Zum 3. Mal zum Haus der kleinen Forscher zertifiziert

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1 mit den Ortsteilen: Beerwalde, Borlas, olmnitz, Friedersdorf, Höckendorf, lingenberg, Obercunnersdorf, Paulshain, Pretzschendorf, Röthenbach und Ruppendorf Ausgabe 03/2018 erscheint am Zum 3. al zum Haus der kleinen Forscher zertifiziert Wir, die inder und Erzieherinnen vom Regenbogenhort Pretzschendorf hatten Grund zum Feiern. Seit ca. 8 Jahren wird bei uns im Hort regelmäßig geforscht. Vor zwei Jahren gründeten wir unseren Forscherclub, bestehend aus maximal 15 indern, welcher für ein komplettes Schuljahr unterschiedliche Themen aufgreift und den Dingen auf den Grund geht. Lesen Sie weiter auf Seite 33

2 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 GEEINDEVERWALTUNG LINGENBERG Bürgermeister/Hauptverwaltung/ Finanzverwaltung Schulweg 1, OT Höckendorf Telefon: Fax: post@gemeinde-klingenberg.de Bauamt Bachstraße 6a, OT Pretzschendorf Telefon: Fax: Bürgerbüro Bachstraße 6a, OT Pretzschendorf Telefon: Fax: Öffnungszeiten ontag Uhr Dienstag Uhr und Uhr ittwoch geschlossen Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr Amtsblatt: amtsblatt@gemeinde-klingenberg.de Ärzte Bereitschaftsdienst für Notfälle - Rufnummer FA für Allgemeinmedizin olmnitz Frau Dr. med. H. Börrnert Tel.-Nr.: Höckendorf Herr Dr. med. van Treek Tel.-Nr.: lingenberg Frau Dr. med. T. Albrecht Tel.-Nr.: Pretzschendorf Frau Behnisch, FA Tel.-Nr.: Urlaub bis Vertretung Dr. Albrecht geschlossen am 20. und Ruppendorf Herr Dr. med. Balaz Tel.-Nr.: Zahnärzte Höckendorf Frau B. rüger Tel.-Nr.: lingenberg Frau Dr. I. Plischke Tel.-Nr.: Notrufe Notrufe (Brände, Not- und Unfälle) Gehörlosenfax Anmeldung rankentransport Bereitschaftsarzt Leitstelle allgemein Giftnotruf Erfurt Becker Umweltdienste GmbH Service-Hotline Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal Envia ITNETZ STRO Entstörung ENSO Gasstörung Stromstörung Wasserversorgung Wasserwerk lingenberg AZV uldental (nur Dienstzeit) analbetriebsführer WZF Freiberg Havarien in Abwasserkanalisation Fäkalienentsorgung Pretzschendorf Herr Dipl. Stom. A. Baumgart Tel.-Nr.: Ruppendorf Frau Dipl. Stom.. Starke Tel.-Nr.: Zahnärztlicher Notdienst: Tierärzte Hartmannsdorf Frau h. Hänel und Frau N. Herklotz Tel.-Nr.: Höckendorf Herr. Wenzel Tel.-Nr.: Pretzschendorf Frau U. enzer Tel.-Nr.: oder Apothekenbereitschaft Die Notdienstapotheke in Ihrer Nähe können Sie als Service der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände ABDA bundesweit wie folgt erfragen: (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) Fundtiere Zu den üblichen Öffnungszeiten im Ordnungsamt Außerhalb der Öffnungszeiten können Fundtiere von Bürgern der Gemeinde lingenberg im Tierheim Freital nach vorheriger telefonischer Absprache und eingehender lärung der Auffindsituation abgegeben werden.

3 01. April 2018 Seite 3 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg indertagesstätten neipp -indergarten Pretzschendorf Leiterin der Einrichtung, Frau Schaeffer-Göllrich, Tel , obil , i.goellrich@grundschule-pretzschendorf.de indergarten Sonnenblume olmnitz Leiterin der Einrichtung, Frau Weckbrodt, Tel , obil , info@pretzschendorfer-kitas.de Naturkindergarten lingenberg Leiterin der Einrichtung, Frau Weckbrodt, Tel , obil , Fax info@pretzschendorfer-kitas.de Hort Regenbogen Pretzschendorf Leiterin der Einrichtung, Frau Schaeffer-Göllrich, Tel , obil i.goellrich@grundschule-pretzschendorf.de Storchennest Höckendorf Leiterin der Einrichtungen, Frau Fuchs, Tel , Fax , obil , post@kita-hoeckendorf.de Villa unterbunt Ruppendorf Leiterin der Einrichtung, Frau Zimmermann, Tel , obil kinderhaus-ruppendorf@t-online.de Hort Ruppendorf Leiterin der Einrichtung, Frau Zimmermann, Tel , obil kinderhaus-ruppendorf@t-online.de Tagesmütter OT Borlas Susann Hallas Hauptstraße 63, Tel , obil: , susiskaeferkinderland@yahoo.de Heidi Brandt Hauptstraße 53; Tel , obil: , h.brandt@rocketmail.com OT Höckendorf arina Flechsig Dippoldiswalder Straße 11a, Tel , m-knoepfchen@arcor.de Anne Hofmann Schenkberg 3c, Tel anne@schenkbergwichtel.de Sandra Uhlemann Dippoldiswalder Straße 32, Tel , obil: , jule.uhlemann@googl .com OT Pretzschendorf Heike Friebel-Lange Bachstraße 10, Tel Brita Jordan Erich-Weinert-Straße 54, Tel , maikbrita@gmx.de OT olmnitz arie Bormann Untere Hauptstraße 37, Tel die-marienkaeferchen@web.de OT lingenberg Steffi Vogel An der Schäferei 5, Tel tagesmutti.vogelnest@web.de Sylvia Albrecht Straße des Friedens 6, Tel laudia Albrecht Siedlungsweg 12, Tel , , claudia.albrecht.klgb@googl .com OT Ruppendorf athrin Buhl Freiberger Straße 51 f, Tel , , sonnenkaefer-5@web.de Schulen Oberschule Hans Poelzig lingenberg: Tel , Fax , kontakt@oberschule-klingenberg.de; schulleitung@oberschule-klingenberg.de Grundschule Pretzschendorf: Tel , Fax , sekretariat@grundschule-pretzschendorf.de Grundschule Ruppendorf: Tel , Fax , grundschule-ruppendorf@t-online.de Essenversorgung unserer ita s und Schulen üche für Jedermann Höckendorf Tel ochtopf UG olmnitz Tel Gemeinderatssitzung Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, dem 10. April 2018 um 19:00 Uhr im Seminarraum des Hotel-Gasthofs Zum Erbgericht, Dippoldis-walder Str. 5, lingenberg, OT Höckendorf statt. Hierzu wird freundlichst eingeladen. Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte unseren Bekanntmachungstafeln. Friedensrichter/Schiedsstelle für die Gemeinde lingenberg und die Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau in der Verwaltungsgemeinschaft Friedensrichter: unbesetzt Stellv. Friedensrichter: Daniel Hoffmann Die Sprechstunde findet nach telefonischer Vereinbarung statt. Daniel Hoffmann: E-ail: schiedsstelle@gemeinde-klingenberg.de Postanschrift: Schulweg 1, lingenberg Öffnungszeiten der Büchereien: Bücherei OT Höckendorf Schulweg 6 Donnerstag, 15:00 bis 17:30 Uhr Bücherei OT Borlas Hauptstraße 54 a jeden 1. und 3. ittwoch, 16:00 18:00 Uhr Bücherei OT Beerwalde ühlenstraße 52 jeden 1. und 3. ittwoch 16:00 bis 18:00 Uhr Bücherei OT Ruppendorf Freiberger Straße 18 Dienstag, 14:00 16:30 Uhr Bücherei OT Pretzschendorf Erich-Weinert-Straße 9 ittwoch, 15:00 17:30 Uhr Bücherei OT lingenberg Bahnhofstraße 5 a (Oberschule) Donnerstag, 14:00 16:00 Uhr Bücherei OT Friedersdorf Zur alten Schule 2 jeden 1. ittwoch, 14:15 15:45 Uhr Nächster Erscheinungstermin ist der 2. ai 2018 Redaktionsschluss ist der 19. April 2018

4 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 13. ärz 2018 Beschluss-Nr.: 30/2018 Bestellung der Ortsfeuerwehrleitung Friedersdorf Der Gemeinderat der Gemeinde lingenberg stimmt der Bestellung des ameraden Gunter Ryschawy zum Ortswehrleiter und des ameraden ai Richter zum Stellvertreter des Ortswehrleiters zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bestellung vorzunehmen. -einstimmig beschlossen- Beschluss-Nr.: 31/2018 ommissarischer Einsatz als Ortsfeuerwehrleiter lingenberg Der Gemeinderat der Gemeinde lingenberg stimmt der Bestellung des ameraden Franz Pretzsch zum kommissarischen Ortswehrleiter zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bestellung vorzunehmen. -einstimmig beschlossen- Beschluss-Nr.: 32/2018 ommissarischer Einsatz als Ortsfeuerwehrleiter olmnitz Der Gemeinderat der Gemeinde lingenberg stimmt der Bestellung des ameraden Daniel Leiteritz zum kommissarischen Ortswehrleiter zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bestellung vorzunehmen. -einstimmig beschlossen- Beschluss-Nr.: 33/2018 Elektronische Einladung des Gemeinderates und seiner Ausschüsse Der Gemeinderat der Gemeinde lingenberg beschließt, dass die Einladung zu den Gemeinderats- und Ausschusssitzungen ab dem in elektronischer Form erfolgt. -mehrstimmig beschlossen- Beschluss-Nr.: 34/2018 Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am Sonntag, dem Der Gemeinderat der Gemeinde lingenberg beschließt die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen am Sonntag, dem einstimmig beschlossen- Beschluss-Nr.: 35/2018 Satzung über die Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes der Gemeinde lingenberg (Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung) Der Gemeinderat der Gemeinde lingenberg beschließt die Satzung über die Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes der Gemeinde lingenberg (Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung) in der vorliegenden Fassung. -einstimmig beschlossen- Beschluss-Nr.: 36/2018 Neufassung der Richtlinie zur Unterstützung der Arbeit der Vereine in der Gemeinde lingenberg Der Gemeinderat der Gemeinde lingenberg beschließt die neue Richtlinie zur Unterstützung der Arbeit der Vereine in der Gemeinde lingenberg vom in der vorliegenden Fassung. -einstimmig beschlossen- Beschluss-Nr.: 37/2018 Erhöhung der Essenpreise in der Grundschule Ruppendorf ab 1. April 2018 Der Gemeinderat der Gemeinde lingenberg beschließt eine Erhöhung des Essenpreises in der Grundschule Ruppendorf auf 2,90 EUR pro Portion ab 1. April mehrstimmig beschlossen- Beschluss-Nr.: 38/2018 Grundstückstausch zwischen der Gemeinde lingenberg (Flurstück 209/2 der Gemarkung Ruppendorf) und der Agrargesellschaft Ruppendorf (Flurstück 934 der Gemarkung Ruppendorf) Der Gemeinderat der Gemeinde lingenberg stimmt dem Vorschlag zum Tausch der Grundstücke zwischen der Gemeinde lingenberg, Flurstück 209/2 der Gemarkung Ruppendorf und der Agrargesellschaft Ruppendorf, Flurstück 934 der Gemarkung Ruppendorf, zu. Der Bürgermeister wird beauftragt, den entsprechenden Tauschvertrag abzuschließen. -mehrstimmig beschlossen- Beschluss-Nr.: 39/2018 Finanzierung der aßnahme Energetische Sanierung der Schulturnhalle Pretzschendorf Der Gemeinderat der Gemeinde lingenberg beschließt, dass neben den bereits im Haushaltsplan 2017 eingestellten Eigenmitteln in Höhe von ,00 EUR (Einzahlung ,00 EUR, Auszahlung ,00 EUR) zur Durchführung der aßnahme Energetische Sanierung der Schulturnhalle Pretzschendorf nunmehr weitere Eigenmittel im Jahr 2018 in Höhe von ,00 EUR, mithin insgesamt ,00 EUR (Einzahlung ,00 EUR, Auszahlung ,00 EUR) vorgesehen werden. Die Finanzierung erfolgt durch entsprechende Entnahme aus der Liquiditätsreserve. -mehrstimmig beschlossen- Beschluss-Nr.: 40/2018 Vergabe der Bauleistungen für die Energetische Sanierung der Schulturnhalle Pretzschendorf, 3. Bauabschnitt - Los 6 Außenanlagen Der Gemeinderat der Gemeinde lingenberg beschließt die Annahme des Angebotes der Firma Schurig Außenanlagen, Baumschulenweg 1 in Dippoldiswalde vom zum Vorhaben Energetische Sanierung der Schulturnhalle Pretzschendorf, 3. Bauabschnitt - Los 6 Außenanlagen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und die weiteren Abstimmungen zur aßnahme vorzunehmen. -mehrstimmig beschlossen-

5 01. April 2018 Seite 5 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse aus den öffentlichen Ausschuss-Sitzungen Verwaltungsausschuss am 27. Februar 2018 Beschluss-Nr.: 18/2018 Ausschreibung von 2 Ausbildungsplätzen zur berufsbegleitenden Ausbildung zum/ zur staatlich anerkannten Erzieher/in in den indertagesstätten der Gemeinde lingenberg Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde lingenberg beschließt die Ausschreibung von 2 Ausbildungsplätzen zur berufsbegleitenden Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Erzieher/in in den indertagesstätten der Gemeinde lingenberg ab dem einstimmig beschlossen- Beschluss-Nr.: 19/2018 Umsetzung der Sirene vom Wohngebäude Zum Weißeritztal 17 in lingenberg Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde lingenberg beschließt die Umsetzung der Sirene und die Finanzierung der aßnahme. -einstimmig beschlossen- Technischer Ausschuss am 1. ärz 2018 Beschluss-Nr.: 6/2018 Bauantrag Neubau einer Holzlagerhalle zur gewerblichen Nutzung, Flurstück 181 der Gemarkung olmnitz, Untere Hauptstraße 67 in lingenberg Der Technische Ausschuss der Gemeinde lingenberg beschließt, dem Bauantrag Neubau einer Holzlagerhalle zur gewerblichen Nutzung, Flurstück 181 der Gemarkung olmnitz, Untere Hauptstraße 67 in lingenberg, das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen. -einstimmig beschlossen- Beschluss-Nr.: 7/2018 Bauantrag: Ersatzneubau Pergola (Neubau überdachte Terrasse mit einer Größe von 48,90 m² im Innenhof der Gaststätte Neuklingenberger Höhe ), Flurstück 454/4 der Gemarkung lingenberg, Neuklingenberg 11 in lingenberg Der Technische Ausschuss der Gemeinde lingenberg beschließt, dem Bauantrag: Ersatzneubau Pergola (Neubau überdachte Terrasse mit einer Größe von 48,90 m² im Innenhof der Gaststätte Neuklingenberger Höhe ), Flurstück 454/4 der Gemarkung lingenberg, Neuklingenberg 11 in lingenberg, das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen. -einstimmig beschlossen- Beschluss-Nr.: 8/2018 Bauantrag: Neubau eines Einfamilienhauses, Flurstücke 2080 und 2119 der Gemarkung olmnitz, Aacher Weg 4 in lingenberg Der Technische Ausschuss der Gemeinde lingenberg beschließt, dem Bauantrag nach 69 Abs. 4 SächsBO Neubau eines Einfamilienhauses, Flurstücke 2080 und 2119 der Gemarkung olmnitz, Aacher Weg 4 in lingenberg, das Einvernehmen der Gemeinde nach 36 Abs. 1 BauGB i.v. mit 69 Absatz 1 SächsBO zu erteilen. -einstimmig beschlossen- Beschluss-Nr.: 9/2018 Bauantrag: Neubau einer Pkw-Garage, Flurstück 129/4 der Gemarkung Pretzschendorf, Dresdner Straße 12d in lingenberg Der Technische Ausschuss der Gemeinde lingenberg beschließt, dem Bauantrag nach 69 Abs. 4 SächsBO Neubau einer Pkw-Garage, Flurstück 129/4 der Gemarkung Pretzschendorf, Dresdner Straße 12d in lingenberg, das Einvernehmen der Gemeinde nach 36 Abs. 1 BauGB i.v. mit 69 Absatz 1 SächsBO zu erteilen. -einstimmig beschlossen- Beschluss-Nr.: 10/2018 Vorbescheid: Erweiterungsbau Penny Lebensmittelmarkt, Flurstücke 296/3 und 296/25 der Gemarkung lingenberg, Siedlungsweg in lingenberg Der Technische Ausschuss der Gemeinde lingenberg beschließt, dem Vorbescheid nach 75 SächsBO Erweiterungsbau Penny Lebensmittelmarkt, Flurstücke 296/3 und 296/25 der Gemarkung lingenberg, Siedlungsweg in lingenberg, das Einvernehmen der Gemeinde nach 36 Abs. 1 BauGB i.v. mit 69 Absatz 1 SächsBO nicht zu erteilen. -einstimmig beschlossen- Beschluss-Nr.: 11/2018 Bauantrag: Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Flurstück 100 der Gemarkung Höckendorf, Dippoldiswalder Straße 24 in lingenberg Der Technische Ausschuss der Gemeinde lingenberg beschließt, dem Bauantrag nach 69 Abs. 4 SächsBO Bauantrag: Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Flurstück 100 der Gemarkung Höckendorf, Dippoldiswalder Straße 24 in lingenberg, das Einvernehmen der Gemeinde nach 36 Abs. 1 BauGB i.v. mit 69 Absatz 1 SächsBO zu erteilen. -einstimmig beschlossen- Beschluss-Nr.: 12/2018 Beteiligung der Behörden zum Planentwurf nach 4 (2) BauGB, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Biogasanlage Hennersdorf, Stadt Dippoldiswalde, Ortsteil Hennersdorf, Entwurf, Planungsstand: Der Technische Ausschuss der Gemeinde lingenberg beschließt, dem Planentwurf nach 4 (2) BauGB, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Sondergebiet Biogasanlage Hennersdorf, Stadt Dippoldiswalde, Ortsteil Hennersdorf, Entwurf, Planungsstand: , das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen. -einstimmig beschlossen-

6 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 Amtliche Bekanntmachungen Informationen Bauamt Vollsperrung der Thomas-üntzer-Straße in Pretzschendorf Die Gemeinde wird im April mit der Instandsetzung der Thomas-üntzer-Straße beginnen. Voraussichtlich ab rollen dafür die aschinen der Firma hemnitzer Verkehrsbau GmbH an. Die Instandsetzung erfolgt im Abschnitt zwischen Einmündung Dresdner Straße und Einmündung Wiesenstraße auf einer Gesamtlänge von ca. 300 m. Die geplante Bauzeit beträgt 5 Wochen. Finanziert wird die aßnahme über die Instandsetzungspauschale nach Richtlinie zur Förderung von Straßen- und Brückenbauvorhaben kommunaler Baulastträger (RL StB). In diesem Zeitraum wird die Thomas-üntzer-Straße im Baubereich voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt über die Dresdner Straße. Die Anwohner erhalten noch eine gesonderte Information von der Baufirma mit Angabe von Ansprechpartnern und Hinweisen zu den Einschränkungen bei der Grundstückszufahrt. Fortsetzung der Instandsetzung der Straße Zum Wald in Friedersdorf Ab wird die Instandsetzung der Straße Zum Wald in Friedersdorf fortgesetzt. Nachdem die Fa. Teichmann Bau GmbH aus Wilsdruff im letzten Jahr den hinteren Abschnitt fertiggestellt hat, wird in diesem Jahr plangemäß der vordere Abschnitt bearbeitet. Da in diesem Bereich ein Straßenentwässerungskanal errichtet wird, ist dieser Abschnitt insgesamt anspruchsvoller und wird etwas mehr Bauzeit als der 1. Bauabschnitt in Anspruch nehmen. Geplante Fertigstellung ist im August Die Baumaßnahme wird unter Vollsperrung der Straße durchgeführt. Für Anwohner wird eine örtliche Umleitung eingerichtet. Wir verweisen in dem Zusammenhang auf die Anwohnerversammlung vor der aßnahme im letzten Jahr sowie die Informationsschreiben der Baufirma. Aufgabe von Punkten des amtlichen Raumbezugsfestpunktfeldes des Freistaates Sachsen Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) bearbeitet auf der Grundlage des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und atastergesetz SächsVermatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2013 (SächsGVBl. S. 482), das amtliche Raumbezugsfestpunktfeld (ehemals Trigonometrisches Festpunktfeld). In diesem Zusammenhang sind auf dem Gebiet der Gemeinde lingenberg Raumbezugsfestpunkte (RBP, ehemals Trigonometrische Punkte) überprüft worden. Dabei haben itarbeiter des GeoSN von folgenden Liegenschaften Punkte dauerhaft entfernt: vom Flurstück 450/1 der Gemarkung Ruppendorf, vom Flurstück 840a der Gemarkung olmnitz, vom Flurstück 358/1 der Gemarkung Obercunnersdorf, vom Flurstück 68/1 der Gemarkung Obercunnersdorf, vom Flurstück 238 der Gemarkung lingenberg, vom Flurstück 519/1 der Gemarkung Pretzschendorf. Die Pflichten, die für die Eigentümer der Flurstücke und für Nutzungsberechtigte mit der Duldung der Festpunkte verbunden waren, sind damit entfallen. Dresden, den Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen (GeoSN) Information zum Stand des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau der S192 in der Ortsdurchfahrt Höckendorf Für den geplanten Ausbau der S192 in der Ortsdurchfahrt Höckendorf hat die Gemeinde lingenberg die Planfeststellung nach dem Sächsischen Straßengesetz (SächsStrG) beantragt. In diesem Rahmen sind die Planunterlagen in der Gemeinde einen onat zur allgemeinen Einsicht auszulegen. Dies erfolgt im Zeitraum vom bis in der Gemeindeverwaltung. Bitte beachten Sie dazu die ortsübliche Bekanntmachung in den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde. gez: Stefan Lippert Sachbearbeiter Bauamt gez. Stefan Lippert Sachbearbeiter Bauamt

