Säle A B Großer Saal 360,00 36,00 Empore zum Großen Saal 80,00 8,00 Rechtecksaal 140,00 14,00 Dreiecksaal 110,00 11,00 Vereinsraum EG/OG 70,00 7,00

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1 Miet- und Entgeldordnung 1. Grundmiete bei Veranstaltungen A: Nutzung bis zu 6 Stunden B: Jede weitere Stunde Säle A B Großer Saal 360,00 36,00 Empore zum Großen Saal 80,00 8,00 Rechtecksaal 140,00 14,00 Dreiecksaal 110,00 11,00 Vereinsraum EG/OG 70,00 7,00 Bühne A B Großer Saal 70,00 7,00 Rechtecksaal (Bühnenaufbau) 40,00 4,00 Bei Großem Saal eben und komplettem Bühnenaufbau mit Podesten kommen zu den Bühnenkosten von 70,00 pauschal 60,00 für den Bühnenaufbau mit Podesten hinzu. Nutzungsvarianten A B Großer Saal mit Rechteck- und Dreiecksaal 500,00 50,00 Großer Saal und Rechtecksaal 450,00 45,00 Großer Saal und Dreiecksaal 400,00 40,00 Empore in einer der Kombinationen 60,00 6,00 Foyers EG 50,00 OG (ohne Wandelgang) 50,00 Wandelgang 30,00 Freigelände (ohne Mobiliar, Strom, Reinigung usw.) Für Teilbereiche (z. B. veranstaltungsbegleitende Werbung) Können Sondervereinbarungen getroffen werden. 180,00 Künstlergarderoben Gruppengarderobe (2) 25,00 Sammelgarderobe (2) 30,00 Orchesterzimmer bzw. Ersatzgarderobe (Vereinsraum EG/OG) 50,00 Medienraum (Regie) 50,00 Zuzgl. Techniker-Stunden 1

2 Die Grundmieten beinhalten die allgemeine Beleuchtung, Heizung und die Reinigung in normalem Umfang sowie die Einrichtung der Säle mit Normmobiliar (Tische und Stühle) entsprechend den genehmigten Bestuhlungs- bzw. Betischungsvarianten. Für die angemietete bzw. eingebrachte Beleuchtungs- und Tontechnik wird eine Strompauschale vereinbart. Eine Umbestuhlung während der Nutzungsdauer wird je nach Zeit- und Personalaufwand berechnet. 2. Grundmiete bei Ausstellungen / Präsentationen Säle und Foyers Großer Saal Bühne (Großer Saal) 270,00 als Ausstellungsfläche 40,00 Rechtecksaal 100,00 Dreiecksaal 70,00 Vereinsraum EG/OG 50,00 Foyer EG 35,00 Foyer OG ohne Wandelgang 35,00 Wandelgang 20,00 Die Grundmiete für Ausstellungen bezieht sich auf unmöblierte Räume. Im gesamten Ausstellungsbereich werden Tische und Stühle gesondert berechnet. Mobiliar Pro Stk./Tag Stuhl 1,00 Tisch (1,80 x 0,70) 2,50 Tisch (1,20 x 0,70 2,00 Tisch (0,70 x 0,70) 1,50 Ermäßigungen für Punkt 1 und 2 Für Veranstaltungen mit mehrtägiger Dauer ermäßigen sich die Grundmieten für den Tag um 20% für den 4. und jeden weiteren Tag um 40%. 3. Nebenkosten (ohne Bedienungspersonal) Lichttechnik Bis 6 Std. Verl. Std. Variante 1 Licht Bühne: Theaterbeleuchtung 120,00 12,00 Variante 2 Licht Podiumsbeleuchtung Tagung 50,00 5,00 Variante 3 Licht Rechtecksaal Scheinwerfer auf Traversen 60,00 6,00 Variante 4 Licht Dreiecksaal oder Foyer 25,00 2,50 Weitere Varianten auf Anfrage 2

3 Projektionstechnik/Tagungszubehör Beamer für großen Saal kompl Ansi 125,00 Beamer für kleinen Saal kompl. 900 Ansi 50,00 Tageslichtprojektor / Overhead 25,00 Dia-Projektor 20,00 Camcorder 40,00 DVD-Player 20,00 Videorecorder 25,00 Fernsehgerät als Monitor 20,00 Flip-Chart 8,00 Opera-Folie (10 x 4 m) 50,00 Leinwand, Bühne (8 x 5 m) 35,00 Leinwand mobil (3 x 3 m) 20,00 Nebelmaschine 15,00 Scheinwerfer mit Stativ, Verfolgungsspot 2 KW (ohne Bedienung) 15,00 Rückbeleuchtung 6 x Par 64 25,00 Lichtstellpult 30,00 Spiegelkugel 50,00 Tontechnik Bis 6 Std. Verl. Std. Variante 1 Musikbeschallung: Mobiles Mischpult, 2x Bühnenmonitore inkl. Equing, Amping, Multicore, inkl. 1 Mikro Variante 2 220,00 22,00 Standardbeschallung Großer Saal inkl. 1 Mikro 100,00 10,00 Variante 3 Beschallung Dreieck oder Rechtecksaal inkl. 1 Mikro Variante 4 Beschallung/Erweiterung Nebensäle und Foyer (Delay) Variante 5 50,00 5,00 30,00 3,00 Anschluss Fremdanlage/Ton Großer Saal 75,00 7,50 Weitere Varianten auf Anfrage Sonstige Beschallung Tonanlage mobil. inkl. 1 Mikro 40,00 Zusätzliches Mikro 6,00 Handsendermikro 15,00 Ansteckmikro 24,00 Aufnahmemikro für 2 Konzerte 42,00 Headset

