vom 5. Juni 2008 (in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom )
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- Sebastian Victor Diefenbach
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1 Stand: 10/2017 Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Handels- und Dienstleistungsmanagement an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden vom 5. Juni 2008 (in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom ) Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2, Art. 58 und Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) vom 23 Mai 2006 (GVBl S. 245, BayRS WFK) erlässt die OTH Amberg-Weiden folgende Satzung: 1 Zweck der Studien- und Prüfungsordnung Diese Studien- und Prüfungsordnung dient der Ausfüllung der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen vom 17. Oktober 2001 (GVB1 S. 686, BayRS WFK) und der Allgemeinen Prüfungsordnung der OTH Amberg-Weiden vom 7. Dezember 2007 (Amtsblatt 4 S. 33) in der jeweils gültigen Fassung. 2 Studienziel (1) Ziel des Studiums ist es, Studierende 1 mit zukunftsweisenden, wissenschaftlich fundierten Erkenntnissen der Führung und Administration von Unternehmen speziell im Handels- und Dienstleistungsbereich vertraut zu machen und deren Anwendung im praktischen Alltag zu vermitteln. Diesem Ziel dient auch die in das Studium integrierte Praxisphase, durch die der Lernort zeitweilig von der Hochschule in die Unternehmen und andere Einrichtungen der Berufspraxis verlagert wird. (2) Die Studierenden sollen befähigt werden, Vorgänge und Problemstellungen der Wirtschaftspraxis zu analysieren, praxisgerechte Problemlösungen zu erarbeiten und dabei auch internationale Bezüge zu beachten ( betriebswirtschaftliche Problemlösungskompetenz ). Hierzu wird ihnen das notwendige Rüstzeug auf fachlicher, methodischer und persönlich sozialer Ebene vermittelt. Darüber hinaus sollen die Studierenden dazu angeleitet werden, über Werte und Normen heutiger Wirtschaftssysteme zu reflektieren. (3) Die Studierenden sollen nach ihrem Studium in der Lage sein, Sach- und Führungsaufgaben in Unternehmen und Verwaltung zu übernehmen, unternehmerisch oder freiberuflich tätig zu werden und auch künftig neue wissenschaftliche Erkenntnisse in der Praxis nutzbringend anzuwenden. Durch die Vorgabe von Vertiefungsrichtungen erfolgt dabei eine maßvolle Spezialisierung, die unterschiedliche Ausprägungen im Dienstleistungssektor Rechnung trägt. (4) Der Bachelor-Abschluss führt zur Berufsbefähigung als Betriebswirt/Betriebswirtin und qualifiziert für weitergehende konsekutive und weiterbildende Masterstudiengänge. 1 Als Studierender soll in der Folge sowohl der Student als auch die Studentin verstanden werden. Seite 1/11
2 Stand: 10/ Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums (1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester einschließlich der Praxisphase und der Bachelor-Arbeit. (2) Das Studium ist modular aufgebaut und mit einem Leistungspunktesystem ausgestattet. Die Lehrinhalte eines Moduls sind unter dem Gesichtspunkt der Erreichung einer Teilqualifikation thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmt. Module sind mit Leistungspunkten versehen und werden mit einer Prüfung abgeschlossen. (3) Das Studium umfasst insgesamt 210 Leistungspunkte, wobei ein Modul in der Regel 5 Leistungspunkte umfasst. Pro Leistungspunkt wird ein Arbeitsaufwand für die Studierenden von h unterstellt. (4) Das Studium ist in Studienabschnitte aufgeteilt, die den Studienfortschritt dokumentieren: - den ersten Studienabschnitt mit den Semestern 1 und 2 -den zweiten Studienabschnitt mit den Semester 3, 4 und 5, - den dritten Studienabschnitt mit den Semestern 6 und 7. (5) Die Praxisphase liegt im dritten Studienabschnitt. 