Reisebedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Movie Park Germany Services GmbH

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1 Reisebedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Movie Park Germany Services GmbH Für die Erbringung von Reiseleistungen durch die Movie Park Germany Services GmbH gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie regeln das Rechtsverhältnis im Rahmen des Reisevertrages zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter. 1. Abschluss des Reisevertrages 1.1 Mit dem Zugang der Reiseanmeldung beim Veranstalter bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss des Reisevertrages nach Maßgabe der Reiseausschreibung verbindlich an. Die Reiseanmeldung kann schriftlich (einschließlich Fax), elektronisch per oder Internet, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Der Anmelder steht auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Mitreisenden ein, sofern er dies durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung gegenüber dem Reiseveranstalter übernommen hat. 1.2 Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Reisebestätigung/Rechnung (in Form eines Ausdrucks oder einer pdf-datei) des Reiseveranstalters beim Anmelder (an der vom Anmelder angegebenen postalischen Adresse oder -Adresse) zustande. 1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das der Reiseveranstalter für die Dauer von 10 Kalendertagen gebunden ist. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb dieser Frist die Annahme ausdrücklich oder schlüssig etwa durch Leistung einer Zahlung auf den Reisepreis oder durch Reiseantritt erklärt. 2. Bezahlung 2.1 Mit Erhalt der Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20% des Reisepreises als Anzahlung fällig, wenn die Buchung mehr als 4 Wochen vor Beginn der Reise erfolgt. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Bei Buchungen innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis mit Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins sofort zur Zahlung fällig. Leisten Sie die fälligen Zahlungen nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten entsprechend Ziffern 5.2. und 5.3. zu belasten. 2.2 Der Reisende wählt die Art der Bezahlung zwischen: a) Zahlung mit Kreditkarte (Master oder Visa) oder Maestro b) Sofortüberweisung über den Anbieter Sofortüberweisung.de c) Giropay d) Paypal e) IDEAL Der Reisende muss mit dem Kreditkarten/Konto Inhaber übereinstimmen (automatischer Abgleich findet statt). Movie Park Germany Services GmbH behält sich das Recht vor, eine oder mehrere der unter a) bis e) genannten Zahlungsmöglichkeiten vorübergehend nicht zur Verfügung zu stellen und wird den Reisenden hierüber vor Vertragsschluss informieren. 2.3 Bei Zahlungen aus dem Ausland sind sämtliche anfallenden Gebühren vom Auftraggeber der Zahlung zu tragen. 2.4 Die an den Reiseveranstalter geleisteten Zahlungen sind gem. 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. 3. Leistungen und Nebenabreden 3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Reiseanmeldung gültigen Leistungsbeschreibung (z.b. Anzeige, veranstaltereigene Website im Internet) sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung des Reiseveranstalters. Leistungsbeschreibungen in Katalogen, Anzeigen oder auch Websites von Leistungsträgern, wie Hotels und von sonstigen Dritten sind für den Reiseveranstalter nicht verbindlich.

2 3.2 Im Falle altersabhängiger Reisepreisermäßigungen ist für die Einhaltung der Altersgrenze der Tag des Reisebeginns maßgeblich. Bei falschen Altersangaben ist der Reiseveranstalter berechtigt, darauf beruhende Differenzen zum korrekten Reisepreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00 nachzuerheben. Der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich geringerer Bearbeitungskosten bleibt Ihnen unbenommen. 3.3 Reisevermittler oder Dritte sind nicht berechtigt, Nebenabreden selbst zu bestätigen bzw. von der Reiseausschreibung und bestätigung abweichende Zusicherungen im Namen des Reiseveranstalters zu geben. Soweit eine ausdrückliche Bestätigung auf der Reisebestätigung des Reiseveranstalters nicht erfolgt, sind Wünsche auf der Buchungsanmeldung nur als unverbindlicher Wunsch anzusehen, für dessen Erbringung eine Gewährleistung nicht übernommen werden kann. 4. Reisedokumente Die Zusendung der Reisedokumente erfolgt in der Regel auf elektronischem Weg nach Eingang des vollständigen Reisepreises. Diese sind in einer Verlinkung als pdf Dokument hinterlegt und müssen gedownloaded werden. Falls Sie den Adobe Acrobat Reader nicht installiert haben, finden Sie in Ihrer Bestätigung einen Link zum Download. Die Reisedokumente müssen ausgedruckt werden. Sie erhalten einen Hotelvoucher zum Check-In in Ihrem gewählten Hotel sowie elektronische Eintrittskarten für den Park. Nur gegen Vorlage dieser Reisedokumente wird Ihnen der Einlass in den Park bzw. der Zugang zum Hotel ermöglicht. 5. Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung, Ersatzperson, Hinterlegung von Reiseunterlagen 5.1 Der Reisende ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Es ergeht an den Reisenden die Empfehlung, hierfür die Schriftform unter Angabe der Buchungsnummer zu wählen. Maßgeblich für den Rücktritt und das Datum des Rücktritts ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter unter der in der Reisebestätigung angegebenen Anschrift. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. 5.2 Wenn Sie vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten, verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Reiseveranstalter, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Reise nicht von ihm zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung gemäß 651 i BGB verlangen. Der Reiseveranstalter macht von der Möglichkeit Gebrauch, den ihm zustehenden Entschädigungsanspruch wie folgt in Abhängigkeit vom Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung zu pauschalieren (Stornogebühr): bis 22 Tage vor Reiseantritt 20% 21 bis 8 Tage vor Reiseantritt 30% 7 bis 3 Tage vor Reiseantritt 80% 2 Tage bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 95% des Gesamtreisepreises 5.3 Dem Reisenden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Reiseveranstalter kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als die geforderte pauschale Entschädigung entstanden ist. In diesem Fall erfolgt dann die Berechnung der Entschädigung im Einzelfall 5.4 Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, welche die Stornogebühren im Rahmen der Versicherungsbedingungen übernehmen kann. 5.5 Bei Stornierung bereits ausgehändigter Hotelvoucher oder ähnlichem sind diese an den Reiseveranstalter unverzüglich zurückzugeben. Für den Fall der nicht unverzüglichen Rückgabe behält sich der Reiseveranstalter vor, die hieraus bedingten Mehrkosten an den Reisenden weiterzubelasten. 5.6 Umbuchungen im Sinne nachträglicher Änderungen gebuchter Reiseleistungen, etwa hinsichtlich des Reisetermins und der Unterkunft, sind in der Regel nicht möglich. Die Möglichkeit des Rücktritts vor Reisebeginn bleibt dem Reisenden unbenommen. 5.7 Bis zum Reiseantritt kann der Reisende durch Mitteilung an den Reiseveranstalter verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson an die Stelle eines gemeldeten Reisenden ein, wird eine

