Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts

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1 Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts Jährlich kommen tausende Bände zum Bestand hinzu. Dies bedarf einer sachkundigen Archivierung und einer sorgfältigen Lagerung. Edition Diplomatie

2 Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts Ludwig Biewer unter Mitwirkung der Kolleginnen und Kollegen im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts Zwei-Plus-Vier-Vertrag Ratifikationsurkunde der Vereinigten Staaten von Amerika vom 18. Oktober 1990, unterzeichnet von Präsident George Bush, gegengezeichnet von Außenminister James A Baker III Edition Diplomatie

3 Das Politische Archiv 2 Das Politische Archiv 3 Inhalt 01 Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts 4 Geschichte 6 Aufgaben 7 Lesesaal 9 Restaurierungswerkstatt 12 Ausbildung und Praktika Bestände 14 Allgemeines 16 Akten des Auswärtigen Amts des Deutschen Reiches ( ) 18 Akten der Auslandsvertretungen des Deutschen Reiches (bis 1945) 21 Akten des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutschland (1949/51 ff.) 25 Akten der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland (1950 ff.) 30 Archiv des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik (MfAA) 31 Archiv der Völkerrechtlichen Vereinbarungen 33 Personalaktenarchiv 38 Nachlässe 41 Sammlungen 43 Bauarchiv der ehemaligen Reichsbank Akteneditionen des Auswärtigen Amts Rechtliche Vorschriften 52 Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD) 54 Bundesarchivgesetz (BArchG) 54 Benutzungsordnung für das Politische Archiv 62 Lesessaalordnung Literatur 68 Zwei-Plus-Vier-Vertrag Ratifikationsurkunde des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland vom 7. November 1990, unterzeichnet von Außenminister Douglas Hurd

4 01 DAS POLITISCHE ARCHIV DES AUSWÄRTIGEN AMTS Die Überlieferung im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts setzt in der Zeit des Norddeutschen Bundes ein. Sie besteht aus den Akten des deutschen Auswärtigen Dienstes sowie den völkerrechtlichen Verträgen Deutschlands.

5 6 Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts 7 Geschichte Nach der Gründung des Norddeutschen Bundes 1867 nahm dessen Außenbeziehungen zunächst das preußische Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten wahr, dem der Bundeskanzler in seiner Eigenschaft als preußischer Ministerpräsident und Außenminister vorstand. Zum 1. Januar 1870 wurde aus diesem Ministerium unter dem Namen Auswärtiges Amt ein Bundesorgan, aus dem mit der Reichsgründung 1871 eine Zentralbehörde des Deutschen Reiches entstand. Bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs hatte das Amt seinen Sitz in der Wilhelmstraße in Berlin wurde das Auswärtige Amt in Bonn als Bundesministerium wiederbegründet, seit 1999 befindet sich der 1. Dienstsitz wieder in Berlin. Am 3. August 1920 nahm im Auswärtige Amt ein Hauptarchiv die Arbeit auf, das 1924 den Namen Politisches Archiv (PA AA) erhielt. Ein wissenschaftlicher Archivar des Geheimen Staatsarchivs, Dr. Hermann Meyer, war der erste Archivleiter. Das Auswärtige Amt hatte seit 1870 die zuvor schon entstandenen preußischen Aktenserien fortgeführt; daher musste eine Flurbereinigung mit der preußischen Archivverwaltung durchgeführt werden. Man einigte sich am 15. Dezember 1920, dass alle Akten, die bis zum 31. Dezember 1866 abgeschlossen waren, in das Preußische Geheime Staatsarchiv kamen, die Akten, die über dieses Grenzjahr hinausgingen, aber im Archiv des Auswärtigen Amts aufbewahrt wurden. Unter den deutschen staatlichen Archive stellt das PA AA eine Besonderheit dar. Es verwahrt die Akten nur eines einzigen Ministeriums; alle anderen Reichs- bzw. Bundesbehörden gaben ihre Akten an das Reichsarchiv bzw. geben sie an das Bundesarchiv ab. Ein Grund für die Sonderentwicklung liegt in der Tatsache, dass Außenpolitik ein langfristiger Prozess ist und das Auswärtige Amt für aktuelle politische Entscheidungen in seiner Alltagsarbeit immer wieder rasch auf seine Altakten zurückgreifen muss. Auch zahlreiche andere Außenministerien unterhalten aus diesem Grund eigene Archive, von denen einige auf eine noch längere Geschichte zurückblicken. Das PA AA ist heute Teil der Abteilung 1 (Zentralabteilung: Personal und Verwaltung). In der Organisationsstruktur des Auswärtigen Amts trägt es die Bezeichnung Ref. 117 Politisches Archiv und Historischer Dienst. Aufgaben Das PA AA ist das Gedächtnis des Auswärtigen Amts. Das Schriftgut und Bildmaterial aus Jahrzehnten deutscher Außenpolitik wird hier gesichert, aufbereitet und der wissenschaftlichen Forschung und der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Aufgaben der Mitarbeiter sind dabei vielfältig; sie verwahren die völkerrechtlichen Verträge des Deutschen Zollvereins, des Norddeutschen Bundes, des Deutschen Reiches, der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland einschließlich der Ressortabkommen; archivieren die Akten des Auswärtigen Amts und des ehemaligen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik sowie deutscher Auslandsvertretungen; erstellen Findbücher sowie andere Findhilfsmittel; erhalten und restaurieren die Archivalien; erteilen Auskünfte für amtliche Zwecke und an externe Benutzer; beraten und betreuen die Benutzer bei der Akteneinsicht im Lesesaal des PA AA; binden und siegeln völkerrechtliche Verträge; beraten die amtsinternen Registraturen bei Fragen der Schriftgutverwaltung und der Aussonderung; unterstützen das Auswärtige Amt bei historischen Fragen;