4 Studienstruktur und Leistungsnachweise (1) Das Studium umfasst folgende Studienstruktur: - Grundlagenmodule (25 Leistungspunkte) - Betriebswirtschaftliche Basismodule (50 Leistungspunkte) -Vertiefungsmodule (40 Leistungspunkte) - Integrative Module (25 Leistungspunkte) - Schlüsselqualifikationsmodule (30 Leistungspunkte) - Praxismodul (25 Leistungspunkte) - Bachelorarbeit (12 Leistungspunkte) zuzüglich Kolloquium (3 Leistungspunkte) (2) Jeder Studierende hat nach den Maßgaben dieser Satzung aus folgendem Angebot eine Vertiefungsrichtung mit insgesamt 40 Leistungspunkten zu wählen: - Handelsmanagement - E-Commerce Management - Finanz-/Versicherungsmärkte - Industrielles Dienstleistungsmanagement (3) Die gewählte Vertiefungsrichtung sollte sich auch im Praxismodul und in der Bachelor- Arbeit niederschlagen. (4) Darüber hinaus können bei entsprechender Nachfrage auf Beschluss des Fakultätsrates weitere Ausprägungen im Dienstleistungsbereich eingerichtet werden, die von den Studierenden als optionale Vertiefungsrichtung gewählt werden können. (5) Alle angebotenen Module sind entweder Pflicht- oder Wahlpflichtangebote: 1. Pflichtmodule sind für alle Studierenden verbindlich. Leistungspunkte, Vorlesungsart, Prüfungen und studienbegleitende Leistungsnachweise sind in den Anlagen zu dieser Satzung festgelegt. 2. Wahlpflichtmodule sind aus vorgegebenen Modulkatalogen auszuwählen. Jeder Studierende muss unter ihnen nach Maßgabe dieser Satzung eine bestimmte Auswahl treffen. Die gewählten Module werden wie Pflichtmodule behandelt. Über das Angebot an Wahlpflichtmodulen wird im Studienplan in geeigneter Weise informiert. Seite 2/11
3 Stand: 10/ Modulhandbuch (1) Die Fakultät Betriebswirtschaft erstellt zur Sicherung des Lehrangebots und zur Information der Studierenden ein Modulhandbuch, aus dem sich der Ablauf des Studiums im Einzelnen ergibt. Das Modulhandbuch wird vom Fakultätsrat beschlossen und ist hochschulöffentlich bekannt zu machen. Die Bekanntmachung neuer Regelungen muss spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters erfolgen, in dem die Regelungen erstmals anzuwenden sind. Das Modulhandbuch enthält insbesondere Regelungen und Angaben über 1. die Aufteilung der Präsenz-/Selbstlernanteile je Modul und Studiensemester, 2. die Beschreibung der angebotenen Pflicht- und Wahlpflichtmodule in Form eines Modulhandbuchs nach der in der Anlage zu dieser Satzung beschriebenen Form. 3. die von den Studierenden wählbaren Wahlpflichtmodule in Form von Modulkatalogen für Vertiefungs-, integrative und Schlüsselqualifikationsmodule, 4. die für die Ergänzung der Praxisphase angebotenen Module, 5. die zu erbringenden Leistungs- und Teilnahmenachweise der angebotenen Module, 6. Profile der eingesetzten hauptamtlichen und nebenamtlichen Lehrkräfte in Form eines Dozentenhandbuchs nach der in der Anlage dieser Satzung beschriebenen Form. (2) Ein Anspruch darauf, dass sämtliche Wahlpflichtfächer angeboten werden, besteht nicht. Dergleichen besteht kein Anspruch darauf, dass die dazugehörigen Lehrveranstaltungen bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt werden. 6 Studienfortschritt (1) Als Grundlagen- und Orientierungsprüfungen werden die Leistungen in den Fächern Organisation und Wirtschaftsmathematik festgelegt. Diese Leistungen müssen bis zum Ende des zweiten Fachsemesters erstmals abgelegt sein. Wird diese Frist versäumt, gelten die Prüfungen als erstmals abgelegt und nicht bestanden (2) Zum Eintritt in den zweiten Studienabschnitt ist berechtigt, wer die beiden Grundlagenund Orientierungsprüfungen in den Fächern Organisation und Wirtschaftsmathematik erfolgreich abgelegt hat und mindestens 45 Leistungspunkte der insgesamt 60 