SWR1 DISCO. Grafenau. Sa, Graf-Ulrich-Bau Grafenau-Döffingen

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1 Diese Ausgabe erscheint auch online Amtsblatt der Gemeinde Grafenau Gemeinde Nachrichten Donnerstag, 16. November 2017 Nummer 46 SWR1 DISCO mit DJ Maik Schieber Grafenau Sa, Graf-Ulrich-Bau Grafenau-Döffingen Vorverkauf 7 Abendkasse 9 Beginn 21 Uhr Einlass 20 Uhr VVK-Stellen: musikverein-grafenau.de, TOTAL Tankstelle Grafenau, Papierklause Zeller Grafenau-Döffingen Veranstalter: Musikverein Grafenau e.v.

2 2 Nummer 46 Donnerstag 16. November 2017 Gemeindenachrichten Grafenau Wir gratulieren Wir gratulieren auch den Jubilaren, die in dieser Woche Geburtstag haben und hier nicht genannt werden möchten Frau Erika Hann, Drosselweg 1, zum 70. Geburtstag Frau Maria Klimo, Sonnenbergstr. 67, zum 70. Geburtstag Frau Gertraud Klotz, Bussardweg 9, zum 85. Geburtstag Sonntagsdienste Allgemeinärztlicher Bereitschaftsdienst Notfallpraxis am Klinikum Sindelfingen, Arthur-Gruber-Straße 70, Sindelfingen, Öffnungszeiten: Mo.-Do.: Uhr; Fr.: Uhr; Sa., So., Feiertage: 8-22 Uhr Notfallpraxis am Krankenhaus Herrenberg, Marienstraße 25, Herrenberg, Öffnungszeiten: Fr., Uhr; Sa., So., Feiertage: 8-22 Uhr. Patienten können ohne telefonische Voranmeldung in die Notfallpraxis kommen. Achtung: Neue Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst außerhalb der Öffnungszeiten der Notfallpraxis und für medizinisch notwendige Hausbesuche des Bereitschaftsdienstes: Kostenfreie Rufnummer Kinder- und jugendärztlicher Dienst Kinder- und jugendärztliche Notfallpraxis am Klinikum Böblingen, Bunsenstraße 120, Böblingen, Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: Uhr; Sa. und Feiertage: Uhr; So.: 9-22 Uhr Zentrale Rufnummer: Zahnärzte Der zahnärztliche Notfalldienst kann abgefragt werden unter Tel Augenärztlicher Bereitschaftsdienst Seit 1. Juli 2016 wurde der Augenärztliche Notfalldienst in den Landkreisen Stuttgart, Esslingen, Böblingen, Rems-Murr neu strukturiert: Patienten wenden sich an die zentrale Augenärztliche Notfallpraxis am Katharinenhospital in der Augenklinik, Kriegsbergstraße 60, Haus K, Stuttgart. Die Notfallpraxis hat geöffnet von Freitag Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen von 9-22 Uhr. Zu den übrigen Zeiten im Notfalldienst ist die Notaufnahme der Augenklinik zuständig. Sie erreichen den augenärztlichen Bereitschaftsdienst unter HNO-Bereitschaftsdienst Zentrale Notfallpraxis an der Uniklinik Tübingen, Öffnungszeiten: Sa., So. und Feiertag, 8-22 Uhr Zentrale Rufnummer: Tierärzte / Praxis Klinkenborg in Grafenau, Tel / Apotheken Samstag, Apotheke am Marktplatz in Sindelfingen-Mitte, Marktplatz 4, Tel / Schiller-Apotheke in Leonberg, Liegnitzer Str. 14, Tel /42001 Sonntag, Graf-Eberhard-Apotheke in Grafenau-Döffingen, Zum Ulrichstein 1, Tel /45072 Sonnen-Apotheke in Sindelfingen-Mitte, Mercedesstr. 11, Tel / Sozialstation Grafenau Krankenpflegeverein Grafenau e.v. Krankenpflege - Nachbarschaftshilfe Bettina-von-Arnim-Weg 2, Grafenau-Dätzingen Bürozeiten der Station: Mo-Fr 9 Uhr - 14 Uhr Außerhalb dieser Zeiten nimmt der Anrufbeantworter Ihre Wünsche und Anliegen auf. Wir werden Sie umgehend zurückrufen. Telefon oder , Fax Info@sozialstation-grafenau.de Geschäftsführerin: Dubravka Gurgel Pflegedienstleiterin: Jadranka Croce und Sabine Walter Krankenpflegeverein Grafenau e.v. Förderverein Vorsitzender: Günter Graf, Telefon Landratsamt Böblingen / Amt für Soziales Sozialer Dienst Frau Heller, Tel / (Di.