GORI 17 IMPRÄGNIERGRUND

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Transkript:

2-fach Schutz gegen Bläue + holzzerstörende Pilze Für nicht tragende, maß - bzw. nicht maßhaltige Bauteile ohne Erdkontakt gemäß DIN 68800 Teil 3. Erfüllt die Anforderungen der EN 113 und EN 152. ARGE Holzschutzmittel. Auch für die Verwendung in Österreich geprüft. Verbessert die Haftung nachfolgender Anstriche. Systemabgestimmt mit Gori Produkten für Aussen. Imprägniergrund auf Wasserbasis, geruchsarm. 1. Allgemeine Beschreibung 1.1 Produktbezeichnung 1.2 Hersteller PPG Coatings Deutschland GmbH. 1.3 Produktart Flüssige, gebrauchsfertige, wässrige Holzimprägnierung auf Basis Alkydharz. Schützt vorbeugend gegen Bläue und holzzerstörende Pilze. Verbessert die Haftung von nachfolgenden Anstrichen. 1.4 Anwendung Außen: Imprägnierung von gefährdeten, unbehandelten, maßhaltigen Holzbauteilen ohne statische Beanspruchung und Erdkontakt. Nicht - und berufliche Verwender dürfen Fensterrahmen und Außentüren, allseitig (GK 2) behandeln. Berufsmäßige und sachkundige Verwender dürfen nicht maßhaltige, begrenzt maßhaltige und maßhaltige Bauteile (GK 2 und GK 3) behandeln. 1.5 Produktwirkung Duo-Schutz. Vorbeugend vor Bläue und holzzerstörende Pilze. Verbessert die Haftung von nachfolgenden Anstrichen. 1.6 Farbton Farblos. 1.7 Lieferform Gebrauchsfertig. Seite 1 von 6

1.8 Verpackung 0,75 Liter / 2,5 Liter / 5 Liter / 20 Liter 1.9 Registriernummer Zulassungs-Nr.: DE-2012-MA-08-00089 Baua - Reg. - Nr. N-39384 (Biozid.-Reg.: NR.) Austria-Zulassungs-Nr.: AT/2013/Z/00092/8 RAL-Nr. 1028 / ARGE Holzschutzmittel 2. Zusammensetzung nach VDL-Richtlinie 01 2.1 Bindemittel Alkydharz. 2.2 Lösemittel Wasser. 2.3 VOC-Gehalt Dieses Produkt unterliegt keiner VOC-Kategorie 2.4 Pigmente Keine 2.5 Wirkstoffe 0,90% Propiconazole 0,30% Tebuconazole 0,30% 3-Iodo-Proponyl-Butyl-Carbamat 2.6 Zusatzstoffe Konservierungsmittel und Additive. 3. Technische Daten 3.1 Dichte Ca. 1,0 g/ml 3.2 Festkörper Ca. 6% w/w 3.3 Viskosität 12 Sek. / DIN Cup 4 mm ( DIN 53211, 20 C ) 3.4 Flammpunkt Entfällt, da wasserbasiertes Produkt. 3.5 Ph-Wert Ca. 8 Seite 2 von 6

3.6 Glanzgrad Matt. 3.7 Geruch Geruchsarm, nach dem Trocknen geruchlos. 3.8 Verbrauch 200 ml 250 ml/m² für nachgewiesene Wirksamkeit gegen Bläue und holzzerstörende Pilze. Genauen Verbrauch durch Probeauftrag ermitteln. 3.9 Trocknungszeit Staubtrocken nach ca. 1 Stunde. Überstreichbar nach ca. 4 Stunden (23 C / 60 % rel. Luftfeuchtigkeit ). Bei niedrigen Temperaturen und/oder hoher Luftfeuchtigkeit wird die Trockenzeit verlängert. Bei gewissen Holzarten können Holzinhaltstoffe die Trocknung verzögern. Probebeschichtung durchführen. 3.10 Wetterbeständigkeit Siehe 3.11 3.11 Lichtbeständigkeit Allein nicht ausreichend. Imprägniertes Holz innerhalb von 1 Woche lasierend oder deckend endbehandeln. 3.12 Alkalibeständigkeit Siehe Angaben der Endprodukte. 3.13 Biozide Wirkung Tiefenwirksam vorbeugend gegen Bläue und holzzerstörende Pilze. 3.14 Verdünnung Unverdünnt verwenden. 3.15 Lagerfähigkeit Verfallsdatum (gemäß Biozidgesetz). Bei nicht geöffneten Gebinden beträgt die Haltbarkeit 2 Jahre nach Herstellung, siehe Etikett auf dem Gebinde. Nach Gebrauch gut verschließen und kurz auf den Kopf stellen. Kühl, trocken und frostfrei lagern und transportieren. 4. Untergrund 4.1 Untergrundart Entsprechend vorbehandelte Holzarten (siehe 4.3). Rohe, unbehandelte Hölzer im Außenbereich sowie Seite 3 von 6