möglichen nachweisen kann. (3) Die Prüfungen des ersten und zweiten Studienhalbjahres müssen spätestens im Folgesemester zum ersten Mal angetreten werden. Wird diese Frist versäumt, gilt die Prüfung als erstmalig nicht bestanden. (4) Die Prüfung Finanz- und Investitionswirtschaft kann nur abgelegt werden, wenn im Vorsemester das PC-Praktikum bestanden wurde. (5) Zum Eintritt in die Praxisphase ist nur berechtigt, wer alle betriebswirtschaftlichen Basismodule nachweisen kann. 7 Praxisphase (1) Die ins Studium integrierte Praxisphase ist ein in das Studium integriertes, von der Hochschule geregeltes, inhaltlich bestimmtes und betreutes Lehrangebot, das in der Regel in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis außerhalb der Hochschule abgeleistet wird (vorzugsweise aus dem Dienstleistungssektor). (2) Die Praxisphase umfasst 18 Wochen. Seite 3/11
4 Stand: 10/2017 (3) Die Praxisphase wird durch mindestens ein zusätzliches Modul gemäß Studienplan im Umfang von 5 Leistungspunkten ergänzt. (4) Die Praxisphase ist erfolgreich abgeleistet, wenn 1. die Ableistung der Praxisphase durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle, das dem von der Hochschule vorgegeben Muster entspricht, nachgewiesen ist, 2. ein Praxisprojekt nach den Vorgaben der Fakultät bearbeitet wurde, 3. das Praxisprojekt in einem Kolloquium vorgestellt wurde. (5) Eine Verschiebung der Praxisphase in das letzte Semester ist nicht zulässig. 8 Fachstudienberatung/Studienvereinbarung Werden die in 6 genannten Leistungen für den Eintritt in den zweiten oder dritten Studienabschnitt nicht erzielt, so ist die Fachstudienberatung aufzusuchen. 9 Prüfungskommission Es wird eine Prüfungskommission mit einem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern gebildet, die vom Fakultätsrat bestellt werden. 10 Prüfungsanmeldung und Verbindlichkeit (1) Die Zulassung zu den Prüfungen setzt eine form- und fristgerechte Anmeldung voraus. (2) Die Anmeldung zu den Prüfungen ist verbindlich. Ein Nichtantritt hat das Nichtbestehen der Prüfung zur Folge. 11 Bachelorarbeit (1) Die Anmeldung der Bachelorarbeit setzt voraus, dass die Praxisphase mit Erfolg abgelegt ist. Die Bachelorarbeit ist Teil des siebten Studiensemesters. (2) Die Prüfungskommission überwacht die Einhaltung der Voraussetzungen und Termine nach Absatz 1. Wählt ein Studierender nicht rechtzeitig ein Thema, wird von der Prüfungskommission die Ausgabe der Bachelorarbeit durch einen Aufgabensteller veranlasst. (3) Beginn und Ende der Bearbeitungszeit werden durch den Aufgabensteller festgelegt und zusammen mit dem Thema aktenkundig gemacht. Der (Netto-)Arbeitsaufwand für die Erstellung der Bachelorarbeit umfasst ca. 9 Arbeitswochen. (4) Die Bachelorarbeit ist beim Prüfungsamt abzugeben. Weitere Bestimmungen hierzu finden sich in den Richtlinien zur Abschlussarbeit der Fakultät Betriebswirtschaft. (5) In einer mündlichen Prüfung (Bachelor-Kolloquium) hat der Studierende nachzuweisen, dass er in der Lage ist, fächerübergreifende und problembezogene Fragestellungen aus dem Bereich seiner Bachelorarbeit selbständig und auf wissenschaftlicher Grundlage zu diskutieren. Seite 4/11
5 Stand: 10/ Bachelorprüfung und Prüfungsgesamtnote (1) Die Prüfungen erfolgen studienbegleitend und bestehen aus 1. den Prüfungen gemäß Anlage 2. der Bachelorarbeit sowie 3. den mündlichen Prüfungen (Kolloquien). (2) Die Bachelorprüfung ist bestanden, wenn sämtliche Studienleistungen mit mindestens ausreichend bewertet worden sind. (3) Für erfolgreich abgelegte Prüfungsleistungen werden insgesamt 210 Leistungspunkte vergeben (4) Die Prüfungsgesamtnote ergibt sich über einen gewichteten Mittelwert über alle Prüfungsleistungen gemäß Anlage. 