7 01. April 2018 Seite 7 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Die Gemeinde lingenberg hat die Hochwasserrisikomanagementplanung für das Einzugsgebiet des olmnitzbaches auf Grundlage der Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. Oktober 2007 über die Bewertung und das anagement von Hochwasserrisiken Rahmen der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie erstellt. Gemäß 71 Abs. 4 SächsWG wird der Entwurf der Erstellung von Hochwassergefahren- und -risikokarten sowie eines Hochwasserrisikomanagementplanes für den olmnitzbach in der Zeit vom bis einschließlich in der Gemeindeverwaltung lingenberg, Ortsteil Höckendorf, Schulweg 1, lingenberg zu jedermanns Einsicht während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt: Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der Gemeinde lingenberg Hochwasserrisikomanagementplanung olmnitzbach Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 71 Abs. 4 SächsWG ontag Dienstag Donnerstag Freitag 09:00-12:00 Uhr 09:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr 09:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr 09:00-12:00 Uhr. Die planungsrelevanten Unterlagen können während des oben genannten Auslegungszeitraumes auch im Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Standort Dippoldiswalde, Umweltamt, Zimmer 128, Weißeritzstraße 7, Dippoldiswalde zu den entsprechenden Öffnungszeiten eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Stellungnahmen können gemäß 71 Abs. 4 SächsWG zur Niederschrift vorgebracht oder schriftlich bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei der Gemeindeverwaltung lingenberg oder beim Landratsamt des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge eingereicht werden. Sie können auch per E-ail an folgende Adresse post@gemeinde-klingenberg.de eingereicht werden. Stellungnahmen, die nicht während der zuvor genannten Fristen abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über die Hochwasserrisikomanagementplanung unberücksichtigt bleiben. Der Geltungsbereich umfasst das Einzugsgebiet des olmnitzbaches im Bereich der Gemeinde lingenberg und ergibt sich aus beigefügter Übersichtskarte. aßgebend ist die zeichnerische Darstellung im aßstab 1: lingenberg, Torsten Schreckenbach Bürgermeister Geltungsbereich Übersichtsplan ehr Informationen unter

8 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 Amtliche Bekanntmachungen Einwohnerversammlung zur Hochwasserrisikomanagementplanung für den olmnitzbach Die Schadensbeseitigung nach dem Hochwasser 2013 ist in der Gemeinde lingenberg nahezu abgeschlossen. Parallel zu diesen Bauvorhaben hat die Gemeinde gemeinsam mit dem Planungsbüro Basler & Hofmann aus Dippoldiswalde für den olmnitzbach ein onzept entwickelt, dass für die Ortslagen Pretzschendorf und olmnitz die möglichen Hochwassergefahren aufzeigt und aßnahmen vorschlägt, wie diese Gefahren zukünftig vermieden bzw. verringert werden können. Für diese Hochwasserrisikomanagementplanung steht nunmehr die Beteiligung der Öffentlichkeit an. Dazu erfolgt die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie Auslegung der Unterlagen in der Gemeindeverwaltung sowie im Landratsamt. Bitte beachten Sie dazu die Bekanntmachung im Amtsblatt. it Beginn der Auslegung findet zudem eine Einwohnerversammlung statt, wo wir Ihnen die Hochwasserrisikomanagementplanung vorstellen wollen. Nach der Vorstellung bieten wir Ihnen die Gelegenheit, Fragen zum Inhalt zu stellen. Die Einwohnerversammlung findet am ontag, dem im Uhr im ulturhaus Pretzschendorf statt. Wir laden Sie dazu recht herzlich ein. gez. Stefan Lippert Sachbearbeiter Bauamt HW 08/2002 olmnitz, Untere Dorfstraße/Am Dorfplatz HW 08/2002 olmnitz, Talweg/Freiberger Straße (S190) HW 08/2002 olmnitz, Gebäudeschäden, Obere Hauptstraße 20 HW 08/2002 olmnitz, Uferabbruch, Lindenweg 6

9 01. April 2018 Seite 9 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Amtliche Bekanntmachungen Vermietungsangebote der Immobilienverwaltung Idyllisch Wohnen, nicht weit von Dresden OT lingenberg - Am Sachsenhof 2a-c 2-Raum-Wohnung Objekt: Am Sachenhof 2b Frei ab: sofort Zimmer: 2 Wohnfläche: 63,85 m² Etage: 3.OG links eller: Abteil Nr.: 7 Zustand: neu modernisiert Erstbezug altmiete: EUR 462,91 Betriebskosten: EUR 175,59 Warmmiete: EUR 638,50 aution: EUR 925,82 Baujahr: 1986 Heizungsart: Erdgas Energieausweistyp: Verbrauchsausweis Endenergieverbrauch: 62,7 kwh/ (m²a), Energieeffizienzklasse B OT lingenberg - Am Sachsenhof 2a-c 3-Raum-Wohnung Objekt: Am Sachenhof 2b Frei ab: sofort Zimmer: 3 Wohnfläche: 73,94 m² Etage: 2.OG rechts eller: Abteil Nr.: 6 Zustand: neu modernisiert Erstbezug altmiete: EUR 536,07 Betriebskosten: EUR 203,34 Warmmiete: EUR 739,41 aution: EUR 1.072,14 Baujahr: 1986 Heizungsart: Erdgas Energieausweistyp: Verbrauchsausweis Endenergieverbrauch: 62,7 kwh/ (m²a), Energieeffizienzklasse B Impressum: Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Herausgeber: Gemeindeverwaltung lingenberg Verantwortlich für den amtlichen Teil: Torsten Schreckenbach, Bürgermeister, Telefon: , E-ail: post@gemeinde-klingenberg.de, verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und itteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen; Leserbriefe, Vereins-, Verbands-, o. ä. inhaltliche Aussagen und Wertungen von Texten außerhalb der Verwaltung widerspiegeln nicht die Auffassung der Ämter bzw. des Gemeinderates. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Vereine übergeben Text- und Bildbeiträge (möglichst digital) an amtsblatt@gemeinde-klingenberg.de. Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht. Satz, Druck und Anzeigen: Riedel- Verlag & Druck G, Gottfried-Schenker-Straße 1, Lichtenau/OT Ottendorf Tel: , Fax: , E-ail: Info@riedel-verlag.de. Es gilt die Anzeigenpreisliste Bezugsbedingungen: Das Amtsblatt der Gemeinde lingenberg erscheint monatlich und kann zum Preis von 0,50 Euro pro Exemplar über ABO erworben werden.

10 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 Amtliche Bekanntmachungen OT lingenberg - Am Sachsenhof 2a-c 4-Raum-Wohnung Objekt: Am Sachenhof 2a Frei ab: sofort Zimmer: 4 Wohnfläche: 89,38 m² Etage: 2.OG rechts eller: Abteil Nr.: 6 Zustand: neu modernisiert Erstbezug altmiete: EUR 648,01 Betriebskosten: EUR 245,80 Warmmiete: EUR 893,81 aution: EUR 1.296,02 Baujahr: 1986 Heizungsart: Erdgas Energieausweistyp: Verbrauchsausweis Endenergieverbrauch: 62,7 kwh/ (m²a), Energieeffizienzklasse B Informationen Hauptamt Das Bürgerbüro Höckendorf bleibt am ontag, dem aufgrund einer Fortbildungsmaßnahme geschlossen. Bitte nutzen Sie das Bürgerbüro in Pretzschendorf, Bachstraße 6a, lingenberg OT Pretzschendorf, Telefon: zu den üblichen Öffnungszeiten: ontag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und Dienstag von 13:00 bis 18:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:00 bis 16:00 Uhr. Gemeindeverwaltung bleibt am 30. April 2018 geschlossen Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger darauf hinweisen, dass die Gemeindeverwaltung lingenberg einschließlich des Bauamtes und des Bürgerbüros in Pretzschendorf am ontag, dem 30. April 2018 (Tag vor aifeiertag) geschlossen hat. gez. Neuber Hauptamt iosk im Freibad Pretzschendorf OT Höckendorf - Am Gäßchen 4 2-Raum-Wohnung Objekt: Am Gäßchen 4 Frei ab: sofort Zimmer: 2 Wohnfläche: 46,56 m² Etage: 1.OG mitte eller: Abteil zur Wohnung vorhanden Bad: Badewanne und Fenster altmiete: EUR 232,80 Betriebskosten: EUR 116,40 Warmmiete: EUR 349,20 ietkaution: EUR 465,60 Endenergieverbrauch 153 kwh/ (m²a), H-Gas/ Bj: 1995 Verbrauchsausweis/ Energieeffizienzklasse E. Die Gemeinde lingenberg sucht parallel zur assierung noch Interessenten, die den iosk im Freibad Pretzschendorf einschließlich der angrenzenden Freiterrasse während der diesjährigen Freibadsaison bewirtschaften wollen. Interessenten melden sich bitte bis zum bei der Gemeindeverwaltung lingenberg. Für Rückfragen steht Ihnen Frau empe unter der Rufnummer /68063 zur Verfügung. Bei Interesse sowie zur Vereinbarung von Besichtigungsterminen steht Ihnen die Immobilienabteilung Frau Poddig, Tel: / oder Frau empe, Tel.: / zur Verfügung.

11 01. April 2018 Seite 11 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Amtliche Bekanntmachungen

12 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 Amtliche Bekanntmachungen

13 01. April 2018 Seite 13 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Amtliche Bekanntmachungen Verordnung der Gemeinde lingenberg über das Offenhalten von Verkaufsstellen an einem Sonntag vom 14. ärz 2018 Auf der Grundlage von 8 Abs. 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen (SächsLadÖffG) vom 01. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 338) in gültiger Fassung, hat der Gemeinderat der Gemeinde lingenberg in seiner öffentlichen Sitzung am 13. ärz 2018 folgende Verordnung beschlossen: 1 Geltungsbereich Diese Verordnung regelt abweichend von 3 Abs. 2 Sächs- LadÖffG die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an einem verkaufsoffenen Sonntag in der Gemeinde lingenberg. 2 Verkaufsoffener Sonntag Im Ortsteil Ruppendorf der Gemeinde lingenberg dürfen Verkaufsstellen am Sonntag, dem 17. Juni 2018, aus Anlass des Hoffestes in der Zeit von 12:00 17:00 Uhr geöffnet sein. 3 Ordnungswidrigkeiten Ordnungswidrig handelt, wer als Inhaber einer Verkaufsstelle, als Gewerbetreibender oder als verantwortliche Person den Vorschriften dieser Rechtsverordnung vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt. Ordnungswidrigkeiten können mit Geldbußen gemäß 11 SächsLadÖffG geahndet werden. 4 In-raft-Treten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in raft. lingenberg, den Hinweis nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO). Nach 4 Abs. 4 Satz 1 der SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. lingenberg, Schreckenbach Bürgermeister Schreckenbach Bürgermeister Neufassung der Vereinsförderrichtlinie Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am die Neufassung der Richtlinie zur Unterstützung der Arbeit der Vereine in der Gemeinde lingenberg beschlossen. Nach fast drei Jahren praktischer Erfahrung mit der Vereinsförderung wurden kleinere ritikpunkte festgestellt, die Anlass zu einer Überarbeitung gaben. Das Hauptthema war die Frage zur Bewertung der Grundförderung für ortsansässige Vereine. Neu gilt, dass Vereine eine Grundförderung nach 4 erhalten, wenn mindestens die Hälfte der Vereinsmitglieder ihren Wohnsitz in der Gemeinde hat. In dem Förderbereich investive Förderung können nunmehr alle Vereine, deren Tätigkeitsbereich und Sitz sich für die Dauer der Zweckbindung in der Gemeinde befindet und deren Ziele, Grundsätze und sonstigen Erfordernissen der kommunalen Entwicklung entsprechen beantragen. Die Förderrichtlinie wurde in diesem Förderbereich damit auch für Vereine geöffnet, die mehr als die Hälfte auswärtige itglieder haben. Darüber hinaus wurden textliche larstellungen eingebracht. Die Grundsätze der bisherigen Förderrichtlinie sind beibehalten worden. Die Richtlinie gilt rückwirkend ab dem und wirkt auf die aktuell gestellten Förderanträge für das Jahr Bis zum besteht aufgrund der Neufassung der Richtlinie die öglichkeit, Förderanträge nachzureichen oder zu aktualisieren. Die aktuelle Fassung der Förderrichtlinie sowie Antragsformulare befinden sich auf der Homepage der Gemeinde lingenberg. Heike Neuber Hauptamtsleiterin

14 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 Amtliche Bekanntmachungen Gemeinde lingenberg Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Richtlinie zur Unterstützung der Arbeit der Vereine in der Gemeinde lingenberg vom Inhaltverzeichnis 1 Präambel 2 Grundsätze der Vereinsförderung 3 Zuwendungsempfänger / Zuwendungsvoraussetzung 3.1 Vereine und Ortsgruppenverbände 3.2 Jugendvereine 4 Gegenstand der Förderung 4.1 Grundförderung 4.2 Projektförderung 4.3 Investive Förderung 4.4 Jubiläen 4.5 Ehrengeschenke / Ehrenpreise 4.6 Sonderzuwendungen 5 Zuwendungsverfahren 5.1 Anräge 5.2 Förderung 5.3 Auszahlungsverfahren 5.4 Verwendung 5.5 Nachweise über die Verwendung von Zuwendungen 6 Schlussbestimmung 1 Präambel Vereinswesen bezeichnet das Recht der Einwohner, zur Verfolgung gemeinsamer Interessen sich zu vereinigen und gemeinsame Ziele anzustreben, welche unmittelbar aus der persönlichen Freiheit abzuleiten sind. obilität, Flexibilität und Individualität finden in der Struktur des Vereins die Grundlage zur Entfaltung gemeinschaftlichen Lebens und zur Durchsetzung gemeinsamer Interessen. Die Erreichung des Vereinszweckes ist Aufgabe des Vereins und seiner itglieder selbst. Die Würdigung und Unterstützung des Vereinswesens ist eine freiwillige Leistung der Gemeinde lingenberg. Die Richtlinie regelt die Unterstützung von Vereinen durch die Gemeinde lingenberg mit den im jeweiligen Haushaltsjahr bereitgestellten itteln. 2 Grundsätze der Vereinsförderung Die Vereinsförderung erfolgt im Rahmen von jährlich im Haushaltplan der Gemeinde lingenberg festgesetzten Haushaltmitteln. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung. Gewährte Zuschüsse für Vorhaben führen nicht zu einem Rechtsanspruch auf Förderung des Vorhabens in den Folgejahren. Eine Zuwendung erfolgt nach den festgelegten Förderschwerpunkten aus Punkt 4. Die Entscheidung über die jeweilige Zuwendung trifft der Gemeinderat. Die Gewährung von Zuwendungen zu den laufenden osten erfolgt nach aßgabe der Sächsischen Haushaltsordnung (SäHO) in der jeweils geltenden Fassung und den Verwaltungsvorschriften (VwV-SäHO) zu 23, 44 SäHO sowie nach aßgabe dieser Richtlinie. 3 Zuwendungsempfänger / Zuwendungsvoraussetzung 3.1 Vereine und Ortsgruppenverbände Zuwendungsempfänger sind Vereine, die ihren Sitz in der Gemeinde lingenberg haben, die rechtsfähig sind und unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke im Sinne der 51 ff der Abgabenordnung i.g.f. verfolgen. Zuwendungsempfänger sind weiterhin Ortsgruppenverbände von überörtlichen Vereinen. Die Hauptaktivität des Vereins oder des Ortsgruppenverbandes muss in der Gemeinde liegen. 3.2 Jugendvereine Jugendvereine sind eingetragene Jugendvereine unter 3.1 sowie Jugendvereine, die als nicht eingetragener Verein arbeiten und ihren Sitz in der Gemeinde lingenberg haben. Jugendvereine, die als nicht eingetragener Verein arbeiten, müssen itglieder und eine Jugendvereinsleitung haben. Sie müssen unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der 51 ff der Abgabenordnung in der zurzeit gültigen Fassung verfolgen sowie über einen örtlichen ittelpunkt für ihre Tätigkeit verfügen. Weiterhin müssen eingetragene Jugendvereine der Gemeinde lingenberg und Jugendvereine, die als nicht eingetragener Verein arbeiten mindestens aus 7 natürlichen Personen im Alter zwischen 14 und 27 Jahren bestehen. 2 davon müssen mindestens 18 Jahre sein. 2/3 der itglieder eines Jugendvereins zwischen 10 und 27 Jahren alt sein. eine demokratisch verfasste Struktur besitzen, d. h. Legitimation und Benennung von mindestens einem/einer und bis zu drei Ansprechpartner/-innen, wobei eine/einer davon mindestens 18 Jahre alt sein muss, (mit Funktionsbzw. Verantwortungsbezeichnung) sind im Förderjahr gemeinnützige Tätigkeiten z.b. in Form der Beteiligung an der 48h-Aktion oder der Bürgermeisterwette nachzuweisen (Anlage zum Antrag) feste ooperationsstrukturen mit der Gemeinde lingenberg vorhanden sein, d. h. aus einem onzept soll hervorgehen, wie die Zusammenarbeit erfolgt (i. d. R. Teilnahme an den J-Stammtischen bzw. anderen Netzwerken) mindestens einmal halbjährlich an den J-Stammtischen teilnehmen 4 Gegenstand der Förderung 4.1 Grundförderung Die Gemeinde lingenberg kann die Zuwendungsempfänger nach Punkt 3 mit einem Grundförderbetrag von 20,00 EUR pro eingetragenem itglied von 3 bis 18 Jahre 3,00 EUR pro eingetragenem itglied über 18 Jahre fördern, wenn mindestens die Hälfte der Vereinsmitglieder ihren Wohnsitz in der Gemeinde haben.

15 01. April 2018 Seite 15 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Amtliche Bekanntmachungen Der Grundförderbetrag ist entsprechend dem Satzungszweck des jeweiligen Vereins zu verwenden. aßgebend für die Beurteilung ist die Anzahl der itglieder zum Stichtag 30. September des Jahres der Antragstellung und das Alter der itglieder zum Stichtag 31. Dezember des Jahres der Antragstellung. Jugendvereine erhalten zusätzlich zur Bewirtschaftung der jeweiligen Jugendeinrichtung einen Betriebskostenzuschuss in Höhe der nachgewiesenen Betriebskosten, jedoch max. 500 EUR. 4.2 Projektförderung Die Gemeinde lingenberg kann besondere Veranstaltungen oder Vereinsprojekte mit einer breiten regionalen und überregionalen Wirkung fördern. Besondere Veranstaltungen sind z.b. musikalische, literarische oder künstlerische Veranstaltungen sportliche Veranstaltungen mit überregionalem harakter Ausstellungen Das Jahresbudget wird im Haushaltplan der Gemeinde lingenberg festgelegt. Nicht gefördert werden nach dieser Richtlinie Veranstaltungen und aßnahmen mit überwiegend geselligem und/oder kommerziellem harakter, Schulsportveranstaltungen, professioneller Sport, Speisen, Getränke und Lohnkosten. 4.3 Investive Förderung Die Gemeinde lingenberg kann Vorhaben zur Sicherung, Sanierung, odernisierung von Sport- und Vereinsanlagen, den Neu-, Aus- und Umbau von Vereinsgebäuden sowie Vereinsausstattung, deren Bedarf nachgewiesen sein muss, fördern. Bedingungen: Tätigkeitsbereich und Sitz des Zuwendungsempfängers muss sich für die Dauer der Zweckbindung in der Gemeinde lingenberg befinden. Zur Förderung beantragte Bau- oder Beschaffungsmaßnahmen sollen den Zielen, Grundsätzen und sonstigen Erfordernissen der kommunalen Entwicklung entsprechen. Der Zuwendungsempfänger oder die Gemeinde lingenberg muss Eigentümer des Grundstückes sein oder über langfristige Nutzungsrechte (z.b. Erbbaurechte) verfügen. Ein Antrag auf Förderung eines Vorhabens ist erst ab einer beantragten aßnahmesumme von EUR möglich. Zuwendungsempfänger haben die Sicherung der Gesamtfinanzierung des Vorhabens, einschließlich der Folgekosten, unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung nachzuweisen. Es muss ein vollständiges Finanzierungskonzept vorliegen. it der aßnahme darf noch nicht begonnen worden sein. Der Eigenanteil der Finanzierung muss mindestens 20% betragen. Eigenleistungen von Vereinsmitgliedern und Förderern des Vereins in Form von Arbeits- oder Sachleistungen werden nicht gefördert, ihre Vergütung ist ausgeschlossen. Sie können jedoch bei Vorhaben im Rahmen der Entscheidung über den Fördersatz und die Höhe der Zuwendung rechnerisch berücksichtigt werden, wenn ihre Erbringung gesichert erscheint und damit die Finanzierung des Vorhabens für den Antragsteller erleichtert oder ermöglicht wird. Die rechnerische Berücksichtigung kann zur Anhebung des Fördersatzes der zuwendungsfähigen Ausgaben, die ohne die Erbringung der Eigenleistungen anerkannt werden könnten, führen. Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung bewilligt und als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Förderung kann als einmaliger Zuschuss oder in Jahresteilbeiträgen gewährt werden. it dem Zuwendungsbescheid werden eine Zweckbindungsfrist und ein Zweckbindungsinhalt festgesetzt. Der Förderanteil der Gemeinde kann bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. In begründeten Fällen, insbesondere bei Jugendvereinen, kann der Fördersatz angehoben werden. Die Umsatzsteuer, die der Zuwendungsempfänger als Vorsteuer abziehen kann, ist nicht zuwendungsfähig. 4.4 Jubiläen Für Vereinsjubiläen kann eine Zuwendung gewährt werden. Für Vereinsjubiläen können bewilligt werden: bei 10 - jährigem Vereinsjubiläum und alle weiteren 10 Jahre bis zu 100,00 EUR bei 25 - jährigem Vereinsjubiläum und alle weiteren 25 Jahre bis zu 250,00 EUR Bei Überschneidungen gilt die höhere Jubiläumszuwendung. 4.5 Ehrengeschenke / Ehrenpreise Das Ehrenamt und das positive Wirken der Vereine für die Gemeinde sollen in angemessener Form Anerkennung finden und honoriert werden. Führt ein Verein eine eisterschaft oder einen Wettbewerb durch, dann können auf Antrag Ehrengeschenke oder Ehrenpreise oder ein finanzieller Zuschuss zu Ehrenpreisen zur Verfügung gestellt werden. Das setzt jedoch voraus, dass die vorgesehene eisterschaft oder der Wettbewerb öffentlich ist. 4.6 Sonderzuwendungen Vereine können außerhalb der vorgenannten Fördertatbestände Anträge auf Sonderzuwendungen stellen, wenn die Weiterführung des Vereines aufgrund der wirtschaftlichen Lage gefährdet ist oder der Verein im besonderen Interesse der Gemeinde tätig wird. Als Beleg für die wirtschaftliche Lage sind der letzte Jahresabschluss sowie der aktuelle Finanzplan beizufügen. 5 Zuwendungsverfahren 5.1 Anträge Anträge der Vereine zur Förderung gemäß dieser Richtlinie sind in der Gemeindeverwaltung lingenberg, Schulweg 1, lingenberg formgebunden bis zum 15.Oktober des laufenden Jahres für das kommende Haushaltsjahr einzureichen. Antragsformulare werden durch die Gemeinde lingenberg zur Verfügung gestellt. Die Anzahl der Vereinsmitglieder

