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Transkript:

BÜRGERINFORMATION zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Informationen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, bisher wurden in der Gemeinde Assamstadt die Abwassergebühren auf Grundlage des Frischwasserverbrauches (Zählerablesung) erhoben. Dies war lange Zeit ein durch die Rechtsprechung anerkannter Gebührenmaßstab, bei dem jedoch nicht zwischen Schmutz- und Niederschlagswasser unterschieden wurde. Durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.03.2010 müssen alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg künftig die Gesamtabwassergebühr trennen, und zwar in eine Schmutz- und Niederschlagswassergebühr Die Schmutzwassergebühr wird (wie zuvor) anhand des Frischwasserverbrauchs berechnet. Die Niederschlagswassergebühr ergibt sich aus der Größe der überbauten und befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt. Es wird also keine zusätzliche Gebühr erhoben, sondern die bestehende Abwassergebühr verursachergerechter aufgeteilt. Die Erhebung der befestigten und überbauten Flächen Ihres Grundstücks wurde für die überbaute Fläche aus den Katasterunterlagen des Landesvermessungsamtes ermittelt. Ihre Mitarbeit ist nun erforderlich, um zusätzlich die bodennahen versiegelten Flächen zu erfassen. Diese messen Sie bitte aus und tragen die ermittelten Maße und Flächengrößen gemäß beiliegender Vorlage in den Lageplan bzw. die Tabelle ein. Die Flächenerhebungsbögen werden eigentümerbezogen maschinell erstellt, sodass Sie mehrere Bögen erhalten, wenn Sie Eigentümer mehrerer Grundstücke sind. Wir möchten abschließend darauf hinweisen, dass Sie als Eigentümer gemäß der gemeindlichen Entwässerungssatzung dazu verpflichtet sind, die angefragten Angaben richtig und vollständig zu erklären. - 2 -

So füllen Sie den Flächenerhebungsbogen aus: Im einfachsten Fall sind lediglich folgende 3 Angaben zu machen: Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer für evtl. Rückfragen an Machen Sie Ihre Angaben zu den befestigten Flächen: Bestätigen Sie die von uns erhobenen Flächen mit einem Kreuz in den Spalten 7, 8 oder 9 sofern diese in den Kanal oder in sonstige öffentliche Abwassereinrichtungen (Straßengully, Gräben, Sickeranlagen) entwässern. Ergänzen Sie die Tabelle um alle auf Ihrem Grundstück vorhandenen bodennahen, versiegelten Flächen Unterschreiben Sie den Bogen (Wichtig, bitte nicht vergessen!) Anschließend übersenden Sie ein Exemplar des von Ihnen geprüften, ergänzten und unterschriebenen Bogens mit dem beigefügten Rücksendeumschlag an die Gemeindeverwaltung oder werfen ihn am Rathaus in den Briefkasten ein. Selbstverständlich können Sie die Flächenerhebungsbögen auch während der Dienstzeiten persönlich im Rathaus abgeben. Bitte beachten Sie die Rücksendefrist im Anschreiben! Für die zeitnahe Rückgabe des Bogens sind wir Ihnen sehr dankbar. Das zweite Exemplar ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Sollten Sie Fragen zum Ausfüllen des Erhebungsbogens haben, bieten wir Ihnen neben einer telefonischen auch eine persönliche Beratung im Rathaus an. Die Telefonnummern und die Beratungszeiten der Gemeindeverwaltungen entnehmen Sie bitte dem Anschreiben. An dieser Stelle möchten wir Sie an Ihre Mitwirkungspflicht erinnern. Bei Nicht-Abgabe des Erhebungsbogens werden die darin enthaltenen Angaben der Flächenermittlung zu Grunde gelegt. Die versiegelten Flächen werden von der Verwaltung geschätzt. - 3 -