6 8 Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts 9 arbeiten an Publikationen zur Geschichte des Auswärtigen Amts, des Auswärtigen Dienstes und des PA AA mit; wirken an der allgemeinen Öffentlichkeitsarbit des Auswärtigen Amts, wie am Tag der Offenen Tür, mit; fördern das Editionsprojekt Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland (AAPD) des Instituts für Zeitgeschichte, München/Berlin. Die Aufgaben des PA AA, zu denen die Aufbewahrung der völkerrechtlichen Vereinbarungen des Deutschen Reiches und der Bundesrepublik Deutschland sowie aller Unterlagen zählt, die der Auswärtige Dienst zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, wurden im Gesetz über den Auswärtigen Dienst der Bundesrepublik Deutschland (GAD) vom 30. August 1990, das am 1. Januar 1991 in Kraft trat (Bundesgesetzblatt I, 1990, S ), erstmals gesetzlich verankert. Seit 1990 ist auch das Archiv des ehemaligen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der DDR (MfAA) Teil des PA AA. Das PA AA ist zugleich Historischer Dienst des Auswärtigen Amts. Dieser ist zuständig für: Beratung der Leitung, der Arbeitseinheiten des Auswärtigen Amts und der Auslandsvertretungen in allen anfallenden historischen Fragen; Ausarbeitung und Stellungnahmen historisch-politischen Inhalts für die Referate der Zentrale oder Auslandsvertretungen und andere Behörden; Ausgestaltung bestimmter Räume des Amts mit Dokumenten zur Geschichte der deutschen auswärtigen Politik; Gedenkfeiern im Rahmen der Traditionspflege des Auswärtigen Amts; Bearbeitung von Anfragen zur Geschichte des Auswärtigen Amts und des Auswärtigen Dienstes, Vorträge für Ausbildungslehrgänge des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes in der Aus- und Fortbildungsstätte des Auswärtigen Amts; Auskünfte in Vertragsangelegenheiten; Gutachterliche Stellungnahmen für Gerichte und andere Behörden; Beteiligung an Ausstellungen und Veröffentlichungen des Auswärtigen Amts und anderer öffentlicher Einrichtungen; Lesesaal Das PA AA verfügt seit 2011 über einen neuen Lesesaal mit 32 Arbeitsplätzen. Er wird jährlich von mehr als Benutzern in Anspruch genommen, von denen etwa 40 % Ausländer sind. Durchschnittlich zählt man rund zwei Dutzend Benutzer pro Arbeitstag und es werden im Jahr (2011) etwa Aktenbände ausgeliehen. Dabei sind die Ausleihen für die amtliche Benutzung nicht inbegriffen. Nachstehende Tabelle veranschaulicht die in den letzten Jahren stetig zunehmenden Benutzungsfrequenz: Jahr Benutzer Benutzer Benutzer Aktenbenutzung Benutzer (insgesamt) (Inland) (Ausland) (insgesamt) pro Tag , , , , , , ,55 Darüber hinaus erarbeitet und veröffentlicht der Historische Dienst das Biographische Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes Im Lesesaal sind die Akten für jedermann offen

7 10 Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts 11 Der Lesesaal ist von Montag bis Donnerstag jeweils von 8.30 Uhr bis Uhr, am Freitag von 8.30 Uhr bis Uhr geöffnet. Er befindet sich im Hauptgebäude des Auswärtigen Amts in Berlin Mitte und ist über den Eingang Kurstraße 36 zu erreichen. Anmeldungen zum Besuch des PA AA sollten mindestens zwei bis drei Wochen vor dem beabsichtigten Termin vorliegen, damit die Reservierung eines Arbeitsplatzes im Lesesaal gesichert und bestätigt werden kann. Postanschrift: Auswärtiges Amt Ref Politisches Archiv D Berlin Besucheradresse: Kurstraße 36 D Berlin Telefon: (Sekretariat) (Lesesaal) Fax: R@auswaertiges-amt.de Internet: (Deutsch) (Englisch) Benutzer haben am Eingang ihren Personalausweis oder Pass im Austausch gegen eine Besuchskarte zu hinterlegen und eine Personenkontrolle zu absolvieren. Für die Garderobe und kleines Handgepäck stehen Besucherschränke mit 1-Euro-Münzeinwurf zur Verfügung. Das PA AA ist an gesetzlichen Feiertagen sowie von ca. Mitte Dezember bis Mitte Januar wegen jährlicher Revisionsarbeiten geschlossen. Die genauen Zeiten, in denen der Lesesaal geschlossen ist, werden im Internet bekannt gegeben. Das PA AA nutzt die Archivsoftware Augias Archiv. Diese Software ermöglicht den Benutzern die schnelle Recherche in den Beständen. Hierfür sind PC-Arbeitsplätze eingerichtet. Dort sind auch Recherchen in elektronischen Findhilfen und Digitalisaten von Akteneditionen und zeitgenössischen Geschäftsverteilungsplänen möglich. Daneben gibt es selbstverständlich auch die Möglichkeit, auf herkömmliche Weise mit gedruckten Findbüchern zu arbeiten. Die Bestellungen der Akten für die Benutzung erfolgen über ein Computerterminal. Jeder Benutzer erhält einen eigenen Zugangscode (PIN), mit dem er Zugang zu den Bestellformularen hat. Es gibt am Vor- und Nachmittag je eine Aktenaushebung. Die Anzahl der täglich ausgegebenen Akten bzw. Mikrofiches ist limitiert. Archivgut kann in der Regel im Original eingesehen werden. Soweit die Akten sicherungsverfilmt sind, können sie nur in Kopie oder auf Mikrofiche oder Mikrofilm benutzt werden. Mikrofichelesegeräte stehen im Lesesaal zur Verfügung. Außerdem steht allen Benutzern eine Freihandbibliothek zur Verfügung. Der Bibliothekskatalog ist elektronisch recherchierbar. Benutzer können ihr Notebook oder ihren Tablet-PC mitbringen. Aufnahmen von Unterlagen des PA AA dürfen im Lesesaal mit einer mitgebrachten Digitalkamera (ohne Blitzlicht) selbst angefertigt werden. Der Gebrauch von Scannern, Mobiltelefonen, Diktiergeräten und anderen technischen Hilfsmitteln ist jedoch nicht gestattet. Professionelle fototechnische Arbeiten für Benutzer fertigt ein privates Unternehmen auf eigene Rechnung ohne Haftung des Auswärtigen Amts an. Möglich sind Papierkopien, Digitalisate, Mikroverfilmungen und Rückvergrößerungen von Mikrofilmen. Von vollständig auf Mikrofiche aufgenommenen Archivalien werden nur Duplikate der Mikrofiches oder Rückvergrößerungen vom Mikrofiche auf DIN-A-4-Papier abgegeben. Auftragsformulare sowie Preislisten sind bei der Aufsicht im Lesesaal erhältlich. Versandkosten und eventuelle Bankspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Ein großer Teil der Archivbestände aus der Zeit vor 1945 wurde nach dem Zweiten Weltkrieg von den Alliierten auf Mikrofilm aufgenommen; diese Filme können beim US-Nationalarchiv erworben werden ( Im Vorraum des Lesesaals steht ein Getränkeautomat. Es versteht sich von selbst, dass Essen und Trinken im Lesesaal selbst nicht gestattet ist.