13 Zeugnis und akademischer Grad (1) Über die bestandene Bachelorprüfung wird ein Zeugnis nach dem jeweiligen Muster in der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der OTH Amberg-Weiden ausgestellt. (2) Mit erfolgreichem Abschluss des Studiengangs wird der akademische Grad Bachelor of Arts (Kurzform: B.A. ) verliehen. (3) Über die Verleihung des akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem jeweiligen Muster in der Anlage zur Allgemeinen Prüfungsordnung der OTH Amberg-Weiden ausgestellt. (4) Ergänzend zum Zeugnis wird ein Diploma Supplement ausgestellt, das die Studieninhalte beschreibt. 14 Inkrafttreten Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2008 in Kraft. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der OTH Amberg-Weiden vom , des Einvernehmens des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom , Nr. XI/3-H 3441.AW/1/6 und der rechtsaufsichtlichen Genehmigung des Präsidenten der OTH Amberg-Weiden vom Amberg, 5. Juni 2008 Prof. Dr. Erich Bauer Präsident Die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Handels- und Dienstleistungsmanagement an der OTH Amberg-Weiden wurde am in der OTH Amberg-Weiden in Amberg und Weiden niedergelegt. Die Niederlegung wurde am durch Aushang bekannt gegeben. Tag der Bekanntgabe ist der Seite 5/11
6 Seite 6/11 Anlage 1: Übersicht über die Module und Leistungsnachnachweise lfd. Nr. Abk. Modulname ECTS SWS Art der Lehrveranstaltung Modulprüfung 3) Zulassungsvoraussetzung für Modulprüfung Notengewicht 1 Grundlagenmodule Einführung in die BWL 5 4 SU, Ü, Pr Kl Grundlagen der VWL 5 4 SU, Ü Kl Bilanzlehre/-technik 5 4 Ast, SU, Ü Kl Wirtschaftsmathematik 5 4 SU, Ü Kl Wirtschaftsstatistik 5 4 SU, Ü Kl 1 2 Betriebswirtschaftliche Basismodule Arbeitsrecht 5 4 SU, Ü Kl Wirtschaftsprivatrecht 5 6 SU, Ü Kl (120 min.) Finanz-/Investitionswirtschaft 5 4 SU, Ü Kl PC-Praktikum Informationsmanagement 5 4 SU, Ü Kl Kosten-/Leistungsrechnung 5 4 SU,Ü Kl Marketing 5 4 SU, Ü Kl Organisation 5 4 SU, Ü Kl Personalmanagement 5 4 SU, Ü ÜbL und Kl (60 min.) Produktion und Logistik 5 4 SU, Ü Kl Steuerlehre 5 4 SU, Ü Kl 1 3 Vertiefungsmodule )
7 Seite 7/ lfd. Nr. Abk. Modulname ECTS SWS Art der Lehrveranstaltung Modulprüfung 3) Zulassungsvoraussetzung für Modulprüfung Notengewicht Module der Vertiefungsrichtungen gemäß Modulkatalog - Handelsmanagement - Finanz-/Versicherungsmärkte - Industrielles Dienstleistungsmanagement - E-Commerce Management Je 5 Je 2-4 siehe 1) siehe 1) Je 3 4 Integrative Module ) 4.1 Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik 5 4 SU, Ü Kl Unternehmensgründung 5 4 SU, Ü PrA oder LPort Integrative Module gemäß Modulkatalog 5 Schlüsselqualifikationsmodule ) Je 5 Je 2-4 siehe 1) siehe 1) Je Basic Business English 5 4 SU, Ü ÜbL und Kl (60 min.) Advanced Business English 5 4 SU, Ü ÜbL und Kl (70 min.) Handlungs- und Prozesseffizienz 5 4 SU, Ü, Pr Kl (75 min.) Schlüsselqualifikationsmodule gemäß Modulkatalog 6 Praxisphase 25 Je 5 Je 2-4 siehe 1) siehe 1) 6.1 Praxismodul 25 PP PrA Alle Module unter Bachelorabschluss 15 Je Bachelorarbeit 12 BA BA erfolgreich absolvierte Praxisphase 7.2 Kolloquium 3 Kol erfolgreich absolvierte Praxisphase ECTS/SWS gesamt
8 Seite 8/11 1) Studiengangspezifische Wahlpflichtmodule haben einen engen fachlichen Bezug zum Studiengang und dienen der Vermittlung von Fach- und Methodenkompetenzen auf ausgewählten Gebieten oder Fachübergreifender Sozial- und Selbstkompetenzen (gemäß HQR vom ). Die detaillierten Qualifikationsziele, Wahlmöglichkeiten und Prüfungsformen ergeben sich aus den jeweiligen Modulbeschreibungen. 2). Abhängig von den Kontaktstunden der gewählten Module 3) Die Modulprüfungen können über ein Bonussystem auf freiwilliger Basis ergänzt werden (siehe Anlage 2).
