Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre. Vom #Ausfertigungsdatum#

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1 Technische Universität Dresden Fakultät Wirtschaftswissenschaften 10.Sept.2008 Durch den Senat der TU Dresden am beschlossene, nicht endgültige Fassung, die sich noch im Genehmigungsverfahren befindet Version: Studienordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre Vom #Ausfertigungsdatum# Aufgrund von 21 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 293), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 15. Dezember 2006 (SächsGVBl. S. 515, 521), erlässt die Technische Universität Dresden die nachfolgende Studienordnung als Satzung. Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich 2 Ziele des Studiums 3 Zugangsvoraussetzungen 4 Studienbeginn und Studiendauer 5 Lehr- und Lernformen 6 Aufbau und Durchführung des Studiums 7 Inhalte des Studiums 8 Leistungspunkte (Credits) 9 Studienberatung 10 Anpassung von Modulbeschreibungen 11 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Anlage 1: Studienablaufplan

2 Anlage 2: Modulbeschreibungen 1 Geltungsbereich Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage des Sächsischen Hochschulgesetzes und der Prüfungsordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre an der Technischen Universität Dresden Ziele, Inhalt, Aufbau und Ablauf des Studiums. 2 Ziele des Studiums (1) Die Studierenden besitzen die Fähigkeit, volkswirtschaftliche Probleme zu erkennen und zu formulieren, sie wissenschaftlich zu analysieren sowie selbstständig Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Sie können aufgrund ihres inhaltlichen und methodischen Wissens schnell auf Anforderungen und Veränderungen der Berufswelt eingehen. Durch die interdisziplinäre Ausgestaltung des Studiums sind die Studierenden in der Lage, fachübergreifende Zusammenhänge zu erkennen, darzustellen und in eigenen Lösungsvorschlägen zu berücksichtigen. (2) Die Absolventen des Studiengangs besitzen durch die inhaltliche und methodische Schwerpunktsetzung spezifische Qualifikationen, die sie in der Berufspraxis in besonderem Maße befähigen, leitende Tätigkeiten in nationalen und internationalen Organisationen, öffentlichen Verwaltungen, Unternehmen, Verbänden, Finanzinstitutionen sowie Forschungsund Lehrinstitutionen zu übernehmen. Darüber hinaus wird durch das Studium die Basis für weiterführende wissenschaftliche Arbeiten geschaffen. 3 Zugangsvoraussetzungen (1) Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist der akademische Grad eines Bachelor im Bereich Wirtschaftswissenschaften. (2) Neben der grundsätzlichen Eignung für ein wissenschaftliches Studium setzt der Master- Studiengang Volkswirtschaftslehre gute Kenntnisse in der deutschen und englischen Fachsprache, gute Kenntnisse in Mathematik sowie in grundlegenden Methoden der Volkswirtschaft voraus. Näheres regelt die Zulassungsordnung für die Master-Studiengänge der Fakultät Wirtschaftswissenschaften. 4 Studienbeginn und Studiendauer (1) Das Studium kann jeweils zum Wintersemester aufgenommen werden. (2) Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester und umfasst neben der Präsenz das Selbststudium, das Praktikum sowie die Master-Prüfung. 2

