Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 und 1272/2008



Ähnliche Dokumente
EG-Sicherheitsdatenblatt

: Sikafloor -3 QuartzTop

EG-Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt

Version: 2.2 Überarbeitet am Druckdatum ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt Seite 1 von 5 gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Version 1 überarbeitet am:

: Disbopox 971 ESD-Rollschicht Härter

EG-Sicherheitsdatenblatt

1. BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

1. BEZEICHNUNG DES STOFFS BZW. DES GEMISCHS UND DES UNTERNEHMENS

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 453/2010 (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

SICHERHEITSDATENBLATT. Titandioxid 88/

SICHERHEITSDATENBLATT

EG-Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907 / 2006 / EG

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

SICHERHEITSDATENBLATT (Gemäss EG-Richtlinie 1907/2006 und 453/2010)

S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T. Holzfurnier

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

2 Mögliche Gefahren. 3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen. 4 Erste-Hilfe-Maßnahmen

Notfallauskunft : Zentrale Telefon:

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung EG Nr. 1907/2006 geändert durch Verordnung EU Nr. 453/2010

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr.1907/2006 (REACH) und Verordnung (EU) Nr. 453/2010

EG-Sicherheitsdatenblatt

zusätzl. Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen.

Sicherheitsdatenblatt Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien

SICHERHEITSDATENBLATT

EG-Sicherheitsdatenblatt

SCHUPP FREUDENSTADT. Sicherheitsdatenblatt nach gemäß 2001/58/EG

S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T. Grundreiniger

Sicherheitsdatenblatt (MSDS) gemäß 91/155/EWG. ELISA kit for Schistosoma mansoni With soluble antigens from Schistosoma mansoni, 96 assays

EG-Sicherheitsdatenblatt

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

Vertrieb/Distributeur/Distribuzione/Dealer. Maagtechnic AG. Sonnentalstrasse 8. CH-8600 Dübendorf 1 Schweiz

Unternehmens. ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt Seite: 1/5 gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31 Druckdatum: überarbeitet am: Handelsname: VGS 160FD

EG-Sicherheitsdatenblatt (91/155 EWG) 1.) Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. 2.) Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen

Handelsname: DMEM mit 3,7 g/l NaHCO 3, mit 4,5 g/l D-Glucose, mit Na-Pyruvat Kat.-Nr.: F 0445 F 0445

Pyrowatte, Pyroschnur, Pyropapier

Sicherheitsdatenblatt gemäß Richtlinie 91/155/EWG Seite 1 von 5 Artikel: Spezial-Einschleifpaste diamant

S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T. eco allclean A1

S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T gemäss 91/155 EWG

SICHERHEITSDATENBLATT PIG Grippy Absorptionsmittel

S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T. Bc-protect

Handelsname: dntp Set

SICHERHEITSDATENBLATT

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG Nummer:

1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz

1 Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. 2 Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen

Druckdatum: Sicherheitsdatenblatt Seite: 1/6 Stand: gemäß VO(EG) 1907/2006 (REACH) US-Nr: 271

SICHERHEITSDATENBLATT gemäß 1907/2006/EG Sonax KlarSicht ScheibenReiniger fertig gemischt Apple fresh

Oilbooster. R-Sätze: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

EG-Sicherheitsdatenblatt

SICHERHEITSDATENBLATT Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH)

Fettsäureamidoalkylbetain Xi R36 Eye Irrit. 2, H319

EG-Sicherheitsdatenblatt gemäß (EG) 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt Gemäß Verordnung (EG) 1907/2006. Sauerstoff. Seite 2 bis 5. ROTHENBERGER Werkzeuge GmbH Industriestr.

(EG) 1907/2006 (REACH)

EG-Sicherheitsdatenblatt

SICHERHEITSDATENBLATT

EG-Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt (91/155 EWG) Druckdatum Überarbeitet (D) Version 1.0 VPS Tray Adhesive

Seite: 1/5. Druckdatum: überarbeitet am: Bezeichnung des Stoffes/der Zubereitung und des Unternehmens. Angaben zum Produkt

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG. C 1 Lederpflege. - Gefährliche Inhaltsstoffe: EG-Nr. CAS-Nr. Bezeichnung % Kennb. R-Sätze.

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

Ersetzt Version: 2 / WORLD. 1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens GH74 DESINAL

EG - Sicherheitsdatenblatt ZirCAD Zirkonoxid

3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen. Seite: 1/6 Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

Sicherheitsdatenblatt gemäß VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

EG-Sicherheitsdatenblatt

Informationsblatt zur Material- Sicherheit. Ausgabe Seite 1 / 5

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

: SOL.BRILLANT CREME TB.47-SCHWARZ

S Hersteller/Lieferant: Biochrom AG Leonorenstr Berlin / Germany Tel.: Telefax: info@biochrom.

