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Transkript:

Bericht zur Erfüllung der Offenlegungsanforderungen nach Art. 435 bis 455 CRR der VRBank Passau eg Angaben für das Geschäftsjahr 217 (Stichtag 31.12.217) Die nachfolgenden Artikel beziehen sich auf die CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/213), soweit nicht anders angegeben. 1

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.217 Inhaltsverzeichnis Präambel...3 Risikomanagementziele und politik (Art. 435)...3 Eigenmittel (Art. 437)...3 Eigenmittelanforderungen (Art. 438)...4 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442)...4 Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439)...8 Kapitalpuffer (Art. 44)...8 Marktrisiko (Art. 445)...9 Operationelles Risiko (Art. 446)...9 Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447)...9 Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448)...9 Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449)...1 Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453)...1 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443)...11 Verschuldung (Art. 451)...12 Anhang I. Offenlegung der Kapitalinstrumente II. Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit 2

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.217 Präambel Dieser Offenlegungsbericht muss in Zusammenhang mit dem Jahresabschluss und dem Lagebericht gelesen werden. Risikomanagementziele und politik (Art. 435) Unsere Risikomanagementziele und politik haben wir im Lagebericht dargestellt. Die in unserem Haus angewendeten Risikomessverfahren entsprechen gängigen Standards und richten sich im Rahmen der Proportionalität am Risikogehalt der Positionen aus. Die bei uns eingesetzten Verfahren sind geeignet, die Risikotragfähigkeit nachhaltig sicherzustellen. Die beschriebenen Risikoziele werden durch die verwendeten Verfahren messbar, transparent und kontrollierbar. Die eingerichteten Risikomanagementsysteme entsprechen dem Profil und der Strategie unseres Hauses. Wir erachten unser Risikomanagementverfahren als angemessen und wirksam. Die Risikotragfähigkeit beurteilen wir, indem die als wesentlich eingestuften Risiken quartalsweise am verfügbaren GesamtbankRisikolimit gemessen werden. Im Rahmen unserer ErgebnisVorschaurechnung beurteilen wir die Angemessenheit des internen Kapitals zur Unterlegung der zukünftigen Aktivitäten. Per 31.12.217 betrug das GesamtbankRisikolimit 35,9 Mio., die Auslastung lag bei 71,8 %. Neben der Vorstandstätigkeit in unserem Hause haben unsere Vorstandsmitglieder noch 2 Leitungsmandate, die Anzahl der Aufsichtsmandate beträgt 2; bei den Aufsichtsratsmitgliedern beträgt die Anzahl der Leitungsmandate 4, Aufsichtsmandate gab es keine. Hierbei haben wir die Zählweise gem. 25c Abs. 2 Satz 3 & 4 KWG sowie 25d Abs. 3 Satz 3 & 4 KWG zugrunde gelegt. Einen separaten Risikoausschuss gibt es in unserem Haus nicht, die Aufsichtsratsmitglieder tragen in ihrer Gesamtheit die Verantwortung für die Überwachung der Geschäftsführung des Vorstands. Hierzu fanden im vergangenen Jahr 4 Sitzungen statt. Der Aufsichtsrat erhält (mindestens) vierteljährlich einen Bericht über die Risikoentwicklung, in dem u. a. ein Überblick über die wesentlichen Risiken, Informationen zur Risikotragfähigkeit sowie zur Limitauslastung dargestellt ist. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden dem Aufsichtsrat unverzüglich weitergeleitet, im vergangenen Jahr gab es keine AdhocBerichterstattung. Die Auswahl der Mitglieder der Geschäftsleitung erfolgt unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf Basis der fachlichen Qualifikation durch den Aufsichtsrat. Die Auswahl der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt durch die Vertreterversammlung unter Beachtung entsprechender gesetzlicher Vorgaben. Eigenmittel (Art. 437) Die wesentlichen Bedingungen und Konditionen zu unseren CRRkonformen und nichtcrrkonformen vertraglich geregelten Kapitalinstrumenten sind in Anhang I ( Offenlegung der Kapitalinstrumente ) dargestellt. Darüber hinaus nehmen wir Übergangsbestimmungen in Anspruch. Unsere Eigenmittel inkl. der Eigenmittelquoten sind im Anhang II ( Offenlegung der Eigenmittel während der Übergangszeit ) detailliert dargestellt: Überleitung vom bilanziellen Eigenkapital auf die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel Eigenkapital per Bilanzausweis (Passiva 9 bis 12) 111.484 Korrekturen / Anpassungen Bilanzielle Zuführungen z. B. zu Ergebnisrücklagen, Bilanzgewinn etc.* 9.52 Gekündigte Geschäftsguthaben 2 + Kreditrisikoanpassung 8.445 + Bestandsschutz für Kapitalinstrumente (Übergangsbestimmungen) 17.24 +/ Sonstige Anpassungen 13 = Aufsichtsrechtliche Eigenmittel 127.238 *werden erst mit Feststellung des Jahresabschlusses berücksichtigt 3

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.217 Eigenmittelanforderungen (Art. 438) Folgende Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Kreditrisiken, Marktrisiken, Operationelle Risiken, CVARisiken) ergeben, haben wir erfüllt: Risikopositionen Eigenmittelanforderungen Kreditrisiken (Standardansatz) 54.46 Öffentliche Stellen 73 Institute 3.96 Unternehmen 24.187 Mengengeschäft 13.39 Durch Immobilien besichert 9.176 Ausgefallene Positionen 1.71 Gedeckte Schuldverschreibungen 2 Beteiligungen 1.212 Sonstige Positionen 687 Marktrisiken Operationelle Risiken Basisindikatoransatz für operationelle Risiken 4.563 Gesamtrisikobetrag aufgrund Anpassung der Kreditbewertung (CVA) Eigenmittelanforderung insgesamt 58.69 Kreditrisikoanpassungen (Art. 442) Für Rechnungslegungszwecke verwendete Definition von überfällig und notleidend : Als notleidend werden Risikopositionen/Forderungen definiert, bei denen wir erwarten, dass ein Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Für solche Forderungen werden von uns Einzelwertberichtigungen bzw. Einzelrückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet. Eine für Zwecke der Rechnungslegung abgegrenzte Definition von überfällig verwenden wir nicht. 4