8 12 Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts Das Politische Archiv des Auswärtigen Amts 13 Außerdem werden in der Werkstatt die Personalurkunden (Bestallungs,- Ernennungs-, Jubiläums- und Dankesurkunden) des Auswärtigen Amts gesiegelt. Ein wichtiges Element der Diplomatie sind die zwischenstaatlichen Verträge und Vereinbarungen. Heute sind diese nicht unbedingt mehr so kostbar ausgeschmückt, wie das früher der Fall war. Gleichwohl bleiben Verträge immer noch etwas Besonderes. Sie werden, nachdem die Unterschriften geleistet wurden, im PA AA aufbewahrt (siehe 2.7), aber schon zuvor werden sie in der Werkstatt gebunden und gesiegelt. Letzteres wenn es besonders feierlich zugeht auch noch in traditioneller Manier mit Siegellack. Den Umfang, den dieser Arbeitsbereich hat, verdeutlicht die Tabelle: Jahr Urkunden siegeln Verträge binden Verträge binden und siegeln Ausbildung und Praktika Handwerkliches Können ist gefragt Akten in der Restaurierungs werkstatt Restaurierungswerkstatt Neben der Bereitstellung der Akten im Lesesaal zählt die Bestandserhaltung zu den wichtigsten Aufgaben eines Archivs. Zum PA AA gehört deshalb auch eine eigene Restaurierungswerkstatt, in der die zuständigen Ersthelfer arbeiten, wenn eine Akte beschädigt wurde oder der Zahn der Zeit an ihr genagt hat. Die Tätigkeit der Werkstattmitarbeiter ist jedoch weit vielfältiger. Im PA AA beobachten sie die klimatischen Bedingungen in den Magazinen, binden die zahlreichen Findbücher für den Lesesaal und leisten die handwerkliche und gestalterische Seite der Ausstellungen. Sie übernehmen die fachliche Ausarbeitung von Leistungsbeschreibungen für Restaurierungsarbeiten, die nach außen vergeben werden sowie die anschließende Qualitätskontrolle. Seit August 2010 bildet das PA AA, nach einer dreijährigen Unterbrechung, zwei Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste in der Fachrichtung Archiv aus. Die FaMI-Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und erfolgt im dualen System, sowohl hier im Archiv als auch im Oberstufenzentrum für Bürowirtschaft und Verwaltung. In studienbegleitenden Praktika bietet das PA AA die Möglichkeit, unter Anleitung erfahrener Archivare die vielfältigen Aufgaben des Archivs kennenzulernen. Diese Praktika richten sich an Studenten des Archivwesens, der Informations-, Geschichts- und Geisteswissenschaften und umfassen einen Zeitraum von sechs Wochen bis höchstens sechs Monate. Die Bewerbung für ein Praktikum sollte mindestens sechs Monate im Voraus online über die zentrale Bewerbungsstelle für Praktika im Auswärtigen Amt erfolgen. Mehr Informationen zum Bewerbungsverfahren:

9 02 BESTÄNDE Im Politischen Archiv des Auswärtigen Amts lagern insgesamt ca. 26 Regalkilometer Akten. Das sind rund Ordner mit mehr als 150 Millionen Blättern.

10 16 Bestände Bestände 17 Allgemeines Im PA AA lagern gut 26 Regalkilometer Archivgut; knapp ein Drittel entfällt auf die Zeit ab den 1860er Jahren bis Aufbau (Tektonik) und Lagerung der Bestände entsprechen weitgehend den Registraturschichten aus der Schriftgutverwaltung des Auswärtigen Amts: 1867 bis 1920, 1920 bis 1936, 1936 bis 1945, 1949/1951 bis 1956 und 1956 ff. Seit seiner Gründung ist das Auswärtige Amt in Abteilungen gegliedert, deren Anzahl und Zusammensetzung wechselten. Die Abteilungen sind wiederum in zahlreiche Referate gegliedert. Die Akten sind vor 1945 überwiegend auf der Ebene der Abteilungen, nach 1951 in der Regel in Registraturen der Referate geführt und in dieser Struktur jeweils vom PA AA übernommen worden. Die Archivalien sind entsprechend der jeweiligen Organisation des Auswärtigen Amts nach Abteilungen, Unterabteilungen oder Referaten, innerhalb dieser Einheiten nach Sachbetreffen und innerhalb dieser chronologisch geordnet. Die Bestände von 1867 bis 1945 umfassen ca laufende Regalmeter, diejenigen von 1949 bis zur Gegenwart ca laufende Regalmeter. In die Tektonik führt eine Beständeübersicht ein. Schon kurz nach der Einrichtung des PA AA wurden wegen des Platzmangels größere Aktenbestände, die keinen primär politischen Inhalt hatten, im Reichsarchiv in Potsdam deponiert, blieben aber Eigentum des Auswärtigen Amts. Ein Teil dieser Akten wurde beim Brand des Reichsarchivs im Frühjahr 1945 vernichtet. Die rechtzeitig von dort evakuierten Bestände lagern heute in den Abteilungen Berlin des Bundesarchivs. Dabei handelt es sich um Akten des Auswärtigen Amts aus der Kaiserzeit, und zwar der Handelspolitischen Abteilung (II) und der Rechtsabteilung (III) sowie weitere Akten, die 1945 in die Hände der Sowjetunion geraten waren und nach 1949 von ihr an die DDR gegeben wurden. Durch mehrere Bestandsbereinigungen zwischen den Archiven wurden in den vergangenen Jahren die jeweiligen Bestände vereinheitlicht und auf diese Weise deren Benutzung erleichtert. Während des Zweiten Weltkriegs wurden die wertvollen Berliner Archive lange Zeit nicht evakuiert. Erst nach den großflächigen Bombardements auf Berlin seit März 1943, bei denen im November desselben Jahres auch die Dienstgebäude des Auswärtigen Amts in der Wilhelmstraße Treffer erlitten, begann die Auslagerung der Akten des PA AA nach Osten sowie in Schlösser und Burgen im Harz. Beim Näherrücken der Ostfront mussten die Akten aus den östlichen Ausweichquartieren gerettet werden, wobei es zu Verlusten durch Bombeneinwirkung kam, von denen insbesondere die Handelspolitische Abteilung betroffen war; bei dem Brand eines Lastzuges wurden Geheimakten aus der Zeit der Weimarer Republik und große Teile der Akten der Kulturabteilung vernichtet. In der Zentrale des Amts in Berlin sowie in den Ausweichquartieren außerhalb der Hauptstadt fielen zahlreiche Akten, die nach 1936 entstanden waren und noch im Dienstbetrieb verwendet wurden, entweder den Luftangriffen oder der aktiven Vernichtung durch Beamte und Archivare zum Opfer. Bei Kriegsende im Mai 1945 wurden von den West-Alliierten in den Auslagerungsorten Mitteldeutschlands aufgefundene Akten zu großen Teilen vor dem Rückzug auf die vereinbarte Demarkationslinie in die amerikanische Besatzungszone verlagert. Vom Landgrafenschloss in Marburg an der Lahn gelangten sie über Hessisch Lichtenau im März 1946 wieder nach Berlin, von wo aus sie wegen des sich verschärfenden Ost-West-Gegensatzes 1948 in den Flugzeugen der Luftbrücke nach Whaddon Hall in Buckinghamshire in England verbracht wurden. Dort wurde der Archivbestand zum größten Teil verfilmt vereinbarte die Bundesregierung mit den Drei Mächten eine Rückgabe dieser Akten an das 1951 in Bonn als selbständige oberste Bundesbehörde wieder errichtete Auswärtige Amt. Im Januar 1959 kamen die letzten Dokumente aus Whaddon Hall zurück. Im Sommer 1959 war die vorläufige Ordnung des Archivs abgeschlossen und das PA AA wieder benutzbar. Bestandteil der Vereinbarung war die Verpflichtung, die zurückgegebenen Akten in vollem Umfang der internationalen Forschung zugänglich zu machen. Nach dem Beitritt der fünf neuen Länder zur Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 beschloss der Deutsche Bundestag am 20. Juni 1991 die Verlegung des Regierungssitzes von Bonn in die Hauptstadt Berlin. Der Umzug weiter Teile des Auswärtigen Amts in das Haus Werderscher Markt 1, dem ehemaligen Gebäude der Reichsbank, erfolgte vom 25. Oktober bis zum 20. Dezember Im Laufe des folgenden Jahres zog auch das PA AA nach Berlin. Die Akten wurden im Rahmen des Umzugs revidiert, in säurefreie Schachteln verpackt und befinden sich gut geschützt in den Kellern und klimatisierten ehemaligen Tresoren der Reichsbank. In Bonn wurde der Dienstbetrieb am 29. September 2000 beendet und am 2. Oktober 2000 in Berlin wieder aufgenommen. Der Lesesaal öffnete seine Türen am 2. Januar 2001 für die Benutzer, deren Zahl seither ständig zunimmt. Im Nov./Dez konnte die zweite von insgesamt drei Magazinebenen bezogen werden. Seit 2010 wird auch die Ebene C als weiteres Magazin genutzt.

