Seniorenzentrum Josefspark ggmbh

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1 Stand: Januar 2017 Seniorenzentrum Josefspark ggmbh Vorvertragliche Informationen nach 3 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent, Sie suchen derzeit einen Platz in einer Pflegeeinrichtung und interessieren sich für unsere Einrichtung. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern und um den gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten nachzukommen, haben wir die wichtigsten Informationen zu unserer Einrichtung für Sie zusammengestellt. Den kompletten Heimvertrag senden wir Ihnen auf Wunsch vorab zu. Dieser enthält weitere Konkretisierungen der einzelnen Leistungen. Für Rückfragen stehen Ihnen zur Verfügung: Beate Decker, Heimleitung Telefon: / Cäcilia Kolb, Pflegedienstleitung Telefon: / Sollten Sie sich für einen Platz in unserer Einrichtung entscheiden, geben Sie uns baldmöglichst Bescheid, damit wir gemeinsam das Aufnahmeverfahren (Heimvertrag, Aufnahmetermin, etc.) besprechen können. I. Kontaktdaten und Ansprechpartner Träger: Seniorenzentrum Josefspark ggmbh Fischbacher Straße Eberhardzell Einrichtung: Seniorenzentrum Josefspark Fischbacher Straße Eberhardzell Hansjörg Ebe, Geschäftsführer Telefon: / Beate Decker, Heimleitung Telefon: /

2 2 II. Lage der Einrichtung Das Seniorenzentrum Josefspark liegt in einem parkähnlichen Grundstück in der Ortsmitte der Gemeinde Eberhardzell. Lebensmittelgeschäfte, Arztpraxen, Apotheke, Rathaus und Bushaltestelle sind fußläufig im Umkreis von ca. 200 m zu erreichen. III. Leistungsprofil der Einrichtung Unsere Einrichtung ist durch einen Versorgungsvertrag nach 72 SGB XI mit den Pflegekassen zur vollstationären Pflege Pflegebedürftiger zugelassen. Durch den Versorgungsvertrag wird gleichzeitig das Versorgungskonzept definiert. Zusätzlich ist unsere Einrichtung auch zur Kurzzeitpflege, zur Verhinderungspflege und zur Tagespflege zugelassen. Unsere Einrichtung nimmt auch Personen auf, die die Leistungen einer durch Versorgungsvertrag zugelassenen Altenpflegeeinrichtung in Anspruch nehmen wollen, bei denen aber der Pflege- und Betreuungsbedarf noch nicht die Schwelle erreicht hat, ab der eine Pflegebedürftigkeit im Sinne des Pflegeversicherungsrechts (SGB XI) zu bejahen ist ( Pflegestufe 0 ). Folgende Leistungen werden durch die Einrichtung nicht angeboten: Aufnahme von Beatmungspatienten, Erbringung von medizinischer Behandlungspflege bei einem besonders hohem Bedarf, der gem. 37 SGB V zu einer gesonderten Verordnung von medizinischer Behandlungspflege berechtigt, Pflege und Betreuung für Personen, die eine erhebliche Gefährdung für sich selbst o- der andere Personen darstellen, und dies mit den Mitteln der Einrichtung nicht abgewendet werden kann, Unterbringung in einem geschlossenen Bereich, Leistungen der Eingliederungshilfe für Behinderte, Entsteht ein entsprechender Bedarf erst nach Einzug in die Einrichtung, darf die Einrichtung eine entsprechende Anpassung der Leistungen verweigern. Ist der Einrichtung ein Festhalten am Heimvertrag unter diesen Voraussetzungen nicht zuzumuten, kann sie den Heimvertrag außerordentlich kündigen. 1. Platzangebot V. Platzangebot und Ausstattung der Einrichtung Unsere Einrichtung verfügt über folgendes Platzangebot (verteilt auf zwei Wohnbereiche): 61 Pflegeplätze (vollstationär/kurzzeitpflege) davon 51 Plätze im Einzelzimmer und 8 Plätze in Doppelzimmer 3 Pflegeplätze Tagespflege