Schleifmittelwerk Kahl Artur Glöckler GmbH Poststr. 6, D Kahl Tel: Fax: -20

SICHERHEITSDATENBLATT Tefacid PHP

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

Sicherheitsdatenblatt Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt. 1. Bezeichnung des Stoffes / der Zubereitung und des Unternehmens

EG-Sicherheitsdatenblatt

Transkript:

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 und 1272/2008 EUSOLEX T Druckdatum: 09.06.2015 überarbeitet am: 01.08.2014 Revision: 0 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES/DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS 1.1 Produktidentifikator Handelsname: Typen: EUSOLEX T REACH Registrations Nr.: 012119489379170005 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Relevante identifizierte Verwendungen: Anorganisches UVSchutzmittel Verwendungen, von denen abgeraten wird: 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Adresse: Sachtleben Chemie GmbH Dr.RudolfSachtlebenStr. 4 D47198 Duisburg, Germany Telefon: +49 2066 220 Telefax: +49 2066 222000 EMail: duisburg_info@huntsman.com Produktsicherheit: duisburg_productsafety@huntsman.com 1.4 Notrufnummer +49 30 30686 790 Giftnotruf Berlin (Deutsch/Englisch) 2. MÖGLICHE GEFAHREN 2.1 Einstufung des Stoffes oder Gemisches Das Produkt ist nicht als Gefahrstoff im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und der Richtlinie 67/548/EG sowie der Richtlinie 1999/45/EG klassifiziert. Daher besteht keine Verpflichtung zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes nach REACH Art. 31. 2.2. Kennzeichnungselemente Keine besondere Kennzeichnung erforderlich. 2.3 Sonstige Gefahren 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3.1 Chemische Charakterisierung (Stoff) Nachbehandeltes Titandioxid Einstufung nach DSD DPD / CLP Stoffbezeichnung ID Nummern Einstufung Gefahren Seite: 1/7

Titandioxid CAS. EINECS. INDEX: REACH 13463677 2366755 012119489379170005 hinweise (R/H) 3.2 Chemische Charakterisierung (Gemisch) Beschreibung: Kein Gemisch Gefährliche Inhaltsstoffe: 4. ERSTEHILFEMAßNAHMEN 4.1 Beschreibung der ErsteHilfeMaßnahmen Allgemeine Hinweise: Keine besonderen ErsteHilfe Maßnahmen erforderlich. Einatmen: An die frische Luft bringen. Nach schwerwiegender Einwirkung Arzt hinzuziehen. Hautkontakt: Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Augenkontakt: Sofort mit viel Wasser, auch unter den Augenlidern, ausspülen. Verschlucken: KEIN Erbrechen herbeiführen. Vorsorglich Wasser trinken. Falls erforderlich einen Arzt konsultieren. 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung 5. MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG 5.1 Löschmittel Keine Einschränkungen 5.2 Besondere, von dem betreffenden Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahr Entzündung durch starke Erhitzung, Explosion von Staub/Luftgemischen 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung 6. MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Staubbildung vermeiden. Für angemessene Lüftung sorgen. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Staubverbreitung in der Umgebung vermeiden Staub kann die Umgebung weiß färben Nicht in Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 6.3 Methoden und Material für Eindämmung und Reinigung Verwendung von geigneten mechanischen Mitteln (z.b. Vakuum), aber Staub muss während der Reinigung vermieden werden. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Staubentwicklung vermeiden. Von offenen Flammen, Wärmequellen und Funken fernhalten. Seite: 2/7

Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Hinweise zum Brand und Es sind die Richtlinien über Staubexplosionsgefahren zu Explosionsschutz: beachten (VDIRichtlinie 3673, 2263 (Deutschland) Anforderungen an Lagerräume und Behälter: lagern Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen trocken Zusammenlagerungshinweise: Keine Einschränkungen 7.3 Spezifische Endverwendungszwecke 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG 8.1 Zu überwachende Parameter Substance. Titandioxid Staub, inhalierbar Staub, einatembar CAS No 13463677 Grenzwert Acht Stunden Grenzwert Kurzzeit Grenzwert Acht Stunden Grenzwert Kurzzeit Grenzwert Acht Stunden Grenzwert Kurzzeit mg/m³ mg/m³ mg/m³ mg/m³ mg/m³ mg/m³ Austria 10 20 5 10 Belgium 10 10 3 Canada 10 Québec Denmark 6 Gesamtstaub 12 10 20 European Union France 11 inhalierbares Gesamtstaub 10 5 einatembares 10 20 3 6 Germany (AGS) Germany 4 1,5 (DFG) Hungary 10 6 Italy Japan Poland 10 30 Spain Sweden Switzerland 10 inhalierbares 5 inhalierbares 3 einatembares The Netherlands USA OSHA 15 Gesamtstaub United Kingdom 10 inhalierbares 4 einatembares Remarks: Austria 10 3 10 5 10 3 15 5 *STV 15 Minuten Durchschnitt *Fett:: Restriktive gesetzliche Grenzwerte *15 Minuten Durchschnitt, unlösliche Partikel *unlösliche Partikel France *Fett:: Restriktive gesetzliche Grenzwerte Germany(AGS) *15 Minuten Durchschnitt, unlösliche Partikel Germany(DFG) *Langzeitexpositionswert, unlösliche Partikel (Source: GESTIS Internationale Grenzwerte für chemische Substanzen Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA)) 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Technische Maßnahmen: Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen Seite: 3/7

