Darlehensbetrag: Partiarisches Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Darlehensnehmer. Darlehensgeber. Darlehensbezogene Angaben

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1 Darlehensvertrag Partiarisches Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt Vertragsnummer: Kundennummer: Darlehensnehmer Organschaftliche(r) Vertreter: Darlehensgeber Bankverbindung für Zins- und Tilgungszahlungen: Darlehensbezogene Angaben Hinweis: Der Darlehensbetrag muss mindestens EUR 250 betragen und durch 50 teilbar sein (z.b. EUR 3.350,00). Bitte überweisen Sie den gesamten Betrag innerhalb von drei Werktagen ab Vertragsschluss auf das untenstehende Projekt-Treuhandkonto. Der Vertrag ist hinfällig, wenn Sie Ihre Einzahlung nicht spätestens innerhalb von zwei Wochen geleistet haben (Ziffer 2.2 der Allgemeinen Darlehensbedingungen). Darlehensbetrag: Projekt-Treuhandkonto Feste Verzinsung: Rückzahlungstag: Projektnummer: Fälligkeit der Zinsen: Endfällig zum Rückzahlungstag Fälligkeit der Tilgung: Funding-Limit: Funding-Schwelle: Funding-Zeitraum: (Verlängerung des Angebots möglich gemäß 3.2) Darlehenszweck: (Hinweis: Details ergeben sich aus den Allgemeinen Darlehensbedingungen und dem Projektprofil, die Anlage zu diesem Vertrag sind.) Weiter auf Seite 2 Seite 1 von 2

2 Pre-Money-Bewertung: EUR Variable (partiarische) Zinskomponente: Diese ist dem Gewinnanspruch eines Eigenkapitalgebers nachgebildet, wobei eine Bewertung des vom Darlehensnehmer betriebenen Unternehmens vor Durchführung der Finanzierung ( Pre-Money-Bewertung ) in der im Folgenden genannten Höhe zugrunde gelegt worden ist. Die variable Zinskomponente ist jährlich zahlbar. Vgl. zur konkreten Ausgestaltung, zur möglichen Verwässerung und zu möglichen weiteren Anpassungen der partiarischen Komponente die Regelungen in der Anlage Ausgestaltung virtuelle Beteiligung (Anlage 4). Weitere (mögliche) Zinskomponenten: Bonuszinsen bei Vertragsende und bei Exit zur Beteiligung an einer möglichen Steigerung des Unternehmenswerts. Vgl. auch hierzu im Detail die Regelungen in der Anlage Ausgestaltung virtuelle Beteiligung (Anlage 4). Anlagen zu diesem Darlehensvertrag Anlage 1 Allgemeine Darlehensbedingungen ( ADB ) (beachten Sie insbesondere Ziff. 8 Qualifizierter Rangrücktritt) Anlage 2 Risikohinweise Anlage 3 Projektprofil vom Anlage 4 Ausgestaltung virtuelle Beteiligung Anlage 5 Widerrufsbelehrung Bitte beachten Sie folgende Hinweise Risikohinweis: Bei qualifiziert nachrangigen Darlehen tragen Sie als Darlehensgeber ein (mit- )unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Das Darlehenskapital einschließlich der Zinsansprüche kann aufgrund des qualifizierten Rangrücktritts (Ziffer 8 Allgemeine Darlehensbedingungen) nicht zurückgefordert werden, wenn dies für den Darlehensnehmer einen Insolvenzgrund herbeiführen würde. Dies kann zum Totalverlust des investierten Kapitals führen. Das Risiko einer Nachschusspflicht oder einer sonstigen Haftung, die über den Betrag des eingesetzten Darlehenskapitals hinausgehen würde, besteht dagegen nicht. Bitte lesen Sie die ausführlichen Risikohinweise (Anlage 2). Hinweis: Das Projektprofil und die Projektbeschreibung auf der Plattform erheben nicht den Anspruch, alle Informationen zu enthalten, die für die Beurteilung der angebotenen Anlage erforderlich sind. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, dem Darlehensnehmer über die Plattform Fragen zu stellen, informieren Sie sich aus unabhängigen Quellen und holen Sie fachkundige Beratung ein, wenn Sie unsicher sind, ob Sie diesen Darlehensvertrag abschließen sollten. Unterschriften Ort, Datum Unterschrift Darlehensgeber Ort, Datum Unterschrift Darlehensnehmer * * * Seite 2 von 2

3 Anlage 1 Allgemeine Darlehensbedingungen (ADB) Präambel Der Darlehensnehmer plant die Umsetzung des im Projektprofil näher beschriebenen Business Plans. Der Darlehensgeber möchte ihm einen Teil des hierfür erforderlichen Kapitals in Form eines zweckgebundenen, qualifiziert nachrangigen Darlehens ( Darlehen ) zur Verfügung stellen. Das Darlehen ist Teil einer Schwarmfinanzierung ( Schwarmfinanzierung ) in Form einer Vielzahl von Teil-Darlehen von verschiedenen Darlehensgebern ( Teil-Darlehen ). Die Teil-Darlehen sind bis auf die Darlehensbeträge identisch ausgestaltet und werden über die Website vermittelt ( Plattform ; der Betreiber dieser Plattform, die medifundo GmbH & Co. KG, im Folgenden Plattformbetreiber ). Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien das Folgende: 1. Darlehensgewährung; Darlehenszweck 1.1 Der Darlehensgeber gewährt dem Darlehensnehmer ein zweckgebundenes Darlehen in der im Darlehensvertrag angegebenen Höhe ( Darlehensbetrag ). 1.2 Darlehenszweck ist ausschließlich die Umsetzung der unternehmerischen Strategie, die in der Anlage Projektprofil ( Projektprofil ) näher beschrieben ist ( Darlehenszweck ), sowie falls dies der Darlehensvertrag ausdrücklich vorsieht die Deckung der Transaktionskosten für die Finanzierung durch diese Schwarmfinanzierung (vgl. hierzu noch Ziffer 5.4). 2. Zeichnungserklärung; Vertragsschluss 2.1 Der Darlehensnehmer gibt durch das Einstellen und Freischalten des Projekts auf der Plattform ein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss des Darlehensvertrags an interessierte Investoren ab. Dieses Angebot endet entweder mit dem Ende des Funding-Zeitraums oder mit dem Erreichen des Funding-Limits (wie im Darlehensvertrag geregelt). Falls eine zeitgleiche Eigenkapital-Finanzierungsrunde stattfindet, werden Investments von Eigenkapitalgebern auf das Funding-Limit im Rahmen des Crowdfundings angerechnet. Das Crowdfunding wird in diesem Fall beendet, sobald Crowd-Investoren und Eigenkapitalgeber gemeinsam einen Betrag in Höhe des Funding-Limits investiert haben. Die Höhe von zeitgleichen Eigenkapital-Investments wird auf der Plattform angezeigt. Der Darlehensgeber muss bei der Plattform registriert und zum Investieren freigeschaltet sein. Er nimmt das Vertragsangebot des Darlehensnehmers durch das vollständige Ausfüllen des auf der Plattform dafür vorgesehenen Online-Formulars und das Anklicken des Buttons Jetzt zahlungspflichtig investieren in rechtlich bindender Form an ( Zeichnungserklärung ). Der Plattformbetreiber leitet die Zeichnungserklärung als Bote an den Darlehensnehmer weiter. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Zeichnungserklärung beim Darlehensnehmer zustande ( Vertragsschluss ). Der Darlehensnehmer bestätigt gegenüber dem Darlehensgeber durch Nachricht an die im Darlehensvertrag genannte Adresse ( autorisierte Adresse, vgl. hierzu noch Ziffer 10.4) den Zugang der Zeichnungserklärung ( Zugangsbestätigung ). Seite 1 von 8

4 Anlage 1 Allgemeine Darlehensbedingungen (ADB) 2.2 Der individuelle Vertragsschluss steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Darlehensgeber den Darlehensbetrag nicht innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss entsprechend den in Ziffer 4 geregelten Bestimmungen einzahlt ( Individual-Einzahlungsbedingung ). 2.3 Es wird klargestellt, dass durch die Abgabe einer Zeichnungserklärung weder im Verhältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer noch im Verhältnis der einzelnen Darlehensgeber untereinander ein Gesellschaftsverhältnis begründet wird. Weiterhin wird klargestellt, dass der Plattformbetreiber nicht Partei des Darlehensvertrags wird. 3. Zustandekommen der Finanzierung; Funding-Zeitraum 3.1 Die Wirksamkeit aller rechtlichen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag mit Ausnahme der in Ziffer 10.2 geregelten Geheimhaltungspflichten (vgl. auch die in Ziffer 10.3 geregelte Wettbewerbsschutzklausel) steht unter der auflösenden Bedingung, dass bis spätestens zum Ende des Funding-Zeitraums (gemäß Darlehensvertrag) nicht so viele Zeichnungserklärungen für Teil-Darlehen abgegeben werden, dass in der Summe aller gezeichneten Teil-Darlehens-Beträge insgesamt die Funding-Schwelle (gemäß Darlehensvertrag) erreicht wird ( Kollektiv-Zeichnungsbedingung ). Wird die Funding-Schwelle nicht erreicht, sind also alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag hinfällig, lediglich die Geheimhaltungspflicht bleibt bestehen. Falls eine zeitgleiche Eigenkapital-Finanzierungsrunde stattfindet, werden Investments von Eigenkapitalgebern auf die Funding-Schwelle im Rahmen des Crowdfundings angerechnet. Die Funding- Schwelle gilt in diesem Fall also als erreicht, sobald Crowd-Investoren und Eigenkapitalgeber gemeinsam einen entsprechenden Betrag investiert haben. Die Höhe von zeitgleichen Eigenkapital- Investments wird auf der Plattform angezeigt. 3.2 Der Darlehensnehmer hat das Recht, den Funding-Zeitraum ein- oder mehrmalig bis zu einem maximalen Gesamtzeitraum von zwölf Monaten zu verlängern. Über jede Verlängerung wird der Darlehensnehmer die Darlehensgeber, die bereits verbindliche Zeichnungserklärungen abgegeben haben, in Kenntnis setzen ( Verlängerungs-Mitteilung ). 3.3 Greift die in Ziffer 3.1 genannte Bedingung, so ist die Schwarmfinanzierung gescheitert. Alle bereits geschlossenen Teil-Darlehensverträge werden endgültig unwirksam. Der Darlehensnehmer teilt dies dem Darlehensgeber mit ( Rückabwicklungs-Mitteilung ). Der Darlehensnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Darlehensgeber, im Verhältnis zum Zahlungsdienstleister dafür Sorge zu tragen, dass in diesem Fall die bereits eingezahlten Beträge unverzinst und ohne Kosten für den jeweiligen Darlehensgeber an den Darlehensgeber zurückgewährt werden. Die Rückgewähr erfolgt mit befreiender Wirkung für den Darlehensnehmer auf das im Darlehensvertrag genannte Konto ( autorisiertes Konto, vgl. hierzu noch Ziffer 10.4). Es wird klargestellt, dass keine Gesamtgläubigerschaft der Darlehensgeber besteht. 4. Fälligkeit; Darlehenseinzahlung 4.1 Der Darlehensbetrag ist bei Vertragsschluss (Ziffer 2.1) zur Zahlung fällig. Er ist innerhalb von drei Werktagen auf das Treuhandkonto zu überweisen (der Tag der Gutschrift auf dem Treuhandkonto bezogen auf dieses Darlehen der Einzahlungstag ). Bei Nichtzahlung innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss ist der Vertrag hinfällig (Ziffer 2.2). Seite 2 von 8

