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Transkript:

Nr. 100 vom 13. Dezember 2010 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Der Präsident der Universität Hamburg Referat 31 Qualität und Recht Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Afrikanische Sprachen und Kulturen im Vergleich der Fakultät für Geisteswissenschaften Vom 8. April 2009 Das Präsidium der Universität Hamburg hat am 3. September 2009 die von der Fakultät für Geisteswissenschaften am 8. April 2009 auf Grund von 91 Absatz 2 Nummer 1 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) vom 18. Juli 2001 (HmbGVBl. S. 171), in der Fassung vom 23. September 2008 (HmbGVBl. S. 335), beschlossene Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Afrikanische Sprachen und Kulturen im Vergleich als Fach eines Studienganges mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) vom 5. März 2008 und 4. Juni 2008 gemäß 108 Absatz 1 HmbHG genehmigt. Universität Hamburg Edmund-Siemers-Allee 1 20146 Hamburg www.uni-hamburg.de

1 Die Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Afrikanische Sprachen und Kulturen im Vergleich als Fach eines Studienganges mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) vom 5. März 2008 und 4. Juni 2008 werden wie folgt geändert: 1. In Zu 4 Absätze 3 und 4 werden die Überblicke über das Methodenprofil I, II und III ersetzt durch Methodenprofil I: Sprachdokumentation und analyse Module in der Einführungsphase (1.-4. Semester) Einführung in wissenschaftliche Grundbegriffe [AAI] Sprache (wahlweise Hausa, Swahili oder Amharisch/Ge ez) [AFR-E1, AFR-E2 oder AFR-E3] Sprachenvielfalt in Afrika [AFR-E4] Manuskriptkulturen [AFR-E5] 1 Module in der Aufbauphase (3.-4. Semester) Sprache [AFR-A1, AFR-A2 oder AFR-A3] Transkription [AFR-A4] Wortschatz [AFR-A5] 10 LP +2 LP ABK Module in der Vertiefungsphase (5.-6. Semester) Sprache [AFR-V1, AFR-V2 oder AFR-V3] Syntax [AFR-V4] Abschlussmodul [AFR-V7] 10 LP+4 LP ABK 12 LP Methodenprofil II: Sprache im Kontext Module in der Einführungsphase (1.-4. Semester) Einführung in wissenschaftliche Grundbegriffe [AAI] Sprache (wahlweise Hausa, Swahili oder Amharisch/Ge ez) [AFR-E1, AFR-E2 oder AFR-E3] Sprachenvielfalt in Afrika [AFR-E4] Manuskriptkulturen [AFR-E5] 1 Module in der Aufbauphase (3.-4. Semester) Sprache [AFR-A1, AFR-A2 oder AFR-A3] Transkription [AFR-A4] Kultur und Sprache [AFR-A6] 10 LP +2 LP ABK Universität Hamburg Seite 2

Module in der Vertiefungsphase (5.-6. Semester) Sprache [AFR-V1, AFR-V2 oder AFR-V3] Moderner Sprachkontakt [AFR-V5] Abschlussmodul [AFR-V7] 10 LP+4 LP ABK 12 LP Methodenprofil III: Manuskriptkulturen Module in der Einführungsphase (1.-4. Semester) Einführung in wissenschaftliche Grundbegriffe [AAI] Amharisch/Ge ez [AFR-E3] Sprachenvielfalt in Afrika [AFR-E4] Manuskriptkulturen [AFR-E5] Module in der Aufbauphase (3.-4. Semester) Amharisch/Ge ez [AFR-A3] Transkription [AFR-A4] Historiographie 1 [AFR-A7] Module in der Vertiefungsphase (5.-6. Semester) Amharisch/Ge ez [AFR-V3] Historiographie 2 [AFR-V6] Abschlussmodul [AFR-V7] 1 + 2 LP ABK + 2 LP ABK 10 LP + 2 LP ABK 10 LP + 4 LP ABK 12 LP 2. In Zu 4 Absätze 3 und 4 wird in Absatz 4 in der Tabelle in der Zeile Aufbauphase das Wort Übung durch das Wort Vorlesung ersetzt. 3. In Zu 8 Absatz 2 wird Satz 2 ersatzlos gestrichen. 4. In Zu 14 Absatz 2 Satz 1 wird der Satz Der Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit kann mit Eintritt in die Vertiefungsphase gestellt werden gestrichen und ersetzt durch die Sätze Für die Zulassung zur Bachelorarbeit müssen die in den Bestimmungen zu 4 Abs. 3 und 4 genannten Einführungs-, Aufbau- und Vertiefungsmodule des Hauptfaches im gewählten Methodenprofil absolviert werden. Die Anzahl der in den Hauptfachmodulen zu erwerbenden Leistungspunkte beträgt insgesamt 78. 5. Die Modulbeschreibung für das Modul AAI 1 wird gestrichen und durch folgende Modulbeschreibung ersetzt: Modulkennung: AAI Modultyp: Pflichtmodul in der Einführungsphase im Hauptfach Titel: Einführung in wissenschaftliche Grundbegriffe Universität Hamburg Seite 3

Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der (Teil-) Prüfung Grundlagenwissen über relevante Begriffe sowie über theoretische Ansätze in den Bereichen Sprache und Literatur, Geistesgeschichte und Geschichte sowie Religion und Soziologie unter besonderer Berücksichtigung des Bezuges zu den asien- und afrikawissenschaftlichen Fächern. Überblick über wissenschaftliche Grundbegriffe aus den Bereichen Sprach- und Literaturwissenschaft, Geschichte, Geistesgeschichte, Religion und Soziologie sowie Einführung in deren Methodik. Vorlesung A (1 SWS) Vorlesung B (1 SWS) Vorlesung C (1 SWS) Deutsch keine Das Modul ist Bestandteil des - Internationalen Bachelor-Studiengangs Ostasien im Hauptfach, - Internationalen Bachelorstudiengangs Sprachen und Kulturen des Indischen Subkontinents und Tibets im Hauptfach, - Internationalen Bachelorstudiengangs Sprachen und Kulturen Südostasiens im Hauptfach, - Internationalen Bachelorstudiengangs Geschichte, Sprachen und Kulturen des Vorderen Orients im Hauptfach, - Internationalen Bachelorstudiengangs Afrikanische Sprachen und Kulturen - sprachenintensiviert im Hauptfach, - Bachelorstudiengangs Afrikanische Sprachen und Kulturen im Vergleich im Hauptfach. Voraussetzung zur Anmeldung zur Modulprüfung: regelmäßige und aktive Teilnahme an den o.g. Veranstaltungen Art der Prüfung: Vorlesung A: Klausur (45 Min.) Vorlesung B: Klausur (45 Min.) Vorlesung C: Klausur (45 Min.) Sprache der Modulprüfung: Deutsch Arbeitsaufwand (Teilleistungen) Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots Dauer Vorlesung A: 2 LP Vorlesung B: 2 LP Vorlesung C: 2 LP in jedem Wintersemester drei Semester Universität Hamburg Seite 4

6. Die Modulbeschreibung für das Modul AAI 2 wird ersatzlos gestrichen. 7. In der Modulbeschreibung des Moduls AFR-E1 wird in der Zeile Art, Voraussetzungen und Sprache der (Teil-)Prüfung das Wort Prüfungsart durch die Wörter Art der Prüfung ersetzt. 8. In den Modulbeschreibungen der Module AFR-A1, AFR-V1, AFR-A2, AFR-V2, AFR-A3 und AFR-V3 wird jeweils in der Zeile Verwendbarkeit des Moduls die Textstelle der europäischen Masterstudiengänge ersetzt durch die Textstelle der Internationalen Masterstudiengänge. 9. In der Modulbeschreibung des Moduls AFR-A4 wird in der Zeile Arbeitsaufwand (Teilleistungen) die Textstelle Seminar: 4 LP durch die Textstelle Seminar: ersetzt. In der Zeile Gesamtarbeitsaufwand des Moduls wird die Zahl 8 durch die Zahl 10 ersetzt. 10. Die Modulbeschreibung des Moduls AFR-V8 wird neu nach der Modulbeschreibung des Moduls AFR-A4 eingefügt: Modulkennung: AFR-V8 Modultyp: Wahlpflichtmodul in der Aufbau- oder Vertiefungsphase im Nebenfach Titel: Literarische Genres Qualifikationsziele Inhalte Lehrformen Unterrichtssprache Voraussetzungen für die Teilnahme Verwendbarkeit des Moduls Art, Voraussetzungen und Sprache der (Teil-)Prüfung In diesem Modul sollen die Studierenden Kenntnisse von den Genres sowohl der oral tradierten als auch der Schriftliteraturen Afrikas erwerben und die Methoden ihrer Analyse und Beschreibung kennenlernen und einüben. Fundierter Einblick in oral- und schriftliterarische Forschungsbereiche, z.b. Einführung in literarische Genres, Performanz, literaturwissenschaftliche Methoden. Seminar A: Orale Literatur (2 SWS) Seminar B: Schriftliteratur (2 SWS) in der Regel Deutsch, zu lesende Texte meist Englisch Erfolgreiche Teilnahme am Modul Sprachenvielfalt in Afrika und einem der Module Grundlagen Hausa, Grundlagen Swahili oder Grundlagen Amharisch/Ge ez Das Modul ist Bestandteil des Internationalen Bachelorstudiengangs - Afrikanische Sprachen und Kulturen - sprachenintensiviert im Hauptfach des Bachelorstudiengangs - Afrikanische Sprachen und Kulturen im Vergleich im Nebenfach Voraussetzung zur Anmeldung zur Modulprüfung: regelmäßige und aktive Teilnahme an den o.g. Veranstaltungen Art der Prüfung: Universität Hamburg Seite 5

Jeweils Referat und Hausarbeit zu Seminar A und zu Seminar B Arbeitsaufwand (Teilleistungen) Gesamtarbeitsaufwand des Moduls Häufigkeit des Angebots Dauer Prüfungssprache: in der Regel Deutsch Seminar A: 7 LP Seminar B: 7 LP 14 LP jedes Sommersemester ein Semester 2 Die Änderungen treten am Tage nach der Genehmigung durch das Präsidium der Universität Hamburg in Kraft. Sie gelten erstmals für Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2007/2008 aufgenommen haben. Hamburg, den 3. September 2009 Universität Hamburg Universität Hamburg Seite 6