Gutachten MURD/N1 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46237
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- Hetty Kramer
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1 Seite: 1 von 13 Fahrzeughersteller : AUDI, DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten loch Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 30163ATT ARIZONA 17 LK Ø ,6 Kunststoff / ZCW ARIZONA 17 LK Ø ,6 Kunststoff /05 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : Set Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI A5,S5,A4 B8 e1*2001/116*0430* /50R17 12T; 51G Reifen mit Schneeketten; AUDI A5; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; 76S B8 e1*2001/116*0430* /50R17 94 AUDI A5; Allradantrieb; 12A; 51A; 573; 71K; 723; ; 76S Verwendungsbereich/Fz-Hersteller Befestigungsteile : DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : H0; 124; 168; 171; 202; 203; 209; 210; 208; 203 CL; 210 K; 203 K; 124 T; 124 C; 414; 201; 170 Zubehör : Set Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 169; 204; 245 Zubehör : Set Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 211; 215; 211K; 220 Zubehör : Set Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : H0; 124; 124 C; 124 T; 168; 170; 171; 201; 202; 203; 203 CL; 203 K; 208; 209; 210; 210 K 130 Nm für Typ : 169; 204; 211; 211K; 245; Nm für Typ : 215; 220
2 Verkaufsbezeichnung: A-KLASSE 168 e1*96/79*0073* /40R17-80 MA0; 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 24D Seite: 2 von 13 kurzer Radstand; ; 76C; e1*2001/116*0288* /45R A; 22I; 24J; 24M /45R17 84W 11A; 22I; 24J; 24M 205/45R A; 22I; 24J; 24M 215/45R A; 21P; 22B; 24C; 24D 225/45R A; 21B; 22B; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: B-KLASSE 245 e1*2001/116*0314* /45R A; 24J; 24M 205/50R A; 22I; 24J; 24M 215/45R A; 22I; 24J; 24M 225/45R A; 22I; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE H0 e1*92/53*0001*.., /45R17 87 ohne Nacharbeit ab G363 Werk; 11A; 21B; 21J 215/45R17 87 Nacharbeit VA ab Werk /45R17-90 ohne Nacharbeit ab Werk; 11A; 21B; 21J 225/45R17-90 Nacharbeit VA ab Werk 245/40R A; 22B; 22F; 22G; 57F; 66B; /45R17 ohne Nacharbeit ab Werk; 11A; 21B; 21J; /45R17 Nacharbeit VA ab Werk; 631 H0 G /45R17 10N; 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P H0 e1*92/53*0001* /45R17 10N; 51G 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P 202 e1*93/81*0034* /45R A; 21B; 21J /45R A; 21B; 21J 245/40R A; 22B; 22D; 22F; 22G; 57F; 66B; 681; /45R17 11A; 21B; 21J; e1*98/14*0139* /45R17 12T; 51G Reifen mit Schneeketten; Nur 4- MATIC; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; DBP
3 Seite: 3 von 13 Verkaufsbezeichnung: C-KLASSE 203 e1*98/14*0139* /45R17 12T; 51G Reifen mit /45R17 12T; 51G Schneeketten; Heckantrieb; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; DBP 203 CL e1*98/14*0159* /45R17 12T; 51G Reifen mit 225/45R17 12T; 51G Schneeketten; Nicht C 30 CDI AMG; Heckantrieb; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; DBP 203 K e1*98/14*0158* /45R17 12T; 51G Reifen mit Schneeketten; Nur 4- MATIC; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; DBP 203 K e1*98/14*0158* /45R17 12T; 51G Reifen mit 225/45R17 12T; 51G Schneeketten; Heckantrieb; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; DBP 204 e1*2001/116*0431* /45R A; 24J; 24M Limousine; 235/45R A; 24J; 24M Heckantrieb; ; 76S 203 e1*98/14*0139* /45R17 87W 51J; 681; 684 Heckantrieb; /45R17 87Y 51J; 681; /45R N; 68E; A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; DBP 203 e1*98/14*0139* /45R17 91 Nur 4-MATIC; ; DBP 203 CL e1*98/14*0159* /45R17 87W 51J; 681; 684 Nicht C 30 CDI AMG; /45R17 87Y 51J; 681; 684 Heckantrieb; /45R N; 68E; 687 ; DBP 203 K e1*98/14*0158* /45R17 91 Nur 4-MATIC; ; DBP 203 K e1*98/14*0158* /45R17 87W 51J; 57E; 681; 684 Heckantrieb; /45R N; 68E; 687 ; DBP