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.217 Gesamtbetrag der Risikopositionen (gem. Art. 112) Risikopositionen Gesamtwert Durchschnittsbetrag Staaten oder Zentralbanken 43.576 21.333 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 49.586 48.231 Öffentliche Stellen 4.698 5.147 Institute 248.74 246.75 Unternehmen 336.488 38.518 davon: KMU 22.823 199.164 Mengengeschäft 326.248 323.381 davon: KMU 131.445 126.579 Durch Immobilien besichert 356.911 35.898 davon: KMU 73.157 72.215 Ausgefallene Positionen 15.875 18.886 Gedeckte Schuldverschreibungen 249 1.497 Organismen für gemeinsame Anlagen (OGA) 26 Beteiligungen 15.153 15.153 Sonstige Positionen 21.712 21.762 Gesamt 1.419.2 1.361.717 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach wichtigen Gebieten Deutschland EU NichtEU Gesamt Gesamt Gesamt Staaten oder Zentralbanken 43.576 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 11.537 38.48 Öffentliche Stellen 3.276 1.422 Institute 99.117 112.334 37.254 Unternehmen 258.135 46.146 32.27 Mengengeschäft 318.884 7.145 22 Durch Immobilien besichert 335.935 2.533 444 Ausgefallene Positionen 15.84 16 18 Gedeckte Schuldverschreibungen 249 Beteiligungen 15.71 63 18 Sonstige Positionen 21.712 Gesamt 1.123.83 225.956 7.161 5

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.217 Aufschlüsselung der Risikopositionen nach Wirtschaftszweigen oder Arten von Gegenparteien Gesamt Gesamt davon KMU NichtPrivatkunden davon Branche Kreditinstitute Privatkunden (Nicht Selbstständige) davon Branche Grundstücksu. Wohnungswesen davon Branche Dienstleistun gen (einschl. freier Berufe) Staaten oder Zentralbanken 43.576 38.587 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 49.586 Öffentliche Stellen 4.698 Institute 5. 243.74 243.74 Unternehmen 9.149 327.34 22.823 61.626 79.464 63.437 Mengengeschäft 161.518 164.731 131.445 1.786 14.569 36.62 Durch Immobilien besichert 245.24 111.886 73.157 765 32.137 21.67 Ausgefallene Positionen 3.94 12.78 9.848 1 2.35 1.312 Gedeckte Schuldverschreibungen 249 249 Beteiligungen 15.153 14.188 56 378 Sonstige Positionen 21.712 21.21 Gesamt 423.785 995.415 417.273 382.116 128.261 123.354 Alle hier nicht aufgeführten Branchen haben einen Anteil kleiner 1% am Gesamtvolumen der Nicht Privatkunden. Risikopositionen nach Restlaufzeiten < 1 Jahr 1 bis 5 Jahre > 5 Jahre Staaten oder Zentralbanken 38.587 4.989 Regionale oder lokale Gebietskörperschaften 4.89 3.455 41.241 Öffentliche Stellen 9 2.544 1.253 Institute 41.645 132.166 74.893 Unternehmen 4.225 6.883 235.379 Mengengeschäft 17.812 41.4 177.433 Durch Immobilien besichert 35.316 34.359 287.236 Ausgefallene Positionen 4.779 4. 7.97 Gedeckte Schuldverschreibungen 249 Beteiligungen 14.635 518 Sonstige Positionen 21.712 Gesamt 31.75 278.411 83.39 In der Spalte "> 5 Jahre" sind Positionen mit unbefristeter Laufzeit enthalten. Angewendete Verfahren bei der Bildung der Risikovorsorge Die Risikovorsorge erfolgt gemäß den handelsrechtlichen Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für zweifelhaft einbringliche Forderungen werden Einzelwertberichtigungen (EWB)/rückstellungen gebildet. Für das latente Ausfallrisiko haben wir Pauschalwert 6

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.217 berichtigungen (PWB) in Höhe der steuerlich anerkannten Verfahren gebildet. Außerdem besteht eine Vorsorge für allgemeine Bankrisiken gem. 34f HGB. Soweit diese auch nach CRR aufsichtsrechtliche Eigenmittel darstellen, bilden sie die Position 5 in Anhang II (im Rahmen der allgemeinen Kreditrisikoanpassung). Unterjährig haben wir sichergestellt, dass Einzelwertberichtigungen/rückstellungen umgehend erfasst werden. Eine Auflösung der Einzelrisikovorsorge nehmen wir erst dann vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers erkennbar mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Darstellung der notleidenden und überfälligen Forderungen nach wesentlichen Wirtschaftszweigen: Wesentliche Wirtschaftszweige Gesamtinanspruchnahme aus überfälligen Krediten Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführg./ Auflösung von EWB/Rückstellungen Direktabschreibungen Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Privatkunden 381 1.921 676 395 28 85 Firmenkunden 787 4.781 1.472 8 456 24 59 davon Dienstleistungsun ternehmen 495 986 478 233 23 39 Baugewerbe 1 97 32 8 123 Gross u. Einzelhandel 19 12 12 67 1 2 Land u. Forstwirtschaft, Fischerei 38 Industrie u. verarbeitendes Gewerbe 81 2.762 667 18 Sonstige 191 51 13 223 Summe 16 52 144 Entwicklung der Risikovorsorge: Anfangsbestand der Periode Zuführungen in der Periode Auflösung Verbrauch wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode EWB 3.126 353 1.174 157 2.148 Rückstellungen 38 3 8 PWB 33 143 16 Risikopositionsklasse nach Standardansatz Gemäß Art. 138 CRR wurden für die Ermittlung der Risikogewichte die Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's und Fitch nominiert. Für die Ratingagentur Standard & Poor's wurde die Klassenbezeichnung Governments benannt. Für die Ratingagentur Moody's wurden die Klassenbezeichnungen Staaten & supranationale Organisationen benannt. Für die Ratingagentur Fitch wurden die Klassenbezeichnungen Sovereigns & Supranationals benannt. 7

