Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Ressort Recht Preisbekanntgabe bei Motorfahrzeugen Praxisworkshop ks/cs Kommunikation Schweiz 17. August 2017
Inhalt 1. Einleitung 2. Preisbekanntgabeverordnung PBV 3. Preisangabe am Ort des Angebots 4. Preisangabe in der Werbung 5. Vergleichspreise und Preisreduktionen 6. Fragen aus der Praxis 2
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1. Einleitung Was sind die Aufgaben des SECO? Das SECO führt die Oberaufsicht über die PBV. - Instruktionsorgan gegenüber den Kantonen (Weisungen, Kreisschreiben usw.). - Informationsbroschüren für einen einheitlichen Vollzug. - Kontakt mit betroffenen Branchen / Organisationen. - Mitteilungspflicht: Kantonale Strafbefehle / Urteile sind dem SECO mitzuteilen. 4
www.seco.admin.ch 5
Broschüren: Arzneimittel und Medizinprodukte Banken Coiffeur, Kosmetik Fernmeldedienste (Telefon, TV, Mobil) Reisen Taxi Tierarzt Zahnarzt Etc. 6
1. Einleitung Was sind die Aufgaben der Kantone? Die Kantone sind für den Vollzug der PBV zuständig. - Kontrollen - Verwarnungen - Strafanzeigen bei den zuständigen Behörden 7
Inhalt 1. Einleitung 2. Preisbekanntgabeverordnung PBV 3. Preisangabe am Ort des Angebots 4. Preisangabe in der Werbung 5. Vergleichspreise und Preisreduktionen 6. Fragen aus der Praxis 8
2. Preisbekanntgabeverordnung PBV Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich die PBV? Die PBV stützt sich auf das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG. - Zweck des UWG ist die Gewährleistung eines lauteren und unverfälschten Wettbewerbs. - Keine oder irreführende Preise beeinflussen den Wettbewerb in unerlaubter Weise. - Grundsätze im UWG: Pflicht zur Preisbekanntgabe für sämtliche Waren, keine Preisbekanntgabepflicht in der Werbung und Verbot der irreführenden Preisbekanntgabe. 9
2. Preisbekanntgabeverordnung PBV Was ist der Zweck der PBV? - Die PBV präzisiert als Ausführungsverordnung die Grundsätze des UWG. - Zweck der PBV ist es, die Klarheit und Vergleichbarkeit der Preise zu gewährleisten und Irreführung zu verhindern. Wann kommt die PBV zur Anwendung? - Angebot von Waren zum Kauf an Konsumenten. - Angebot von ausgewählten Dienstleistungen an Konsumenten. - An Konsumenten gerichtete Werbung für sämtliche Waren und Dienstleistungen. 10
Inhalt 1. Einleitung 2. Preisbekanntgabeverordnung PBV 3. Preisangabe am Ort des Angebots 4. Preisangabe in der Werbung 5. Vergleichspreise und Preisreduktionen 6. Fragen aus der Praxis 11
3. Preisangabe am Ort des Angebots Welcher Preis ist anzugeben? Es ist der tatsächlich zu bezahlender Preis in Schweizerfranken bekanntzugeben = Gesamtpreis. Was umfasst der tatsächlich zu bezahlende Preis? - Überwälzte öffentliche Abgaben (z.b. MWST, Mineralölsteuer) - Urheberrechtsvergütungen - Vorgezogene Entsorgungsbeiträge und -gebühren - Nicht frei wählbare Zuschläge jeglicher Art Wer muss die Preise bekanntgeben? Alle, welche Motorfahrzeuge zum Kauf an Konsumenten anbieten (z.b. Garagist, Autohändler, Importeur). 12
3. Preisangabe am Ort des Angebots Wo ist der Preis anzugeben? Am Ort des Verkaufs (z.b. Garage, Ausstellungsort, Showroom, Schaufenster) am ausgestellten Fahrzeug selber oder in unmittelbarer Nähe. Wie sind die Preise bekanntzugeben? - Bekanntgabe in Zahlen - Klar und gut lesbare Angabe des Preises - Detaillierte Umschreibung des Motorfahrzeugs - Eindeutige Zuordnung von Preis und Produkt - Alles Zubehör, das im Preis inbegriffen ist (z.b. Servicepakete und Garantieleistungen) 13
