Mittelfränkischer Schulanzeiger

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1 Mittelfränkischer Schulanzeiger B 1161 Amtliche Mitteilungen der Regierung von Mittelfranken 76. Jahrgang Ansbach, Januar 2008 Nr. 1 Seite Inhalt Impulse 2 NESSI-Lab ein Projekt zur naturwissenschaftlichen Grundbildung Stellenausschreibungen 4 Freie und demnächst freiwerdende Beförderungsstellen an öffentlichen Förderschulen 7 Freie und demnächst freiwerdende Beförderungsstellen an öffentlichen Volksschulen 8 Ausschreibung einer Stelle in der Fachberatung für das Fach Englisch an Hauptschulen im Bereich der Staatlichen Schulämter in der Stadt Fürth und im Landkreis Fürth 9 Besetzung von Lehrerstellen an Volksschulen in Mittelfranken unter Beteiligung der Schulleitung Prüfungen 11 Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) 2008; Kolloquium 12 Anstellungsprüfung 2008 (II. Lehramtsprüfung) der Fachlehrer; Schriftliche Prüfung 13 Zweite Prüfung der Förderlehrer (Anstellungsprüfung) 2008; Schriftliche Prüfung 13 Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen und Anstellungsprüfungen für Fachlehrer und Förderlehrer 2008; Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen Weitere Informationen 14 Versetzungen und Überweisungen (Einstellungen) in einen anderen Regierungsbezirk zum Schuljahr 2008/ Wechsel des Schulamtsbezirks - Versetzungen an Volksschulen und an Förderschulen innerhalb des Regierungsbezirks Mittelfranken für das Schuljahr 2008/ Neueinstellungen von Prüflingen und Wartelistenbewerbern an Volksschulen und an Förderschulen (einschließlich der Lehrkräfte auf befristeten Arbeitsvertrag) innerhalb des Regierungsbezirks Mittelfranken für das Schuljahr 2008/2009

2 Seite 2 Mittelfränkischer Schulanzeiger Nr. 1/2008 Impulse NESSI-Lab ein Projekt zur naturwissenschaftlichen Grundbildung Das NESSI-Lab NESSI-Lab steht für Nürnberg-Erlanger-Schüler- und Schülerinnen-Labor und kennzeichnet damit bereits die primäre Absicht dieses Projektes: Es ist ein Schülerlabor. Aber eines, das mehr ist als viele andere. Die Naturwissenschaften, und insbesondere die Chemie, liegen in der Beliebtheitsskala der Schülerinnen und Schüler auf einem der letzten Plätze; Maßnahmen zur Verbesserung sind also dringend notwendig. Eine Maßnahme ist die Stärkung des naturwissenschaftlichen, experimentellen Unterrichts mit Schüleraktivitäten im Bereich des Experimentierens, denn das Experiment nimmt unbestritten die zentrale Rolle im Chemieunterricht ein, trägt es doch wesentlich zur Ausprägung von Sachkompetenz, Methodenkompetenz und Sozialkompetenz der Lernenden bei. Dabei ist es aber wichtig, nicht nur für die Schüler Konzepte und Projekte zu entwickeln, sondern insbesondere die drei Säulen der Lehrerbildung - Studium, Referendariat und Fortbildung für Lehrkräfte - in Maßnahmen zur Stärkung des naturwissenschaftlichen Unterrichts zu integrieren. als Schülerlabor Naturwissenschaftliche Grundbildung ist die Fähigkeit, naturwissenschaftliches Wissen anzuwenden, naturwissenschaftliche Fragen zu erkennen und aus Belegen Schlussfolgerungen zu ziehen, um Entscheidungen zu verstehen und zu treffen, die die natürliche Welt und die durch menschliches Handeln an ihr vorgenommenen Veränderungen betreffen. (OECD) Dieses Zitat definiert treffend den Begriff der naturwissenschaftlichen Grundbildung und offenbart gleichzeitig eine große Lücke zwischen Forderung und Realität. Die oben angesprochene Fähigkeit ist zumeist unterentwickelt oder gar nicht vorhanden. Nicht vorhandenes Wissen kann nicht angewendet werden, und dies führt dazu, Entscheidungen falsch zu treffen. Damit einhergehend wird auch jegliches Interesse an Naturwissenschaften wie z. B. Chemie verhindert. Es zeigt sich jedoch, dass Kinder bereits im Vorschulalter an den Dingen ihrer Umgebung Anteil nehmen und versuchen, die Zusammenhänge ihres Umfelds zu ergründen. Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass sogar schon bei Drei- bis Fünfjährigen die entwicklungspsychologischen Voraussetzungen für einen Zugang zu naturwissenschaftlichen Phänomenen angelegt sind. Diesem nachweisbaren Interesse der Kinder kommt das bisherige Bildungsangebot aber nicht nach. (Lück) An dieser Stelle möchte das NESSI-Lab ansetzen und für Grundschulkinder (und später auch für höhere Klassen) leicht durchführbare, leicht begreifbare und leicht in Schulen nachzumachende und trotzdem spannende Experimente anbieten. Den Schülern und Schülerinnen wird im NESSI-Lab ein Tag voller Experimente mit Betreuung in kleinen Gruppen geboten. Ziel ist eine Motivations- und Interessenssteigerung für die Naturwissenschaften sowie eine Grundlagenbildung für naturwissenschaftliches Verständnis, um Fehlvorstellungen, die durch die Alltagssprache oft angelegt werden, vorzubeugen.