3 Verwaltungsgebühr von EURO 10, pro Person berechnet. Der Nachweis, dass dem Reiseveranstalter keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, bleibt dem Reisenden vorbehalten. Durch den Personenwechsel entstehende Mehrkosten (z.b. Neuausstellung von Reiseunterlagen) werden an den Reisenden bzw. die Ersatzperson weiterbelastet. 6. Vertragsaufhebung wegen außergewöhnlicher Umstände und Kündigung durch den Reiseveranstalter 6.1 Im Falle höherer Gewalt gilt die gesetzliche Regelung des 651 j BGB. 6.2 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter hiernach, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, er muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommene Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. 7. Preis- und Leistungsänderungen, eingeschränkte Leistungen sowie nicht in Anspruch genommene Leistungen 7.1 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu erhöhen, um damit einer personenbezogenen Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafen- und Flughafengebühren) Rechnung zu tragen. Dies gilt nur, soweit der Abreistermin mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss liegt. Die Preiserhöhung bemisst sich im Falle einer personenbezogenen Erhöhung nach der Differenz des zum Zeitpunkt der Änderungsmitteilung und des bei Vertragsschluss gültigen Betrages. Sollte eine Preisänderung erfolgen, wird der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Eine Preisänderung ist nur bis zum 21. Tag vor Reiseantritt zulässig. Bei einer Preisänderung um mehr als 5% des Reisepreises ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, soweit der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine entsprechende Reise aus seinem Angebot ohne Mehrkosten für den Reisenden anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach Erklärung durch den Reiseveranstalter diesem gegenüber geltend zu machen. Schriftform wird empfohlen 7.2 Der Reiseveranstalter ist berechtigt, einzelne Reiseleistungen zu ändern, soweit dies nach Vertragsschluss notwendig werden sollte, durch den Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde und die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind bzw. den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. 7.3 In der Vor- und Nachsaison können einige Hoteleinrichtungen und Außenpools noch nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen. 7.4 Die Nichtinanspruchnahme einzelner Leistungen durch den Reisenden lässt den Anspruch des Reiseveranstalters auf den Reisepreis grundsätzlich unberührt. Der Reiseveranstalter wird sich jedoch bemühen, ersparte Aufwendungen vom Leistungsträger erstattet zu bekommen und diese dann an den Reisenden weiterleiten. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt, oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 8. Mitwirkungspflichten des Reisenden 8.1 Der Reisende ist verpflichtet, die Angaben und Daten in der Reisebestätigung insbesondere die Richtigkeit der persönlichen Daten - unverzüglich nach elektronischem Zugang zu prüfen und eventuelle Abweichungen zur Reisebuchung oder Unrichtigkeiten umgehend dem Reiseveranstalter zu melden. 8.2 Der Reisende hat die nach vollständiger Bezahlung zugehenden elektronischen Reisedokumente auf deren Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Reisebestätigung zu prüfen. Sollten dem Reisenden bis spätestens 1 Woche vor Abreise die Reiseunterlagen, wie etwa Eintrittstickets oder Hotelvoucher, wider Erwarten nicht oder nur unvollständig vorliegen oder sollten die Reiseunterlagen von der Reisebestätigung abweichen, so hat er sich unverzüglich mit dem Reiseveranstalter in Verbindung zu setzen.

