Christlicher Verein Junger Menschen Ludwigshafen am Rhein e.v. Rohrlachstr Ludwigshafen Tel.: Fax:

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1 Christlicher Verein Junger Menschen Ludwigshafen am Rhein e.v. Rohrlachstr Ludwigshafen Tel.: Fax:

2 Du bist zwischen 8 und 11 Jahren alt und hast Lust auf einen Ferienstart der Extraklasse? Dann bist Du auf unserer Sommerfreizeit genau rich2g! Unsere Sommerfreizeit in diesem Jahr findet im Begegnungszentrum Brunnenhof in Harthausen (bei Dudenhofen) sta:. Das Haus und die Umgebung bieten jede Menge Möglichkeiten, einen rich2g guten Start in die Sommerferien hinzulegen und Abenteuer zu erleben. Jeden Tag gibt es Neues zu entdecken bei Ausflügen, Spielen, Geschichten, Workshops und mehr. Die Mitarbeiter haben sich ein vielfäl2ges Programm für Euch ausgedacht. Da muss ich mit! Das wird der Hit! Melde Dich am Besten schnell an, denn die Plätze sind begrenzt. Zeit: Juli 2013 Teilnehmer: Mädchen und Jungen zwischen 8-11 Jahren Ort: Begegnungszentrum Brunnenhof, Ludwigstr. 9, Harthausen Bi:e hier abtrennen Leistung: Übernachtung in Mehrbe:zimmern, Vollverpflegung, Programm, Versicherung Kosten: 120 Euro Anmeldeschluss: 3. Juni 2013 PS: Und das müssen Eure Eltern noch wissen: Etwa 3 Wochen vor Beginn der Freizeit erhalten Sie einen Freizeitrundbrief mit allen nö gen Infos. Die Anzahlung beträgt 25. Der Restbetrag wird spätestens mit Erhalt des Rundbriefs fällig (Sparkasse Vorderpfalz Kto.-Nr BLZ ; siehe Reisebedingungen). Wenn Geschwister an derselben Freizeit teilnehmen, erhält das zweite Kind 10 % und das dri<e Kind 15 % Ermäßigung auf den Freizeitpreis. An- und Abreise sind im Preis nicht enthalten und werden selbst organisiert. Die Reisebedingungen erhalten Sie im CVJM Ludwigshafen oder finden Sie auf unserer Homepage:

3 Ich melde mein Kind zur Sommerfreizeit des CVJM Ludwigshafen vom Juli 2013 verbindlich an. Vorname: Nachname: Straße: PLZ/Ort: Telefon: (Mit der Angabe einer adresse, die regelmäßig abgerufen wird, helfen Sie uns, Informa2onen schnell und effizient zu verschicken. Vielen Dank!) Geburtsdatum: Geschlecht: männlich weiblich Mein Kind hat ein gül2ges Maxx-Ticket: ja nein Mein Kind hat folgende gesundheitliche Beschwerden (Allergien, Asthma, Herz, ADS, ) und muss nachfolgende Medikamente einnehmen (Art und Dosierung): Im NoQall ist eine Person unter folgender Telefonnummer (evtl. auch Mobil) zu erreichen: Ich habe mein Kind angewiesen, den Aufforderungen der Mitarbeiter Folge zu leisten. Ich s2mme zu, dass ich mein Kind abhole, wenn es wiederholt die Anweisungen missachtet. Ich erlaube meinem Kind, an den Ausflügen und allen Ak2vitäten teilzunehmen! Die für die Organisa2on der Veranstaltung benö2gten Teilnehmerdaten werden mi:els EDV erfasst. Der Veröffentlichung von Personenfotos zu Informa2ons- und Werbezwecken des Vereins (z.b. Vereinshomepage, Einladungsschreiben, Infoflyer) s2mme ich zu. Eine Info-Mail kommt noch einmal kurz vor beginn der jeweiligen Ak2on/Freizeit. Die Reisebedingungen habe ich gelesen. Datum, UnterschriT/-en aller Personensorgeberech2gten

