Informationsbroschüre für Gastgeber in Bad Schandau

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1 Informationsbroschüre für Gastgeber in Bad Schandau

2 Sehr geehrte Gastgeber, ab dem beauftragt die Stadt Bad Schandau die Bad Schandauer Kur- und Tourismus GmbH mit der ordnungsgemäßen Abwicklung der Gästeabgabe (Kurtaxe). Doch was bedeutet das für Sie als Gastgeber? Damit Sie alle Infos schnell zur Hand haben und jederzeit den Überblick behalten, haben wir diese kleine Informationsbroschüre für Sie entwickelt. Die aktuell gültige Fassung der Kurtaxsatzung finden Sie bei uns online unter satzungen.html oder ausgedruckt zum Mitnehmen in unserem Tourist-Service. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen natürlich sehr gerne auch persönlich zur Verfügung. Ihre Bad Schandauer Kur- und Tourismus GmbH Kurtaxe Der staatlich anerkannte Kur- und Erholungsort Bad Schandau erhebt zur Deckung seines Aufwandes für die Herstellung und Unterhaltung der touristischen Infrastruktur eine Kurtaxe. Grundsätzlich gilt: Kurtaxpflichtig sind alle Personen, die sich in der Stadt Bad Schandau und deren Stadtteilen mit mindestens einer Übernachtung aufhalten, aber nicht Einwohner oder Bürger der Stadt sind. Näheres regelt die Kurtaxsatzung wie folgt: Von der Kurtaxe (nicht aber von der Meldepflicht) befreit sind: Kinder bis zum vollendeten 16.Lebensjahr; Teilnehmer an Schullandheimaufenthalten; Schwerbehinderte mit dem vorgedruckten Merkzeichen BL und ag im Schwerbehindertenausweis; Begleitpersonen von Schwerbehinderten, wenn im Ausweis des begleitenden Schwerbehinderten das Markenzeichen B und der Satz»Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen«vorgedruckt eingetragen sind; Volljährige Personen, welche zum Zwecke einer Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit eine Nebenwohnung im Erhebungsgebiet begründet haben und für eine gemeinsame Hauptwohnung mit ihrem Ehepartner, eingetragenem Lebenspartner oder minderjährigem Kind bzw. Kindern in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind; Personen bis zum vollendeten 27. Lebensjahr, die mit Nebenwohnung in der Gemeinde gemeldet sind und sich in einem Studium oder einer Schul- bzw. Berufsausbildung befinden sofern sich die Ausbildungsstätte außerhalb des Erhebungsgebietes befindet; Personen die bettlägerig-krank sind; Von der Entrichtung der Meldepflicht und der Kurtaxe sind Familienbesuche von Einwohnern befreit, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden (Privatbesuche). Kurtaxe beträgt pro Person und Nacht 2,00 in der Hauptsaison und 1,00 in der Nebensaison. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sind von der Kurtaxe befreit.

3 Kurtaxübersicht Übernachtung in Bad Schandau 100 % Person 16 Jahre Einwohner / Bürger mit Nebenwohnsitz 50 % 0 % Schwerbehinderte von mind. 50 % Schüler, Studenten, Auszubildende 16 Jahre 27 Jahre Schwerbehinderte von mind. 50 % Schullandheim Aufenthalt Schwerbehindert mit Verweis ag oder BL Begleitperson mit Nachweis bettlägerig-kranke mit Hauptwohnsitz in Bad Schandau Personen 18 Jahre zum Zweck der Ausbildung, beruflichen Tätigkeit und mit Hauptwohnsitz in Deutschland bei Ehe- oder Lebenspartner oder minderjährigem Kind Entstehung der Pflicht 3 Abs. 1 täglich 3 Abs. 2 vierteljährlich jährlich monatlich Einzug durch Stadt Personen 27 Jahre zum Zweck der Schule, Ausbildung, Studium Zwecke ausserhalb BS

