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Transkript:

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR per 31.12.2016 Otto Magney

Inhaltsverzeichnis 1 Präambel... 3 Risikomanagementziele und -politik (Art. 435)... 4 Eigenmittel (Art. 437)... 6 Eigenmittelanforderungen (Art. 438)... 7 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)... 8 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)... 12 Kapitalpuffer (Art. 440)... 13 Marktrisiko (Art. 445)... 14 Operationelles Risiko (Art. 446)... 14 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)... 14 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)... 15 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)... 16 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)... 16 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)... 17 Verschuldung (Art. 451)... 19 Anhang... 23 I. Offenlegung der Kapitalinstrumente... 23 II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit... 23 1 Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), soweit nicht anders angegeben.

Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Offenlegungsbericht 2016 nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) 3

Risikomanagementziele und -politik (Art. 435) 1 Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems ist bestimmt durch unsere festgelegte Geschäfts- und Risikostrategie. Für die Ausarbeitung dieser Strategien ist der Vorstand verantwortlich. Die Unternehmensziele unserer Bank und unsere geplanten Maßnahmen zur Sicherung des langfristigen Unternehmenserfolges sind in der vom Vorstand festgelegten Geschäftsstrategie beschrieben. Darin ist das gemeinsame Grundverständnis des Vorstandes zu den wesentlichen Fragen der Geschäftspolitik dokumentiert. Risiken gehen wir insbesondere ein, um gezielt Erträge zu realisieren. Der Vorstand hat eine mit der Geschäftsstrategie konsistente Risikostrategie ausgearbeitet, die insbesondere die Ziele der Risikosteuerung der wesentlichen Geschäftsaktivitäten erfasst. 2 Aufgabe der Risikosteuerung ist nicht die vollständige Risikovermeidung, sondern eine zielkonforme und systematische Risikohandhabung. Dabei beachten wir folgende Grundsätze: Verzicht auf Geschäfte, deren Risiko vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit und der Risikostrategie unserer Bank nicht vertretbar sind. Systematischer Aufbau von Geschäftspositionen, bei denen Ertragschancen und Risiken in angemessenem Verhältnis stehen. Weitestgehende Vermeidung von Risikokonzentrationen. Schadensbegrenzung durch aktives Management aufgetretener Schadensfälle. Hereinnahme von Sicherheiten zur Absicherung von Kreditrisiken Verwendung rechtlich geprüfter Verträge 3 Die Planung und Steuerung der Risiken erfolgen auf der Basis der Risikotragfähigkeit der Bank. Die Risikotragfähigkeit, die periodisch berechnet wird, ist gegeben, wenn die wesentlichen Risiken durch das Gesamtbank-Risikolimit laufend gedeckt sind. Aus der Risikodeckungsmasse (insbesondere Rücklagen, Fonds für allgemeine Bankrisiken) leiten wir unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsposten das Gesamtbank-Risikolimit ab. Durch die Abzugsposten stellen wir insbesondere die Fortführung des Geschäftsbetriebs sicher und treffen Vorsorge gegen Stressverluste und für nicht explizit berücksichtigte Risiken. Das ermittelte Gesamtbank-Risikolimit verteilen wir auf das Adressenausfall-, das Marktpreisrisiko (inklusive Zinsänderungsrisiko), das operationelle Risiko und das Liquiditätsrisiko. Interne Kontrollverfahren gewährleisten, dass wesentliche Operationelle Risiken regelmäßig identifiziert und beurteilt werden. Sie werden in einer Schadensdatenbank erfasst. Das Liquiditätsrisiko stellt für uns unter aufsichtsrechtlichen Aspekten eine wesentliche Risikoart dar, welche im Rahmen einer Expertenschätzung in die Risikotragfähigkeitsbetrachtung der Bank einbezogen wird. Andere Risikoarten werden als unwesentlich eingestuft. 4 Um die Angemessenheit des aus der ermittelten Risikodeckungsmasse und den geschäftspolitischen Zielen abgeleiteten Gesamtbank-Risikolimits auch während eines Geschäftsjahres laufend sicherstellen zu können, wird die Höhe der Risikodeckungsmasse unterjährig durch das Risikocontrolling überprüft. 5 Die Betrachtung des Liquiditätsrisikos erfolgt in einem angemessenen Risikosteuerungsund -controllingprozess. In dem für unser Haus in Bezug auf die Risikotragfähigkeit, Ressourcen und Geschäftsmöglichkeiten angemessenen Liquiditätsmanagement sind die bankaufsichtlichen Liquiditätsanforderungen als strenge Nebenbedingung einzuhalten. Offenlegungsbericht 2016 nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) 4