Inhalt 1. Einleitung 2. Preisbekanntgabeverordnung PBV 3. Preisangabe am Ort des Angebots 4. Preisangabe in der Werbung 5. Vergleichspreise und Preisreduktionen 6. Fragen aus der Praxis 14
4. Werbung Ist Werbung ohne Preis zulässig? Es besteht keine Pflicht, in der Werbung Preise bekanntzugeben. Was ist bei Werbung mit Preisangaben oder Preisreduktionshinweisen zu beachten? - PBV ist anwendbar. - Angabe des tatsächlich zu bezahlenden Preises. - Spezifizierung nach den wesentlichen Kriterien (mindestens Marke, Modell, Typ/Ausführung sowie Hubraum). - Vorschriften betreffend Energieeffizienz-Angaben sind zu beachten. 15
4. Werbung Wie muss die Spezifizierung angegeben werden? - Die Angaben müssen gut lesbar sein. - Keine Schriftgrössenvorgabe. Die gute Lesbarkeit richtet sich nach Typ und Format des Werbemittels. - Bei visuell-elektronischen Medien müssen die Angaben genügend lange eingeblendet werden, um die gute Lesbarkeit zu gewährleisten. Worauf ist in der Werbung noch zu achten? Der Preis muss sich auf das abgebildete oder das mit Worten umschriebene Modell beziehen. 16
Beispiel einer korrekten Werbung. 17
4. Werbung Wie erfolgt die Spezifizierung bei Werbung in elektronischer Form? - Angaben müssen auch hier gut lesbar sein. - Ein-Klick-Methode ist zulässig. - Für die Spezifizierung kann auf eine Internetseite verwiesen werden, wenn das spezifizierte Angebot mit einem einzigen Klick sofort ersichtlich ist. 18
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4. Werbung Dürfen in der Werbung Ab-Preise genannt werden? - Der Ab-Preis ist in der Regel der tiefst mögliche Preis eines Angebots und an bestimmte Bedingungen geknüpft. - Ab-Preise sind zulässig, wenn klar erkennbar ist, unter welchen Spezialkonditionen der Ab-Preis zur Anwendung gelangt. - Das Grundmodell, auf welches sich der Ab-Preis bezieht, muss spezifiziert werden. - Stimmt das abgebildete Modell (Bild) nicht mit dem Ab-Preis- Modell überein, muss auch der Preis und die Spezifikation des abgebildeten Modells angegeben werden. 20
Rapido Futura Ab CHF 12 900.- Abgebildetes Modell: Rapido Futura Sport Kaufpreis CHF 23 500.- 1.4 VVT, Verbrauch: 6.1 l/100 km, CO 2 - Emissionen: 140g/km, CO 2 -Emissionen aus der Treibstoff- und/oder Strombereitstellung: 31g/km, Energieeffizienz-Kategorie E. Rapido Futura Soft Kaufpreis CHF 12 900.- 1.2 VVT, Verbrauch: 5.5 l/100 km, CO 2 - Emissionen: 130g/km, CO 2 -Emissionen aus der Treibstoff- und/oder Strombereitstellung: 28g/km, Energieeffizienz-Kategorie D. Durchschnitt aller in der Schweiz verkauften Neuwagen: 134 g CO 2 /km (unverbindliche Preisempfehlung) Beispiel einer korrekten Werbung. 21
4. Werbung Was ist bei Leasingangeboten in der Werbung zu beachten? - Rechtsgeschäfte mit wirtschaftlich gleicher oder ähnlicher Wirkung wie der Kauf unterstehen der PBV. auch Leasingangebote - Leasingangebote erfordern folgende Spezifizierung: - Rate pro Monat - Laufzeit oder Anzahl Raten - Barzahlungspreis - Effektiver Jahreszins - Fahrleistung in km/jahr - Angabe Kaution - Angabe, ob inkl. oder exkl. Vollkasko - Überschuldungshinweis - Bezeichnung der Finanzierungsgesellschaft 22
