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Transkript:

DGUV Landesverband Südwest, Postfach 10 14 80, 69004 Heidelberg An die Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte in Baden-Württemberg und im Saarland Ihr Zeichen: Ihre Nachricht vom: Unser Zeichen: D 41/Et-Ro Ansprechpartner/in: Olaf Ernst Telefon: +49 (6221) 5108 15200 Telefax: +49 (6221) 5108 15099 E-Mail: olaf.ernst@dguv.de Datum: 31. Januar 2017 Rundschreiben D 02/2017 Informationen zum Modellprojekt Dienstunfallfürsorge der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) Sehr geehrte Damen und Herren, im Namen der Unfallversicherung Bund und Bahn geben wir die nachfolgende Information an Sie weiter: Zum 01. Januar 2017 hat der Gesetzgeber der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) in einem Modellprojekt die Wahrnehmung wesentlicher Aufgaben der Dienstunfallfürsorge in der Bundesverwaltung übertragen. Das Modellprojekt ist zunächst auf vier Jahre befristet; angesprochen ist der Personenkreis der Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundessozialgerichts, des Bundesarbeitsgerichts, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, des Bundesversicherungsamts, der Bundesagentur für Arbeit sowie der Richterinnen und Richter des Bundessozialgerichts und des Bundesarbeitsgerichts. Vorrangiges Ziel des Projekts ist es, die bewährten Strukturen und Instrumente der gesetzlichen Unfallversicherung für die Durchführung der Dienstunfallfürsorge nutzbar zu machen. Dies soll verunfallten Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern insbesondere nach dem Eintritt von Dienstunfällen mit schwereren Verletzungen zugutekommen. Das Modellprojekt besteht aus einem obligatorischem und einem fakultativen Teil. Pflichtaufgaben der UVB sind die Entscheidung über die Anerkennung der Dienstunfälle einschließlich etwaiger Unfallausgleiche, die Erstattung der Heilverfahrenskosten, den Ersatz von Sachschäden einschließlich des Regresses sowie über etwaige Widersprüche. Die Teilnahme an der Heilverfahrenssteuerung der UVB ist für die Betroffenen dagegen freiwillig. Hierfür gilt folgendes Verfahren: 1 / 2 Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.v. (DGUV) Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Kurfürsten-Anlage 62 69115 Heidelberg Telefon +49 6221 5108-0 Telefax +49 6221 5108-15099 E-Mail lv-suedwest@dguv.de Internet www.dguv.de/landesverbaende Bank Commerzbank AG IBAN DE27 3804 0007 0333 3200 00 BIC COBADEFFXXX USt-ID-Nr. DE123 382 489 Steuer-Nr. 222/5751/0325 IK 12 05 9148 1

- Die Verunfallten suchen nach dem Eintritt eines Dienstunfalls einen D-Arzt auf und erklären unter Vorlage der Informationskarte (Anlage) ihren Wunsch, das Heilverfahren von der UVB durchführen zu lassen. - Der D-Arzt lässt die Schweigepflichtentbindungserklärung und den Auftrag Beratungsund Betreuungsangebot (Anlage) unterzeichnen und übersendet diese der UVB. - Die Durchführung des Heilverfahrens richtet sich grundsätzlich nach der Heilverfahrensverordnung vom 25. April 1979. Der Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger sowie die Richtlinien und Empfehlungen der DGUV sind analog anzuwenden; insbesondere gelten die Heilverfahrensarten und Berichtspflichten des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger. - Über die Untersuchung und Behandlung erstellt der D-Arzt Berichte. Die Formtexte der DGUV können verwendet werden; die Übermittlung der Berichte an die UVB kann mittels DALE erfolgen. In jedem Bericht ist anzugeben, dass es sich um einen Fall des Modellprojekts Dienstunfallfürsorge handelt. - Die Leistungen werden privatärztlich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der UVB; eine Rechnungstellung an die Verunfallten findet nicht statt. Für die Formularberichte gelten nachstehende Vergütungen: UV-GOÄ Berichtsvordruck GOÄ Satz Gebühr in EUR 110 F1100 70 3,5-fach 8,16 115 F2100 75 2,3-fach 17,43 117 F1110 75 3,5-fach 26,52 119 F1114 75 3,5-fach 26,52 132 F1000 75 2,3-fach 17,43 134 F2106 75 2,3-fach 17,43 145 F2900 70 2,3-fach 5,36 Wünschen die Verunfallten von dem Betreuungs- und Beratungsangebot keinen Gebrauch zu machen, findet der Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger keine analoge Anwendung. Die Leistungen werden nach der GOÄ abgerechnet. Die Rechnungstellung erfolgt an die Verunfallten; eine Abrechnung unmittelbar mit der UVB findet nicht statt." Für Ihre freiwillige Unterstützung dieses Verfahrens bedanken wir uns auch im Namen der UVB ganz herzlich. Sollten Sie ergänzende Fragen zum Modellprojekt Dienstunfallfürsorge haben, sind diese ausschließlich an die Unfallkasse Bund und Bahn zu richten. Bitte beachten Sie hierzu die beigefügten Kontaktdaten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Olaf Ernst Geschäftsstellenleiter 2 / 2

Wi rs i ndf ürsi eda. Wes er s t r aße47 26382Wi l hel ms hav en T el ef on:04421407 1 200 F ax : 044215 0031 202 di ens t unf al l f uer s or ge@uv bundbahn. de www. uv bundbahn. de/ di ens t unf al l