9 Anlage 2: Lehrveranstaltungsarten und Prüfungsformen an der OTH Amberg-Weiden Modulprüfungen: 1. Modulprüfungen bestehen in der Regel aus 1 Prüfung. In besonders begründeten Fällen können sie aus Modulteilprüfungen bestehen. a. Eine Modulprüfung ist eine Prüfung, die sich i.d.r. auf das gesamte mit dem Modul angestrebte Kompetenzprofil bezieht. b. Modulteilprüfungen bestehen aus unterschiedlichen Prüfungsformen, soweit das angestrebte Kompetenzprofil mit verschiedenen Lehr- und Lernformen (i.d.r. SU/Ü) vermittelt wird und diese Kompetenzen nur über differenzierte Prüfungsformen abgeprüft werden können. 2. Modulteilprüfungen sind so bemessen, dass die gesamte Prüfungsbelastung für die Studierenden nicht größer wird als bei einer Modulprüfung. Sie führen i.d.r. für die Studierenden zu einer Entlastung der Prüfungslast zum Semesterende. 3. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Teilen, so ist deren Gewichtung bei der Ermittlung der Modulnote festzulegen. Sofern die SPO die Gewichtung nicht regelt, ist diese zeitnah zu Semesterbeginn festzulegen und über den Studienplan/das Modulhandbuch zu veröffentlichen. Lehrveranstaltungsarten: SU/Ü Seminaristischer Unterricht mit Übungen Interaktive Unterrichtsform mit aktiver Beteiligung der Studierenden in Form von Diskussionen, Übungen und praktischen Arbeiten, z. B. Gruppenarbeiten, Fallstudien. Pr Praktikum Interaktive Unterrichtsform mit aktiver Beteiligung der Studierenden in Form durchzuführender praktischer Arbeiten, z. B. Versuche. PP Praxisphase Lehrform, die in der Regel in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis außerhalb der Hochschule durchgeführt wird. Ablauf und Inhalte der Praxisphase werden von der Hochschule geregelt bzw. sind mit ihr abgestimmt. Exk Exkursion Angeleitete Besuche in der Unternehmenspraxis Sem Seminar Kleine Lehrveranstaltung mit signifikantem, aber unterschiedlich aktiven Anteil der Teilnehmer mit folgenden Charakteristika: Teilnehmer übernehmen deutlichen Anteil aktiver Gestaltung, Dozent leitet, steuert, verteilt Aufgaben, korrigiert, usw. Teilnehmer gestalten aktiv, präsentieren Lösungen zu Aufgaben oder referieren über eigene oder fremde Arbeiten Intensive Interaktion zwischen Dozent und Teilnehmern. ASt Angeleitetes Selbststudium Lehrform, bei der sich die Studierenden die Lehrinhalte auf Basis angegebener Quellen eigenständig erarbeiten. BA Bachelorarbeit Begleitung und Betreuung selbständiger studentischer Arbeiten im Rahmen der Bachelorarbeit. MA Masterarbeit Begleitung und Betreuung selbständiger studentischer Arbeiten im Rahmen der Masterarbeit.