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.217 Der Gesamtbetrag der ausstehenden Positionswerte vor und nach Anwendung von Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: Risikogewicht Gesamtsumme der Risikopositionswerte (Standardansatz; in ) in % vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 154.28 154.28 1 249 249 2 193.121 193.121 35 356.911 356.911 5 58 58 75 326.248 326.248 1 376.391 376.391 15 11.742 11.742 Gesamt 1.419.198 1.419.198 Abzug von den Eigenmitteln Gegenparteiausfallrisiko (Art. 439) Derivative Adressenausfallrisikopositionen bestehen nicht. Kapitalpuffer (Art. 44) Der antizyklische Kapitalpuffer ist ein makroprudenzielles Instrument der Bankenaufsicht, er soll dem Risiko eines übermäßigen Kreditwachstums im Bankensektor entgegen wirken. Festgelegt wird der Wert für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Geographische Verteilung des antizyklischen Kapitalpuffers Zeile 1 Aufschlüsselung nach Ländern Allgemeine Kreditrisikopositionen Risikoposition im Handelsbuch Verbriefungsrisikoposition Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) Summe der Kauf und Verkaufsposition im Handelsbuch Wert der Risikoposition im Handelsbuch Risikopositionswert (SA) Risikopositionswert (IRB) 1 2 3 4 5 6 Deutschland 835.195 Grossbritannien 21.227 Österreich 46.188 Schweiz 12.58 Vereinigte Staaten 2.224 Sonstige 4.134 2 Summe 939.476 8

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.217 Zeile 1 Aufschlüsselung nach Ländern davon: Allgemeine Kreditrisikopositionen Eigenmittelanforderungen davon: Risikopositionen im Handelsbuch davon: Verbriefungsrisikopositionen Summe Gewichtungen der Eigenmittelanforderungen 7 8 9 1 11 12 Quote des antizyklischen Kapitalpuffers % Deutschland 42.97 42.97 85,92 Grossbritannien 1.698 1.698 3,4 Österreich 2.448 2.448 4,89 Schweiz 994 994 1,99 Vereinigte Staaten 1.63 1.63 3,21 Sonstige 3 3,59 2 Summe 5.13 5.13 Höhe des Institutsspezifischen Kapitalpuffers Zeile Spalte 1 1 Gesamtforderungsbetrag () 732.6 2 Institutsspezifische Quote des antizyklischen Kapitalpuffers (%), 3 Anforderung an den institutsspezifischen Kapitalpuffer () Marktrisiko (Art. 445) Unterlegungspflichtige Marktrisiken bestehen nicht. Operationelles Risiko (Art. 446) Die Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß Art. 315, 316 CRR ermittelt. Risiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Beteiligungspositionen (Art. 447) Das Unternehmen hält überwiegend Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, die dem genossenschaftlichen Verbund zugerechnet werden. Die Beteiligungen dienen regelmäßig der Ergänzung des eigenen Produktangebotes, sowie der Vertiefung der gegenseitigen Geschäftsbeziehungen. Die Bewertung des Beteiligungsportfolios erfolgt nach handelsrechtlichen Vorgaben. Einen Überblick über die Verbundbeteiligungen gibt folgende Tabelle: Verbundbeteiligungen Strategische Beteiligungen Buchwert beizulegender Zeitwert Nicht börsengehandelte Positionen 1.848 12.738 Börsenwert Die auf Grundlage der Bilanzierung nach dem deutschen Handelsgesetzbuch bestehenden latenten Neubewertungsgewinne betragen 1.889. Zinsrisiko aus nicht im Handelsbuch enthaltenen Positionen (Art. 448) Das von der Bank eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden GesamtbankRisikolimit gegenübergestellt. Das Zinsänderungsrisiko wird in unserem Hause mit Hilfe der Zinselastizitätenbilanz gemessen und gesteu 9

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.217 ert. Dabei legen wir folgende wesentliche Schlüsselannahmen zu Grunde: Die Zinselastizitäten für die Aktiv und Passivpositionen werden gemäß der institutsinternen Ermittlungen, die auf den Erfahrungen der Vergangenheit basieren, berücksichtigt. Neugeschäftskonditionen werden auf Basis der am Markt erzielbaren Margen angesetzt. In Übereinstimmung mit unserer Geschäftsstrategie werden die Bestände im Rahmen der Risikobetrachtung fortgeschrieben. Zur Ermittlung der Auswirkungen von Zinsänderungen verwenden wir folgende Zinsszenarien: Szenario 1: Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve + 1 BP (Standard) Szenario 2: Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve 1 BP (Standard) Szenario 3: Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve + 2 BP (Stress) Szenario 4: Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve 2 BP (Stress) Rückgang der Erträge Zinsänderungsrisiko Erhöhung der Erträge Szenario 1: 2.258 Szenario 2: 1.61 Szenario 3: 4.53 Szenario 4: 3.151 Das Zinsänderungsrisiko wird von unserem Haus vierteljährlich gemessen. Hierbei wird eine periodische Bewertung des Risikos vorgenommen. Risiko aus Verbriefungstransaktionen (Art. 449) Verbriefungstransaktionen liegen bei uns nicht vor. Verwendung von Kreditrisikominderungstechniken (Art. 453) Kreditrisikominderungstechniken werden von uns nicht verwendet. Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. 1