4 Seite: 4 von 13 Verkaufsbezeichnung: CLK-KLASSE 209 e1*98/14*0184* /45R17 12T; 51G Reifen mit Schneeketten; Cabrio; Coupe; 51A; 71K; 723; 729; ; 76S; MBY 209 e1*98/14*0184* /45R17 51G Cabrio; Coupe; 729; ; 76S; MBY Verkaufsbezeichnung: CL-KLASSE 215 e1*98/14*0113* /55R A; 21B; 22L 10B; 10S; 11B; 11G; 245/50R A; 21B; 22L; 24M 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE 210 e1*93/81*0022* /45R17 5ET; 631 nicht für 215/45R E; 681; 684 gepanzerte Fz; /45R17 91 Heckantrieb; 245/40R A; 22B; 57F; 66B; 681; /45R17 10N; 51G; 68A 729; /45R17 91W 245/40R17 91W 11A; 22B; 57F; 66B; 681; K e1*93/81*0033* /45R17-93W Heckantrieb; 235/45R17 10N; 51G 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P 210 e1*93/81*0022* /45R17 10N; 51G nicht für gepanzerte Fz; Allradantrieb; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 210 K e1*93/81*0033* /45R17 10N; 51G Allradantrieb; 10B; 10S; 11G; 11H; 729; 211 e1*2001/116*0183*.., e1*98/14*0183* /50R17 94 Heckantrieb; 235/45R17 93W /50R17 94Y 235/45R17 93Y 729; ; 76T
5 Seite: 5 von 13 Verkaufsbezeichnung: E-KLASSE 211 e1*2001/116*0183* /50R17 94 Nur 4-MATIC; 235/45R17 94 Allradantrieb; 12A; 51A; 51J; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76R; 76S 211K e1*2001/116*0213* /50R17 94W 5HI; 51J Heckantrieb; 235/45R17 94W 5HI; 51J /45R ; ; 75I; 76T 211K e1*2001/116*0213* /50R HI; 51J Nur 4-MATIC; 235/45R HI; 51J Allradantrieb; /50R J 235/45R J 729; ; 75I; 76R; 76S Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE D /45R A; 22B; 24J nicht Allradantrieb; /45R17 11A; 22B; 24J; /50R A; 21B; 21M; 22B; 24J; 54A 225/45R A; 21B; 21M; 22B; 24C; 24M 245/40R A; 22B; 22F; 24M; 57F; 66E; 681; D700/ /45R A; 22B; 24J nicht langer /45R17 11A; 22B; 24J; 631 Radstand; nicht 215/50R A; 21B; 21M; 22B; 24J; Allradantrieb; 54A 225/45R A; 21B; 21M; 22B; 24C; 24M 245/40R A; 22B; 22F; 24M; 57F; 66E; 681; C E499/ /45R A; 24J; 57E Cabrio; 225/45R A; 21B; 21M; 22B; 24C 235/40R A; 21B; 21M; 22B; 24C; 66A; /40R A; 22B; 22F; 57F; 66E; 681; C E499/ /45R A; 22B; 24J Pkw geschlossen; 215/50R A; 21B; 21M; 22B; 24J; 54A 225/45R A; 21B; 21M; 22B; 24C; 24M 245/40R A; 22B; 22F; 24M; 57F; 66E; 681; 687
6 Seite: 6 von 13 Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE T E081/ /45R A; 24J; 57E; 681; 684 nicht Allradantrieb; 215/50R /45R17-90 Nur bis 1200 kg zul. Achslast; 11A; 21B; 21M; 24J; 54A Nur bis 1200 kg zul. Achslast; 11A; 21B; 21M; 22B; 24C; 24M 245/40R A; 22B; 22F; 24M; 57F; 66E; 681; /45R17 11A; 24J; 57E; 631; 681; /50R17 Nur bis 1200 kg zul. Achslast; 11A; 21B; 21M; 24J; 54A; /45R17 Nur bis 1200 kg zul. Achslast; 11A; 21B; 21M; 22B; 24C; 24M; /45R17 11A; 21B; 21M; 22B; 24C; 24M; /40R17 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 631; 66E; 681; 687 nicht Son.Pkw- Fahrgestelle; Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ BAUREIHE C /40R A; 21B; 22B; 24D; 24J ab Mj.85; 225/35R17 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; /35R A; 22B; 24D; 57F; 57U 201 C750/ /40R A; 21B; 22B; 24D; 24J 225/35R17 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; /35R A; 22B; 24D; 57F; 57U 201 C750/ /40R A; 21B; 22B; 24D; 24J /40R17 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; /35R17 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; /35R A; 22B; 24D; 57F; 57U Verkaufsbezeichnung: MERCEDES-BENZ CLK 208 e1*96/27*0054* /45R17 11A; 21B; 24J; 631 Cabrio; Coupe; /45R17 11A; 21B; 24J; 367; K; 51A; 71K; 723;
7 Seite: 7 von 13 Verkaufsbezeichnung: S-KLASSE 220 e1*97/27*0099* /55R17 11A; 21B; 51G Nicht für Fz. m. Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Heckantrieb; 10B; 10S; 11G; 11H; 729; ; 76S 220 e1*97/27*0099* /55R17 51G Nicht für Fz. m. 235/50R17 96Y 11A; 22B; 22L; 51J Länge 6158 mm; nicht für gepanzerte Fz; Nur 4-MATIC; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 74P; 76S Verkaufsbezeichnung: SLK 170 e1*95/54*0039* /45R /45R A; 21B; /45R17 10N; 51G 170 e1*95/54*0039* /50R17 51G; 52J Nur SLK 32 AMG; 215/45R17 51G; 52J 225/45R17 51G; 52J 225/45R17 51G; 57E; e1*2001/116*0262* /50R /45R17 87W 225/45R17 90 ; DBP; MBY 171 e1*2001/116*0262* /45R17 12T; 51G Reifen mit Schneeketten; 10B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 73C; 74A; 74P; DBP; MBY Verkaufsbezeichnung: VANEO 414 e1*2001/116*0185*.., /40R17 84W 11A; 21B; 22D; 24J; 24M e1*98/14*0185*.. 215/40R A; 21B; 22B; 22D; 24J; 24M Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