10 Prüfungsformen (Modulprüfung): Die Angaben zum Umfang einer Prüfungsleistung beziehen sich auf eine Modulgröße von 5 ECTS. In begründeten Fällen kann ein abweichender Umfang von Prüfungsleistungen bezogen auf die angegebenen Prüfungsformen in der SPO explizit geregelt werden. Kl Klausur schriftl. Schriftliche Prüfungsform zur Abfrage eines angestrebten Kompetenzprofils in einem vorgegebenen Zeitrahmen, mit vorgegebenen Hilfsmitteln und unter Aufsicht. Sie kann auch in Form einer Online-Prüfung erfolgen. Der Umfang beträgt bei einer Modulprüfung 90 Minuten. mdlp mündliche Prüfung mündl. Eine mündliche Prüfung ist ein zeitlich begrenztes Prüfungsgespräch zur Abfrage eines angestrebten Kompetenzprofils über konkret zu beantworteten Fragen. Mündliche Prüfungen können als Einzelprüfung oder Gruppenprüfung durchgeführt werden. Sie haben einen Umfang von Min pro Person. Präs Präsentation schrift. mündl. Eine Präsentation ist eine systematische, strukturierte und mit geeigneten Medien visuell unterstützte mündliche Darbietung zur Feststellung eines angestrebten Kompetenzprofils. Die Präsentation kann durch eine kurze schriftliche Ausarbeitung ergänzt werden. Sie kann als Einzel- oder als Gruppenleistung durchgeführt werden. Der als Prüfungsleistung jeweils zu bewertende Beitrag muss deutlich individuell erkennbar und bewertbar sein. Der Umfang der Präsentation beträgt Minuten. Die Schriftliche Ausarbeitung hat ggf. einen Umfang von ca Seiten. StA Studienarbeit schriftl. Das angestrebte Kompetenzprofil wird im Rahmen einer Studienarbeit mit einer vorgegebenen Aufgabenstellung, die in definierter Zeit und unter Einsatz geeigneter Instrumente zu bearbeiten ist, überprüft. Bei der Studienarbeit handelt es sich um eine Hausarbeit ohne mündliche Präsentation. Eine Hausarbeit umfasst als Textdokument ca. 8 bis 15 Seiten oder als Präsentationsdokument ca. 15 bis 20 Seiten. SemA Seminararbeit schriftl. mündl. PrA Projektarbeit schriftl. mündl. prakt. Die Seminararbeit ist eine Hausarbeit mit mündlicher Präsentation. Eine Hausarbeit umfasst als Textdokument ca. 8 bis 15 Seiten oder als Präsentationsdokument ca. 15 bis 20 Seiten. Die Mündliche Präsentation hat einen Umfang von insgesamt Minuten. Das angestrebte Kompetenzprofil wird im Rahmen einer Projektarbeit mit einer vorgegebenen Aufgabenstellung, die in definierter Zeit, in mehreren Phasen und unter Einsatz geeigneter Instrumente zu bearbeiten ist, überprüft. Bei der Projektarbeit handelt es sich i.d.r. um eine Gruppenarbeit, bei der mehrere Studierende eine gemeinsame Aufgabenstellung im Team erarbeiten und die Ergebnisse mündlich und/oder schriftlich präsentieren. Jeder Studierende hat zur gemeinsamen Aufgabenstellung individuell beizutragen. Die mündliche Präsentation hat einen Umfang von Minuten, der schriftliche Teil hat einen Umfang von ca Seiten. Der schriftliche Teil bei Programmieraufgaben, gestalterischen Projekten u. ä. hat einen Umfang von ca Seiten. PrL Praktikum- leistung schriftl. mündl. prakt. Das angestrebte Kompetenzprofil wird bei einem Praktikum je nach Fachdisziplin durch Versuche, Programmieraufgaben, etc. überprüft. Praktika dienen insbesondere zur praktischen Anwendung, Auswertung und Erkenntnisgewinnung von theoretischen Grundlagen in einem Modul. Praktikumsversuche können durch eine schriftliche Ausarbeitung ergänzt werden. Die konkreten Bestandteile eines Praktikums und die damit zu prüfenden Kompetenzen sind in der Modulbeschreibung aufgeführt. Die Anzahl der praktischen Leistungen beträgt bis zu 10. ÜbL Übungsleistung schriftl. mündl. prakt. Die Übungsleistung prüft das anzustrebende Kompetenzprofil über die Bearbeitung vorgegebener Aufgaben (z.b. Laborübungen, Simulationen, Übungsaufgaben, Fallstudienbearbeitung, kontextspezifische Abfragen). Sie dient der Überprüfung von Fakten- und Detailwissen sowie dessen Anwendung. Die Übungsleistung kann u.a. schriftlich, mündlich oder elektronisch durchgeführt werden. Die konkreten Bestandteile der jeweiligen Übungsleistung und die damit zu prüfenden Kompetenzen sind in der Modulbeschreibung aufgeführt. Die Anzahl der Übungen beträgt bis zu 10. LPort Lernportfolio schriftl. Ein Lernportfolio prüft das anzustrebende Kompetenzprofil über die schriftliche Darstellung von ausgewählten Arbeiten/Arbeitsergebnissen, mit denen der Lernfortschritt und der Leistungsstand zu einem bestimmten Zeitpunkt und bezogen auf einen definierten Inhalt nachgewiesen werden
