aus Ölabscheidern mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 08 09 fallen 19 08 11* Schlämme aus der biologischen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe 19 08 13* Schlämme aus einer anderen Behandlung von industriellem Abwasser, die gefährliche Stoffe 19 10 03* Schredderleichtfraktionen und Staub, die gefährliche Stoffe 19 12 06* Holz, das gefährliche Stoffe enthält sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus 19 12 11* der mechanischen Behandlung von Abfällen, die gefährliche Stoffe 19 13 01* feste Abfälle aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe 19 13 03* Schlämme aus der Sanierung von Böden, die gefährliche Stoffe 20 01 13* Lösemittel 20 01 23* gebrauchte Geräte, die Fluorchlorkohlenwasserstoffe 20 01 26* Öle und Fette mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 25 fallen 20 01 27* Farben, Druckfarben, Klebstoffe und Kunstharze, die gefährliche Stoffe gebrauchte elektrische und elektronische Geräte, die 20 01 35* gefährliche Bauteile, mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21 und 20 01 23 fallen 20 01 37* Holz, das gefährliche Stoffe enthält QMD 5340, Stand A, 01.06.2017 877679 Seite 13 von 13