Ligawettkämpfe. des Schützenbezirkes Schwaben. in den Disziplinen. Luftgewehr und Luftpistole. Ligaordnung. der. Schwabenligen für 2013/2014

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1 Bayer. Sportschützenbund e.v. Bezirk Schwaben Internet: Ligawettkämpfe des Schützenbezirkes Schwaben in den Disziplinen Luftgewehr und Luftpistole Ligaordnung der Schwabenligen für 2013/2014 Stand: Juli 2013 Seite 1 von

2 Ligaordnung für die Schwabenliga LG & LP 1. Gruppenbezeichnungen: 2.1. Luftgewehr: Schwabenliga - Nord / - Mitte / - Süd 2.2. Luftpistole: Schwabenliga - Nord / - Süd 1.1. Die Schwabenligen schießen nach dem Regelwerk der jeweils aktuellen Bundesligaordnung, der aktuellen Bayernliga-Ordnung des Landes, mit folgenden Ausnahmen. 2. Ligagröße: 2.1. In der Schwabenliga können je Disziplin mehrere Mannschaften eines Vereines teilnehmen. Diese werden jedoch gruppenweise getrennt. 3. Sportjahr: 3.1. Die Wettkämpfe beginnen Anfang Oktober und zählen für das kommende Sportjahr (Wettkampfende: spätestens ) 3.2. Bei Vereinswechsel muss die Mitgliedschaft und das Startrecht vor Beginn der Ligakämpfe bereits bestehen. 4. Wettkampftermine: Die Wettkampftermine werden von den RWK-Leitern festgelegt und bekannt gegeben. 5. Wettkampfdurchführung: 5.1. Jeder am Wettkampf beteiligte Verein stellt eine Person, die für eine eventuelle Kampfrichterentscheidungen zur Verfügung steht. Die regelkundige Person ist vor dem Wettkampf dem Wettkampfleiter zu melden. Ferner darf diese Person keine weitere Funktionen an diesem Wettkampftag ausüben Der ausrichtende Verein hat dafür zu sorgen, dass eine ungestörte und ordnungsgemäße Durchführung der Wettkämpfe gewährleistet ist Mannschaftszusammensetzung: Eine Mannschaft besteht aus 5 Schützen. Es werden nur vollzählige Mannschaften gewertet. Ein Vorschießen einzelner Mannschaftsschützen ist nicht möglich Startberechtigung: Startberechtigt sind alle Schützen ab dem Jahrgang der Jugend ohne RWK Eintrag für Ihren Erstverein, bzw. mit RWK-Eintrag für den eingetragenen Zweitverein. Hilfsmittel sind nicht erlaubt; SH1 zertifizierte Rollstuhlfahrer können eingesetzt werden. Zur Erstellung einer Setzliste sind den RWK-Leitern bis mindestens 5 Schützinnen/ Schützen zu melden. Achtung: Diese Meldung hat nichts mit der Stammschützenmeldung für den ersten Wettkampf zu tun! Die Verwendung von Federbock / Auflagebock ist nicht zugelassen Setzliste: Die 5 (fünf) Schützinnen / Schützen jeder Mannschaft werden gesetzt (Setzliste). Für den ersten Wettkampf geht den Vereinen bis die Setzliste zu. Für den ersten Wettkampf wird die Setzliste nach folgenden Kriterien erstellt: -Vorjahresschnitt in der Schwabenliga -Vorjahresschnitt in der Bayernliga (Absteiger) -bei Vereinswechsel gilt der 1. / 2. Bundesliga -,Bayernliga-,Schwabenligaoberste Bezirks-, Gau- oder Kreismeisterschaft - -Ergebnisse Internationale-,Nationale-,Landes-,Bezirks-,Gau-oder Kreismeisterschaft in allen anderen Fällen werden die Schützen unten angereiht. Es dürfen nur Ergebnisse aus der Vorsaison für die Setzliste verwendet werden. Bei Ersatzschützen, die nicht in der Setzliste aufgeführt sind, dürfen keine Ergebnisse der aktuellen Saison verwendet werden. Ersatzschützen ohne Ergebnis nach den Kriterien des Punkt 5 dieser Ligaordnung werden in der Setzliste immer hinten eingeordnet an Platz 5, 4, usw. Die Schützen hinter den zu ersetzenden Stammschützen rücken auf. Fehlt z.b. die Nr. 2, so rücken die Schützen von Position 3 auf 2, von 4 auf 3 und von 5 auf 4. Bei zwei oder mehr Neulingen, Seite 2 von