11 18 Bestände Bestände 19 Akten des Auswärtigen Amts des Deutschen Reichs ( ) Kernbestand des PA AA waren bei seiner Gründung die Akten des Zentralbüros der Politischen Abteilung (Abt. I A), etwa Aktenbände der Zeit von 1867 bis Diese Registraturschicht wurde 1920 geschlossen, weil das Amt nach der Gründung der Weimarer Republik organisatorisch reformiert und völlig umstrukturiert wurde. Dies geschah in der nach dem Leiter der Personal- und Verwaltungsabteilung benannten Schülerschen Reform. Sie hob auch die bis dahin bestehende Unterscheidung zwischen diplomatischer und konsularischer Laufbahn auf und schuf den einheitlichen Auswärtigen Dienst. Bis 1920 war die Bearbeitung der politischen Vorgänge von den wirtschafts- und außenhandelspolitischen sowie juristischen Angelegenheiten strikt getrennt gewesen. Mit der Umorganisation des Auswärtigen Amts traten an die Stelle der bisherigen Sachabteilungen für die Zeit von 1920 bis 1936 neben die Personal- und Verwaltungsabteilung (I), die Rechtsabteilung (V) und die Kulturabteilung (VI) zunächst sechs, dann, ab 1922, drei Länderabteilungen (II IV), in denen alle Angelegenheiten der betreffenden Länder (Politik, Wirtschaft, Kultur usw.) behandelt wurden. Daneben gab es Sonderreferate: u.a. Wirtschaft-Reparationen (W/Rep), Völkerbund (Vbd), Abrüstung (II F), und Deutschland zur Beobachtung der innen politischen Verhältnisse im Deutschen Reich. Aus dem Referat Etikette (E) erwuchs die Protokollabteilung (Prot). Mit der Aufgliederung des Amts in eine Vielzahl von Abteilungen und Sonderreferaten entstanden neue Verbindungsstellen zwischen dem Ministerium und der Amtsleitung: Das Büro des Reichsministers (Büro RM) und das Büro des Staatssekretärs (Büro StS). Deren Akten dokumentieren, wie die Amtsleitung unterrichtet wurde; sie spiegeln die wichtigsten auswärtigen Angelegenheiten wider und sind deshalb von großer Bedeutung. Akten von Delegationen, etwa der Friedensdelegation Paris/Versailles, zum Dawes- und Youngplan und andere kommen noch hinzu. Schließlich sind noch die Handakten der Abteilungsleiter zu erwähnen. Die Akten dieser mittleren Registraturschicht ( ) des alten Amts kamen 1938 in das PA AA. Bei einer erneuten Reorganisation im Mai 1936 wurde unter Beibehaltung der Büros von Reichsminister (Büro RAM) und Staatssekretär eine Struktur herge- Telegramm über die geglückte Einschleusung Lenins nach Russland 1917

12 20 Bestände Bestände 21 stellt, die der vor 1920 glich: Protokollabteilung, Abteilung Personal und Verwaltung, Politische Abteilung (Pol.), Handelspolitische Abteilung (HA Pol), Rechtsabteilung (R), Kulturpolitische Abteilung (Kult), Nachrichten- und Presseabteilung (P) und schließlich Abteilung Deutschland (D) (später Abt. Inland), in deren Akten u.a. das Schicksal der Juden, die Ausbürgerungen, Umsiedlungen usw. ihren schriftlichen Niederschlag gefunden haben; hier ist auch das einzige bekannte Exemplar des Protokolls der Wannseekonferenz (20. Januar 1942) überliefert, auf der die so genannte Endlösung der Judenfrage beschlossen wurde. Die oben erwähnten Kriegsverluste haben die Registraturschicht seit 1936 am stärksten betroffen. Genauere Informationen über die Organisation des Auswärtigen Amts bietet das Biographische Handbuch des deutschen Auswärtigen Dienstes , Bd. 1. Paderborn 2000, S. XXI XXXIII und das Nachschlagewerk Akten zur deutschen Auswärtigen Politik Ergänzungsband zu den Serien A E. Gesamtpersonenverzeichnis, Portraitphotos und Daten zur Dienstverwendung. Anhänge. Göttingen 1995, S. 547 ff. Ohne PC und doch ganz exakt die Journale (Geschäftstage bücher) des alten Amts Zu außenpolitischen Themen aus der Zeit zwischen 1870 und 1945 findet man die dichteste und beste Überlieferung in den Akten der Zentrale. Dorthin wurde alles berichtet, was im Ausland wichtig war oder den Auslandsvertretungen wichtig erschien. Das Schriftgut der Zentrale ist einerseits entlang der Registraturschichten, andererseits auf der Grundlage der bestandsbildenden Arbeitseinheiten zu Beständen unterschiedlicher Größen zusammengefasst. Die Bestände sind jeweils mit dem Kürzel RZ und einer dreistelligen Zahl bezeichnet. Die Tektonik folgt einem einfachen Prinzip, welches den hierarchischen Strukturen und den Sachzusammenhängen im Auswärtigen Amt folgt: Leitungsebene (Minister, Staatssekretäre, Unterstaatssekretäre Archivbestände RZ 101 bis RZ 108); Politik (Abteilungen und Referate Archivbestände RZ 201 bis RZ 214; Handakten Archivbestände RZ 215 bis RZ 258); Wirtschaft (Abteilungen und Referate Archivbestände RZ 301 bis RZ 305; Handakten Archivbestände RZ 306 bis RZ 347); Recht (Archivbestände RZ 401 bis RZ 414); Kultur (Archivbestände RZ 501 bis RZ 515); Personal und Verwaltung (Archivbestände RZ 601 bis RZ 620); Presse und Rundfunk (Archivbestände RZ 701 bis RZ 703); Delegationen, Kommissionen, Vertreter des Auswärtigen Amts (Archivbestände RZ 801 bis RZ 852). Eine Beständeübersicht führt in die Benutzung des Schriftguts ein; die Bestände selbst sind weitgehend durch Findbücher und elektronische Findmittel erschlossen, die den Benutzern im Lesesaal zugänglich sind. Die Akten der Zentrale bis 1945 sind über alle Bestände hinweg mit einer fortlaufenden Zahl versehen, der ein R vorangestellt ist. Auf diese Weise trägt jeder Aktenband von 1867 bis 1945 eine eigene unverwechselbare Signatur, gleichgültig welchem Bestand er zugeordnet ist. Akten der Auslandsvertretungen des Deutschen Reiches (bis 1945) Neben den Akten der Zentrale werden im PA AA auch Akten der Auslandsvertretungen aufbewahrt. Für die wissenschaftliche Benutzung sind sie immer dann von nachrangiger Bedeutung, wenn für den betreffenden Zeitraum auch die weit klarer strukturierten und wichtigeren Akten der Zentrale erhalten sind. Wo diese