-Do.) k.heller@lrabb.de Informationen über Sozialleistungen nach SGB XII wie Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Pflege. Orientierungsberatung bei finanziellen und sozialen Schwierigkeiten für Personen ab 18 Jahren. Terminkalender vom bis Donnerstag, 16. November Uhr Bücherei Altes Rathaus Döffingen geöffnet Freitag, 17. November Uhr Wertstoffhof geöffnet Samstag, 18. November Uhr Wertstoffhof geöffnet Sonntag, 19. November Uhr Ök. Gottesdienst zum Volkstrauertag, ev. Kirche Döffingen, anschl. wird auf dem alten Friedhof Döffingen ein Kranz niedergelegt Uhr Kinderkirche, ev. Gemeindehaus Döffingen Uhr Kinderkirche, ev. Gemeindehaus Dätzingen Uhr Abendgottesdienst, süddt. Gemeinschaft Dienstag, 21. November Uhr Bücherei Altes Rathaus Döffingen geöffnet Mittwoch, 22. November Uhr Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen Uhr Wertstoffhof geöffnet Uhr Predigtgottesdienst m. Abendmahl, ev. Kirche Döffingen Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche Döffingen Donnerstag, 23. November Uhr Bücherei Altes Rathaus Döffingen geöffnet Freitag, 24. November Uhr Wertstoffhof geöffnet Uhr Ök. Gedenkgottesdienst, Seniorenzentrum Dätzingen Samstag, 25. November Uhr Wertstoffhof geöffnet Sonntag, 26. November Uhr Gottesdienst, ev. Gemeindehaus Dätzingen Uhr Eucharistie, kath. Kirche Dätzingen Uhr Gottesdienst, neuapost. Kirche Döffingen Uhr Gottesdienst, ev. Kirche Döffingen Uhr Eucharistie, Jugendgottesdienst, kath. Kirche Döffingen Uhr Kinderkirche, ev. Gemeindehaus Döffingen Uhr Kinderkirche, ev. Gemeindehaus Dätzingen Uhr Abendgottesdienst mit Abendessen im Anschluss, süddt. Gemeinschaft

3 Gemeindenachrichten Grafenau Nummer 46 Donnerstag 16. November Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Einladung zur Gedenkfeier am Volkstrauertag am Sonntag, den 19. November 2017, gedenken wir der Opfer von Gewalt, Terror, Vertreibung und Krieg. Der Erste Weltkrieg und der Zweite Weltkrieg haben auch viele Opfer aus unserer Gemeinde gefordert. Und mit den derzeitigen Themen, dem mörderischen Konflikt in Syrien und in Afrika, der Terrorgefahr und der großen Not zahlreicher Flüchtlinge, bleibt die Furcht um Frieden leider auch weiterhin aktuell. In diesem Jahr begehen wir den ökumenischen Gottesdienst in der evangelischen Martinskirche in Döffingen um Uhr. Im Anschluss an den Gottesdienst werden wir auf dem alten Friedhof in Döffingen gemeinsam einen Kranz niederlegen. Es wäre schön, wenn viele aus unserer Gemeinde am Gottesdienst und der Gedenkfeier teilnehmen, um so auch die Wichtigkeit des Themas zu unterstreichen und ins Bewusstsein zu bringen. Wir laden alle Einwohnerinnen und Einwohner herzlich ein. Kath. Kirchengemeinde Ev. Kirchengemeinde Gemeinde Grafenau Bürgerstiftung Grafenau und Kreisseniorenrat Böblingen laden ein zu Vortrag und Diskussion über Patientenverfügung Vorsorgevollmacht Betreuungsverfügung in Grafenau-Dätzingen Zentrum f. Senioren, Döffinger Str. Montag, 20. Nov. 15:00 16:30 mit Manfred Koebler Vors. Kreisseniorenrat Ihre Fragen werden gerne beantwortet. Die Vorsorge-Broschüre und Formulare für Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten werden verteilt. Eintritt frei, Anmeldung nicht erforderlich. Auskunft: Jürgen Matthiessen, Tel.:

4 4 Nummer 46 Donnerstag 16. November 2017 Gemeindenachrichten Grafenau Neue AUSSTELLUNG 2017 Christliches Leben bei uns! 500 Jahre Reformation in Döffingen, Dätzingen und anderen Orten Die Ausstellung dokumentiert den allgemeinen Ablauf und die Auswirkung der Reformation auf unsere unterschiedlich gewachsenen Ortsteile. Hierzu besitzt unser Heimatmuseum umfangreiche, zum großen Teil geistliche Literatur und zahlreiche interessante Exponate des christlichen, familiären Lebens. heimat museum herzlich willkommen Eintritt frei im Schloss Dätzingen Grafenau Telefon ( ) heimatmuseum.grafenau@t-online.de Geöffnet jeden 3. Sonntag im Monat von Uhr und nach Vereinbarung Dätzinger Schlosskonzerte Streichquartett- Abend mit dem Diogenes Quartett Stefan Kirpal Violine Gundula Kirpal Violine Alba González i Becerra Viola Stephen Ristau Violoncello Sonntag :00 Uhr Malteser saal Beethoven op.18,6 Schubert Der Tod und das Mädchen Janáček Kreutzersonate Eintritt: 15,00, 13,00 für Kulturkreis -Mitglieder Kartenvorbestellungen bei Blunk , Weiland oder Koepf , marion.koepf@kulturkreis-grafenau.de Vokalensemble K L A N G F A R B E N Zur Einstimmung in den Advent Gesungen von den KLANGFARBEN Gelesen von Kerstin Langer Für Kinder ab 5 Jahren, deren Eltern, Großeltern und alle sonstigen Interessierten Dauer: ca. 1 Stunde Samstag, 2. Dezember 16:00 ( Einlass 15:30 Uhr) Maltesersaal, Schloss Dätzingen (Eintritt frei, über Spenden freuen wir uns)

5 Gemeindenachrichten Grafenau Nummer 46 Donnerstag 16. November Einladung zum Bürgermeisterstammtisch Achtung Termin geändert!!! Was geschieht in der Gemeinde? Wo stehen wir bei verschiedenen Projekten, wie Sportplatz, Ausweisung von Sanierungsgebieten oder Feuerwehrgerätehaus? Wie gehen wir mit der Betreuung und Integration von Menschen um, die als Flüchtlinge in unsere Gemeinde gekommen sind? Vielfältig sind die Fragen und Aufgaben unserer Gemeinde gerne würde ich mit Ihnen darüber im Dialog nachdenken! Alle Einwohnerinnen und Einwohner lade ich herzlich ein zum Bürgermeisterstammtisch am Mittwoch, Uhr im Maltesersaal, Schloss Dätzingen Ihr Martin Thüringer Bürgermeister Zu verschenken Die Gemeindeverwaltung bietet hier die kostenlose Möglichkeit, Gegenstände anzubieten. Interessenten können sich dann über ihre Telefonnummer mit Ihnen in Verbindung setzen. Eine Weihnachtswurzelkrippe auf Holzplatte 115 x 50 cm, Tel Verschenkangebote nehmen wir unter Telefon 07033/40312 entgegen. Zugmaschinenaktion "Winter 2017" Der TÜV führt im November die Zugmaschinenaktion Winter 2017 durch. Tag : Uhrzeit : 13 bis 14 Uhr Ort : Döffingen, Bauhof Der Preis für eine landwirtschaftliche Zugmaschine beträgt 42,90. Der Preis für Anhänger ohne Bremse beträgt 27,00. Wir bitten sie den Betrag passend bereitzuhalten. Bitte bringen sie die zur Prüfung notwendigen Papiere mit. Verkehrsüberwachung Gemeinde Grafenau Musik & Magie mit Phillip Flint dem deutschen Vizemeister der Straßenzauberer und dem Akkordeonorchester des HC Dätzingen Datum Zeit Straße Mittwoch, Mittwoch, Samstag, Samstag, zulässige km/h Fahrzeuge gesamt zu schnell % max. kmh Wittumstr , Maichinger Str , L , Döffinger Str ,9 57 Amtliche Bekanntmachungen Räum- und Streupflicht auf unseren Straßen Sonntag, um 18 Uhr Begegnungsstätte Adrienne von Bülow Dätzingen Eintritt frei Bürger und Gemeinde Fundamt Folgende Gegenstände wurden gefunden: Stoffmütze mit Blumenmuster in Döffingen Auskünfte erhalten Sie unter Telefon 07033/40313 Der Winter steht vor der Tür und damit die verbundenen Pflichten zum Schneeräumen und Streuen. Um nochmals klarzustellen, wer für welchen Bereich unserer Straßen zuständig ist, ist im Folgenden nochmals unsere Streupflichtsatzung abgedruckt. Die Gemeinde hat einen Teil der Verpflichtung, die sich aus dem Straßenverkehrsgesetz ergibt, auf die Straßenanlieger übertragen, da die Gemeinde beim Winterdienst nicht gleichzeitig alle Straßen und Gehwege räumen und streuen kann. Streupflichtsatzung 1 Übertragung der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht (1) Den Straßenanliegern obliegt es, innerhalb