3 Mittelfränkischer Schulanzeiger Nr. 1/2008 Seite 3 Bei keinem Schüler in der untersuchten Gruppe konnte später korrigiert werden, was in den unteren Klassen versäumt wurde. (Stern nach Kahl), so der Tenor einer Langzeitstudie von Elsbeth Stern in Bayern. als Lehrangebot an der Universität Dem Lehrer oder der Lehrerin an den Primarschulen die Schuld zuzuweisen, wäre jedoch fatal. Ein Lehrer, der selbst keine naturwissenschaftliche Ausbildung genossen hat, wird sich schwer tun, seinen Schülern naturwissenschaftliche Grundlagen zu vermitteln. Um dem entgegen zu wirken, ist das NESSI-Lab für Studenten des Lehramtes mit Unterrichtsfach oder Didaktikfach Chemie eine verpflichtende Lehrveranstaltung im Rahmen der universitären Ausbildung. Aber nicht nur den Chemikern unter den angehenden Lehrkräften steht das NESSI-Lab offen, sondern auch allen anderen, die Interesse und Bereitschaft mitbringen, den Unterricht in der Grundschule naturwissenschaftlicher zu gestalten. Der Vorteil ist deutlich erkennbar: Es können besonders im Hinblick auf schülerzentriertes Experimentieren erste Erfahrungen beim Umgang mit Schulkindern gesammelt werden. Besonders vorteilhaft ist dabei die intensive Übung durch die Betreuung von Kleingruppen, die es so in der späteren Lehrpraxis wohl nicht mehr geben wird. Es wird weiterhin geübt, fachwissenschaftliche Inhalte und Konzepte auf ein angemessenes Maß zu reduzieren, ohne dabei zu verfälschen oder Wesentliches zu verschweigen, nur weil es etwas schwieriger ist. als Fortbildungsangebot für Referendare und Lehrkräfte Für Studierende der Naturwissenschaften in Nürnberg ist der Besuch des NESSI-Lab verpflichtend. Um aber auch den Referendaren, die keine Gelegenheit hatten, eine derartige innovative Lehrveranstaltung zu besuchen, die Experimente des NESSI-Lab und deren Anwendung zu vermitteln, wurde im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung der Seminartag verschiedener Seminare aus Mittel- und Oberfranken zu einem NESSI -Tag. Den Referendaren und Referendarinnen werden dabei die gleichen Inhalte und Experimente geboten, welche die bereits im Schuldienst befindlichen Lehrkräfte in den Fortbildungsveranstaltungen auch vermittelt bekommen. Ein Vorteil für die Referendare, da die Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung Voraussetzung für eine Anmeldung mit einer Schulklasse im NESSI-Lab ist. Prof. Dr. Andreas Kometz, Michael Urbanger; Didaktik der Chemie, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Literatur: [1] OECD, 1999, S. 60 [2] Lück, G.: Experimente schon im Kindergarten. In: Pressedienst-Forschung der Universität Bielefeld, Nr [3] Kahl, R.: Was Hänschen nicht lernt In: DIE ZEIT, Nr. 15, 2003

4 Seite 4 Mittelfränkischer Schulanzeiger Nr. 1/2008 Stellenausschreibungen Freie und demnächst freiwerdende Beförderungsstellen an öffentlichen Förderschulen Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Jean-Paul-Platz Nürnberg Schulnummer SVE tatsächl. Schülerzahl Planstelle BesGr. Sonderschulkonrektorin/ Sonderschulkonrektor als weitere/r Stellvertreter/in des Schulleiters A 14 Die Schule umfasst an einem Standort alle Bereiche eines Sonderpädagogischen Förderzentrums. Eine wichtige Aufgabe wird in der Kooperation mit den Grund- und Hauptschulen und außerschulischen Institutionen gesehen. In besonderer Weise bemüht sich die Schule um die Entwicklung von wirkungsvollen Konzepten für die Sonderpädagogischen Diagnose- und Werkstattklassen und die berufliche Eingliederung der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Voraussetzung: Qualifikation für das Lehramt an Sonderschulen für die Fachrichtungen Lernbehindertenpädagogik, Verhaltensgestörtenpädagogik oder Sprachbehindertenpädagogik Erwartet werden weiterhin: Erfahrungen in den Bereichen Beratung und Mobiler Sonderpädagogischer Dienst Erfahrungen in der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich der sozialen und emotionalen Entwicklung langjährige Erfahrung in der Arbeit der Diagnose- und Werkstattklassen an Sonderpädagogischen Förderzentren Otto-Lilienthal-Schule Sonderpäd. Förderzentrum Fürth-Nord Flugplatzstraße Fürth SVE Sonderschulkonrektorin/ Sonderschulkonrektor als weitere/r Stellvertreter/in des Schulleiters A 14 Die Otto-Lilienthal-Schule weist alle Bereiche eines sonderpädagogischen Förderzentrums auf. In Kooperation mit dem SFZ Fürth-Süd werden alle sonderpädagogischen Aufgaben in der Stadt Fürth wahrgenommen. Einen besonderen Schwerpunkt sieht die Schule derzeit in der Weiterentwicklung ihres Angebotes einer offenen Ganztagsschule. Im Rahmen der weiteren Schulentwicklung ist auch die Intensivierung der Kooperation mit vorschulischen Einrichtungen sowie mit Grund- und Hauptschulen ein besonderes Anliegen der Schule. Voraussetzung: Qualifikation für das Lehramt an Sonderschulen für die Fachrichtungen Lernbehindertenpädagogik, Verhaltensgestörtenpädagogik oder Sprachbehindertenpädagogik Erwartet werden weiterhin: Erfahrung in der Arbeit mit Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich emotionale und soziale Entwicklung Erfahrungen in der Kooperation mit Grund- und Hauptschulen sowie Partnereinrichtungen der Jugendhilfe Erfahrung, fachliche Kompetenz und Organisationsgeschick zur Koordination des Vorschul- und DFK-Bereiches der Schule

5 Mittelfränkischer Schulanzeiger Nr. 1/2008 Seite 5 Sonderpädagogisches Förderzentrum Daschstraße Lauf SVE Sonderschulkonrektorin/ Sonderschulkonrektor als ständige/r Stellvertreter/in des Schulleiters A 14 + AZ Das voll ausgebaute Sonderpädagogische Förderzentrum Lauf mit derzeit drei SVE-Gruppen hat eine Außenstelle in Hersbruck mit den Klassen 1 bis 6. In Kooperation mit dem SFZ Altdorf nimmt die Schule die sonderpädagogischen Aufgaben im Landkreis Nürnberger Land wahr. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung der Kindergärten und der Grund- und Hauptschulen durch MSD und MSH. Im Landkreis Nürnberger Land arbeiten mehrere Institutionen und Einrichtungen, die sich der Förderung oder Integration behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder widmen. Eine fachlich kompetente und selbstbewusste Kooperation mit diesen Einrichtungen ist deshalb unerlässlich. Voraussetzung: Qualifikation für das Lehramt an Sonderschulen der Fachrichtung Lernbehinderten-, Verhaltensgestörten- oder Sprachbehindertenpädagogik Erwartet werden weiterhin: Erfahrungen bei der Mitarbeit in der Leitung eines Sonderpädagogischen Förderzentrums Bereitschaft und Fähigkeit zur Gestaltung der stufen- und schulortübergreifenden Zusammenarbeit innerhalb der Schule Zur Beachtung: 1. Es wird erwartet, dass die Schulleiterinnen/Schulleiter und Schulleiterstellvertreterinnen/Schulleiterstellvertreter auch für schulhausübergreifende Aufgaben im Förderschulbereich innerhalb des Regierungsbezirkes zur Verfügung stehen. 2. Auf die mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke (KMBek vom 15. März 2006 Nr. IV.6 5 P , KWMBl I Nr. 6/2006, Seite 74) wird hingewiesen. 3. Es muss mit der Möglichkeit gerechnet werden, dass Beförderungsstellen aus dienstlichen Gründen besetzt werden bzw. dass Stellen infolge schulorganisatorischer Gründe oder wegen Rückgangs der Schülerzahlen nicht mehr besetzt werden bzw. die Schülerzahl eine andere Bewertung der Beförderungsstelle erforderlich macht. 4. Es wird darauf hingewiesen, dass die durch die Inanspruchnahme von Altersteilzeit durch Funktionsinhaber eintretende Stellensperre auf alle neu zu besetzenden Ämter gleicher Wertigkeit und gleicher Funktion verteilt werden muss, unabhängig davon, ob im konkreten Fall der Vorgänger Altersteilzeit beansprucht hatte. Die Wartezeit bis zur Beförderung wird sich dadurch in der Regel über die gesetzliche Wiederbesetzungssperre hinaus verlängern. 5. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beförderung grundsätzlich erst möglich ist, wenn eine entsprechende Planstelle zur Verfügung steht. 6. Es wird erwartet, dass die Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

