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Sicherheitsdatenblatt (DE) gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

Transkript:

Seite 1 von 7 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Ausputzwachs 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Hersteller Firmenname: Straße: Ort: Anschrift Postfach: Ostmerheimer Straße 516 D-51109 Köln (Cologne) 910659 D-51076 Köln (Cologne) Telefon: +49-221-630799-0 Telefax: +49-221-630700-50 info@renia.com Ansprechpartner: Heinz Buchholz Dipl.Chem Telefon: 16 Internet: Auskunftgebender Bereich: Lieferant Firmenname: labor@renia.com www.renia.com Labor 07:30-16:00 Uhr Straße: Ostmerheimer Straße 516 Ort: D-51109 Köln (Cologne) Anschrift Postfach: 910659 D-51076 Köln (Cologne) Telefon: Ansprechpartner: Internet: Auskunftgebender Bereich: +49-221-630799-0 Telefax: +49-221-630700-50 info@renia.com Heinz Buchholz Dipl.Chem Telefon: 16 labor@renia.com www.renia.com Labor 07:30-16:00 Uhr 1.4. Notrufnummer: +49-221-630799-0 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG. Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. 2.2. Kennzeichnungselemente Hinweis zur Kennzeichnung Als Erzeugnis ist das Produkt nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht kennzeichnungspflichtig.

Seite 2 von 7 2.3. Sonstige Gefahren Die Zubereitung ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Chemische Charakterisierung Synthetisches Farbwachs aus Canaubawachs, Montanwachs, Paraffin, organischen und anorganischen Farben ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Nach Einatmen Für Frischluft sorgen. Nach Hautkontakt Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Nach Kontakt mit dem geschmolzenen Produkt betroffene Hautpartie rasch mit Wasser kühlen. Entstehende Produktkrusten nicht gewaltsam oder durch Anwendung von Lösungsmitteln von den betroffenen Hautstellen entfernen. Bei Kontakt mit heißer Schmelze Haut behandeln mit: Wasser und Seife. Nach Augenkontakt Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Nach Verschlucken Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Erbrechen herbeiführen, wenn die betroffene Person bei Bewusstsein ist. Nach Verschlucken den Mund mit reichlich Wasser ausspülen (nur wenn die Person bei Bewusstsein ist) und sofort medizinische Hilfe holen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Leibschmerzen. Magen-Darm-Beschwerden. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Kohlendioxid (CO2) Trockenlöschmittel Schaum Sprühwasser Ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl. Scharfer Wasserstrahl. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Nicht entzündbar. Explosions- und Brandgase nicht einatmen. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.

Seite 3 von 7 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Es sind keine besonderen Umweltschutzmaßnahmen erforderlich. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mechanisch aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. Von der Wasseroberfläche entfernen (z.b. abskimmen, absaugen). Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13 ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Es sind keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Behälter dicht geschlossen halten. Nicht aufbewahren bei Temperaturen über: 50 C Zusammenlagerungshinweise Keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich. 7.3. Spezifische Endanwendungen Poliermittel und Wachsmischungen ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Die Zubereitung ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG. Schutz- und Hygienemaßnahmen Kontaminierte Kleidung ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Augen-/Gesichtsschutz Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Handschutz Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und -menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.

Seite 4 von 7 Handschutz: nicht erforderlich. Körperschutz Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Atemschutz Aggregatzustand: Farbe: Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Geruch: ph-wert: Zustandsänderungen Schmelzpunkt: Siedebeginn und Siedebereich: Flammpunkt: Entzündlichkeit Feststoff: Gas: Untere Explosionsgrenze: Obere Explosionsgrenze: Zündtemperatur: Selbstentzündungstemperatur Feststoff: Gas: Zersetzungstemperatur: Brandfördernde Eigenschaften Nicht brandfördernd. Dampfdruck: fest gemäß Produktbezeichnung sehr schwach Prüfnorm 70 C ASTM D 2116 150 C > 300 C DIN 51 755 > 500 C DIN 51 794 Dichte (bei 20 C): 0,93 g/cm³ DIN 51 757 Wasserlöslichkeit: Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln Verteilungskoeffizient: Dampfdichte: Verdampfungsgeschwindigkeit: Lösemittelgehalt: 9.2. Sonstige Angaben Festkörpergehalt: unlöslich 0 % ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität

Seite 5 von 7 10.2. Chemische Stabilität Weichen die Prüfergebnisse von den bisherigen Erfahrungen bei der Handhabung und Verwendung von Stoffen oder Gemischen ab, ist bevorzugt die Bewertung nach bekannten Erfahrungswerten gegenüber den Prüfergebnissen vorzunehmen. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen 10.4. Zu vermeidende Bedingungen 10.5. Unverträgliche Materialien 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung Es gibt keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch selbst. Akute Toxizität Es gibt keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch selbst. Reiz- und Ätzwirkung Für das Produkt selber sind keine Daten vorhanden. Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition Für das Produkt selber sind keine Daten vorhanden. Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Für das Produkt selber sind keine Daten vorhanden. Spezifische Wirkungen im Tierversuch Es gibt keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch selbst. Sonstige Angaben zu Prüfungen Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Für das Produkt selbst sind keine Daten vorhanden. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Das Produkt wurde nicht geprüft. Aufgrund der vorliegenden Daten zu Eliminierbarkeit/Abbau und Bioakkumulationspotential ist eine längerfristige Schädigung der Umwelt unwahrscheinlich. 12.3. Bioakkumulationspotenzial Aufgrund der vorliegenden Daten zu Eliminierbarkeit/Abbau und Bioakkumulationspotential ist eine längerfristige Schädigung der Umwelt unwahrscheinlich. 12.4. Mobilität im Boden Aufgrund der vorliegenden Daten zu Eliminierbarkeit/Abbau und Bioakkumulationspotential ist eine

Seite 6 von 7 längerfristige Schädigung der Umwelt unwahrscheinlich. 12.5. Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung Das Produkt wurde nicht geprüft. 12.6. Andere schädliche Wirkungen Es liegen keine Informationen vor. Weitere Hinweise Freisetzung in die Umwelt vermeiden. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kann unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften deponiert oder in geeigneten Verbrennungsanlagen verbrannt werden. Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Mit reichlich Wasser abwaschen. Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) Binnenschiffstransport (ADN) 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: Seeschiffstransport (IMDG) im Sinne dieser Transportvorschriften. Lufttransport (ICAO) 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung: 14.5. Umweltgefahren im Sinne dieser Transportvorschriften. UMWELTGEFÄHRDEND: nein 14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Es liegen keine Informationen vor. 14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Zusätzliche Hinweise Nationale Vorschriften Zu beachten: 850/2004/EC, 79/117/EEC, 689/2008/EC

Seite 7 von 7 Klassifizierung nach VbF: Technische Anleitung Luft III: Anteil: Wassergefährdungsklasse: Status: 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Unterliegt nicht der Verordnung brennbarer Flüssigkeiten. Fällt nicht unter die TA-Luft - - nicht wassergefährdend Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Abkürzungen und Akronyme ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road ) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service LC50: Lethal concentration, 50% LD50: Lethal dose, 50% Weitere Angaben Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. (Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)