der geschlossenen Ortslage einschließlich der Ortsdurchfahrten die Gehwege und die weiteren in 3 genannten Flächen nach Maßgabe dieser Satzung zu reinigen, bei Schneeanhäufungen zu räumen sowie bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. (2) Für Grundstücke der Gemeinde, die nicht überwiegend Wohnzwecken dienen, sowie bei gemeindlichen Altersund Wohnheimen verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung ( 41 Abs. 1 Satz 1 Straßengesetz). (3) Für die Unternehmen von Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs und von Straßenbahnen gelten die Verpflichtungen nach dieser Satzung insoweit, als auf den ihren Zwecken dienenden Grundstücken Gebäude stehen, die

6 6 Nummer 46 Donnerstag 16. November 2017 Gemeindenachrichten Grafenau einen unmittelbaren Zugang zu der Straße haben oder es sich um Grundstücke handelt, die nicht unmittelbar dem öffentlichen Verkehr dienen ( 41 Abs. 3 Satz 2 Straßengesetz). Die Verpflichtungen nach dieser Satzung gelten nicht für die Eigentümer des Bettes öffentlicher Gewässer ( 41 Abs. 3 Satz 1 Straßengesetz). 2 Verpflichtete (1) Straßenanlieger im Sinne dieser Satzung sind die Eigentümer und Besitzer (zum Beispiel Mieter und Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben ( 15 Abs.-1 Straßengesetz). Als Straßenanlieger gelten auch die Eigentümer und Besitzer solcher Grundstücke, die von der Straße durch eine im Eigentum der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast stehende, unbebaute Fläche getrennt, sind, wenn der Abstand zwischen. Grundstücksgrenze und Straße nicht mehr als zehn Meter, bei besonders breiten Straßen nicht mehr als die Hälfte der Straßenbreite beträgt ( 41 Abs. 6 Straßengesetz). (2) Sind nach dieser Satzung mehrere Straßenanlieger für dieselbe Fläche verpflichtet, besteht eine gesamtschuldnerische Verantwortung; sie haben durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die ihnen obliegenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllt werden. (3) In Straßen mit einseitigem Gehweg trifft die Verpflichtung grundsätzlich nur den Anlieger, dessen Grundstück an den Gehweg grenzt. Bei Grundstücken, die an zwei gegenüberliegenden Seiten durch zwei Straßen mit einseitigem Gehweg erschlossen werden, ist von den Anliegern nur der Gehweg entlang der Straße zu reinigen, zu räumen und zu streuen, von der sie zu ihren Gebäuden den Hauptzugang nehmen. Der andere Gehweg ist von den Anliegern der Grundstücke auf der gegenüberliegenden, ohne Gehweg versehenen Straßenseite zu reinigen, zu räumen und zu streuen. Die Verpflichtung erstreckt sich auf die Länge des Gehwegs, die der Länge des eigenen Grundstücks entspricht, bei Straßeneinmündungen darüber hinaus bis zur Mitte der einmündenden Straße. 3 Gegenstand der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht (1) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen, die Bestandteil einer öffentlichen Straße sind. (2) Entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn sind, falls Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, Flächen in einer Breite von einem Meter. (3) Entsprechende Flächen von verkehrsberuhigten Bereichen sind an deren Rand liegende Flächen in einer Breite von einem Meter. Erstrecken sich Parkflächen, Bänke, Pflanzungen und Ähnliches nahezu bis zur Grundstücksgrenze, ist der Straßenanlieger, für eine Satz 1 entsprechende breite Fläche entlang dieser Einrichtungen verpflichtet. (4) Gemeinsame Rad- und Gehwege sind die der gemeinsamen Benutzung von Radfahrern, und Fußgängern gewidmeten und durch Verkehrszeichen gekennzeichneten Flächen. (5) Friedhof-, Kirch- und Schulwege sowie Wander- und sonstige Fußwege sind die dem öffentlichen Fußgängerverkehr gewidmeten Flächen, die nicht Bestandteil einer anderen öffentlichen Straße sind. (6) Haben mehrere Grundstücke gemeinsam Zufahrt oder Zugang zur sie erschließenden Straße oder liegen sie hintereinander zur gleichen Straße, so erstrecken sich die gemeinsam zu erfüllenden Pflichten nach dieser Satzung auf den Gehweg und die weiteren in Abs. 2 bis Abs. 5 genannten Flächen an den der Straße nächstgelegenen Grundstücken. 