5 Anlage 1 Allgemeine Darlehensbedingungen (ADB) 4.2 Mit der Einzahlung auf dem Treuhandkonto hat der Darlehensgeber seine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Darlehensnehmer erfüllt. 5. Darlehensauszahlung 5.1 Nach dem Erreichen des Funding-Limits oder dem Ende des Funding-Zeitraums werden zunächst diejenigen Teil-Darlehensbeträge in einer Tranche vom Zahlungsdienstleister an den Darlehensnehmer ausgezahlt, die keinem Widerrufsrecht unterliegen oder die widerrufsfrei sind (bei denen ein Widerrufsrecht also nicht ausgeübt wurde und nicht mehr ausgeübt werden kann) Tage später werden in einer weiteren Tranche die restlichen Darlehensbeträge ausgezahlt, für die zu diesen Zeitpunkten das Widerrufsrecht nicht ausgeübt wurde (der Tag dieser Auszahlung bezogen auf dieses Darlehen der Auszahlungstag ). 5.3 Der Darlehensnehmer ist berechtigt, bereits zuvor auf eigene Kosten zu veranlassen, dass der Zahlungsdienstleister Teil-Darlehensbeträge an ihn auszahlt, sobald und soweit - die Funding-Schwelle überschritten ist (wobei etwaige zeitgleiche Eigenkapital- Investments mitberücksichtigt werden, vgl. Ziffer 3.1) und durch Widerrufe nicht wieder unterschritten werden kann und - die abgerufenen Teil-Darlehensbeträge keinem Widerrufsrecht unterliegen oder widerrufsfrei sind. 5.4 Falls der Darlehensvertrag ausdrücklich vorsieht, dass der Darlehenszweck die Deckung der Transaktionskosten dieser Finanzierung umfasst, kann die Vergütung, die der Plattformbetreiber vom Darlehensnehmer für die Abwicklung des Schwarmfinanzierungs-Prozesses und die Vermittlung der Darlehensverträge erhält, vom Zahlungsdienstleister unmittelbar an den Plattformbetreiber ausgezahlt werden bzw. die Vergütung für die Abwicklung über den Zahlungsdienstleister direkt von diesem einbehalten werden. Die Höhe dieser Vergütung ergibt sich aus den vergütungsbezogenen Informationen, die der Darlehensgeber vom Plattformbetreiber erhält. 6. Reporting 6.1 Dem Darlehensgeber stehen keine Mitwirkungs-, Stimm- oder Weisungsrechte in Bezug auf den Darlehensnehmer zu. Der Darlehensnehmer wird dem Darlehensgeber während der Laufzeit des Darlehens folgende Unterlagen vorlegen: - quartalsweise jeweils innerhalb von 45 Kalendertagen nach Quartalsende die betriebswirtschaftlichen Auswertungen und einen Bericht über die Umsetzung des Business Plans ( Statusbericht ) in Schriftform, der auch Angaben zu wesentlichen Abweichungen der Geschäftsentwicklung sowie der Entwicklung der Liquidität und des Vermögens des Darlehensnehmers von den Planungsgrößen enthalten muss; der Darlehensnehmer wird hierbei die inhaltlichen Vorgaben des Plattformbetreibers einhalten, die dem Projektprofil beigefügt sind; - unverzüglich nach deren Fertigstellung, spätestens aber innerhalb eines halben Jahres nach Ende des Geschäftsjahres, seine gesetzeskonform aufgestellten Jahresabschlüsse in elektronischer Form einschließlich Lagebericht und Anhang; Seite 3 von 8

6 Anlage 1 Allgemeine Darlehensbedingungen (ADB) - spätestens innerhalb eines halben Jahres nach Ende des Geschäftsjahres eine Mitteilung über die Höhe des Gewinns und gegebenenfalls sonstiger Kennziffern, die nach Maßgabe des Darlehensvertrages und der Anlage Ausgestaltung virtuelle Beteiligung zu diesen ADB im Einzelfall für die Berechnung variabler Zinskomponenten maßgeblich sind; - unverzüglich eine Mitteilung über jedes Ereignis, das nach Maßgabe des Darlehensvertrages und der Anlage Ausgestaltung virtuelle Beteiligung zu diesen ADB Auswirkungen auf die Höhe und/oder den Wert der virtuellen Beteiligung des Darlehensgebers hat, einschließlich der Information, in welcher Weise sich diese Größen verändern (vgl. auch Ziffer 2.7 der Anlage Ausgestaltung virtuelle Beteiligung ). 6.2 Die vorstehend genannten Unterlagen macht der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber über die Plattform in elektronischer Form zugänglich. 6.3 Es wird klargestellt, dass die vorstehend geregelten Informationsrechte dem Darlehensgeber auch nach Kündigung des Darlehens noch insoweit zustehen, wie dies zur Überprüfung seiner Zinsansprüche erforderlich ist. Der Darlehensgeber hat die in Ziffer 10.2 geregelte Vertraulichkeitsverpflichtung und die in Ziffer 10.3 geregelte Wettbewerbsschutzklausel zur Kenntnis genommen. 7. Laufzeit, Verzinsung; Rückzahlung des Darlehens 7.1 Die Laufzeit des Darlehens ergibt sich aus dem Darlehensvertrag. In diesem ist der Tag der geplanten endfälligen Tilgungsleistung ( Rückzahlungstag ) geregelt. Das Darlehen hat grundsätzlich feste Laufzeit bis zum Rückzahlungstag. Dem Darlehensnehmer kann aber nach Maßgabe der Anlage Ausgestaltung virtuelle Beteiligung ein Kündigungsrecht zustehen, das bei Eintritt bestimmter Ereignisse wie insbesondere einer Folge-Finanzierungsrunde und/oder einem Exit-Ereignis (Kontrollwechsel) ausgeübt werden kann. 7.2 Das Darlehen verzinst sich in allen Zinskomponenten ab dem Einzahlungstag (Ziffer 4.1) bis zum Rückzahlungstag oder bis zum Tag der Wirksamkeit einer Kündigung. Werden fällige Zins- oder Tilgungsleistungen nicht erbracht, wird der gesetzliche Verzugszins geschuldet; weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt, ebenso die Regelung in Ziffer 8. Die Zinsen werden zeitanteilig nach der Methode act/365 (Englische Methode, tagesgenau) berechnet. Die Art und Höhe der verschiedenen Zinskomponenten, etwaige Bedingungen für eine Zinszahlung, Bezugsgrößen für variable Zinskomponenten, Regelungen zur Verwässerung von Zinskomponenten und die weiteren Modalitäten der Zinszahlung(en) ergeben sich aus dem Darlehensvertrag und dessen Anlage 4 ( Ausgestaltung virtuelle Beteiligung ). Die konkreten Bestimmungen des Darlehensvertrags und der Anlage Ausgestaltung virtuelle Beteiligung haben im Fall von Widersprüchen Vorrang vor den allgemeinen Bestimmungen dieser ADB. Generell gilt: Die Darlehensgeber sind weder am Verlust des Darlehensnehmers beteiligt noch besteht eine Nachschusspflicht. 7.3 Im Fall der Rückabwicklung aufgrund Scheiterns des Fundings schuldet der Darlehensnehmer keine Verzinsung (Ziffer 3.3). 7.4 Die Höhe der variablen Zinskomponenten wird auf der Plattform bekannt gemacht, sobald die jeweils erforderlichen Informationen (insbesondere die Gewinnmitteilung des Darlehensnehmers, Ziffer 6.1) zur Verfügung stehen. Seite 4 von 8

7 Anlage 1 Allgemeine Darlehensbedingungen (ADB) 7.5 Während der Laufzeit findet keine Tilgung statt. Das Darlehen ist zum Rückzahlungstag oder nach Kündigung nach näherer Maßgabe des Darlehensvertrags und der Anlage Ausgestaltung virtuelle Beteiligung endfällig zu tilgen. 7.6 Abgeltungsteuer und sonstige Quellensteuern wird der Darlehensnehmer einbehalten und an das zuständige Finanzamt abführen, falls er hierzu gesetzlich verpflichtet ist. 7.7 Dem Darlehensgeber ist bekannt, dass der Darlehensnehmer den Plattformbetreiber als Dienstleister in die Abwicklung der Zins- und Tilgungszahlungen eingebunden hat. Zur Vermeidung überflüssigen Aufwands bei der Zahlungsabwicklung wird der Darlehensgeber daher davon absehen, diese Forderungen selbst gegenüber dem Darlehensnehmer geltend zu machen oder mit diesem direkten Kontakt zum Zweck der Eintreibung von Forderungen aufzunehmen, solange diese Einbindung besteht und die geschuldeten Zahlungen vertragsgemäß geleistet werden. Kommt der Darlehensgeber dem nicht nach, hat der Darlehensnehmer einen Anspruch auf angemessene Vergütung des entstehenden Mehraufwands. 8. Qualifizierter Rangrücktritt Zur Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung des Darlehensnehmers im Sinne von 19 Abs. 2 Insolvenzordnung sowie für den Fall der Durchführung eines Liquidationsverfahrens vereinbaren der Darlehensgeber und der Darlehensnehmer hiermit gemäß 39 Abs. 2 Insolvenzordnung hinsichtlich sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche des Darlehensgebers aus diesem Vertrag einschließlich aller Zinskomponenten und Ansprüchen infolge einer etwaigen Kündigung ( Nachrangforderungen ) einen Nachrang in der Weise, dass die Ansprüche erst nach sämtlichen in 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 Insolvenzordnung bezeichneten Ansprüchen und Forderungen aller bestehenden und zukünftigen Gläubiger des Darlehensnehmers (mit Ausnahme anderer Rücktrittsgläubiger und gleichrangiger Gläubiger) zu befriedigen sind. Alle Teil-Darlehen sind untereinander gleichrangig. Die Nachrangforderungen des Darlehensgebers können nur aus künftigen Jahresüberschüssen, einem etwaigen Liquidationsüberschuss oder aus sonstigem freien Vermögen, das das etwaig zur Erhaltung eines gesetzlich gebundenen Nennkapitals erforderliche Vermögen des Darlehensnehmers übersteigt und das nach Befriedigung aller anderen Gläubiger des Darlehensnehmers (mit Ausnahme anderer Rücktrittsgläubiger und gleichrangiger Gläubiger) verbleibt, beglichen werden. Der Darlehensgeber verpflichtet sich, seine Nachrangforderungen solange und soweit nicht geltend zu machen, wie die Befriedigung dieser Forderungen einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Darlehensnehmers herbeiführen würde, also zu einer Zahlungsunfähigkeit des Darlehensnehmers im Sinne von 17 Insolvenzordnung oder einer Überschuldung des Darlehensnehmers im Sinne von 19 Insolvenzordnung (in ihrer im jeweiligen Zeitpunkt geltenden Fassung) führen würde (qualifizierter Rangrücktritt). 9. Außerordentliches Kündigungsrecht 9.1 Der Darlehensgeber kann den Darlehensvertrag nur aus wichtigem Grund vorzeitig kündigen und in voller Höhe mit sofortiger Wirkung zur Rückzahlung fällig stellen ( außerordentliches Kündigungsrecht ). Seite 5 von 8

8 Anlage 1 Allgemeine Darlehensbedingungen (ADB) Dem Darlehensgeber ist bewusst, dass etwaige Rückzahlungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche, die infolge einer außerordentlichen Kündigung entstehen können, dem qualifizierten Rangrücktritt nach Ziffer 8 unterliegen und er sie daher unter den dort geregelten Bedingungen nicht geltend machen kann. 9.2 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensgeber (unabhängig vom Verhalten anderer Darlehensgeber) zu jedem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn a. der Darlehensnehmer unzutreffende Angaben zu Umständen macht bzw. gemacht hat, die für die Eingehung und Durchführung des Vertragsverhältnisses und für seine Kapitaldienstfähigkeit wesentlich sind; b. der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag zweckwidrig verwendet oder seinen Geschäftsbetrieb aufgibt oder seine Geschäftstätigkeit in wesentlicher Weise verändert; oder c. der Darlehensnehmer seinen unter Ziffer 6 genannten Reporting-Pflichten nicht vertragsgemäß und pünktlich nachkommt, wobei eine Kündigung frühestens nach Ablauf von zwei Wochen nach schriftlicher Abmahnung zulässig ist und die Abmahnung frühestens nach einem Kulanzzeitraum von weiteren zwei Wochen ab dem vereinbarten Reporting-Datum ausgesprochen werden darf. Das gesetzliche Recht zur Kündigung aus einem sonstigen wichtigen Grund bleibt unberührt. 9.3 Der Darlehensgeber kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung (vorbehaltlich des Eingreifens der Rangrücktrittsklausel) den Schaden geltend machen, der ihm durch die vorzeitige Rückzahlung entsteht. 9.4 Ein wichtiger Grund, der den Darlehensnehmer zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere bei einem schuldhaften Verstoß des Darlehensgebers gegen die Regelungen der Ziffern 10.2 (Vertraulichkeit) und 10.3 (Wettbewerbsschutz) vor. 9.5 Der Darlehensnehmer kann den Vertrag ausschließlich unter den in der Anlage Ausgestaltung virtuelle Beteiligung geregelten Voraussetzungen ordentlich (teil-)kündigen und nur unter der Voraussetzung, dass sichergestellt ist, dass alle dann fälligen Zahlungen an die Darlehensgeber geleistet werden können. In diesem Fall fallen Bonuszinsen gemäß den Regelungen der Anlage Ausgestaltung virtuelle Beteiligung an. 10. Übertragbarkeit; Vertraulichkeit; Wettbewerbsschutz; Kosten; sonstige Vereinbarungen 10.1 Die gesamte Rechtsstellung als Darlehensgeber aus diesem Vertrag kann nach dem Ende des Funding-Zeitraums (wie im Darlehensvertrag geregelt) jederzeit vererbt oder hinsichtlich des gesamten Darlehensbetrags oder eines Teilbetrags an Dritte verkauft und im Wege der Vertragsübernahme abgetreten werden. Der Darlehensgeber verpflichtet sich, nicht an die in Ziffer 10.3 genannten Personen zu verkaufen. Sofern der Plattformbetreiber im Auftrag des Darlehensnehmers für diese Zwecke einen Marktplatz zur Verfügung stellt (worüber der Darlehensnehmer den Darlehensgeber durch gesonderte Mitteilung in Kenntnis setzen wird, die Zweitmarkt-Listing-Mitteilung ), ist eine solche Vertragsübernah- Seite 6 von 8