13 Moderner Archivalltag Recherche mit Bleistift und Computer 22 Bestände Bestände 23

14 24 Bestände Bestände 25 jedoch Lücken aufweisen, bilden die Akten der Auslandsvertretungen insoweit eine wichtige Ersatzüberlieferung. Sie gelangten in großem Umfang erst 1938 in das PA AA, als die Vertretungen aufgefordert wurden, ihre Archive abzuliefern. Weiteren Zugang erhielten diese Bestände in den 1950er Jahren, als nach der Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen die Altakten der reaktivierten Vertretungen an das Auswärtige Amt und damit in das PA AA gegeben wurden. Insgesamt sind die Lücken hier weit größer als bei den Akten der Zentrale. Die Akten von rund 300 diplomatischen und konsularischen Vertretungen sind unterschiedlich dicht und gut überliefert. Vielfach haben Auslandsvertretungen ihre Archive beim Abbruch der diplomatischen Beziehungen vernichtet, um sie nicht in die gegnerischen Hände fallen zu lassen. Einzelne Reichsvertretungen, die in neutralen oder besetzten Staaten bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs bestanden, haben diese Vernichtung erst 1945 vorgenommen. Bei nur teilweise erhaltenen Beständen sind die Akten häufig bis zu einem bestimmten Grenzjahr vollständig erhalten. In anderen Fällen dagegen ist die Überlieferung in sich zeitlich lückenhaft. Der Erhaltungszustand erlaubt mitunter nur eine eingeschränkte Benutzung. Zu den Akten einiger diplomatischer Vertretungen, die aufgrund des Umfanges ihrer Überlieferung und ihrer politischen Bedeutung für die Forschung besonderen Wert haben, existieren archivarische Hilfsmittel. Wo neue Verzeichnungen noch nicht erstellt werden konnten, ermöglichen Verzeichnisse, die auf alten Abgabelisten beruhen, eine zumindest grobe Orientierung. Für jede vorhandene Überlieferung einer Auslandsvertretung wurde ein eigener Bestand gebildet. Die Bestandsbezeichnungen entsprechen dabei den Ortsnamen, das können auch zeitgenössische, heute ungebräuchlich gewordene geographische Bezeichnungen sein. Ein vorangestelltes RAV verweist darauf, dass es sich um Akten einer Auslandsvertretungen aus der Zeit des Deutschen Reichs handelt. Da die Akten der Auslandsvertretungen im PA AA seit jeher durchnumeriert waren, wurden diese Signaturen meist übernommen. Alle Dokumente erschließen sich über die richtige Archivsignatur Akten des Auswärtigen Amts der Bundesrepublik Deutschland (1949/51 ff.) Schon vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland gab es zwei Einrichtungen, die als Vorläufer des Auswärtigen Amts angesehen werden können: das nach der Moskauer Viermächtekonferenz auf Beschluss der vier Ministerpräsidenten der Länder der amerikanischen Besatzungszone am 15. April 1947 gegründete Büro für Friedensfragen in Stuttgart und die ebenfalls 1947 ins Leben gerufene Hauptabteilung V Außenhandel der Verwaltung für Wirtschaft des Vereinigten Wirtschaftsgebiets ( Bizone ) in Frankfurt am Main, die die Arbeit der alten Wirtschaftsabteilung des Auswärtigen Amts wieder aufnahm. Ihre Akten finden sich im Bundesarchiv am Standort Koblenz in den Beständen Z 8 und Z 35. Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland am 24. Mai 1949, die zunächst noch nicht souverän war, wurde am 20. November 1949 im Bundeskanzleramt die Unterabteilung A der noch zu errichtenden Abteilung 2 als

15 26 Bestände Bestände 27 Verbindungsstelle zur Alliierten Hohen Kommission ins Leben gerufen. Mit dem Petersberger Abkommen vom 22. November 1949 wurde der Bundesrepublik die Errichtung von konsularischen und Handelsvertretungen gestattet; diesem Schritt folgte die Einrichtung des Organisationsbüros für die konsularischen und wirtschaftlichen Vertretungen im Bundeskanzleramt. Aufgrund der dort ausgearbeiteten Organisationspläne wurde am 1. April 1950 die Dienststelle für Auswärtige Angelegenheiten im Bundeskanzleramt geschaffen und direkt dem Bundeskanzler unterstellt. Nach der am 6. März 1951 in Kraft getretenen Abänderung des Besatzungsstatuts wurde durch Erlass des Bundeskanzlers vom 15. März 1951 das Auswärtige Amt wieder errichtet, auf das die Aufgaben dieser Dienststelle übergingen. Das neue Auswärtige Amt ist wie früher in Abteilungen (heute: 10) gegliedert, die sich jeweils aus mehreren Referaten oder Arbeitseinheiten zusammensetzen. An dieser Verwaltungsstruktur orientiert sich auch die Struktur der Archivbestände im PA AA. Im Regelfall enthält jeder Bestand die Akten derjenigen Referate innerhalb der betreffenden Abteilung, die nacheinander für ein bestimmtes Aufgabengebiet zuständig waren. Konstant gibt es seit 1951 folgende Abteilungen: Zentralabteilung (Archivbestände B 100 bis B 119); Wirtschaftsabteilung (Archivbestände B 50 bis B 75); Rechtsabteilung (Archivbestände B 80 bis B 89); Kulturabteilung (Archivbestände B 90 bis B 98); Protokoll (Archivbestand B 8). Die Kulturabteilung umfasst heute auch das Aufgabengebiet Kommunikation, nachdem 2003 die frühere Auslandsabteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung dem Auswärtigen Amt angegliedert wurde. Die Zentralabteilung umfasst auch Fachreferate wie den Sprachendienst, die Akademie Auswärtiger Dienst als interne Aus- und Fortbildungsstätte oder auch das PA AA. Geändert hat sich dagegen der Zuschnitt der politischen Abteilungen. Wie 1951 bestehen heute die Politischen Abteilungen 2 (Politische Abteilung) und 3 (Länderabteilung). Zwischen 1958 und 1962 bestand allerdings eine eigene Ostabteilung (7), und seit 1981 wurden spezielle politische Abteilungen ausgegliedert: 1981 Abrüstungsabteilung; 1993 Europa-Abteilung; 1995 Abteilung Vereinte Nationen. Zeugnisse des Registratorenfleißes Für jeden Ein- und Ausgang ein Eintrag mit spitzer Feder