Innenseiten von Fenstern und Außentüren: A Grundierung mit Bläueschutz erforderlich: Eiche (weiß) Europa (Splintholz), Fichte, Hemlock, Kiefer (Splintholz), Lärche (Splintholz), Oregon Pine (Douglasie) -Splintholz, Plantagenkiefern, z.b. Radiata pine, Red Meranti (Splintholz), Sitka Fichte, Tanne. B Grundierung mit Bläueschutz nicht erforderlich: Afzelia (Doussie), Amerikanischer Mahagoni, Bangkirai (Yellow Balau), Eiche (weiß) Europa (Kernholz), Eukalyptus, Blue Gum (Eucalyptus globulus), Framire, Iroko (Kambala), Kiefer (Kernholz), Lärche (Kernholz), Merbau, Okoume, Oregon Pine (Douglasie) - Kernholz, Red Meranti - Kernholz, Robinie, Sapelli, Sipo, Teak, Western Red Cedar. 4.2 Untergrundbeschaffenheit Der Untergrund muß trocken, sauber, tragfähig, fett- und wachsfrei sein. 4.3 Vorbehandlung Harzstellen auskratzen und mit geeignetem Mittel (z. B. Nitro-Universalverdünnung) reinigen. Ausharzungen sind mit beschichtungstechnischen Maßnahmen nicht zu verhindern (siehe Merkblätter Nr. 18). Schmutz und Trennmittel entfernen. 4.4 Holzfeuchtigkeit Maßhaltige Bauteile: 13 % +/- 2%. Begrenzt und nicht maßhaltige Bauteile: max. 18 % 5. Verarbeitung 5.1 Auftragsverfahren Streichen. 5.2 Verarbeitungshinweise Vor Gebrauch gut aufrühren. Verarbeitung und Trocknung nicht bei Temperaturen unter + 10 C und/oder relativer Luftfeuchtigkeit > 80%. Nach dem Trocknen darf die grundierte Fläche nicht glänzend stehen bleiben (Gefahr einer Trennschicht).Es ist notwendig, dass die mit Gori 17 Imprägniergrund behandelte Holzoberfläche mit einem geeigneten Deckanstrich versehen wird, um Auswaschungen von Wirkstoffen zu verhindern. Die Oberflächenbehandlung ist laufend instand zu halten und hat den Vorgaben der Seite 4 von 6

EN 927 zu entsprechen. 5.3 Erstbeschichtung Außen, sowie Innen- und Außenseiten von Fenstern und Außentüren: Alle gefährdeten, rohen Hölzer (siehe 4.2 Gruppe A): 200 250 ml/m² 5.4 Renovierungsbeschichtung - 5.5 Reinigung der Geräte Mit Wasser und Seife 6.0 Sicherheitshinweise Produkt-Code: HSM-LV10. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Dampf / Aerosol nicht einatmen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Bei der Arbeit nicht rauchen. Berührung mit der Haut vermeiden. Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. Beim Tauchen geeigneten Atemschutz, Schutzhandschuhe und Schutzbrille tragen. Nach Einatmen Betroffenen an die frische Luft bringen. Nach Hautkontakt sofort mit Wasser und Seife abwaschen. Nach Augenkontakt mehrere Minuten mit Wasser abspülen. Reinigungs-und Materialrückstände aus öl-und nitrohaltigen Produkten sowie getränkte Lappen und Filterrückstände nach Gebrauch in dichtschließende, metallene Behälter aufbewahren, die außerhalb der Gebäude gelagert sind. Bei Nichtbeachtung vorgenannter Unfallschutz Bestimmungen kann es zur Selbstentzündung kommen. Holzschutzmittel enthalten Biozide zum Schutz des Holzes vor Bläue und holzzerstörende Pilze. Sie sind nur nach Gebrauchsanweisung und nur in den zugelassenen Anwendungsbereichen zu verwenden, wo Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Missbrauch kann zu Gesundheits- und Umweltschäden führen. Das Mittel darf nicht in Gewässer, den Boden oder die Kanalisation gelangen. Keine Anwendung in unmittelbarer Gewässernähe. Schädlich für Wasserorganismen und kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Bei Notfällen z. B. Verschlucken, erteilt Auskunft: Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen Berlin, Tel.: 030-30686-790. Notruf in Austria Tel.: +431 406 43 43 Seite 5 von 6

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem Sicherheitsdatenblatt. 7. Entsorgung Produktreste nicht in Gewässer, den Boden oder die Kanalisation gelangen lassen. Restlos entleerte Gebinde können zum Recycling gegeben werden. Produktreste bei den zuständigen Sammelstellen abgeben. Abfallverzeichnisverordnung: (AVV): 03 02 02 8. Allgemeine Hinweise Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Keine Anwendung in unmittelbarer Gewässernähe. Das Mittel darf nicht in Gewässer gelangen. Das Holzschutzmittel ist nicht anzuwenden bei Holz, das bestimmungsgemäß in direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommt. Nur in Originalgebinden aufbewahren. Bitte beachten Sie auch das entsprechende BFS-Merkblatt Nr.18. Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz Hahnstrasse 70 D- 60528 Frankfurt am Main www.farbe-bfs.de Dieses Merkblatt hat die Aufgabe, über die Anwendungsmöglichkeiten von GORI 17 IMPRÄGNIERGRUND seriös, doch unverbindlich zu beraten. Die technischen Angaben basieren auf jahrelangen Erfahrungen, entbinden den Verbraucher jedoch nicht, GORI 17 IMPRÄGNIERGRUND für den vorgesehenen Zweck zu überprüfen. Wegen der Vielfalt von Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten müssen jedoch Verbindlichkeit und Haftung ausgeschlossen werden. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an unsere Vertretungen, unsere Außendienstmitarbeiter oder direkt an unsere Anwendungstechnik. Durch Hinzuziehung unserer Fachberater wird kein Beratungsverhältnis begründet. Bei Erscheinen dieses Merkblattes verliert das vorherige seine Gültigkeit. Seite 6 von 6