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.217 Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443) Vermögenswerte Buchwerte der belasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der belasteten Vermögenswerte Buchwert der unbelasteten Vermögenswerte Beizulegender Zeitwert der unbelasteten Vermögenswerte Vermögenswerte des berichtenden Instituts 37.32 1.195.663 Aktieninstrumente 15.135 15.157 Schuldtitel 37.32 38.831 278.97 288.83 sonstige Vermögenswerte Erhaltene Sicherheiten 24.77 Beizulegender Zeitwert der belasteten Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel Beizulegender Zeitwert der erhaltenen Sicherheiten bzw. ausgegebenen eigenen Schuldtitel, die zur Belastung infrage kommen Vom berichtenden Institut erhaltene Sicherheiten Aktieninstrumente Schuldtitel Sonstige Vermögenswerte Andere ausgegebene eigene Schuldtitel als eigene Pfandbriefe oder ABS 15 Belastete Vermögenswerte / erhaltene Sicherheiten und damit verbundene Verbindlichkeiten Deckung der Verbindlichkeiten, Eventualverbindlichkeiten oder ausgeliehenen Wertpapiere Vermögenswerte, erhaltene Sicherheiten und andere ausgegebene Schuldtitel als belastete Pfandbriefe und ABS Buchwert ausgewählter Verbindlichkeiten 188.226 Die Quote der belasteten Vermögenswerte (Asset EncumbranceQuote) zum 31.12.17 betrug 3,3 %. Angaben zur Höhe der Belastung Die Belastung von Vermögenswerten resultiert hauptsächlich aus der Verpfändung von Wertpapieren an die Deutsche Bundesbank. Die Besicherung erfolgt grundsätzlich nur mit marktüblichen Rahmenverträgen. Sonstige Vermögenswerte werden nicht zur Besicherung verwendet. Im Vergleich zur letzten Offenlegung hat sich die Asset EncumbranceQuote um,69 % verringert. 11

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.217 Verschuldung (Art. 451) Seit dem 1. Januar 215 ist eine kreditinstitutsindividuelle, nicht risikobasierte Verschuldungsquote (derzeit Beobachtungsgröße) zu ermitteln und offenzulegen. Nachfolgend stellen wir die Positionen zur Ermittlung dieser Verschuldungsquote dar: Stichtag 31.12.217 Name des Unternehmens Anwendungsebene VRBank Passau eg Einzelebene Tabelle LRSum: Summarische Abstimmung zwischen bilanzierten Aktiva und Risikopositionen für die Verschuldungsquote Anzusetzender Wert Summe der Aktiva laut veröffentlichtem Abschluss 1.21.238 Anpassung für Unternehmen, die für Rechnungslegungszwecke konsolidiert werden, aber nicht dem aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis angehören (Anpassung für Treuhandvermögen, das gemäß den geltenden Rechnungslegungsrahmen in der Bilanz ausgewiesen wird, aber gemäß Artikel 429 Abs. 13 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote ausgenommen ist) Anpassungen für derivative Finanzinstrumente Anpassungen für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT) Anpassung für außerbilanzielle Posten (d.h. Umrechnung außerbilanzieller Risikopositionen in Kreditäquivalenzbeträge) (Anpassung für gruppeninterne Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) (Anpassungen für Risikopositionen, die gemäß Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 bei der Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote unberücksichtigt bleiben) 47 56.98 Sonstige Anpassungen ('Fullyphasedin' Definition) 31.98 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 1.29.7 Tabelle LRCom: Einheitliche Offenlegung der Verschuldungsquote Bilanzwirksame Risikopositionen (ohne Derivate und SFT) Risikopositionen für die CRR Verschuldungsquote Bilanzwirksame Posten (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen, aber einschließlich Sicherheiten) 1.233.115 (Bei der Ermittlung des Kernkapitals abgezogene Aktivbeträge) 16 Summe der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und Treuhandvermögen) 1.233.99 Risikopositionen aus Derivaten Wiederbeschaffungswert aller Derivatgeschäfte (d. h. ohne anrechenbare, in bar erhaltene Nachschüsse) Aufschläge für den potenziellen künftigen Wiederbeschaffungswert in Bezug auf alle Derivatgeschäfte (Marktbewertungsmethode) Risikopositionswert gemäß Ursprungsrisikomethode Hinzurechnung des Betrags von im Zusammenhang mit Derivaten gestellten Sicherheiten, die nach dem geltenden Rechnungslegungsrahmen von den Bilanzaktiva abgezogen werden (Abzüge von Forderungen für in bar geleistete Nachschüsse bei Derivatgeschäften) (Ausgeschlossener ZGPTeil kundengeclearter Handelsrisikopositionen) Angepasster effektiver Nominalwert geschriebener Kreditderivate (Aufrechnungen der angepassten effektiven Nominalwerte und Abzüge der Aufschläge für geschriebene Kreditderivate) Summe der Risikopositionen aus Derivativen 12