16 28 Bestände Bestände 29 Die Akten der politischen Abteilungen befinden sich in den Archivbeständen B 10 bis B 46. Schließlich bestehen Leitungs- und Sondereinrichtungen wie das Ministerbüro, das Büro Staatssekretäre und der Planungsstab (Archivbestände B 1 bis B 7 und B 9). Das Geschäftszeichen ist das Aktenzeichen mit den vorangestellten Organisationskennzeichen, wie hier im zweiten Fall. Akten, die sich auf einzelne fremde Staaten beziehen, sind an einem nachgestellten Länderkennzeichen zu erkennen. Auch diese Kennzeichen haben sich verändert: Ägypten wurde z. B. bis 1958 mit der Kennzahl 1 bezeichnet, von 1958 bis 1972 mit 90.00, von 1972 bis 1998 mit der Abkürzung AGY und seitdem nach internationalem Standard mit EGY. Die Aktenpläne können im Lesesaal des PA AA eingesehen werden. Farbige Punkte unterscheiden die Aktenbestände in der Monotonie der Archivkästen Die Akten werden im Auswärtigen Amt oft bereits nach wenigen Jahren an das PA AA abgegeben. Sie gelangen zunächst in ein Zwischenarchiv, auf dessen Bestände die Arbeitseinheiten des Hauses jederzeit sofortigen Rückgriff haben. Der jährliche Neuzugang beträgt etwa bis Kartons. Bis 1973 entspricht die Lagerung im Zwischenarchiv den Registraturverhältnissen, d. h. die Akten der Abteilungsregistraturen von 1951 bis 1956 liegen in sich geschlossen im Magazin, ebenfalls die Referatsregistraturen von 1956 bis Da es auf Dauer nicht möglich war, über 100 Registraturen der Zentrale und aktuell über 200 Auslandsvertretungen eigene Lagerplätze im Magazin zu reservieren, werden seit 1973 die Aktenabgaben nur noch in zwei Beständen, Inland und Ausland, mit jeweils fortlaufender Numerus-Currens-Signierung gelagert. Jede Aktenabgabe ist mit einem Aussonderungsverzeichnis versehen, und diese Verzeichnisse werden gesondert in der Ordnung der abgebenden Registraturen aufbewahrt. Die Akten des neuen Amts wurden zunächst in Abteilungsregistraturen auf der Grundlage eines nach der Dezimalklassifikation geordneten Einheitsaktenplans geführt; dieser diente dann auch als Basis der Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten im PA AA. Seit 1958 werden die Akten auf Referatsebene geführt; seit 1972 besteht wieder ein Einheitsaktenplan nach der Dezimalklassifikation. In der Zwischenzeit gab es organisationsgebundene Referatsaktenpläne, die verfeinerten Geschäftsverteilungsplänen gleichen. Für jede dieser drei Registraturschichten sind die zeitgenössischen Akten- bzw. Geschäftszeichen das wichtigste Hilfsmittel zur Ermittlung einschlägiger Akten für ein Forschungsthema. Ihre Formen sind jeweils verschieden. Grundsatzakten zum Betreff Zulassung von Konsuln und Erteilung des Exequaturs finden sich z. B. unter folgenden Akten- bzw. Geschäftszeichen: von 1951 bis 1958 unter ; von 1958 bis 1972 unter ; von 1972 bis in die Gegenwart unter Es gibt für den Zeitraum von 1949 bis 2010 nicht weniger als 95 Archivbestände. Der vorangestellte Buchstabe B kennzeichnet die Bestände aus der Zeit der Bundesrepublik Deutschland. Eine Beständeübersicht führt in die Benutzung des Schriftguts ein. Die Bestände selbst sind entweder durch Findbücher oder durch Abgabelisten erschlossen. Seit 1996 werden die Akten zusammen mit elektronischen Aussonderungsverzeichnissen dem PA AA übergeben. Für diese Akten besteht damit auch die Möglichkeit der Suche in der Software Augias Archiv. Im Lesesaal des PA AA können die Benutzer auch die Akten-, Geschäftsverteilungs- und Ordnungspläne einsehen. Gemäß 5 Bundesarchivgesetz steht als Sachakten geführtes Archivgut des Bundes nach dreißig Jahren jedermann auf Antrag gemäß der Benutzungsordnung (s. u.) des PA AA zur Einsicht offen. Diese Sperrfrist gilt nicht für Verschlusssachen, die von den Stellen, die sie angefertigt haben, gesondert deklassifiziert werden müssen. Die Benutzung von Schriftgut, das Geheimhaltungsvorschriften

17 30 Bestände Bestände 31 unterliegt, ist nicht zulässig. Die archivgesetzlichen Schutzfristen können auf Antrag verkürzt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Nähere Auskunft erteilt das PA AA. Überlieferung zur Geschichte der Außenpolitik der Bundesrepublik Deutschland wird auch in anderen Archiven verwahrt. Am Dienstort Koblenz des Bundesarchivs befinden sich z. B. die Akten des Bundeskanzleramtes (Bestand B 136), des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Bestand B 213) und des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung (Bestand B 145). Die Akten des Deutschen Bundestages werden von dessen Parlamentsarchiv in Berlin verwahrt. Akten der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland (1950 ff.) Archiv des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der Deutschen Demokratischen Republik Dieser Archivteil umfasst die Akten des ehemaligen Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der DDR (MfAA) sowie die völkerrechtlichen Vereinbarungen, die vom Archiv für Staatsdokumente beim Ministerrat der DDR nach Herstellung der Deutschen Einheit übernommen wurden. Für diese Teilbestände gilt grundsätzlich dasselbe, was schon weiter oben über die Vertretungen der Zeit bis 1945 gesagt wurde. Die Akten der über 700 nach 1950 wieder errichteten, neu errichteten oder bereits geschlossenen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland als erste wurde die Vertretung in London als Generalkonsulat wieder eröffnet (16. Juni 1950), bilden einen Bestand mit einer eigenen Numerus-Currens-Zählung. Die bei den Vertretungen massenhaft anfallenden Einzelfallakten werden bereits vor Ort vernichtet, Akten mit Dauerwert werden nach 10 Jahren dem PA AA angeboten. Unterlagen zu den zahlreichen Honorarkonsulaten sind in der Regel bei der übergeordneten Vertretung überliefert. Das PA AA übernimmt bis zu 20 % der Akten von Botschaften und höchstens 5 % der Akten von konsularischen Vertretungen. Die Aussonderungsverzeichnisse der Vertretungen werden nach dem Namensalphabet der Vertretungen abgelegt. Die Akten der Auslandsvertretungen ergänzen die Überlieferung der in der Zentrale federführenden Arbeitseinheiten. Hängeregistraturen des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der DDR

