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Transkript:

Nr. 34 vom 21. August 2008 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Hg.: Die Präsidentin der Referat Rechtsangelegenheiten in Studium und Lehre Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft des Departments Sozialwissenschaften der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Vom 25. Juni 2008 Das Präsidium der hat am 14. August 2008 die am 25. Juni 2008 vom Departmentsausschuss Sozialwissenschaften der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften auf Grund von 9 Absatz 3 des Gesetzes zur Bildung der Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften der (WiSoG) vom 8. Februar 2005 (HmbGVBl. S. 28) beschlossene Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den Studiengang Politikwissenschaft als Fach eines Studiengangs mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) vom 23. Januar 2008 gemäß 108 Absatz 1 HmbHG genehmigt. Edmund-Siemers-Allee 1 D-20146 Hamburg www.uni-hamburg.de

1 Die Fachspezifischen Bestimmungen für den Bachelorstudiengang Politikwissenschaft vom 25. Juni 2008 werden wie folgt geändert: 1. In Zu 4 Absatz 2: Gliederung des Studiums wird in Absatz 2 Satz 2 der Halbsatz nach dem Komma das Praktikum im Praxismodul 3 (PM3), das innerhalb des ersten bis sechsten Fachsemester zu absolvieren ist, wird in der Aufbauphase durch eine Übung ergänzt ersatzlos gestrichen. Nach Satz 3 wird folgender Satz neu eingefügt: Das Praxismodul 3 (PM3) ist innerhalb des ersten bis sechsten Fachsemesters zu absolvieren. 2. In Zu 4 Absatz 2: Gliederung des Studiums werden in Absatz 3 Satz 3 nach dem Wort ist die Wörter neben dem Praktikumsbericht neu eingefügt. 3. In Zu 4 Absatz 3 und Absatz 4: Modulstruktur wird in Absatz 1 Buchstabe c) nach der Textstelle Methoden II die Angabe 4 LP durch 6 LP ersetzt. 4. In Zu 4 Absatz 3 und Absatz 4: Modulstruktur wird in Absatz 4 Buchstabe c) die Angabe 16 LP durch 14 LP ersetzt. 5. In Zu 4 Absatz 3 und Absatz 4: Modulstruktur werden in Absatz 5 Satz 1 nach der Textstelle (BM1) die Wörter sowie 2 polyvalente LP des Tutoriums bzw. der Übung im Methodenmodul 2 (MM2) neu eingefügt. In Satz 2 werden nach der Textstelle (BM1) die Wörter und des Tutoriums bzw. der Übung des Methodenmoduls 2 (MM2) neu eingefügt. 6. In Zu 5 Satz 2: Lehrveranstaltungsarten wird nach dem ersten Spiegelstrich folgender Spiegelstrich neu eingefügt: - Vorlesung mit Tutorium. 7. In Zu 13 Absatz 4: Studienleistung und Prüfungsarten wird in Absatz 2 Buchstabe e) Satz 1 nach dem Wort sollen die Wörter im Umfang von fünf bis zehn Seiten neu eingefügt. Satz 2 wird gestrichen und durch Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: ersetzt. Seite 2

8. Die Modulbeschreibung für das Modul Methodenmodul 2 (MM2) wird gestrichen und durch folgende Modulbeschreibung ersetzt: Modul: Modultitel: Modultyp: Methodenmodul 2 (MM2) Methoden II Pflichtmodul Qualifikationsziele - Erweiterung der methodischen Kenntnisse und Kompetenzen in statistischen Analyseverfahren und der qualitativen Sozialforschung. - Fähigkeit, geeignete Methoden für eine spezifische Fragestellung auszuwählen und anzuwenden. - Fähigkeit der kritischen und methodisch reflektierten Beurteilung von statistischen Daten und Forschungsergebnissen. Inhalte Es ist eine der folgenden Wahlpflichtvorlesungen zu absolvieren: - Vorlesung 1: Strategien, Formen und Anwendung quantitativer Verfahren zur Analyse empirischer Daten (u.a. deskriptive Statistik und schließende Statistik). - Vorlesung 2: Strategien, Formen und Anwendung qualitativer Verfahren zur Analyse empirischer Daten (u.a. qualitative und quantitative Forschung im Vergleich, theoretische Positionen und Modelle, methodische Vorgehensweise). Lehrformen - Vorlesung 1: 2 SWS 3. Fachsemester mit Tutorium: 2 SWS 3. Fachsemester - Vorlesung 2: 2 SWS 4. Fachsemester mit Tutorium: 2 SWS 4. Fachsemester Unterrichtssprache für die Teilnahme Verwendbarkeit Art, und Sprache der (Teil-)Prüfung(en) Deutsch oder Englisch; die konkrete Unterrichtssprache wird vor Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. B.A. Pol.: Mindestens 3. Fachsemester; didaktische Grundlage sind die Inhalte des Methodenmoduls MM1. B.A. Pol.: Pflichtmodul im 3. oder 4. Fachsemester. Jene Wahlpflichtvorlesung, quantitative Analyseverfahren bzw. qualitative Analyseverfahren, die nicht im Rahmen dieses Moduls absolviert wird/wurde, kann im Wahlbereich belegt werden. WB: Die Vorlesung ist verwendbar im Wahlbereich aller B.A.-/B.Sc.-Studiengänge. Die Modulprüfung findet in Form einer Klausur während oder am/nach Ende der Lehrveranstaltung statt (je nach Teilnahme an der jeweiligen Lehrveranstaltung im 3. oder 4. Fachsemester). Die Zulassung zur Klausur setzt die regelmäßige Teilnahme an der Vorlesung, die regelmäßige und aktive Teilnahme am Tutorium bzw. an der Übung sowie ggf. die Erbringung von Studienleistungen voraus. Art und Anzahl der Studienleistungen werden am Beginn der Lehrveranstaltungen bekannt gegeben. Prüfungssprache ist i.d.r. die Unterrichtssprache. Anderslautende Absprachen können mit der/dem Lehrenden vereinbart werden. Seite 3