3 2. Ausstattungsmerkmale der Zimmer und der Einrichtung/Infrastruktur Die Einrichtung wurde 2007 eröffnet. Alle Zimmer verfügen über Dusche / WC. Die Einzelzimmer sind 21 qm, die Doppelzimmer 28 qm groß (einschl. Nassbereich). Je Wohnbereich wird ein Pflegebad vorgehalten. Die Zimmer sind möbliert (Pflegebett, Pflegenachttisch, Tisch, Stühle, Schrank). Das Mitbringen von eigenen Möbeln ist nach Absprache möglich, darf die Pflege aber nicht beeinträchtigen. Die Zimmer sind mit Notruf, Telefon- und TV Anschluss ausgestattet. Die Einrichtung verfügt über: Garten Terrasse Gemeinschaftsräume Gruppenraum Räumlichkeiten zur Fest- bzw. Feiertagsgestaltung Café Kapelle VI. Leistungsangebote Das Leistungsangebot unserer Einrichtung umfasst: Regelleistungen für alle Bewohner Die vollstationäre Versorgung umfasst für jeden Bewohner eine Versorgung mit den erforderlichen Leistungen der Unterkunft, der Verpflegung sowie der Pflege und Betreuung. Diese erforderlichen Leistungen (Regelleistungen) sind mit dem täglichen Heimentgelt abgegolten. Der Inhalt der auf der Grundlage des Versorgungsvertrags zu erbringenden erforderlichen Regelleistungen ist nach Art, Inhalt und Umfang landeseinheitlich verbindlich zwischen den Pflegekassen, Sozialhilfeträgern und den Einrichtungen festgelegt (Rahmenvertrag nach 75 SGB XI). Die Regelleistungen für alle Bewohner umfassen folgende Leistungen: a) Unterkunft Im Entgelt für die Unterkunft sind sämtliche Nebenkosten enthalten. Die Unterkunftsleistung umfasst auch die regelmäßige Reinigung und das Bereitstellen von Bettwäsche, Lagerungshilfen und Handtüchern, so dass der Bewohner nur seine persönliche Kleidung und Wäsche mitzubringen hat. Soweit diese maschinenwaschbar und mit dem Namen des Bewohners gekennzeichnet ist, übernimmt die Einrichtung auch deren Reinigung. b) Verpflegung Es erfolgt eine Vollverpflegung. Sofern eine Sonderkost erforderlich ist, wird dies berücksichtigt. Ein Speiseplan ist beispielhaft beigefügt. 3

4 c) Allgemeine Pflege und Betreuungsleistungen Inhalt der allgemeinen Pflege- und Betreuungsleistungen sind die im Einzelfall erforderlichen Hilfen zur Unterstützung im Tagesablauf, die teilweise oder vollständige Übernahme von Verrichtungen, die Beaufsichtigung und Anleitung. Die Selbständigkeit soll dabei möglichst weit erhalten oder wiederhergestellt werden. Hierzu gehören Hilfen bei der Körperpflege, Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Hilfen bei der Mobilität, die Durchführung von Maßnahmen, die der behandelnde Arzt zur Behandlung und Linderung von Krankheiten angeordnet hat, Hilfen bei der persönlichen Lebensführung, sowie Leistungen der sozialen Betreuung. Bei den Pflege- oder Betreuungsleistungen richtet sich der Umfang der erforderlichen Leistungen nach dem persönlichen Bedarf. Dieser wird bei pflegeversicherten Personen durch die Pflegekasse oder die private Pflegeversicherung festgestellt, die aufgrund einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung bzw. durch Medicproof oder einer anderen Gutachtenstelle die Einstufung in eine Pflegestufe vornehmen. Bei Empfängern von Sozialhilfe kann auch eine Feststellung des Bedarfs durch die Sozialhilfeträger erfolgen. In den übrigen Fällen wird der Bedarf durch die Einrichtung festgestellt. Soweit für die Erbringung der Pflege Hilfsmittel erforderlich sind, die ausschließlich der Pflegeerleichterung dienen, werden diese von der Einrichtung gestellt. Hilfsmittel, die in den Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung fallen, müssen für den Bewohner dagegen vom Arzt verordnet werden (z.b. individuell angepasste Rollstühle). Weitere Details zu den erforderlichen Pflege- oder Betreuungsleistungen können der Anlage 2 zum Heimvertrag entnommen. Im Bereich der Aktivierung und Psychosozialen Betreuung werden folgende Angebote gemacht: - Gedächtnistraining - Basteln - Singen - Spielenachmittage - Hauscafe - Kochen und Backen - Sport, Gymnastik, Sturzprophylaxe - Sitztanz - Gartenarbeiten - Vorleserunden - Spaziergänge - Feste und Feiern im Jahreskreis - Filmabende - Gottesdienste - Einzelbetreuung (nicht im Monatsplan aufgeführt) Die Aktivitäten werden monatlich geplant (Änderungen vorbehalten) und per Aushang bekannt gemacht. Ein Monatsplan ist beigefügt. 4