9 Anlage 1 Allgemeine Darlehensbedingungen (ADB) me nur über diesen Marktplatz und nur im Rahmen der dafür geltenden Nutzungsbedingungen zulässig. Soweit der Plattformbetreiber keinen Marktplatz zur Verfügung stellt, gilt für eine Vertragsübernahme, dass diese dem Darlehensnehmer durch den alten und den neuen Darlehensgeber innerhalb von zwei Wochen durch eingeschriebenen Brief anzuzeigen ist ( Übertragungsanzeige ). Dabei sind bei Privatpersonen der Name, die Anschrift, die -Adresse, das Geburtsdatum und die Bankverbindung des neuen Darlehensgebers anzugeben. Bei Unternehmen, Genossenschaften und Vereinen sind deren Firma bzw. Name, Sitz und (Geschäfts-) Adresse, der Ort des zuständigen Registergerichts, die Registernummer, -Adresse und Bankverbindung sowie die vertretungsberechtigten Personen (mit Vor- und Nachname, Geburtstag, Wohnort und Art der Vertretungsberechtigung) anzugeben. Die Übertragung wird mit Zugang der Übertragungsanzeige beim Darlehensnehmer unter der Voraussetzung wirksam, dass der neue Darlehensgeber insgesamt in die Rechtsstellung aus diesem Vertrag eintritt. Die hierzu erforderliche Zustimmung ( 415 BGB) erteilt der Darlehensnehmer hiermit unter der Voraussetzung, dass die vorgenannten Anforderungen gewahrt sind bereits im Voraus. Die neue Adresse und die neue Bankverbindung gelten zugleich als autorisierte Adresse und autorisiertes Konto im Sinne dieses Vertrages Die Parteien verpflichten sich, den Inhalt dieses Vertrages und alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Abschluss und der Durchführung dieses Vertrages erhalten haben, vertraulich zu behandeln und keinem Dritten zugänglich zu machen, soweit dies nicht zur ordnungsgemäßen Durchführung dieses Vertrages oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften erforderlich ist Der Darlehensgeber erklärt, dass er nicht in Wettbewerb zum Darlehensnehmer steht. Insbesondere hält er selbst, ein mit ihm verbundenes Unternehmen ( 15 ff. AktG) oder eine ihm nahestehende Person ( 138 InsO) keine Beteiligung im Umfang von über 5 % an einem Wettbewerber des Darlehensnehmers und ist kein Mitarbeiter, Organmitglied oder Berater eines Wettbewerbers des Darlehensnehmers Alle Mitteilungen des Darlehensnehmers, die die Durchführung dieses Vertrages betreffen, erfolgen, soweit nicht an der jeweiligen Stelle anderweitig geregelt, durch Brief, Fax oder, soweit der Darlehensgeber eine -Adresse angegeben hat, durch an den Darlehensgeber unter der autorisierten Adresse (Ziffer 2.1). Dies gilt nicht, falls zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen oder der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer durch eingeschriebenen Brief eine abweichende Adresse mitgeteilt hat. Entsprechendes gilt in Bezug auf Zahlungen des Darlehensnehmers; diese werden mit schuldbefreiender Wirkung auf das im Darlehensvertrag genannte Konto ( autorisiertes Konto ) geleistet. Alternativ kann mit Einverständnis des Darlehensnehmers auf der Plattform eine Schnittstelle eingerichtet werden, über die der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Adress- und Kontoänderungen mitteilen kann Der Darlehensnehmer hat die Kosten dieses Darlehensvertrages und seiner Durchführung zu tragen Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Dieser Vertrag enthält sämtliche zwi- Seite 7 von 8

10 Anlage 1 Allgemeine Darlehensbedingungen (ADB) schen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer über das Darlehen getroffenen Vereinbarungen in mündlicher oder schriftlicher Form Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache und maßgebliche Sprache für die Kommunikation zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer ist Deutsch Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch diejenige gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung des Vertrages eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte. * * * Seite 8 von 8

11 Anlage 2 - Risikohinweise 1. Allgemeine Risiken und Risiken aus der Ausgestaltung der Nachrangdarlehen a. Maximales Risiko Totalverlustrisiko Es besteht das Risiko eines Totalverlusts des investierten Kapitals und der Zinsen. Individuell können dem Anleger zusätzliche Vermögensnachteile, z.b. durch Kosten für Steuernachzahlungen, entstehen. Deshalb ist die Vermögensanlage nur als Beimischung in ein Anlageportfolio geeignet. Die Darlehensvergabe ist nur für Investoren geeignet, die einen entstehenden Verlust bis zum Totalverlust ihrer Kapitalanlage hinnehmen könnten. Das Darlehen ist nicht zur Altersvorsorge geeignet. Das Risiko einer Nachschusspflicht oder einer sonstigen Haftung, die über den Betrag des eingesetzten Darlehenskapitals hinausgeht, besteht dagegen nicht. b. Nachrangrisiko und unternehmerischer Charakter der Beteiligung Bei dem Darlehensvertrag handelt es sich um ein Darlehen mit einem sogenannten qualifizierten Rangrücktritt (siehe näher Ziffer 8 der Allgemeinen Darlehensbedingungen). Sämtliche Ansprüche des Darlehensgebers aus dem Darlehensvertrag insbesondere die Ansprüche auf Rückzahlung des Darlehensbetrags und auf Zahlung der Zinsen bzw. einzelnen Zinskomponenten ( Nachrangforderungen ) können gegenüber dem Darlehensnehmer nicht geltend gemacht werden, wenn dies für den Darlehensnehmer einen Insolvenzgrund herbeiführen würde. Das bedeutet, dass die Zahlung von Zins und Tilgung des Darlehens keine Insolvenz des Darlehensnehmers auslösen darf. Dann dürften weder Zinsen noch Tilgungszahlungen an die Darlehensgeber geleistet werden. Die Nachrangforderungen des Darlehensgebers treten außerdem im Falle der Durchführung eines Liquidationsverfahrens und im Falle der Insolvenz des Darlehensnehmers im Rang gegenüber sämtlichen gegenwärtigen und künftigen Forderungen aller nicht nachrangigen Gläubiger des Darlehensnehmers zurück, das heißt, der Darlehensgeber wird mit seinen Forderungen erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger des Darlehensnehmers (mit Ausnahme anderer Rangrücktrittsgläubiger) berücksichtigt. Der Darlehensgeber trägt daher ein (mit-)unternehmerisches Risiko, das höher ist als das Risiko eines regulären Fremdkapitalgebers. Der Darlehensgeber wird dabei nicht selbst Gesellschafter des Darlehensnehmers und erwirbt keine Gesellschafterrechte. Es handelt sich nicht um eine sogenannte mündelsichere Beteiligung, sondern um eine unternehmerische Beteiligung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion. Der qualifizierte Rangrücktritt könnte sich wie folgt auswirken: Der Darlehensnehmer würde die Zinsund Tilgungszahlung bei Insolvenznähe so lange aussetzen müssen, wie er dazu verpflichtet ist. Der Darlehensgeber dürfte seine Forderungen bei Fälligkeit nicht einfordern. Der Darlehensgeber müsste eine Zinszahlung, die er trotz der Nachrangigkeit zu Unrecht erhalten hat, auf Anforderung an den Darlehensnehmer zurückzahlen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass der Darlehensgeber die Zinszahlungen ebenso wie die Tilgungszahlungen im Ergebnis aufgrund des Nachrangs nicht erhält. Zudem könnte es sein, dass der Darlehensgeber für bereits gezahlte Zinsen Steuern entrichten muss, obwohl er zur Rückzahlung der erhaltenen Beträge verpflichtet ist. c. Fehlende Besicherung der Darlehen Da das Darlehen unbesichert ist, könnte der Darlehensgeber im Insolvenzfall des Darlehensnehmers weder seine Forderung auf Rückzahlung des eingesetzten Kapitals noch seine Zinszahlungsansprüche aus Sicherheiten befriedigen. Im Insolvenzfall könnte dies dazu führen, dass die Ansprüche der Seite 1 von 5

12 Anlage 2 - Risikohinweise einzelnen Darlehensgeber nicht oder nur zu einem geringeren Teil durchgesetzt werden können. Dies könnte dazu führen, dass Zins- oder Tilgungszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet werden können oder dass es zum teilweisen oder vollständigen Verlust des investierten Kapitals kommt. d. Endfälligkeit der Tilgung Die Tilgung des Darlehenskapitals der Darlehensgeber soll insgesamt am Ende der Laufzeit erfolgen (Endfälligkeit zum ). Sollte der Darlehensnehmer bis dahin das für die Tilgung erforderliche Kapital nicht aus seiner laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschaften können und/oder keine dann erforderliche Anschlussfinanzierung erhalten, besteht das Risiko, dass die endfällige Tilgung nicht oder nicht zum geplanten Zeitpunkt erfolgen kann. e. Veräußerlichkeit (Fungibilität), Verfügbarkeit des investierten Kapitals, langfristige Bindung Die Darlehensverträge sind mit einer festen Vertragslaufzeit versehen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung durch den Darlehensgeber ist nicht vorgesehen. Nachrangdarlehen sind keine Wertpapiere und auch nicht mit diesen vergleichbar. Derzeit existiert kein liquider Zweitmarkt für die abgeschlossenen Darlehensverträge. Eine Veräußerung des Darlehens durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich. Die Möglichkeit zum Verkauf ist jedoch aufgrund der geringen Marktgröße und Handelsvolumina nicht sichergestellt. Es ist auch möglich, dass eine Abtretung nicht zum Nennwert der Forderung erfolgen kann. Es könnte also sein, dass bei einem Veräußerungswunsch kein Käufer gefunden wird oder der Verkauf nur zu einem geringeren Preis als gewünscht erfolgen kann. Das investierte Kapital kann daher bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit gebunden sein. f. Mögliche Verlängerung der Kapitalbindung Da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt, darf das Darlehen nur zurückgezahlt werden, wenn dies bei dem Darlehensnehmer nicht zur Zahlungsunfähigkeit führen würde. Wäre dies der Fall, verlängerte sich die Laufzeit des Darlehens automatisch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dieser Zustand nicht mehr bestünde. Die Anlage ist damit für Darlehensgeber nicht empfehlenswert, die darauf angewiesen sind, exakt zum geplanten Laufzeitende ihr Geld zurück zu erhalten. 2. Risiken auf Ebene des Darlehensnehmers a. Geschäftsrisiko des Darlehensnehmers Der Darlehensgeber trägt das Risiko einer nachteiligen Geschäftsentwicklung des Darlehensnehmers. Es besteht das Risiko, dass dem Darlehensnehmer in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen zu erfüllen und die Darlehensvaluta zurückzuzahlen. Weder der wirtschaftliche Erfolg der zukünftigen Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers noch der Erfolg der vom Darlehensnehmer verfolgten unternehmerischen Strategie können mit Sicherheit vorhergesehen werden. Der Darlehensnehmer kann Höhe und Zeitpunkt von Zuflüssen weder zusichern noch garantieren. Der Darlehensvertrag gewährt eine Festverzinsung nach näherer Maßgabe des Darlehensvertrages, der Allgemeinen Darlehensbedingungen und der Anlage Ausgestaltung virtuelle Beteiligung. Überwiegend ist die Vergütung für die Überlassung des Darlehenskapitals aber erfolgsabhängig ausgestaltet. Ob und in welcher Höhe variable Zinsen gezahlt werden, hängt von der zukünftigen Seite 2 von 5