3 5 Lehr- und Lernformen (1) Der Lehrstoff ist modular strukturiert. In den einzelnen Modulen werden die Inhalte in jeweils geeigneten Lehr-/Lern-Arrangements, zu denen Vorlesungen, Übungen, Seminaren, Projekten, Praktika, Kolloquien und das Selbststudium gehören, erworben, gefestigt und vertieft. (2) Vorlesungen führen in Gegenstand und Inhalt von Teilgebieten der einzelnen Fachthemen auf konzeptioneller Ebene ein. (3) Übungen dienen dem Erwerb notwendiger methodischer und technischer Kenntnisse. In exemplarischen Teilbereichen werden die Inhalte angewendet. (4) Seminare ermöglichen den Studierenden, sich auf der Grundlage von Fachliteratur oder anderen Materialien unter Anleitung selbst über einen ausgewählten Problembereich zu informieren, das Erarbeitete vorzutragen, in der Gruppe zu diskutieren und/oder schriftlich darzustellen. (5) In Projekten werden fachspezifische Fragestellungen an einem konkreten Betrachtungsobjekt bearbeitet. Hierdurch sollen zusätzlich zu Kenntnissen aus dem jeweiligen Fachgebiet auch Kompetenzen in der Projektorganisation und im Projektmanagement erworben werden. (6) Praktika dienen der Anwendung des vermittelten Lehrstoffes sowie dem Erwerb von praktischen Fertigkeiten in potentiellen Tätigkeitsbereichen. (7) Kolloquien dienen dazu, im persönlichen Gespräch und im gegenseitigen Meinungsaustausch zwischen Hochschullehrern und Studenten spezielle Probleme eines Faches zu erörtern und zu lösen. (8) Das Selbststudium ermöglicht es den Studierenden, sich grundlegende sowie vertiefende Fachkenntnisse eigenverantwortlich mit Hilfe verschiedener Medien (Literatur, elearning etc.) selbstständig in Einzelarbeit oder in Kleingruppen anzueignen. 6 Aufbau und Durchführung des Studiums (1) Das Studium ist modular aufgebaut. Das Lehrangebot ist auf vier Semester verteilt. Das vierte Semester ist für das Modul Forschungsseminar und für das Anfertigen einer thematisch darauf abgestimmten Master-Arbeit vorgesehen. (2) Das Studium umfasst 5 Pflichtmodule und 8 Wahlpflichtmodule. Es sind ein Major- Bereich der Spezialisierung VWL, ein Minor-Bereich der Spezialisierung BWL und ein von beiden namentlich abweichender Minor-Bereich der Spezialisierungen VWL, BWL, Wirtschaftsinformatik oder Integrationsbereich Wirtschaftswissenschaften zu wählen. 3

4 (3) Inhalte und Qualifikationsziele, umfasste Lehr- und Lernformen, Voraussetzungen, Verwendbarkeit inklusive eventueller Kombinationsbeschränkungen, Häufigkeit, Arbeitsaufwand sowie Dauer der einzelnen Module sind den Modulbeschreibungen (Anlage 2) zu entnehmen. (4) Die Lehrveranstaltungen werden nach Maßgabe der Modulbeschreibungen in deutscher oder englischer Sprache abgehalten. (5) Die sachgerechte Aufteilung der Module auf die einzelnen Semester, deren Beachtung den Abschluss des Studiums in der Regelstudienzeit ermöglicht, sowie Art und Umfang der jeweils umfassten Lehrveranstaltungen sind dem beigefügten Studienablaufplan (Anlage 1) zu entnehmen. (6) Das Angebot an Wahlpflichtmodulen sowie der Studienablaufplan können durch den Fakultätsrat geändert werden. Die Studienkommission hat ein Vorschlagsrecht. Das aktuelle Angebot an Wahlpflichtmodulen ist zu Semesterbeginn fakultätsüblich bekannt zu machen. Der geänderte Studienablaufplan gilt für die Studierenden, denen er zu Studienbeginn fakultätsüblich bekannt gegeben wird. Über Ausnahmen zu Satz 4 entscheidet auf Antrag der Prüfungsausschuss. (7) Wenn in einem Wahlpflichtmodul nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht, erfolgt die Auswahl aus den Bewerbern nach einer Eingangsprüfung, in die auch die bisher erreichte Durchschnittsnote aus dem vorangegangenen Studium einfließt. Form und Frist der Bewerbung werden den Studierenden vor Beginn der Veranstaltung in der ortsüblichen Methode der Informationsvermittlung bekannt gegeben. 7 Inhalte des Studiums (1) Der Master-Studiengang Volkswirtschaftslehre ist stärker forschungsorientiert. (2) Der Pflichtbereich umfasst Methoden der Wirtschaftswissenschaften, ergänzende Qualifikationsziele, ein Praktikum sowie das Forschungsseminar. (3) Der Wahlpflichtbereich besteht aus unterschiedlichen Spezialisierungsmöglichkeiten. Inhaltlich können folgende Schwerpunkte gewählt werden: 1. in der Spezialisierung Volkswirtschaftslehre (a) Economics: Allgemeine volkswirtschaftliche Fragestellungen, die aus einzel- und gesamtwirtschaftlicher Perspektive strukturiert und analysiert werden. (b) Public Sector Economics: Spezielle volkswirtschaftliche Fragestellungen, die sich aus dem Einfluss des Staates in Wirtschaft und Gesellschaft ergeben. (c) Financial Economics and Global Markets: Spezielle volkswirtschaftliche Fragestellungen, die sich aus dem Zusammenwirken von Real- und Geldwirtschaft im internationalen Kontext ergeben. 2. in der Spezialisierung Betriebswirtschaftslehre (a) Corporate Development and Innovation: Spezielle betriebswirtschaftliche Fragestellungen, die sich mit der Organisation und Steuerung von Unternehmen unter Berücksichtigung marktwirtschaftlicher, personalwirtschaftlicher, technischer und rechtlicher Aspekte befassen. 4