6 Seite 6 Mittelfränkischer Schulanzeiger Nr. 1/ Umzugskostenvergütung nach dem Bayer. Umzugskostengesetzes (BayUKG) kann nur gewährt werden, wenn die Gewährung der Umzugskostenvergütung vor Durchführung des Umzugs schriftlich zugesagt worden ist. Den Bewerberinnen/Bewerbern wird empfohlen, sich vor Abgabe der Bewerbung über die bei den ausgeschriebenen Schulstellen vorliegenden Wohnungsverhältnisse zu erkundigen. 8. Die ausgeschriebenen Funktionsstellen sind teilzeitfähig. Eine Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit ist bei Schulleiterinnen/Schulleitern (nur) um bis zu vier Wochenstunden (bzw. drei Wochenstunden, falls in der Ausgleichsphase des verpflichtenden Arbeitszeitkontos), bei Schulleiterstellvertreterinnen/Schulleiterstellvertretern (nur) um bis zu sechs Wochenstunden (bzw. fünf Wochenstunden, falls in der Ausgleichsphase des verpflichtenden Arbeitszeitkontos) möglich. Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte mit einer umfangreicheren Ermäßigung ihrer Unterrichtspflichtzeit im Falle einer erfolgreichen Bewerbung einen Antrag auf Beendigung ihrer Teilzeitbeschäftigung oder einen entsprechend geänderten Antrag auf Teilzeitbeschäftigung stellen müssen. 9. Die Stellen sind für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 10. Die Regierung von Mittelfranken strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsfunktionen an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz - BayGlG -). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). 11. Gemäß Nr. 3.2 der Beförderungsrichtlinien vom 15. März 2006 ist die Berücksichtigung der Bewerbung einer Lehrkraft um eine Funktion in der Schulleitung (Schulleiterin/Schulleiter, ständige/r Vertreterin/Vertreter und weitere/r Vertreterin/Vertreter der Schulleitung) ausgeschlossen, wenn ein Angehöriger im Sinne des Art. 20 Abs. 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz an der betreffenden Schule tätig ist. Dazu ist folgende Erklärung abzugeben: Unter Bezugnahme auf Nr. 3.2 der Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke (KWMBl I Nr. 6/2006, Seite 74) erkläre ich, dass keines der in Art. 20 Abs. 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz genannten Verwandtschaftsverhältnisse meiner Versetzung bzw. Bewerbung entgegensteht. Dies gilt nicht, wenn die/der Angehörige sich für den Fall der Auswahl der Bewerberin/des Bewerbers, zu dem die Angehörigeneigenschaft besteht, mit der Wegversetzung von der Schule einverstanden erklärt hat und die Wegversetzung möglich ist. 12. Vorlagetermine: Bewerberinnen/Bewerber reichen ihre Bewerbung bei der für sie zuständigen Schulleitung bis 8. Februar 2008 ein. Die Schulleitungen leiten die Bewerbungen zusammen mit einer Stellungnahme bis spätestens 15. Februar 2008 an die Regierung von Mittelfranken weiter. E. Hirschmann, Bereichsleiterin

7 Mittelfränkischer Schulanzeiger Nr. 1/2008 Seite 7 Freie und demnächst freiwerdende Beförderungsstellen an öffentlichen Volksschulen Staatliches Schulamt und Schule Schulnummer Gliederung bzw. Schulstufe Schülerzahl Planstelle BesGr. Bemerkungen Staatliches Schulamt im Landkreis Nürnberger Land Hersbruck, Grete-Schickedanz- Grundschule 6843 Grundschule 453 Rektorin/ Rektor Voraussetzung: Lehramt Grundschule, für Bewerberinnen/Bewerber mit dem "Lehramt an Volksschulen" aktuelle und langjährige Erfahrungen in der Grundschule. A 14 Zur Beachtung: 1. Auf die mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in Kraft getretenen Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke (KMBek vom 15. März 2006 Nr. IV.6 5 P , KWMBl I Nr. 6/2006, Seite 74) wird hingewiesen. 2. a) Es muss mit der Möglichkeit gerechnet werden, dass Beförderungsstellen aus dienstlichen Gründen besetzt werden bzw. dass Stellen infolge schulorganisatorischer Gründe oder wegen Rückgangs der Schülerzahlen nicht mehr besetzt werden bzw. die Schülerzahl eine andere Bewertung der Beförderungsstelle erforderlich macht. b) Es wird darauf hingewiesen, dass die durch die Inanspruchnahme von Altersteilzeit durch Funktionsinhaber eintretende Stellensperre auf alle neu zu besetzenden Ämter gleicher Wertigkeit und gleicher Funktion verteilt werden muss, unabhängig davon, ob im konkreten Fall die Vorgängerin/der Vorgänger Altersteilzeit beansprucht hatte. Die Wartezeit bis zur Beförderung wird sich dadurch in der Regel über die gesetzliche Wiederbesetzungssperre hinaus verlängern. c) Es ist zu beachten, dass ein Lehrerwechsel im Volksschulbereich während des Schuljahres nach Möglichkeit vermieden werden soll. Versetzungen auf Funktionsstellen werden deshalb so weit wie möglich mit Wirkung vom Schuljahresbeginn vorgenommen. d) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Beförderung grundsätzlich erst möglich ist, wenn eine entsprechende Planstelle zur Verfügung steht. 3. Es wird erwartet, dass die Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird. 4. Umzugskostenvergütung nach dem Bayer. Umzugskostengesetzes (BayUKG) kann nur gewährt werden, wenn die Gewährung der Umzugskostenvergütung vor Durchführung des Umzugs schriftlich zugesagt worden ist. Den Bewerberinnen/Bewerbern wird empfohlen, sich vor Abgabe der Bewerbung über die bei den ausgeschriebenen Schulstellen vorliegenden Wohnungsverhältnisse zu erkundigen. 5. Die ausgeschriebene Funktionsstelle ist teilzeitfähig. Eine Ermäßigung der Unterrichtspflichtzeit ist bei Schulleiterinnen/Schulleitern (nur) um bis zu vier Wochenstunden (bzw. drei Wochenstunden, falls in der Ausgleichsphase des verpflichtenden Arbeitszeitkontos) möglich. Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass Lehrkräfte mit einer umfangreicheren Ermäßigung ihrer Unterrichtspflichtzeit im Falle einer erfolgreichen Bewerbung einen Antrag auf Beendigung ihrer Teilzeitbeschäftigung oder einen entsprechend geänderten Antrag auf Teilzeitbeschäftigung stellen müssen.