4 Umfang der Reinigungspflichten, Reinigungszeiten (1) Die Reinigung erstreckt sich vor allem auf die Beseitigung von Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub. Die Reinigungspflicht bestimmt sich nach den Bedürfnissen des Verkehrs und der öffentlichen Ordnung. (2) Bei der Reinigung ist der Staubentwicklung durch Besprengen mit Wasser vorzubeugen, soweit nicht besondere Umstände (zum Beispiel Frostgefahr) entgegenstehen. (3) Die zu reinigende Fläche darf nicht beschädigt werden. Der Kehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder dem Nachbarn zugeführt, noch in die Straßenrinne oder andere Entwässerungsanlagen oder offene Abzugsgräben geschüttet werden. 5 Umfang des Schneeräumens (1) Die Flächen, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, sind auf solche Breite von Schnee oder auftauendem Eis zu räumen, dass Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs gewährleistet und insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist; sie sind in der Regel mindestens auf einen Meter Breite zu räumen. (2) Der geräumte Schnee und das auftauende Eis ist auf dem restlichen Teil der Fläche, für die die Straßenanlieger verpflichtet sind, soweit der Platz dafür nicht ausreicht, am Rande der Fahrbahn bzw. am Rande der in 3 Abs.2 bis 6 genannten Flächen anzuhäufen. Nach Eintreten von Tauwetter sind die Straßenrinnen und die Straßeneinläufe so freizumachen, dass das Schmelzwasser abziehen kann. (3) Die von Schnee oder auftauendem Eis geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Flächen gewährleistet ist. Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn in einer Breite von mindestens einem Meter zu räumen. (4) Die zu räumende Fläche darf nicht beschädigt werden. Geräumter Schnee oder auftauendes Eis dürfen dem Nachbarn nicht zugeführt werden. 6 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte (1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege und die weiteren in 3 genannten Flächen sowie die Zugänge zur Fahrbahn rechtzeitig so zu bestreuen, dass sie von Fußgängern bei Beachtung der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt möglichst gefahrlos benützt werden können. Die Streupflicht erstreckt sich auf die nach 5 Abs. 1 zu räumende Fläche. (2) Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. (3) Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten. Sie dürfen ausnahmsweise bei Eisregen verwendet werden; der Einsatz ist so gering wie möglich zu halten. (4) 5 Abs. 3 und 4 gelten entsprechend. 7 Zeiten für das Schneeräumen und das Beseitigen von Schnee- und Eisglätte Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee- bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um Uhr. 8 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von 54 Abs. 1 Nr. 5 Straßengesetz handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig seine Verpflichtungen aus 1 nicht erfüllt, insbesondere 1. Gehwege und die weiteren in 3 genannten Flächen nicht entsprechend den Vorschriften in 4 reinigt; 2. Gehwege und die weiteren in 3 genannten Flächen nicht entsprechend den