Persönliche Schutzausrüstung Allg. Schutz und TiO2 Pigmente reizen die Haut nicht, können aber, wie alle Hygienemaßnahmen: feinen Partikel, Feuchtigkeit und natürliche Fette von der Hautoberfläche aufnehmen. Bei einer längeren Exposition sollten Schutzhandschuhe und Schutzkleidung getragen werden. Atemschutz: Bei Überschreiten des MAKWertes: Filtrierende Halbmaske DIN EN 143 P2 Handschutz: Bei langandauernder Exposition Schutzhandschuhe mit Nitrilkautschukbeschichtung tragen Augenschutz: Körperschutz: Bei Staubentwicklung: Schutzbrille tragen. Bei langandauernder Exposition körperbedeckende Kleidung tragen 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Erscheinungsbild Form: Pulver Farbe: weiß Geruch: kein Sicherheitsrelevante Daten Schmelzpunkt/Schmelzbereich: TiO2: > 1800 C Siedepunkt/Siedebereich: nicht anwendbar Flammpunkt: nicht bestimmt Zündtemperatur: nicht bestimmt Selbstentzündlichkeit: nicht bestimmt Brandfördernde Eigenschaften: keine Explosionsgefahr: Staub/Luft Gemische sind explosionsfähig Explosionsgrenzen: nicht bestimmt Dampfdruck: nicht anwendbar Dichte: bei 20 C ca.4 g/ml Löslichkeit: bei 20 C in Wasser < 0,01 g/l phwert: bei 111 g/l Wasser ca. 6,5 Verteilungskoeffizient: nicht anwendbar Viskosität: nicht anwendbar 9.2 Sonstige Angaben 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT 10.1 Reaktivität 10.2 Chemische Stabilität Keine besonderen Angaben 10.3 Mögliche gefährliche Reaktionen Entzündung durch starke Erhitzung, Explosion von Staub/Luftgemischen 10.4 Zu vermeidende Bedingungen Das Produkt ist bei bestimmungsgemäßer Verwendung stabil 10.5 Unverträgliche Materialien Keine bekannt 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Keine bekannt Seite: 4/7

11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität: LD 50 (Ratte, oral) > 10.000 mg/kg, LD 50 /4 h (Ratte, inhalativ): > 6,8 mg/l Primäre Reizwirkungen: Das Produkt ist nicht reizend Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. Subakute bis chronische Toxizität: Keine chronisch toxischen Wirkungen bekannt. Zusätzliche Hinweise: Tumore, die sich bei Ratten nach Inhalation sehr hoher Konzentrationen von Titandioxid bilden, werden als Resultat einer langandauernden "Lungenüberlastung" gesehen und werden als nicht für den Menschen relevant gewertet. 12. UMWELTSPEZIFISCHE ANGABEN 12.1 Toxizität Titandioxid: Fisch LC 0 (Leuciscus idus, 48 h): > 1000 mg/l 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Methoden zur Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit sind für anorganische Stoffe (Titandioxid) nicht anwendbar. Der organische Anteil ist leicht biologisch abbaubar. 12.3 Bioakkumulationspotential Keine Daten verfügbar 12.4 Mobilität im Boden Keine Daten verfügbar. 12.5 Ergebnisse der PBT und vpvb Beurteilung PBT oder vpvb Eigenschaften sind nicht zu erwarten. 12.6 Andere schädliche Wirkungen Keine bekannt 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Produkt: Kein gefährlicher Abfall gemäß Art. 1.4 91/689/EWG. Eine Entsorgung muß entsprechend den örtlichen behördlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Ungereinigte Verpackung: Behälter, die nicht gereinigt werden können, müssen als Abfall behandelt werden und in einer offiziellen Müllverbrennungsanlage entsorgt werden.leere und saubere Behälter können in Übereinstimmung mit den Bestimmungen wiederverwendet werden. Reinigungsmittel: Wasser 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT 14.1 UNNummer Das Produkt ist nicht als Gefahrgut nach den Bestimmungen der ADR/RID, IMDG, IATA über die Beförderung gefährlicher Güter.eingestuft. Seite: 5/7