6 Auf der Grundlage der vorhandenen Geschäfts- und Risikostrategie bestimmt der Vorstand, welche nicht strategiekonformen Risiken beispielsweise durch den Abschluss von Versicherungsverträgen oder durch das Schließen offener Positionen mit Hilfe von Derivaten auf andere Marktteilnehmer übertragen werden. Dadurch werden bestimmte Risiken abgesichert oder in ihren Auswirkungen gemindert. Das Risikocontrolling stellt die Überwachung der laufenden Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen sicher. 7 Zum Zwecke der Risikoberichterstattung sind feste Kommunikationswege und Informationsempfänger bestimmt. Die für die Risikosteuerung relevanten Daten werden vom Risikocontrolling zu einem internen Berichtswesen aufbereitet und verdichtet. Die Informationsweitergabe erfolgt dabei entweder im Rahmen einer regelmäßigen Risikoberichterstattung oder in Form einer ad hoc-berichterstattung. 8 Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die bei uns eingesetzten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. 9 Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken monatlich am verfügbaren Gesamtbank-Risikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer Kapital- und Eckwertplanung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. 10 Per 31.12.2016 betrug das Gesamtbank-Risikolimit EUR 61,4 Mio., hiervon wurden EUR 61,2 Mio. auf die einzelnen Risikoarten verteilt. Die restlichen EUR 0,2 Mio. wurden nicht allokiert. Die Auslastung bezogen auf die allokierten Limite lag bei 74,6 %. 11 Unsere Vorstandsmitglieder nehmen keine weiteren Leitungsmandate und keine Aufsichtsmandate wahr. Bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 12; weitere Aufsichtsmandate werden nicht wahrgenommen. Hierbei haben wir die Zählweise gem. 25c Abs. 2 Satz 3 und 4 KWG sowie 25d Abs. 3 Satz 3 und 4 KWG zugrunde gelegt. 12 Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 12 Sitzungen statt. 13 Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u.a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es 5 Ad-hoc Berichterstattungen. 14 Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Offenlegungsbericht 2016 nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) 5

Eigenmittel (Art. 437) 15 Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRR-konformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I ( Offenlegung der Kapitalinstrumente ) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. 16 Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II ( Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ) detailliert dargestellt. Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 154.696 Korrekturen / Anpassungen - Bilanzielle Zuführungen (z.b. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc.*) -16.514 - Gekündigte Geschäftsguthaben -144 - Nicht CRR-konformes Ergänzungskapital -24.296 + Kreditrisikoanpassung 4.336 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 21.581 +/- Sonstige Anpassungen 25 Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 139.684 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt Offenlegungsbericht 2016 nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) 6

Eigenmittelanforderungen (Art. 438) 17 Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVA-Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Kreditrisiken (Standardansatz) Eigenmittelanforderungen Staaten oder Zentralbanken 44 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 10 Öffentliche Stellen 38 Institute 916 Unternehmen 27.522 Mengengeschäft 7.076 Durch Immobilien besichert 14.496 Ausgefallene Positionen 3.321 Gedeckte Schuldverschreibungen 219 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 13.182 Beteiligungen 2.261 Sonstige Positionen 2.286 Marktrisiken Risikopositionsbetrag für Positions-, Fremdwährungs- und Warenpositionsrisiken nach Standardansatz Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 6.614 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) aus CVA 1 Eigenmittelanforderungen insgesamt 78.451 465 Offenlegungsbericht 2016 nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) 7

Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) 18 Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von überfällig und notleidend Als notleidend werden Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von überfällig verwenden wir nicht. 19 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Risikopositionen Gesamtwert Durchschnittsbetrag Staaten oder Zentralbanken 68.561 66.707 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 22.938 15.567 Öffentliche Stellen 8.929 7.182 Institute 162.714 183.401 Unternehmen 528.220 533.281 davon: KMU 434.486 434.071 Mengengeschäft 267.742 267.622 davon: KMU 136.420 140.360 Durch Immobilien besichert 512.113 502.459 davon: KMU 269.281 265.927 Ausgefallene Positionen 44.650 49.692 Gedeckte Schuldverschreibungen 22.751 19.976 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 276.231 245.181 Beteiligungen 28.266 36.395 Sonstige Positionen 33.156 24.607 Gesamt 1.976.271 1.952.070 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten: Gesamt Deutschland EU Nicht-EU Gesamt Gesamt Gesamt Staaten oder Zentralbanken 68.561 12.313 49.718 6.530 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 22.938 22.938 Öffentliche Stellen 8.929 8.929 Institute 162.714 134.695 24.151 3.868 Unternehmen 528.220 488.331 36.118 3.771 Mengengeschäft 267.742 265.587 364 1.791 Durch Immobilien besichert 512.113 498.856 10.950 2.307 Ausgefallene Positionen 44.650 44.623 27 Gedeckte Schuldverschreibungen 22.751 3.638 14.386 4.727 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 276.231 276.231 Beteiligungen 28.266 27.786 480 Sonstige Positionen 33.156 33.156 Gesamt 1.976.271 1.817.083 136.194 22.994 Offenlegungsbericht 2016 nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) 8

Staaten oder Zentralbanken Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 20 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien: Privatkunden (Nicht- Selbständige) Gesamt Gesamt davon KMU Nicht-Privatkunden davon Verarbeitendes Gewerbe davon Erbringung von Finanzdienstleistungen davon Grundstücksund Wohnungswesen davon Sonstige Branchen 68.561 17.642 50.919 22.938 22.938 Öffentliche Stellen 8.929 4.884 2.685 1.360 Institute 162.714 162.714 Unternehmen 31.484 496.736 434.486 134.740 94.262 267.734 Mengengeschäft 132.358 135.384 135.384 39.706 6.631 89.047 Durch Immobilien besichert 234.093 278.020 269.281 40.751 114.195 123.074 Ausgefallene Positionen 8.044 36.606 36.506 17.503 8.579 10.524 Gedeckte Schuldverschreibungen Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 22.751 22.751 276.231 276.231 Beteiligungen 28.266 6 3.590 24.670 Sonstige Positionen 33.156 6.740 26.416 Gesamt 405.979 1.570.292 875.657 232.706 218.321 226.352 892.913 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 10% am Gesamtvolumen der Nicht-Privatkunden. Offenlegungsbericht 2016 nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) 9

21 Risikopositionen nach Restlaufzeiten: < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre Staaten oder Zentralbanken 13.494 21.544 33.523 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 15 5.022 17.901 Öffentliche Stellen 2.367 6.562 Institute 36.628 57.665 68.421 Unternehmen 245.525 133.466 149.229 Mengengeschäft 149.480 35.906 82.356 Durch Immobilien besichert 61.450 50.358 400.305 Ausgefallene Positionen 26.941 2.792 14.917 Gedeckte Schuldverschreibungen 12.523 10.228 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 276.231 Beteiligungen 27.473 793 Sonstige Positionen 33.156 Gesamt 885.283 307.546 783.442 In der Spalte > 5 Jahre sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten. 22 Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/-rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwertberichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. 340f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 50 in Anhang II. 2 Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/-rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. 2 im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung Offenlegungsbericht 2016 nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) 10

Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Wesentliche Wirtschaftszweige Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführg./ Auflösung von EWB/Rückstellungen Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Privatkunden 10.715 5.204 142-202 43 137 Firmenkunden 35.363 13.999 564-440 69 218 - Verarbeitendes Gewerbe 15.526 5.007 52 543 13 50 - Grundstücks- und Wohnungswesen 8.297 4.731 214 485 4 - Sonstige Branchen 11.540 4.261 298-1.468 56 164 Summe 46.078 19.203 4.092 706-642 112 355 Darstellung der notleidenden Forderungen nach wesentlichen geografischen Gebieten: Wesentliche geografische Gebieten Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Deutschland 46.014 19.139 706 EU 64 64 Nicht-EU Summe 46.078 19.203 4.092 706 Entwicklung der Risikovorsorge: Anfangsbestand der Periode Zuführungen in der Periode Auflösung Verbrauch wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode EWB 22.157 4.364 5.063 2.254 19.204 Rückstellungen 648 266 208 706 PWB 3.866 226 4.092 Offenlegungsbericht 2016 nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) 11

23 Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor s wurden die Klassenbezeichnungen Corporates, Insurance, Governments und Structured Finance benannt. Für die Ratingagentur Moody s wurden die Klassenbezeichnungen Unternehmen, Finanzinstitute und Staaten & supranationale Organisationen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Corporate Finance, Financial Institutions, Insurance und Sovereigns & Surpranationals benannt. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht in % Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in ) vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 225.970 276.266 10 18.076 18.076 20 41.278 50.041 35 308.235 308.856 50 215.769 212.349 70 1.488 75 267.742 254.582 100 575.053 535.766 150 20.428 15.127 Sonstiges 303.720 303.720 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Unser Kontrahent in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen ist unsere Zentralbank. Bei diesen Geschäften erfolgt eine Anrechnung auf das kontrahentenbezogene Limitsystem. Aufgrund des Sicherungssystems im genossenschaftlichen FinanzVerbund, das einen Bestandsschutz für den Kontrahenten garantiert und dessen Bonität im Rahmen des Verbundratings regelmäßig überprüft wird, verzichten wir auf die Hereinnahme von Sicherheiten. Wir haben an verbundinternen Kreislauftransaktionen mit einem Volumen von 27.985 teilgenommen. Hierbei fungieren wir sowohl als Sicherungsgeber als auch als Sicherungsnehmer. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit Wiederbeschaffungswerten i.h.v. insgesamt 619 verbunden. Aufgrund Art. 113 (7) unterbleiben die sonstigen nach Art. 439 vorgesehenen Angaben. Offenlegungsbericht 2016 nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) 12

Kapitalpuffer (Art. 440) Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). 24 Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers Risikoposition im Handelsbuch Allgemeine Kreditrisikopositionen Verbriefungsrisikoposition Eigenmittelanforderungen Gewichtungen der Eigenmit- telanforderun- Quote des antizyklischen Kapitalpuffers Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Summe der Kauf- und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen davon: Risikopositionen im Handelsbuch Frankreich 13.719 446 446 Österreich 7.253 454 454 Norwegen 4.727 38 38 1 Luxemburg 4.483 277 277 davon: Verbriefungsrisikopositionen Bundesrepublik 1.610.720 66.772 66.772 94 Deutsch- land Niederlande 19.546 1.113 1.113 1 Großbritannien 4.299 219 219 Schweiz 3.723 116 116 Sonstige 17.173 926 926 Gesamt 1.685.643 70.361 70.361 Summe Länder mit einem Risikopositionswert < 0,2 % des Gesamt-Risikopositionswertes wurden zu Sonstige zusammengefasst. 25 Höhe des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers Gesamtforderungsbetrag 980.650 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers 0 % Anforderung an den institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffer 7 Offenlegungsbericht 2016 nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) 13

Marktrisiko (Art. 445) 26 Für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwenden wir die aufsichtsrechtlich vorgegebenen Standardmethoden. 27 Für das Fremdwährungsrisiko bestehen Eigenmittelanforderungen in Höhe von 465. Darüber hinaus bestehen keine unterlegungspflichtigen Marktrisiken. Operationelles Risiko (Art. 446) 28 Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) 29 Die Bank hält überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Beteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Buchwert STRATEGISCHE BETEILIGUNGEN ODER VERBUNDBETEILIGUNGEN Börsengehandelte Positionen Nicht börsengehandelte Positionen beizulegender Zeitwert Andere Beteiligungspositionen 27.473 27.473 Börsenwert Die Verluste aus Verkäufen von Beteiligungen betrugen im Berichtszeitraum 14 Offenlegungsbericht 2016 nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) 14

Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) 30 Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. 31 Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteuert. Dabei legen wir folgende wesentlichen Schlüsselannahmen zu Grunde: Die Zinselastizitäten für die Aktiv- und Passivpositionen werden gemäß den institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. Wir planen mit einer unveränderten Geschäftsstruktur. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: 2017 DGRV 01 Standard Steigend 2017 DGRV 02 Standard Fallend 2017 DGRV 03 Standard Drehung kurzes Zinsende steigend 2017 DGRV 04 Standard Drehung kurzes Zinsende fallend Adhoc + 100 BP Adhoc - 100 BP Prognose + 50 BP Konstant Rückgang der Erträge * Zinsänderungsrisiko Erhöhung der Erträge ** Summe 7.783 398 * : Veränderung zum Szenario 2017 DGRV 01 Standard Steigend ** : Veränderung zum Szenario Konstant 32 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Offenlegungsbericht 2016 nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) 15

Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) 33 Hierunter fassen wir alle Verbriefungstransaktionen, die unter den Anwendungsbereich der Verbriefungsregelungen gemäß Art. 242 ff fallen. Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) 34 Von bilanzwirksamen und außerbilanziellen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir in folgendem Umfang Gebrauch: Aufrechnungsvereinbarungen über wechselseitige Geldforderungen und schulden, Von der Rechtswirksamkeit der zu Grunde liegenden Verträge haben wir uns überzeugt. Die Strategie für das Eingehen von Aufrechnungsvereinbarungen ist in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die Verfahren zur Entscheidung über Art und Umfang des Eingehens von Aufrechnungsvereinbarungen sind in einer Arbeitsanweisung niedergelegt und werden regelmäßig überprüft. 35 Unsere Strategie zur Bewertung und Verwaltung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten ist als Teil unserer Kreditrisikostrategie in ein übergreifendes Verfahren der Gesamtbanksteuerung eingebunden. Die von uns implementierten Risikosteuerungsprozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten. Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. Diese entsprechen den Richtlinien des genossenschaftlichen FinanzVerbundes zur Bewertung von Kreditsicherheiten. 36 Folgende Hauptarten von Sicherheiten werden von uns hinsichtlich des Kredit- und Verwässerungsrisikos als Sicherungsinstrumente risikomindernd in Anrechnung gebracht: a) Besicherung ohne Sicherheitsleistung Bürgschaften und Garantien Kreditderivate (Credit Default Swaps, Credit Linked Notes) b) Besicherung mit Sicherheitsleistung (Finanzielle Sicherheiten) Bareinlagen in unserem Haus Bareinlagen bei anderen Kreditinstituten Einlagenzertifikate unseres Hauses Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand Schuldverschreibungen von Kreditinstituten und Unternehmen, die ein externes Rating im Investment Grade (mindestens BB- nach S&P bzw. Fitch oder Baa3 nach Moody s) aufweisen Aktien, die in einem Hauptindex einer Wertpapier- oder Terminbörse enthalten sind Anteile an OGA, die den Anforderungen des Art. 197 Abs. 5 oder 6 CRR entsprechen an uns abgetretene oder uns verpfändete Lebensversicherungen Schuldverschreibungen, die auf Verlangen des Inhabers vom emittierenden Kreditinstitut zurückerworben werden müssen Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht der finanziellen Sicherheit erhält. Offenlegungsbericht 2016 nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) 16