11 PrB BA Praktikumsberi cht sollen. Die Auswahl der Arbeiten/Arbeitsergebnisse, deren Bezug zum eigenen Lernfortschritt und ihr Aussagegehalt für das Erreichen der Qualifikationsziele müssen im Lernportfolio über Selbstreflexion begründet werden. Die konkreten Bestandteile eines Lernportfolios und die damit zu prüfenden Kompetenzen sind in der Modulbeschreibung aufgeführt. Ein Lernportfolio besteht aus 3 bis 10 Elementen. schriftl. Der Praktikumsbericht ist eine schriftliche Ausarbeitung, die der Reflexion der außerhalb der Hochschule durchgeführten praktischen Berufsphase unter Bezug zum Hochschulstudium dient. Der Umfang beträgt max. 15 Seiten. Bachelorarbeit schriftl. Mit der schriftlichen Abschlussarbeit im Bachelorstudiengang soll der Nachweis erbracht werden, dass der Studierende in der Lage ist, eigenständig innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabenstellung aus seinem Studiengang selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten: Maximale Bearbeitungszeit (= Zeitraum zwischen Anmeldung der Bachelorarbeit und Abgabe) von 5 Monaten / Umfang Seiten. Der Umfang kann ggf. durch einen Anhang erweitert werden. Der geforderte Arbeitsaufwand (Workload) ergibt sich aus den vergebenen ECTS. MA Masterarbeit schriftl. Mit der schriftlichen Abschlussarbeit im Masterstudiengang soll der Nachweis erbracht werden, dass der Studierende in der Lage ist, eigenständig innerhalb einer vorgegebenen Frist eine Aufgabenstellung aus seinem Studiengang selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten: Maximale Bearbeitungszeit (= Zeitraum zwischen Anmeldung der Masterarbeit und Abgabe) von 6 Monaten / Umfang Seiten. Der Umfang kann ggf. durch einen Anhang erweitert werden. Der geforderte Arbeitsaufwand (Workload) ergibt sich aus den vergebenen ECTS. Kol Kolloquium mündl. Bei dem Kolloquium handelt es sich um eine mündliche Prüfung im Umfang von 10-30Minuten, bei dem der Studierende das Ergebnis der Abschlussarbeit verteidigt. Bonussystem In einem Modul können Bonuspunkte vergeben werden für semesterbegleitend erbrachte Studienleistungen. Die Bewertung der optionalen Studienleistungen erfolgt durch Punkte; der Bewertung der Prüfungsleistung des Moduls liegen entsprechend dem jeweiligen Bewertungsrahmen ebenfalls Punkte zugrunde. Die erzielten Bonuspunkte werden auf die Modulprü fung angerechnet. In den optionalen Studienleistungen können maximal 25 % der in der Prüfungsleistung erreichbaren Punkte erworben werden. Erworbene Bonuspunkte verfallen mit Ablauf des Semesters in dem sie erworben wurden und die Prü fungsleistung des Moduls nicht abgelegt wird, es sei denn die Modulprüfung wird nicht angeboten. Ein Übertrag von Bonuspunkten auf Wiederholungsprü fungen ist nicht möglich. Die Teilnahme am Bonussystem beruht auf der Freiwilligkeit. Die im Einzelnen zu erbringenden optionalen Studienleistungen, deren jeweilige Bearbeitungsdauer bzw. Bearbeitungsfrist sowie die durch Studien- und Prüfungsleistungen jeweils und insgesamt erreichbare Punktzahl werden im Modulhandbuch oder zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung nachweisbar in geeigneter Weise verbindlich bekannt gegeben. Studiengangspezifische Wahlpflichtmodule: Es handelt sich hier jeweils um eine Modulgruppe mit mehreren Wahlpflichtmodulen, für die jeweils ECTS-Leistungspunkte bei erfolgreichem Abschluss des jeweiligen Moduls erworben werden. Insgesamt müssen die in der SPO definierten ECTS-Leistungspunkte je Gruppe erworben werden. Wahlpflichtmodule zur Vermittlung von Fach-/Methodenkompetenzen haben einen engen fachlichen Bezug zum Studiengang und dienen der Aneignung von Fach- und Methodenkompetenzen auf ausgewählten Gebieten (vgl. HQR vom ). Wahlpflichtmodule zur Vermittlung von Sozial-/Selbstkompetenzen dienen der Vermittlung und Vertiefung fachübergreifender Kompetenzen und Qualifikationen (vgl. HQR vom ). Die detaillierten Qualifikationsziele der wahlobligatorischen Module ergeben sich aus den jeweiligen Modulbeschreibungen.
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