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.217 Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFT) BruttoAktiva aus SFT (ohne Anerkennung von Netting), nach Bereinigung um als Verkauf verbuchte Geschäfte (Aufgerechnete Beträge von Barverbindlichkeiten und forderungen aus BruttoAktiva aus SFT) Gegenparteiausfallrisikoposition für SFTAktiva Abweichende Regelung für SFT: Gegenparteiausfallrisikoposition gemäß Artikel 429b Abs. 4 und Artikel 222 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 Risikopositionen aus als Beauftragter getätigten Geschäften (Ausgeschlossener ZGPTeil von kundengeclearten SFTRisikopositionen) Summe der Risikopositionen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen Außerbilanzielle Risikopositionen zum Bruttonominalwert 186.83 (Anpassungen für die Umrechnung in Kreditäquivalenzbeträge) 129.175 Sonstige außerbilanzielle Risikopositionen 56.98 (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 unberücksichtigt bleiben dürfen (Gemäß Artikel 429 Abs. 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 nicht einbezogene (bilanzielle und außerbilanzielle) gruppeninterne Risikopositionen (Einzelbasis)) (Bilanzielle und außerbilanzielle) Risikopositionen, die nach Artikel 429 Abs. 14 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 unberücksichtigt bleiben dürfen Eigenkapital und Gesamtrisikopositionsmessgröße Kernkapital 11.77 Gesamtrisikopositionsmessgröße der Verschuldungsquote 1.29.7 Verschuldungsquote Verschuldungsquote 7,89 % Gewählte Übergangsregelungen und Betrag ausgebuchter Treuhandpositionen Gewählte Übergangsregelung für die Definition der Kapitalmessgröße Betrag des gemäß Artikel 429 Abs. 11 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 ausgebuchten Treuhandvermögens Vollständig eingeführt 47 Tabelle LRSpl: Aufgliederung der bilanzwirksamen Risikopositionen (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen) Risikopositionswerte für die CRR Verschuldungsquote Gesamtsumme der bilanzwirksamen Risikopositionen insgesamt (ohne Derivate, SFT und ausgenommene Risikopositionen), davon: 1.233.116 Risikopositionen im Handelsbuch Risikopositionen im Anlagebuch, davon: 1.233.116 Gedeckte Schuldverschreibungen 249 Risikopositionen, die wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 43.576 Risikopositionen gegenüber regionalen Gebietskörperschaften, multilateralen Entwicklungsbanken, internationalen Organisationen und öffentlichen Stellen, die NICHT wie Risikopositionen gegenüber Staaten behandelt werden 48.648 Institute 244.693 Durch Grundpfandrechte auf Immobilien besichert 329.935 Risikopositionen aus dem Mengengeschäft 229.39 Unternehmen 284.744 Ausgefallene Positionen 15.97 Sonstige Risikopositionen (z. B. Beteiligungen, Verbriefungen und sonstige Aktiva, die keine Kreditverpflichtungen sind) 36.865 13

Offenlegungsbericht nach Art. 435 bis 455 CRR zum 31.12.217 Prozess zur Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung Dem Risiko einer übermäßigen Verschuldung wird bei uns im Haus im Planungs und Strategieprozess Rechnung getragen. Die Vermeidung einer übermäßigen Verschuldung ist bei uns eingebettet in unsere Bilanzstruktursteuerung. Beschreibung der Einflussfaktoren Die Verschuldungsquote betrug zum 31.12.217 7,89 %. Folgende wesentliche Einflussfaktoren, die während des Berichtszeitraums Auswirkungen auf die Verschuldungsquote hatten, lagen dabei vor: Änderungen in der Kernkapitalausstattung bilanzielle Änderungen gemäß Lagebericht Diese Faktoren haben sich im Berichtsjahr nicht wesentlich geändert. 14

Anhang I Geschäftsguthaben (CET1) 1 Emittent VRBank Passau eg 2 einheitliche Kennung (z.b. CUSIP, ISIN oder BloombergKennung für Privatplatzierung) k.a. 3 Für das Instrument geltendes Recht GenG Aufsichtsrechtliche Behandlung 4 CRRÜbergangsregelungen hartes Kernkapital 5 CRRRegelungen nach der Übergangszeit hartes Kernkapital 6 Anrechenbar auf Solo/Konzern/Solo und Konzernebene Soloebene 7 Instrumenttyp (Typen von jedem Land zu spezifizieren) Geschäftsguthaben gem. Art. 29 CRR 8 Auf aufsichtsrechtliche Eigenmittel anrechenbarer Betrag (in, Stand letzter Meldestichtag) 6.237 9 Nennwert des Instruments 6.237 9a Ausgabepreis 1% 9b Tilgungspreis 1% 1 Rechnungslegungsklassifikation Passivum fortgeführter Einstandswert 11 Ursprüngliches Ausgabedatum fortlaufend 12 Unbefristet oder mit Verfallstermin unbefristet 13 Ursprünglicher Fälligkeitstermin keine Fälligkeit 14 Durch Emittenten kündbar mit vorheriger Zustimmung der Aufsicht nein 15 Wählbarer Kündigungstermin, bedingte Kündigungstermine und Tilgungsbetrag k.a. 16 Spätere Kündigungstermine, wenn anwendbar k.a. Coupons / Dividenden 17 variable Dividenden/Couponzahlungen variabel 18 Nominalcoupon und etwaiger Referenzindex k.a. 19 Bestehen eines "DividendenStopps" nein 2a Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (zeitlich) vollständig diskretionär 2b Vollständig diskretionär, teilweise diskretionär oder zwingend (in Bezug auf den Betrag) vollständig diskretionär 21 Bestehen einer Kostenanstiegsklausel oder eines anderen Tilgungsanreizes nein 22 Nicht kumulativ oder kumulativ nicht kumulativ 23 Wandelbar oder nicht wandelbar nicht wandelbar 24 Wenn wandelbar: Auslöser für die Wandlung k.a. 25 Wenn wandelbar: ganz oder teilweise k.a. 26 Wenn wandelbar: Wandlungsrate k.a. 27 Wenn wandelbar: Wandlung obligatorisch oder fakultativ k.a. 28 Wenn wandelbar: Typ des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 29 Wenn wandelbar: Emittent des Instruments, in das gewandelt wird k.a. 3 Herabschreibungsmerkmale ja 31 Bei Herabschreibung: Auslöser für die Herabschreibung Verlustverteilung gem. 19 Abs. 1 GenG 32 Bei Herabschreibung: ganz oder teilweise ganz oder teilweise 33 Bei Herabschreibung: dauerhaft oder vorübergehend vorübergehend 34 Bei vorübergehender Herabschreibung: Mechanismus der Wiederzuschreibung Nach Verlustabschreibung muss der Gewinnanteil dem Geschäftsanteil bis zur Volleinzahlung wieder gutgeschrieben werden. 35 Position in der Rangfolge im Liquidationsfall (das jeweils ranghöhere Instrument nennen) nicht nachrangige Verbindlichkeiten 36 Unvorschriftsmäßige Merkmale der gewandelten Instrumente nein 37 Ggf. unvorschriftsmäßige Merkmale nennen k.a. Seite 1 von 1