13 Anlage 2 - Risikohinweise wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens des Darlehensnehmers ab, insbesondere von der Frage, ob und in welcher Höhe das Unternehmen in Zukunft Umsätze und/oder Gewinne erwirtschaften kann und/oder eine Steigerung des Unternehmenswertes eintritt. Ob dies der Fall sein wird, ist aus heutiger Sicht ungewiss. b. Ausfallrisiko des Darlehensnehmers (Emittentenrisiko) Der Darlehensnehmer kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn der Darlehensnehmer geringere Einnahmen und/oder höhere Ausgaben als erwartet zu verzeichnen hat oder wenn er eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kann. Die Insolvenz des Darlehensnehmers kann zum Verlust des Investments des Anlegers und der Zinsen führen, da der Darlehensnehmer keinem Einlagensicherungssystem angehört. c. Frühe Unternehmensphase Bei dem Darlehensnehmer handelt es sich um ein Unternehmen in einer frühen Unternehmensphase, das derzeit keinen positiven operativen Cash-Flow erwirtschaftet (d.h. der Abfluss liquider Mittel durch die Geschäftstätigkeit übersteigt derzeit den Zufluss liquider Mittel)]. Die Finanzierung eines solchen jungen Unternehmens ist mit spezifischen Risiken verbunden. Setzt sich eine Geschäftsidee am Markt nicht durch oder kann der geplante Geschäftsaufbau nicht wie erhofft umgesetzt werden, besteht für Investoren ein Totalverlustrisiko. Der Unternehmenserfolg hängt von verschiedensten Faktoren wie z.b. dem Team, bestimmten Schlüsselpersonen, Fachkräften und Beratern, dem Marktumfeld, Lieferantenbeziehungen, technologischen Entwicklungen, Schutzrechten, gesetzlichen Rahmenbedingungen, Wettbewerbern und weiteren Faktoren ab. Für Investoren, die in ein Frühphasenunternehmen investieren, ist es wesentlich wahrscheinlicher, dass sie ihr investiertes Kapital verlieren, als dass sie eine Rendite auf das eingesetzte Kapital erzielen. d. Risiken aus der Geschäftstätigkeit und der Umsetzung der vom Darlehensnehmer verfolgten unternehmerischen Strategie Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit des Darlehensnehmers beeinträchtigen, seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag nachzukommen. Dies sind zum einen Risiken aus der Umsetzung der vom Darlehensnehmer verfolgten unternehmerischen Strategie. Die Umsetzung könnte komplexer sein als erwartet. Es könnten unerwartete und/oder höhere Umsetzungsrisiken auftreten und/oder Geschäftsprozesse mit mehr Aufwand und Kosten verbunden sein als erwartet. Es könnten Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner des Darlehensnehmers mangelhafte Leistungen erbringen. Erforderliche Genehmigungen könnten nicht erteilt werden. Es könnte zu Verzögerungen im geplanten Ablauf und/oder zu Problemen bei der Erzielung von Einnahmen bzw. Einsparungen in der geplanten Höhe oder zum geplanten Zeitpunkt kommen. Die rechtlichen Anforderungen könnten sich verändern und dadurch könnten Änderungen oder zusätzliche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der unternehmerischen Strategie erforderlich werden, was zu Mehrkosten und/oder zeitlichen Verzögerungen führen könnte. Zum anderen ist die allgemeine Geschäftstätigkeit des Darlehensnehmers mit Risiken verbunden, wie marktbezogene Risiken (z. B. Nachfrage- und Absatzrückgang; Zahlungsschwierigkeiten oder Insolvenzen von Kunden; Kostenerhöhungen und Kapazitätsengpässe auf Beschaffungsseite; politische Veränderungen; Zins- und Inflationsentwicklungen; Länder- und Wechselkursrisiken; Seite 3 von 5

14 Anlage 2 - Risikohinweise Veränderungen der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen der Tätigkeit des Darlehensnehmers) und unternehmensbezogene Risiken (z. B. Qualitätsrisiken; Produktmängel; Finanzierungs- und Zinsänderungsrisiken; Risiken aus Marken und Schutzrechten; Abhängigkeit von Partnerunternehmen, Schlüsselpersonen und qualifiziertem Personal; Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, unzureichendem Versicherungsschutz, aus der Gesellschafter- und/oder Konzernstruktur, aus der internen Organisation, aus Vermögensbewertungen und Steuernachforderungen). Diese und/oder weitere Risiken könnten sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Darlehensnehmers auswirken. Dem Darlehensnehmer könnten infolgedessen in Zukunft nicht die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, um die Zinsforderungen zu erfüllen und das eingesetzte Darlehenskapital zurückzuzahlen. e. Kapitalstrukturrisiko Der Darlehensnehmer wird möglicherweise weitere Fremdkapitalfinanzierungen in Anspruch nehmen und daher Verpflichtungen eingehen, die (unabhängig von seiner Einnahmensituation) gegenüber den Forderungen der Nachrang-Darlehensgeber vorrangig zu bedienen sind. f. Prognoserisiko Die Prognosen hinsichtlich der Kosten für die Umsetzung der unternehmerischen Strategie und der erzielbaren Erträge und weiterer Aspekte könnten sich als unzutreffend erweisen. Bisherige Markt- oder Geschäftsentwicklungen sind keine Grundlage oder Indikator für zukünftige Entwicklungen. 3. Risiken auf Ebene des Anlegers a. Fremdfinanzierungsrisiko Dem Darlehensgeber können im Einzelfall in Abhängigkeit von den individuellen Umständen weitere Vermögensnachteile entstehen, z.b. aufgrund von Steuernachzahlungen. Wenn der Darlehensgeber die Darlehenssumme fremdfinanziert, indem er etwa einen privaten Kredit bei einer Bank aufnimmt, kann es über den Verlust des investierten Kapitals hinaus zur Gefährdung des weiteren Vermögens des Darlehensgebers kommen. Das maximale Risiko des Darlehensgebers besteht in diesem Fall in einer Überschuldung, die im schlechtesten Fall bis zur Privatinsolvenz des Darlehensgebers führen kann. Dies kann der Fall sein, wenn bei geringen oder keinen Rückflüssen aus der Vermögensanlage der Darlehensgeber finanziell nicht in der Lage ist, die Zins- und Tilgungsbelastung aus seiner Fremdfinanzierung zu bedienen. Der Darlehensnehmer rät daher von einer Fremdfinanzierung des Darlehensbetrages ab. b. Hinweis zu Risikostreuung und Vermeidung von Risikokonzentration Die Investition in den Nachrang-Darlehensvertrag sollte aufgrund der Risikostruktur nur als ein Baustein eines diversifizierten (risikogemischten) Anlageportfolios betrachtet werden. Grundsätzlich gilt: Je höher die Rendite oder der Ertrag, desto größer das Risiko eines Verlusts. Durch eine Aufteilung des investierten Kapitals auf mehrere Anlageklassen und Projekte kann eine bessere Risikostreuung erreicht und Klumpenrisiken können vermieden werden. Seite 4 von 5

15 Anlage 2 - Risikohinweise 4. Hinweise des Plattformbetreibers a. Umfang der Projektprüfung durch den Plattformbetreiber Der Plattformbetreiber nimmt im Vorfeld des Einstellens eines Projekts auf der Plattform lediglich eine Prüfung nach formalen Kriterien vor. Das Einstellen auf der Plattform stellt keine Investitionsempfehlung dar. Der Plattformbetreiber beurteilt nicht die Bonität des Darlehensnehmers und überprüft nicht die von diesem zur Verfügung gestellten Informationen auf ihren Wahrheitsgehalt, ihre Vollständigkeit oder ihre Aktualität. b. Tätigkeitsprofil des Plattformbetreibers Der Plattformbetreiber übt keine Beratungstätigkeit aus und erbringt keine Beratungsleistungen. Insbesondere werden keine Finanzierungs- und/oder Anlageberatung sowie keine steuerliche und/oder rechtliche Beratung erbracht. Der Plattformbetreiber gibt Investoren keine persönlichen Empfehlungen zum Erwerb von Finanzinstrumenten auf Grundlage einer Prüfung der persönlichen Umstände des jeweiligen Investors. Die persönlichen Umstände werden nur insoweit erfragt, wie dies im Rahmen der Anlagevermittlung gesetzlich vorgeschrieben ist, und lediglich mit dem Ziel, die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise zu erteilen, nicht aber mit dem Ziel, dem Investor eine persönliche Empfehlung zum Erwerb eines bestimmten Finanzinstruments auszusprechen. c. medipaten Im Registrierungsprozess der Plattform kann optional angegeben werden, ob der Nutzer einer bestimmten medizinischen oder naturwissenschaftlichen Berufsgruppe angehört. Ein Nutzer, der angibt, dass er einer der dort genannten Berufsgruppen angehört, wird er bei der Nutzung der Plattform als sog. medipate eingestuft. Der Plattformbetreiber weist ausdrücklich darauf hin, dass er die Berufsgruppenangabe nicht auf ihre Richtigkeit überprüft und infolgedessen keinen Einfluss auf die Einordnung eines Nutzers als medipate hat. Diese Einordnung basiert alleine auf der Angabe des jeweiligen Nutzers im Registrierungsprozess. d. Informationsgehalt der Projektbeschreibung Das Projektprofil und die Projektbeschreibung auf der Plattform erheben nicht den Anspruch, alle Informationen zu enthalten, die für die Beurteilung der angebotenen Anlage erforderlich sind. Investoren sollten die Möglichkeit nutzen, dem Darlehensnehmer über die Plattform Fragen zu stellen, sich aus unabhängigen Quellen zu informieren und fachkundige Beratung einzuholen, wenn sie unsicher sind, ob sie den Darlehensvertrag abschließen sollten. Da jeder Darlehensgeber mit seiner Darlehensvergabe persönliche Ziele verfolgen kann, sollten die Angaben und Annahmen des Darlehensnehmers unter Berücksichtigung der individuellen Situation sorgfältig geprüft werden. Seite 5 von 5

16 Anlage 3 - Projektprofil Businessplan der Precision EP GmbH Version vom

17 BUSINESSPLAN Precision EP GmbH Lauensteiner Str. 37 D Dresden Telefon +49(0) Fax +49(0) Web Mai 2017

18 Inhaltsverzeichnis 1 INHALTSVERZEICHNIS 1 EXECUTIVE SUMMARY PRODUKT PRODUKTBESCHREIBUNG Patente KUNDENNUTZEN STAND DER TECHNIK AUSBLICK AUF WEITERE ENTWICKLUNG MARKT UND WETTBEWERB ZIELMARKT MARKTANALYSE WETTBEWERB USP MARKETING UND VERTRIEB MARKETINGZIELE MARKETINGSTRATEGIEN DIFFERENZIERUNG VON AKTUELLEN MARTKTEILNEHMERN MARKTEINTRITTSSTRATEGIE MARKETING-MIX GESCHÄFTSMODELL UND ORGANISATION GESCHÄFTSMODELL ORGANISATION UND RECHTSFORM MANAGEMENT UND SCHLÜSSELPERSONEN GESCHÄFTSFÜHRER und senior management WEITERE GRÜNDER / KNOWHOW-TRÄGER / Unterstützer WEITERES PERSONAL EXTERNE DIENSTLEISTUNGEN REALISIERUNGSFAHRPLAN CHANCEN UND RISIKEN FINANZPLANUNG UND FINANZIERUNG BASISSZENARIO: 1 MILLION FINANZIERUNG EXIT-Erwartung Kapitel: EXECUTIVE SUMMARY Precision EP GmbH