18 32 Bestände Bestände 33 Archiv der Völkerrechtlichen Verträge li: Geschwindigkeit zählt Aktentransport mit dem Elektro fahrzeug re: Genauigkeit ist gefragt Bei der Einlagerung ins Magazin darf kein Fehler unterlaufen Schriftgutabgaben der DDR-Auslandsvertretungen erfolgten in der Regel an die zuständigen Länderreferate des Ministeriums, wurden dort in die Akten des Ministeriums eingefügt und später im Verbund mit den Referatsakten an das Archiv abgegeben. Die Schriftgutüberlieferung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten und der Auslandsvertretungen der DDR von 1949 bis 1990 ist, von einigen Sonderbeständen abgesehen, in der Ordnung des Einheitsaktenplans des Ministeriums von 1967 bzw abgelegt; sie umfasst etwa laufende Meter. Das Schriftgut ist mehrheitlich nach dem Pertinenzprinzip geordnet und wird in weiten Teilen in Lose-Blatt-Form aufbewahrt Aus konservatorischen Gründen erfolgten Sicherungsverfilmungen auf Mikrofiches und die Herstellung von gelumbeckten Bänden. Inhaltlich sind die Unterlagen bis 1979 durch Karteikarten oder elektronische Findmittel erschlossen. Noch nicht geordnetes und inhaltlich nicht verzeichnetes Schriftgut aus den Jahren 1980 bis 1990 ist über die zugehörigen Aussonderungsverzeichnisse nachweisbar. Auch dieser Teil des Archivs ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen für Dritte nach Ablauf der Sperrfrist von 30 Jahren zugänglich. Zum Bestand MfAA gehört auch eine umfassende Bildsammlung von ca. 18 Regalmetern. Sie beinhaltet Porträtaufnahmen von leitenden Mitarbeitern des MfAA, Alben von Staats- und Regierungsbesuchen im Ausland sowie von Akkreditierungen ausländischer Botschafter in der DDR. Dieser Teil ist durch Karteikarten erschlossen. Einen anderen Schwerpunkt der Überlieferung bilden Fotoaufnahmen, z.b. Gedenktage, Großstädte und Alltagsgeschehen. Urkunden, aus denen sich Rechte oder Verpflichtungen ergeben, bilden seit dem frühen Mittelalter den Kern eines jeden Archivs, diente dieses doch ursprünglich lediglich der Rechtssicherung seines Eigentümers. Die völkerrechtlichen Verträge, die unter anderem die Rechtsgrundlagen für die äußeren Grenzen der Bundesrepublik Deutschland, ihre Souveränität nach innen und außen, ihre internationalen Beziehungen auf politischem, kulturellem und wirtschaftlichem Gebiet bilden, werden verwahrt im PA AA gemäß 10 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst und 72 Absatz 8 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien. Sie werden in der Regel im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und sind damit heute jedermann zugänglich. Der Vertragsbestand des PA AA enthält außer den völkerrechtlichen Verträgen der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik und des Deutschen Reiches auch einige Verträge aus älterer Zeit, soweit sie vom Deutschen Reich bei dessen Gründung im Jahr 1871 übernommen wurden, zum Beispiel die Revidierte Rheinschifffahrtsakte von 1868 mit ihrem Vorläufer, der Rheinschifffahrtsakte von Das Vertragsarchiv umfasst folgende Teilbestände: ca bilaterale und ca. 350 multilaterale Verträge des Deutschen Reiches (mit älteren Vorläufern), von denen über 100 noch in Kraft sind; ca bilaterale Verträge der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich Vereinbarungen zu Projekten der Entwicklungszusammenarbeit) mit mehr als 200 Partnern, worunter auch einige nicht völlig selbständige Gebiete, wie zum Beispiel die britischen Kanalinseln, sowie eine Reihe nicht mehr existierender Staaten fallen; ca Verträge der Bundesrepublik Deutschland mit rund 150 internationalen Organisationen; ca multilaterale Verträge der Bundesrepublik Deutschland; ca Verträge der Europäischen Union und der Europäischen Gemeinschaften, an denen die Bundesrepublik Deutschland kraft ihrer Mitgliedschaft beteiligt ist;

19 34 Bestände Bestände 35 rund 50 Verträge zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR sowie zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einzelnen Bundesländern oder inländischen Organisationen (z.b. Goethe-Institut); ca Verträge der DDR mit anderen Ländern (bilateral und multilateral); ca. 600 Liegenschaftsverträge des Deutschen Reichs und der Bundesrepublik Deutschland hauptsächlich über die Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland. Insgesamt liegen bei Erscheinen dieser Broschüre somit rund einzelne Verträge vor, die das PA AA verwahrt; jährlich kommen zahlreiche neue hinzu. Bilaterale Verträge werden normalerweise in den beiden Amtssprachen der Vertragspartner ausgefertigt. Wenn davon auszugehen ist, dass die gegenseitige Kenntnis der Sprache des jeweiligen Partners nur gering ist, wird häufig eine weitere Ausfertigung in einer sogenannten Mittelsprache (im allgemeinen Englisch oder Französisch) hinzugefügt, die bei unterschiedlicher Auslegung entscheidend ist. Falls bei multilateralen Übereinkommen Deutsch nicht Vertragssprache ist, wird bei der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt eine amtliche Übersetzung des Sprachendienstes des Auswärtigen Amts hinzugefügt. Bei multilateralen Verträgen war im 19. Jahrhundert eine einzige französische Sprachfassung üblich. Heute verwenden zum Beispiel die Vereinten Nationen für ihre Verträge in der Regel Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch und Spanisch; in manchen Fällen ist die Zahl der Vertragssprachen noch größer. Der Vertragsbestand enthält zahlreiche bedeutende Stücke, die helle wie dunkle Momente der Geschichte repräsentieren. So findet man aus der Zeit bis 1945 etwa den Berliner Vertrag (1878); den Kongo-Vertrag (1885); den Vertrag von Rapallo (1922); den Locarno-Pakt (1925); das Münchner Abkommen (1938); die deutsch-sowjetischen Verträge von August und September 1939; dazu auch viele Freundschafts-, Handels- und Schifffahrtsverträge mit Ländern Asiens, Afrikas und Südamerikas. Unter den Verträgen der Bundesrepublik finden sich beispielsweise das Luxemburger Abkommen mit Israel von 1952; der Elysée-Vertrag von 1963 über die deutsch-französische Zusammenarbeit; nicht zuletzt der Zwei-Plus-Vier-Vertrag von Versuch der Wiedergutmachung Konrad Adenauers und Moshe Sharetts Unterschriften unter dem Luxemburger Abkommen mit Israel von 1952 Der Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland (Zwei- Plus-Vier-Vertrag) ist eine der vertraglichen Grundlagen der deutschen Wiedervereinigung. Im Jahr 2011 wurde er von der UNESCO in das Programm Memory of the World aufgenommen und zählt somit zum Weltdokumentenerbe.