Leasen Sie Ihr neues RAPIDO Diesel-Hybrid Rapido 1.3 VVT-i Hybrid Verbrauch 3.6 l/100km, Benzinäquivalent 4.1 l/100km, CO 2 - Emissionen: 95g/km, CO 2 -Emissionen aus der Treibstoff- und/oder Strombereitstellung: 15g/km, Energieeffizienz-Kategorie A. Durchschnitt aller in der Schweiz verkauften Neuwagen: 134 g CO 2 /km Zu nur 3.5% effektivem Jahreszins Barzahlungspreis CHF 28 500.-, monatliche Leasinggebühr CHF 405.-, Laufzeit 36 Monate, max. Fahrleistung 12 000km/Jahr. Vollkasko nicht inbegriffen. Kaution 10% des Barzahlungspreises und Rückerstattung nach Vertragsablauf. RapidoLeasing AG. Unverbindliche Preisempfehlung. Eine Leasingvergabe wird nicht gewährt, falls sie zur Überschuldung der Konsumenten führt. Beispiel einer korrekten Werbung. 23
4. Werbung Ist die Angabe des Leasingzinses eine Preisangabe? - Ja, der Zins ist ein Entgelt. Der Leasingzins ist deshalb eine Preisangabe*. - Wird in der Werbung ein Leasingzins genannt, müssen die Angaben zum Leasingangebot gemacht und das Fahrzeug spezifiziert werden. *Wikipedia: Der Zinssatz, auch Zinsfuß, ist der in Prozent ausgedrückte Preis. 24
0.9% = Preisangabe: Angaben zum Leasingangebot und Spezifizierung des Fahrzeugs erforderlich. 25
4. Werbung Wann muss auf eine unverbindliche Preisempfehlung hingewiesen werden? - Hersteller, Importeure und Grossisten dürfen Preise oder Richtpreise bekanntgeben. - In der Regel sind die Richtpreise nicht die tatsächlich zu bezahlenden Preise. - Handelt es sich bei Richtpreisen um unverbindliche Preisempfehlungen, muss deutlich darauf hingewiesen werden. Vorbehalt der Gesetzgebung über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen. 26
Inhalt 1. Einleitung 2. Preisbekanntgabeverordnung PBV 3. Preisangabe am Ort des Angebots 4. Preisangabe in der Werbung 5. Vergleichspreise und Preisreduktionen 6. Fragen aus der Praxis 27
5. Vergleichspreise Selbstvergleich: Vergleich des eigenen, aktuell gültigen Preises mit dem eigenen, vorher gültigen Preis. z.b. Rapido Futura Sport jetzt nur CHF 20 000.- statt vorher CHF 23 000.- Wann ist ein Selbstvergleich zulässig? - Der Anbieter muss die Ware unmittelbar vorher tatsächlich zum Vergleichspreis angeboten haben. - Der Preisvergleich darf halb so lange dauern, wie der Vergleichspreis tatsächlich gehandhabt wurde (Halbierungsregel), maximal jedoch 2 Monate. 28
5. Vergleichspreise - Selbstvergleich Rapido Futura Sport CHF 20 000.- statt CHF 23 500.- 1. Variante: 23 500.- 23 500.- 23 500.- 23 500.- 20 000.- 20 000.- 1. Woche 2. Woche 3. Woche 4. Woche 5. Woche 6. Woche 2. Variante: 23 500.- 23 500.- 23 500.- 23 500.- 23 500.- 23 500.- 20 000.- 20 000.- 1. Monat 2. Monat 3. Monat 4. Monat 5. Monat 6. Monat 7. Monat 8. Monat 29
5. Vergleichspreise Einführungspreis: Vergleich des eigenen, aktuell gültigen Preises mit dem eigenen, später gültigen Preis. z.b. Rapido Futura Sport jetzt zum Einführungspreis von CHF 20 000.- statt CHF 23 000.- Wann ist ein Einführungspreis zulässig? - Der Anbieter muss den Vergleichspreis unmittelbar danach selber tatsächlich verwenden. - Der Vergleich darf halb so lange dauern, wie der Vergleichspreis danach tatsächlich verwendet wird (Halbierungsregel). Der Vergleich darf maximal zwei Monate dauern. - Ankündigung Art des Preisvergleichs 30