37 Bei den Sicherungsgebern für die von uns risikomindernd angerechneten Garantien handelt es sich hauptsächlich um öffentliche Stellen (Zentralregierungen, Regionalregierungen, örtliche Gebietskörperschaften), inländische Kreditinstitute, Unternehmen, die über ein externes langfristiges Rating von mindestens A- nach S&P bzw. Fitch oder A3 nach Moody s verfügen. Als Gegenpartei bei Kreditderivaten fungiert ausschließlich die DZ BANK AG. Innerhalb der von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstrumente sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Die Verfahren zur Erkennung und Steuerung potenzieller Konzentrationen sind in unsere Gesamtbanksteuerung integriert. 38 Für die einzelnen Forderungsklassen ergeben sich folgende Gesamtbeträge an gesicherten Positionswerten: Forderungsklassen Summe der Positionswerte, die besichert sind durch berücksichtigungsfähige... Gewährleistungen / Lebensversicherungen finanzielle Sicherheiten Unternehmen 3.847 3.769 Mengengeschäft 1.939 3.564 Durch Immobilien gesicherte Positionen 203 530 Ausgefallene Positionen 488 7.680 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) 39 Vermögenswerte Buchwerte der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte Vermögenswerte des berichtenden Instituts 162.581 1.474.127 Aktieninstrumente 0 0 304.858 0 Schuldtitel 23.252 23.146 207.525 211.911 Sonstige Vermögenswerte 0 98.711 Offenlegungsbericht 2016 nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) 17

40 Erhaltene Sicherheiten Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten 0 0 Aktieninstrumente 0 0 Schuldtitel 0 0 Sonstige Vermögenswerte 0 0 Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS 0 0 41 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 159.329 162.581 42 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset Encumbrance-Quote) zum 31.12.2016 betrug 9,9 %. 43 Angaben zur Höhe der Belastung Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus Weiterleitungskrediten aus öffentlichen Fördermitteln, Pensionsgeschäften, Offenlegungsbericht 2016 nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) 18

Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit marktüblichen Rahmenverträgen Besicherungsvereinbarungen Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset Encumbrance Quote um 8,8 % verändert. Dies ist im Wesentlichen zurückzuführen auf einen Anstieg der Weiterleitungskredite aus öffentlichen Fördermitteln. Verschuldung (Art. 451) 44 Seit dem 1. Januar 2015 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar: Name des Unternehmens Anwendungsebene Stichtag 31.12.2016 Volksbank Remscheid-Solingen eg Einzelebene Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Anzusetzender Wert 1 Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 1.636.707 2 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören k. A. 3 (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Absatz 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleibt) -62.821 4 Anpassungen für derivative Finanzinstrumente 1.207 5 Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) k. A. 6 Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) 102.384 EU- 6a (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) k. A. EU- 6b (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Absatz 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) k. A. 7 Sonstige Anpassungen 24.796 8 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 1.702.273 Offenlegungsbericht 2016 nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) 19

Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote 1 Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) Risikopositionen für die CRR- Verschuldungsquote 1.661.623 2 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) -119 3 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) (Summe der Zeilen 1 und 2) Risikopositionen aus Derivaten 1.661.504 4 5 EU- 5a 6 7 Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) Risikoposition gemäß Ursprungsrisikomethode k. A. 619 588 k. A. k. A. 8 (Ausgeschlossener ZGP-Teil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) k. A. 9 Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate k. A. 10 (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) 11 Summe der Risikopositionen aus Derivaten (Summe der Zeilen 4 bis 10) 1.207 12 13 Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) Brutto-Aktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und -forderungen aus Brutto-Aktiva aus SFT) 14 Gegenparteiausfallrisikoposition für SFT-Aktiva k. A. Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) EU- 14a Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Art. 429b Abs. 4 und Art. 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 15 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften k. A. EU- 15a 16 (Ausgeschlossener ZGP-Teil von kundengeclearten SFT-Risikopositionen) k. A. Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (Summe der Zeilen 12 bis 15a) Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 17 Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 382.093 18 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) -279.709 19 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen (Summe der Zeilen 17 und 18) k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. 102.384 Offenlegungsbericht 2016 nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) 20

(Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen EU- 19a (Gemäß Art. 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) k. A. (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Art. 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 unberücksichtigt bleiben dürfen k. A. EU- 19b Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße 20 Kernkapital 113.767 21 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote (Summe der Zeilen 3, 11, 16, 19, EU-19a und EU-19b) Verschuldungsquote 1.765.095 22 Verschuldungsquote 6,68 EU- 23 EU- 24 Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße k. A. Betrag des gemäß Art. 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ausgebuchten Treuhandvermögens - 62.821 Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommen Risikopositionen) Risikopositionswerte für die CRR- Verschuldungsquote EU-1 Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: 1.598.802 EU-2 Risikopositionen des Handelsbuchs k. A. EU-3 Risikopositionen des Anlagebuchs, davon: 1.598.802 EU-4 Gedeckte Schuldverschreibungen 22.751 EU-5 EU-6 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die nicht wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 97.111 2.690 EU-7 Institute 159.204 EU-8 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 472.247 EU-9 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 139.294 EU- 10 EU- 11 EU- 12 Unternehmen 325.350 Ausgefallene Positionen Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 42.502 337.653 45 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs- und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. Offenlegungsbericht 2016 nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) 21

46 Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.2016 6,68 %. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor: Veränderungen von bilanziellen und außerbilanziellen Positionen gemäß Darstellung im Lagebericht, Derivategeschäft, Änderungen in der Kernkapitalausstattung Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert. Offenlegungsbericht 2016 nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) 22

Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit Offenlegungsbericht 2016 nach Art. 435 bis 455 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ( CRR ) 23

Anhang 1.1 Offenlegung der Kapitalinstrumente Hauptmerkmale der Kapitalintrumente 1 Emittent 2 einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.a. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen hartes Kernkapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in, Stand letzter Meldestichtag) 9.767 9 Nennwert des Instruments 9.767 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.a. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden-/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.a. 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein

Anhang 1.1 Offenlegung der Kapitalinstrumente Hauptmerkmale der Kapitalintrumente 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) vollständig diskretionär 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. 19 Abs. 1 GenG 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Genussrechtskapital und Nachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a.

Anhang 1.2 Offenlegung der Kapitalinstrumente Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.a. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit nicht anrechenbar 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Genussrechtskapital gem. Art. 63 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 16.296 9 Nennwert des Instruments 16.296 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum siehe Tabelle 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Urprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichem Ereignis. Tilgung zum Nominalbetrag (bzw. Buchwert) 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar Kündigungsoption nach Ablauf von 3 Jahren vom Erwerbszeitpunkt an mit Frist von 2 Jahren zum Jahresende Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen fest

Anhang 1.2 Offenlegung der Kapitalinstrumente Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex siehe Tabelle 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) teilweise diskretionär 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) teilweise diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Bilanzverlust 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung bis zur Wiederergänzung eines durch Verlust verminderten Guthabens (Wiederzuschreibung aus Jahresüberschuss) 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nichtnachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente ja 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen Kündigungsrecht durch Erwerber

Genussrechtsverträge mit fester Verzinsung; unbefristet Ausgabejahr Zinssatz %(von- bis) Nominalbetrag 1998 4,50-4,50 5 2003 3,75-4,50 12 2004 4,50-4,50 2.373 2005 3,75-4,50 2.273 2006 3,75-3,75 74 2008 4,25-4,50 395 2009 4,50-4,50 4.010 2010 4,50-4,50 3.685 2011 4,00-4,50 2.780 2012 3,00-3,00 689 Gesamt 16.296

Anhang 1.3 Offenlegung der Kapitalinstrumente Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 1 Emittent 2 einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN oder Bloomberg-Kennung für Privatplatzierung) k.a. 3 Für das Instrument geltendes Recht deutsches Recht Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRR-Übergangsregelungen Ergänzungskapital 5 CRR-Regelungen nach der Übergangszeit Ergänzungskapital 6 Anrechenbar auf Solo-/Konzern-/Solo- und Konzernebene Solo 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Nachrangige Verbindlichkeiten gem. Art. 63 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (Währung in Millionen, Stand letzter Meldestichtag) 8.000 9 Nennwert des Instruments 8.000 9a Ausgabepreis 100% 9b Tilgungspreis 100% 10 Rechnungslegungsklassifikation Passivum - fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum siehe Tabelle 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin mit Verfallstermin 13 Urprünglicher Fälligkeitstermin siehe Tabelle 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht ja 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag Kündigungsmöglichkeit bei steuerlichem Ereignis. Tilgung zum Nominalbetrag (bzw. Buchwert) 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons / Dividenden 17 Feste oder variable Dividenden-/Couponzahlungen fest 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex siehe Tabelle