Vorschriften in den 5 und 7 räumt; 3. bei Schnee- und Eisglätte Gehwege und die weiteren in 3 genannten Flächen nicht entsprechend den Vorschriften in den 6 und 7 streut. (2) Ordnungswidrigkeiten können nach 54 Abs. 2 Straßengesetz und 17 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße von mindestens 2,50 Euro und höchstens 500 Euro und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 250 Euro geahndet werden. Beachten Sie, dass bei wiederholten und groben Verstößen gegen die Streupflichtsatzung ein Bußgeld erlassen werden kann. Bitte lassen Sie es nicht so weit kommen! Vielen Dank. Gemeindeverwaltung

7 Gemeindenachrichten Grafenau Nummer 46 Donnerstag 16. November Öffentliche Bekanntmachung Landratsamt Böblingen Amt für Vermessung und Flurneuordnung - untere Flurbereinigungsbehörde - Parkstraße 2, Böblingen Tel.: 07031/ , Fax: 07031/ Öffentliche Bekanntmachung Flurbereinigung Weil der Stadt (Renaturierung Langgass) Landkreis Böblingen Schlussfeststellung vom Az.: 3786/B12-01 Das Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung (Flurbereinigungsbehörde), erklärt das Flurbereinigungsverfahren Weil der Stadt (Renaturierung Langgass) für abgeschlossen. Hierzu wird festgestellt, dass - die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan und seinem Nachtrag 1 bewirkt ist, - den Beteiligten keine Ansprüche mehr zustehen, die im Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen, - die Kasse der Teilnehmergemeinschaft aufgelöst ist, - die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft abgeschlossen sind. Mit der Zustellung der unanfechtbar gewordenen Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Flurbereinigungsverfahren beendet. Gleichzeitig erlischt auch die Teilnehmergemeinschaft. Dieser Beschluss beruht auf 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung vom (BGBl. I S. 546). Dieser Beschluss kann auch auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren ( eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Beschluss können die Beteiligten und der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Landratsamt Böblingen, Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Parkstraße 2, Böblingen, einlegen. Auch wenn der Widerspruch schriftlich erhoben wird, muss er innerhalb dieser Frist beim Landratsamt eingegangen sein. Die Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Böblingen, gez. Faust Standesamtliche Mitteilungen Geburten Niklas Hohenwarter, Eltern: Karin und Florian Hohenwarter, Kapellenbergstr. 19 Das Gefühl der Sicherheit Schulnachrichten Gemeinschaftsschule Döffingen Informationsabend Gemeinschaftsschule Döffingen Seit September 2012 können alle Schülerinnen und Schüler beginnend mit der Klasse 5 in Döffingen auf direktem Weg zu allen 3 Schulabschlüssen kommen. Die Schule verpflichtet sich damit in allen Jahrgangsstufen die Bildungsstandards von Hauptschule, Realschule und Gymnasium im Rahmen einer gebundenen Ganztagesschule zu vermitteln. Hierzu wird Lernen in vielfältigen Sozialformen organisiert und in der Klassengemeinschaft, in Lerngruppen oder ganz individuell an Einzelarbeitsplätzen stattfinden. Das Döffinger Kollegium und die Schulleitung freuen sich zusammen mit der Gemeinde Grafenau über diese neue Herausforderung, das Vertrauen durch eine Vielzahl an Eltern und durch das Kultusministerium in das Gelingen dieser neuen Schulform am Standort Döffingen. 