8 Seite 8 Mittelfränkischer Schulanzeiger Nr. 1/ Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. 7. Die Regierung von Mittelfranken strebt eine Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsfunktionen an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 2 Abs. 1, Art. 7 Abs. 3 Bayerisches Gleichstellungsgesetz - BayGlG -). Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). 8. Gemäß Nr. 3.2 der Beförderungsrichtlinien vom 15. März 2006 ist die Berücksichtigung der Bewerbung einer Lehrkraft um eine Funktion in der Schulleitung (Schulleiterin/Schulleiter, ständige/r Vertreterin/Vertreter und weitere/r Vertreterin/Vertreter der Schulleitung) ausgeschlossen, wenn eine Angehörige/ein Angehöriger im Sinne des Art. 20 Abs. 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz an der betreffenden Schule tätig ist. Dazu ist folgende Erklärung abzugeben: Unter Bezugnahme auf Nr. 3.2 der Richtlinien für die Beförderung von Lehrern, Sonderschullehrern, Fachlehrern und Förderlehrern an Volksschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke (KWMBl I Nr. 6/2006, Seite 74) erkläre ich, dass keines der in Art. 20 Abs. 5 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz genannten Verwandtschaftsverhältnisse meiner Versetzung bzw. Bewerbung entgegensteht. Dies gilt nicht, wenn die/der Angehörige sich für den Fall der Auswahl der Bewerberin/des Bewerbers, zu dem die Angehörigeneigenschaft besteht, mit der Wegversetzung von der Schule einverstanden erklärt hat u n d die Wegversetzung möglich ist. 9. Vorlagetermine: a) Bewerberinnen/Bewerber reichen ihre Bewerbung bei dem für sie zuständigen Staatlichen Schulamt ein bis: 25. Januar 2008 b) Das Staatliche Schulamt leitet die Bewerbung an das für die ausgeschriebene Schulstelle zuständige Staatliche Schulamt weiter bis: 1. Februar 2008 c) Termin bei der Regierung mit Formblatt (Sammelvorlage) oder Fehlanzeige durch das für die ausgeschriebene Stelle zuständige Staatliche Schulamt: 12. Februar 2008 E. Hirschmann, Bereichsleiterin Ausschreibung einer Stelle in der Fachberatung für das Fach Englisch an Hauptschulen im Bereich der Staatlichen Schulämter in der Stadt Fürth und im Landkreis Fürth vom 18. Dezember 2007 Gz /07 Im Bereich des Staatlichen Schulamts im Landkreis Fürth ist ab dem Schuljahr 2008/ 09 die Stelle einer Fachberaterin/eines Fachberaters für das Fach Englisch an Hauptschulen - befristet auf die Dauer von drei Jahren - zu besetzen. Die Stelle wird hiermit zur allgemeinen Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Lehrerinnen/Lehrer bewerben, die die Eignung im Fach Englisch nachweisen können. Vorausgesetzt wird dabei die Qualifikation auf der Basis der 1. und 2. Phase der Lehrerausbildung. Bei Lehrerinnen/Lehrern, die die neue Lehrerbildung (Lehramt Hauptschule) durchlaufen haben, wird Englisch als nicht vertieft studiertes Fach vorausgesetzt. Vorausgesetzt wird außerdem eine mehrjährige unterrichtspraktische Erfahrung im Bereich des Englischunterrichts in der Hauptschule. Zum Aufgabenbereich gehören unter anderem die Organisation von lokalen Fortbildungsveranstaltungen und die aktive Mitarbeit (u. a. Lehrgangsleitung, Referententätigkeit) im Arbeitskreis der Fachberater für Englisch an Hauptschulen in Mittelfranken.

9 Mittelfränkischer Schulanzeiger Nr. 1/2008 Seite 9 Es wird darauf hingewiesen, dass der Dienstsitz an einer Schule im Bereich des Staatlichen Schulamts im Landkreis Fürth liegen muss. Bei Bewerbungen von außerhalb wird die Bereitschaft vorausgesetzt, den Dienstsitz an eine Schule innerhalb des Dienstbereichs zu verlegen. Die Fachberaterin/Der Fachberater erhält für diese Tätigkeit Anrechnungsstunden im Rahmen des bestehenden Stundenpools gemäß Ziff. 3.3 der Bekanntmachung über die Unterrichtspflichtzeit der Lehrer und Fachlehrer an Grund- und Hauptschulen vom (KWMBl I S. 136), zuletzt geändert durch KMBek vom (KWMBl I S. 184). Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet; schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG). Die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung ist gegeben. Bewerbungen sind auf dem Dienstweg bis 8. Februar 2008 bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt Fürth und im Landkreis Fürth einzureichen. Termin für die Sammelvorlage der Gesuche bei der Regierung von Mittelfranken ist der 15. Februar E. Hirschmann, Bereichsleiterin Besetzung von Lehrerstellen an Volksschulen in Mittelfranken unter Beteiligung der Schulleitung vom 17. Dezember 2007 Gz /08 Der Bayerische Ministerrat hat am zur Thematik Innovationen im Schulbereich eine Reihe von Maßnahmen beschlossen. Dazu zählt auch die Besetzung von Lehrerstellen an Volksschulen unter Beteiligung der Schulleitung. Hierdurch sollen die Möglichkeiten zur Gestaltung des Schulprofils verbessert werden. Das in den letzten Jahren erprobte Verfahren wird im Regierungsbezirk Mittelfranken auch für das Schuljahr 2008/09 durchgeführt. Dabei gilt folgendes Verfahren: 1. Schulamt und Schulleitung prüfen, ob an der Schule zum Schuljahr 2008/09 ein gesicherter Lehrerbedarf besteht. Dies wird in der Regel dann der Fall sein, wenn, bei stabiler Klassenzahl, eine (sichere) Ruhestandsversetzung oder (genehmigte) Elternzeit bzw. sonstige Beurlaubungen zu Beginn des Schuljahres nachweislich vorliegen. 2. Die Schulleitung erarbeitet eine Beschreibung der zu besetzenden Stelle (Formblatt Erfassung einer freien Schulstelle ) und legt den Entwurf über das Staatliche Schulamt der Regierung zur Ausschreibung im Mittelfränkischen Schulanzeiger vor. Das Formblatt ist bei den Staatlichen Schulämtern erhältlich. Die Ausschreibung muss das konkrete Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Stelle enthalten (vor allem: gewünschte Qualifikationen, vorgesehene Aufgaben, Einsatzbereiche, Angaben zum voraussichtlichen Stundenumfang). Beispiele für das Anforderungsprofil: Englisch an GS, Lehrbefähigung für Sport (Schwimmen), Religion (kath.), Vorrang hat Sport oder Gute EDV-Kenntnisse, Multimedia-Einsatz, Übernahme der Systembetreuung Die an der ausgeschriebenen Stelle interessierten Lehrkräfte richten ihre Bewerbung mit dem Formblatt Bewerbung um eine im Mittelfränkischen Schulanzeiger ausgeschriebene Lehrerstelle (nicht Beförderungsstelle) mit allen erforderlichen Angaben, zusammen mit einer Stellungnahme der Schulleiterin/des Schulleiters der derzeitigen Einsatzschule, an das eigene Schulamt. Formblätter für Bewerberinnen und Bewerber sind im Internet unter der Adresse