3 die auf der Setzliste noch nicht aufgeführt sind, wird deren Position von den Mannschaftsführern ausgelost. Der Verein selbst ist für die Richtigkeit seiner Setzliste verantwortlich. Die Setzlisten gelten immer für den gesamten Wettkampftag! Die Setzlisten werden dann nach jedem Wettkampftag neu erstellt und auf der RWK- Homepage veröffentlicht. Alle Ergebnisse, die unter Regel konformen Bedingungen erzielt wurden, gehen in die Setzliste ein. Die Schnittergebnisse, mit zwei Stellen nach dem Komma, ergeben dann die Startreihenfolge für den nächsten Wettkampftag. Der Mannschaftsführer bestätigt bei der Anmeldung zum Wettkampf mit seiner Unterschrift die Richtigkeit der Setzliste. Alle Partien, die durch eine falsche Setzliste zustande kamen, sind als verloren zu werten Die Auswertung der Scheiben erfolgt nach jeder abgeschossenen 10er-Serie. Die Ergebnisse der 10er-Serien müssen angesagt werden. Dies gilt sowohl für Papierscheiben, wie für elektronische Anlagen. 6. Wertung: 6.1. Es erfolgt nur eine Mannschaftswertung. Für jeden gewonnenen Einzelkampf gibt es einen Einzelpunkt. Ein Wettkampf endet also entweder 5:0, 4:1, 3:2. Bei Ringgleichheit zweier Schützen wird der Einzelpunkt durch ein Stechen entschieden. Das Stechen findet unmittelbar nach Wettkampfende des letzten Schützen mit voller Ringwertung statt. Nach maximal drei Stechschüssen auf volle Ringwertung wird auf 1/10 Ringwertung weitergeschossen. Alle Schützen müssen vor Aufruf zum Stechen den Schützenstand verlassen. Nach zwei Minuten Vorbereitungszeit (ohne Probeschießen) beginnt die Wettkampfzeit von 50 Sekunden pro Schuss. Die Rangfolge der Tabelle ergibt sich aus: 1. Summe der Punkte. Für jeden gewonnenen Mannschaftskampf gibt es zwei Punkte. Der Verlierer erhält zwei Minuspunkte. 2. Anzahl der Einzelpunkte 3. Direkter Vergleich, der mit Mannschaftspunkten und Einzelpunkten ergebnisgleichen Mannschaften. Sind mehrere Mannschaften nach 1. und 2. gleich, wird eine Tabelle aus den Kämpfen aller gleichen Mannschaften erstellt und wiederum nach den Kriterien 1. und 2. sortiert. 4. Der Mehrzahl der gewonnenen (aller 14 Wettkämpfe) Punkte an Pos. 1, 2 usw Die kombinierte Vorbereitungs- und Probezeit beträgt 15 Minuten Wettkampfschüsse und -zeit: 40 Wettkampfschüsse in 50 Minuten mit gemeinsamem Start. Bei LP Papierscheiben beträgt die Schießzeit 60 Minuten (vergleiche Tabelle der Sportordnung). Die angegebene Startzeit bezieht sich auf den Beginn der Wettkampfzeit Ausländerregelung: siehe Bayernligaordnung Punkt Auf- und Abstieg: 7.1. Luftgewehr: die Mannschaften 1-6 bleiben für die folgende Saison gesetzt. Die beiden letzten Mannschaften (7. u. 8.) aller Gruppen steigen ab. Die Tabellenplätze 1 und 2 der 3 Gruppen sind Teilnehmer am Schwabenliga-Finale. Die Gruppensieger sind für den Aufstiegskampf zur Bayernliga gesetzt, die Gruppenzweiten ermittel hierbei den 4. Teilnehmer