4 An CVJM Ludwigshafen Rohrlachstr Ludwigshafen

5 Reisebedingungen für Freizeiten des CVJM Ludwigshafen am Rhein e.v. 1) Anmeldung, Reisevertrag, Informationsbrief Die Anmeldung sollte möglichst sofort nach Erscheinen der Ausschreibung erfolgen, dadurch können Sie sicher sein, dass Sie Ihren gewünschten Freizeitplatz auch erhalten. An, Um, und Abmeldungen werden nur schriftlich angenommen. Ihre Anmeldung ist nur auf unseren Formularen möglich. Die Anmeldung wird von uns schriftlich bestätigt, sie gilt als verbindlicher Reisevertrag. Maßgeblich für den Inhalt des Reisevertrages sind allein die Freizeitausschreibung, diese Reisebedingungen, die schriftliche Anmeldebestätigung, sowie der Informationsbrief. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam, solange sie nicht vom CVJM Ludwigshafen am Rhein e.v. schriftlich bestätigt worden sind. Rechtzeitig vor Freizeitbeginn (spät. 14 Tage vorher) erhalten Sie einen Informationsbrief, der alle Einzelheiten zur Freizeit enthält. 2) Zahlungsbedingungen Bei Anmeldung ist die ausgewiesene Anzahlung (bei Freizeiten 25, ) sofort fällig. Bitte zahlen Sie den Restbetrag zum angegebenen Termin, nachdem Sie den Informationsbrief erhalten haben. Kontoverbindung: Sparkasse Vorderpfalz Kto. Nr BLZ ) Preiserhöhung Sofern zwischen der Reisebuchung und dem Reiseantritt eine Frist von mind. 4 Monaten liegt, kann der CVJM Ludwigshafen am Rhein e.v. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn den Gesamtpreis erhöhen. Voraussetzung dafür ist, dass die Erhöhung begründet ist durch eine Veränderung von Kosten (z.b. Beförderung, Steuern und Wechselkurse). Bei einer Erhöhung von mehr als 5 % bleibt es dem Teilnehmer vorbehalten, von der Reise gebührenfrei zurückzutreten, bzw. die Teilnahme an einer mind. gleichwertigen Reise zu verlangen. Der CVJM Ludwigshafen am Rhein e.v. wird den Teilnehmer unverzüglich über eine Preiserhöhung informieren. 4) Reiserücktritt, Umbuchung, Ersatzperson Eine Reiserücktrittskosten Versicherung (RRV) ist im Freizeitpreis nicht enthalten. Wir empfehlen jedoch den Abschluss einer solchen Versicherung, da im Fall des Reiserücktritts Stornokosten fällig werden. Bei Interesse können Sie sich an folgenden Anbieter wenden: Jugendhaus Düsseldorf Versicherungsvermittlungs und Service GmbH Carl Mosterts Platz Düsseldorf Tel.: info@jhdversicherungen.de Bitte schließen Sie diese Versicherung selbständig ab (Ausfüllung und Einsendung des Formulars und Überweisung der Gebühren). Damit sind Sie laut den Versicherungsbedingungen vom Jugendhaus Düsseldorf e.v. und nach deren Leistungsverzeichnis versichert. In allen anderen Fällen einer Abmeldung Ihrerseits, wenn Sie also keine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen haben, liegt Ihre Abmeldung außerhalb des Versicherungsschutzes. Wenn Sie keinen Ersatzteilnehmer stellen, der die Anforderung des Teilnehmerkreises (z.b. Alter) erfüllt, müssen wir eine Entschädigung berechnen, und zwar bei Abmeldung ihrerseits bis 3 Monate vor Freizeitbeginn 10% des Reisepreises, bis 2 Monate vor Freizeitbeginn 20%, bis 1 Monat vor Freizeitbeginn 50% des Reisepreises, bis 7 Tage vor Freizeitbeginn 80% mind. jedoch 10, bzw. 25, Bearbeitungskosten. Wenn die angemeldete Person die Freizeit nicht antritt, sind ebenso 80% des Preises zu zahlen. Anmeldefrist bis 7 Tage vor Beginn der Freizeit oder wie im Freizeitprospekt angegeben. Nimmt eine Ersatzperson an der Reise teil, so haftet auch der abgemeldete Teilnehmer gemeinsam für den Reisepreis sowie für Mehrkosten aus der Umbuchung.

6 5) Rücktritt durch den CVJM Ludwigshafen am Rhein e.v. Wird die angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, oder tritt ein sonstiger, in der Ausschreibung ausdrücklich genannter Vorbehalt ein, ist der CVJM Ludwigshafen am Rhein e.v. berechtigt, die Freizeit bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Den bezahlten Reisepreis erhält der Teilnehmer in voller Höhe unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht. 6) Haftung und Haftungsbegrenzung Der CVJM Ludwigshafen am Rhein e.v. haftet als Veranstalter der Freizeiten für die gewissenhafte Freizeitvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (z.b. Busunternehmer, Fluggesellschaft, Hotelbesitzer usw.), die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Freizeitleistungen der örtlichen Gegebenheiten des Zielorts. Die Haftung des CVJM Ludwigshafen am Rhein e.v. ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wenn der Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder wenn der CVJM Ludwigshafen am Rhein e.v. allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 7) Reiseleistungen Der CVJM Ludwigshafen am Rhein e.v. behält sich vor, Reiseleistungen (z.b. Unterbringungsart, Transportmittel) zu ändern. Im Falle einer Änderung wird der Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt. 8) Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem CVJM Ludwigshafen am Rhein e.v. geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Teilnehmer Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach endet. Hat der Teilnehmer solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gestoppt, an dem der CVJM Ludwigshafen am Rhein e.v. die Ansprüche schriftlich zurückweist. 9) Gewährleistung Abhilfe Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der CVJM Ludwigshafen am Rhein e.v. kann in der Weise Abhilfe schaffen, in der er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der CVJM Ludwigshafen am Rhein e.v. kann die Abhilfe ablehnen, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Minderung des Reisepreises: Für die Dauer einer nichtvertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Teilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Teilnehmer schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Kündigung des Vertrags: Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der CVJM Ludwigshafen am Rhein e.v. innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Teilnehmer den Reisevertrag (schriftlich) kündigen. Dies gilt auch, wenn dem Teilnehmer die Reise infolge eines Mangels aus wichtigen, dem CVJM Ludwigshafen am Rhein e.v. erkennbaren Gründen, nicht zuzumuten ist. Der Festlegung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder dem CVJM Ludwigshafen am Rhein e.v. verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird. Schadenersatz: Der Teilnehmer kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise besteht auf einem Umstand, den der CVJM Ludwigshafen am Rhein e.v. nicht zu vertreten hat. 10) Allgemeine Bestimmungen Die in der Ausschreibung gemachten Angaben sind für den CVJM Ludwigshafen am Rhein e.v. bindend. Änderungen bleiben vorbehalten; maßgeblich sind die Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss und den Reiseunterlagen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. Christlicher Verein Junger Menschen Ludwigshafen am Rhein e.v. Rohrlachstr Ludwigshafen Tel.: Fax: info@cvjm ludwigshafen.de ludwigshafen.de

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