19 Executive Summary 2 1 EXECUTIVE SUMMARY Precision EP entwickelt ein Instrument, mit dem Ärzte die Behandlung des Vorhofflimmerns sicherer machen können und schwerwiegende Komplikationen vermieden werden. Vorhofflimmern ist eine der großen Volkskrankheiten, die insbesondere die höheren Altersgruppen ab 60 überdurchschnittlich betrifft. Das Risiko dieser Erkrankung liegt in der Entstehung von Schlaganfällen. Diese können durch fortgespülte Thromben verursacht werden, die Thromben entstehen wiederrum durch das Vorhofflimmern selbst. Medikamentöse ursächliche Therapien sind nur sehr limitiert wirksam. Standardtherapie ist die Blutverdünnung, die selbst zu einem erhöhten Schlaganfallrisiko führt. Als eine der wenigen ursächlichen Behandlungsmethoden des Vorhofflimmerns hat sich die Elektrische Abisolierung ( Ablation ) bestimmter Strukturen im Vorhof etabliert. Kardiologen führen hierbei einen Spezial-Katheter von der rechten Leiste über die Vene in den rechten Herzvorhof und erreichen über die Herzvorhofscheidewand den linken Vorhof. Dort werden die elektro-anatomischen Verhältnisse mit Hilfe von dreidimensionalen grafischen Systemen dargestellt und die entsprechenden Strukturen behandelt, das heißt entweder durch Radiofrequenzstrom oder Kälte zerstört. Zur Durchführung dieser komplexen Therapie hat die Industrie ein hochspezialisiertes Instrumentarium entwickelt, welches wiederrum von hochspezialisierten Kardiologen, sogenannten Elektrophysiologen, weltweit angewendet wird. Die therapeutischen Instrumente sind in den letzten Jahren permanent weiterentwickelt worden. Mögliche Schädigungen während der Therapie sind allerdings immer noch schwer bis gar nicht nachzuweisen. Eine der schwersten Schädigungen kann thermische Schleimhautschädigung der Speiseröhre sein, da diese zu Perforationen und nachfolgend tödlichen Infektionen des sogenannten Brustmittelraumes führen können. Die Inzidenz einer solchen Komplikation kann bei 0,5 bis zu 1 % liegen. Precision EP entwickelt diagnostische Werkzeuge, um diese fatalen Folgen für den Patienten und Haftungsrisiken für den Arzt zu verhindern. Precision EP hat damit die technischen Voraussetzungen für die modernen Anforderungen der Ablationstherapie deutlich verbessert. Das Unternehmen hat mit Mitteln der Gesellschafter ein wichtiges neues Produkt bis zum Status des Design Freeze entwickelt, welches Patienten und Ärzten weltweit helfen wird und für das in den Märkten der Welt bereits Abrechnungssysteme bestehen. Bislang in der Ablationstherapie eingesetzte Produkte haben nicht ansatzweise die Präzision und Aussagekraft des neuen Systems von Precision EP. Langjährig erfolgreiche Techniker und Unternehmer aus dem Bereich Medizintechnik haben sich zusammengefunden, um dieses Produkt schnell und preiswert in den Markt einzuführen. Mit der erfolgreichen Zulassung der Temperatursonde in den USA soll der Exit aktiv vorangetrieben werden. Bereits jetzt steht das Management der Precision EP im Dialog mit den potenziellen Exit- Partnern. Vergleichbare Unternehmen der Medizintechnik-Branche konnten beim Verkauf des Unternehmens ein Wert von mittleren zwei- bis dreistelligen Millionen USD erzielen. Kapitel: EXECUTIVE SUMMARY Precision EP GmbH

20 Produkt/Dienstleistung 3 2 PRODUKT 2.1 PRODUKTBESCHREIBUNG Precision EP stellt eine Temperatursonde zur Anwendung in der menschlichen Speiseröhre her, welche die Temperatur im umgebenden Gewebe großflächig, sehr schnell und sehr präzise messen kann. Eine solche Messung ist erforderlich, um bei Herzoperationen, die mit starken Temperaturimpulsen (Hitze wie Kälte) arbeiten, die Temperaturveränderungen in Gewebe anliegender Organe wie z.b. der Speiseröhre zu überwachen. Die Temperaturbehandlung innerhalb des Herzens ist eine Methode von zunehmender Bedeutung zur Behandlung von bestimmten Rhythmusstörungen der Herzvorhöfe, Vorhofflimmern genannt. Die Behandlungsmethode heißt Ablation, und mittels Kathetern wird Hitze oder Kälte appliziert. Gegenwärtig werden jedes Jahr weit mehr als solcher Behandlungen durchgeführt, die Anzahl wächst jährlich im zweistelligen Prozentbereich. Das Produktdesign wurde in den letzten 18 Monaten entwickelt, getestet. Es wurden mannigfaltige Optionen entwickelt und getestet. Mit den besten Optionen wurden dann Kadaver-Untersuchungen und auch Untersuchungen im Tierlabor durchgeführt. Stand heute ist das vorliegende Design, welches einen Entwicklungsgrad erreicht hat, dass die Qualitäts- und Designdokumentation und damit der behördliche Zulassungsprozess darauf aufbauend begonnen werden kann. Abbildung 1: Produktfoto eines Prototyps Die auf einer Platine angebrachten Infrarotsensoren können durch ein Fenster im Katheter die Temperatur im Sichtfeld bis ins Gewebe präzise bestimmen. Die Elektronik wurde für den Katheter in allen wesentlichen Zügen entwickelt und ist funktionstüchtig. Als Userinterface wird ein handelsübliches Tablet genutzt, um die Kosten gering zu halten. Für dieses Tablet gibt es bereits eine Testsoftware, die noch ohne die grafische Oberfläche der geplanten Endversion funktioniert. Die Endversion der Applikation sieht auch eine einfache und für den Anwender bequeme und nachvollziehbare Interpolation der gemessenen Daten vor. Kapitel: PRODUKT Precision EP GmbH

21 Produkt/Dienstleistung 4 Abbildung 2: Skizze des technischen Aufbaus Über zahlreiche Versuchsreihen wurde das Design ausgewählt, welches die beste Praxistauglichkeit bietet, insbesondere sicher und schmerzfrei eingeführt werden kann und ein zuverlässiges und belastbares Ergebnis erbringt. Diese Versuchsreihen wurden mit einem erfahrenen Industriepartner umgesetzt, der auf Zulassungsverfahren spezialisiert ist und bereits 18 Zulassungsverfahren erfolgreich durchgeführt hat. Das vorliegende Design ist also, auf Basis aller bekannten Informationen, so zulassungsfähig. Auch ist das Design ideal auf die durchaus variablen Bedingungen in der Speiseröhre angepasst. Abbildung 3: Weites Sichtfeld der Infrarot-Sensoren Kapitel: PRODUKT Precision EP GmbH

22 Produkt/Dienstleistung 5 Infrarotsensoren haben hier den großen Vorteil, dass die Temperatur einer Fläche des Gewebes gemessen wird. Damit kann der Computer ein sehr realistisches Abbild der Temperaturveränderungen berechnen und dem operierenden Arzt sehr wertvolle Daten und daraus abgeleitete Hilfestellungen geben. Insbesondere können Alarmierungen erfolgen, wenn die Temperaturveränderungen des Gewebes sich voreingestellten Grenzwerten nähern und Gewebeschädigungen zu erwarten sind, wenn nicht die Temperaturimpulse reduziert oder kurzfristig ausgesetzt werden. 2.2 PATENTE Sämtliche besonderen Eigenschaften des Produktes, speziell auf der Katheterseite, aber auch bei den elektronischen Komponenten, sind in einer Patentschrift zusammengefasst, die im Mai 2016 bei den US-amerikanischen Behörden eingereicht wurde. Die Provisional patent application wurde im Mai 2016 eingereicht. Dieser erste Entwurf wurde auf der Basis der Erkenntnisse der letzten Monate zu einer PCT Application erweitert, die prioritätswahrend am 2. Mai 2017 bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) eingereicht wurde. Sollten wesentliche neue Erkenntnisse gefunden werden, die patentfähig sein sollten, wird das Unternehmen diese ebenfalls einreichen und so sicherstellen, maximalen Schutz der Entwicklungen zu erhalten. Es ist vorgesehen, die Patentfamilie innerhalb der nächsten 2 Jahre zu komplettieren. Tabelle 1: Patentsituation Nummer Titel Priorität US 62/331,362 PCT/IB/ 2017/05xxxxxx Systems and Methods for Intracavitary Temperature Measurement and Monitoring Systems and Methods for Intracavitary Temperature Measurement and Monitoring KUNDENNUTZEN Aus der Sicht des behandelnden Arztes besteht der Nutzen in der Verwendung der Temperatursonde in einer präziseren Temperaturmessung und einem integrierten Frühwarnsystem, das durch die im Gewebe gemessenen Temperaturveränderungen dem Arzt viel besser dabei unterstützen kann, lebensbedrohliche Überhitzungen oder Unterkühlungen zu verhindern. Zudem erleichtern die Anwendungssicherheit und der Anwendungskomfort insbesondere die Geschwindigkeit der Positionierung die Durchführung der Ablation. Aus der Sicht des Arztes als auch des Patienten werden so ganz wesentliche Risiken einer solchen Operation deutlich vermindert. Das System hilft, eine potentielle schwerwiegende Nebenwirkung von Herzablationen zu eliminieren und in der Konsequenz tödliche Schädigungen der Speiseröhre zu verhindern. Damit wird ein wesentliches Problem bei derartigen Operationen heute gelöst, was einen riesigen Markt öffnet. Kapitel: PRODUKT Precision EP GmbH

23 Produkt/Dienstleistung 6 Abbildung 4: Ursache-Wirkungsbeziehung Herzablation und Schädigung des Speiseröhrengewebes Durch das optimale Messen und Überwachen der Gewebetemperaturen in der Speiseröhre während der Herzoperation wird verhindert, dass zu hohe oder zu niedrige Temperaturen vom Herzmuskel in das Gewebe der Speiseröhre unbemerkt übertragen werden. Damit kann die gefährliche und potentiell tödliche Komplikation verhindert werden. Das Precision EP System ist das erste System, welches die gesamte gefährdete Fläche der Speiseröhre überwachen kann und dennoch keine eigene Gefahr produziert. Die Sensoren sind nicht metallisch und berühren die Schleimhaut nicht. Der Arzt kann die Vorteile der Überwachung nutzen ohne die Gefahren metallischer Sensoren einzugehen. 2.4 STAND DER TECHNIK Aktuell am Markt verfügbare Lösungen messen die Temperatur durch Metallsensoren, welche auf der Gewebeoberfläche aufliegen müssen und nur genau an diesem Punkt die Temperatur messen können. Kapitel: PRODUKT Precision EP GmbH

24 Produkt/Dienstleistung 7 Abbildung 5: Stand der Technik KERNPROBLEME 1. Es werden nur einzelne Punkte und KEINE Flächen abgedeckt - Bei der Ablation werden Narben im Durchmesser von ca. 5 mm gesetzt, die in der Tiefenausbreitung zur Speiseröhre dann Schädigungen von wenigen Millimetern setzen. Diese können zwischen den Messelektroden liegen, eine Detektion durch die Elektroden erscheint eher unwahrscheinlich. 2. Die Temperatur wird NICHT in der Tiefe des Gewebes gemessen. 3. Elektroden erfordern Wandkontakt. Der tatsächliche Kontakt zur Wand ist jedoch nicht nachprüfbar. 4. Die Positionierung in der weichen und sich bewegenden Speiseröhre ist sehr schwierig korrektes Aufliegen der Sensoren ist nur schwierig sicherzustellen. Die Temperatur an den kritischen Stellen korrekt zu messen, ist mit herkömmlichen Sensoren oft ein reines Zufallsereignis. Auch stehen die am Markt verfügbaren Typen, welche metallische Sensoren verwenden, im Verdacht bestimmte Komplikationen (Schädigungen durch überschlagene Spannungen) erst zu verursachen. Bei der überschlagenden Spannung entsteht ein sogenannter Spannungsbogen, der seinerseits die Schleimhaut der Speiseröhre schädigt und daher die Komplikation, die man zu verhindern sucht, mit auslöst. 2.5 AUSBLICK AUF WEITERE ENTWICKLUNG Mit dem ersten Produkt entsteht eine Technologieplattform, die selbstverständlich in weitere Anwendungsfelder übertragbar sein wird, sowie durch neue Sensoren zukünftig erweitert werden kann. Kapitel: PRODUKT Precision EP GmbH

25 Produkt/Dienstleistung 8 Konkret ist eine Kombination mit einer mechanischen Verlagerung der Speiseröhre als nächstes Produkt denkbar. Denkbar sind aber auch drahtlose Übertragungstechniken zum Tablet oder auch integrierte Lösungen mit den im Labor vorhandenen grafischen Darstellungen des Herzens. Aktuell ist das Team vollständig auf die Fertigstellung des ersten Produktes fokussiert. Sowohl eine Ausweitung der Produktfamilie als auch zusätzliche Features auf dem Hard- und Softwarebereich sind möglich und werden nach Markteinführung des vorliegenden Produktes sofort weiterentwickelt. Kern des hier vorgelegten Businessplans ist die Konzentration auf zunächst ein Anwendungsfeld mit einem Produkt in kurzer Zeit. Weiterentwicklungen werden nur dann angestoßen, wenn der Markteintritt erfolgreich war bzw. die verfügbaren Finanzmittel dies zulassen. Kapitel: PRODUKT Precision EP GmbH