Arbeitsaufwand (Teilleistungen) Gesamtarbeitsaufwand Häufigkeit des Angebots Dauer Vorlesung mit Tutorium/Übung: 6 LP 1 x im Jahr 1 Semester 4 LP 2 LP 9. In der Modulbeschreibung Praxismodul 2 (PM2) wird in der Zeile Qualifikationsziele nach dem zweiten Spiegelstrich folgender Spiegelstrich neu eingefügt: - Erkennen von Berufsperspektiven sowie Erleichterung des Übergangs in die Berufswelt. In der Zeile Inhalte wird nach dem dritten Spiegelstrich folgender Spiegelstrich neu eingefügt: - Berufsfelder und Berufsperspektiven für Politikwissenschaftlerinnen und Politikwissenschaftler. 10. Die Modulbeschreibung Praxismodul 3 (PM3) wird gestrichen und durch folgende Modulbeschreibung ersetzt: Modul: Modultitel: Modultyp: Praxismodul 3 (PM3) Praktikum Pflichtmodul Qualifikationsziele - Vermittlung allgemeiner berufsqualifizierender Kompetenzen sowie fach- und berufsspezifischer Schlüsselqualifikationen. - Kenntnis grundlegender betrieblicher Strukturen sowie von Problemfeldern und Anforderungen im betrieblichen Alltag. - Reflexion theoretischer Konzepte in der Praxis. - Erkennen der persönlichen Eignung und Fähigkeiten in der Arbeitswelt sowie Erleichterung des Übergangs in die Berufswelt. Inhalte - Berufsfeldanalyse, kritische Reflexion der im Studium erworbenen Fachkenntnisse und Qualifikationen in der Praxis sowie in Bezug auf potenzielle Beschäftigungsfelder. - Allgemeine und fachspezifische Erfahrungen in der Arbeitsund Berufswelt. Lehrformen - Praktikum: ca. 420 Arbeitsstunden zwischen dem 1. und 6. Fachsemester Unterrichtssprache für die Teilnahme Verwendbarkeit - Keine B.A. Pol.: Pflichtmodul Seite 4

Art, und Sprache der (Teil-)Prüfung(en) Gesamtarbeitsaufwand Häufigkeit des Angebots Dauer Die Modulprüfung findet in Form des Praktikumsberichtes statt (bis zum Ende des 6. Fachsemesters). Das Praktikum muss in einem für Politikwissenschaftlerinnen oder Politikwissenschaftler potenziellen Berufsfeld absolviert werden/worden sein. Vor allem folgende Bereiche kommen dafür in Frage: - Planung und Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden, - parlamentarische Dienste in Bund, Ländern und Gemeinden, - Parteien, Fraktionen, Interessenorganisationen, - Privatwirtschaft, insbesondere multinationale Unternehmen und Politikberatung, - europäische und internationale Dienste und Organisationen, - Medien, Öffentlichkeitsarbeit, - politische Bildung, - wissenschaftliche Institutionen und universitäre Einrichtungen. Prüfungssprache ist Deutsch oder Englisch. Anderslautende Absprachen können mit der/dem Lehrenden vereinbart werden. 14 LP - Das Praktikum hat eine Dauer von 11 Wochen Vollzeittätigkeit (innerhalb des ersten bis sechsten Fachsemesters). 2 Die Änderungen treten nach der Genehmigung durch das Präsidium in Kraft. Sie gelten erstmalig für Studierende, die ihr Studium zum Wintersemester 2008/2009 aufnehmen. Hamburg, den 14. August 2008 Seite 5