20 Die ganze Welt in buntem Gewebe Vertragsband für völkerrechtliche Verträge in der Restaurierungswerkstatt 36 Bestände Bestände 37

21 38 Bestände Bestände 39 Die Archivierung der völkerrechtlichen Vertragsurkunden erfolgt gesondert von der Archivierung der mit ihnen verbundenen Akten. Die Dokumente werden von den federführenden Referaten über die Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts meist umgehend an das PA AA abgegeben. Die Vertragswerke setzen sich nicht selten aus einer ganzen Reihe von Einzeldokumenten zusammen, wie Unterzeichnungsvollmachten, den Vertragsurschriften selbst, eventuell ergänzenden Protokollen oder Notenwechseln, Ratifikationsurkunden samt deren Austauschprotokollen, Bekanntmachungen bis hin zu den Registrierungszertifikaten der Vereinten Nationen. Bis alles vorliegt, können mehrere Jahre vergehen; die Archivierung erfolgt meist nicht insgesamt, sondern nach und nach. Abgelegt werden die Dokumente heute nach Numerus Currens, das heißt in laufender Nummernfolge entsprechend dem Zeitpunkt ihres Eingangs im PA AA. Im Verzeichnis erscheinen sie jedoch zusammengefasst unter einer (virtuellen) Vertragsnummer. Das elektronische Verzeichnungssystem ermöglicht Recherchen unter den verschiedensten Gesichtspunkten: Gegenstand des Vertrags, Unterzeichnungsdatum, Vertragspartner oder selbst nach den Namen einzelner Unterzeichner. Das PA AA stellt die Unterlagen, die praktisch vollständig verfilmt und digitalisiert sind, heute meist in elektronischer Kopie zur Verfügung; Länderabteilungen, Rechtsabteilung und die Übersetzer des Sprachendienstes sind häufige Abnehmer, aber auch private Benutzer. Das PA AA gibt ferner Auskünfte über die Verhandlungsakten zu den Verträgen und unterstützt die Rechtsabteilung bei der Klärung von Statusfragen der Verträge. P 6 Personalakten der Geschäftsstelle für die Friedensverhandlungen ( ); P 7 Personalakten der Waffenstillstandskommission ( ); P 8 Personalakten der Gemischten Schiedsgerichte ( ); P 9 Personalakten des Geographischen Dienstes ( ); P 10 Sekretierte Personalvorgänge ( ); P 11 Personalfragebögen aus dem Jahr 1944; P 12 personenbezogene Akten von Österreichern im deutschen Auswärtigen Dienst ( ); P 13 Personalverwaltungsakten der Auslandsvertretungen ( ); P 14 Personalakten Neues Amt (seit 1949); P 15 Ortskraftakten der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland (seit 1951); P 16 Personalakten des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der DDR ( ). Personalaktenarchiv Das Personalaktenarchiv des Auswärtigen Amts verfügt im PA AA über einen Gesamtumfang von über laufenden Metern Akten das sind ca Aktenbände. Es besteht aus den Personalakten des alten Amts für die Zeit von etwa 1850 bis 1945 und den Personalakten des neuen Amts für die Zeit ab 1949/1951 mit ca Bänden. Das Personalaktenarchiv gliedert sich in: P 1 Personalakten Altes Amt ( ); P 2 Personalakten der männlichen Angestellten ( ); P 3 Personalakten der weiblichen Angestellten ( ); P 4 Personalakten der Presseabteilung ( ); P 5 Personalakten der Außenhandelsstelle ( ); Die Personal akten alterungsbeständig gelagert

22 40 Bestände Bestände 41 Das Personalaktenarchiv aus der Zeit vor 1945 stellt einen in sich geschlossenen Bestand für alle Bediensteten des alten Auswärtigen Amts dar. Durch den großen Luftangriff auf Berlin im November 1943 sind zahlreiche Akten der aktiven Bediensteten verloren gegangen. Diese Verluste sind nur zum Teil durch nachträglich ausgefüllte Personalbögen (P 11) ersetzt worden. In Einzelfällen können bei Missionschefs. In ihren Akten finden sich nicht nur Personal- und Laufbahndaten, sondern häufig auch Akkreditive und Exequaturen und somit völkerrechtlich wichtige Daten über die Aufnahme diplomatischer und konsularischer Beziehungen, die anderweitig oft nicht mehr zu ermitteln sind. Insbesondere die Personalakten des höheren Dienstes enthalten amts- und behördengeschichtliche Daten über Errichtung und Besetzung von Auslandsvertretungen sowie von Abteilungen der Zentrale. Die archivierten Personalakten der Bediensteten des Auswärtigen Amts nach 1949/1951 werden nach der Abgabe aus den Personalregistraturen der Zentrale und den Kanzleiregistraturen der Auslandsvertretungen (bei Ortskraftakten) in verschiedenen Beständen (P 14 und P 15) geführt, um jederzeit den schnellen Rückgriff der Registraturen zu ermöglichen. Die mit Aussonderungslisten abgegebenen Akten werden im PA AA einzeln verzeichnet und nach Namensalphabet abgelegt. Die Bewerbungsakten und Prüfungsakten sämtlicher Laufbahnen werden gesondert abgelegt, sie werden nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen vernichtet. Dauerhaft besiegelt Ein Staatsvertrag erhält den letzten Schliff Verlust der Hauptakte Personalverwaltungsakten der früheren Auslandsvertretungen (P 13) herangezogen werden, soweit diese den Krieg überdauert haben. Der alte Personalaktenbestand (P 1) umfasst Vor-, Haupt- und zum Teil auch historisch wertvolle Prüfungsakten, er bildet einen einmaligen Fundus für die Verwaltungsgeschichte Preußens und ab 1871 auch des Deutschen Reiches. Sie waren nach 1945 keinen so großen Umlagerungen ausgesetzt wie die meisten anderen Akten, kamen vielmehr schon 1951 wieder in die Obhut des PA AA. Die Personalakten des alten Amts sind im Aufbau und Inhalt mit den heutigen Personalakten kaum vergleichbar. Sie sind in der Mehrzahl sehr viel umfangreicher (z.b. umfassen Bismarcks Akten 60 Bände); in einzelnen Fällen besitzen sie hohen Informationswert. Unter ihnen befinden sich zahlreiche Akten von historisch und politisch bedeutsamen Persönlichkeiten der damaligen Zeit Reichskanzler, Reichsminister, Staatssekretäre, aber auch bekannte Persönlichkeiten aus Kultur und Wissenschaft. Der Bestand enthält eine hohe Zahl von Akten ehemaliger Die Benutzung von personenbezogenem Schriftgut des Bundes, also auch von Personalakten, regelt 5 Absatz 2 des Bundesarchivgesetzes vom 6. Januar Danach können sie erst dreißig Jahre nach dem Tod des Betroffenen von Dritten eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht zu ermitteln, werden Personalakten 110 Jahre nach der Geburt des Betroffenen frei. Nachlässe Zur Ergänzung der Bestände staatlicher Herkunft werden im PA AA auch Nachlässe, Erinnerungsaufzeichnungen und Handakten von Amtsangehörigen gesammelt. Dieser Bestand umfasst mittlerweile schon über 300 Teilbestände. Darunter gibt es eine Reihe von Aufzeichnungen und Sammlungen, die nur wenige Blatt umfassen, aber auch große Nachlässe mit mehreren hundert Bänden. Der größte Teil der Nachlässe ist durch Findbücher oder doch zumindest durch Magazinlisten oder Karteien erschlossen und zugänglich. Erste Informationen über die Nachlässe gibt die seit 2002 im Bundesarchiv bearbeitete und fortlaufend ergänzte Zentrale Datenbank Nachlässe (

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