Name Vorname geboren Dienststelle Private Anschrift Straße Hausnummer PLZ Ort Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht Im Zusammenhang mit meinem am erlittenen Unfall entbinde ich, - die Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen und -ärzte die mich aktuell behandeln oder in der Vergangenheit behandelt haben sowie die begutachtenden Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen und -ärzte, - die medizinischen und physiotherapeutischen Einrichtungen, - die Krankenkasse und Krankenversicherung, - die gesetzliche Renten- und Unfallversicherung, - die für Behindertenangelegenheiten zuständigen Ämter (z. B. Versorgungsämter, Landschaftsverbände, u. a.), - die Beihilfestelle von ihrer Schweigepflicht - gegenüber der Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) soweit dies für die sachgerechte Bearbeitung der Dienstunfallangelegenheit erforderlich ist (einschließlich der Auskünfte über etwaige Vorerkrankungen an dem verletzten Körperteil), - gegenüber allen mich im Rahmen von angeordneten amts-, vertrauens- und sonstigen ärztlichen Untersuchungen behandelnden Ärztinnen, Ärzten, Zahnärztinnen und -ärzten sowie medizinischen Einrichtungen. Ich bin damit einverstanden, dass Daten aus den bei der UVB geführten Dienstunfallunterlagen den mit der Begutachtung beauftragten Personen zwecks sachgerechter Erledigung ihrer Aufgaben überlassen werden. Ort, Datum Unterschrift Bitte zurücksenden an Unfallversicherung Bund und Bahn - Dienstunfallfürsorge - 26380 Wilhelmshaven

Beratungs- und Betreuungsangebot der Unfallversicherung Bund und Bahn in der Dienstunfallfürsorge Seit dem 01. Januar 2017 übernimmt die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) in einem vierjährigen Modellprojekt wesentliche Aufgaben der Dienstunfallfürsorge. Betroffen sind die Beamtinnen und Beamten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundessozialgerichts, des Bundesarbeitsgerichts, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, des Bundesversicherungsamts, der Bundesagentur für Arbeit sowie die Richterinnen und Richter des Bundessozialgerichts und des Bundesarbeitsgerichts. In dem Modellprojekt obliegt der UVB die Entscheidung über die Anerkennung der Dienstunfälle, die Erstattung der Heilverfahrenskosten an die Betroffenen, den Ersatz von Sachschäden einschließlich des Regresses sowie über etwaige Widersprüche. Bei Bedarf veranlasst sie auch die medizinische Begutachtung und entscheidet über die Gewährung eines Unfallausgleichs. Wenn Sie dies wünschen, berät und betreut die UVB Sie auch bei der Durchführung des Heilverfahrens bis hin zur kompletten Übernahme der Überwachung und Steuerung der Rehabilitation. Eine Recherche und Auswahl von Fachärzten ist dann nicht erforderlich; die UVB veranlasst, dass Sie nach der Erstuntersuchung durch einen Durchgangsarzt - je nach Art und Schwere der Verletzung in die geeignete fachärztliche Behandlung überwiesen werden. Zurückgreifen kann die UVB dabei auf ihre Erfahrung und Spezialisierung bei der unfallmedizinischen Behandlung sowie auf ein Netzwerk von ausgewählten und zugelassenen Kliniken und speziellen berufsgenossenschaftlichen Einrichtungen. Davon können Sie insbesondere nach Dienstunfällen mit schwereren Verletzungen profitieren. Denn die rasche Überweisung in die fachärztliche Behandlung ist in diesen Fällen für den erfolgreichen Verlauf des Heilverfahrens von besonderer Bedeutung. Nach schweren Unfallverletzungen führt die UVB auch das Rehabilitationsmanagement durch. Die Rehabilitationsmanagerinnen und Rehabilitationsmanager nehmen nach dem Unfall frühzeitig persönlichen Kontakt zu den Verunfallten bzw. ihren Angehörigen auf. Zusammen mit Ihnen und den behandelnden Ärzten vereinbaren sie einen individuellen Rehabilitationsplan, der fortan die Grundlage für die Überwachung und Steuerung des Heilverfahrens bildet. Die Rehabilitationsmanagerinnen und Rehabilitationsmanager begleiten die Rehabilitation fortlaufend als persönliche Ansprechperson für die Unfallverletzten und organisieren bei Bedarf auch ihre Wiedereingliederung am Arbeitsplatz. Hinweis: Die Inanspruchnahme dieses Beratungs- und Betreuungsangebots ist freiwillig; Ihnen entstehen hierdurch keine Kosten. Das Heilverfahren wird auf der Grundlage privatärztlicher Behandlung durchgeführt. Eine Rechnungsstellung an Sie findet nicht statt. Die Abrechnung der Heilverfahrenskosten übernimmt die UVB unmittelbar mit den Ärzten, Kliniken und sonstigen Leistungserbringern. Wenn Sie das Beratungs- und Betreuungsangebot der UVB annehmen möchten, unterzeichnen Sie bitte die anliegende Erklärung und senden Sie diese zurück. Seite 1 von 2

Name Vorname geboren Dienststelle Private Anschrift Straße Hausnummer PLZ Ort Erklärung Ich wünsche, die Überwachung und Steuerung des durch meinen Unfall veranlassten Heilverfahrens durch die UVB durchführen zu lassen. Ort, Datum Unterschrift Bitte zurücksenden an Unfallversicherung Bund und Bahn - Dienstunfallfürsorge - 26380 Wilhelmshaven Seite 2 von 2