Anhang 1.3 Offenlegung der Kapitalinstrumente Hauptmerkmale der Kapitalinstrumente 19 Bestehen eines "Dividenden-Stopps" nein 20a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) zwingend 20b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) zwingend 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 30 Herabschreibungsmerkmale nein 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung k.a. 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise k.a. 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend k.a. 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung k.a. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) Nichtnachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a.

Nachrangige Verbindlichkeiten Ausgabejahr Zinssatz %(von- bis) Nominalbetrag 2010 5,32 5.000 2010 4,875 3.000 Gesamt 8.000

Anhang 2 Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit (A) BETRAG AM TAG DER OFFENLEGUNG* () Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 9.767 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Geschäftsguthaben 9.767 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Art des Finanzinstruments 2 k.a. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Art des Finanzinstruments 3 k.a. Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 2 Einbehaltene Gewinne 74.000 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards) 0 26 (1) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 30.000 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich 0 486 (2) des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. k.a. 483 (2) Januar 2018 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in k.a. 84, 479, 480 konsolidiertem CET1) 5a von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben oder Dividenden 0 26 (2) 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 113.767 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 0 34, 105 (C) BETRÄGE, DIE DER BEHANDLUNG VOR DER (B) VERORDNUNG (EU) Nr. VERWEIS AUF ARTIKEL IN 575/2013 UNTERLIEGEN ODER DER EU VERORDNUNG (EU) VORGESCHRIEBENER Nr. 575/2013 RESTBETRAG GEMÄß VERORDNUNG (EU) Nr. 575/2013 (T EUR) 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 9 In der EU: leeres Feld 10 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um entprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 0 36 (1) (b), 37, 472 (4) 0 0 36 (1) (c), 38, 472 (5) 0 0 33 (a) 0 36 (1) (d), 40, 159, 472 (6) 0 0 32 (1) 0 33 (b) 0 36 (1) (e), 41, 472 (7) 0 0 36 (1) (f), 42, 472 (8) 0 0 36 (1) (g), 44, 472 (9) 0 0 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (10) 0 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 10 % und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 20 In der EU: leeres Feld 20a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 250 % zuzuordnen ist, wenn das Institut als Alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 0 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 470, 472 (11) 0 36 (1) (k) 0

Anhang 2 Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit 20b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des 0 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 Finanzsektors (negativer Betrag) 20c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (ii) 243 (1) (b) 244 (1) (b) 258 20d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 0 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 10 %, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15 % liegt (negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 0 48 (1) 0 36 (1) (i), 48 (1) (b), 470, 472 (11) 0 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 470, 472 (5) 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 0 36 (1) (a), 472 (3) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der Vor-CRR-Behandlung unterliegen k.a. 0 36 (1) (l) 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 k.a. davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte k.a. 467 Verluste 1 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte k.a. 467 Verluste 2 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte k.a. 468 Gewinne 1 davon: Abzugs- und Korrekturposten für nicht realisierte k.a. 468 Gewinne 2 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder 0 481 hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugsund Korrekturposten und gem. der Vor-CRR-Behandlung erforderliche Abzüge davon: k.a. 481 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 0 36 (1) (j) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 0 29 Hartes Kernkapital (CET1) 113.767 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 30 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 0 51, 52 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards 0 als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards 0 als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich 0 486 (3) des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. k.a. 483 (3) Januar 2018 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende 0 85, 86, 480 Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, 0 486 (3) deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen 0 Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 0 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 0