zum Aufstiegskampf qualifiziert. Beim Finale erhalten die Mannschaften auf den Plätzen 1 4 Geldpreise Luftpistole: die Mannschaften 1 6 bleiben für die folgende Saison gesetzt. Die beiden letzten Mannschaften (7. u. 8.) beider Gruppen steigen ab. Die Tabellenplätze 1 bis 3 der beiden Gruppen sind Teilnehmer am Schwabenliga-Finale. Die 1. & 2. Platzierten jeder Gruppe sind für den Aufstiegskampf zur Bayernliga qualifiziert. Beim Finale erhalten die Mannschaften auf den Plätzen 1 4 Geldpreise. Seite 3 von

4 . In Ausnahmefällen kann die Bezirks-Rundenwettkampfleitung noch zusätzliche Kriterien für den aktuellen Auf- und Abstieg festlegen. 8. Anforderung an die Wettkampfstätten und Vereine: 8.1. Mindestens 10 Stände für einen Durchgang. Die Reservestände dürfen an allen Wettkampftagen im 1. Tageswettkampf jeder Mannschaft grundsätzlich nicht zu Trainingszwecken genutzt werden! 8.2 Es wird bei LG auf 5er/10er Streifen oder Einzelscheiben (1 Schuss je Spiegel) und bei Luftpistole auf Einzelscheiben geschossen (max. 2 Schuss je Scheibe), sofern keine elektronischen Stände vorhanden sind. Zur Auswertung muss eine Ringlesemaschine vorhanden sein, die von der Technischen Kommission des DSB zugelassen ist. Das Scheibenmaterial stellt der gastgebende Verein Die Verteilung der Stände ist im Wechsel vorzunehmen. Der zuerst genannte Verein schießt auf den Ständen 1,3,5 usw. 9. Organisation: 9.1. Ergebnismeldung an den RWK-Leiter: Die Ergebnisse des Rundenwettkampfes sind unmittelbar nach dem Wettkampf per Onlinemelder durch den Veranstalter zu melden Auszeichnung: Die 1. und 2. platzierten Mannschaften erhalten die Bezirks-Zinnplakette mit Urkunde. Der 3. Rang wird mit einer Urkunde ausgezeichnet. Die 3 besten Einzelschützen jeder Gruppe erharlen die RWK-Nadel mit Urkunde 9.4. Schießleitung: Der Veranstalter stellt den Schießleiter. Er tätigt alle offiziellen Ansagen: Start kombinierte Vorbereitungszeit, Restzeit Vorbereitungszeit, letzte 30 Sek.), Start Wertungsschießen, Restzeit Wertungsschießen (die letzten 10, 5 Minuten), Schießzeitende. Er überwacht den Schießablauf und die Schützen. Er ist ebenfalls für die Durchführung der Stechschüsse verantwortlich. Er diszipliniert auch das Publikum. Die beteiligten Vereine sollen ihm je einen Helfer zur Verfügung stellen Schiedsgerichte: siehe RWKO Punkt Startberechtigungen: 10.1 Rundenwettkampfeintragung LG bzw. LP im Schützenausweis des BSSB. Der Schützenausweis ist vom jeweiligen Schießleiter zu kontrollieren! Allgemein: Ein Vereinswechsel ist nur nach dem Abschluss der Saison und vor dem ersten Wettkampf der neuen Saison möglich. Die Mannschaften des BSSB werden auf die Passänderungszeiten für die Rundenwettkampf Startberechtigung hingewiesen (15.08.) Sollte ein Verein in der folgenden Saison aus gewichtigen Gründen nicht in der Schwabenliga starten können, so hat er sich bis spät bei dem zuständigen RWK-Leiter abzumelden. Scheidet eine Mannschaft aus ihrer bisherigen Klasse freiwillig aus, gilt sie als aufgelöst. Bei verspäteter Abmeldung ist eine Strafe von Euro zu entrichten! 11. Einsatz in anderen Ligen: Schützen, die in Besitz einer 1. Bundes- oder 2. Bundesligalizenz eines Vereins außerhalb des BSSB-Gebiets sind, sind in den Schwabenligen nicht startberechtigt. Innerhalb des BSSB unterliegen sie in Bezug auf ihren eigenen Verein der Stammschützenregelung Schützen, die in der Schwabenliga mit der 1. Wettkampfmeldung zu Stammschützen werden, dürfen in den niedrigeren Ligen in der laufenden Saison nicht starten, bzw. gestartet sein. Sollten Seite 4 von