10 Seite 10 Mittelfränkischer Schulanzeiger Nr. 1/2008 (Schule und Bildung Schulpersonal Beamte an Volks- und Förderschulen Formulare, Vordrucke und Merkblätter) oder bei den Staatlichen Schulämtern erhältlich. Bei Bewerbung auf mehrere Stellen, ggf. mit mehreren Zielschulämtern, ist jeweils ein eigener Antrag auszufüllen. 4. Das Schulamt der Bewerberin/des Bewerbers leitet die Bewerbung mit einer Stellungnahme an das für die angestrebte Stelle zuständige Schulamt (Zielschulamt) weiter. Stehen zwingende dienstliche Gründe gegen eine Versetzung, unterbleibt eine Weiterleitung. Die Bewerberin/Der Bewerber ist davon zu verständigen. 5. Das Zielschulamt übergibt alle eingegangenen Bewerbungen der entsprechenden Schulleitung. Diese erarbeitet einen Besetzungsvorschlag. Wesentliches Kriterium für eine Reihung ist die bestmögliche Abdeckung des in der Stellenausschreibung definierten Anforderungsprofils der Stelle. Eine nachträgliche Abänderung des Stellenprofils ist daher nicht möglich. Bei vergleichbarer Eignung haben Lehrkräfte, die ihre Bewerbung mit Familienzusammenführung begründen, Vorrang. Die Schulleitung trägt in jede Bewerbung die festgelegte Platzziffer ein und gibt die nach Rangfolge sortierten Bewerbungen dem Staatlichen Schulamt zurück. Der Schulleitung wird empfohlen, mit den Bewerberinnen/Bewerbern Kontakt aufzunehmen und sich im Gespräch mit den in Frage kommenden Lehrkräften ein abschließendes Bild zu machen. Eine Zuoder Absage wird hierbei nicht erteilt. Die Schulleitung wird gebeten, in diesem Fall die Reise gemäß den VV zu Art. 1 BayRKG zum Vorstellungsgespräch anzuordnen. Diese Vorstellungsgespräche im Sinne von Auswahlgesprächen finden bei Bedarf mit den auf Grund der Bewerberlage geeignetsten Bewerberinnen/Bewerbern auf Einladung der für die Stelle zuständigen Schulleitung statt. Fahrtkostenerstattung (2. Klasse) bzw. Wegstreckenentschädi- gung wird zugesagt. Bei Benutzung des privateigenen Pkws werden pro gefahrenen Kilometer 0,15 gezahlt. Die entsprechende Abrechnung ist zusammen mit dem Einladungsschreiben beim Landesamt für Finanzen, Dienststelle Ansbach, Karlstr. 8, Ansbach, einzureichen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Bewerberin/der Bewerber zum Zwecke eines Informationsbesuchs keine Fahrtkostenerstattung bzw. Wegstreckenentschädigung geltend machen kann. 6. Das Staatliche Schulamt überprüft den eingehenden Besetzungsvorschlag der Schulleitung. Ist für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle eine schulamtsinterne Versetzung notwendig, entscheidet das Staatliche Schulamt in eigener Verantwortung und verständigt die Bewerberinnen/Bewerber entsprechend. Über die Versetzung in einen anderen Schulamtsbezirk entscheidet die Regierung von Mittelfranken. 7. Hinweis für Bewerberinnen/Bewerber: Es wird darauf hingewiesen, dass sich auf diese ausgeschriebenen Stellen nur Lehrkräfte bewerben können, die im kommenden Schuljahr sicher zur Dienstleistung in Mittelfranken zur Verfügung stehen. Damit kann die Bewerbung folgender Lehrkräfte nicht berücksichtigt werden: - Lehrkräfte aus anderen Regierungsbezirken und anderen Bundesländern - Prüfungsteilnehmerinnen/ Prüfungsteilnehmer Bewerberinnen/Bewerber aus den Wartelisten - Freie Bewerberinnen/Bewerber Beurlaubte Lehrkräfte können nur dann versetzt werden, wenn sie bereit sind, ihre Beurlaubung so zu beenden, dass der Dienst ab Schuljahresbeginn mit mindestens der Hälfte des Regelstundenmaßes angetreten werden kann.

11 Mittelfränkischer Schulanzeiger Nr. 1/2008 Seite 11 Mit den Bewerbungsunterlagen sind ggf. Nachweise über die in der Stellenausschreibung geforderten Qualifikationen vorzulegen. 8. Hinweis für Schulen und Staatliche Schulämter: Eine Berücksichtigung der vorgesehenen Versetzung im Personalstand der Schule und der Staatlichen Schulämter ist nicht vorzunehmen. Diese erfolgt nach Vollzug der Versetzung durch die Regierung von Mittelfranken. 9. Termine: Antrag auf Ausschreibung der Stellen in der März-Ausgabe 2008 des Mittelfränkischen Schulanzeigers auf dem Dienstweg an die Regierung bis: Abgabe der Bewerbung am eigenen Schulamt bis: Weiterleitung der Bewerbung an das Zielschulamt bis: Weiterleitung der Bewerbung an die betreffende Schulleitung bis: Vorschlag der Schulleitung an das Schulamt bis: Weiterleitung der Bewerbungsunterlagen an die Regierung von Mittelfranken, falls eine schulamtsübergreifende Versetzung notwendig ist, bis: E. Hirschmann, Bereichsleiterin Prüfungen Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) 2008; Kolloquium vom 4. Dezember 2007 Gz /08 Staatliche Schulämter Seminarleitungen Leitungen der Volksschulen Prüfungsteilnehmerinnen/Prüfungsteilnehmer Prüfungstermine: Die Kolloquien finden statt am Dienstag, 1. April 2008 und am Donnerstag, 3. April 2008, jeweils von 07:50 Uhr bis 18:30 Uhr Prüfungsorte: Die Kolloquien werden an drei verschiedenen Orten durchgeführt: Für Prüflinge aus den Schulamtsbezirken Stadt und Landkreis Ansbach, Landkreis Fürth, Landkreis Neustadt a. d. Aisch- Bad Windsheim und Stadt Nürnberg: in der Albrecht-von-Eyb-Volksschule Burgoberbach, Wassertrüdinger Straße 15, Burgoberbach Für Prüflinge aus den Schulamtsbezirken Stadt Fürth, Landkreis Nürnberger Land, Stadt Schwabach, Landkreis Roth und Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen: im Kulturzentrum Forsthaus, Am Schlossberg 1, Treuchtlingen Für Prüflinge aus den Schulamtsbezirken Stadt Erlangen, Landkreis Erlangen-Höchstadt und Stadt Nürnberg: in der Cunz-Reyther-Grundschule Niederndorf, Schulstraße 19, Herzogenaurach-Niederndorf