Anhang II zum Offenlegungsbericht Eigenmittel während der Übergangszeit Stand 31.12.217 VRBank Passau eg (A) (B) (C) Betrag am Tag der Offenlegung in Verweis auf Artikel in der EU Verordnung (EU) Nr. 575/213 Beträge; die der Behandlung vor der Verordnung (EU) Nr. 575/213 unterliegen oder vorgeschriebener Restbetrag gemäß Verordnung (EU) Nr. 575/213 in Hartes Kernkapital (CET1): Instrumente und Rücklagen 1 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 6.237 26 (1), 27, 28, 29, Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 davon: Geschäftsguthaben 6.237 Verzeichnis der EBA gem. Art. 26 Abs. 3 2 Einbehaltene Gewinne 2 26 (1) (c) 3 Kumuliertes sonstiges Ergebnis (und sonstige Rücklagen, zur Berücksichtigung nicht realisierter Gewinne und Verluste nach den anwendbaren Rechnungslegungsstandards 78.74 26 (1) 3a Fonds für allgemeine Bankrisiken 16.85 26 (1) (f) 4 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 3 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das CET1 ausläuft. Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 218 486 (2) 483 (2) 5 Minderheitsbeteiligungen (zulässiger Betrag in konsolidiertem CET1). 84, 479, 48 5a Von unabhängiger Seite geprüfte Zwischengewinne, abzüglich aller vorhersehbaren Abgaben und Dividenden 26 (2) 6 Hartes Kernkapital (CET1) vor regulatorischen Anpassungen 11.784 Hartes Kernkapital (CET1): regulatorische Anpassungen 7 Zusätzliche Bewertungsanpassungen (negativer Betrag) 34, 15 8 Immaterielle Vermögenswerte (verringert um entsprechende Steuerschulden) (negativer Betrag) 15 36 (1) (b), 37 472 (4) 9 In der EU: leeres Feld 1 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, ausgenommen derjenigen, die aus temporären Differenzen resultieren (verringert um die Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 11 Rücklagen aus Gewinnen oder Verlusten aus zeitwertbilanzierten Geschäften zur Absicherung von Zahlungsströmen 12 Negative Beträge aus der Berechnung der erwarteten Verlustbeträge 36 (1) (c), 38, 472 (5) 33 (a) 36 (1) (d), 4, 159, 472 (6) 1

Anhang II zum Offenlegungsbericht Eigenmittel während der Übergangszeit Stand 31.12.217 13 Anstieg des Eigenkapitals, der sich aus verbrieften Aktiva ergibt (negativer Betrag) 14 Durch Veränderungen der eigenen Bonität bedingte Gewinne oder Verluste aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten eigenen Verbindlichkeiten 15 Vermögenswerte aus Pensionsfonds mit Leistungszusage (negativer Betrag) 16 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 17 Positionen in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen 18 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 19 Direkte, indirekte und synthetische Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 2 In der EU: leeres Feld 2a Forderungsbetrag aus folgenden Posten, denen ein Risikogewicht von 1 25% zuzuordnen ist, wenn das Institut als alternative jenen Forderungsbetrag vom Betrag der Posten des harten Kernkapitals abzieht 2b davon: qualifizierte Beteiligungen außerhalb des Finanzsektors (negativer Betrag) 32 (1) 33 (b) 36 (1) (e), 41, 472 (7) 36 (1) (f), 42, 472 (8) 36 (1) (g), 44, 472 (9) 36 (1) (h), 43, 45, 46, 49 (2) (3), 79, 472 (1) 36 (1) (i), 43, 45, 47, 48 (1) (b), 49 (1) bis (3), 79, 47, 472 (11) 36 (1) (k) 36 (1) (k) (i), 89 bis 91 2c davon: Verbriefungspositionen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (ii), 243 (1) (b), 244 (1) (b), 258 2d davon: Vorleistungen (negativer Betrag) 36 (1) (k) (iii), 379 (3) 21 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (über dem Schwellenwert von 1%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen von Art. 38 Abs. 3 erfüllt sind) (negativer Betrag) 22 Betrag, der über dem Schwellenwert von 15% liegt (negativer Betrag) 23 davon: direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält 24 In der EU: leeres Feld 25 davon: von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 47, 472 (5) 48 (1) 36 (1) (i), 48 (1) (b), 47, 472 (11) 36 (1) (c), 38, 48 (1) (a), 47, 472 (5) 2