4 Einzug und Abführung der Kurtaxe In der Satzung ist festgelegt, dass Sie als Gastgeber und Beherbergungsbetrieb die Kurtaxe von den kurtaxpflichtigen Personen einzuziehen und an die Stadt Bad Schandau abzuführen haben. Sie haften der Stadt Bad Schandau persönlich gegenüber für den voll ständigen und richtigen Einzug der Kurtaxe. Meldepflicht (nach 29 und 30 Bundesmeldegesetz) Wer Personen gegen Entgelt beherbergt, ihnen als Grundeigentümer oder Pächter Wohngelegenheiten z. B. in Bungalows, Zimmern, Wohnwagen, Wohnmobilen, Fahrzeugen, Zelten oder auf Booten gewährt, ist verpflichtet für bei ihm verweilende Personen innerhalb von 24 Stunden nach deren Ankunft einen Meldeschein auszustellen. Hierzu können Sie den manuellen Meldeschein (Abreißblock) oder den elektronischen Meldeschein verwenden. Sollte der Gast entgeltlich kurtaxpflichtig sein, bekommt er nach Erstellung des Meldescheins durch Sie die Gästekarte ausgehändigt. Ordnungswidrigkeiten (nach 13 Kurtaxsatzung Bad Schandau) Ordnungswidrig handelt, wer als Meldepflichtiger (Beherbergungsbetrieb, Gastgeber o. ä.) vorsätzlich oder leichtfertig unter anderem: kein Gästeverzeichnis, das den Anforderungen der aktuell gültigen Satzung genügt, führt; die Kurtaxe nicht von den Kurtaxpflichtigen einzieht; die Abrechnung und die Abführung der Kurtaxe nicht fristgerecht vornimmt; die Weigerung eines Kurtaxpflichtigen, die Kurtaxe zu zahlen, nicht meldet; Meldescheine Als Gastgeber haben Sie zwei Möglichkeiten Ihrer Meldepflicht gegenüber der Stadt Bad Schandau nachzukommen. Zum einen können Sie das konventionelle Verfahren des manuellen Meldescheines (Abreißblock) nutzen, zum anderen bieten wir Ihnen die Möglichkeit das internetbasierte elektronische Meldesystem kostenfrei zu verwenden Manueller Meldeschein (Abreißblock) Bei der Ausgabe der manuellen Meldescheine im Büro Haus des Gastes muss der Gastgeber den Erhalt quittieren. Die Meldescheine werden individuell auf die jeweilige Unterkunft ausgege ben und dürfen daher nicht unter den Gastgebern getauscht werden. Bitte melden Sie sich rechtzeitig im Büro Haus des Gastes, sollte Ihr Bestand an Meldescheinen zur Neige gehen. Verschriebene, fehlerhafte, überzählige Meldescheine müssen im Büro Haus des Gastes abgegeben und dürfen nicht selbst entsorgt werden. Sollten Meldescheine verloren gehen, ist dies den Ansprechpartnern im Büro Haus des Gastes Tel ) unverzüglich mitzuteilen. Der manuelle Meldeschein besteht aus 3 Blättern: 1. Gästemeldung für die Stadt Bad Schandau 2. Gästemeldung Durchschlag für den Gastgeber 3. Durchschrift als Gästekarte Die genannten Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu geahndet werden!