Ausfüllhilfe: Unsere Summenbildung zu Ihrer Information - 4 - Flächenermittlung X Ihre Angaben (bitte ankreuzen) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Niederschlagswassernutzung mit Kanalanschluss Nr. Kurztext Befestigte Fläche Fläche ist an Zisterne Fläche ist wasserundurchlässig Fläche ist teildurchlässig angeschlossen 1 Haus 132 2 Garage 40 3 Schuppen 25 4 Terrasse 33 5 Zuweg 5 6 Zufahrt 18 7 Lagerplatz 42 Flächen ohne Anschluss an den Kanal Fläche ist an Versickerungsanlage angeschlossen (Klasse A) (90%) (Klasse B) (60%) Fläche ist stark durchlässig oder Gründach (Klasse C) (30%) [m²] [m²] [m²] [m²] [m²] [m²] [m²] Faktoren: 0 0,1-10 m² je m³ 0,9 0,6 0,3 Einzelsumme: 0 4 26 80 19 0 gebührenrelevante Gesamtsumme: 129 Bitte kontrollieren Sie die Flächenangaben in den Spalten 2 und 3 und ergänzen Sie fehlende relevante Gebäudeflächen und bodennahe versiegelte Flächen. 25 42 40 Nicht an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossene Flächen kreuzen Sie in Spalte 4 an. Tragen Sie auch die Quadratmeter der Flächen ein, die nicht an den Kanal angeschlossen sind. 66 66 5 18 33 Bestätigen Sie in den Spalten 5 und 6, dass das Niederschlagswasser einer Fläche in eine Zisterne oder Versickerungsanlage entwässert. Beispiel: Vom Gebäude 1 ist die Hälfte (66 m²) an eine Zisterne angeschlossen. Machen Sie unter Niederschlagswassernutzung weitere Angaben zur Zisterne. ACHTUNG WICHTIG! Beachten Sie bei der Ermittlung der Flächen die Oberflächenarten. Dies ist bei Hofflächen wichtig, wenn z.b. das Pflaster versickerungsfähig ist. Kreuzen Sie in den Spalten 7, 8 oder 9 an, zu welcher Klasse eine Fläche gehört. Beispiel: Die Terrassenfläche Nr. 4 ist mit teildurchlässigem Material belegt. Folglich handelt es sich um eine Fläche der Klasse B. Daher wurde die Spalte 8 für die gesamte von Ihnen ermittelte Flächengröße angekreuzt.

Flächenerhebungsbogen grafischer Teil Die Hälfte vom Hausdach (Fläche 1) entwässert in Zisterne Fläche 7 versickert auf dem Grundstück Bitte ergänzen Sie den Planausschnitt um die auf Ihrem Grundstück vorhandenen bodennahen versiegelten Flächen, wie im Beispiel dargestellt. Wichtig sind hierbei die Maßangaben. Eine maßstäbliche Darstellung der Flächen ist dagegen nicht zwingend erforderlich Raum für zusätzliche Angaben - 5 -