12 Seite 12 Mittelfränkischer Schulanzeiger Nr. 1/2008 Besondere Hinweise: Den Prüfungsteilnehmerinnen/Prüfungsteilnehmern wird ihr Einzeltermin (gemäß 15 Abs. 2 LPO II) spätestens zwei Wochen vorher über die Staatlichen Schulämter schriftlich bekannt gegeben. Die Ablegung der Prüfung ist Dienstpflicht. Bestehen besondere Hinderungsgründe, so sind sie sofort auf dem Dienstweg mit amtlichen Belegen anzuzeigen. Krankheit kann nur dann als Entschuldigung gelten, wenn sie durch ein amtsärztliches Zeugnis bestätigt ist. Es ist unaufgefordert vorzulegen. Auf 12 LPO II wird aufmerksam gemacht. Das Zeugnis muss auch eine Aussage über den voraussichtlichen Zeitpunkt des Wiedereintritts der Prüfungsfähigkeit enthalten. Die Prüfungsteilnehmerinnen/Prüfungsteilnehmer haben sich an den Prüfungstagen mit Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Wer sich nicht ausweisen kann, läuft Gefahr, von der Prüfung ausgeschlossen zu werden. Auf 9, 12, 13 und 19 LPO II mit den Hinweisen zum Unterschleif, zur Verhinderung, zum Ausschluss wird ausdrücklich hingewiesen. Das Mitführen von Mobilfunktelefonen in den Prüfungsräumen ist nicht gestattet. Anträge gemäß 38 APO (Nachteilsausgleich) sind mit den einschlägigen Nachweisen bis 14. März 2008 dem Prüfungsamt der Regierung von Mittelfranken vorzulegen. Die Reisekostenaufrechnungen können über die normalen vierteljährlichen Sammelanträge geltend gemacht werden. Die Schulleitungen sind verpflichtet, allen Prüfungsteilnehmerinnen/Prüfungsteilnehmern ihrer Schule diesen Schulanzeiger gegen Unterschrift zur Kenntnisnahme zuzuleiten. Der Leiter des Prüfungsamtes bei der Regierung von Mittelfranken M e s t e l, Regierungsschuldirektor Anstellungsprüfung 2008 (II. Lehramtsprüfung) der Fachlehrer; Schriftliche Prüfung vom 4. Dezember 2007 Gz /08 Staatliche Schulämter Seminarleitungen Leitungen der Volksschulen Prüfungsteilnehmerinnen/Prüfungsteilnehmer Prüfungstermin: Die schriftliche Prüfung aus dem Gebiet der Pädagogik ( 18 Abs. 1 FPO II) findet statt am Montag, 17. März 2008, von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr, in der Regierung von Mittelfranken (Schloss, Raum 339), Promenade 27, Ansbach. Besondere Hinweise: Die Prüfungsteilnehmerinnen/Prüfungsteilnehmer werden gebeten, sich anhand eines Personalausweises oder Reisepasses auszuweisen und sich zur Verlosung der Arbeitsplätze am Montag, 17. März 2008, ab 07:15 Uhr am Eingang zum Prüfungslokal einzufinden. Um 08:10 Uhr müssen die Plätze im Prüfungsraum eingenommen sein. Auf 6, 8, 9 und 15 FPO II mit den Hinweisen zum Unterschleif, zur Verhinderung, zum Ausschluss und zur Fertigung der schriftlichen Prüfung wird ausdrücklich hingewiesen. Das Mitführen von eingeschalteten Mobilfunktelefonen in den Prüfungsräumen ist nicht gestattet. Anträge gemäß 38 APO (Nachteilsausgleich) sind mit den einschlägigen Nachweisen bis 28. Februar 2008 dem Prüfungsamt bei der Regierung von Mittelfranken vorzulegen. Die Reisekostenaufrechnungen sind nach Abschluss der Prüfung beim zuständigen Staatlichen Schulamt bis 1. Juli 2008 einzureichen. Die Schulleitungen sind verpflichtet, allen Prüfungsteilnehmerinnen/Prüfungsteilnehmern ihrer Schule diesen Schulanzeiger gegen Unterschrift zur Kenntnisnahme zuzuleiten. Der Leiter des Prüfungsamtes bei der Regierung von Mittelfranken M e s t e l, Regierungsschuldirektor