4 Bühnenmonitor inkl. Verstärker 10,00 Multicore 24/8 (45m) 10,00 MD-Player/Recorder 20,00 CD-Player 15,00 DAT-Recorder 25,00 Effektgeräte, Delay, Kompressor/Limiter, 31 Band Equalizer, DI-Box, Gate Je 6,00 *Standardmikro Instrumente und Zubehör Flügel Steinway (ohne Stimmen) Benutzung nur Großer Saal 100,00 Flügel Yamaha (ohne Stimmen) 40,00 Klavier Steinway (ohne Stimmen) 25,00 Orchesterstuhl 2,00 Notenpult 2,00 Notenpultbeleuchtung 3,00 Das Stimmen der Instrumente erfolgt nur auf Anweisung des Bürgerhauses NEUER MARKT und wird nach Aufwand berechnet. Kraftstromanschlüsse Stromanschluss, Schuko 10,00 Cekon 16 A 30,00 Cekon 32 A 60,00 Cekon 63 A 20,00 Cekon 125 A 40,00 Sonstiges Podest 6,00 Redner-/Tischpult 6,00 Stellwand einteilig 4,00 Stellwand zweiteilig 6,00 Ausstellungsvitrine 10,00 Beleuchtung für Ausstellungswände und vitrinen 5,00 Stellwand/Alu Rosc. 10,00 Moderationstafel 5,00 Absperrgitter 5,00 Thekenteil (Bar) 10,00 Laufsteg 60,00 Paravent (3teilig) 15,00 Tanzteppich pro Stück (L = 10 m / B = 2 m) 50,00 Serviceleistungen Telefonanschluss, analog 20,00 Telefonanschluss, ISDN 20,00 DSL-Anschluss 40,00 WLAN-Anschluss 40,00 4

5 Telefon/Telefax-Einheit 0,15 Kopie, Blatt 0,20 Blumenschmuck Nach Anfrage Personalkosten Pro Person/Stunde Garderobenpersonal 16,00 Hilfspersonal 15,00 Personal Abendkasse 18,00 Reinigungskraft 16,00 Einlasspersonal 16,00 Techniker/Beleuchter 36,00 Sanitätsdienst Nach Aufwand Feuersicherheitswache Nach Aufwand Parkgaragenöffnung Parkgarage Volksbank Bühl Stadt Bühl, Friedrichstraße Für den Gast kostenfrei (abends und am Wochenende Freie Ausfahrtskarte Preis auf Anfrage Preis auf Anfrage 1. Zusätzliche Leistungen, Veränderungen in der Ausstattung der Halle und den Sälen, Überlassung und Bedienung technischer Einrichtungen usw. werden gesondert nach der Preisliste berechnet. 2. Für Proben und Veranstaltungsvorbereitungen gelten die Gebühren für Verlängerungsstunden, jedoch wird für diese Arbeiten bis zu 3 Stunden vor Beginn der Veranstaltung keine Gebühr berechnet. 3. Führt der Mieter am gleichen Tag mehrere gleichartige Veranstaltungen in einem Saal durch und wird für jede Veranstaltung Eintrittsgeld erhoben, werden die Veranstaltungen getrennt abgerechnet und jeweils eine Grundmiete (Benutzungsentgelt) erhoben. 4. Veranstaltungsbegleitende Ausstellungen werden gemäß der Preisliste für Ausstellungen abgerechnet. 5. Personalkosten für Auf- und Abbau sowie die Bedienung der Anlagen bei Proben und während der Zusätzliche Leistungen, Veränderungen in der Ausstattung der Halle und den Sälen, Überlassung und Bedienung technischer Einrichtungen usw. werden gesondert nach der Preisliste berechnet. 6. Für Proben und Veranstaltungsvorbereitungen gelten die Gebühren für Verlängerungsstunden, jedoch wird für diese Arbeiten bis zu 3 Stunden vor Beginn der Veranstaltung keine Gebühr berechnet. 7. Führt der Mieter am gleichen Tag mehrere gleichartige Veranstaltungen in einem Saal durch und wird für jede Veranstaltung Eintrittsgeld erhoben, werden die Veranstaltungen getrennt abgerechnet und jeweils eine Grundmiete (Benutzungsentgelt) erhoben. 8. Veranstaltungsbegleitende Ausstellungen werden gemäß der Preisliste für Ausstellungen abgerechnet. 9. Personalkosten für Auf- und Abbau sowie die Bedienung der Anlagen bei Proben und während der Veranstaltungen werden nach Zeitaufwand gemäß der Preisliste abgerechnet. Angefangene Stunden werden voll berechnet. 10. Für Veranstaltungen, bei denen der Vermieter einen Ordnungs- bzw. Sicherheitsdienst für erforderlich hält, wird dieser vom Vermieter gestellt. Die Kosten gehen zu Lasten des Mieters. 11. Über die Normalreinigung hinaus anfallende Reinigungsarbeiten aufgrund starker Verschmutzung wer- den nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. 12. Maßgeblich für die Kostenberechnung sind die zum jeweiligen Veranstaltungszeitpunkt gültigen Preislisten- Alle Preise der Miet- und Entgeltordnung verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gültig ab 01. Januar

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