Anhang II zum Offenlegungsbericht Eigenmittel während der Übergangszeit Stand 31.12.217 25a Verluste des laufenden Geschäftsjahres (negativer Betrag) 25b Vorhersehbare steuerliche Belastung auf Posten des harten Kernkapitals (negativer Betrag) 26 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRRBehandlung unterliegen 26a Regulatorische Anpassungen im Zusammenhang mit nicht realisierten Gewinnen und Verlusten gem. Art. 467 und 468 26b Vom harten Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs und Korrekturposten und gem. der VorCRR Behandlung erforderliche Abzüge 27 Betrag der von den Posten des zusätzlichen Kernkapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das zusätzliche Kernkapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 28 Regulatorische Anpassungen des harten Kernkapitals (CET1) insgesamt 29 Hartes Kernkapital (CET1) 11.769 Zusätzliches Kernkapital (AT1): Instrumente 36 (1) (a), 472 (3) 36 (1) (l) 15 481 36 (1) (j) 3 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 51, 52 31 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Eigenkapital eingestuft 32 davon: gemäß anwendbaren Rechnungslegungsstandards als Passiva eingestuft 33 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 4 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das AT1 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 218 34 Zum konsolidierten zusätzlichen Kernkapital zählende Instrumente des qualifizierten Kernkapitals (einschl. nicht in Zeile 5 enthaltener Minderheitsbeteiligungen), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 35 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 36 Zusätzliches Kernkapital (AT1) vor regulatorischen Anpassungen Zusätzliches Kernkapital (AT1): regulatorische Anpassungen 486 (3) 483 (3) 85, 86, 48 486 (3) 37 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals (negativer Betrag) 38 Positionen in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 52 (1) (b), 56 (a), 57, 475 (2) 56 (b), 58, 475 (3) 3

Anhang II zum Offenlegungsbericht Eigenmittel während der Übergangszeit Stand 31.12.217 39 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 4 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 41 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRR Behandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelung gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/213 gelten (d.h. CRR Restbeträge) 41a Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 (davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw) 41b Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 (davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des Ergänzungskapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 41c Vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs und Korrekturposten und gem. der VorCRR Behandlung erforderliche Abzüge davon:... 481 42 Betrag der von den Posten des Ergänzungskapitals in Abzug zu bringenden Posten, der das Ergänzungskapital des Instituts überschreitet (negativer Betrag) 43 Regulatorische Anpassungen des zusätzlichen Kernkapitals (AT1) insgesamt 44 Zusätzliches Kernkapital (AT1) 45 Kernkapital (T1 = CET1 + AT1) 11.769 Ergänzungskapital (T2): Instrumente und Rücklagen 56 (c), 59, 6, 79, 475 (4) 56 (d), 59, 79, 475 (4) 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8), 472 (9), 472 (1) (a), 472 (11) (a) 477, 477 (3), 477 (4) (a) 467, 468, 481 56 (e) 46 Kapitalinstrumente und das mit ihnen verbundene Agio 62, 63 47 Betrag der Posten im Sinne von Art. 484 Abs. 5 zuzüglich des mit ihnen verbundenen Agios, dessen Anrechnung auf das T2 ausläuft Staatliche Kapitalzuführungen mit Bestandsschutz bis 1. Januar 218 17.24 486 (4) 483 (4) 4

Anhang II zum Offenlegungsbericht Eigenmittel während der Übergangszeit Stand 31.12.217 48 Zum konsolidierten Ergänzungskapital zählende qualifizierte Eigenmittelinstrumente (einschl. nicht in Zeilen 5 bzw. 34 enthaltener Minderheitsbeteiligungen und AT1 Instrumente), die von Tochterunternehmen begeben worden sind und von Drittparteien gehalten werden 49 davon: von Tochterunternehmen begebene Instrumente, deren Anrechnung ausläuft 87, 88, 48 486 (4) 5 Kreditrisikoanpassungen 8.445 62 (c) und (d) 51 Ergänzungskapital (T2) vor regulatorischen Anpassungen Ergänzungskapital (T2): regulatorische Anpassungen 25.469 52 Direkte und indirekte Positionen eines Instituts in eigenen Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen (negativer Betrag) 53 Positionen in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, die eine Überkreuzbeteiligung mit dem Institut eingegangen sind, die dem Ziel dient, dessen Eigenmittel künstlich zu erhöhen (negativer Betrag) 54 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 54a davon: neue Positionen, die keinen Übergangsbestimmungen unterliegen 54b davon: Positionen, die vor dem 1. Januar 213 bestanden und Übergangsbestimmungen unterliegen 55 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des Ergänzungskapitals und nachrangigen Darlehen von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) (negativer Betrag) 56 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals in Bezug auf Beträge, die der VorCRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/213 gelten (d. h. CRRRestbeträge) 56a Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom harten Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 472 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 (davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. materielle Zwischenverluste (netto), immaterielle Vermögenswerte, Ausfälle von Rückstellungen für zu erwartende Verluste usw.) 56b Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringende Restbeträge in Bezug auf vom zusätzlichen Kernkapital in Abzug zu bringende Posten während der Übergangszeit gem. Art. 475 der Verordnung (EU) Nr. 575/213 63 (b) (i), 66 (a) 67, 477 (2) 66 (b), 68, 477 (3) 66 (c), 69, 7, 79, 477 (4) 66 (d), 69, 79, 477 (4) 472, 472 (3) (a), 472 (4), 472 (6), 472 (8) (a), 472 (9), 472 (1) (a), 472 (11) (a) 475, 475 (2) (a), 475 (3), 475 (4) (a) 5