5. Vergleichspreise Konkurrenzvergleich: Vergleich des eigenen Preises mit demjenigen der Konkurrenz (Marktpreis). Wann ist ein Konkurrenzvergleich zulässig? - Andere Anbieter im zu berücksichtigenden Marktgebiet müssen die überwiegende Menge des gleichen Produkts tatsächlich zum Konkurrenzpreis anbieten. - Hinweis auf die Art des Preisvergleichs. 31
5. Vergleichspreise Was ist beim Konkurrenzvergleich noch zu beachten? - Nur identische Produkte dürfen preislich miteinander verglichen werden. - Klarer Hinweis nötig, wenn ein bestimmter Fahrzeugtyp Dienstleistungen nicht enthält, die beim preislich verglichenen Modell eingeschlossen sind. z.b. kein Gratis-Service für Pflege und Wartung bis 100 000km oder 8 Jahre; Garantie für 2 und nicht für 3 Jahre. - Jegliche Irreführung muss ausgeschlossen sein. 32
Rapido Futura Sport statt CHF 23 500.- Konkurrenzpreis bei uns für nur CHF 20 000.- Rapido Futura Sport Kaufpreis CHF 20 000.- 1.4 VVT, Verbrauch: 6.1 l/100 km, CO 2 -Emissionen: 140g/km, CO 2 - Emissionen aus der Treibstoffund/oder Strombereitstellung: 31g/km, Energieeffizienz-Kategorie E. Durchschnitt aller in der Schweiz verkauften Neuwagen: 134 g CO 2 /km Garage Rapido AG, Bern Beispiel einer korrekten Werbung. 33
3. Fälle aus der Praxis Unzulässiger Preisvergleich: Konkurrenzvergleich scheitert, da es bei Occasionfahrzeugen keine gleiche Ware geben kann. 34
5. Vergleichspreise Weitere Informationen zu den Vergleichspreisen: - Bei fehlender Kennzeichnung des Preisvergleichs wird ein Selbstvergleich vermutet. - Anbieter haben auf Verlangen die Zulässigkeit der Verwendung von Vergleichspreisen glaubhaft zu machen. Ist der Vergleich mit Katalog-, Richtpreisen, UVP etc. zulässig? - Vergleiche mit Katalog-, Richtpreisen, UVP und dergleichen sind grundsätzlich nicht zulässig. - Solche Vergleiche sind nur unter den Voraussetzungen des Konkurrenzvergleichs zulässig, d.h. wenn es tatsächliche Marktpreise sind. 35
5. Preisreduktionen Was sind Preisreduktionen? - Rabatte, Zugaben, Eintausch- und Rücknahmeangebote, Cash-Back - z.b. 15%, ½ Preis, Fr. 5 000.- Rabatt - Nicht erfasst sind verbale Reduktionshinweise. z.b. «Kaufen Sie den neuen Rapido Futura Sport zu einem günstigen Preis» Was ist bei Preisreduktionen zu beachten? - Es gelten die gleichen Voraussetzung wie für Vergleichspreise (Selbstvergleich, Einführungspreis oder Konkurrenzvergleich). - Zusätzlich ist der tatsächlich zu bezahlende Preis (Preisbekanntgabepflicht) anzugeben und das Angebot ist zu spezifizieren (Spezifizierungspflicht). 36
Rapido Futura Sport CHF 20 000.- statt CHF 23 500.- Rapido Futura Sport Kaufpreis CHF 20 000.- 1.4 VVT, Verbrauch: 6.1 l/100 km, CO 2 - Emissionen: 140g/km, CO 2 -Emissionen aus der Treibstoff- und/oder Strombereitstellung: 31g/km, Energieeffizienz-Kategorie E. Durchschnitt aller in der Schweiz verkauften Neuwagen: 134 g CO 2 /km Beispiel einer korrekten Werbung. 37
Profitieren Sie jetzt vom Rapido Preisvorteil! Preisvorteil Fr. 2000. bis 6000. Je nach Modell sparen Sie Fr. 2000. bis Fr. 6000. beim Kauf eines neuen Rapido z. B. Rapido Futura Soft 1,2 VVT, Verbrauch: 5.5 l/100 km, CO2-Emissionen: 130 g /km, CO2- Emissionen aus der Treibstoff- und/oder Strombereitstellung: 28 g/km, Energieeffizienz-Kategorie D, Verkaufspreis Fr. 12 900. abzüglich Preisvorteil Fr. 2000., Preis: Fr. 10 900.. z.b. Rapido Diesel-Hybrid 1,3 VVT-i Hybrid, Verbrauch: 3,6 l/100 km, (Benzinäquivalent 4.1 l / 100 km); CO2-Emissionen: 95 g/km, CO2 -Emissionen aus der Treibstoff- und/oder Strombereitstellung: 15 g/km, Energieeffizienz-Kategorie A, Verkaufspreis Fr. 28 500. abzüglich Preisvorteil Fr. 6000., Preis: Fr. 22 500. (Durchschnitt aller Neuwagen: 134 g CO2 /km). Unverbindliche Preisempfehlungen. Beispiel einer korrekten Werbung. 38