Versiegelungsarten von Flächen Nicht alle versiegelten Flächen sind vollständig wasserundurchlässig. Um diesem Sachverhalt Rechnung zu tragen, wurden Versiegelungsfaktoren eingeführt. Diese reduzieren die tatsächliche Fläche um den Grad ihrer Wasserdurchlässigkeit. Oberflächenarten und ihre Abflussfaktoren Versiegelungsarten Faktor A) wasserundurchlässige Flächen 0,9 Asphalt, Beton, Bitumen, Pflaster, Platten, Fliesen und sonstige wasserundurchlässige Befestigungen mit Fugenverguss oder auf wasserundurchlässigem Untergrund verlegt Dachflächen ohne Begrünung B) teildurchlässige Flächen 0.6 Pflaster, Platten, Verbundsteine, Porenpflaster ohne Fugenverguss, Drainfugenpflaster, Rasenfugenpflaster C) stark durchlässige Flächen 0.3 wassergebundene Flächen (z.b. Schotter, Kies, Split, Rasengittersteine, Schotterrasen) und Gründächer Für versiegelte Flächen anderer Art gilt der Faktor derjenigen Versiegelungsart nach den Buchstaben (A) bis (C), welche der betreffenden Versiegelung in Abhängigkeit vom Wasserdurchlässigkeitsgrad am nächsten kommt. Ein von den Buchstaben (B) und (C) abweichender Faktor wird zugrunde gelegt, wenn dieser durch Gutachten (einschließlich Bodengutachten) nachgewiesen wird. Sollten Sie Ihr Niederschlagswasser sammeln und / oder nutzen (z.b. mittels Zisterne oder Mulden), so beachten Sie bitte die Regelungen ab Seite 8. In diesen Fällen kann es zu einer Reduzierung der veranlagten Fläche kommen. Es ist wichtig, dass alle gebührenrelevanten Flächen vollständig erhoben werden, um eine ausreichende Gebührengerechtigkeit zu erreichen. Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die künftige Satzung der Gemeinde über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) hin: - 6 -

Der Grundstückseigentümer hat die überbauten und darüber hinaus versiegelten Flächen, ihre Versiegelungsart sowie Art und Umfang vorhandener Versickerungsanlagen und Niederschlagswassernutzungsanlagen mittels eines Erklärungsformulars anzuzeigen. Änderungen der oben genannten erforderlichen Angaben hat der Grundstückseigentümer der Gemeinde unverzüglich in gleicher Form mitzuteilen. Wie werden fehlende befestigte Flächen ergänzt? Zeichnen Sie die neue Fläche in den Planauszug des Flächenerhebungsbogens ein. Bitte ergänzen Sie zur Berechnung der Fläche die Maße. Die neue Fläche muss auch in der Tabelle mit einer neuen Flächennummer (Spalte 1) ergänzt werden. Beispiel: Bitte immer, wie dargestellt, die Maße zu den Flächen mit angeben Befestigte Flächen leiten nicht in die Kanalisation ein Da die Anschlusssituation der überbauten Flächen aus den Katasterdaten nicht hervorgeht, gehen wir generell davon aus, dass die erfassten Grundstücksflächen in den Kanal entwässern. Sollten die Flächen nicht an die Kanalisation angeschlossen sein, so gehen Sie bitte folgendermaßen vor: Kreuzen Sie in Spalte 4 Fläche ohne Anschluss an den Kanal an. Sollten in Spalte 4 Angaben fehlen, gehen wir davon aus, dass die Fläche in den Kanal entwässert und somit gebührenrelevant zu veranlagen ist. - 7 -

Streichen Sie die betreffende Fläche aus dem Planauszug des Flächenerhebungsbogens. Geben Sie bei Teilflächen die Größe in Quadratmeter an. Fläche 3 (Schuppen) versickert auf dem Grundstück Fläche 3 bitte auch in der Tabelle in Spalte 4 ankreuzen ("Fläche ohne Anschluss an den Kanal") Angaben zur Niederschlagswassernutzung Detaillierte Angaben zur Zisterne bzw. Versickerungsanlage machen Sie bitte im Tabellenteil Niederschlagswassernutzung. Bitte geben Sie bei Zisternen an, ob es sich um eine Zisterne mit oder ohne Brauchwassernutzung handelt. Bei Brauchwasserzisternen wird das Niederschlagswasser im Haushalt oder im Betrieb genutzt. Bei einer Zisterne ohne Brauchwassernutzung wird das Niederschlagswasser ausschließlich zur Gartenbewässerung verwendet. Wichtig! Bitte machen Sie Angaben darüber, ob die Zisterne über einen Notüberlauf an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen ist. Niederschlagswassernutzung (bitte ankreuzen): Ja, ich / wir haben eine Zisterne mit 4 m³ Inhalt mit Brauchwassernutzung zur Gartenbewässerung mit gesonderter Wasseruhr ohne gesonderte Wasseruhr Notüberlauf der Zisterne mit Anschluss an Kanal ohne Anschluss an Kanal mit Anschluss an Versickerungsanlage oder Gewässer Ja, ich / wir haben eine Versickerungsanlage Stauvolumen in m³: mit Anschluss an den Kanal mit Anschluss an ein Gewässer ohne Anschluss an den Kanal Hierbei ist es unbedingt erforderlich, die an die Zisterne oder Versickerungsanlage angeschlossene Fläche im Plan genau zu kennzeichnen. Bei mehr als einer Zisterne, diese bitte auf der Rückseite im Feld Bemerkungen gesondert aufführen. Ich versichere hiermit, vorstehende Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Außerdem werde ich jede Änderung der überbauten und darüber hinaus befestigten Flächen unverzüglich nach Fertigstellung der Verwaltung mitteilen (Datum/Unterschrift) - 8 -