5 (b) Accounting and Finance: Spezielle betriebswirtschaftliche Fragestellungen, die sich mit finanzwirtschaftlichen Entscheidungsproblemen, kostenorientierter Steuerung und Controlling sowie mit deren bilanzieller Behandlung befassen. (c) Operations and Logistics Management: Spezielle betriebswirtschaftliche Fragestellungen, die sich mit der Gestaltung, Planung sowie Steuerung der Produktion und Logistik befassen. (d) Umweltmanagement und Energiewirtschaft: Spezielle betriebswirtschaftliche Fragestellungen, die sich mit ökologieorientierten Unternehmensstrategien, Nachhaltigkeit, sowie mit Ressourcen- und Risikomanagement in der Energiewirtschaft befassen. 3. in der Spezialisierung Wirtschaftsinformatik (a) Anwendungssysteme in Wirtschaft und Verwaltung: Spezielle Fragestellungen, die sich mit verschiedenen Formen operativer Anwendungssysteme in spezifischen Anwendungsgebieten, ihren Architektur- und Integrationskonzepten sowie der Gestaltung von Applikationslandschaften befassen. (b) Business Intelligence: Spezielle Fragestellungen, die sich aus der Konzeption, dem Betrieb und der betriebswirtschaftlichen Nutzung analytischer Informationssysteme - auch Management-Support-Systeme genannt - ergeben, die im Gegensatz zu den administrativen Informationssystemen der operativen Ebene bei dispositiven und planerischen Aufgaben des Managements eingesetzt werden. (c) Informationsmanagement: Spezielle Fragestellungen, die sich aus dem Leitungshandeln in Organisationen in Bezug auf Information und Kommunikation ergeben und sich mit Führungsaufgaben auf den Ebenen Informationswirtschaft, Informationssysteme und IuK- Technologie befassen. (d) Systementwicklung: Es werden die umfassenden Einsatzmöglichkeiten von Modellen in betriebswirtschaftlichen Anwendungsgebieten beleuchtet und dazu weitreichende Kenntnisse ausgehend von der allgemeinen Modellierungstheorie bis hin zum modellgestützten Management vermittelt. 4. In der Spezialisierungsrichtung Integrationsbereich Wirtschaftswissenschaften die Minor- Bereiche: (a) Statistik: Grundlagen der statistischen Methodologie, statistische Schätz- und Testverfahren, Regressionsmethoden, stochastische Prozesse sowie multivariate statistische Verfahren als Voraussetzung zur Behandlung empirischer wirtschaftswissenschaftlicher Fragestellungen. (b) Ökonometrie: Fragestellungen der Zeitreihen- und der Mikroökonometrie. (c) Operation Research: Anwendung von Optimierungssystemen zur Vorbereitung von betriebswirtschaftlichen Entscheidungen. (d) Organisationales Lernen: Spezielle Fragestellungen, die sich aus der Integration pädagogischer, ökonomischer und informationstechnischer Sichten auf das Wissensmanagement und das Organisationale Lernen ergeben. (e) elearning: Spezielle Fragestellungen, die sich aus der Integration pädagogischer, psychologischer, ökonomischer und informationstechnischer Sichten auf Lernprozesse in komplexen Lehr-/Lern-Arrangements ergeben. (f) Gesundheitsökonomie und Management im Gesundheitswesen: Spezielle wirtschaftswissenschaftliche Fragestellungen, die sich mit dem Angebot und der Nachfrage von Gesundheitsgütern, der Finanzierung und Organisation des Gesundheitssystem sowie dem Management und Controlling im Gesundheitswesen befassen. (g) Information and Communication Economics: Spezielle betriebswirtschaftliche Fragestellungen und ökonomische Gesetzmäßigkeiten in Netzindustrien unter dem Fokus von Investitions- und Finanzierungsentscheidungen sowie ihre Konsequenzen für die Unternehmensstrategie von IuK-Unternehmen und Implikationen auf die IuK-Märkte 5

