Teilegutachten MURD-TG/N9

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1 Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller : VW Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 37 Lochkreis (mm)/lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten loch Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum VZ 027 VZ 027 ohne 57, /01 VZ 027 VZ 027 ohne 57, /01 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VW Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 25,5 mm, für Typ : 1K; 1T; 2K; 3B; 1KP; 3BG; 2KN; 1KM; 3C Zubehör : Serie Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 35 mm, Durchm. 25,5 mm, für Typ : 7M Zubehör : Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1K; 1KM; 1KP; 1T; 2K; 2KN; 3B; 3BG; 3C 170 Nm für Typ : 7M Verkaufsbezeichnung: CADDY 2K e1*2001/116*0252* /55R B; 24C; 24D; 5GG 10B; 11G; 11H; 11K; 2KN L /55R B; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 724; 73C; 74A; 74D Verkaufsbezeichnung: GOLF 1K e1*2001/116*0242* /55R P; 24C; 24D nur Limousine 215/55R B; 22F; 24C; 24D Allradantrieb; nur 225/50R B; 22F; 24C; 24D Limousine 245/45R F; 24D; 57F; 682 Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 724; 73C; 74D; 76U 1KP e1*2001/116*0304* /55R P; 24C; 24M Frontantrieb; 215/55R B; 22F; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 225/50R B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K; 245/45R F; 24D; 57F; ; 73C; 74D; 76U

2 Seite: 2 von 6 Verkaufsbezeichnung: JETTA 1KM e1*2001/116*0328* /55R B; 21N; 22H; 22L; 24C; Frontantrieb; 24M 10B; 11G; 11H; 11K; 215/55R B; 21J; 22F; 22L; 24C; 12A; 51A; 573; 71K; 24M 724; 73C; 74A; 74D; 225/50R B; 21J; 22F; 22L; 24C; 76U 24D 245/45R F; 22L; 24D; 57F; 682 Verkaufsbezeichnung: PASSAT 3C e1*2001/116*0307* /55R M; 22Q; 24J; 24M nur Kombi 215/55R M; 22Q; 24J; 24M Frontantrieb; nur 225/50R P; 22L; 22Q; 24J; 24M Limousine 235/50R P; 22H; 22L; 22Q; 24C; Frontantrieb; 24D 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R P; 22L; 22Q; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 724; 73C; 74D; 76U Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT 3B e1*95/54*0043*.., /55R B; 24J Kombi; Limousine; e1*98/14d0043*.., 225/50R B; 24C; 24M; 57T Frontantrieb; e1*98/14*0043*.. 245/45R B; 22F; 24D; 57F; B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 724; 73C; 74D 3B e1*95/54*0043*.., /55R B Kombi; Limousine; e1*98/14d0043*.., 225/50R B; 24J; 367 Allradantrieb; e1*98/14*0043*.. 10B; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 724; 73C; 74D 3BG e1*2001/116*0157*.., e1*98/14*0157* /55R B; 10S; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 573; 71K; 724; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN 7M e1*93/81*0023*.., /55R16 VDO; 22B; 24J; 24M nur bis e1*95/54*0023*.., 215/55R B; 24J; 24M e1*98/14*0023*11; e1*98/14*0023*.. 225/50R16 VDP; 21B; 22B; 24D; 24J Frontantrieb; 225/50R16-92 VDN; 21B; 22B; 24D; 24J 10B; 11G; 11H; 11K; 245/45R B; 24D; 57F; A; 51A; 71K; 724; 73C; 74A

3 Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: VW SHARAN 7M e1*2001/116*0023*.., /55R16 93 nicht Allradantrieb; 21B; ab e1*98/14*0023*12; e1*98/14*0023*.. 22L; 24J; 24M; 5HA; 51J 10B; 11G; 11H; 11K; 205/55R B; 22L; 24J; 24M; 5HI; 12A; 51A; 573; 71K; 51J 724; 73C; 74A /55R16 93 nicht Allradantrieb; 21B; 22B; 22L; 24J; 24M; 5HA 215/55R B; 22B; 22L; 24J; 24M 225/50R16 21B; 22B; 22L; 24C; 24D; 53S 245/45R16 94 nicht Allradantrieb; 22B; 22L; 24D; 5HI; 57F; /55R B; 22L; 24J; 24M; 5HI; 51J; 52J Verkaufsbezeichnung: VW TOURAN 1T e1*2001/116*0211* /55R C; 24D; 5GG 10B; 11G; 11H; 11K; 205/55R C; 24D 12A; 51A; 71K; 724; 215/55R C; 24D 73C; 74D 225/50R C; 24D Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

4 Seite: 4 von 6 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung der Reifengrößen ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.

5 Seite: 5 von 6 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nicht zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig. 57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R16 Hinterachse: 225/50R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1300kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. 682) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/50R16 Hinterachse: 245/45R16 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 724) Es dürfen nur die vom Radhersteller vorgesehenen und mitgelieferten Ventile verwendet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile verwendet werden. 76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260 kg ist.bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und gegebenenfalls das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern.

6 Seite: 6 von 6 VDO) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: Hersteller: Typ: BRIDGESTONE S-02(ZR) zul. Achslast bis 1240 kg CONTINENTAL alle ZR(Sommerbereifung) zul. Achslast bis 1230 kg DUNLOP SP Sport 2020 zul. Achslast bis1300 kg MICHELIN MXV3A, MXM, CX-KA zul. Achslast bis 1330 kg PIRELLI P4000 zul. Achslast bis 1230 kg Die Verwendung o. g. Reifenfabrikate ist nur zulässig, wenn die Reifentragfähigkeit ausreichend für die zulässige Achslast ist. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. VDP) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: Hersteller: Typ: BRIDGESTONE ER 30, S-02 zul. Achslast bis 1260 kg CONTINENTAL alle ZR (Sommerbereifung) zul. Achslast bis 1230 kg DUNLOP SP Sport 2000 (ZR) bzw (ZR) zul. Achslast bis 1330 kg FULDA Y 3000 zul. Achslast bis 1270 kg GOODYEAR EAGLE GSD +,EAGLE F1 zul. Achslast bis 1330 kg KLEBER C 501 Z, DR 502 Z zul. Achslast bis 1230 kg MICHELIN MXM, MXX3 zul. Achslast bis 1230 kg PIRELLI P6000, PZERO UNIROYAL alle ZR (Sommerbereifung) zul. Achslast bis 1230 kg Die Verwendung o. g. Reifenfabrikate ist nur zulässig, wenn die Reifentragfähigkeit ausreichend für die zulässige Achslast ist. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.

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