16 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 Amtliche Bekanntmachungen nach 4.1 ist bei Antragstellung mit anzugeben. Dem Förderantrag ist eine Übersicht der Vereinsmitglieder (Name, Vorname, Wohnort, Alter (Stichtag des Jahres der Antragstellung)) beizufügen. 5.2 Förderung Die Förderung kann nur vorgenommen werden, sofern im Haushaltplan entsprechende ittel bereitgestellt sind. Die Entscheidung über die Höhe der zur Verfügung stehenden Haushaltmittel trifft der Gemeinderat durch Festlegung des Betrages im Haushaltplan. 5.3 Auszahlungsverfahren Die Gemeindeverwaltung lingenberg erlässt auf Grundlage der Anträge nach Punkt 5.1 zu den Förderschwerpunkten 4.1 bis 4.6 Zuwendungsbescheide und überweist nach Genehmigung des Haushaltes die Fördermittel an die Antrag stellenden Vereine. 5.5 Nachweise über die Verwendung von Zuwendungen Der Empfänger (Verein) von Zuwendungen ist zu jeder Auskunft hinsichtlich der Verwendung des gewährten Zuschusses verpflichtet. Nachgewiesener issbrauch der Förderrichtlinie oder der Fördermittel, insbesondere durch grob fahrlässige oder vorsätzlich falsche Angaben bei der Antragstellung oder ittelverwendung, hat grundsätzlich die Rückführung der gewährten Fördermittel zur Folge. Über einen Ausschluss von künftigen Fördermöglichkeiten, insbesondere seine zeitliche Wirkung entscheidet der Gemeinderat. 6 Schlussbestimmung Die Richtlinie zur Unterstützung der Arbeit der Vereine in der Gemeinde lingenberg tritt am in raft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie der Vereinsförderung der Gemeinde lingenberg vom und deren 1. Änderung vom außer raft. 5.4 Verwendung Die Zuwendung zu den Förderschwerpunkten 4.2 und 4.3 darf nur für den im Zuwendungsbescheid genannten Zweck und unter Beachtung weiterer Auflagen und Bedingungen des Zuwendungsbescheides und dieser Richtlinie verwendet werden. lingenberg, den Schreckenbach Bürgermeister (Siegel) Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung für die Gemeinde lingenberg beschlossen Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am die Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung für die Gemeinde lingenberg beschlossen. Der Gemeinderat macht damit von der öglichkeit in 51 Abs. 5 des Sächsischen Straßengesetzes Gebrauch und überträgt die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht für Gehwege auf die Eigentümer der daran angrenzenden Grundstücke. Ist kein Gehweg vorhanden, so gilt als Gehweg ein Streifen von 1,50 m Breite entlang der Grundstücksgrenze, außer an stark befahrenen Straßen (Anlage 1 zur Satzung). Ab April sind somit alle Grundstücksanlieger an öffentlichen Straßen und Plätzen verpflichtet, ausgebaute Gehwege und als solche festgelegte Straßenbereiche zu reinigen, im Winter vom Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Zum Streuen ist abstumpfendes aterial wie Sand, Splitt oder Granulat zu verwenden. Streusalz darf nur ausnahmsweise verwendet werden. Uns ist bekannt, dass sehr viele Grundstückseigentümer bereits ohne diese Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung diese Grundordnung herstellten. Dafür möchten wir uns bei all denen ganz herzlich bedanken. Zur Übertragung der Reinigungs- und Streupflicht bedarf es jedoch einer generellen Regelung. Wir bitten deshalb alle betroffenen Grundstückseigentümer um Beachtung der Einhaltung der Satzung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt Frau Zimmermann, Tel , E-ail: anke.zimmermann@gemeinde-klingenberg.de. Heike Neuber, Hauptamtsleiterin Satzung über die Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes für das Gebiet der Gemeinde lingenberg (Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung) vom Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit 51 Abs. 5 und 52 Abs. 1 Nr. 12 und Abs. 2 des Straßengesetzes in der jeweils geltenden Fassung für den Freistaat Sachsen (SächsStrG), hat der Gemeinderat der Gemeinde lingenberg in seiner öffentlichen Sitzung am folgende Satzung beschlossen: Inhaltsverzeichnis Teil I Allgemeine Bestimmung 1 Übertragung der Reinigungspflicht 2 Gegenstand der Reinigungspflicht 3 Verpflichtete 4 Umfang der Reinigungspflicht

17 01. April 2018 Seite 17 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Amtliche Bekanntmachungen Teil II Allgemeine Straßenreinigung 5 Umfang der Allgemeinen Straßenreinigung 6 Reinigungsfläche 7 Reinigungszeiten Teil III Winterdienst 8 Schneeräumung 9 Beseitigung von Schnee und Eisglätte 10 Eingeschränkter Winterdienst 11 Vernachlässigung der übertragenen Pflichten Teil IV Schlussvorschriften 12 Ausnahmen 13 Ordnungswidrigkeiten 14 Inkrafttreten Teil I ALLGEEINE BESTIUNGEN 1 Übertragung der Reinigungspflicht (1) Die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen nach 51 SächStrG wird nach aßgabe der folgenden Bestimmungen auf die Eigentümer und Besitzer der durch öffentliche Straßen erschlossenen bebauten und unbebauten Grundstücke (Verpflichtete) übertragen. (2) Der Gemeinde verbleibt die Verpflichtung zur Reinigung der öffentlichen Straßen, soweit sie nicht nach Abs. 1 auf die Eigentümer und Besitzer übertragen worden ist. Sie kann sich zur Durchführung der Reinigung Dritter bedienen. (3) Soweit die Gemeinde nach Abs. 2 verpflichtet bleibt, übt sie die Reinigungspflicht als öffentlich-rechtliche Aufgabe aus. (4) Öffentliche Straßen sind diejenigen Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder die als öffentliche Straßen im Sinne des SächsStrG gelten. 2 Gegenstand der Reinigungspflicht (1) Zu reinigen sind innerhalb der geschlossenen Ortslage alle öffentlichen Straßen. (2) Die Reinigungspflicht erstreckt sich auf: 1. die Fahrbahnen, Radwege, Trenn-, Seiten-, Rand- und Sicherheitsstreifen, 2. die Parkplätze, 3. die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der Straßenkanäle, 4. die Gehwege, 5. die Überwege, 6. Böschungen, Stützmauern und ähnliches. (3) Gehwege im Sinne dieser Satzung sind die für Fußgänger ausdrücklich bestimmten Teile der Straße, ohne Rücksicht auf ihren Ausbauzustand und auf die Breite der Straße sowie räumlich von einer Fahrbahn getrennte selbständige Fußwege. Als Gehwege gelten auch gemeinsame Gehund Radwege nach 41 Abs. 2 StVO. Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. (4) Überwege sind als solche besonders gekennzeichnete Überwege für den Fußgängerverkehr sowie die Überwege an Straßenkreuzungen und Einmündungen in der Verlängerung der Gehwege. 3 Verpflichtete (1) Verpflichtete im Sinne dieser Satzung für die in 1 bezeichneten Grundstücke sind Eigentümer, Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer, Nießbraucher nach 1030 ff. BGB, Wohnungsberechtigte nach 1093 BGB sowie sonstige zur Nutzung des Grundstücks dinglich Berechtigte, denen - abgesehen von der Wohnungsberechtigung - nicht nur eine Grunddienstbarkeit oder eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit zusteht. Die Verpflichteten können sich zur Erfüllung ihrer Pflichten auch geeigneter Dritter bedienen, bleiben jedoch der Gemeinde gegenüber verantwortlich. (2) Liegen mehrere Grundstücke hintereinander zu der sie erschließenden Straße, so bilden das an die Straße angrenzende Grundstück (opfgrundstück) und die dahinterliegenden Grundstücke (Hinterliegergrundstücke) eine Straßenreinigungseinheit. Hinterliegergrundstücke sind nur solche Grundstücke, die nicht selbst an eine öffentliche Straße oder einen öffentlichen Weg angrenzen. Diese Grundstücke bilden auch dann eine Straßenreinigungseinheit, wenn sie durch mehrere Straßen erschlossen werden. (3) Hintereinander zur sie erschließenden Straße liegen Grundstücke, wenn sie mit der Hälfte oder mehr ihrer dieser Straße zugekehrten Seite hinter dem opfgrundstück liegen. Die Eigentümer und Besitzer der zur Straßenreinigungseinheit gehörenden Grundstücke sind abwechselnd reinigungspflichtig. Die Reinigungspflicht wechselt von Woche zu Woche. Sie beginnt jährlich neu bei dem Verpflichteten des opfgrundstücks, fortfahrend in der Reihenfolge der dahinterliegenden Grundstücke. 4 Umfang der Reinigungspflicht Die Reinigungspflicht umfasst (1) die Allgemeine Straßenreinigung ( 5-7), (2) den Winterdienst ( 8-10). Teil II ALLGEEINE STRASSENREINIGUNG 5 Umfang der allgemeinen Straßenreinigung (1) Die Straßen (Straßenabschnitte, Straßenteile) sind regelmäßig und so zu reinigen, dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, insbesondere eine Gesundheitsgefährdung infolge Verunreinigung der Straße durch Benutzung oder durch Witterungseinflüsse vermieden oder beseitigt wird. Die Reinigung umfasst vor allem das Beseitigen von Fremdkörpern, Verunreinigungen, Laub und Unkraut. (2) Übermäßiger Staubentwicklung beim Straßenreinigen ist durch Besprengen mit Wasser vorzubeugen, soweit nicht besondere Umstände entgegenstehen (z.b. ausgerufener Wassernotstand, Frostgefahr). (3) Bei der Reinigung sind solche Geräte zu verwenden, welche die Straßen nicht beschädigen. (4) Oberirdische, der Entwässerung oder der Brandbekämp-

18 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 Amtliche Bekanntmachungen fung dienende Einrichtungen auf der Straße müssen jederzeit von allem Unrat oder den Wasserabfluss störenden Gegenständen, auch von Schnee und Eis, freigehalten werden. (5) Der Straßenkehricht ist sofort zu beseitigen. Er darf weder Nachbarn zugeführt, noch Straßensinkkästen, sonstigen Entwässerungsanlagen, Straßen- oder Abwassergräben, öffentlich ausgestellten Einrichtungen (z.b. Papierkörben, Glas- und Papiersammelcontainern) oder öffentlich unterhaltenen Anlagen (z.b. Brunnen, Gewässer) zugeführt werden. (6) Außergewöhnliche Verschmutzungen sind unverzüglich durch den Verursacher zu beseitigen. 6 Reinigungsfläche der allgemeinen Straßenreinigung Die zu reinigende Fläche erstreckt sich vom Grundstück aus in der Breite, in der es zu einer oder mehreren Straßen hin liegt bis zur itte der Fahrbahn. Bei Eckgrundstücken vergrößert sich die Reinigungsfläche bis zum Schnittpunkt der Fahrbahnmitten. 7 Reinigungszeiten der allgemeinen Straßenreinigung Soweit nicht besondere Umstände (plötzliche oder den normalen Rahmen übersteigende Verschmutzungen) ein sofortiges Reinigen notwendig machen, sind die Straßen bei Bedarf einmal wöchentlich zu reinigen. Teil III WINTERDIENST 8 Schneeräumung (1) Neben der allgemeinen Straßenreinigungspflicht ( 5-7) haben die Verpflichteten bei Schneefall die Gehwege vor ihren Grundstücken in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass die Sicherheit des Verkehrs gewährleistet, insbesondere ein Begegnungsverkehr möglich ist und Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. (2) Soweit in Fußgängerzonen (Zeichen 242 StVO) und in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) Gehwege nicht vorhanden sind, gilt als Gehweg ein Streifen von 1,5 m Breite entlang der Grundstücksgrenze. (3) Darüber hinaus sind auf Straßen, welche keinen Gehweg aufweisen, 1,5 m der Straßenbreite vom Verpflichteten zu räumen. Diese Fläche gilt dann ebenfalls als Gehweg. (4) Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind sowohl die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke als auch die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet. In Jahren mit gerader Endziffer sind die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die Eigentümer oder Besitzer der auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstücke verpflichtet. (5) Die in Frage kommende Gehwegfläche bestimmt sich nach 8 Abs. 1 der Satzung, wobei bei den gegenüberliegenden Grundstücken deren Grundstücksbreite auf die Gehwegseite zu projizieren ist. (6) Die vom Schnee geräumten Flächen vor den Grundstükken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende benutzbare Gehfläche gewährleistet ist. (7) Bei gegenüberliegenden, der Allgemeinheit dienenden Flächen z.b. Straßen, Parkanlagen, Spielplätze, Gewässer I. und II. Ordnung u.ä., sind bei einseitigen Gehwegen die Eigentümer oder Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke zur Schneeräumung des Gehweges verpflichtet. (8) Für jedes Hausgrundstück ist ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu räumen. (9) An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten werden, dass ein möglichst gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist. (10) Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls soweit möglich und zumutbar zu lösen und abzulagern. (11) Soweit den Verpflichteten die Ablagerung des zu beseitigenden Schnees und der Eisstücke auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes nicht zugemutet werden kann, darf der Schnee auf Verkehrsflächen nur so abgelagert werden, dass der Verkehr möglichst wenig beeinträchtigt wird. Es ist verboten, Schnee- und Eisreste auf die Fahrbahn der öffentlichen Verkehrsanlagen zu verteilen. (12) Die Abflussrinnen müssen bei Tauwetter vom Schnee freigehalten werden. (13) Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen gelten montags bis freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis Uhr, samstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr sowie sonn- und feiertags in der Zeit von 9.00 Uhr bis Uhr. Sie sind bei Schneefall so rechtzeitig zu erfüllen, dass die Sicherheit des Verkehrs gemäß Absatz 1 gewährleistet ist. 9 Beseitigung von Schnee- und Eisglätte (1) Bei Schnee- und Eisglätte haben die Verpflichteten die Gehwege und die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang ( 8 Abs. 8) derart und so rechtzeitig zu bestreuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. (2) Bei Straßen mit einseitigem Gehweg findet für die Beseitigung von Schnee- und Eisglätte die Regelung des 8 Abs. 4 und 5 Anwendung. (3) Bei Eisglätte sind die Gehwege in voller Breite und Tiefe abzustumpfen. Noch nicht ausgebaute Gehwege müssen in einer indesttiefe von 1,50 m, höchstens 2 m, in der Regel an der Grundstücksgrenze beginnend, abgestumpft werden. 8 Abs. 6 gilt entsprechend. (4) Bei Schneeglätte braucht nur die nach 8 zu räumende Fläche abgestumpft zu werden. (5) Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnliches abstumpfendes aterial zu verwenden. Salz darf nur in geringen engen zur Beseitigung festgetretener Eis und Schneerückstände verwendet werden. Die Rückstände sind spätestens nach der Frostperiode von dem jeweils Winterdienstpflichtigen zu beseitigen. Das Streumaterial ist von dem Winterdienstpflichtigen selbst zu besorgen und zu finanzieren. (6) Auftauendes Eis auf den in den Absätzen 1 bis 3 bezeichneten Flächen ist aufzubrechen und entsprechend der

19 01. April 2018 Seite 19 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Amtliche Bekanntmachungen Vorschrift des 8 Abs. 11 zu beseitigen. Hierbei dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, welche die Straßen nicht beschädigen. (7) Die in den vorstehenden Absätzen festgelegten Verpflichtungen gelten montags bis freitags in der Zeit von 7.00 Uhr bis Uhr, samstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr sowie sonn- und feiertags in der Zeit von 9.00 Uhr bis Uhr. Sie sind bei auftretender Schnee- und Eisglätte unverzüglich zu erfüllen. 10 Eingeschränkter Winterdienst Die Gemeinde lingenberg erfüllt die gesetzlichen Pflichten zur Beräumung und Gefahrensicherung ausschließlich an verkehrswichtigen und zugleich gefährlichen Straßenabschnitten. Andere Straßen- und Wegeabschnitte werden nach Verfügbarkeit der vorhandenen apazitäten und ittel geräumt und gesichert. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. 11 Vernachlässigung der übertragenen Pflichten ommen Verpflichtete den ihnen übertragenen Reinigungspflichten nicht in ausreichendem Umfang ( 5, 8 und 9) nach, so erfolgt die Reinigung ersatzweise und auf osten des Verpflichteten durch die Gemeinde. Teil IV SHLUSSVORSHRIFTEN 12 Ausnahmen (1) Entgegen 3 Abs. 3 obliegt den Verpflichteten nur die Pflicht zur Allgemeinen Straßenreinigung ( 5-7) und zur Durchführung des Winterdienstes ( 8-9) auf den durch Borde von der Fahrbahn abgetrennten Gehwegen, wenn ihre Grundstücke an den in der Anlage 1 bezeichneten Staats-, reis- oder Gemeindestraßen angrenzen. (2) Sonstige Befreiungen von der Verpflichtung zur Reinigung der Straße können ganz oder teilweise nur dann auf besonderen Antrag erteilt werden, wenn auch unter Berücksichtigung des allgemeinen Wohles die Durchführung der Reinigung dem Pflichtigen nicht zugemutet werden kann. 13 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne des 52 Abs. 1 Nr. 12 SächsStrG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 5 Abs. 1 die Straßen nicht oder nicht regelmäßig reinigt, 2. entgegen 5 Abs. 4 die dort genannten Einrichtungen nicht jederzeit von allem Unrat oder den Wasserabfluss störenden Gegenständen, auch von Schnee und Eis, freihält, 3. entgegen 5 Abs. 5 den Straßenkehricht nicht ordnungsgemäß beseitigt, 4. entgegen 8 Abs. 1 bei Schneefall die Gehwege innerhalb der in 8 Abs. 11 genannten Zeiten nicht unverzüglich vom Schnee räumt, 5. entgegen 8 Abs. 8 und 9 keinen Zu-/Abgang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang bzw. zur Haltestelle räumt, 6. entgegen 8 Abs. 12 die Abflussrinnen bei Tauwetter nicht vom Schnee freihält, 7. entgegen 9 Abs. 1 bei Schnee und Eisglätte die Gehwege und die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang nicht innerhalb der in 9 Abs. 7 genannten Zeiten derart und so rechtzeitig bestreut, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können, 8. entgegen 9 Abs. 3 bei Eisglätte die Gehwege nicht in der dort genannten Breite und Tiefe abstumpft, 9. entgegen 9 Abs. 6 auftauendes Eis nicht ordnungsgemäß beseitigt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gem. 52 Abs. 2 SächsStrG mit einer Geldbuße bis zu 500 EUR geahndet werden. (3) Das Bundesgesetz über Ordnungswidrigkeiten in der jeweils gültigen Fassung findet Anwendung; zuständige Verwaltungsbehörde im Sinne des 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten i.v.m. 52 Abs. 3 Nr. 1 SächsStrG ist die Gemeinde lingenberg. 14 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in raft. it dem gleichen Tage tritt die Satzung über die Verpflichtung zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege der Gemeinde Höckendorf vom , zuletzt geändert am , außer raft. lingenberg, den Schreckenbach Bürgermeister Siegel Hinweise nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1

20 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 Amtliche Bekanntmachungen SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. lingenberg, den Schreckenbach Bürgermeister Anlage 1 zur Satzung über die Durchführung der Straßenreinigung und des Winterdienstes für das Gebiet der Gemeinde lingenberg (Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung) vom Die durch 12 Abs. 1 benannten Straßen sind: Staatsstraßen: S 188 Ortsdurchfahrt Friedersdorf S 189 Ortsdurchfahrten lingenberg, Pretzschendorf, Friedersdorf S 190 S 192 Ortsdurchfahrten lingenberg, Obercunnersdorf, Ruppendorf Ortsdurchfahrt Höckendorf mit Edle rone reisstraßen: 9010 und 9070 Ortsdurchfahrt Borlas 9052 und 9053 Ortsdurchfahrt Röthenbach 9013 Ortsdurchfahrt Pretzschendorf, Beerwalde, Ruppendorf, Paulshain 9073 Ortsdurchfahrt olmnitz kommunale Straßen: Ortsteil Beerwalde: von Abzweig Ortsdurchfahrt 9013 i. Ri. Reichstädt (Lämmerberg) Ortsteil olmnitz: Ortsdurchfahrt Untere Hauptstraße; Obere Hauptstraße; Pretzschendorfer Straße Ortsteil Pretzschendorf: Ortsdurchfahrt Pretzschendorfer Straße; Erich-Weinert-Straße; Thomas-üntzer-Straße Ortsteil lingenberg: An der Talsperre; Salzstraße Ortsteil Höckendorf: Dorfhainer Straße; ittelweg; Frauenstraße Neue Polizeiverordnung für die Gemeinde lingenberg Die bisherigen Polizeiverordnungen der ehemaligen Gemeinden Höckendorf und Pretzschendorf galten ab 2013 nur noch übergangsweise. Damit war es war es notwendig, eine Folgeverordnung für die Gemeinde lingenberg zu erlassen. Die Polizeiverordnung dient der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Gemeinde lingenberg. In der Verordnung sind, für die allgemeine Gefahrenabwehr notwendige Ge- und Verbote enthalten, z.b. die Regelungen zum Schutz vor Lärmbelästigung, zum Umgang mit Tieren und zur Tierhaltung sowie zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Für ein gutes nachbarschaftliches iteinander sowie im öffentlichen Interesse sollten diese Festlegungen im täglichen Umgang selbstverständlich sein. Deshalb bitten wir darum, sich mit den Regelungen der Polizeiverordnung vertraut zu machen. eldungen bei Verstößen gegen die Polizeiverordnung richten Sie bitte an das Ordnungsamt, Frau Anke Zimmermann, Tel , E-ail: anke.zimmermann@gemeindeklingenberg.de. Die neue Polizeiverordnung beschloss der Gemeinderat bereits in seiner öffentlichen Sitzung am Sie tritt mit der heutigen Bekanntmachung in raft. Heike Neuber Hauptamtsleiterin Polizeiverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie gegen umweltschädliches Verhalten der Gemeinde lingenberg vom Auf der Grundlage des 9 Abs. 1 in Verbindung mit 1 Abs. 1 und 17 Abs. 1 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) vom 13. August 1999 (SächsGVBl. S. 466), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 890) in der jeweils gültigen Fassung, hat der Gemeinderat des Gemeinde lingenberg in seiner Sitzung am folgende Polizeiverordnung beschlossen: Inhaltsverzeichnis 1 Örtlicher Geltungsbereich 2 Begriffsbestimmungen 3 Schutz der persönlichen Ruhe 4 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, usikinstrumenten u.ä. 5 Lärm aus Veranstaltungsstätten 6 Haus- und Gartenarbeiten 7 Benutzung von Wertstoffcontainern, sonstigen Abfallbehältern und gelben Säcken 8 Hausnummern 9 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen 10 Tierhaltung 11 Verunreinigung durch Tiere 12 Öffentliche Veranstaltungen 13 Abbrennen offener Feuer und Grillen 14 Abbrennen von Feuerwerken 15 Böllern, Salutschießen mit Vorderladerwaffen