5 VII. Heimentgelt Für die vollstationäre Pflege gilt folgendes Heimentgelt: Mit der Umsetzung des PSG II ab werden alle Entgeltbestandteile (Pflegebedingte Vergütung, Unterkunft, Verpflegung, Ausbildungsumlage und Investitionskosten) pro Monat mit dem Faktor 30,42 abgerechnet. Bei einem Einzug, Umzug oder Auszug des Bewohners wird für den betreffenden Monat taggenau abgerechnet. Für die allgemeinen Pflegeleistungen in den Pflegegraden 2 5 ist mit den Kostenträgern ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) in Höhe von derzeit 26,68 /Tag vereinbart. Der in Rechnung gestellte monatliche EEE nach Abzug des Leistungsbetrages der Pflegekassen kann aufgrund von Rundungsdifferenzen geringfügig (im Centbereich) vom EEE für 30,42 Tagen abweichen. Der insgesamt zu zahlende Eigenanteil ergibt sich aus der Gesamtsumme aus EEE, Unterkunft und Verpflegung, Ausbildungsumlage und Investitionskosten. Eine Übersicht der aktuellen Heimentgelte liegt bei. VIII. Hinweis auf mögliche Leistungs- und Entgeltveränderungen Kraft Gesetz sind wir verpflichtet, Sie auf die Möglichkeit und die Voraussetzungen künftiger Änderungen der Leistungen und des Entgelts hinzuweisen. 1. Änderung des Leistungsangebots der Einrichtung Die Regelleistungen werden durch den Rahmenvertrag nach 75 SGB XI festgelegt, der die Leistungspflicht nach dem Pflegeversicherungsrecht konkretisiert. Der Rahmenvertrag wird zwischen den Pflegekassen und den Landesverbänden der Einrichtungen geschlossen und ist für die Pflegeeinrichtungen kraft Gesetz unmittelbar verbindlich. Wird der Rahmenvertrag geändert, so können sich auch die Regelleistungen ändern. 2. Änderung von Leistungen und Entgelt aufgrund eines geänderten Pflege- oder Betreuungsbedarfs des Bewohners Aufgrund von Änderungen beim Pflege- oder Betreuungsbedarf eines Bewohners können sich der Umfang und das Entgelt der Pflege- und Betreuungsleistungen ändern. Sofern die Einrichtung dies nicht durch einen Leistungsausschluss unter Ziffer IV ausgeschlossen hat, ist sie zur Anpassung der Leistungen verpflichtet. Bei Bewohnern, die Leistungen der vollstationären Pflege nach der Pflegeversicherung oder im Rahmen der Sozialhilfe erhalten, passt die Einrichtung ihre Leistungen sowie das Entgelt durch einseitige Erklärung an. In allen übrigen Fällen bietet sie die erforderlichen Änderungen der Leistungen sowie des Entgelts an. Nimmt der Bewohner das Angebot nicht an und ist der Einrichtung unter diesen Voraussetzungen ein Festhalten am Vertrag nicht zuzumuten, hat die Einrichtung ein außerordentliches Kündigungsrecht. Bei einer Änderung der Pflege- oder Betreuungsleistungen ist eine Änderung des Vertrags nur erforderlich, wenn es hierdurch zu einer Änderung bei der Vergütungshöhe kommt. Erforderliche Änderungen des Vertrags werden von der Einrichtung dargestellt und begründet. 3. Änderungen des Entgelts aufgrund einer geänderten Berechnungsgrundlage Die Entgelte in Heimen unterliegen einer Preisentwicklung, da sich die Berechnungsgrundlage regelmäßig verändert (z.b. durch veränderte Lohnkosten, Energiekosten, Lebensmittelskosten, Gebäudesanierung). Die Einrichtung kann eine Erhöhung des Entgelts verlangen, sofern die Erhöhung und das erhöhte Entgelt angemessen sind. Das erhöhte 5

6 6 Heimentgelt wird von den Bewohnern frühestens 4 Wochen nach Zugang des hinreichend begründeten Erhöhungsverlangens geschuldet. 4. Bei den Regelleistungen richtet sich die Entgelterhöhung nach den Vereinbarungen, die von der Einrichtung mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen werden, soweit solche Vereinbarungen vorhanden sind. IX. Ergebnisse von externen Qualitätsprüfungen Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) prüft in regelmäßigen Abständen die Qualität von stationären Einrichtungen. Hierbei handelt es sich um eine stichtagsbezogene Prüfung. Die letzte Begehung der Einrichtung durch den MDK hat am stattgefunden. Bei seiner letzten Prüfung am hat der MDK dem Seniorenzentrum Josefspark folgende Benotung vergeben: Pflege und Umgang mit Soziale Betreuung Wohnen, Ver- und Alltagspflegung, medizinische demenzkranken Versorgung Bewohnern gestaltung Hauswirtschaft und Hygiene Note 1,3 (sehr gut) 1,0 (sehr gut) 1,0 (sehr gut) 1,0 (sehr gut) Gesamtergebnis 1,1 (sehr gut) (Landesdurchschnitt 1,1) Befragung der 1,0 (sehr gut) Bewohner

7 Empfangsbekenntnis Ich habe jeweils eine Ausfertigung Vorvertragliche Informationen (Stand: Dezember 2016) Speiseplan Monatsplan Aktivierung und Psychosoziale Betreuung erhalten. (Ort) (Datum) (Unterschrift des Interessenten o- der des bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers) 7

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