5 So füllen Sie den Meldeschein richtig aus: 1. Tragen Sie den Namen Ihrer Beherbergungsstätte ein. 2. Geben Sie das Datum von Ankunft und Abreise an. 3. Geben Sie die Gesamtzahl der Angehörigen Personen an. 4. Unterscheiden Sie zwischen Anzahl Erwachsener Angehöriger, Anzahl Kinder oder Anzahl Ermäßigter 5. Tragen Sie vollständig Namen und Anschrift einer Person ein 6. Ab 2 Personen wird die Begleitperson zusätzlich erfasst. 7. Um die Kurtaxe korrekt berechnen zu können geben Sie weitere Informationen zu den Personen an. 8. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Gast, alle Angaben korrekt vorgenommen zu haben. So geht es dann weiter: Trennen Sie die 1. Seite des Meldescheins ab und geben Sie diese im Büro Haus des Gastes bis zum 15. des Folgemonats ab (sollte dieser auf ein Wochenende oder Feiertag fallen, dann zum nächsten Werktag). Der Gast erhält nach Ausfüllen des Meldescheines sofort die Gästekarte (Durchschrift 3. Blatt) ausgehändigt. Unterliegt der Gast nicht der Kurtaxpflicht oder ist er von dieser befreit, muss der Meldeschein ausgefüllt werden, die Gästekarte (Durchschrift 3. Blatt) darf jedoch nicht ausgehändigt werden und muss mit der Gästemeldung (1. Blatt) im Büro Haus des Gastes abgegeben werden. Die Bad Schandauer Kur- und Tourismus GmbH erstellt im Auftrag der Stadt auf der Grundlage Ihrer Meldungen monatsweise eine Rechnung, welche Ihnen zur Begleichung zugeschickt wird. Bitte achten Sie bei Zahlung auf die vollständige Angabe Ihres Namens, der Buchungszeichen und der Rechnungsnummer. Bitte achten Sie auf eine deutliche und gut lesbare Schrift! Elektronischer Meldeschein Als Alternative zum manuellen Meldeschein bietet die Stadt Bad Schandau ihren Gastgebern die Möglichkeit den internetbasierten jmeldeschein zu nutzen. Diese Internet-Anwendung ermöglicht eine einfache Erfassung, Weiterleitung und Verarbeitung von Gästedaten für das Meldewesen und die Kurtaxe und ist für Sie kostenlos. Sie benötigen hierzu lediglich einen PC mit Internetzugang und einen Drucker. Über einen personalisierten Zugang gelangen sie zum jmeldescheinsystem. Und so funktioniert der»avs Meldeschein«1. Erfassen der Gastdaten sobald der Gast bei Ihnen gebucht hat, können Sie die Daten per Internetmaske im System erfassen Meldescheine können also vorbereitet werden. 2. Anreise bei Anreise des Gastes werden seine Angaben vervollständigt oder angepasst; dann können Kurkarten und der Meldeschein ausgedruckt werden. 3. Aushändigung der Gast prüft die Angaben und unterschreibt den Meldeschein. Sie händigen ihm die Gästekarten aus. Der vom Gast unterschriebene Meldeschein verbleibt bei Ihnen. Damit ist der Vorgang für Sie bereits abgeschlossen. 4. Abrechnung Sie erhalten automatisch eine übersichtliche Abrechnung der Meldescheine aller abgereisten Gäste von der Bad Schandauer Kur- und Tourismus GmbH. 5. Rückgabe die aufwändige Rückgabe der Meldescheine und die Abrechnung zum Monatsende entfallen Die farbigen und kopiergeschützten Vordrucke für den Meldeschein / Gästekarte erhalten Sie im Büro Haus des Gastes. Für den Ausdruck aus Ihren Druckern ist lediglich eine schwarze Druckerpatrone (keine Farbpatrone) erforderlich. Ihre Zugangsdaten zum jmeldescheinsystem erhalten Sie ebenfalls im Haus des Gastes, Markt 12, Bad Schandau, bzw. unter meldescheine@bad-schandau.de

6 Ihre Vorteile im Überblick: Manuelles Ausfüllen der Meldescheine und die Abgabe ausgefüllter Papiermeldescheine entfallen; Automatische fehlerfreie Berechnung der Kurtaxe; Gästedaten können beim nächsten Aufenthalt wieder aufgerufen werden; Ein Formular für alle Objekte; Rückgabe nicht benötigter Gästekarten und Meldescheine entfällt; Einfache Auswertung der Gästestatistiken; Keine lokale Softwareinstallation auf Ihrem Computer; Mehr Service für den Gast. Sie erhalten auf der Grundlage Ihrer elektronischen Meldungen monatsweise eine Rechnung, welche Ihnen zur Begleichung zugeschickt wird. Gästekarte Jede Person, die der Kurtaxpflicht unterliegt und nicht von der Entrichtung der Kurtaxe befreit ist, hat Anspruch auf eine Gästekarte. Im Falle einer Reisegruppe ( 10 Personen), wird die Gästekarte auf den Namen eines Kurtaxenpflichtigen ausgestellt und gilt für alle Personen. Sie ist generell nicht übertragbar. Die Auflistung aller Ermäßigungen und freien Eintritte haben wir in einer Infobroschüre (Freizeitbroschüre Sächsische Schweiz) für Sie zusammengestellt. Wir empfehlen Ihnen diese Infobroschüre zusammen mit der Gästekarte an Ihre Gäste auszuhändigen. Die Broschüre erhalten Sie zusammen mit den Meldescheinen im Büro Haus des Gastes. Bitte weisen Sie den Gast darauf hin, dass die Ermäßigungen nur in Zusammenhang mit der Gästekarte, im angegebenen Zeitraum gelten. Gerne möchten wir Sie regelmäßig über Neuigkeiten zum Thema Kurtaxe und Gästekarte informieren. Dies betrifft insbesondere Terminankündigungen, verfügbares neues Infor mationsmaterial, etc. Bitte teilen Sie uns dazu beim Abholen Ihrer Meldescheine Ihre aktuellen Kontaktdaten: Telefonnummer, -Adresse, Anschrift mit. Inhaber der Bad Schandauer Gästekarte haben zusätzlich zu den in der Freizeitbroschüre angegeben Ermäßigungen freie Fahrt mit ausgewählten Buslinien und den Fähren im Stadtgebiet. Eine entsprechende Information ist auf den Gästekarten abgedruckt.

7 Wir sind für Sie da: Bad Schandauer Kur- und Tourismus GmbH Haus des Gastes Markt Bad Schandau Tel

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