26 Markt und Wettbewerb 9 3 MARKT UND WETTBEWERB 3.1 ZIELMARKT Ca. 40 bis 50 % der Elektrophysiologen verwenden derzeit bei der sogenannten Cryoablation (Kältebehandlung) Temperatursonden in der Speiseröhre, wobei die Tendenz steigend ist. Bei der Hitzeablation (RF-Ablation) setzen ca. 30 bis 40 % der Elektrophysiologen eine Temperatursonde ein. Abbildung 6: Entwicklung der Fälle von Vorhofflimmern in Abhängigkeit vom Alter Der Gesamtmarkt für Vorhofablation wird für 2015 auf 2,5 Mrd. USD geschätzt (Clinica-Data): 3,8% der über 60-Jährigen leiden an Vorhofflimmern 9% der über 80-Jährigen leiden an Vorhofflimmern Nur ca. 5 bis 7 % dieser Patienten werden derzeit durch Ablation behandelt Eine Verdopplung der globalen Vorhofablation im Zeitraum von 2014 bis 2019 (z.b. St. Jude Analyst Report 2015, Clinica Report etc.) wird aktuell prognostiziert; darüber hinaus sind aufgrund der alternden Gesellschaften weitere Wachstumsraten zu erwarten. 3.2 MARKTANALYSE Die derzeitige Marktgröße für Temperatursonden beträgt ca. 120 Millionen USD, ein Wachstum auf über 240 Millionen USD innerhalb der nächsten 5 Jahre ist abzusehen und in internen Papieren z.b. von St. Jude Medical beschrieben. Kapitel: MARKT UND WETTBEWERB Precision EP GmbH

27 Markt und Wettbewerb 10 Der Businessplan von Precision EP geht im konservativen Fall davon aus, dass ein Jahresumsatz von 5,5 Millionen EUR ausreicht um deutlich positive Cashflows zu erzeugen. Damit reicht ein Marktanteil von unter 2,5% für ein deutlich überlegenes Produkt, welches Leben retten kann. Sicherlich sind unter Berücksichtigung von bisher unbekannten Weiterentwicklungen von Wettbewerbern auch Marktanteile von 10-20% möglich, was dann Umsätze von Millionen EUR bedeuten würde. 3.3 WETTBEWERB Derzeit gibt es auf dem Markt zwei Anbieter, die ein kommerzielles Produkt anbieten. Einmal das SENSITHERM TM System, welches von der italienischen Firma FIAB SpA hergestellt wird und in Europa von St. Jude Medical vertrieben wird. Zum anderen das US-Unternehmen Circa Scientific, LLC aus Colorado, welches das Produkt CIRCA S-CATH TM weltweit vertreibt. Das ist nach unserer Kenntnis nur ein anderer Handelsname. Beide Systeme sind Thermistor-Systeme, das heißt: Sie messen die Temperatur nur dort, wo zufällig ein Sensor ist. SENSITHERM TM hat fünf Thermistoren, CIRCA S-CATH TM verfügt über 12 Messpunkte. Die Betrachtung einer Fläche ist beiden Systemen nicht möglich. SENSITHERM TM hat außerdem exponiertes Metall, sodass die Spannungsbogenbildung ein Risiko darstellen kann. Die Umsätze von SENSITHERM TM sind in der St. Jude Berichterstattung nicht separat ausgewiesen. Es ist aber davon auszugehen, dass im Rahmen einer Paketanbietung der stückzahlmäßige Marktführer St. Jude einen erheblichen Durchdringungsgrad in den Katheterlaboren hat. St. Jude weiß im Übrigen von den Unzulänglichkeiten des Systems und würde gerne technologisch aufrüsten. Die Firma Circa Scientific verkauft ihr Produkt derzeit in etwa 20 Ländern ausschließlich über Händler. Das Unternehmen ist privat und veröffentlicht keine Vertriebszahlen. Neben den beiden genannten kommerziell erhältlichen Systemen gibt es noch das US-amerikanische Startup-Unternehmen Securus Medical Group, Inc., welches sich in der Phase der klinischen Testung befindet. Das Produkt löst einige der technischen Probleme der beiden anderen Hersteller, ist aber extrem aufwändig konstruiert und wird zumindest in Märkten mit budgetierten Gesundheitsausgaben kommerziell nicht annähernd mit unserem Produkt mithalten können. Die Nachteile der zurzeit angebotenen Systeme sind demnach: - Kein definiertes Messumfeld/Abweichung der Werte Die Systeme bestehen im Wesentlichen aus einer flexible Perlenkette von Temperatursonden. Die Idee ist, dass die vielen Messpunkte sich durch die innere Struktur der Speiseröhre so verteilen, dass man genug relevante Messpunkte hat. - Unzureichende Information über die Veränderung in den inneren Schichten Die Sensoren funktionieren nur über den direkten Kontakt und messen daher nur die Oberflächentemperatur. Die Ringsensoren sind mit einem Abstand angeordnet. Somit gibt es blinde Stellen. Zudem wird die Temperatur als Mittelwert der Ringelektrode, inklusive der nicht gefährdeten herzabgewandten Seite der Speiseröhre ermittelt. - Keine Echtzeit-Angabe der Temperaturentwicklung Die Messung erfolgt diskret, d.h. in Intervallen und zeitverzögert. Somit liefert das System Kapitel: MARKT UND WETTBEWERB Precision EP GmbH

28 Markt und Wettbewerb 11 nicht die gewünschten Echtzeitdaten, sondern zeigt lediglich eine bereits erfolgte Verletzung an. - Sensoren als Gefahrenquelle Die Temperatursensoren haben eine metallische Oberfläche, die im Verdacht steht, für ein Arching (der Bildung von Lichtbögen vom Ablationsgerät in der Herzkammer zum metallischen Sensor) und der Verbrennung von Gewebe der Speiseröhre mitverantwortlich zu sein. 3.4 USP Die Alleinstellungsmerkmale der Messsonde von Precision EP zeichnen sich durch Folgendes aus: 1. Infrarot-Sensoren messen erstmals die Temperatur der gesamten Fläche des Gewebes (SpaceView Technology). 2. Infrarot-Sensoren messen erstmals die Temperatur in tieferen Gewebsschichten. 3. Infrarot-Sensoren messen ohne jede Zeitverzögerung. 4. Röntgendichte Marker garantieren die korrekte Platzierung im kritischen Bereich. 5. Die Software zeigt über einen Tablet oder Computer eine grafische Darstellung der kritischen Bereiche. Kapitel: MARKT UND WETTBEWERB Precision EP GmbH

29 Marketing und Vertrieb 12 4 MARKETING UND VERTRIEB 4.1 MARKETINGZIELE Die Absatzziele für die Jahre 2019 bis 2023 sind wie folgt vorgesehen: Tabelle 2: Absatzziele JAHR ABSATZMENGE UMSATZ Stück ~ Stück ~ Stück ~ Stück ~ Stück ~ Zielmärkte im ersten Schritt auf Basis EU-Zulassung, die für das 3. Quartal 2019 angestrebt wird, sind: Deutschland Italien Benelux Spanien Austria/CH Da das regulatorische Umfeld in den Vereinigten Staaten in den nächsten Monaten deutlich industriefreundlicher sein wird ( Cures Act ) wird das Unternehmen parallel eine Zulassung in den USA anstreben, sofern die Finanzierung dies erlaubt. In diesem Fall könnte die Zulassung in den USA auch bereits 2019/2020 erreicht sein. In dem normalen Szenario wird allerdings von einer Zulassung in den USA im Jahr 2022 ausgegangen. 4.2 MARKETINGSTRATEGIEN Precision EP wird Partnerschaften mit den relevanten Vertriebsgesellschaften abschließen, die die heute bereits erhältlichen Wettbewerbsprodukte vertreiben. Die Händler kennen die Schwächen der Konkurrenzprodukte und sollten somit die Vorteile des Precision EP Produktes klar erkennen. Die Händler sind hier entsprechend anzusprechen und zu schulen, sowie mit dem notwendigen Marketingmaterial auszustatten. Die Betreuung der Händler ist Aufgabe der aufzubauenden Vertriebsorganisation. Alternativ kann ein Global Procurement Contract mit einem strategischen Partner einen schnellen Markteintritt ermöglichen. Kapitel: MARKETING UND VERTRIEB Precision EP GmbH

30 Marketing und Vertrieb DIFFERENZIERUNG VON AKTUELLEN MARTKTEILNEHMERN Kernbotschaft wird die deutlich verbesserte Temperaturmessung und Frühwarnsystematik sein, die durch die im Gewebe gemessenen Temperaturveränderungen dem Arzt viel besser dabei unterstützen kann, lebensbedrohliche Überhitzungen oder Unterkühlungen zu verhindern. Auch sind die Anwendungssicherheit und der Anwendungskomfort insb. die Geschwindigkeit der Positionierung herausragend und entsprechend in der Marketing-Kommunikation hervorzuheben. Für den Kunden werden so ganz wesentliche Risiken einer solchen Operation deutlich vermindert. Die klinische Überlegenheit soll in sogenannten Investigator Initiated Studies von der klinischen Community als post-market Studie demonstriert werden. 4.4 MARKTEINTRITTSSTRATEGIE Die für den Markteintritt relevanten Händler sind dem Team persönlich über jahrelange Zusammenarbeit bekannt, weshalb im ersten Schritt ein indirekter Vertrieb über Absatzmittler mit jeweils regionalen Vertriebsgebieten geplant ist. Aufgrund des vorhandenen Marktpotentials und vorhandener Kontakte werden in einem ersten Schritt die Märkte in Deutschland, Benelux, Italien, Österreich, Spanien und der Schweiz beliefert. In einem zweiten Schritt wird dann Osteuropa erschlossen, parallel dazu nach erfolgter US-Zulassung auch die Märkte in den USA sowie in Kanada. Der Markteintritt erfolgt ausschließlich über Händler. Alternativ ist eine vertragliche Vereinbarung mit einem global agierenden Strategen denkbar. Sollte dies nicht zu einem Exit führen, so ist doch eine globale Vertriebspartnerschaft nicht nur eine Option, sondern auch wegen des schnelleren Markteintrittes eine durchaus wünschenswerte Option. Erste positive Gespräche für beide Möglichkeiten sind bereits erfolgt. 4.5 MARKETING-MIX PRODUKTPOLITIK Im ersten Schritt wird Precision EP einen reine Ein-Produkt-Firma sein. Eine Erweiterung des Produktportfolios wird erst nach der erfolgreichen Markteinführung der Temperatursonde angestrebt PREISPOLITIK Der Preis der Precision EP Temperatursonde wird dem Preis der heute am Markt verfügbaren Produkte entsprechen, weil das Durchsetzten von Kostensteigerungen gegenüber den Krankenkassen zumindest in Europa kontraproduktiv ist. Der Preis wird anfangs 350 betragen. Mit diesem Preis ist eine Rohmarge von 77% realisierbar. Kapitel: MARKETING UND VERTRIEB Precision EP GmbH

31 Marketing und Vertrieb 14 Im Basisplan wird davon ausgegangen, dass die Preise bis ins Jahr 2023 auf durchschnittlich 300 pro Stück reduziert werden müssen und sich gleichzeitig Kosten durch Inflation etc. erhöhen, so dass sich die Rohmarge auf ca. 70% verringert. Der Plan spiegelt die Annahmen wider, dass der Wettbewerb auf unsere Markteinführung mit Preissenkungen reagiert, welche die Precision EP kontern muss. Die Preispolitik hat also zum Ziel, schnell einen relevanten Marktanteil zu gewinnen, diesen zu verteidigen und auszubauen. Übergeordnetes Ziel ist es, über die schnelle Markteinführung mit schneller Steigerung der Absatzzahlen die Aufmerksamkeit der Branchengrößen zu wecken und dann den Exit anzustreben DISTRIBUTIONSPOLITIK / VERTRIEBSSTRATEGIE Die Vermarktung erfolgt als rein indirekter Vertrieb über regionale Absatzmittler, alternativ im Rahmen eines Händlervertrages mit einem strategischen Partner für Europa/weltweit KOMMUNIKATIONSPOLITIK Zum einen ist die Direktansprache der Ärzte und Kliniken auf den relevanten Kongressen geplant. Zum anderen soll die Kommunikation über die Absatzmittler erfolgen. Online wird ein umfangreiches Informationsangebot aufgebaut, so dass alle gängigen Fragen im Internet über die entsprechenden Plattformen beantwortet werden. Der Online Auftritt wird auch über einen geschützten Bereich Produkttraining ermöglichen. Kapitel: MARKETING UND VERTRIEB Precision EP GmbH