355 Schülerinnen und Schüler besuchen im laufenden Schuljahr die Klassen Wir wollen über diese neue alternative weiterführende Schulart, über das Profil unserer Schule und unsere Erfahrungen intensiv an einem Informationsabend informieren und mit Ihnen ins Gespräch kommen. Deshalb laden wir Sie ganz herzlich in das obere Stockwerk unseres Schulneubaues unserer Schule ein. Termin: Dienstag, 28. November 2017, um Uhr gez. Bruno Metzger (Schulleiter) Jugendreferat Grafenau Sabine Ekenja und Klaus Dongus Stegmühle Grafenau Telefon , mobil: Fax jugendreferat-grafenau@gmx.de Stegmühlentreffs Mädchentreff: Dienstag, Uhr/ Mädels von Klasse Jungstreff: Donnerstag, Uhr/ Jungs von Klasse Teenietreff: Donnerstag, Uhr/ Mädels und Jungs ab 4. Klasse Die Treffs finden nicht in den Ferien statt. Kindergärten Kindertageseinrichtungen in Grafenau Gesamtleitung Monika Haug Rathausplatz Grafenau-Dätzingen Telefon: Fax: kiga-grafenau@gmx.de Sprechzeiten donnerstags von 9-13 Uhr und nach Vereinbarung

8 8 Nummer 46 Donnerstag 16. November 2017 Gemeindenachrichten Grafenau VHS Böblingen-Sindelfingen Außenstelle Grafenau, Rathausplatz 1, Grafenau (Dätzingen), Telefon , Fax Mittwochs Uhr vhs-team: Sabine Langensiepen und Petra Schmidt vhs.kundenzentrum Telefon , Fax Internet Latino Linedance Tanzen Sie gern, doch es fehlt wie immer der Tanzpartner? Hier werden Sie eine tolle Alternative finden! Latino Linedance ist ein Solo-Tanzspaß nach Latino-Rhythmen wie Merengue, Salsa, Rumba, Cha Cha, Bachata, Cumbia usw. Diese Rhythmen vermitteln Lebensfreude und Leichtigkeit. Das Tanzen in der Gruppe bringt gute Laune und hat einen enormen Fitnesscharakter. Koordination, Konzentration und Körpergefühl werden gefördert. Es sind keine Vorkenntnisse nötig. Die Tänze werden erst Schritt für Schritt erlernt und dann mit Musik getanzt Andrea Sanabria Valdés Workshop Anfänger ohne Vorkenntnisse Samstag, 9. Dez., 15:00-18:00 Uhr, 4 Ustd., Ehningen, Fronäckerschule, EUR 22,- Genuss mit Nuss, Sprossen & Kernen Lecker, gesund und abwechslungsreich lässt sich die schnelle Küche im Alltag mit Nüssen, Sprossen und Kernen aufpeppen. Ob in Salaten, Gemüsepfannen oder Aufläufen: Nüsse verleihen den Gerichten einen besonderen Biss, Sprossen ein frisches Geschmackserlebnis und Kerne können zum Beispiel als Mus in Form eines Brotaufstrichs den Speisezettel bereichern Karina Schmidt Montag, 11. Dez., 18:00-22:00 Uhr, 5 Ustd., Holzgerlingen, Grund- und Werkrealschule EUR 35,- inkl. EUR 18,- für Lebensmittel Endabrechnung erfolgt im Kurs Island - das Land aus Feuer und Eis Renate und Gerhard Henkel haben im Sommer 2015 Island bereist. Von der Insel im hohen Norden Europas haben die ambitionierten Naturfotografen reichhaltiges Bildmaterial mitgebracht und möchten nun den Zuschauern die landschaftlichen Schönheiten, die artenreiche Vogelwelt und weitere Sehenswürdigkeiten in Bild und Ton vorstellen. Die dünnbesiedelte Insel am nördlichen Polarkreis fasziniert durch eng beieinander liegende landschaftliche Sehenswürdigkeiten wie grandiose Wasserfälle, mächtige Gletscher und Vulkane, bizarre Küstenlandschaften, abenteuerliche Hochlandrouten und eine artenreiche Flora und Fauna. Auf ausgedehnten Wanderungen haben wir uns Zeit genommen, farbige Berge, schwimmende Eisbrocken, dampfende Thermalgebiete, brütende Seevögel und bunte Blumen zu bewundern und zu fotografieren. Lassen Sie sich mitnehmen auf eine Reise in das "Land aus Feuer und Eis"! Renate Henkel, Gerhard Henkel Reisebericht mit Bildern Donnerstag, 25. Jan., 19:00-21:00 Uhr, Holzgerlingen, A - Stadthalle EUR 8,- (EUR 4,50 für 10- bis 17-Jährige) Anmeldung und Abendkasse Alle Kurse sind rund um die Uhr buchbar auf Sekunden 112 entscheiden IM NOTFALL Feuerwehr, Notarzt und Rettungsdienst Freiwillige Feuerwehr Grafenau Einsatz : Auslaufende