21 01. April 2018 Seite 21 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Amtliche Bekanntmachungen 16 Pflegen von Fahrzeugen 17 Belästigung der Allgemeinheit 18 Ordnung und Sauberkeit in öffentlichen Anlagen 19 Fluglaternen 20 Zulassung von Ausnahmen 21 Ordnungswidrigkeiten 22 In-raft-Treten 1 Örtlicher Geltungsbereich (1) Diese Polizeiverordnung gilt im gesamten Gebiet der Gemeinde lingenberg. 2 Begriffsbestimmungen (1) Öffentliche Straßen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind alle Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind oder auf denen ein tatsächlicher öffentlicher Verkehr stattfindet. Hierzu gehören insbesondere Fahrbahnen, Randstreifen, Rad- und Gehwege, Brücken, Tunnel, Fußgängerunterführungen, Durchlässe, Treppen, Passagen, arktplätze, Parkplätze, Haltestellen, Haltestellenbuchten, Böschungen, Stützmauern, Lärmschutzanlagen und Gräben. (2) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind allgemein zugängliche, insbesondere gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Erholung der Bevölkerung oder der Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes dienen. Hierzu gehören auch Verkehrsgrünanlagen und allgemein zugängliche Sport- und Spielstätten. (3) Öffentliche Einrichtungen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind in öffentlichen Bereichen befindliche Fahrgastunterstände, Sitzgelegenheiten, Spielgeräte, Lichtmasten, Zäune, Verkehrszeichen, Freileitungen der Energieversorgung/Telekommunikation sowie Abfall- und Wertstoffbehälter, Wasserbecken und Gewässer. (4) enschenansammlungen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind alle für jedermann zugänglichen, zielgerichteten Zusammenkünfte von Personen unter freiem Himmel auf öf-fentlichen Straßen bzw. in Grün- und Erholungsanlagen zum Zwecke des Vergnügens, des unstgenusses, des Warenumschlages oder Ähnliches, insbesondere Volksfeste, Straßenfeste, onzerte und ärkte. Die Vorschriften des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz) in der jeweils gültigen Fassung bleiben von der Begriffsbestimmung unberührt. (5) Öffentliche Veranstaltungen im Sinne dieser Polizeiverordnung sind alle Veranstaltungen bei denen es sich um ein planmäßiges zeitlich begrenztes, aus dem Alltag herausgehobenes Ereignis handelt, zu welchem Jedermann Zutritt hat und somit der teilnehmende Personenkreis nicht eingeschränkt ist. (6) Offene Feuer im Sinne dieser Polizeiverordnung sind Feuer auf befestigtem oder unbefestigtem Boden, in Feuerkörben, -fässern oder -schalen. 3 Schutz der persönlichen Ruhe (1) Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. In dieser Zeit sind alle Handlungen, die geeignet sind, die Nachtruhe mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, zu unterlassen. (2) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot des Absatzes 1 zulassen, wenn besondere öffentliche Interessen dies rechtfertigen oder öffentliche Interessen der Ausnahme nicht entgegenstehen. Soweit für Arbeiten während der Nachtzeit nach sonstigen Vorschriften eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, entscheidet die Erlaubnisbehörde über die Zulassung der Ausnahme. (3) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes bleiben von dieser Regelung unberührt. 4 Benutzung von Rundfunkgeräten, Lautsprechern, usikinstrumenten u.ä. (1) Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, usikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung dürfen nur so benutzt werden, dass andere nicht unzumutbar belästigt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Geräte oder Instrumente bei offenen Fenstern oder Türen, auf offenen Balkonen, im Freien oder in raftfahrzeugen betrieben oder gespielt werden. (2) Absatz 1 gilt nicht: a) bei Umzügen, undgebungen, ärkten und essen im Freien und bei Veranstaltungen, die einem herkömmlichen Brauch entsprechen und b) für amtliche und amtlich genehmigte Durchsagen. (3) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes sowie des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes bleiben von dieser Regelung unberührt. 5 Lärm aus Veranstaltungsstätten (1) Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass aus Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen innerhalb im Zusammenhang bebauter Gebiete oder in der Nähe von Wohngebäuden kein Lärm nach außen dringt, durch den andere unzumutbar belästigt werden. Fenster und Türen sind erforderlichenfalls geschlossen zu halten. (2) Das in Absatz 1 geregelte Gebot zur Vermeidung von Lärm gilt auch für die Besucher von derartigen Veranstaltungsstätten bzw. Versammlungsräumen. (3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall Ausnahmen vom Verbot des Absatz 1 zulassen, wenn die Durchführung von Veranstaltungen auch während der Nacht in einem besonderen öffentlichen Interesse steht. Soweit hierfür noch nach sonstigen Vorschriften eine behördliche Erlaubnis erforderlich ist, entscheidet die Erlaubnisbehörde über die Zulassung der Ausnahme. (4) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, des Sächsischen Gaststättengesetzes, des Versammlungsgesetzes, der Sächsischen Bauordnung sowie des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen bleiben von dieser Regelung unberührt. 6 Haus- und Gartenarbeiten (1) Private Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer unzumutbar stören, dürfen nur montags bis freitags in der Zeit von Uhr bis Uhr und samstags in der Zeit von 7.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr durchgeführt werden. Zu den Arbeiten im Sinne dieser Vorschrift gehören insbesondere das Rasenmähen, das Häckseln, das Hämmern, das Sägen, das Bohren, das Schleifen, das Holzspalten, die Benutzung anderer motorbetriebener Geräte u. ä..

22 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 Amtliche Bekanntmachungen (2) Die Vorschriften finden auf landwirtschaftliche und gewerbliche Arbeiten keine Anwendung. (3) Die Vorschriften des Bundesimmissionsschutzgesetzes, des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes sowie der dazu ergangenen Verordnungen bleiben von dieser Regelung unberührt. 7 Benutzung von Wertstoffcontainern, sonstigen Abfallbehältern und gelben Wertstoffsäcken (1) Das Einwerfen von Wertstoffen in die dafür vorgesehenen Behälter (Wertstoffcontainer), ist montags bis freitags in der Zeit von Uhr bis Uhr und samstags in der Zeit von 7.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr gestattet. (2) Es ist untersagt, Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben die Wertstoffcontainer zu stellen. (3) Es ist nicht gestattet, größere Abfallmengen in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter (Papierkörbe/Abfallkörbe) einzubringen. Insbesondere das Einbringen von in Haushalten oder Gewerbebetrieben angefallenen Abfällen ist untersagt. (4) Gelbe Wertstoffsäcke sind frühestens am Abend vor dem Entsorgungstermin zur Abholung bereitzustellen, außer bei widrigen Witterungsbedingungen. Sie sind so abzustellen, dass es zu keiner Beeinträchtigung des öffentlichen Verkehrs kommt. Säcke, deren Inhalte nicht den Bestimmungen der Grüne Punkt-Duales System Deutschland GmbH entsprechen und deshalb nicht vom Entsorgungsbetrieb mitgenommen werden, sind vom Eigentümer eigenverantwortlich zu entfernen. (5) Die Vorschriften des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen, des reislaufwirtschaftsgesetzes sowie des Sächsischen Abfallwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes bleiben unberührt. 8 Hausnummern (1) Die Hauseigentümer haben ihre Gebäude spätestens an dem Tag, an dem sie bezogen werden, mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer in arabischen Ziffern und lateinischen Buchstaben zu versehen. (2) Die Hausnummern müssen von der Straße aus, in die das Haus einnummeriert ist, gut lesbar sein. Unleserliche Hausnummernschilder sind unverzüglich zu erneuern. Die Haus-nummern sind in einer Höhe von nicht mehr als 3 m an der Straße zugekehrten Seite des Gebäudes unmittelbar über oder neben dem Gebäudeeingang oder, wenn sich der Gebäudeeingang nicht an der Straßenseite des Gebäudes befindet, an der dem Grundstückszugang nächstgelegenen Gebäudeecke anzubringen. Bei Gebäuden, die von der Straße zurückliegen, können die Hausnummern am Grundstückszugang angebracht werden. (3) Die Ortspolizeibehörde kann im Einzelfall etwas anderes bestimmen, soweit dies im Interesse der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung geboten ist. 9 Unerlaubtes Plakatieren, Beschriften, Bemalen und Besprühen (1) An öffentlichen Straßen sowie in den öffentlichen Anlagen und öffentlichen Einrichtungen ist ohne Erlaubnis der Ortspolizeibehörde untersagt - außerhalb von zugelassenen Plakatträgern (Plakatsäulen, Anschlagtafeln usw.) zu plakatieren; - andere als dafür zugelassene Flächen zu beschriften, zu bemalen oder zu besprühen. Dies gilt auch für bauliche oder sonstige Anlagen, die von öffentlichen Straßen, Anlagen oder Einrichtungen einsehbar sind. (2) Die Ortspolizeibehörde kann Ausnahmen von dem in Absatz 1 geregelten Verbot zulassen, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, insbesondere eine Verunstaltung des Orts- und Straßenbildes oder eine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs nicht zu befürchten ist. (3) Wer außerhalb von zugelassenen Plakatträgern plakatiert oder andere als dafür zugelassene Flächen beschriftet, besprüht oder bemalt, ist zur unverzüglichen Beseitigung verpflichtet. (4) Die Vorschriften der Sächsischen Bauordnung, der Straßenverkehrsgesetz sowie die Rechte Privater an ihrem Eigentum bleiben von dieser Regelung in Absatz 1 und 2 unberührt. 10 Tierhaltung (1) Tiere sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass enschen oder Sachen nicht belästigt, gefährdet oder geschädigt werden. Insbesondere sind Grundstücke und Anlagen, in denen sich Tiere frei aufhalten können, entsprechend sicher zu umfrieden, so dass ein Entweichen ausgeschlossen werden kann. (2) Der Tierhalter hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Tier im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne eine hierfür geeignete Aufsichtsperson frei herumläuft. Im Sinne dieser Vorschrift geeignet ist jede Person, der das Tier, insbesondere auf Zuruf, gehorcht und die zum Führen des Tieres körperlich in der Lage ist. (3) In entsprechend ausgewiesenen öffentlichen Anlagen, auf öffentlich zugänglichen Spiel- und Sportplätzen sowie bei enschenansammlungen muss der Hundeführer den Hund an der Leine führen. (4) Der Hundehalter muss gemäß 13 Abs. 2 Hundesteuersatzung die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses und des umfriedeten Grundbesitzes, laufenden Hunde mit einer gültigen und sichtbar befestigten Hundesteuermarke versehen. (5) Der Halter von Raubtieren, Gift- oder Riesenschlangen sowie anderer Tiere, die ebenso wie diese durch örperkraft, Gift oder Verhalten Personen gefährden können, hat der Ortspolizeibehörde diese Haltung unverzüglich anzuzeigen. (6) Zugelaufene Tiere, die herrenlos erscheinen und nicht in Eigenbesitz übernommen werden sollen (Fundtiere), sind der Ortspolizeibehörde zu melden. Sie sorgt anschließend für eine artgerechte Verwahrung bzw. Haltung dieser Tiere. (7) Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, des Ordnungswidrigkeitengesetzes sowie des Gesetzes zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden und der dazu erlassenen Verordnung bleiben von dieser Regelung unberührt. 11 Verunreinigung durch Tiere (1) Der Führer eines Tieres hat dafür zu sorgen, dass das Tier seine Notdurft nicht auf den in 2 dieser Verordnung ge-

23 01. April 2018 Seite 23 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Amtliche Bekanntmachungen nannten Flächen und Einrichtungen verrichtet. Dennoch dort abgelegter ot ist vom Führer des Tieres sofort zu beseitigen. Für die Beseitigung des otes ist ein geeignetes Behältnis mitzuführen und dieses auf Verlangen der Ortspolizeibehörde vorzuweisen. (2) Der Tierhalter hat sein Tier von öffentlich zugänglichen Liegewiesen und inderspielplätzen fernzuhalten. (3) Die Vorschriften des reislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes sowie des Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz bleiben von dieser Regelung unberührt. 12 Öffentliche Veranstaltungen (1) Wer eine öffentliche Veranstaltung durchführen will, hat dies der Ortspolizeibehörde unter Angabe der Art, des Ortes und des Zeitraumes der Veranstaltung sowie der Zahl der zu erwartenden Besucher spätestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich anzuzei-gen. (2) Die öffentliche Veranstaltung ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die eine gefahrlose Durchführung der Veranstaltung nicht ermöglichen. (3) Absatz 1 gilt nicht für öffentliche Veranstaltungen, für die die Genehmigung nach anderen Vorschriften bereits erteilt ist oder für die eine Genehmigungsfreiheit oder eine Anzeigepflicht nach anderen Vorschriften besteht. 13 Abbrennen offener Feuer und Grillen (1) Für das Abbrennen von offenen Feuern ist die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich. Der Antrag zur Genehmigung hat spätestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Abbrenntag zu erfolgen. (2) einer Anzeige oder Genehmigung bedürfen offene Feuer mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten (z.b. Gartenkamine, Aztekenöfen, Feuerschalen oder Feuerkörbe), oder mit handelsüblichen Grillmaterialien in handelsüblichen och- oder Grillgeräten. (3) Die Feuer sind so abzubrennen, dass hierbei keine erhebliche Belästigung Dritter durch Rauch oder Gerüche entsteht. (4) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen. Solche Umstände können z.b. extreme Trockenheit, die unmittelbare Nähe eines Waldes, die unmittelbare Nähe eines Lagers mit feuergefährlichen Stoffen usw. sein. (5) Die Verbrennung von Gartenabfällen, die unter die Sächsische Pflanzenabfallverordnung fallen, ist nicht erlaubt. Die Pflanzenteile sind entweder am Entstehungsort organisch vor Ort zu verwerten bzw. der entsorgungspflichtigen örperschaft zu übergeben. (6) Pflanzliche Abfälle können entsprechend der Sächsischen Pflanzenabfallverordnung ausnahmsweise verbrannt werden, wenn eine Entsorgung oder eine Nutzung der Entsorgungsmöglichkeiten nicht möglich oder nicht zumutbar ist. (7) Die Vorschriften des reislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes, des Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz, der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen, des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der dazu erlassenen Verordnungen sowie der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung zur Verhinderung schädlicher Umwelteinwirkungen bei austauscharmen Wetterlagen bleiben von dieser Regelung unberührt. 14 Abbrennen von Feuerwerken (1) Pyrotechnische Gegenstände der ategorie 2 (Silvesterfeuerwerk) dürfen in der Zeit vom 1. Januar, 6.00 Uhr, bis zum 31. Dezember, Uhr, durch Personen, die nicht Inhaber einer Erlaubnis nach 7 oder 27 Sprengstoffgesetz oder eines Befähigungsscheins nach 20 Sprengstoffgesetz sind, nur mit Ausnahmegenehmigung der Ortspolizeibehörde nach 24 Absatz 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz verwendet (abgebrannt) werden. (2) Die Ausnahmegenehmigung ist mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abbrennzeitraum schriftlich zu beantragen. (3) Das Abbrennen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Abbrennen nicht ermöglichen. Solche Umstände können z.b. extreme Trockenheit, die unmittelbare Nähe eines Waldes usw. sein. (4) Außerdem ist das Abbrennen zu untersagen oder kann mit Auflagen versehen werden, wenn die Allgemeinheit (Anwohner) unzumutbar durch das Abbrennen belästigt wird (z.b. Vielzahl von Feuerwerken an einem Tag, Vielzahl von Feuerwerken am selben Ort). 15 Böllern, Salutschießen mit Vorderladerwaffen (1) Wer außerhalb von Schießstätten ein Böllergerät oder eine Vorderladerschusswaffe zur Erzeugung eines Schussknalles verwenden will, hat dies spätestens zwei Wochen vor dem Ereignis bei der Ortspolizeibehörde schriftlich anzuzeigen. In der Anzeige sind mindestens Anlass, Ort, Datum und Zeitraum des Ereignisses sowie Name und Erreichbarkeit des Verantwortlichen anzugeben. Außerdem sind die Nachweise über den Besitz eines Sprengstofferlaubnisscheins und einer gültigen Beschussbescheinigung zu erbringen. (2) Das Böllern bzw. Salutschießen ist zu untersagen oder kann mit Auflagen verbunden werden, wenn Umstände bestehen, die ein gefahrloses Böllern oder Salutschießen nicht ermöglichen. Solche Umstände können z.b. extreme Trockenheit, die unmittelbare Nähe eines Lagers mit feuergefährlichen Stoffen usw. sein. (3) Die Vorschriften des Waffenrechts und des Sprengstoffrechtes bleiben hiervon unberührt. 16 Pflegen von Fahrzeugen (1) Das Abspritzen und Waschen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen, Anlagen und Einrichtungen ist verboten. (2) Vorgänge, bei denen otoröl, raftstoff, Schmieröl oder altreiniger in die analisation, das Grundwasser und das Erdreich gelangen können, sind verboten. (3) Wer durch die Pflege von Fahrzeugen öffentliche Straßen, Anlagen oder Einrichtungen verunreinigt, ist zur unverzüglichen Beseitigung der Verschmutzung verpflichtet. (4) Die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes bleiben von dieser Regelung unberührt.

24 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 Amtliche Bekanntmachungen 17 Belästigung der Allgemeinheit (1) In oder auf öffentlichen Straßen, Anlagen und Einrichtungen ist verboten: 1. aufdringliches oder aggressives Betteln, 2. erhebliches Belästigen anderer Personen durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, 3. Zerschlagen von Flaschen oder anderen Gegenständen, 4. Verrichten der Notdurft, 5. Nächtigen, wenn dadurch andere Personen erheblich belästigt werden, 6. Liegenlassen, Wegwerfen oder Ablagern von Gegenständen außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse. (2) Die Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes, des Sächsischen Wassergesetzes, des Indirekteinleitergesetzes, des reislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes sowie des Ersten Gesetzes zur Abfallwirtschaft und zum Bodenschutz bleiben von dieser Regelung unberührt. 18 Ordnung und Sauberkeit in öffentlichen Anlagen In öffentlichen Anlagen und Einrichtungen ist es untersagt: 1. Wegsperren zu beseitigen und zu verändern oder Einfriedungen oder Sperren zu überklettern; 2. außerhalb der inderspielplätze und der Sport- und Bolzplätze zu spielen oder sportliche Übungen zu treiben, wenn dadurch die Ruhe Dritter gestört oder Besucher belästigt werden können. Die Benutzung öffentlicher inderspielplätze, Spielgeräte und Spielanlagen ist anderen Personen als den auf den Hinweisschildern bestimmten Altersgruppen untersagt. 3. Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen und sonstige Anlagenteile zu verändern oder aufzugraben 4. außerhalb zugelassener Stellen Feuer zu machen; 5. Schieß-, Wurf- und Schleudergeräte (ausgenommen Spielbälle) zu benutzen 6. außerhalb der dafür besonders bestimmten und entsprechend gekennzeichneten Stellen zu baden oder Boot zu fahren; 7. Parkwege zu befahren und Fahrzeuge abzustellen; dies gilt nicht für inderwagen und fahrbare rankenstühle sowie für inderfahrzeuge, wenn dadurch andere Besucher nicht gefährdet werden sowie für Fahrräder auf dafür besonders gekennzeichneten Wegen; 8. Rasenflächen zu befahren und raftfahrzeuge darauf abzustellen; 9. nicht freigegebene Eisflächen zu betreten oder zu befahren; 10.Wohnwagen und Zelte aufzustellen; 11.Wasser der öffentlichen Brunnen und Wasserbecken zu verunreinigen oder zu beschmutzen. 19 Fluglaternen Es ist verboten, unbemannte frei fliegende Flugobjekte aufsteigen zu lassen, bei denen der Auftrieb durch die von einer eigenen Feuerquelle erwärmte Luft erzeugt wird und die insbesondere unter den Bezeichnungen Himmelslaterne, Skylaterne, Skyballone, ong-ing-laterne und dergleichen bekannt sind (Fluglaternen). 20 Zulassung von Ausnahmen Entsteht für den Betroffenen eine unzumutbare Härte, so kann die Ortspolizeibehörde Ausnahmen von den Vorschriften dieser Polizeiverordnung zulassen, sofern keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Die Zulassung kann mit Auflagen oder Bedingungen versehen werden. 21 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von 17 Abs. 1 des Sächsischen Polizeigesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen 3 Abs. 1, ohne eine Ausnahmegenehmigung nach 3 Abs. 2 zu besitzen, die Nachtruhe anderer mehr als unvermeidbar stört, 2. entgegen 4 Abs. 1 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, usikinstrumente sowie andere mechanische oder elektroakustische Geräte zur Lauterzeugung so benutzt, dass andere unzumutbar belästigt werden, 3. entgegen 5 Abs. 1 aus Veranstaltungsstätten oder Versammlungsräumen Lärm nach außen dringen lässt, durch den andere unzumutbar belästigt werden, 4. entgegen 6 Abs. 1 Haus- oder Gartenarbeiten durchführt, 5. entgegen 7 Abs. 1 Wertstoffe in die dafür vorgesehenen Behälter einwirft, 6. entgegen 7 Abs. 2 Abfälle, Wertstoffe oder andere Gegenstände auf oder neben die Wertstoffcontainer stellt, 7. entgegen 7 Abs. 3 größere Abfallmengen oder Abfälle, die in Haushalten oder Gewerbebetrieben anfallen, in die zur allgemeinen Benutzung aufgestellten Abfallbehälter einbringt, 8. entgegen 7 Abs. 4 nicht abgeholte Gelbe Wertstoffsäcke nicht eigenverantwortlich wieder entfernt, 9. entgegen 8 Abs. 1 keine Hausnummer anbringt, 10. entgegen 8 Abs. 2 unleserliche Hausnummernschilder nicht unverzüglich erneuert, 11. entgegen 9 Abs. 1, ohne eine Ausnahmegenehmigung nach 9 Abs. 2 zu besitzen, plakatiert oder nicht dafür zugelassene Flächen beschriftet, bemalt oder besprüht, 12. entgegen 10 Abs. 1 Tiere so hält oder beaufsichtigt, dass andere enschen oder Sachen belästigt, gefährdet oder geschädigt werden, 13. entgegen 10 Abs. 2 nicht dafür sorgt, dass Tiere im öffentlichen Verkehrsraum nicht ohne geeignete Aufsichtsperson frei herumlaufen, 14. entgegen 10 Abs. 3 nicht dafür sorgt, dass der Hund angeleint ist, 15. entgegen 10 Abs. 4 die Steuermarke nicht sichtbar am Hund befestigt hat, 16. entgegen 10 Abs. 5 das Halten gefährlicher Tiere der Ortspolizeibehörde nicht unverzüglich anzeigt, 17. entgegen 11 Abs. 1 S. 2 abgelegten ot nicht sofort beseitigt, 18. entgegen 11 Abs. 1 S. 3 kein geeignetes Behältnis vorweisen kann, 19. entgegen 11 Abs. 2 ein Tier nicht von öffentlich zugänglichen Liegewiesen oder inderspielplätzen fernhält, 20. entgegen 12 Abs. 1 eine öffentliche Veranstaltung durchführt, ohne diese bei der Ortspolizeibehörde angezeigt zu haben,