32 Geschäftsmodell und Organisation 15 5 GESCHÄFTSMODELL UND ORGANISATION 5.1 GESCHÄFTSMODELL Kern des Geschäftsmodells ist die Entwicklung der Temperatursonde mit dem Ziel, ein deutlich verbessertes Produkt im Markt zu platzieren, um die großen strategischen Marktpartner aufmerksam zu machen. Der Aufmerksamkeitswert entsteht durch den Markteintritt oder auch früher in gezielten Gesprächen mit bedeutenden Marktteilnehmern. Die Strukturen des Unternehmens, um dieses Ziel zu erreichen, sind außerordentlich schlank und die primären Ziele können daher auch erreicht werden, wenn die Ziele des Fundraisings nicht vollständig erfüllt werden. Die Precision EP ( PEP ) hat ein enges vertragliches und operatives Verhältnis mit der Contract Medical International GmbH ( CMI ), einer Gesellschaft zur Entwicklung und Herstellung von Medizinprodukten. Die Besitzgesellschaft dieser CMI ist auch Teil des Gesellschafterkreises der PEP. Grundsätzlich kann die PEP aufgrund dieser Verträge die Räumlichkeiten und die Infrastruktur der CMI in Dresden mit nutzen, Personal wird für die notwendige Zeit überlassen. So stehen der PEP derzeit zwei Entwicklungsingenieure und eine Verwaltungsfachkraft zur Verfügung. Die Mitarbeiter arbeiten Vollzeit am PEP-Projekt. Nachdem ihre Aufgaben erfüllt sind, werden sie dann wieder an die CMI zurückgegeben. Auf diese Art und Weise entstehen keinerlei Leerlauf- Personalkosten, da nur dann Experten vertraglich gebunden sind, wenn Sie auch gebraucht werden. Auf der anderen Seite kann die PEP auf einen Pool von hervorragend qualifizierten Ingenieuren zurückgreifen, die unter herkömmlichen Umständen wegen der mit Start-up Unternehmen verbundenen Unsicherheiten der PEP nicht zur Verfügung gestanden hätten. Ein Geschäftsführer und ein Chefentwickler ergänzen das Team. Spezialaufträge, wie z.b. die Entwicklung einer Bluetooth-Verbindung, werden fremdvergeben. Die CMI ist insbesondere auch qualifiziert, für PEP die für die Zulassung notwendige Dokumentation und Administration durchzuführen. Soweit klinische Prüfungen durchzuführen sind, werden diese von der PEP durch den Geschäftsführer und den wissenschaftlichen Berater gemeinsam erarbeitet und bearbeitet. PEP nutzt Räume von CMI in Dresden nach Bedarf, die Bezahlung ist Teil einer Vergütungspauschale. Infrastruktur wie IT, Drucker, Telefon etc. müssen nicht eigens angeschafft werden. Wenn das Produkt fertig entwickelt ist, wird die CMI dann im Auftrag von PEP die Herstellung übernehmen. Zu diesem Zeitpunkt wird die PEP dann eine eigene Vertriebsinfrastruktur in eigenen Räumlichkeiten aufbauen, wo Marketing und Customer Service gebündelt werden. Für weitere Produktentwicklungen wird dann erneut die qualifizierte Leistung der CMI in Anspruch genommen. Der Vertrieb wird über Medizintechnikhändler in den Zielmärkten durchgeführt. Es sind bereits bestehende Händlerstrukturen identifiziert worden, die dann kurzfristig zur Verfügung stehen können. Mit der Wahrnehmung von Precision EP als attraktive Portfolioerweiterung wird der Exit-Prozess gestartet. Kapitel: GESCHÄFTSMODELL UND ORGANISATION Precision EP GmbH

33 Geschäftsmodell und Organisation 16 Primär ist damit die Produktentwicklung und -zulassung sowie der erfolgreiche Markteintritt Kern des Geschäftsmodells. Sobald diese Meilensteine erreicht sind, kann das Unternehmen verkauft werden. Hintergrund dieser optimistischen Einschätzung ist die Tatsache, dass die großen Anbieter mehr und mehr dazu übergehen, dem Kunden (i.d.r. Krankenhaus) ein Komplettpaket zur Ablation inklusive aller notwendigen Katheter, Schleusen, Accessoires und eben auch der Temperatursonde anzubieten. Daher ist z.b. St. Jude derzeit der Händler für die FIAB-Sonde SENSITHERM TM in Europa, wohl wissend, dass die Technologie nicht gut ist. Als potenzielle strategische Partner kommen derzeit folgende Unternehmen aufgrund ihrer Produktpalette in Frage: Medtronic St. Jude Medical/Abbott Bioscense Webster (J&J) Boston Scientific Biotronik Mit zwei dieser potenziellen, strategischen Partnern sind bereits erste Gespräche geführt worden. 5.2 ORGANISATION UND RECHTSFORM Die Precision EP GmbH wurde als Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit notariellem Vertrag vom gegründet. Die Gesellschaft wurde am im Handelsregister Dresden unter der Nummer HR B eingetragen. Geschäftssitz ist in Dresden. Tabelle 3: Gesellschafterliste der Precision EP GmbH Name Stammkapital Anteil in % Lionhead Ventures AG EUR 32,95 % Transaktionswerk GmbH 588 EUR 2,35 % CMI Holdings LLC EUR 32,35 % John McCarthy EUR 32,35 % GESAMT EUR 100,00 % Kapitel: GESCHÄFTSMODELL UND ORGANISATION Precision EP GmbH

34 Management und Schlüsselpersonen 17 6 MANAGEMENT UND SCHLÜSSELPERSONEN 6.1 GESCHÄFTSFÜHRER UND SENIOR MANAGEMENT Funktion Name Qualifikation CEO / Geschäftsführer Holger Friedrich MD, PhD, Arzt, Serial Entrepreneur im Medtech Bereich CTO / Elektronik-Entwicklung John McCarthy Elektroingenieur, Spezialist für Sensortechnik 6.2 WEITERE GRÜNDER / KNOWHOW-TRÄGER / UNTERSTÜTZER Funktion Name Qualifikation Finanzen Robert Spittler Dipl. Wirtschaftsinformatiker, Experte Finanzen, Controlling & IT Leiter Katheter Entwicklung Wenzel Hurtak Biotech-Ingenieur Dokumentation und Zulassung Manuela Kuehnel Dipl. Ingenieur Leiter Innendienst und Personal Tim Lenihan & Martin Schachenmayr Anja Grau CMI Founders & Serial Entrepreneurs Verwaltungswirtin Vorsitzender wissenschaftlicher Beirat 6.3 WEITERES PERSONAL Prof. Dr. S. Spitzer interventioneller Kardiologe, international anerkannter Elektrophysiologe Produkt-Manager werden eingestellt und eingearbeitet, sobald die erfolgreiche Zulassung absehbar ist und die Markteinführung geplant werden kann. 6.4 EXTERNE DIENSTLEISTUNGEN Alle nicht mit der Entwicklung zusammenhängenden Tätigkeiten werden nach Möglichkeit ausgelagert bzw. als Service eingekauft, um sich auf die Kernkompetenzen zu konzentrieren. Als Kernkompetenzen sind Entwicklung und Vermarktung definiert. Daher werden insbesondere Produktion, Zulassung, Verpackung, Shipping und Handling ausgelagert. Dies reduziert nicht nur die Fixkosten, sondern hat Kapitel: MANAGEMENT UND SCHLÜSSELPERSONEN Precision EP GmbH

35 Management und Schlüsselpersonen 18 auch den großen Vorteil, dass potenzielle Käufer, die keinerlei Interesse an redundanten Unternehmensstrukturen haben, diese gar nicht erst vorfinden. So wird für die Käufer auch die spätere Integration in seine Services Organisation deutlich einfacher, was die Chancen eines erfolgreichen Exit-Prozesses deutlich erhöht. Kapitel: MANAGEMENT UND SCHLÜSSELPERSONEN Precision EP GmbH

36 Chancen und Risiken 19 7 REALISIERUNGSFAHRPLAN Produktzulassung: Abbildung 7: Wichtige Meilensteine der Unternehmensentwicklung - Erstellung einer umfangreiche CE-konforme Dokumentation, Risikoanalyse, Biokompatibilität etc. - Durchführung von diversen Labortests erforderlich - Zusammenstellung der Design-Dokumentation - Behandlung von voraussichtlich 20 Patienten und Auswertung dieser Daten - Der Prozess wird parallel durch permanente Kommunikation mit der Zulassungsstelle begleitet. - Erstellung eines FDA spezifischen Dokuments - Dauer der Zulassungszeiten in Europa ca. 6 bis 9 Monate Erstattung - Erstattung im Rahmen der Gesamt-DRG in Deutschland für komplexe Ablationen - derzeit ca Euro Pauschale pro Ablation - Verkaufspreise der Mitbewerberprodukte in der EU zwischen 500 und 900 Euro - Verkaufspreise in den USA über $1.200, da Gesamtvergütung für eine Ablation dort > $25,000 - Händlermargen ca. 35 % Vertrieb - PEP wird ein Händlernetz in Europa und in den USA kontraktieren, mit entsprechenden Abnahmeverpflichtungen. Potenzielle Händlerkunden sind bereits identifiziert. - Der Eigenvertrieb (falls ein Tradesale nicht gelingt) wird Kosten für Sales und Marketing, Messen und Ausstellungen und interne Backofficefunktionen von ca Euro pro Jahr nach sich ziehen. Kapitel: REALISIERUNGSFAHRPLAN Precision EP GmbH

37 Chancen und Risiken 20 8 CHANCEN UND RISIKEN Im Zuge der Risikobetrachtung kommt das Management zu folgenden Schlüssen: Es gibt derzeit eine bekannte Neuentwicklung in den USA. Das Gerät bietet ggf. einige der Vorteile die Precision EP bieten kann, insbesondere auf dem Gebiet der Sensorik und der Darstellung. Demgegenüber hat es nach heutigen Erkenntnissen den gravierenden Nachteil, eine Narkose beim Patienten zu erfordern, was zumindest für alle Europäischen Ärzte ein unakzeptabler Nachteil ist. Zudem erscheint das Gerät sehr teuer. Weiterhin gibt es Versuche, die Speiseröhre zu verlagern. All diese Systeme, die derzeit getestet werden, können jedoch nicht die Temperatur messen, sodass eine Effizienz nicht nachweisbar ist. Das Precision EP System könnte aufgrund seines Designs eine Verlagerung ermöglichen, sollte dies von Kunden als favorisierte Methode erkannt werden. Ablationssysteme ohne Hitze oder Kälte sind derzeit nicht absehbar. Chirurgische Ablationen gibt es bereits heute, aufgrund der Erstattungssituation spielen sie nur eine Randrolle. Kapitel: CHANCEN UND RISIKEN Precision EP GmbH

38 Finanzplanung und Finanzierung 21 9 FINANZPLANUNG UND FINANZIERUNG In Kapitel 9.1 wird das Basisszenario dargestellt, welches von einem Mittelzufluss in Höhe von 1 Mio. EUR aus der Finanzierungsrunde ausgeht. Ein Mittelzufluss in dieser Höhe erlaubt es, die gesetzten Meilensteine zu erreichen. Insbesondere kann das notwendige Working Capital für die Markteinführung in Europa finanziert werden und aus den generierten Cashflows eine FDA Zulassung für den US-Markt finanziert werden, die erhebliche Umsatzpotentiale und Bewertungsaufschläge generieren kann. Nicht berücksichtigt sind weitere Finanzierungsinstrumente wie Kontokorrentkredite, andere Formen der Absatzfinanzierung, gewöhnliche Bankdarlehen oder Fördermittel. Da davon ausgegangen werden kann, dass spätestens mit den ersten Umsätzen Zugang zu derartigen Finanzierungsinstrumenten besteht, ist das hier dargestellte bewusst Basisszenario sehr konservativ gewählt. Kapitel: FINANZPLANUNG UND FINANZIERUNG Precision EP GmbH

39 Finanzplanung und Finanzierung BASISSZENARIO: 1 MILLION FINANZIERUNG MANAGEMENT SUMMARY Tabelle 4: Zusammenfassung des Basis-Szenarios 1 Million EUR virt. Beteiligungsquote ~18,2% P&L ( ) Umsatzerlöse Rohertrag R&D Aufwendungen G&A Aufwendungen EBIT Steuern (30% Steuersatz Nutzung Verlustvorträge) Nachsteuerergebnis Laufende Ausschüttung (~18,2% virt. Beteiligung) Cash Begin der Periode Cashflow Cash Ende der Periode Debt ( ) Crowd Darlehen Cash Verschuldung (Net Debt) EXIT ( ) EBITDA EXIT Verschuldung (Net Debt) Equity Exit Virt. Beteiligung Crowd (~18,2%) Rückzahlung Crowd Darlehen ( ) CROWD Basisdarlehen CROWD Benchmark CROWD Gesamtrückzahlungsanspruch Rückzahlung Crowd Darlehen Rückzahlung aus Virt. Bet. (~18,2%) Erfolgte Ausschüttungen Gesamt Rückzahlung Rückzahlung über Benchmark Kapitel: FINANZPLANUNG UND FINANZIERUNG Precision EP GmbH