6 (h) Tourism Economics & Management: Marketing- und Managementmethoden und modelle in der Tourismuswirtschaft unter besonderer Berücksichtigung von Diagnose-, Analyse- und Strategieentwicklungsmethoden für touristische Unternehmen sowie Markt- und Wettbewerbsanalysen im Tourismus 8 Leistungspunkte (Credits) (1) ECTS-Leistungspunkte (Credits) dokumentieren die durchschnittliche Arbeitsbelastung der Studierenden sowie ihren individuellen Studienfortschritt. Ein Leistungspunkt entspricht einer Arbeitsbelastung von 30 Stunden. In der Regel werden pro Studienjahr 60 Leistungspunkte vergeben, d. h. 30 pro Semester. Durch die nach Art und Umfang in den Modulbeschreibungen bezeichneten Lehrveranstaltungen sowie Studien- und Prüfungsleistungen, als auch durch Selbststudium können inklusive der Master-Arbeit insgesamt 120 Leistungspunkte erworben werden. (2) Leistungspunkte werden grundsätzlich modulweise und nur dann vergeben, wenn die Modulprüfung bestanden wurde. 28 der Prüfungsordnung bleibt davon unberührt. In den Modulbeschreibungen (Anlage 2) ist geregelt, wie viele Leistungspunkte durch ein Modul jeweils erworben werden können und unter welchen Voraussetzungen dies im Einzelnen möglich ist. 9 Studienberatung (1) Die allgemeine Studienberatung erfolgt durch die Zentrale Studienberatung der TU Dresden und erstreckt sich auf Fragen der Studienmöglichkeiten, Einschreibemodalitäten und allgemeine studentische Angelegenheiten. Die studienbegleitende fachliche Beratung obliegt der Studienberatung der Fakultät Wirtschaftswissenschaften. Diese fachliche Studienberatung unterstützt die Studierenden insbesondere in Fragen der Studiengestaltung. (2) Zu Beginn des dritten Semesters hat jeder Studierende, der bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Prüfungsleistung erbracht hat, an einer fachlichen Studienberatung teilzunehmen. 10 Anpassung von Modulbeschreibungen (1) Zur Anpassung an geänderte Bedingungen können die Modulbeschreibungen im Rahmen einer optimalen Studienorganisation mit Ausnahme der Felder Modulname, Inhalte und Qualifikationsziele, Lehrformen, Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten sowie Leistungspunkte und Noten in einem vereinfachten Verfahren geändert werden. (2) Im vereinfachten Verfahren beschließt der Fakultätsrat die Änderung der Modulbeschreibungen. Die Studienkommission hat ein Vorschlagrecht. Die Änderungen sind fakultätsüblich zu veröffentlichen. 6

7 11 In-Kraft-Treten und Veröffentlichung Diese Studienordnung tritt mit Wirkung vom #Datum# in Kraft und wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Technischen Universität Dresden veröffentlicht. Ausgefertigt auf Grund des Senatsbeschlusses der Technischen Universität Dresden vom #Datum# und der Genehmigung des Rektoratskollegiums vom #Datum#, Dresden, den #Ausfertigungsdatum# Der Rektor der Technischen Universität Dresden Prof. Hermann Kokenge 7

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