Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz

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1 Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot/Hospiz/Kurzzeitbetreuung Nach 23, 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und Gasteinrichtungen regelmäßig überprüft. Werden in der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen - als Mangel gilt jede Nichterfüllung der gesetzlichen Anforderungen - festgestellt, werden die Einrichtungen zur Abstellung dieser beraten. Ihnen kann insoweit auch eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt werden. Sofern es die Art des Mangels erfordert, wird die Einrichtung aufgefordert, den Mangel sofort zu beseitigen. Bei der Feststellung von n wird zwischen geringfügigen und n n differenziert. Geringfügig sind, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von einer Anordnung abgesehen wird. Wesentliche liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung (z. B. Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnahmestopp, Betriebsuntersagung etc.) erlassen wird. Manche Anforderungen werden auch nicht geprüft, z: B. weil sie zu einem früheren Zeitpunkt geprüft wurden und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung bestehen. Das Ergebnis der Prüfung wird nach 14 Abs. 9 WTG, 4, 5 WTG DVO nachfolgend veröffentlicht: 1

2 Allgemeine Angaben Einrichtung Sozial-Betriebe-Köln ggmbh (SBK) Name Städtisches Behindertenzentrum Köln-Riehl, Wohngruppen Rochusstraße Anschrift Rochusstr. 236 a, Köln Telefonnummer 0221 / ggf. -Adresse und Homepage (der info@sbk-koeln.de, Homepage: Leistungsanbieterin oder des Leistungsanbieters sowie der Einrichtung) Leistungsangebot (Pflege, Eingliederungshilfe, ggf. fachliche Schwerpunkte) Eingliederungshilfe, stationäre Wohneinrichtung für erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung (LT 9 und 10), 3 Wohngruppen Kapazität 25 Plätze Die Prüfung der zuständigen Behörde zur Bewertung der Qualität erfolgte am 2

3 Wohnqualität Anforderung Nicht geprüft Nicht Keine Geringfügige Wesentliche Mangel behoben am 1. Privatbereich (Badezimmer/Zimmergrößen) 2. Ausreichendes Angebot von Einzelzimmern 3. Gemeinschaftsräume Technische Installationen (Radio, Fernsehen, Telefon, Internet) 5. Notrufanlagen 3

4 Hauswirtschaftliche Versorgung keine geringfügige 6. Speisen- und Getränkeversorgung 7. Wäsche- und Hausreinigung Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung keine geringfügige 8. Anbindung an das Leben in der Stadt/im Dorf 9. Erhalt und Förderung der Selbstständigkeit und Mobilität 10. Achtung und Gestaltung der Privatsphäre Information und Beratung keine geringfügige 11. Information über das Leistungsangebot 12. Beschwerdemanagement 4

5 Mitwirkung und Mitbestimmung keine geringfügige 13. Beachtung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte Personelle Ausstattung keine geringfügige 14. Persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten 15. Ausreichende Personalausstattung 16. Fachkraftquote 17. Fort- und Weiterbildung 5

6 Pflege und Betreuung keine geringfügige 18. Pflege- und Betreuungsqualität 19. Pflegeplanung/ Förderplanung 20. Umgang mit Arzneimitteln 21. Dokumentation 22. Hygieneanforderungen 23. Organisation der ärztlichen Betreuung Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierungen/Sedierungen) keine geringfügige 24. Rechtmäßigkeit Konzept zur - Vermeidung 26. Dokumentation - Gewaltschutz keine geringfügige 27. Konzept zum Gewaltschutz 28. Dokumentation 6

7 Einwendungen und Stellungnahmen Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter haben das Recht, Einwände gegen das Ergebnis der Prüfungen zu erheben. Wenn die Behörde den Einwand für berechtigt hält, ändert sie die obige Bewertung. Hält sie den Einwand nicht für berechtigt, bleibt sie bei ihrer Bewertung und gibt dazu eine Stellungnahme ab. Ziffer Einwand Begründung 1 Einwand der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters Die Böden in den Bädern werden ab sofort einmal im Quartal einer Grundreinigung unterzogen. Die 1. Grundreinigung erfolgte am Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil bis zum der beanstandete Zustand bestand. Ab dem bestehen keine geringfügigen mehr aufgrund des Zustandes der Böden in den Bädern. Einige Anstricharbeiten in Bewohnerzimmern stehen jedoch noch an. 3 Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters Die defekten Jalousien werden entfernt und die Fenster stattdessen mit Folien versehen. Die Anbringung entsprechender Folien an den Fenstern im Gang erfolgt in der 26. Kalenderwoche und ist am abgeschlossen. 3 Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil bis zur 26. Kalenderwoche der Zustand bestand. Ab dem bestehen keine geringfügigen mehr im Hinblick auf den Zustand der Jalousien. Einige Anstricharbeiten in Gemeinschaftsbereichen stehen jedoch noch an Einwendung der Leistungsanbieterin/des Leistungsanbieters Die Beratungs- und Prüfbehörde hält an der Bewertung fest, weil

8 Zusammenfassung der n Ergebnisse in einfacher Sprache Die Wohngruppe Rochusstraße ist eine Einrichtung der Sozial-Betriebe-Köln, die auch kurz SBK genannt werden. Die Einrichtung verfügt über ein Reihenendhaus in einer Wohnanlage direkt an der Haltestelle Margaretastraße der KVB-Linie 5. Es wurde 2003 von der Wohnungsbaugesellschaft GAG gebaut und ist Bestandteil eines größeren Häuserblocks mit normalen Mietwohnungen. In den Wohngruppen Rochusstraße leben 25 Menschen mit geistiger Behinderung. Es gibt 3 Wohngruppen. Jede Wohngruppe hat eine Etage des Hauses für sich (Erdgeschoss, 1. und 2. Etage). Dort leben jeweils 7-8 Bewohnerinnen und Bewohner zusammen. Ein Ehepaar verfügt über zwei separate Räume in der 3. Etage, ist aber in die Gruppen eingebunden. Zu jeder Wohngruppe gehört ein Wohn-/ Essbereich mit Küche. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat ein eigenes Zimmer. Jeweils zwei bis drei Bewohner oder Bewohnerinnen teilen sich ein Badezimmer. Eine Badewanne ist vorhanden. In den Wohngruppen Rochusstraße wird darauf geachtet, dass Renovierungsbedarfe erkannt und behoben werden. Die von der Heimaufsicht festgestellten geringfügigen sind Reinigungs- und Renovierungsbedarfe. Sie beziehen sich auf die Fußböden in den Bädern, einige Jalousien und einige Gebrauchsspuren, die durch einfache Anstricharbeiten zu beseitigen sind. Die Anstrichbedarfe waren bereits bekannt und gemeldet. Einige der festgestellten geringfügigen wurden inzwischen schon beseitigt. In Kürze werden keine mehr vorhanden sein. Die Bewohnerinnen und Bewohner, die mit der Heimaufsicht gesprochen haben, waren sehr zufrieden. Sie leben gerne in den Wohngruppen Rochusstraße. 8

9 Darstellung des Angebots durch die Leistungsanbieterin/den Leistungsanbieter Eine Darstellung des Angebots wurde nicht erstellt. 9

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