40 Finanzplanung und Finanzierung UMSATZPLANUNG Abbildung 8: Geplante Umsatzentwicklung Precision EP Von der Zulassung im 3. Quartal 2019 bis 2023 wird sich der jährliche Umsatz in Europa voraussichtlich sehr schnell in Richtung 4-5 Mio. EUR (>1 Mio. EUR pro Quartal) entwickeln. Damit steht anschließend ausreichend finanzieller Spielraum für den Markteintritt in den US zur Verfügung, der dann den Umsatz aufgrund des signifikant größeren Marktes nochmals auf ein völlig neues Niveau heben wird. Abbildung 9: Geographische Umsatzverteilung 2021 in Europa Der dargestellte Verlauf im Basisszenario veranschaulicht, dass die Rückzahlung aller aufgenommenen Finanzmittel im Planungszeitraum möglich ist. Der erfolgreiche Markteintritt in die USA mit entsprechenden Umsätzen ist dafür nicht zwingend erforderlich. Auch bei der Exit-Bewertung ist der erfolgreiche Markteintritt in die USA nicht zwingend unterstellt. Dieser würde die Bewertung dann allerdings nochmals deutlich anheben und die Gewinne der Investoren nochmals steigern. Kapitel: FINANZPLANUNG UND FINANZIERUNG Precision EP GmbH

41 Finanzplanung und Finanzierung 24 Auf Basis der Erfahrungen der Gründer, die den US-Markt sehr gut kennen, wird dies aber als zusätzliches Upside, also zusätzlich mögliches Potenzial gesehen, im Basis-Szenario aber nicht unterstellt PERSONALKOSTENPLANUNG Abbildung 10: Entwicklung und Verteilung der Personalkosten im Planungszeitraum Wie aus dem Chart ersichtlich ist, sind zwei Unternehmensentwicklungsphasen bei der Personalkostenplanung zu unterscheiden. Die Phase der initialen Produktentwicklung und -zulassung und dann die Phase der Markteinführung. Die erste Phase ist von überproportionalen Entwicklungskosten und entsprechenden Personalkosten (Gehältern von Ingenieuren) geprägt. In der zweiten Phase, dominieren die Kosten für Marketing und Vertrieb, da von diesem Zeitraum an nur noch deutlich weniger Entwicklungsleistungen für die Weiterentwicklung und die Aufrechterhaltung der Zulassungen, sowie die Produktionsüberwachung notwendig sind. Tabelle 5: Geplante Verteilung der Personalkosten in der Entwicklungs- und Zulassungsphase Prep Crowd Camp. Quarter 4Q16 1Q17 2Q17 3Q17 4Q17 1Q18 2Q18 3Q18 4Q18 1Q19 2Q19 3Q19 4Q19 Management Admin Marketing&Sales Development TOTAL Da in der Entwicklungsphase nur geringe Unterstützung durch administrative Funktionen und eine klassische Geschäftsführung notwendig ist, sind entsprechende Budgets in dieser Phase sehr gering. Der Aufbau der Administration und von Marketing & Vertrieb in 2018 sind primär die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen für die erfolgreiche Markteinführung in Auf Basis der Erfahrungen des Gründerteams ist hier ein sehr umfangreicher Vorlauf geplant. Es ist angedacht, in 2018 alle relevanten Führungs- und Steuerungsstrukturen aufzubauen und zu erproben. Auch werden die relevanten Vertriebskanäle usw. bereits mit einem intensiven Pre-Marketing bearbeitet, so dass mit Start der Kampagne bereits alles vorbereitet ist. Auch dient diese Phase des Pre-Marketings der konsequenten Positionierung gegenüber dem Wettbewerb. Kapitel: FINANZPLANUNG UND FINANZIERUNG Precision EP GmbH

42 Finanzplanung und Finanzierung 25 Tabelle 6: Geplante Verteilung der Personalkosten in der Markteintrittsphase Quarter 1Q20 2Q20 3Q20 4Q20 1Q21 2Q21 3Q21 4Q21 1Q22 2Q22 3Q22 4Q22 1Q23 2Q23 3Q23 4Q23 Management Admin Marketing&Sales Development TOTAL Mit Start der Markteinführung werden mit aller Kraft die relevanten Zielmärkte bearbeitet, was sich in entsprechend stark ansteigenden Personalkosten für diesen Bereich auswirkt. In dieser Phase sind dann auch deutlich erhöhte administrative Kosten zu erwarten, da die Auftragsabwicklung mitwachsen muss und die optimalen Prozesse gerade am Anfang etabliert werden müssen. Das Entwicklungsbudget wird dann 2020 wieder hochgefahren, um basierend auf den Markterfahrungen entsprechenden Weiterentwicklungen voranzutreiben. Da Weiterentwicklungen und Produktverbesserungen nie eingestellt werden, beläuft sich Budget hierfür auf 120 TEUR im Jahr Die Intensität der Entwicklungen und damit einhergehend die Ausgaben werden in den verschiedenen Jahren mit unterschiedlichen Prioritäten schwanken MARKETINGKOSTENPLANUNG Tabelle 7: Marketing & Vertriebskosten - Entwicklungsphase Prep Crowd Camp. Quarter 1Q17 2Q17 3Q17 4Q17 1Q18 2Q18 3Q18 4Q18 1Q19 2Q19 3Q19 4Q19 Marketing external costs KEY STAFF Marketing Sales-management Sales & Sales support Sales Provisions & ext. cost (7,5 %) Total Auf Basis der Erfahrungen des Gründerteams wird davon ausgegangen, dass 2018 mit der Vorbereitung der Markteinführung entsprechende Marketingkosten (Vertriebsmaterialien, Events, Muster usw.) anfallen. Insbesondere die Entwicklung eines professionellen Satzes von Marketingmaterialien für unterschiedliche Länder Europas ist in der Zeit von Ende 2017 bis Mitte 2019 mit ca. 150 TEUR eingeplant. Die dann laufenden Kosten sind für die Produktion der Marketingmaterialien, sowie Pressearbeit und Veranstaltungen vorgesehen. Tabelle 8: Marketing & Vertrieb in der Markteinführungsphase Quarter 1Q20 2Q20 3Q20 4Q20 1Q21 2Q21 3Q21 4Q21 1Q22 2Q22 3Q22 4Q22 1Q23 2Q23 3Q23 4Q23 Marketing external costs KEY STAFF Marketing Sales-management Sales & Sales support Sales Provisions & ext. cost (7,5 %) Total Kapitel: FINANZPLANUNG UND FINANZIERUNG Precision EP GmbH

43 Finanzplanung und Finanzierung 26 Mit wachsender europäischer Ausdehnung und wachsender Kundenanzahl sind dann auch die entsprechenden Umsätze und erfolgsabhängigen Vertriebsprovisionen zu planen. Insgesamt sind die hier gezeigten Kostenschätzungen im Rahmen unserer konservativen Planung etwas höher angesetzt als unbedingt nötig. Um Bekanntheit bei den großen Marktteilnehmern zu erreichen, sind internationale Auftritte auf hochpreisigen Kongressen in den USA und Asien sehr hilfreich. Folglich sind hier entsprechende Budgetpositionen für solche internationalen (USA/Asien) Auftritte bereits eingeplant. Mittelfristig führt dies auch zu deutlich besseren Bewertungen für den Fall des Exits BETRIEBSKOSTENPLANUNG Die Firma wird sich nur auf ganz zentrale Aufgaben konzentrieren und soweit möglich Funktionen und Prozesse outsourcen, damit ein späterer Käufer keine Carve-Out/Integrationskosten in Abzug bringt. Daher wird auch im eigentlichen Sinne kein voll umfassender Betrieb aufgebaut, sondern soweit möglich mit externen Partnern zusammengearbeitet. Vertriebs- und Auftragsabwicklung werden möglichst schlank aufgebaut und entsprechende Personalkosten sind im Personalkostenbudget geplant. Weitere Betriebsfunktionen (IT u.ä.) werden möglichst effizient zugekauft. Die CMI wird hier wesentlicher Lieferant sein, da dort alle relevanten Zentralfunktionen bereits zur Verfügung stehen. Insbesondere werden keine eigenen Läger, Systeme oder sonstige Assets aufgebaut. Unternehmensbereiche, die ein strategischer Käufer in seinen Konzernstrukturen viel besser und aufgrund der Skaleneffekte deutlich günstiger abbildet und im Regelfall wieder abbauen würde, sollen sofern machbar möglichst erst gar nicht etabliert werden INVESTITIONSPLANUNG Es sind keine Investitionen in das Anlagevermögen geplant. Forschungs- und Entwicklungsleistungen sowie Aufwendungen aus Patenten werden nicht bilanziell aktiviert, sondern im Aufwand ausgewiesen PLAN-GEWINN-UND VERLUSTRECHNUNG Tabelle 9: Vereinfachte P&L Entwicklungs- und Wachstumsphase Umsatzerlöse Materialaufwand Rohertrag Personalaufwand Raumkosten Werbekosten Vertriebskosten Abschreibungen Sonstige Kosten Summe betrb. Aufwendungen Betriebsergebnis (EBIT) Finanzergebnis Ergebnis vor Steuern Steuern Ergebnis nach Steuern Kapitel: FINANZPLANUNG UND FINANZIERUNG Precision EP GmbH

44 Finanzplanung und Finanzierung 27 In der etwas vereinfachten Übersicht der Gewinn- und Verlustrechnung, zeigen sich wieder die zwei Phasen der Geschäftsentwicklung. Phase 1 Entwicklungsphase in der sämtliche Entwicklungskosten anfallen, aber noch keine Produktumsätze oder sonstigen Einnahmen aus der Vermarktung von IP vorliegen. Ab 2019 die starke Wachstumsphase, die umgehend positive operative Ergebnisse und entsprechend hohe Überschüsse aus den hohen Produktmargen erzielt LIQUIDITÄTSPLANUNG Tabelle 10: Liquiditätsplan mit Steuern und Aufbau Warenbestand EBIT D&A (Taxes) CF from ap. Activities Changes in Working Capital CF from Operations Payments to Crowd Free CF Extraordinary result CASH FLOW CASH BEGIN PERIOD CASH END PERIOD Im dargestellten Planszenario wird davon ausgegangen, dass insgesamt 1 Mio. EUR eingeworben wird. Eine Unterscheidung in Eigenkapital von Business Angels oder Crowd Darlehen wurde hier nicht unternommen, da nicht im Vorfeld bekannt. Sollten Business Angels sich entscheiden Eigenkapitalinvestitionen dem Crowd Darlehen vorzuziehen, so würde sich für diesen Anteil der Cash Flow entsprechend verbessern, da kein Ausschüttungszwang gem. der virtuellen Beteiligungsquote bestünde. Neben dem Entwicklungsbudget, sind die Gebühren für die Crowdfinanzierung sowie für den Aufbau von Working Capital (Warenbeständen) bereits fest eingeplant, sodass Precision EP mit ca. 1 Mio. EUR im Basis-Szenario voll durchfinanziert ist KAPITALBEDARF UND FINANZIERUNG Das Team hat ausgerechnet, dass im Minium 1 Mio. EUR ausreicht, um den vorgelegten Businessplan umzusetzen. Gemäß Liquiditätsplanung wäre mit diesem Budget auch die Zulassung in den USA (FDA Zulassung) und der Markteintritt in die USA möglich. Weitere Finanzierungsmittel wie z.b. Fördermittel würden zusätzlichen Spielraum für mehr Marketing bzw. Vertrieb oder aber mehr Ressourcen im Zulassungsprozess ermöglichen, was helfen würde Meilensteine schneller zu erreichen, oder mehr Marktanteile zu gewinnen. Damit gibt es Potenzial für eine Entwicklung die besser ist, als die hier dargestellte Planung. Selbstverständlich können auch unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die die Liquidität belasten, was dadurch kompensiert werden kann, dass z.b. die FDA Zulassung zeitlich später erfolgt, oder aber über Kooperationen Kosten geteilt werden, was dann mit einer geschmälerten Gewinnmarge einhergehen würde, aber die relevanten Markteintritte sicherstellen würde. Es gibt also verschiedene Möglichkeiten im Verlauf der Unternehmensentwicklung auf Planabweichungen zu reagieren. Kapitel: FINANZPLANUNG UND FINANZIERUNG Precision EP GmbH

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