25 01. April 2018 Seite 25 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Amtliche Bekanntmachungen 21. entgegen 13 Abs. 1 ein offenes Feuer abbrennt, ohne dafür eine Genehmigung der Ortspolizeibehörde zu haben, 22. entgegen 13 Abs. 3 ein Feuer so abbrennt, dass hierbei Belästigungen Dritter durch Rauch oder Gerüche entstehen, 23. entgegen 13 Abs. 5 Gartenabfälle verbrennt ohne das ein Ausnahmetatbestand vorliegt, 24. entgegen 14 Abs. 1 ein Feuerwerk abbrennt ohne eine Ausnahmegenehmigung zu haben, 25. entgegen 15 Abs. 2 böllert oder Salut schießt, ohne dies bei der Ortspolizeibehörde angezeigt zu haben, 26. entgegen 16 Abs. 1-2 Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen, Anlagen und Einrichtungen pflegt und dadurch verunreinigt, 27. entgegen 16 Abs. 3 Verschmutzungen nicht unverzüglich beseitigt, 28. entgegen 17 Abs. 1 Nr. 1 aufdringlich oder aggressiv bettelt, 29. entgegen 17 Abs. 1 Nr. 2 andere Personen durch aufdringliches oder aggressives Verhalten erheblich belästigt, 30. entgegen 17 Abs. 1 Nr. 3 Flaschen oder andere Gegenstände zerschlägt, 31. entgegen 17 Abs. 1 Nr. 4 die Notdurft verrichtet, 32. entgegen 17 Abs. 1 Nr. 5 nächtigt, wenn dadurch andere Personen erheblich belästigt werden, 33. entgegen 17 Abs. 1 Nr. 6 Gegenstände außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse liegen lässt, wegwirft oder ablagert. 34. entgegen 18 Nr. 1 Wegsperren beseitigt, verändert oder Einfriedungen oder Sperren überklettert 35. entgegen 18 Nr. 2 außerhalb der inderspielplätze und der Sport- und Bolzplätze spielt oder sportliche Übungen betreibt und dadurch die Ruhe Dritter stört oder Besucher belästigt, 36. entgegen 18 Nr. 3 Wege, Rasenflächen, Anpflanzungen und sonstige Anlagenteile verändert oder aufgräbt, 37. entgegen 18 Nr. 4 außerhalb zugelassener Stellen Feuer macht, 38. entgegen 18 Nr. 5 Schieß-, Wurf- und Schleudergeräte (ausgenommen Spielbälle) benutzt 39. entgegen 18 Nr. 6 außerhalb der dafür besonders bestimmten und entsprechend gekennzeichneten Stellen badet oder Boot fährt, 40. entgegen 18 Nr. 7 Parkwege befährt und Fahrzeuge abstellt, 41. entgegen 18 Nr. 8 Rasenflächen befährt und raftfahrzeuge abstellt, 42. entgegen 18 Nr. 9 nicht freigegebene Eisflächen betritt oder befährt, 43. entgegen 18 Nr. 10 in öffentlichen Anlagen und Einrichtungen Wohnwagen und Zelte aufstellt, 44. entgegen 18 Nr. 11 das Wasser der öffentlichen Brunnen und Wasserbecken verunreinigt oder beschmutzt, 45. entgegen 19 Fluglaternen aufsteigen lässt. (2) Absatz 1 gilt nicht, soweit eine Ausnahme nach 20 zugelassen worden ist. (3) Ordnungswidrigkeiten können nach 17 Abs. 2 des Sächsischen Polizeigesetzes und 17 Abs. 1 und 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes mit einer Geldbuße von mindestens 5 EUR und höchstens EUR und bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen mit höchstens 500 EUR geahndet werden. 22 In-raft-Treten (1) Diese Polizeiverordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in raft. (2) Gleichzeitig treten außer raft: die Polizeiverordnung der Gemeinde Höckendorf vom 19. September 2006 und die Polizeiverordnung der Gemeinde Pretzschendorf vom 24. August lingenberg, den Schreckenbach Bürgermeister Siegel Hinweise nach 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (Sächs-GemO) Nach 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. lingenberg, den Schreckenbach Bürgermeister

26 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 Interessenbekundung zur Bildung von neuen Ortschaftsräten bis Amtliche Bekanntmachungen Information des Ordnungsamtes Tierschutzverein Freital und Umgebung e. V. Im nächsten Jahr stehen wieder die ommunalwahlen an. Dabei werden die Gemeinde- und Ortschaftsräte in der Gemeinde lingenberg neu gewählt. Ortschaftsräte bestehen innerhalb der Gemeinde derzeit nur für die Ortschaften Beerwalde und olmnitz. Wir möchten auf diesem Wege noch einmal die Einführung eines Ortschaftsrates bzw. einer Ortschaftsverfassung in den Ortsteilen ohne Ortschaftsrat anregen. Die Aufgaben eines Ortschaftsrates sind im Vierten Abschnitt der Sächsischen Gemeindeordnung unter den 65 bis 69a i.g.f. geregelt. Für eine Willensbekundung zur Bildung eines Ortschaftsrates in einem Ortsteil sollte es eine möglichst hohe bzw. überzeugende Anzahl an Fürsprache geben. Empfehlenswert ist eine Bekundung durch Unterschrift von mindestens der doppelten Anzahl der zu wählenden itglieder des Ortschaftsrates, d.h. 12 Bürgern aus dem jeweiligen Ortsteil. Sofern das Interesse von Bürgern vorliegt einen Ortschaftsrat zu bilden, sollten diese die öglichkeit nutzen, und gegenüber der Gemeindeverwaltung bis zum ihre Bereitschaft erklären. Für Fragen dazu steht Frau Neuber, Tel /68020, zur Verfügung. Heike Neuber Hauptamtsleiterin Jede leinigkeit, die das Tierheim Freital auf dem Windberg unternimmt, um alle Schützlinge gut zu versorgen und zu betreuen, aber auch der Erhalt es Tierheimgebäudes (altertümliches Huthaus) kostet Geld wurde im Tierheim die Quarantänestation (atzen/t) im Dachgeschoss grundlegend saniert - einschließlich rankenzimmer und Tierarztzimmer. Auch eine Wärmedämmung im Dachspitz des alten Gebäudes wurde angebracht. Viele fleißige Helfer haben mit Farbe und tollen Tieraufnahmen die tristen Fliesen aufgehübscht und Farbe an die Wände gebracht. Dies alles war mit Spenden möglich. Dafür bedankt sich der Tierschutzverein Freital und Umgebung e. V. ganz herzlich! Wer ein Herz für Tiere hat und den Tierschutzverein Freital mit einer Sach- oder einer Geldspende unterstützen möchte, kann das gern im Tierheim abgeben oder auf das Vereinskonto einzahlen. Spendenquittungen werden gern ausgestellt. Bankverbindung: Tierschutzverein Freital u. U. e. V. Ostsächsische Sparkasse Dresden IBAN: DE BI: OSDDDE81XXX Auch passive itglieder können mit einem itgliedsbeitrag helfen und unterstützen! itgliedsbeiträge pro Jahr: Erwachsene: 36,00 Rentner, Arbeitslose, Studenten: 18,00 Schüler ab 12 Jahre: 6,00 Ein Formular zur Anmeldung einer itgliedschaft ist direkt im Tierheim erhältlich oder auch in unserer Gemeindeverwaltung sowie auf der Webseite der Gemeinde lingenberg: Der Ortschaftsrat olmnitz informiert Wer möchte mit in die Partnergemeinde Aach und an den Bodensee reisen? Gelegenheit dazu gibt es am ersten oder zweiten Oktoberwochenende von Freitag bis Sonntag mit einem Reisebus der Fa. Eitner. Für die Fahrt und die Unterkunft haben wir ca. 200 /Person kalkuliert, was auch von der Anzahl der itreisenden abhängig ist. Bei Interesse bitte bis 15. April bei Frau Seewald melden (Telefon ), damit mit der weiteren Organisation begonnen werden kann. hristina Seewald im Namen des OR olmnitz Informationen des Landkreises und der Gemeindefeuerwehr Typisch ich Berufe entdecken zum Girls Day und Boys Day am in der Arbeitsagentur Pirna Es gibt Berufe, in denen änner fast unter sich anzutreffen sind. In anderen Bereichen, beispielsweise bei Pflege und Soziales, fehlt meist noch die ännlichkeit, weil diese Berufe traditionell eher von Frauen gewählt werden. Der Girls Day und Boys Day kann aufräumen mit diesen lischees. Hier bekommen Jungen Einblicke in Berufe mit geringem änneranteil und ädchen erproben ihre Fähigkeiten in vermeintlichen ännerberufen. Die Schülerinnen und Schüler ab lasse 5 erhalten die hance sich auszuprobieren und ihre individuellen Stärken zu entdecken. Damit erweitern sie ihr Berufswahlspektrum.

27 01. April 2018 Seite 27 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Informationen des Landkreises und der Gemeindefeuerwehr In der Agentur für Arbeit Pirna gibt es am Girls Day und am Boys Day wieder eine zentrale Veranstaltung. Auf den Parcours für ädchen und Jungen probieren sich die Schülerinnen und Schüler in verschiedenen Berufsfeldern praktisch aus und testen ihre - manchmal bislang verborgen gebliebenen - Talente. Dabei knüpfen die Jugendlichen erste ontakte mit lokalen Betrieben, erkunden deren Ausbildungsmöglichkeiten und können beispielsweise Verbindungen für Praktika aufbauen. Die Berufsberaterinnen und Berufsberater stehen an diesem Vormittag mit Rat und Tat zur Seite. Girls Day und Boys Day am 26. April 2018, von 9 bis 12 Uhr, in die Agentur für Arbeit Pirna, Seminarstraße 9. Das detaillierte Angebot und die Anmeldeinformationen unter: und lassen/gruppen dürfen sich gern per E-ail anmelden unter: pirna.bca@arbeitsagentur.de Der Girls Day und Boys Day in der Arbeitsagentur eignet sich vor allem für jüngere Schülerinnen und Schüler der lassen 5 7. Die Veranstaltung ist eine gemeinsame Initiative der Agentur für Arbeit Pirna, des Jobcenters Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, der Stadt Pirna sowie zahlreicher hiesiger Bildungsträger und Unternehmen. aibaumstellen 2018 Am findet unser alljähriges aibaumstellen am Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Höckendorf statt. 17:00 Uhr eröffnen die inder der Grundschule Ruppendorf das Programm mit einer musikalischen Einlage für Groß und lein. 17:30 Uhr zeigt die Jugendfeuerwehr Ihr önnen und um 18:00 Uhr wird der aibaum mit musikalischer Unterstützung auf den arktplatz gebracht und von den ameradinnen und ameraden aufgestellt. Die -Diskothek wird uns an diesem Abend musikalisch in den ai begleiten. Wir freuen uns auf Euch! Ortswehrleiter in Friedersdorf, olmnitz und lingenberg durch den Gemeinderat bestellt Zur Gemeinderatssitzung am wurde die neu gewählte Ortswehrleitung der Ortsfeuerwehr Friedersdorf durch den Gemeinderat bestellt. Dabei wurde amerad Gunter Ryschawy für die nächsten 5 Jahre zum Ortswehrleiter und amerad ai Richter zum stellvertretenden Ortswehrleiter bestellt. Aufgrund der Rücktritte vom Amt des Wehrleiters in der Ortsfeuerwehr olmnitz und der Ortsfeuerwehr lingenberg wurden die ameraden Franz Pretzsch (Ortsfeuerwehr lingenberg) und Daniel Leiteritz (Ortsfeuerwehr olmnitz) mit der kommissarischen Leitung bis zur nächsten regulären Wahl ernannt. Der Bürgermeister bedankte sich für das ehrenamtliche Engagement und die gute Zusammenarbeit mit den bisher amtierenden Ortswehrleitern sowie deren Stellvertretern. Einsatzticker Februar Einsatz I: it dem Einsatzstichwort Gasgeruch wurde die Ortswehr lingenberg und der Fachberater Gefahrgut aus Freital am Abend des 4. Februar alarmiert. Nach dem Absichern der Einsatzstelle, dem Belüften des Gebäudes und telefonischer Absprache mit dem Fachberater konnte das Gebäude an den Sicherheitsdienst übergeben werden. Einsatz II: Am Abend des 9. Februar erfolgte die Alarmierung der Ortswehr Borlas zur Unterstützung des Rettungsdienstes. Die Einsatzkräfte halfen beim Transport eines Patienten zum bereitstehenden Rettungswagen. Einsatz III: Eine Person in Notlage sorgte für einen Einsatz der Höckendorfer ameraden am 27. Februar nachmittags. Da die Person hilflos hinter verschlossener Tür vermutet wurde, kam die Feuerwehr direkt mit zum Einsatz. Rico enzer

28 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 Informationen Veranstaltungsübersicht April 2018 löppel-osterausstellung im Heimatmuseum Höckendorf Da sind wir heuer Blasmusikveranstaltung im ulturhaus Pretzschendorf onzert Jolly Jumper Ü30 Party im ulturhaus Pretzschendorf Offener Bhf. In Edle rone anlässl. Dresdner Dampfloktreffen AU-AU-Turnier Obercunnersdorf Stammtisch ulturring Höckendorf (lause) aibaumstellen Platz der Jugend Pretzschendorf aibaumstellen, am Feuerlöschteich in Röthenbach aibaumstellen, Jugendclub olmnitz aibaumstellen, FFw, arktplatz Höckendorf aibaumstellen, Borlas Zum Nachbarn geschaut: Skatturnier in Frauenstein 21./ otocross in Frauenstein Hexenfeuer auf dem Ferienhof röhnertmühle Philatelistentreffen AU - AU - TURNIER Am 14. April 2017 lädt der Jugendclub Obercunnersdorf für Groß und lein, wieder zum alljährlichen arten klitschen ein. Beginn ist Uhr und die Anmeldung ist ne viertel Stunde davor!! Habt ihr danach dann noch Lust und Zeit, können wir alle sitzen ab Uhr in Gemütlichkeit. Für das leibliche Wohl ist gesorgt. Wir hoffen um zahlreiche Teilnahme. Der Jugendclub Obercunnersdorf e. V. Information der Jagdgenossenschaft Pretzschendorf Einladung Die 26. Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Pretzschendorf findet am Freitag, den 4.ai 2018 um Uhr in die Parkbaude Pretzschendorf statt. Wir laden alle Grundbesitzer oder Vertreter recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes und Diskussion 3. assenbericht und Entlastung assierers 4. Information der Pächtergemeinschaft 5. Wortmeldungen und Diskussion 6. Schlusswort Die Auszahlung der Jagdpacht (ab 2,- ) der Jagdjahre erfolgte im onat ärz per Überweisung. Ihre Pächtergemeinschaft und der Jagdvorstand, Vorsitzender W. Zimmermann Am Freitag; dem 20. April 2018, Uhr, Gaststätte Rosenhof Beerwalde, Vortrag von Peter Voss Ahnenforschung und Stammbäume Die itglieder bringen eigenes aterial mit. IG ulturfreunde Ruppendorf und Umgebung e.v. Anzeigen, Werbebeilagen und sonstige Druckanfragen: / info@riedel-verlag.de Verlag & Druck G

29 01. April 2018 Seite 29 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Informationen Engagement für die eigene Heimatregion: mit einer DR-Blutspende hilft der Spender Patienten in seiner Nachbarschaft Die DR-Blutspendedienste in Deutschland sorgen für eine sichere und gesicherte Versorgung mit Blut und Blutbestandteilen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. öglich ist dies nur durch das persönliche Engagement von knapp 2 illionen DR-Blutspenderinnen und -spendern. Allein in Sachsen werden täglich rund 700 Blutspenden benötigt, um den Bedarf zu decken. Der halbe Liter Blut einer Vollblutspende wird weiter verarbeitet und in drei Bestandteile aufgetrennt, die nach ihrer Freigabe innerhalb von 24 Stunden nach der Spende für die Patientengabe bereitstehen. Die DR-Blutspendedienste arbeiten auf der Grundlage des Regionalprinzips, das heißt, Spender und Patienten, die auf die Blutprodukte angewiesen sind, kommen aus derselben Region. Jeder Spender hilft so direkt und unmittelbar einem Patienten in seiner Nachbarschaft. Für viele Spender ein starkes Argument für eine DR-Blutspende. In Sachsen versorgt der DR-Blutspendedienst Nord-Ost Patienten von insgesamt rund 57 liniken und 60 niedergelassenen Praxen und edizinischen Versorgungszentren. Alle DR-Blutspendetermine finden Sie unter (bitte das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon (kostenlos erreichbar aus dem Dt. Festnetz). Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen! Die nächste öglichkeit zur Blutspende besteht: am ittwoch, den , zwischen 14:30 und 19:30 Uhr in die Grundschule Pretzschendorf, Erich-Weinert-Str. 9

30 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 Informationen aus den irchgemeinden SHWESTERNIRHGEEINDEN HÖENDORF & PRETZSHENDORF-HARTANNSDORF Liebe Leserinnen und Leser, ein Lehrer spricht im Sachkundeunterricht mit den indern über die Wasserkraft. Anschaulich lernen sie, wie früher der Bach das ühlrad antrieb und der üller so das Getreide zu ehl verarbeiten konnte. Reißende Gebirgsströme trieben mit ihrer Wasserkraft die riesigen Schneidemaschinen in den Sägewerken an. Dann wurde die Dampfmaschine erfunden und Dampflokomotiven zogen die Personen- und Güterzüge durch die Welt. Stauseen wurden errichtet und mit Wasserkraft große Turbinen angetrieben und Strom erzeugt. Die inder sind erstaunt über die Vielfalt der Wasserkraft. Als der Lehrer in den folgenden Stunden den Stoff noch einmal abfragen will, fragt er die lasse: Wer von euch kann mir ein besonders eindrückliches Beispiel der Wasserkraft nennen? Da meldet sich ein kleiner Pfiffikus und sagt verschmitzt: eine utter heult so lange, bis ihr mein Vater das neue leid kauft! (Entnommen aus Axel ühner, Zuversicht für jeden Tag, S. 72.) Tränen sind eine raft. In der oben genannten Geschichte benutzt die utter die Tränen wie eine Art Erpressung, um ihrem Wunsch Nachdruck zu verleihen. Aber das meine ich mit den nun folgenden Gedanken nicht. Tränen sind eine raft in jeder Hinsicht. Wir vergießen sie vor Trauer und Schmerz, vor Freude und Rührung; sie sind auch Ausdruck von itleid und Erbarmen. Tränen verleihen unserem Empfinden und auch unserem Bitten und Betteln besondere Dringlichkeit. Sie sind wichtig und richtig. Wir alle haben geweint und dabei gespürt, wie gut es tut, sich auszuweinen. Erleichterung macht sich in uns breit. Wie schwer muss man sich fühlen, wenn eben ein solches Weinen unterdrückt werden muss. Ein Indianer kennt keinen Schmerz. oder Ein deutscher Junge weint nicht. Solche oder ähnliche Sprüche kennt sicherlich jeder. Diese Sprüche sitzen tief. Deshalb fällt es vielen schwer, ihren Gefühlen auf diese Weise Ausdruck zu verleihen. Dabei zeigen die Tränen, dass wir mitfühlen. Tränen zeigen vor allem, dass ich einen enschen liebe. Darin findet diese Liebe ihren stärksten Ausdruck. So schreibt Paulus an die orinther: Ich schrieb euch unter vielen Tränen; nicht, damit ihr betrübt werden sollt, sondern damit ihr die Liebe erkennt, die ich besonders zu euch habe! (2. orinther 2, 4) Tränen sind kein Ausdruck von Schwäche, sondern von Stärke. Deshalb braucht niemand sich dessen zu schämen. eine Träne fließt umsonst. Gott kennt jede Träne, die geweint wird. Im letzten Buch der Bibel heißt es: Gott wird abwischen alle Tränen von ihren Augen. (Offenbarung 21, 4) Das kann für uns zu einer Gewissheit werden. Gott wischt nicht irgendwann alle Tränen ab, sondern ER tut es schon jetzt, wenn wir IH unsere Anliegen bringen. Bleiben Sie behütet! Ihr Pfarrer Jan Herfen Unsere Gottesdienste