13 Mittelfränkischer Schulanzeiger Nr. 1/2008 Seite 13 Zweite Prüfung der Förderlehrer (Anstellungsprüfung) 2008; Schriftliche Prüfung vom 4. Dezember 2007 Gz /08 Staatliche Schulämter Seminarleitungen Leitungen der Volksschulen Prüfungsteilnehmerinnen/Prüfungsteilnehmer Prüfungstermine: Gemäß 11 FölPO II sind im schriftlichen Teil der Prüfung zwei Aufsichtsarbeiten zu fertigen. Die erste Aufsichtsarbeit findet statt am Montag, 17. März 2008, von 08:30 Uhr bis 11:00 Uhr, in der Regierung von Mittelfranken (Schloss, Raum 339), Promenade 27, Ansbach und die zweite Aufsichtsarbeit am Dienstag, 18. März 2008, von 08:30 Uhr bis 11:00 Uhr, in der Regierung von Mittelfranken (Schloss, Raum 210), Promenade 27, Ansbach. Besondere Hinweise: Die Prüfungsteilnehmerinnen/Prüfungsteilnehmer werden gebeten, sich anhand eines Personalausweises oder Reisepasses auszuweisen und sich zur Verlosung der Arbeitsplätze am Montag, 17. März 2008, und am Dienstag, 18. März 2008, ab 07:15 Uhr am Eingang zum Prüfungslokal einzufinden. Um 08:10 Uhr müssen die Plätze im Prüfungsraum eingenommen sein. Auf 11, 17 und 18 FölPO II zum Unterschleif, zur Verhinderung, zum Ausschluss und zur Fertigung der schriftlichen Prüfung wird ausdrücklich hingewiesen. Das Mitführen von eingeschalteten Mobilfunktelefonen in den Prüfungsräumen ist nicht gestattet. Anträge gemäß 38 APO (Nachteilsausgleich) sind mit den einschlägigen Nachweisen bis 28. Februar 2008 dem Prüfungsamt bei der Regierung von Mittelfranken vorzulegen. Die Reisekostenaufrechnungen sind nach Abschluss der Prüfung beim zuständigen Staatlichen Schulamt bis 1. Juli 2008 einzureichen. Die Schulleitungen sind verpflichtet, allen Prüfungsteilnehmerinnen/Prüfungsteilnehmern ihrer Schule diesen Schulanzeiger gegen Unterschrift zur Kenntnisnahme zuzuleiten. Der Leiter des Prüfungsamtes bei der Regierung von Mittelfranken M e s t e l, Regierungsschuldirektor Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen und Anstellungsprüfungen für Fachlehrer und Förderlehrer 2008; Einsichtnahme in Prüfungsunterlagen vom 4. Dezember 2007 Gz /08 Gemäß KMS vom Nr. III A 6-4/ können Prüfungsteilnehmerinnen/Prüfungsteilnehmer nach Abschluss der Zweiten Prüfung Einsicht in ihre bewerteten Prüfungsarbeiten einschließlich der Prüferbemerkungen sowie in die Beurteilung und die Beobachtungen der Einsatzschule nehmen. Die Einsicht wird auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Anträge auf Einsichtnahme müssen bis 20. Mai 2008 dem Prüfungsamt vorliegen. Verspätete Anträge können nicht berücksichtigt werden. In der Zeit vom bis können die Prüfungsunterlagen an der Regierung von Mittelfranken (Schloss, Raum 210), Promenade 27, Ansbach, eingesehen werden. Der genaue Zeitpunkt der Einsichtnahme wird schriftlich mitgeteilt. Der Leiter des Prüfungsamtes bei der Regierung von Mittelfranken M e s t e l, Regierungsschuldirektor

14 Seite 14 Mittelfränkischer Schulanzeiger Nr. 1/2008 Weitere Informationen Versetzungen und Überweisungen (Einstellungen) in einen anderen Regierungsbezirk zum Schuljahr 2008/2009 vom 17. Dezember 2007 Gz. 40.2/ /08 Die Regierungen führen im Rahmen des Tauschverfahrens und des Lehrerausgleichs Versetzungen und Überweisungen von Sonderschullehrerinnen/Sonderschullehrern, Lehrerinnen/Lehrern, Fachlehrerinnen/Fachlehrern, Förderlehrerinnen/Förderlehrern sowie einzustellenden Prüfungsteilnehmerinnen/Prüfungsteilnehmern und Wartelistenbewerberinnen/Wartelistenbewerbern in einen anderen Regierungsbezirk durch. Entsprechend einem Beschluss des Bayer. Landtags vom sind dabei vorrangig Familienzusammenführungen zu berücksichtigen. Als Familienzusammenführung gilt allgemein nur die Zusammenführung verheirateter Partner. Diesen Gesuchen muss deshalb eine amtl. Bestätigung des Einwohnermeldeamtes über den Wohnsitz des Ehegatten und eine Bescheinigung des Arbeitgebers des Ehegatten, dass er sich in ungekündigter Stellung befindet, beigegeben werden. Bei bevorstehender Eheschließung ist daneben eine entsprechende Bestätigung des Standesamtes erforderlich. In diesen Fällen muss wegen der Vielzahl der Anträge die Eheschließung bis spätestens 1. Juni 2008 durch Heiratsurkunde nachgewiesen sein. Nach einem weiteren Beschluss des Bayerischen Landtages vom werden die Versetzungswünsche unverheirateter Lehrkräfte mit Kindern wie die verheirateter Lehrkräfte behandelt, wenn nur auf dem Wege der Versetzung die Betreuung der Kinder sichergestellt werden kann. Dies muss aus der Antragsbegründung glaubhaft hervorgehen. Der Antrag auf Versetzung ist ausschließlich mit dem neu überarbeiteten Formblatt "Antrag auf Versetzung bzw. Zuweisung von Mittelfranken in einen anderen Regierungsbezirk (Volksschule)" bzw. "Antrag auf Versetzung bzw. Zuweisung von Mittelfranken in einen anderen Regierungsbezirk (Förderschule)" zu stellen. Als Kopiervorlage ist das Antragsformular beim Staatlichen Schulamt/bei der Schulleitung oder im Internet unter (Schule und Bildung --> Schulpersonal --> Beamte an Volks- und Förderschulen --> Formulare, Vordrucke und Merkblätter) erhältlich. 1. Lehrkräfte an Volksschulen werden gebeten, ihren Versetzungsantrag (Formblatt 3- fach) auf dem Dienstweg dem derzeit zuständigen Staatlichen Schulamt, möglichst sofort, spätestens bis 10. März 2008 vorzulegen. Lehrkräfte an Förderschulen werden gebeten, ihren Versetzungsantrag (Formblatt 3-fach) der Schulleitung, möglichst sofort, spätestens bis 10. März 2008 vorzulegen. Die Staatlichen Schulämter bzw. Schulleitungen leiten die Anträge laufend, spätestens jedoch bis 17. März 2008 an die Regierung weiter. a) Eine Versetzung ist nur dann möglich, wenn im kommenden Schuljahr Dienst geleistet wird. Lehrkräfte, die für das Schuljahr 2008/09 Beurlaubung oder Elternzeit beantragt haben oder beantragen werden, können nicht versetzt werden. b) Über die Zuweisung zum neuen Schulamtsbezirk entscheidet die aufnehmende Regierung. c) Auf dem Versetzungsantrag sind verbindliche Angaben zu machen über den im angestrebten Regierungsbezirk gewünschten Beschäftigungsumfang (Vollzeit-, Teilzeitbeschäftigung). Ein entsprechender formeller Antrag ist erst nach genehmigter Versetzung an die aufnehmende Regierung zu richten. d) Bei gleichzeitiger (alternativer) Antragstellung auf Versetzung in einen weiteren Regierungsbezirk sind für jeden gewünschten Regierungsbezirk gesondert Anträge zu stellen. Dabei ist die Rangfolge der Versetzungswünsche wie im Formblatt angegeben zu kennzeichnen (Erstwunsch/Zweitwunsch).