14.2 Ordnungsgemäße UNVersandbezeichnung 14.3 Transportgefahrenklassen 14.4 Verpackungsgruppen 14.5 Umweltgefahren 14.6 Besondere Vorsichtshinweise für den Anwender 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC Code 15. ANGABEN ZU RECHTSVORSCHRIFTEN 15.1 Vorschriften zur Sicherheit, Gesundheits und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Inhalation von TiO2 Stäuben: Im Februar 2006 folgerte IARC, "Die Beweise für eine Karzinogenität am Menschen sind für Titandioxid unzureichend." Basierend auf Inhalationsstudien mit Ratten folgerte IARC dass "ausreichende Beweise für die Karzinogenität des Titandioxids an Versuchstieren vorliegen,". IARCs Gesamtbeurteilung war: "Titandioxid ist möglicherweise krebserzeugend für Menschen (Gruppe 2B)". Diese Einstufung basierte auf Richtlinien der IARC, die diese Klassifikation erfordern, wenn zwei oder mehr unabhängige Studien an einer Spezies, die zu unterschiedlichen Zeiten, in verschiedenen Laboratorien oder unter unterschiedlichen Bedingungen durchgeführt werden, Beweise für eine Tumorbildung erbringen. Nationale Vorschriften Nicht wassergefährdender Stoff gemäß Anhang 1 VwVwS 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Das Produkt Stoff wurde keiner Sicherheitsbeurteilung unterzogen. 16. SONSTIGE ANGABEN Änderungen gegenüber der letzten Version Anpassung an 453/2010/EG Gefahrenhinweise auf die in Abschnitt 2 und 3 Bezug genommen wird Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Gemäß Richtlinie 67/548/EWG: (2011TI001DE) Obgleich die Informationen und Empfehlungen in dieser Veröffentlichung auf unseren allgemeinen Erfahrungen beruhen und nach bestem Wissen und Gewissen mitgeteilt werden, IST NICHTS DES HIERIN ENTHALTENEN ALS AUSDRÜCKLICHE IMPLIZITE ODER SONSTIGE GARANTIE, GEWÄHRLEISTUNG ODER ZUSICHERUNG AUSZULEGEN. DER BENUTZER IST STETS DAFÜR VERANTWORTLICH, FESTZUSTELLEN UND ZU ÜBERPRÜFEN, DASS DERARTIGE INFORMATIONEN UND EMPFEHLUNGEN FÜR IHN ZUTREFFEND SIND UND DASS JEGLICHE PRODUKTE FÜR DEN VORGESEHENEN GEBRAUCH ODER ZWECK GEEIGNET UND TAUGLICH SIND. Seite: 6/7

VON DEN GENANNTEN PRODUKTEN KÖNNEN NICHT BEKANNTE GEFAHREN AUSGEHEN. SIE SIND DESHALB MIT VORSICHT ZU BENUTZEN. AUCH WENN IN DIESER VERÖFFTENLICHUNG AUF BESTIMMTE GEFAHREN AUSDRÜCKLICH HINGEWIESEN WIRD, KANN KEINE GARANTIE DAFÜR GEGEBEN WERDEN, DASS DIES DIE EINZIGEN GEFAHREN SIND, DIE BESTEHEN. Gefahren, Toxizität und Verhalten der Produkte können sich bei der Verwendung mit anderen Materialein verändern und sind vom Herstellungsverfahren oder anderen Prozessen abhängig. Gefahren, Toxizität und Verhalten sind vom Benutzer festzustellen und allen mitzuteilen, die die Produkte transportieren, verarbeiten oder als Endverbraucher benutzen. KEINE PERSON ODER ORGANISATION MIT AUSNAHME VON EINEM HIERZU BEFUGTEN HUNTSMANANGESTELLTEN IST BERECHTIGT, KOPIEN VON DATENBLÄTTERN FÜR HUNTSMAN PRODUKTE ANZUFERTIGEN ODER ZUR VERFÜGUNG ZU STELLEN. DATENBLÄTTER VON NICHT AUTORISIERTEN QUELLEN KÖNNEN INFORMATIONEN ENTHALTEN, DIE NICHT MEHR AKTUELL ODER RICHTIG SIND. KEIN TEIL DIESES DATENBLATT DARF IN IRGENDEINER FORM ODER DURCH IRGENDWELCHE MITTEL OHNE SCHRIFTLICHE GENEHMIGUNG VON HUNTSMAN VERVIELFÄLTIGT WERDEN. ALLE ANFRAGEN BEZÜGLICH EINER GENEHMIGTEN REPRODUKTION VON INFORMATIONEN IN DIESEM DATENBLATT SIND SCHRIFTLICH AN HUNTSMAN, MANAGER, PRODUCT SAFETY (SIEHE ADRESSE OBEN) ZU RICHTEN. Seite: 7/7