31 01. April 2018 Seite 31 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Informationen aus den irchgemeinden rabbelkreis in Höckendorf Das ist ein Angebot für leinkinder, die von einem Elternteil begleitet werden. Eingeladen wird zum Austausch, ennenlernen und gemeinsamen Spielen am 1. und 3. Dienstag im onat jeweils ab 9.30 Uhr. Ansprechpartnerin ist Frau I. ichael (Pfarramt Höckendorf). Pfarrerin Sabine ünch Pretzschendorf Telefon / Pfarrer ichael Heinemann Höckendorf Telefon / Pfarrer Jan Herfen Dorfhain Telefon / Weitere Informationen über Angebote der irchgemeinden finden Sie in unseren Gemeindebriefen. Wenn Sie diesen beziehen möchten, wenden Sie sich bitte an die betreffenden Pfarrämter. Besuchen Sie uns im Internet auf Reden über Gott und die Welt in Ruppendorf Wer über Themen, die bewegen, miteinander ins Gespräch kommen will und dabei auch die irche sucht, sei eingeladen an jedem 2. Donnerstag im onat, 19:45 Uhr ins Pfarrhaus Ruppendorf. Ansprechpartner ist Herr Hans-Ulrich Tews. Anzeige(n)

32 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 Berichte und Informationen aus den indereinrichtungen Hort Regenbogen Pretzschendorf - Zum dritten al zum Haus der kleinen Forscher zertifiziert - Fortsetzung von Titelseite Um Antworten auf die vielen offenen Fragen zu erhalten wurden Informationen beschafft, Experimente durchgeführt, unter anderem solarbetriebene Autos und Windräder gebaut, Auswertungen verglichen, Umfragen getätigt, Besichtigungen beispielsweise ins Wasserwerk oder auf Baustellen sowie kleine Expeditionen in die Natur durchgeführt und außerdem viel gebastelt und gestaltet. Unsere Themen orientierten sich dabei an den Interessen der inder sowie an den Themen der Workshops, welche das pädagogische Fachpersonal von Einrichtungen, die eine (weitere) Zertifizierung anstreben, besuchen müssen. Und so kam es, dass wir im Jahr 2011 unsere erste Zertifizierung zum Haus der kleinen Forscher erhielten, 2015 folgte die Zweite und am Freitag, dem 9. ärz diesen Jahres konnten wir unsere bisher erzielten Ergebnisse deutlich verbessern und erhielten die 3. Zertifizierung. Wochenlang sammelten wir Ideen, wie dieses Ereignis gefeiert werden sollte und letzten Endes fassten wir 2 Höhepunkte zusammen. Die Zertifizierung und die Umgestaltung unserer Horträume, passend zum überarbeiteten pädagogischen onzept der offenen Arbeit, wollten wir gebührend feiern. Und dann war es endlich soweit. Die Spannung stieg, denn wir erwarteten hohen Besuch. Frau Piesch, die oordinatorin vom Netzwerk Haus der kleinen Forscher, kündigte sich zur Übergabe der Urkunde am , zusammen mit unserem Bürgermeister Herrn Schreckenbach, der Amtsleiterin Frau Neuber sowie der Sachbearbeiterin für indertagesstätten, Frau Haase, an. Die Forscherkinder und das Team vom Hort nahmen Urkunde, Glückwünsche, Blumen und zur Freude der inder, ein Forscherüberraschungspaket, feierlich entgegen. Herzlichen Dank dafür! Die Freude war bei Allen sehr groß, denn dies war der Lohn für viel Zeit und Herzblut gemeinsamer Forscherarbeit. Ab Uhr startete dann der offizielle Teil unserer Veranstaltung. Geschwister, Eltern und zahlreiche weitere Gäste besuchten unseren Tag der offenen Tür. it einem uchenbasar, dessen Erlös in die offene Hortarbeit einfließen soll, einer Forscherstation, wo unter anderem Bachwasser unter dem ikroskop untersucht wurde, einem reativangebot und der Vorführung eines in den Ferien entstandenen Filmes der Hortkinder (Filmfrösche) in Zusammenarbeit mit dem edienmobil, überraschten wir unsere Gäste. Außerdem stellte Herr Poltrock die Funktion einer Solarzelle vor. Die wiederholte Zertifizierung zum Haus der kleinen Forscher, die Umgestaltung des Hortes und die Durchführung dieses Festes war nur durch viel Unterstützung möglich. Aus diesem Grund möchte ich vor allem unseren Hortkindern, die stets neue Ideen zum Forschen geben und die tatkräftig bei der Gestaltung unsere Räume mitgewirkt haben, sowie meinem Erzieherinnenteam recht herzlich danken. Weiterer Dank richtet sich an alle Eltern, die unsere Arbeit mit verschiedenen aterialien unterstützt haben, allen fleißigen Bäckerinnen für die Leckerein des uchenbasars, Tony, Luis und Frau Zacher für den Verkauf des uchens, Jessy für die Unterstützung beim Forschen, unseren jungen Reportern für die Dokumentation von Höhepunkten, Herrn Poltrock für die Bereitstellung der Solarzellen, Herrn Bier für so manche schnelle Hilfe in Sachen Hausmeistertätigkeit und natürlich allen Gästen für das große Interesse an unserer Einrichtung sowie die zahlreichen Spenden. Ohne all diese kleinen und großen enschen wäre dieser Tag nur halb so schön gewesen. Ilka Schaeffer-Göllrich / Leiterin Hort Pretzschendorf

33 01. April 2018 Seite 33 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Berichte und Informationen aus den indereinrichtungen Villa unterbunt Sport frei Sport frei hieß es am 10. ärz 2018 wieder in der Turnhalle Ruppendorf, als sich Eltern, inder und Erzieher zum Familiensportfest trafen. Der Spaß stand dabei wieder im Vordergrund, auch wenn die Aufgaben nicht immer leicht waren. Auch die Eltern und Erzieherinnen erhielten interessante Anregungen, als wir zum offenen Elternabend zum Thema Gesunde Frühstücksdose, gesunde Vesper einluden. Zucker, ilch, Vollkorn, Obst, Gemüse, Fleisch- Was? Wieviel? Woher? Eigentlich weiß man das ja alles, aber eine kleine Auffrischung des Wissens mit vielseitigen ostproben und Rezepttipps kann trotzdem nicht schaden. Es war sehr interessant und lecker. In diesem Sinne weiter Guten Appetit! Die Erzieherinnen der Villa Gesunde Ernährung ist immer ein Thema, deshalb luden wir uns eine Ernährungsberaterin der Verbraucherzentrale Sachsen ein. Sie führte mit den indern verschiedene Spiele zur Sinneswahrnehmung durch. Schwerpunkt war natürlich unser Geschmackssinn, aber wir bemerkten, dass dieser vom Sehen, Riechen und sogar dem Hören beeinflusst wird.

34 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 Berichte und Informationen aus den indereinrichtungen ita Strochennest Wir haben es wieder geschafft! Wir sind erneut als Gesunde ita rezertifiziert! Das Wohlergehen und die gesunde Entwicklung der inder ist das gemeinsame Anliegen von Eltern, Erzieherinnen und Träger. Unser Ziel ist es, den indern Gelegenheiten und hancen zu ermöglichen, einen gesunden Lebensstil zu entwickeln. Eine gesunde Lebensführung, ausgewogene kindgerechte Ernährung, vielseitige Bewegung, örperpflege, Gesundheitsfürsorge und ausreichende öglichkeiten zur Entspannung bilden die Basis für gesundes Aufwachsen und sind wichtige Elemente unseres indergartenalltages. Das tägliche Engagement des ita-teams, im Bereich der Gesundheitsförderung, fand mit der zweifachen Zertifizierung Gesunde ita 2011 und 2015 Anerkennung. Um die Wichtigkeit unseres Anliegens zu unterstreichen, haben wir uns wieder auf den Weg gemacht und uns erneut um die Rezertifizierung Gesunde ita, bei der Sächsischen Landesvereinigung für Gesundheitsförderung e.v., beworben. Am Donnerstag, dem , stellten wir uns einer unabhängigen Auditorenkommission. Ausgebildete Auditorinnen und ita-praktiker nahmen die ita unter die Lupe. Sie prüften, ob die Qualitätskriterien des Gesundheits-Audits in der ita Storchennest erfüllt wurden. Vorausgegangen war eine interne Bewertung der Einrichtung. Jetzt sollte sich zeigen, ob Selbstbewertung und Qualitätsbericht des Team, mit der tatsächlich vorgefundenen Situation im Haus identisch ist und der ersehnte Titel Gesunde ita weitergeführen werden kann. Nach der Vorbesprechung der Auditorinnen folgte eine knapp 2 stündige Begehung und Besichtigung der ita, um die Arbeitsräume, Lebens- und Umweltbedingungen kennen zu lernen. Bei Hospitationen von Bildungsangeboten, beim Spiel und in Gesprächen mit indern, Eltern- und Trägervertretern sowie mit Teammitgliedern, konnten sich die Auditoren ein Bild von unserer ita machen. In einem etwa 1,5 stündigen kollegialem Dialog, an welchem sich Auditorinnen und Gäste (Vertreter des Trägers Herr Schreckenbach und Frau Haase, der Eltern Frau Berger und Frau öhler, des Gesundheitsamtes Frau Franke, Ernährungsberaterin Frau Schulz, Leiterin der Villa unterbunt Frau Zimmermann und Vertreter der I-classic) rege beteiligten, standen atrin Funke und ich (beide ausgebildete Auditoren) Rede und Antwort. Hierbei ging es u.a. um Themen wie gesunde und kindgerechte Ernährung, Bewegungsangebote, Beteiligung, gesundheitsfördernden Tagesablauf, ittagsschlaf, Zähneputzen, Impfschutz, Untersuchung der Vierjährigen, Gesundheit von Erzieherinnen ehrfach wurde von externen Dialogpartnern bestätigt, dass unsere Aktivitäten zur Gesundheitsförderung im Vergleich mit anderen itas, mehr als selbstverständlich sind. Nach den positiven Bewertungen von 2011 und 2015 ist es uns auch diesmal gelungen, Auditoren und Gästen davon zu überzeugen, dass wir in den zurückliegenden Jahren das gesundheitsfördernde onzept der ita weiter ausgebaut und mit Leben erfüllt haben.

35 01. April 2018 Seite 35 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Berichte und Informationen aus den indereinrichtungen Das Erzieherinnenteam hat die Anforderungen an eine Gesunde ita verinnerlicht und ist gut motiviert den ita-alltag so zu organisieren, dass die uns anvertrauten inder gesund aufwachsen. Auch in Zukunft bleibt das gesunde Aufwachsen der ädchen und Jungen, ihre körperliche und geistige Gesundheit das zentrales Anliegen aller ita-akteure. Zeit noch Zeitzeugen? Dann würden wir uns freuen, wenn Sie uns diese leihweise für die Festwochen zur Verfügung stellen könnten. Um eine derartige Ausstellung in einem würdevollen Rahmen vorbereiten zu können, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns Ihre Erinnerungsstücke bitte bis itte August in den indergarten bringen. Für eventuelle Fragen stehen wir Ihnen gern unter / 4301 zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Bereitschaft zur ithilfe sagt das Team des lingenberger Naturkindergartens Oberschule Hans Poelzig Dresdner athewettstreit der Oberschulen an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Wir freuen uns, dass wir es wieder geschafft haben und für weitere 3 Jahre den Titel Gesunde ita tragen dürfen. Ihre arion Fuchs ita-leiterin Naturkindergarten lingenberg Wir brauchen Hilfe Am 1. ärz 2018 trafen sich zum wiederholten ale mathebegeisterte Schüler zum Wettstreit der besten athematiker. Die Fachberater für athematik und die Verantwortlichen der HTW organisierten diesen erlebnisreichen Tag für die Schüler der 5. bis 9. lassen. Nach dem eigentlichen Wettstreit besuchten die Schüler interessante Projekte, die durch itarbeiter der HTW organisiert wurden. Die lasse 5 nahm am Projekt "Luftbilder" teil, für die 6. lasse stand "Informatik" auf dem Programm und die 7. bis 9. lassen durften im Hörsaal bei einer "Experimentalvorlesung" mit tollen Versuchen und Experimenten zur Zentrifugalkraft und zur orioliskraft, staunen. Solche tollen Experimente haben wir noch nicht gesehen, meinten viele Schüler. Vielen Dank für diese gelungene Veranstaltung. Die Schüler der Oberschule Hans Poelzig lingenberg belegten wieder vordere Plätze: 1. Platz der lassenstufe 5 belegte unser Robin Rico Scheumann lasse 5c 3. Platz der lassenstufe 9 belegte Alissa Bürger lasse 9c Liebe Bewohner von lingenberg, im September dieses Jahres feiert der lingenberger indergarten sein 70-jähriges Jubiläum. Im Rahmen von zwei Festwochen ( ) wird es zahlreiche Höhepunkte für inder und Erwachsene geben. Geplant ist u.a. auch eine Ausstellung unter dem Thema Blicken wir zurück, in der Erinnerungsstücke, Spielzeug und Fotos aus den zurückliegenden Jahren zusammengetragen werden sollen. Sie waren selbst ind im lingenberger indergarten oder Ihr eigenes ind besuchte diesen und Sie besitzen aus dieser Philipp Schnabel 6b, Jonas Vogler 7b und Laura Fischer 8a erreichten auch gute Ergebnisse. Wir gratulieren den nobelfüchsen, die ohne Hilfsmittel außer dem opf diese Denkaufgaben meisterten. Robin Rico Scheumann darf am 24. April 2018 in hemnitz beim Landesfinale teilnehmen. Wir drücken ihm jetzt schon die Daumen. Viel Erfolg Robin. B. Leipnitz athelehrerin

36 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 Berichte und Informationen aus den indereinrichtungen Hallo inder, oh wie zwickte uns die älte in den vergangenen Wochen an unseren Nasen. Nur richtig warm eingemummelt konnte man die älte ertragen. Wohl dem, der superdicke Handschuhe, einen dicken Schal und eine warme ütze hatte Leider hat es aber Frau Holle dafür nicht so gut mit uns gemeint. An einem der ganz kalten Tage habe ich im Fernsehen etwas Interessantes gesehen: Ein ädchen hat Seifenblasen gepustet und bei der eisigen älte gefroren diese und man konnte sie sogar anfassen. Das fand ich total spannend, auch dass man heißes Wasser in die Luft schütten und so einen kleinen Eisregen selbst produzieren konnte. Das mit dem heißen Wasser habe ich meiner utti dann mal in Auftrag gegeben, da man sich schnell verbrennen kann. Und ihr könnt mir glauben, es klappte tatsächlich und Eiskristalle schwebten vom Himmel auf die Erde. Das Seifenblasenexperiment wollte ich dann aber selbst ausprobieren. Schnell also in meiner iste gekramt und die Seifenblasen gesucht. Nun nur noch warm angezogen und dann raus in die Eiseskälte. Und tatsächlich wie im Fernsehen gesehen gefroren die Seifenblasen sofort und fielen zu Boden ohne kaputt zu gehen. Vorsichtig versuchte ich eine davon etwas anzuheben, denn eine dünne Eisschicht umschloss die Seifenblase. Leider klappte dies nur kurze Zeit, aber es machte mir so viel Spaß, dass ich es wieder und wieder versuchte. Vielleicht habt ihr im nächsten Eiswinter auch mal Lust dazu und probiert es aus. Viele Spaß dabei wünscht euch Euer Schumpfi Vereinsnotizen Blutspender sind Lebensretter Ehrungsveranstaltung für Blutspender mit Jubiläumsspenden Unsere Gesellschaft lebt von enschen, die mehr tun als ihre Pflicht - und unsere Blutspender tun unbestritten viel, viel mehr als das. Deshalb bedankt sich der DR-reisverband Dippoldiswalde e. V. einmal im Jahr bei seinen langjährigen Lebensrettern. Diese Ehrungsveranstaltung fand am im Erbgericht in Höckendorf gemeinsam mit dem DR-reisverband Freital e.v. statt. Insgesamt 102 Blutspender, welche im Zeitraum August 2016 bis Dezember 2017 ein Jubiläum mit 25, 50, 75, 100 und mehr als 100 Blutspenden hatten, folgten der Einladung. Blut ist das Wertvollste, das der ensch in der Lage ist, zu geben. Einer der ausgezeichneten Blutspender hat bereits 130 al kostenlos und uneigennützig beim DR getan und bekam daher eine besondere Würdigung. Unser Präsident, Herr Günter Braun, bedankte sich mit folgenden Worten bei den Blutspendern: Ein gutes Herz ist unbezahlbar. Auch wenn ich weiß, dass Sie weder für Geld noch für Lob oder Anerkennung spenden, halte ich es für wichtig, dass Sie hier zusammenkommen. Diese Ehrung soll ein Zeichen dafür sein, dass Sie zu einer Gemeinschaft gehören, der die Gesundheit und das Wohlergehen Ihrer itmenschen sehr wichtig ist. Als Ehrengast der Veranstaltung überbrachte Landrat ichael Geisler die Grüße des Landratsamtes Pirna und Heiko Horn dankte allen Blutspendern im Namen des DR-Blutspendeinstitutes hemnitz für den uneigennützigen Einsatz für Leben und Gesundheit unserer Bürger. it der Auszeichnungsveranstaltung verbunden waren spezielle kleine Präsente, die von Herzen kamen. Es sind ganz besondere Unikate, welche es nicht zu kaufen gibt. Die AWO Werkstatt für Behinderte enschen in Reinholdshain stellte die Holz-/Ei-Brettchen speziell nur für die Blutspender her, dazu gab es Löffeltöpfe direkt vom Porzellanmaler Göhler mit dem Spendernamen versehen. Sie haben unsere Blutspender jeden orgen eine schöne Erinnerung an die Ehrungsveranstaltung in Höckendorf. Ein großes Dankeschön möchten wir auch an den Wirt des Erbgerichtes Höckendorf, Herrn Schwalbe und seinen fleißigen itarbeitern für die zuvorkommende Bewirtung übermitteln. Zum Foto von links nach rechts: DR-Präsident Günter Braun, Landrat ichael Geißler Für 125 Blutspenden wurden geehrt: atthias Löffler aus Wilmsdorf, Eddy önig aus Pretzschendorf, Gunter Hayard aus Reinhardtsgrimma und Andreas Schiffel aus Pretzschendorf.

37 01. April 2018 Seite 37 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Vereinsnotizen Information des Fördervereins Edle rone In der itgliederversammlung am wurde ein neuer Vorstand gewählt. Neuer Vorsitzender ist Wolfram John, der im Ortsteil Edle rone wohnt. Stellvertreter ist Herr Jens Gelbrich und Schatzmeisterin Frau Doris Plauschinn. Dem bisherigen Vorsitzenden Gunter Fichte sei an dieser Stelle für die gute Arbeit bei der Entwicklung des Vereins gedankt. Auch im Jahr 2018 ist der Bahnhof am 2. Wochenende des onats von April bis Oktober geöffnet. Während der Öffnungszeiten findet ein kleiner Flohmarkt statt. Zusätzliche Öffnungszeiten werden durch Aushang in Edle rone bzw. zeitnah im Amtsblatt veröffentlicht. onatliche Vorträge zu Themen der Eisenbahn im useumsbahnhof Edle rone Die monatlichen Stammtische (Gesprächsrunden zu Themen der Eisenbahn) werden in den onaten April bis Oktober 2018 am 2. Wochenende im onat weiterhin durchgeführt. Die Veranstaltung beginnt jeweils am Samstag um Uhr. Die Veranstaltungen sind für alle offen und folgende Themen sind vorgesehen: April Sonderfahrten mit Dampfzügen anl. des Dresdner Dampflokfestes, Bahnhofsfest des Vereins (Verkehrszeiten vsstl. am 7. nachmittags und am 8. vormittags, Zeiten werden durch Aushang bekanntgegeben) 14. April Saisoneröffnung mit Rückblick auf die bedeutendsten Veranstaltungen der letzten 5 Jahre 10. ai Himmelfahrt, offener Bahnhof 12. ai Unfälle und besondere Ereignisse auf der Tharandter Rampe 09. Juni Entwicklung der Lokomotiven auf der Strecke Dresden Freiberg mit odellausstellung 07. Juli Die Sicherungstechnik im Wandel der Zeiten (Termin 1 Woche früher, wegen Schmalspurfest in Freital-Hainsberg am 14./15.) 11.Aug. Fahrplanunterlagen und Zuggattungen bei der Deutschen Reichsbahn 08. Sept. 120 Jahre lingenberg Frauenstein- Erinnerungen an die leinbahn 13. Okt Uniform und Dienstrangabzeichen der Deutschen Reichsbahn 09. Dez. Weihnachten im Bahnhof, Weihnachtsfeier der Eisenbahner und Freunde der Eisenbahn Änderungen vorbehalten. Rückfragen an Frank Beckert Tel. 0351/ bzw. per dagfrabeckert@aol.com bzw. Tel / oder edlekrone@t-online.de. Für Gruppen sind auch zusätzliche Termine und Themenangebote auf Anfrage möglich. Wer für Natur und Eisenbahngeschichte Interesse hat, ist bei uns im Verein als neues itglied stets herzlich willkommen. Wolfram John für den FV Edle rone e.v. ulturring e.v. Jahreshauptversammlung ulturring Höckendorf e.v. Am 08.ärz 2018 fand im Erbgericht Höckendorf die Jahreshauptversammlung des ulturringes Höckendorf e.v. statt. Der Versammlungsleiter Herr Piatek begrüßte die anwesenden itglieder und gratulierte den Frauen mit einer Rose zum internationalen Frauentag. In seinem Rechenschaftsbericht konnte der Vorsitzende des ulturringes Herr aden eine überwiegend positive Bilanz ziehen. Der Schwerpunkt unserer Arbeit im Berichtszeitraum war wiederum die Öffnung des Heimatmuseums. An den 60 Öffnungstagen und zu zahlreichen zusätzlichen Aktivitäten besuchten 1462 Gäste unser useum. An den steigenden Besucherzahlen können wir die Beliebtheit unseres useums messen. Besonders freuen wir uns über die aktive Zusammenarbeit mit verschiedenen Schulen, die so den indern anschaulich zeigen können, wie das Leben auf dem Land in vergangener Zeit gewesen ist. Der hor unseres ulturringes unter der Leitung von Gunder näbel bewies zu verschiedenen Anlässen sein önnen. So