Betriebsstoffe nach VU Am 8. November kam es in den Abendstunden im Bereich der Landesstraße 1182 und der Einfahrt nach Döffingen zu einem Verkehrsunfall mit mehreren beteiligten Fahrzeugen. Aufgrund auslaufender Betriebsstoffe kam auch die Grafenauer Feuerwehr zum Einsatz. Nachdem die verletzten Personen vom Rettungsdienst versorgt und teilweise in umliegende Krankenhäuser gebracht wurden, wurde durch einen Abschleppdienst ein verunfalltes Fahrzeug beseitigt. Im Anschluss daran wurden die ausgelaufenen Betriebsstoffe aufgenommen und die Einsatzstelle der Polizei übergeben. Im Einsatz waren 7 Kräfte der Feuerwehr. Einsatz 43 bis : Unwetter beschert der Feuerwehr einen einsatzreichen Sonntag Nach dem Durchzug einer Kaltfront kam es zu starken Sturmböen. Infolgedessen stürzten mehrere Bäume um oder drohten umzustürzen. Ein Baum mit einem Durchmesser von circa einem Meter stürzte auf ein Wohnhaus und eine Garage in Dätzingen. Hierbei wurde das Dach des Wohnhauses und der Garage sowie der in der Garage stehende PKW stark beschädigt. Im Bereich der Wiesengrundhalle knickten mehrere Bäume um und drohten auf eine Stromleitung und einen Fußweg zu fallen. Auf dem Kapellenberg stürzte ein Baum um und blockierte einen Fußweg und eine Zufahrt. Im Bereich Rathaus stürzte ein Baum um und blockierte ebenfalls eine Zufahrt. Im Einsatz befand sich die Feuerwehr Grafenau mit dem ELW 1, LF 16/12, HLF 20, GW-T und die Feuerwehr Aidlingen mit der DLK 23/12. Ebenfalls war die Polizei, ein Energieversorger sowie der Gemeindebauhof und der stellvertretende Bürgermeister vor Ort.

9 Gemeindenachrichten Grafenau Nummer 46 Donnerstag 16. November Einsatzabteilung erhält Zuwachs! Am vergangenen Wochenende konnte nach intensiver Ausbildung in Theorie und Praxis der Grundausbildungslehrgang im Ausbildungsbezirk abgeschlossen werden. Von Grafenau nahm Joachim Kallfaß erfolgreich daran teil und konnte mit der Note 1 ein sehr gutes Ergebnis erzielen. Bei einer großen Übung konnte die frisch gebackenen Truppmänner ihr Können anschließend unter Beweis stellen und verstärken nun die Einsatzabteilungen ihrer Heimatfeuerwehren. Wir gratulieren Joachim Kallfaß sehr herzlich und wünschen ihm allzeit Unversehrtheit bei Einsätzen und Übungen. Kurzinfo Bürgermeisteramt: Anschrift: Postfach 1134, Grafenau/Württ., Telefax 07033/40321, Internet: info@ grafenau.kdrs.de Sitz: Rathaus Döffingen, Hofstetten 12, Grafenau/Württ., Telefon 07033/ Sprechzeiten Rathaus Döffingen, montags bis donnerstags von 8.00 bis Uhr, freitags von 7.30 bis Uhr; Abendsprechstunden: donnerstags von bis Uhr; Bankverbindungen dergemeindekasse: Vereinigte Volksbank AG Böblingen, Konto-Nr (BLZ ), IBAN: DE , BIC: GENODES1BBV Kreissparkasse Böblingen, Konto-Nr. 127 (BLZ ), IBAN:DE , BIC:BBKRDE6BXXX Impressum: Herausgeber: Bürgermeisteramt Grafenau/Württ., Postfach 1134, Grafenau/Württ.; Redaktion: Rathaus Döffingen, Hofstetten 12, Grafenau/W., Tel /403-12, Fax Druck und Verlag: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt, Telefon 07033/525-0, Telefax 07033/ Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Martin Thüringer, Hofstetten 12, Grafenau/Württ. (s.o.) - für Was sonst noch interessiert und den Anzeigenteil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, Weil der Stadt (s.o.). Redaktionsschluss: Dienstags 8.00 Uhr im Rathaus Döffingen. Der Bezugspreis beträgt halbjährlich 14,65 einschl. Trägerlohn. Anzeigenannahme: wds@nussbaum-medien.de. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, Weil der Stadt, Tel , info@gsvertrieb.de, Internet:

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