8 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. Seite: 8 von 13 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach 19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
9 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22G) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Seite: 9 von 13 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. 24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG- Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis 574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
10 Seite: 10 von 13 sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig. 57U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/40 R17 Hinterachse: 245/35 R17 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 636) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: Hersteller: Typ: BRIDGESTONE S-01 CONTINENTAL ContiSportContact DUNLOP SP Sport 8000, Sp Sport 8080, SP Sport 9000 GOODYEAR EAGLE F1 MICHELIN Pilot Sport PIRELLI P6000 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66A) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate der Geschwindigkeitskategorie "V" oder "Z" verwendet werden: Hersteller: Typ: BRIDGESTONE S-01 CONTINENTAL CotiSportContact DUNLOP SP Sport 8000 GOODYEAR EAGLE F1 MICHELIN alle PIRELLI P ZERO, P7000 SEMPERIT Direction UNIROYAL RTT-2
11 Seite: 11 von 13 YOKOHAMA AV1-40i Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66B) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate der Geschwindigkeitskategorie "V" oder "Z" verwendet werden: Hersteller: Typ: BRIDGESTONE RE 71, S-01 DUNLOP SP Sport 8000 UNIROYAL RTT-1,RTT-2 YOKOHAMA AV1-40i, A510, A008P Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 66E) Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate der Geschwindigkeitskategorie "V" oder "Z" verwendet werden: Hersteller: Typ: BRIDGESTONE RE 71, S-01 CONTINENTAL ContiSportContact UNIROYAL RTT-2 YOKOHAMA A510, A008P, AV1-40i Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 245/40R17 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. 684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/45R17 Hinterachse: 235/40R17 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. 687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 245/40R17 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
12 Seite: 12 von 13 68A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 215/50R17 Hinterachse: 235/45R17 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. 68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/45R17 Hinterachse: 255/40R17 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76C) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig in Verbindung mit M+S-Reifen.
13 76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht unterschritten wird. Seite: 13 von 13 76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter- Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen- Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. DBP) Die Verwendung der Sonderräder an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll- Rädern ausgerüstet sind, ist nur in Verbindung mit Bremssätteln an der Vorderachse des Herstellers ATE Kennzeichnung 57/28/300 bzw. 57/25/288 zulässig. MA0) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 155/70 R15 ausgerüstet sind. MBY) Die Verwendung der Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibe an der Vorderachse (Durchmesser 328 mm bzw. 330 mm, Dicke 32 mm bzw. 28 mm) in Verbindung mit dem Bremssattel Typ _ (Brembo).
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