38 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 Vereinsnotizen wirkte er bei unserem onzert mit dem hor aus Schöneiche mit und beteiligte sich auch am Festgottesdienst zur Eröffnung des Thelermarktes im vergangenen Dezember. Die regelmäßigen Proben wurden genutzt, um die Auftritte weiter zu verbessern. Wer also Lust am Singen hat, kann sich gerne dem hor anschließen. eldungen sind jederzeit möglich. it den Ausstellungen zu Ostern und zu Weihnachten zeigte unsere löppelgruppe unter der Regie von arianne Hofmann, wie fleißig und kreativ die ädchen und Frauen in ihrer Freizeit immer wieder neue Ideen in kleine und große unstwerke einfließen lassen. Besonders wichtig ist es in dieser Gruppe für uns, dass zahlreiche inder interessiert und erfolgreich mitarbeiten. So konnten sie im vergangenen Jahr mehrere Preise bei Wettbewerben und Ausstellungen erringen. it seiner künstlerischen Arbeit hat sich der alzirkel unter der Anleitung von Berthold Grahl einen guten Ruf weit über die Grenzen unseres Ortes erworben. Davon zeugen auch Ausstellungen in Dorfhain, dem Stuhlbaumuseum in Rabenau und zu "unst Offen in Sachsen". Die itglieder des alzirkels beteiligten sich auch am Wettbewerb "ländlich lieb ich" und konnte dabei drei Sieger stellen und noch zahlreiche Plätze erringen. Aber auch für die ständige Entwicklung des Heimatmuseums wurde viel getan. So wurden zwei Räume völlig neu gestaltet und fanden bei den Besuchern einhellige Anerkennung. Zur Vorbereitung der Saison wurden bei einem Arbeitseinsatz alle Zimmer gereinigt, Fenster geputzt und der Vorgarten hergerichtet. Letztendlich wurde auch am Standort der Säulen am ittelweg in Höckendorf eine Tafel zur Erläuterung aufgestellt. Für die geleistete Arbeit wurde allen Beteiligten der Dank des Vorstandes ausgesprochen. Ein Höhepunkt in unserer Vereinsarbeit im Berichtszeitraum war das horkonzert in der irche zu Höckendorf. Das einhellige Lob der Besucher zeigt, dass das Bedürfnis nach solchen Ereignissen sehr groß ist. Gleichzeitig ist es für uns Ermutigung, diesen Weg weiter zu beschreiten, wenngleich die Hürden dafür nicht kleiner werden. Positiv konnte festgestellt werden, dass der ulturring Höckendorf e.v. auf einem soliden finanziellen Fundament steht. itgliedsbeiträge, Spenden in die useumskasse und die Zuwendung durch die Gemeinde gewährleisten eine ordentliche Arbeit in diesem Bereich. Die Ausführungen zur Personalentwicklung zeigten, dass sich der itgliederstand zwar gehalten hat, die demographische Entwicklung aber Sorge bereitet. Die Absicherung der Öffnungszeiten des useum bereitet immer mehr Schwierigkeiten. Es wäre schade, wenn wir hier Einschränkungen vornehmen müssten. Wir würden uns sehr freuen, wenn sich interessierte Leute finden, die als itglieder des ulturringes aktive Arbeit bei der Vorstellung unserer Geschichte leisten wollen. Abschließend dankte der Vorsitzende allen Beteiligten für die erfolgreiche Zusammenarbeit im letzten Jahr und sprach die Hoffnung aus, auch das kommende Jahr wieder so positiv gestalten zu können. Im Anschluss an die lebhafte Diskussion erfolgte die Neuwahl des Vorstandes. Ihm gehören an: arianne Hofmann Tatjana Arnold Roland Berger Hans-Dieter aden Egbert Scharfe Andreas Piatek Zum Vorsitzenden wurde Hans-Dieter aden gewählt. An diese itglieder können Sie sich gerne wenden, wenn Sie Fragen zur itarbeit, zu Unterstützungen oder zur itgliedschaft haben. Dieter aden Osterklöppeln Auch in diesem Jahr veranstaltet die löppelgruppe des ulturringes Höckendorf die traditionelle Ausstellung zum Osterfest. Wie schon in den vergangenen Jahren haben sich die ädchen und Frauen wieder sehr viel ühe gegeben. Verschiedene Arbeiten sind natürlich auch käuflich zu erwerben. Beachten Sie bitte auch die zusätzliche Öffnung am 1. ai Die löppelgruppe freut sich auf Ihren Besuch.

39 01. April 2018 Seite 39 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg onzert in der irche in Höckendorf Nach der erfolgreichen Durchführung verschiedener onzerte in den vergangenen Jahren hat der ulturring Höckendorf auf vielfachen Wunsch auch in diesem Jahr wieder ein onzert in der irche zu Höckendorf organisiert. Vereinsnotizen Spreewaldfahrt Wir Landfrauen Am Tharandter Wald starten am 15. ai 2o18 um 7:30 Uhr zu unserer Frühlingsfahrt. Wie immer laden wir gerne Gäste ein. Abfahrt am alten Gemeindeamt in olmnitz, Zustieg am Bhf. lingenberg möglich. Eine ahnfahrt incl. ittagessen und nach Weiterfahrt affeetrinken, sind im Preis von 46,- enthalten. Verbindliche Anmeldung und Bezahlung bei Barbara Erler, bitte AB nutzen oder Am 5. ai 2018 um Uhr wollen wir Sie mit, Trompete, Orgel, Violine und Gesang erfreuen. Als Solisten treten der Trompeter Andreas Ebert, der Organist Jörg Bräunig, arlene und Dorothea mit ihren Violinen sowie der hor des ulturringes Höckendorf auf. Die Gesamtleitung liegt wie schon in den letzten Jahren in den bewährten Händen von Gunder näbel. Im Vorverkauf können arten ab 9. April 2018 zum Preis von 8,50 in der reativboutique Simone ohl in Höckendorf erworben werden.

40 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 Vereinsnotizen Höckendorfer Fußballverein e.v. So :00 A-Junioren - SpG Possendorf (in Seifersdorf) Sa :30 F-Junioren - TSV Seifersdorf 15:00 1. änner - SV Birkwitz-Pratzschwitz So :30 E-Junioren - SG Empor Possendorf 12:30 A-Junioren - SpG Wilsdruff (in Rabenau) 12:30 TSV reischa änner 13:00 B-Junioren - FSV Dippoldiswalde (in Seifersdorf) i :30 F-Junioren - SV Pesterwitz Sa :30 E-Junioren - SV Wacker ohorn 11:30 -Junioren - SpG Wilsdruff 12:30 SG. Wildruff änner 13:00 2. änner - SpG Braunsdorf So :30 E-Junioren - LSV Reichstädt i :30 E-Junioren - SV Pesterwitz Fr :00 Alte Herren - SV Lichtenberg Sa :30 F-Junioren - SG esselsdorf 13:00 SpG Altenberg - 2.änner 15:00 1. änner - SV Wesenitztal 2. So :30 A-Junioren - SpG Schmiedeberg (in Rabenau) 13:00 B-Junioren - SpG Reinhardtsgrimma (in Seifersdorf) Trainer gesucht Die Planung der kommenden Saison unserer Nachwuchsmannschaften läuft auf Hochtouren. Da das Verhältnis zwischen, in unseren Verein eintretenden fußballbegeisterten ids und Leuten, welche für diese inder in ihrer Freizeit da sind, leider (in unserer Gesellschaft) immer weiter auseinander driftet, könnte der Höckendorfer FV zwar, laut Spielerzahlen, wieder in jeder Altersklasse eine annschaft zum Spielbetrieb anmelden, ABER dies ist nur realistisch umsetzbar, wenn diese annschaften auch betreut und trainiert werden! dies ist nur realistisch umsetzbar, wenn es itstreiter gibt, welche ihre Freizeit für die ids und den Verein opfern! dies ist nur realistisch umsetzbar, wenn sich weitere Vereinsmitglieder, Eltern, Großeltern, Fußballbegeisterte oder einfach Erwachsene, welche gern mit indern arbeiten finden! Also, im Namen unserer inder, hinterfrage DIH selbst, ob dies nicht etwas für DIH wäre warte nicht auf andere ( Ausreden finden wir alle genug!), sondern melde dich schnellstmöglich bei Jan Göbel ( )! Und noch etwas NEIN, wir wollen keine Profis heranziehen, sondern unseren indern die öglichkeit des fairen, sportlichen Wettkampfes und der Integration in eine Gemeinschaft bieten also nun hoch vom Sofa und melde dich, denn ohne DEIN Engagement können wir zur neuen Saison keine F- (ids bis 8 Jahren) und -Junioren (13/14 Jahre) anmelden!

41 01. April 2018 Seite 41 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Vereinsnotizen Vereinsfest des Höckendorfer FV Unser Vereinsfest findet in diesem Jahr am 09. und 10. Juni statt! Auch in diesem Jahr werden sich wieder unsere annschaften, bei Punktund Freundschaftsspielen präsentieren und am Sonntagnachmittag wird der Schützenkönig, nicht mit dem Fußball, sondern mit Armbrust und Pfeil, gesucht! Des Weiteren bieten wir ein buntes Rahmenprogramm, für das leibliche Wohl wird bestens gesorgt sein und am Samstagabend kann das Tanzbein geschwungen werden! Zu diesem Fest laden wir alle Fußballbegeisterten, Fußballinteressierten und auch alle, welche noch nie etwas mit Fußball zu tun hatten auf den Heidesportplatz ein! Nähere Informationen gibt es im Amtsblatt ai und demnächst in den Schaukästen unserer Gemeinde. Sie wollen uns als Schiedsrichter, Sponsor, Übungsleiter oder in welcher Form auch immer unterstützen?...dann sprechen Sie einfach einen Vertreter des Vereins an! Wer aktuelle Spielberichte lesen oder sich einfach einmal näher über unseren Verein informieren möchte, klickt auf gez. J. Göbel Bekanntmachung des Dorf-und Feuerwehrverein Obercunnersdorf e. V.: ischschrott wohin damit? Ab sofort kann jeder seinen ischschrott in einem ontainer hinter dem ehemaligen Gasthof Obercunnersdorf entsorgen. Der Erlös des Schrottes dient einem guten Zweck. Die erzielten Einnahmen werden für die Sanierung und den Umbau des ehemaligen Gasthofes zu einem Dorfgemeinschaftszentrum eingesetzt. Vielen Dank für die Unterstützung!

42 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 Vereinsnotizen Die Handballer der SG Ruppendorf laden zu den Punktspielen ihrer annschaften im ärz ein. Der Eintritt zu den Heimspielen ist frei. Wir freuen uns auf viele Zuschauer. Weitere Spieltermine, allgemeine Informationen über den Verein sowie aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage unter: oder auf unserem Facebookprofil. ario Hehne Öffentlichkeitsarbeit SG Ruppendorf "ultur im Lebensraum" in Röthenbach, Hartmannsdorfer Str. 1 lädt herzlich ein zur Begegnung bei zwei Höhepunkten: Frühlings-Jazz mit dem onni Wolf Duo am O 30. April um 19:30 Uhr Wir freuen uns auf die Begegnung mit frischem kammermusikalischen Jazz. Das onny Wolf Duo lässt sich gern von ethnischen Einflüssen aus aller Welt inspirieren. Latin-Jazz, Blues, Funk, Reggae, sorbische und balinesische elodien verschmelzen zu einer eigenen musikalischen Phantasiewelt. Erleben Sie mit uns in gemütlicher Atmosphäre onni Wolf mit Querflöte und Gesang und ichael Hauser am Bass. Der Eintritt ist frei. Jeder gebe seine Gabe für diesen musikalischen Abend den ünstlern in den Hut. ist eine besondere Reise. Davon erzählt dieser ehrliche authentische Film in beeindruckenden Bildern. Er nimmt uns mit auf die Reise eines jungen Paares, das voller Offenheit und Vertrauen in den Osten loszog, um dreieinhalb Jahre später zu dritt aus dem Westen wieder nach Hause zurück zu kehren - an vielen Begegnungen, guten Erfahrungen und Freund gewordenen Fremden reich. Der Film von und über Patrick Allgaier und Gwendolin Weisser begeisterte so viele enschen, dass er als erfolgreichste ino-doku 2017 ausgezeichnet wurde. Wir sind glücklich, ihn im Lebensraum zeigen zu dürfen. Der Eintritt ist frei. Jeder gebe aus freiem Herzen seine Gabe. INO am FR 4. ai um 19:30 Uhr weit. Die Geschichte von einem Weg um die Welt km per Anhalter, zu Fuß, über die Ozeane mit dem Schiff, ohne Flugzeug(!) und nur mit kleinsten Budget das Joachim Bräuer und Bettina Lemke, Initiative "ultur im Lebensraum" Tel: /42168

43 01. April 2018 Seite 43 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Vereinsnotizen ontakt: Begegnungszentrum Hilda e.v., Talweg 12b, lingenberg OT olmnitz Tel.: , Fax: , homepage: Das Erlernte wird auf spielerische Weise umgesetzt. (onzentrations- Bewegungs- und Teamspiele) Selbstverteidigung für inder zwischen 6-12 Jahren Termin: Freitag Uhr, ursdauer: Leitung: Sebastian Huhn itzubringen: Bequeme leidung, Sportschuhe und Freude Quartalsgeburtstagsfeiern Spielgruppe (Eltern - ind Gruppe) Spiel und Spaß für inder bis 3 Jahre reis und Fingerspiele, Lieder, Reime, gemeinsame Feste, ütter / Väter können Erfahrungen tauschen und Probleme besprechen Termin: jeden ittwoch (außer in den Ferien), Uhr osten: 2,00 pro pro Familie / Teilnahme Leitung: Petra Richter Schwungvoll Frau sein Frauenbewegungskurs Bitte atte und bequeme leidung mitbringen. Für neue Interessierte ist es möglich, einmal zum Schnuppern zu kommen. Termine: ontag Uhr, ursdauer: , ursleitung: irjam resimon Dienstag Uhr, ursdauer: , ursleitung: irjam resimon Hatha oga Bitte atte, bequeme leidung, Socken und eine Decke mitbringen. Für neue Interessierte ist es möglich, einmal zum Schnupperabend zu kommen. Termine: Dienstag Uhr, ursdauer: , ursleitung: Sebastian Huhn Donnerstag Uhr, ursdauer: , ursleitung: Sebastian Huhn indertanzgruppe Tanz ist träumen mit den Füßen in diesem Sinne sind tanzbegeisterte ädchen eingeladen, Tänze verschiedener ulturen und Länder, sowie den freien Tanz kennenzulernen. Termine: Dienstag, Uhr, ursdauer: ursleitung: Lara Ilius Selbstverteidigungskurs für inder Übernimm Verantwortung für Dich! Lerne Dir zu helfen, indem Du selbst aktiv wirst. Die inder lernen dabei bewusster mit ihren örper umzugehen, auf Gefahrensituationen besser und angstfrei zu reagieren und sich entsprechend ihren öglichkeiten zu wehren und zu flüchten. Als Werkzeug erhalten sie einfache Abwehrtechniken, richtige Verhaltensweisen im Umgang mit Fremden und onflikten innerhalb der Gruppe. Wir laden alle Seniorinnen und Senioren der Gemeinde lingenberg (OT olmnitz, Friedersdorf, lingenberg, Pretzschendorf und Röthenbach) die im Januar, Februar und ärz 2018 ihren 70. Geburtstag gefeiert haben und alle die älter als 70 Jahre geworden sind, zur Quartalsgeburtstagsfeier in den Hilda e.v. nach olmnitz ein. Neben affee und uchen gibt es eine kleine kulturelle Umrahmung. Wir bitten um Anmeldung, um uns die Organisation zu erleichtern. Für die Senioren der Nachbarorte kann ein Fahrdienst organisiert werden. Termin: Donnerstag, Uhr Ort: Hilda e.v., olmnitz, Talweg 12b, lingenberg Anmeldung: erforderlich bis , bei Frau Petra Richter, Tel.: /50218 Wir laden alle Seniorinnen und Senioren der Gemeinde lingenberg (OT Beerwalde, Borlas, Höckendorf, Obercunnersdorf, Paulshain und Ruppendorf) die im Januar, Februar und ärz 2018 ihren 70. Geburtstag gefeiert haben und alle die älter als 70 Jahre geworden sind, zur Quartalsgeburtstagsfeier in den Gasthof Erbgericht Ruppendorf, Beerwalder Str. 2 nach Ruppendorf ein. Neben affee und uchen gibt es eine kleine kulturelle Umrahmung. Wir bitten um Anmeldung, um uns die Organisation zu erleichtern. Für die Senioren der Nachbarorte kann ein Fahrdienst organisiert werden. Termin: Donnerstag, Uhr Ort: Gasthof Erbgericht, Ruppendorf, Beerwalder Str. 2, lingenberg Anmeldung: erforderlich bis , bei Frau Petra Richter, Tel.: /50218 Ort für alle Veranstaltungen: Begegnungszentrum Hilda e.v., Talweg 12b, olmnitz, lingenberg Die Anmeldung für alle Veranstaltungen ist bis 4 Tage vor Beginn unbedingt erforderlich.

44 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 Vereinsnotizen Barrierefrei im Hilda e.v. ab sofort steht ein Treppenlift ins Obergeschoss zur Verfügung Seit 2006 betreiben wir unser Begegnungszentrum in olmnitz. Für den Umbau haben wir 2003 eine großzügige Unterstützung aus Fördergeldern der EU und des Freistaates Sachsen bekommen. Trotzdem hat das Geld damals nicht ausgereicht, auch das Obergeschoss barrierefrei zugänglich zu machen. Eine ziemlich lange Treppe war für manche Besucherinnen und Besucher ein großes Hindernis. Viele unserer Angebote werden aber zunehmend von enschen mit altersbedingten oder anderen Einschränkungen genutzt. Vor allem bei den Quartalsgeburtstagsfeiern war das Treppensteigen für einige Seniorinnen und Senioren sehr beschwerlich. ehr Barrierefreiheit in unserem Haus war deshalb ein Ziel für uns. Dieses Ziel haben wir nun erreicht. Aus dem Programm Lieblingsplätze für alle haben wir 2017 eine Förderung des Freistaates Sachsen erhalten und einen Treppenlift eingebaut. Der Freistaat Sachsen unterstützt mit diesem Programm investive aßnahmen zur Förderung der Teilhabe von enschen mit körperlichen Einschränkungen. In unserem Haus sind der Seminarraum unten und die üche schon immer barrierefrei zugänglich. Im Erdgeschoss befindet sich auch eine behindertengerechte Toilette. Nun kann auch der Saal oben von enschen, die nur schwer Treppen steigen können, bequem erreicht werden. Es freut uns, dass unser Bemühen über einen langen Zeitraum sich nun ausgezahlt hat. Wir hoffen, dass viele enschen davon profitieren. Frank Bezold Vorstand Informationen und Berichte Berichterstattung zum Projekt Schau Rein bei der Telegärtner Gerätebau GmbH SHAU REIN! bei Telegärtner So lautet das otto in dieser Woche bei der Telegärtner Gerätebau GmbH. Inzwischen ist es Tradition, dass das erfolgreiche Ausbildungsunternehmen nun zum 4. al an Sachsens größter Initiative zur Berufsorientierung teilnimmt. Vom ärz bietet das Projekt allen Schülern der lassenstufen 7 bis 13 die öglichkeit, die Telegärtner Gerätebau GmbH in Höckendorf sowie weitere teilnehmende Unternehmen einen Tag lang von innen kennen zu lernen. Bereits am ontag und Dienstag meldeten sich je 2 interessierte Schüler an. Der Fertigungsleiter arko Papenfuß stellte den Interessenten das Unternehmen und seine Produkte vor. Er führte sie durch die Arbeitsbereiche der Dreherei und gab hautnah Einblicke in die Arbeit an den aschinen sowie in der Vor- und Nachbereitung von Drehteilen. Hierdurch gewannen die Schüler einen ersten Einblick in das Berufsfeld des Zerspanungsmechanikers für Drehautomatensysteme. Sie lernten die Abläufe und Perspektiven für eine Ausbildung zum Zerspanungsmechaniker bei der Telegärtner GmbH kennen und erhielten die einmalige öglichkeit, sich mit dem Ausbilder und erfahrenen Facharbeitern zu unterhalten. - Ein rundum gelungenes Projekt, wie die Schüler es beschreiben. Auf diesem Weg erhofft sich die Telegärtner Gerätebau GmbH, den spannenden Ausbildungsberuf des Zerspanungsmechanikers bekannter zu machen und für die nächsten Jahre wieder erfolgreiche und motivierte Auszubildende zu rekrutieren. Darüber hinaus bietet die Telegärtner Gerätebau GmbH auch Ferienarbeit an und sucht im qualifizierten Fachkräftebereich zur Direkteinstellung. Nähere Informationen zum Projekt finden Sie unter schau-rein-sachsen.php sowie aktuelle Stellenangebote der Telegärtner GmbH unter de/karriere/jobs Text: Fr. axi Lotze Die itglieder des Höckendorfer Billardsportvereins wünschen dem langjährigen Vereinsmitglied Steffen ohl und seiner Frau anlässlich ihrer Goldenen Hochzeit am alles Gute, Gesundheit und viel Erfolg beim Sport. Der Höckendorfer Billardsportverein e.v.