15 Mittelfränkischer Schulanzeiger Nr. 1/2008 Seite 15 e) Weiter ist zu beachten, dass parallel zum Versetzungsantrag in einen anderen Regierungsbezirk selbstverständlich auch ein Antrag auf Versetzung innerhalb Mittelfrankens gestellt werden kann. Die Regierung wird zunächst den Antrag auf Versetzung in einen anderen Regierungsbezirk und dann den nachrangigen Antrag ( auf Versetzung innerhalb Mittelfrankens) bearbeiten. Änderungen zu den im Antrag gemachten Angaben sind der Regierung unverzüglich schriftlich mitzuteilen (z. B. Eheschließung). Wegen der großen Anzahl von Versetzungsanträgen können Änderungsmitteilungen, die der Regierung nicht bis spätestens 1. Mai 2008 vorliegen, grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden. Entstehende Nachteile aus evtl. nicht vollständig ausgefüllten Anträgen und/oder aus fehlenden Unterlagen gehen zu Lasten der Antragstellerin/des Antragstellers. Kreuzt eine Antragstellerin/ein Antragsteller an, dass eine Versetzung nur gewünscht wird, wenn der Einsatz in dem/den angegebenen Bereich/en bzw. an der/den entsprechenden Förderschule/n möglich ist, bekundet sie/er damit unmissverständlich, dass sie/er einen Verbleib im bisherigen Regierungsbezirk einer Versetzung vorzieht, falls ihr/sein Einsatzwunsch nicht zu realisieren ist. 2. Prüfungsteilnehmer/Wartelistenbewerber Prüfungsteilnehmerinnen/Prüfungsteilnehmer können ihre Einstellungswünsche auf dem bekannten Formblatt mitteilen. Wartelistenbewerberinnen/Wartelistenbewerber erhalten entsprechende Unterlagen direkt von der Regierung. Über Anträge von Prüfungsteilnehmern und Wartelistenbewerbern auf Einstellung in einem anderen als dem bisherigen Regierungsbezirk entscheiden die beteiligten Regierungen nach Bekanntgabe der Einstellungsvoraussetzungen. Erfordernisse eines möglichen Lehrerausgleichs (Einstellung in einem anderen Regierungsbezirk) haben in jedem Falle Vorrang. Prüfungsteilnehmer und Wartelistenbewerber, die nicht eingestellt werden können, können keinem anderen Regierungsbezirk zugewiesen werden. E. Hirschmann, Bereichsleiterin Wechsel des Schulamtsbezirks - Versetzungen an Volksschulen und an Förderschulen innerhalb des Regierungsbezirks Mittelfranken für das Schuljahr 2008/2009 vom 18. Dezember 2007 Gz. 40.2/ /08 1. Sonderschullehrerinnen/Sonderschullehrer, Lehrerinnen/Lehrer, Fachlehrerinnen/Fachlehrer, Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe bzw. Heilpädagoginnen/Heilpädagogen im Sonderschuldienst sowie Förderlehrerinnen/Förderlehrer haben die Möglichkeit, für das Schuljahr 2008/2009 eine Versetzung aus persönlichen Gründen innerhalb des Regierungsbezirks zu beantragen. Der Antrag auf Versetzung ist ausschließlich mit dem neu überarbeiteten Formblatt zu stellen. Dieses ist beim Staatlichen Schulamt bzw. bei der Schulleitung oder im Internet unter (Schule und Bildung --> Schulpersonal --> Beamte an Volks- und Förderschulen --> Formulare, Vordrucke und Merkblätter) erhältlich. a) Eine Versetzung während einer Beurlaubung bzw. Elternzeit ist nicht möglich. b) Auf dem Versetzungsantrag sind verbindliche Angaben zu machen über den gewünschten Beschäftigungsumfang im angestrebten Schulamtsbezirk (Vollzeit-, Teilzeitbeschäftigung). Ein entsprechender formeller Antrag auf Teilzeitbeschäftigung ist gegebenenfalls beizufügen.

16 Seite 16 Mittelfränkischer Schulanzeiger Nr. 1/2008 c) Es genügt die Vorlage eines Versetzungsantrags, auf dem gegebenenfalls die Versetzungswünsche in verschiedene Schulamtsbezirke vermerkt werden. Alle Versetzungswünsche werden geprüft. 2. Lehrkräfte an Volksschulen werden gebeten, ihren Versetzungsantrag (Formblatt, zweifach) auf dem Dienstweg dem derzeit zuständigen Staatlichen Schulamt, möglichst sofort, spätestens bis 30. März 2008, vorzulegen. Lehrkräfte an Förderschulen werden gebeten, ihren Versetzungsantrag (Formblatt, zweifach) der Schulleitung, möglichst sofort, spätestens bis 30. März 2008, vorzulegen. Das für die Bewerberin/den Bewerber zuständige Staatliche Schulamt bzw. die Schulleitung prüft die Angaben auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit und leitet ein Exemplar des Formblatts ggf. mit Anlagen fortlaufend (keine Sammelvorlage) bis 14. April 2008 an die Regierung weiter. 3. In die Entscheidung über die Versetzung werden sowohl die dienstlichen Belange als auch die persönlichen Belange der Antragstellerin/des Antragstellers einbezogen. Dienstliche Belange haben grundsätzlich Vorrang. 4. Es ist beabsichtigt, alle Versetzungen bis zum Ende des Schuljahres durchzuführen. Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass alle dienstlichen Benachrichtigungen vor Beginn der Sommerferien zugestellt werden können. Von persönlichen Vorsprachen und telefonischen Nachfragen bitten wir deshalb abzusehen. E. Hirschmann, Bereichsleiterin Neueinstellungen von Prüflingen und Wartelistenbewerbern an Volksschulen und an Förderschulen (einschließlich der Lehrkräfte auf befristeten Arbeitsvertrag) innerhalb des Regierungsbezirks Mittelfranken für das Schuljahr 2008/2009 vom 19. Dezember 2007 Gz. 40.2/ /08 Prüflinge mit dem Prüfungsjahr 2008 und in Mittelfranken abgelegter und bestandener Zweiter Prüfung bzw. Zweiter Staatsprüfung teilen ihre Einsatzwünsche auf dem bekannten Formblatt mit. Wartelistenbewerberinnen/Wartelistenbewerber erhalten entsprechende Unterlagen direkt von der Regierung. Bei Neueinstellungen besteht kein Anspruch auf Einstellung im Regierungsbezirk Mittelfranken; Erfordernisse eines möglichen Lehrerausgleichs (Einstellung in einem anderen Regierungsbezirk) haben in jedem Fall Vorrang. E. Hirschmann, Bereichsleiterin Der Mittelfränkische Schulanzeiger erscheint monatlich (Doppelnummer 8/9). Bezugspreis jährlich 21,50, halbjährlich 10,75, Einzelnummer 2,-. Bestellungen sind an die Regierung von Mittelfranken zu richten (Postfach 6 06, Ansbach). Verantwortlich: Bereichsleiterin Elfriede Hirschmann, Ansbach. Internetadresse:

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