Anhang II zum Offenlegungsbericht Eigenmittel während der Übergangszeit Stand 31.12.217 (davon Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 56c Vom Ergänzungskapital in Abzug zu bringender oder hinzuzurechnender Betrag in Bezug auf zusätzliche Abzugs und Korrekturposten und gem. der VorCRR Behandlung erforderliche Abzüge 57 Regulatorische Anpassungen des Ergänzungskapitals (T2) insgesamt 58 Ergänzungskapital (T2) 25.469 59 Eigenkapital insgesamt (TC = T1 + T2) 127.238 59a Gesamtrisikobetrag in Bezug auf Beträge, die der Vor CRRBehandlung und Behandlungen während der Übergangszeit unterliegen, für die Auslaufregelungen gem. der Verordnung (EU) Nr. 575/213 gelten (d. h. CRR Restbeträge) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, verringert um entsprechende Steuerschulden, indirekte Positionen in eigenen Instrumenten des harten Kernkapitals usw.) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. Überkreuzbeteiligungen an Instrumenten des zusätzlichen Kernkapitals, direkte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) (Zeile für Zeile aufzuführende Posten, z. B. indirekte Positionen in Instrumenten des eigenen Ergänzungskapitals, indirekte Positionen nicht wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche, indirekte Positionen wesentlicher Beteiligungen am Kapital anderer Unternehmen der Finanzbranche usw.) 6 Gesamtrisikobetrag 732.6 Eigenkapitalquoten und puffer 61 Harte Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 62 Kernkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 63 Gesamtkapitalquote (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 64 Institutsspezifische Anforderung an Kapitalpuffer (Mindestanforderung an die harte Kernkapitalquote nach Art. 92 (1) (a) zuzüglich der Anforderungen an Kapitalerhaltungspuffer und antizyklische Kapitalpuffer, Systemrisikopuffer und Puffer für systemrelevante Institute (GSRI oder ASRI), ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 65 davon: Kapitalerhaltungspuffer 1,25 66 davon: antizyklischer Kapitalpuffer, 467, 468, 481 13,89 92 (2) (a), 465 13,89 92 (2) (b), 465 17,37 92 (2) (c) 5,75 CRD 128, 129, 13 6

Anhang II zum Offenlegungsbericht Eigenmittel während der Übergangszeit Stand 31.12.217 67 davon: Systemrisikopuffer, 67a davon: Puffer für global systemrelevante Institute (G SRI) oder andere systemrelevante Institute (ASRI) 68 Verfügbares hartes Kernkapital für die Puffer (ausgedrückt als Prozentsatz des Gesamtrisikobetrags) 69 (in EUVerordnung nicht relevant) 7 (in EUVerordnung nicht relevant) 71 (in EUVerordnung nicht relevant) Eigenkapitalquoten und puffer, CRD 131 9,39 CRD 128 72 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Kapitalinstrumenten von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut keine wesentliche Beteiligung hält (weniger als 1% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 73 Direkte und indirekte Positionen des Instituts in Instrumenten des harten Kernkapitals von Unternehmen der Finanzbranche, an denen das Institut eine wesentliche Beteiligung hält (mehr als 1% und abzüglich anrechenbarer Verkaufspositionen) 74 In der EU: leeres Feld 75 Von der künftigen Rentabilität abhängige latente Steueransprüche, die aus temporären Differenzen resultieren (unter dem Schwellenwert von 1%, verringert um entsprechende Steuerschulden, wenn die Bedingungen nach Art. 38 (3) erfüllt sind) 1.497 36 (1) (h), 45, 46, 472 (1), 56 (c), 59, 6, 475 (4), 66 (c), 69, 7, 477 (4) 36 (1) (i), 45, 48, 47, 472 (11) 36 (1), (c), 38, 48, 47, 472 (5) Anwendbare Obergrenzen für die Einbeziehung von Wertberichtigungen in das Ergänzungskapital 76 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der Standardansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 77 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des Standardansatzes 78 Auf das Ergänzungskapital anrechenbare Kreditrisikoanpassungen in Bezug auf Forderungen, für die der auf Internen Beurteilungen basierende Ansatz gilt (vor Anwendung der Obergrenze) 79 Obergrenze für die Anrechnung von Kreditrisikoanpassungen auf das Ergänzungskapital im Rahmen des auf Internen Beurteilungen basierenden Ansatzes 8.445 62 8.445 62 62 62 Eigenkapitalinstrumente, für die die Auslaufregelungen gelten (anwendbar nur vom 1. Januar 213 bis 1. Januar 222) 8 Derzeitige Obergrenze für CET1Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 81 Wegen Obergrenze aus CET1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 82 Derzeitige Obergrenze für AT1Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 484 (3), 486 (2) und (5) 484 (3), 486 (2) und (5) 484 (4), 486 (3) und (5) 7

Anhang II zum Offenlegungsbericht Eigenmittel während der Übergangszeit Stand 31.12.217 83 Wegen Obergrenze aus AT1 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 84 Derzeitige Obergrenze für T2Instrumente, für die die Auslaufregelungen gelten 85 Wegen Obergrenze aus T2 ausgeschlossener Betrag (Betrag über die Obergrenze nach Tilgungen und Fälligkeiten) 484 (4), 486 (3) und (5) 17.24 484 (5), 486 (4) und (5) 14.38 484 (5), 486 (4) und (5) 8