5 im 1. Wettkampf Ersatzschützen zum Einsatz kommen, so sind diese in der Ergebnisliste zu kennzeichnen und der geplante Stammschütze zu nennen. Stammschützen müssen mindestens 3 Wettkampfe (3 x 40 Schuss) bestreiten. Erfüllt ein Stammschutze diese Voraussetzung nicht, wird der Verein zum Ende der Saison mit dem Abzug von 6 Mannschafts- und 15 Einzelpunkten bestraft. Über Ausnahmen entscheidet auf Antrag das Schiedsgericht der 1. Instanz (vgl. 9.5) Ersatzschützen aus den niedrigeren Ligen dürfen in der Schwabenliga starten. Nach einem dreimaligen Einsatz können diese Schützen nicht mehr in niedrigeren Ligen starten. 12. Startgeld: 12.1 Einzugsermächtigung: Das Startgeld pro Schwabenligamannschaft beträgt und wird zum des lfd. Jahres vom Vereinskonto abgebucht. Die Einzugsermächtigung muss bis zum des lfd. Jahres bei der Bezirks-Schatzeisterin Elisabeth Furnier, Hölzleweg 10, Adelsried vorliegen. ist vor Beginn der Saison per Abbuchung oder Einzahlung beim Bezirk zu entrichten Selbstzahler: Selbstzahler müssen das Startgeld von 10.- bis spätestens des lfd. Jahres auf das Konto vom Schützenbezirk Schwaben Kto.Nr , BLZ: Raiba Welden, Zweck: Vereinsnr. /RWK überwiesen haben. 13. Werbung: Die Gestaltung der Werbung bei den Ligawettkämpfen bleibt dem Veranstalter überlassen (vgl.bundesligastatut). 14. Allgemeine Bestimmungen: Für die Durchführung der Schwabenligawettkämpfe ist, soweit nicht anders bestimmt, die Sportordnung, die Ligaordnung und die Ausschreibung Bundesliga Luftgewehr/Luftpistole des DSB maßgeblich Bei verschuldetem Nichtantreten einer Mannschaft wird dieser 4 Mannschafts- und 10 Einzelpunkte abgezogen, ferner ist eine Strafe von Euro 50.- zu entrichten; dies hat auch Gültigkeit für den Aufstiegskampf Einsprüche müssen innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis des Protestgrundes schriftlich beim RWK-Leiter eingereicht werden und werden vom eingesetzten Schiedsgericht (vgl. 9.5.) behandelt Die Einsprüche die den Schießablauf betreffen sind vor Ort durch ein Kampfgericht sofort zu entscheiden. Hierfür ist eine Gebühr von Euro 30,- fällig. Diese Einspruchsgebühr ist sofort bar zu bezahlen. Bei der Ablehnung des Einspruchs verfällt diese Gebühr Die Einspruchsgebühr bei Einsprüchen, die die Schiedsgerichte zur Entscheidung erhalten, beträgt jeweils Euro Sie ist sofort zeitgleich mit dem Einspruch zu entrichten und auf das Konto Nr (BLZ ) der unter Angabe des Betreffs zu überweisen. Bei der Ablehnung des Einspruchs verfällt die Einspruchsgebühr Änderungen und Ergänzungen dieser Ausschreibung bleiben dem Veranstalter vorbehalten Bei Unstimmigkeiten wird geraten, rechtzeitig beim jeweils zuständigen Rundenwettkampfleiter nachzufragen. Bezirkssportleitung: Hermann Müller RWK-Leiter: LG Wilfried Hege LP Gerhard Lengger SpoPi Franz Müller Seite 5 von

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