4 8.3 Der Reisende stellt sicher, dass er unter den durch ihn bei Buchung angegebenen Kontaktdaten insbesondere unter der angegebenen Telefonnummer und -Adresse in den letzten 3 Tagen vor Reisebeginn regelmäßig erreichbar ist. 8.4 Der Reisende und alle Reiseteilnehmer sind verpflichtet, während ihres Besuchs im Movie Park Germany dessen Parkordnung (Allgemeine Geschäftsbedingungen für Besucher des Movie Park Germany) sowie die Allgemeine Geschäftsbedingungen weiterer Leistungsträger (z.b. im Rahmen der Übernachtung die Hausordnung des gebuchten Hotels) einzuhalten. Ein Exemplar der Parkordnung ist an der Kasse des Movie Park Germany, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger sind an der Rezeption bzw. Kasse des jeweiligen Leistungsträgers erhältlich bzw. ersichtlich. 9. Reiseversicherungen Bei Abschluss einer Reiseversicherung durch Vermittlung des Reiseveranstalters kommt das Versicherungsvertragsverhältnis ausschließlich zwischen dem Reisenden und der Versicherungsgesellschaft nach Maßgabe der einschlägigen Versicherungsbedingungen zustande. Versicherungsschutz besteht dabei frühestens mit vollständiger Zahlung der Versicherungsprämie, die mit Zahlung auf den Reisepreis fällig ist. Es ist alleinige Obliegenheit des Reisenden, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergebenden Pflichten einzuhalten und die Rechte hieraus gegenüber der Versicherung geltend zu machen. 10. Gewährleistung, Mängelanzeige und Kündigung, Schadenminderung 10.1 Sollte eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Er ist hierzu verpflichtet, den Mangel an die ihm in den Reiseunterlagen genannte Kontaktperson anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Wurde eine Mängelanzeige gegenüber der genannten Kontaktperson schuldhaft unterlassen, so kann dies zur Folge haben, dass für diese Mängel keine Ansprüche (Minderung, Schadenersatz) gegen den Reiseveranstalter geltend gemacht werden können Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Er kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert Eine Kündigung des Reisevertrages nach 651 e BGB durch den Reisenden ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Reisende verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen alles zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten Der jeweilige Leistungsträger ist nicht befugt, Ansprüche gleich welcher Art anzuerkennen. 11. Haftungsbeschränkung, Anspruchsanmeldung, Verjährung, Abtretungsausschluss 11.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters aus dem Reisevertrag für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, (a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder (b) soweit der Reiseveranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträger verantwortlich ist Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter je Reisendem und Reise bei Sachschäden beschränkt bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises Wir empfehlen, derartige Risiken durch eine Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung abzudecken Unabhängig von der sofortigen Mängelanzeige muss die Geltendmachung von vertraglichen Minderungs- und Schadenersatzansprüchen im Zusammenhang mit den vom Reiseveranstalter erbrachten Reiseleistungen innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende diese Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Eine fristgerechte Geltendmachung gegenüber dem Reisevermittler, Leistungsträger oder einem sonstigen Dritten ist nicht ausreichend. Schriftform wird empfohlen.

5 11.5 Die gesetzliche Verjährungsfrist für Ansprüche des Reisenden aus dem Reisevertrag nach den 651c bis 651f BGB wird auf 1 Jahr verkürzt. Dies gilt nicht für Ansprüche des Reisenden aus dem Reisevertrag nach den 651c bis 651f BGB (a) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit die Ansprüche auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen bzw. (b) auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsvertreters des Reiseveranstalters beruhen. In diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren nach den gesetzlichen Regelungen Die Verjährungsfrist beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein Die Abtretung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reisender oder Reiseteilnehmer ist ausgeschlossen, es sei denn, der Abtretungsempfänger hat durch gesonderte Unterschrift bei der Buchung erklärt, auch für die vertraglichen Verpflichtungen derjenigen Personen selbst einzustehen, die die Rechte an ihn abgetreten haben. 12. Allgemeine Bestimmungen 12.1 Der Reisende hat bei dem im Wege des Fernabsatzes geschlossenen Reisevertrag gemäß 312 Abs. 2 Nr. 4 a, 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht Die dem Reiseveranstalter zur Vertragsdurchführung zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden nach den in Deutschland geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet und genutzt Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen Die Anwendung deutschen Rechts auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter wird vereinbart. Soweit bei Klagen des Reisenden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalter dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden, ausschließlich deutsches Recht Anwendung Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Recht oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart Die vorstehenden Bestimmungen über die Rechtswahl und den Gerichtsstand gelten nicht a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zu Gunsten des Reisenden ergibt oder b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedsstaat der EU, denen der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind als die Regelungen in diesen Reisebedingungen oder die anwendbaren deutschen Vorschriften Reiseveranstalter: Movie Park Germany Services GmbH Warner-Allee 1, Bottrop-Kirchhellen Tel: + 49 (0) Fax: + 49 (0) info@movieparkholidays.de Handelsregister HRB 4919; Amtsgericht Gelsenkirchen Geschäftsführung: Wouter Dekkers Ust.-IdNr.: DE

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