5. Preisreduktionen Wann gilt bei Preisreduktionen eine Ausnahme von der Preisbekanntgabe- und der Spezifizierungspflicht? - Einheitliche Reduktionssätze auf mehrere Produkte, verschiedene Produkte, Produktegruppen oder Sortimente - z.b. 10% Eintauschaktion auf dem ganzen Fahrzeugsortiment - Einheitliche Reduktionsbeträge auf mehrere Produkte, verschiedene Produkte, Produktegruppen oder Sortimente. - z.b. CHF 1 000.- Rabatt auf die Modellreihe Rapido Futura 39
Beispiel einer korrekten Werbung. 40
Inhalt 1. Einleitung 2. Preisbekanntgabeverordnung PBV 3. Waren 4. Werbung 5. Vergleichspreise 6. Fragen aus der Praxis 41
6. Fragen aus der Praxis 1. Wer darf resp. muss den Zusatz «unverbindliche Preisempfehlung» verwenden? Hersteller, Importeure und Grossisten. 2. Ein in der Werbung abgebildetes Fahrzeug enthält Sonderausstattungen. Es wird mit einem Ab-Preis geworben. Wie erfolgt die Spezifikation? Preis und Spezifikation für abgebildetes Fahrzeug. Preis und Spezifikation für Ab-Preis-Fahrzeug. 42
6. Fragen aus der Praxis 3. Ein in der Werbung abgebildetes Fahrzeug enthält Sonderausstattungen. Es wird mit einem Ab-Preis geworben. In der Subline wird noch ein weiteres Fahrzeug genannt. Wie gestaltet sich das Legal? Preis und Spezifikation für abgebildetes Fahrzeug. Preis und Spezifikation für Ab-Preis-Fahrzeug. Preis und Spezifikation für Fahrzeug aus der Subline. 43
6. Fragen aus der Praxis 4. Wie gestaltet sich das Legal bei einem Leasing? 3.5% effektiver Jahreszins Barzahlungspreis CHF 28 500. monatliche Leasinggebühr CHF 405. Laufzeit 36 Monate max. Fahrleistung 12 000 km/jahr Vollkasko nicht inbegriffen. Die Kaution beträgt 10% des Barzahlungspreises und wird nach Vertragsablauf zurückerstattet. Eine Leasingvergabe wird nicht gewährt, falls sie zur Überschuldung der Konsumentin oder des Konsumenten führt. RapidoLeasing AG. 44
6. Fragen aus der Praxis 5. Wie gestaltet sich das Legal bei einem Leasing mit Eintauschprämie? Konditionen Eintauschprämie. Alle notwendigen Leasingangaben wie in Frage 4 aufgezeigt. Das Leasing wird anhand des Barzahlungspreises berechnet (Barzahlungspreis = Kaufpreis minus die Eintauschprämie). 6. Werbung mit den Modellen BMW 1er, 2er, 3er,4er und 5er. Wie gestaltet sich das Legal? Preis und Spezifikation des günstigsten Modells. Preis und Spezifikation des teuersten Modells. 45
6. Fragen aus der Praxis 7. Werbung mit den Modellen BMW 1er, 2er, 3er,4er und 5er. Die Modelle haben unterschiedliche Rabatte (17%, 19% etc.). Wie gestaltet sich das Legal? Preis und Spezifikation des günstigsten Modells. Preis und Spezifikation des teuersten Modells. Klare Kommunikation, welcher Rabatt für welches Modell gilt. Preis und Spezifikation aller beworbenen Rabatte (d.h. ein Beispiel pro Rabatt). 8. Welche Vorgaben sind in der Radiowerbung zu beachten? Auch Radiowerbung fällt unter die PBV. Es gelten somit die gleichen Vorgaben wie bei Print- oder Internetwerbung. 46