Sie haben eine Versickerungs- / Verrieselungsanlage Flächen, die über eine Versickerungs-/Verrieselungsanlage (z.b. Mulde, Rigole) entwässern und nicht an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossen sind, werden bei der Niederschlagswassergebühr nicht berücksichtigt. Es muss dabei aber sichergestellt sein, dass selbst bei starken Regenereignissen kein Wasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Die Vorgaben der Niederschlagswasserverordnung sind hierbei zu beachten. Bei Versickerungsanlagen mit Notüberlauf gehen die daran angeschlossene Flächen mit 10 % in die Flächenberechnung ein. Kreuzen Sie in Spalte 5 Fläche ist an Versickerungsanlage angeschlossen an. Markieren Sie die angeschlossenen Flächen im Planauszug des Flächenerhebungsbogens. Geben Sie bei Teilflächen die Größe in Quadratmeter an. Machen Sie unter Niederschlagswassernutzung folgende Angaben (s. Seite 8): Fläche 2 geht in Versickerungsanlage mit Überlauf - Stauvolumen der Versickerungsanlage in m³ - Überlauf in den Kanal oder in ein Gewässer Sie haben eine Zisterne Eine Zisterne ist eine feste bauliche Einrichtung zur ganzjährigen Sammlung und Speicherung von Niederschlagswasser. Als Zisternen gelten solche Einrichtungen, die ein Mindestfassungsvermögen von 2,5 m³ (= 2.500 Liter) haben. Bei einer Zisterne ist es wesentlich, ob diese über einen Notüberlauf verfügt. Für Flächen, die an Zisternen mit Überlauf angeschlossen sind, gilt folgendes: a) pro Kubikmeter Zisternenvolumen bleiben 10 m² der angeschlossenen Fläche unberücksichtigt b) die Zisterne muss eine Mindestgröße von 2,5 m³ haben. Flächen, von denen Niederschlagswasser in eine Zisterne ohne Notüberlauf zugeführt wird, bleiben bei der Gebührenbemessung unberücksichtigt. - 9 -

Zur Reduzierung Ihrer Flächen gehen Sie folgendermaßen vor: Kreuzen Sie in Spalte 6 Fläche ist an Zisterne angeschlossen an (Hinweis: Regentonnen gelten nicht als Zisterne) Markieren Sie die angeschlossenen Flächen im Planauszug des Flächenerhebungsbogens Anschließend machen Sie unter Niederschlagswassernutzung folgende Angaben: Sonstiges - Größe der Zisterne in m³ - mit oder ohne Wasseruhr - mit oder ohne Brauchwassernutzung - Überlauf in den Kanal oder Versickerung im Gewässer Die Südhälfte (66 m²) von Gebäude 1 entwässert in Zisterne Bitte geben Sie ihre Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an! Hier Telefonnummer eintragen Zum Schluss bitte den Erhebungsbogen unterschreiben. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. - 10 -