45 01. April 2018 Seite 45 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Informationen und Berichte Tourismus arketing Gesellschaft Sachsen ist Herausgeber des neuen Reiseführers ulinarische Touren durch Sachsens Dörfer Wer sich auf eine Landpartie begeben möchte, wird in Sachsen auf den Geschmack kommen. Denn der neue Reiseführer ulinarische Touren durch Sachsens Dörfer, den die Tourismus arketing Gesellschaft Sachsen (TGS) gerade herausgegeben hat, führt Reisende insbesondere zu den lukullischen Besonderheiten der sächsisch ländlichen Regionen. Deichelmauke, Griegenifften, Neinerlaa oder Schwarzes Eis? Noch nie gehört? Dann wird es höchste Zeit! Hinter diesen Begriffen verstecken sich nämlich einige der köstlichen Geschmackserlebnisse einer Landreise durch Sachsen. Fast Stunden waren die Journalistin Jana Schütze und der Fotograf Andreas rone mit ihrem Wohnmobil und Bordhund Rosa unterwegs und zeigen: Sachsens Land steckt voller schmackhafter Überraschungen! In allen 18 Dörfern der Anbietergemeinschaft Urlaub in Sachsens Dörfern, wozu auch Höckendorf in der Gemeinde lingenberg gehört, haben vorgekostet. Diese hat die Tourismus arketing Gesellschaft Sachsen (TGS) im Jahr 2010 gegründet, um den ländlichen Raum Sachsens mit touristischen Angeboten erlebbar zu machen. Das Autoren-Duo schaute in die Töpfe der Restaurants, radelte zu Backstuben, äsereien und Fleischereien, und traf beim Wandern artoffelbauern, Braumeister, Jäger und räuterfrauen. Das Ergebnis ist der 184-seitige kulinarischer Reiseführer, der itte Februar 2018 im Saxophon Verlag erschienen ist, und Interessierte nun mit genussvolle Touren und Geschichten voller Geschmack hinaus auf Sachsens Land geleitet. Wenn äsemeister Joseph lant in Schwarzkollm behutsam über seinen rabatello streicht, räuterfrau Janet Hoffmann in Saupsdorf beim Anblick von Unkraut ins Schwärmen gerät, Imker Fritz Woitaß in Zabeltitz begeistert von seinen 30 öniginnen spricht, Bäckermeister hris Sauer in Pretzschendorf sein Ährenwort gibt, einem der Senf von Essig-Schneider die Tränen in die Augen treibt oder Gärtnermeister Thomas Hebert seine leckeren Tomaten aus olmnitz zum Landmarkt nach Ruppendorf bringt, dann packt einen die Lust, eine sächsische Landpartie zu unternehmen. Zum Buch ulinarischer Reiseführer durch Sachsens Dörfer Erschienen im Saxophon Verlag (ISBN ), Preis: 12,90 Euro, Autorin: Jana Schütze, Erstauflage: Stück, Verkauf: SZ-Treffpunkte, Regionaler Buchhandel, auf und In der Gemeinde lingenberg zusätzlich bei Essig Schneider in olmnitz oder im Landmarkt Ruppendorf bzw. bei Frau Schmieder in der Gemeindeverwaltung im OT Höckendorf erhältlich. Hintergrund Die Tourismus arketing Gesellschaft Sachsen mbh (TGS) ist Träger des Angebots»Urlaub in Sachsens Dörfern«, das unter der eigenständigen Wort-/Bildmarke»SAHSENS DÖRFER LAND. LEUTE. LEBENSART.«stetig weiterentwikkelt wird. Es weist auf die typisch sächsischen ländlichen Erlebnismöglichkeiten und die enge Verzahnung mit den regionalen Traditionen in Sachsen hin. Aber nicht nur der Gaumen kommt bei den Ausflügen zum Jubeln. Denn zu entdecken gibt es neben gutem Essen schöne Dörfer, Schlösser und Burgen, altes Handwerk und gelebte Traditionen. Verwunschene Orte, atemberaubende Aussichten auf Wanderungen und Radtouren durch beeindrukkende Natur. In Hofläden und Gasthöfen, bei Bauern, Fischern und uchenkünstlern warten nette Gespräche kurzum: Dieser Reiseführer führt zu völlig neuen Landreiseerlebnissen. Blankenhain, Guttau/Wartha, Hinterhermsdorf, Höckendorf, Höfgen, Jößnitz, össern, Leubnitz und orgenröthe-rautenkranz sowie Obercunnersdorf, Oybin/Lückendorf, Pobershau, Rammenau, Saupsdorf, Schleife, Schwarzkollm, Seiffen und Zabeltitz bilden die Anbietergemeinschaft, die sich gemeinsam für die Vermarktung der Angebote einsetzt. Weitere Informationen zu allen Dörfern finden Interessierte auf der Internetseite oder auf Facebook unter athrin Hoos, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Sachsens Dörfer Tel.: , presse@sachsensdoerfer.de Anzeigen, Werbebeilagen und sonstige Druckanfragen: / info@riedel-verlag.de Verlag & Druck G

46 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 Aufruf Gemeinderat vergibt Nachtrag zum Abriss Zentralhof In seiner letzten Sitzung beschloss der Gemeinderat mit Stimmenthaltung der Ruppendorfer Gemeinderäte den Nachtrag zur Weiterführung des Abrisses des Zentralhofes. Die ehemalige Ruine Wasserburg soll zur Bebauung des Areales weichen und ebenfalls noch abgerissen werden. Nicht nur die inderkrippe soll auf dem Gelände neu geplant und gebaut werden, gleichzeitig überlegt nun der Verkehrsverbund Oberes Elbtal einen zentralen Haltestellenbereich für den Busverkehr einzurichten. Dieser Platz ist durch die Nähe zum zentralen Ortskern und der großen zur Verfügung stehenden Freifläche bestens geeignet. Altes sollte nur solange erhalten bleiben, wie es für zukünftige Planungen nicht stört. Der Einfahrtsbereich Hofweg mit einem angrenzenden Parkplatz ist wichtiger als die Erhaltung der alten Burg argumentierten viele Gemeinderäte. Informationen und Berichte Liebe Bahnfreunde von olmnitz, Pretzschendorf und Friedersdorf! Wer hat Interesse, an einem Wochenende im August zum Jubiläum der 120-jährigen Einweihung der leinbahnstrecke lingenberg-frauenstein mitzuwirken. Wer kann mit Fotos oder Bahnzubehör dazu beitragen? Ein erstes Treffen dazu findet am Samstag um 10 Uhr im Bahnhof Niederpretzschendorf statt. aterial bitte bei hristoph Fischer, Erich-Weinert-Str. 54 in Pretzschendorf, Tel: abgeben. Nach erster Bekanntgabe des Beschlusses empörten sich kurz darauf Einwohner aus dem Ortsteil Ruppendorf und riefen dazu auf, den Abriss zu stoppen. Aufgrund der Dringlichkeit soll bereits am Ostersonntag ein Ostermarsch als erste Demonstration gegen den Abriss stattfinden. Treffpunkt ist der ehemaligen Zentralhof am Hofweg, 9:00 Uhr. Alle Gegner des Abrisses sind zur Teilnahme aufgefordert. Der arsch endet am Gemeindeamt Schulweg 1 im Ortsteil Höckendorf, wo eine Unterschriftensammlung an den Bürgermeister übergeben werden soll. Bitte unterstützen Sie uns! Das Organisationsteam zur Erhaltung der Wasserburg Tipps und Hinweise vom Wegewart Die Wandersaison 2018 steht vor der Tür! War die Wintererlebniswanderung zum Weltgästeführertag, am 21.Februar 2018 noch ein Hindernislauf nach den Winterstürmen, so ist die große Tharandter 8 zwischen dem Naturerlebnis Edle rone und der Romantikerstadt Tharandt inzwischen wieder fast hindernisfrei begehbar. Zauberhafte Lieblingsorte wie die Stille Liebe, der Sonnentempel, irche und Burgruine von Tharandt, die Heiligen Hallen oder das otta-grab liegen genauso an diesem Weg wie der eilerplatz und das technische Denkmal des Wasserkraftwerk 4, die Tharandter Teichwirtschaft, oder der Forstrat-Groß-Weg mit seinen zauberhaften Natureindrücken. an kann diese Tour natürlich auch variieren und die 12 km auf etwa die Hälfte reduzieren. Eine zünftige Wanderausrüstung Wanderschuhe und wetterfeste leidung sowie ein wenig die Fitness einer Gemse gehören dazu, wenn man diese Erlebnistour angeht. Ganz ähnliche Voraussetzungen braucht es auch wenn man seine Wandertour, vielleicht unter Hinzunahme einer kurzen Fahrt auf der Weißeritztalbahn, zwischen den zwei Weißeritztälern mit der Somsdorfer lamm, dem Rabenauer Grund und dem Lübauer Gründel wählt. Aber auch ab Edle rone durch den Tiergarten in Höckendorf, die Höckendorfer und

47 01. April 2018 Seite 47 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Informationen und Berichte Seifersdorfer Heide mit der Eras -Höhe auf dem Sandberg, ist bei der Frühlingswanderung ein zauberhaftes Naturerlebnis mit tollen Rundblikken. Wenn das Grün noch nicht an den Bäumen ist braucht es auch keine ausgeschnittenen Sichtachsen um die zauberhaften Fernblicke zum Luchberg oder dem Baustelle Pöbeldamm Lerchenberg bei einer Rast zu genießen. Zum jährlichen Tag des Wassers, am 22. ärz, führte die Tour von der Weißeritztalbahn in Schmiedeberg zur Baustelle des entstehenden Pöbeldamm und für den Salzstraße zum Weidegut Tag des Wanderns, am 14. ai, steht eine Sternwanderung mehrerer Gruppen zum Staudamm der Talsperre Lehnmühle im alender. Der Ortswegewart hat in den letzten Tagen Winterschäden an der Beschilderung behoben oder ausgebessert. Für die direkten Hinweise aus der Bevölkerung an den Wegewart, oder über die Gemeindeverwaltung, möchte ich mich herzlich bedanken! Auf 85 km² Gemeindefläche sind die Schäden vor Ort nicht so einfach zu entdecken und es braucht die informelle ithilfe oder noch besser die eigene Initiative im Ort. Inzwischen entsteht das lingenberger Wanderwegekonzept mit Integrierung in das Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde lingenberg. an darf danach schon gespannt sein, was nach Erstellung der onzepte im Anschluss Realität werden wird? Aber wenn die Einwohner die Zukunft in ihrem Umfeld mitgestalten wollen dann jetzt. Am besten schriftlich an die Gemeindeverwaltung (s. auch Gemeindewebsite) Nun, als Vereinsmitglied ohne spezielle Vereinsverantwortung, schaut Gunter Fichte aber auch weiter zuversichtlich in die Zukunft, denn die ersten Vereinsziele waren ein Nutzungskonzept für den Bahnhof umzusetzen und das Naturerlebnis Edle rone wieder bewusster zu machen. Beide Schwerpunkte finden im Verein engagierte itglieder und so reicht sein Blick jetzt trotzdem in das weitere Umfeld und auf neue Herausforderungen. Na und wenn sich schließlich alles gut fügt, dann ist der useumsbahnhof Edle rone mit seiner Wanderrast Zum Hemmschuh am Ende der useumsbahnhof im nationalen Geopark? Fragt einfach, wenn ihr glaubt, dass ich Euch helfen könnte, so Gunter Fichtes Nachricht an die neue Vereinsführung, der er Glück und weitere Erfolge wünscht! Rund um das Dresdner Dampfloktreffen April, ist auch wieder das Doppeldampferlebnis mit der Parallelfahrt auf der Tharandter Rampe mit den tollen Bildern am useumsbahnhof zu erwarten. Und hier noch ein paar Frühlingswandertipps vom Wegewart ab Edle rone: 1. Die kleine Stiegentour 2,7 km eine fordernde Erlebnis-Rundwanderung im Naturerlebnis Edle rone, von der Wanderrast Zum Hemmschuh, durch die enzertelle und vorbei am Lorenzstolln zum Rastplatz Huthaus am Richtschacht und am Richtschacht hinunter und zurück. 2. Vom useumsbahnhof zum Weg der Gesteine bis zum Geo- Erlebniszentrum GEORADO in Dorfhain. Über den Pionierweg oder vorbei am Huthaus am Richtschacht über den Ochsenberg nach Dorfhain und auf dem Poetengang (Bergbaulehrpfad) zurück. Ein weiterer Vorschlag wäre, ab dem Wanderparkplatz an der Stracos-Erlebniswelt in olmnitz zur Talsperre lingenberg 3. Eine Rundwanderung zur Talsperre lingenberg, über die Neuklingenberger Höhe und die olmnitzer Ortsmitte und die Alte Freiberger Straße dann wieder zurück. Auf dem Weg zu einer kooperativen Zusammenarbeit mit dem entstehenden Geopark in Sachsens itte, hat eine anwesende Vereinsmehrheit auf der Eiswelten auch am useumsbahnhof Edle rone jüngsten Wählerversammlung des Fördervereins Edle rone e.v. ihren Gründungsvorsitzenden und langjährigen Lokführer vom Führerstand der Vereinslok geholt und nicht wieder gewählt. Wolfram John, aus Edle rone, hat das ommando übernommen. urs und Vertrauen in den Lokführer waren im alten Vorstand zunehmend angezweifelt. Seine Ideen gingen besonders den Bahnhofsfreunden im Verein zu weit. Die Satzungsziele, die wir uns gegeben haben, dürfen nicht aus den Augen verloren werden appelliert der neue Vorsitzende an die itglieder und möchte die Schwerpunkte der Vereinsarbeit künftig stärker über Projekte realisieren. Für weitere Wandertipps oder Details zu den Wanderrunden gibt es Auskunft beim Wegewart unter dem ennwort Wandertipp über Einen guten Start in den Frühling wünscht Ihr Gunter Fichte Anzeige(n)

48 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 Informationen und Berichte Liebe Freunde des astanienhofes Reichenau, in diesem Jahr findet zum 3. al unser musikalisches Frühlingsfest mit offermarkt statt. Wir wollen damit unsere Theatersaison so ganz ohne Theater eröffnen und, wie es der 1. ai mit sich bringt, zusammenkommen und feiern. Dazu haben wir ein sehr abwechslungsreiches musikalisches Programm zusammengestellt. Unser musikalisches Programm wird mit einem offermarkt gerahmt, was bedeutet, dass ein alter offer eine Verkaufsfläche bietet für allerlei kreative Ideen: Gestricktes, Gefilztes, Getöpfertes, Genähtes, Geschnitztes bis hin zu einem offer voller selbstgemachter Fruchtaufstriche, voller Honig und vieles mehr. "usikalisch in den ai mit offermarkt Frühlingsfest auf dem astanienhof in Reichenau am 1. ai Uhr Eröffnung mit der Schalmeienkapelle der FFw Rehefeld-Zaunhaus e.v. 15 Uhr Die horlauten aus Pretzschendorf unter der Leitung von Friedemann Röber 16 Uhr Reichenauer hor Liederkranz (im Saal) 17 Uhr antiamo, Ensemble ehemaliger ruzianer (im Saal) Unsere musikalischen Beiträge und der offermarkt sind unter freiem Himmel auf der Freilichtbühne geplant. Eine Schlechtwettervariante ist vorbereitet. Wir bieten neben unserer Suppenbar feine Spezialitäten vom Grill und von unseren Reichenauer Sängerinnen selbstgebackene uchen. Wir suchen noch kreative itstreiter und bitten Interessenten, sich bei uns telefonisch zu melden. Nun wünschen wir uns noch ganz fest: Schönes Wetter, damit unser Fest gelingen und klingen kann! Herzliche Grüße vom astanienhof in Reichenau Reinhardt Schuchart & Silke Führich Wer mit einem alten offer voll unst-handwerk-selbstgemachtem-eingewecktem-trödel-flödel beim offermarkt dabei sein möchte, sollte sich bitte vorab telefonisch oder schriftlich anmelden. Unkostenbeitrag: Erwachsene 5 inder 3 Theaterprojektgemeinschaft Reinhardt Schuchart & Silke Führich, Tel.: Zum Nachbarn geschaut Frühjahrsputz im Erlebnisbad Dorfhain Wann: Sonnabend, den 14. April 2018, Beginn: 9:00 Uhr Wo: Treffpunkt im Bad an der Garage Wer ist eingeladen: Alle Erwachsenen und inder aus Dorfhain und Umgebung, Sympathisanten, Sportsfreunde und alle Vereine, auch stundenweise Helfer sind willkommen!!! Welche Arbeiten sind geplant: Rutsche säubern, Laub auf Wiesen und Wegen entfernen, Säuberung Parkplatz und Anliegerstraßen, Beckenumgänge säubern, Beete umgraben, kleine Reparaturen Als Verpflegung zum ittagessen wird für jeden fleißigen Helfer ein Getränk und ein kleiner Imbiss gereicht. Für Euer (hoffentlich) zahlreiches ommen und Eure Hilfe dankt Euch schon heute Jürgen Fischer Was solltet ihr mitbringen: Gute Laune, regenfeste leidung, Handschuhe, jeweils eins von Euren Lieblingsarbeitsgeräten Schon im alender vormerken: Das Erlebnisbad Dorfhain eröffnet die diesjährige Bad-Saison zu Himmelfahrt am 10. ai.

49 01. April 2018 Seite 49 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Skatturnier Lust zum Skatspielen? Dann komme nach Frauenstein Einladung zum Skatturnier des Frauensteiner Sportverein Einheit e.v. am Sonnabend, den 07. April 2018 um Uhr in der Sportlerklause der egelbahn Frauenstein Spielmodus: 4 Runden zu je 24 Spielen (zusammen gezählt) nach Altenburger Skatregeln Einsatz: 3,00 Euro pro Runde Preisgeld für die ersten Plätze (Höhe bedingt durch Teilnehmerzahl) Für Speisen und Getränke ist gesorgt Informationen und Berichte Buntes Ferienprogramm in Dippoldiswalde Auch in den Osterferien findet im Familienzentrum des Deutschen inderschutzbundes Dippoldiswalde wieder ein buntes und abwechslungsreiches Ferienprogramm mit folgenden Angeboten statt: Dienstag, den : Schnitzeljagd zum Polypark mit kleinen Rätseln ittwoch, den : Wir backen Papageien uffins bunt und lecker zum Vernaschen Die Ferienangebote richten sich an inder zwischen 6 und 13 Jahren und finden jeweils von 9:00 16:00 Uhr statt. osten: 3,50 pro Tag. Selbstbehauptungskurs im Familienzentrum Dippoldiswalde Gut Blatt wünscht der Vorstand In den Osterferien findet im Familienzentrum des Deutschen inderschutzbundes Dippoldiswalde wieder ein Selbstbehauptungskurs für Jugendliche im Alter von Jahren statt: Datum: , von 9:00 Uhr bis 14:30 Uhr osten: pro Tag 6,00 Euro Dauer: 2 Tage, Für ädchen: WenDo Selbstbehauptungskurs, Für Jungen: Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungskurs Die inderstadt 2018 naht... WANTED!!! - idsorg-team sucht noch Verstärkung!!!!! Du bist im Alter von 8-13 Jahren? Du hast Lust deine eigene Stadt vorzubereiten? Über die Regeln zu bestimmen? Das inderstadtlogo und -geld zu entwerfen? Dann bist du hier genau richtig. Das idsorg-team trifft sich zur Vorbereitung der inderstadt an fünf Terminen im Familienzentrum des Deutschen inderschutzbundes in Dippoldiswalde. Die Treffen finden an folgenden ittwochen, jeweils von bis 17.30Uhr, statt: , , , und Bitte besprich mit deinen Eltern, ob Du mitmachen darfst und gib mir per ail oder telefonisch Bescheid. Ich freue mich auf die Treffen mit euch. Anja Penndorf, ail: anja.penndorf@kinderschutzbund-soe.de 43. indersachenflohmarkt Am findet in der Zeit von Uhr der traditionelle indersachenflohmarkt statt. Veranstaltungsort ist das ulturzentrum Parksäle. Die Standvergabe erfolgt in diesem Jahr eine Woche eher, nämlich am ontag, , ab Uhr im Familienzentrum des Dt. inderschutzbundes gegen Entrichtung der Gebühr von 8 Euro. Standreservierungen außerhalb dieses Termins sind nur für Vereinsmitglieder möglich. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Josefine Schuhmacher, per E-ail an josefine.schuhmacher@kinderschutzbund-soe.de Wir bitten um Voranmeldungen! Deutscher inderschutzbund, V Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.v. Weißeritzstraße Dippoldiswalde Tel.: 03504/ Homepage:

50 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 Informationen und Berichte WEIßERITZTALBAHN Informationen Sonderzugverkehr zu Ostern Wir freuen uns an den Osterfeiertagen ab dem 30. ärz 2. April gleich zwei Dampflokomotiven einsetzen zu können. Wie wäre es mit einer fröhlichen Frühlingswanderung von ipsdorf auf die Höhen des Osterzgebirges oder dem Besuch der Osterausstellung im Lohgerbermuseum Dippoldiswalde? Täglich sind gleich vier Züge laut Sonderfahrplan von Freital- Hainsberg nach urort ipsdorf und zurück für Ihren Osterausflug auf der Strecke und laden zum gemütlichen Familienausflug ein. axi öhre lockt am Ostermontag NEU ab urort ipsdorf Nach dem Ostertrubel auf den Schwesterbahnen hat axi öhre am Ostermontag, den 2. April nochmals alle Pfoten voll zu tun, um die zahlreichen Ostergeschenke zu verstekken. Neu im Angebot sind die Osterhasenzüge erstmals ab urort ipsdorf und Uhr. Am Geheimversteck gibt es neben der Eiersuche, eine tolle Osterbastelei, Bewirtung und Spiel & Spaß für die inder, so dass ein gelungener Tagesausflug das Osterwochenende abrundet. In den Zügen 9.25 und Uhr ab Freital-Hainsberg stehen noch einige Restplätze zur Verfügung. Alle Informationen im Überblick sowie die Bestellhotline sind hier zu finden. Anmeldung erwünscht, siehe grüner asten. VORSHAU Fotofreunde aufgepasst Ein Augenschmaus für alle Fotografenherzen wird der historische DR-Altbauwagenzug im Planbetrieb vom April sein. Also schnell die ameras geladen, auf gutes Wetter warten und einzigartige Aufnahmen der Weißeritztalbahn im Bild festhalten. Anzeige(n) NEU Osterzgebirgische räutertour Eine neue Themenfahrt wird ab dem 7. April auf der Weißeritztalbahn besonders Liebhaber leckerer Liköre und Historikfans anlocken. Gemeinsam mit der Semmelmilda aus Schellerau, einem historischen Oldtimerbus H6, den Altenberger räuterlikören, dem Lugsteinhof und dem Weißeritztalbahn-Team laden wir zur allerersten Osterzgebirgischen räutertour ein. Anmeldung erwünscht, siehe grüner asten. Foto: Gunter Fichte

51 Amtsblatt der Gemeinde lingenberg Seite April 2018 Senioren Die Gemeindeverwaltung gratuliert den Jubilaren recht herzlich und wünscht Gesundheit und Wohlergehen! Beerwalde Herr Eckhard Geißler zum 70. Geburtstag olmnitz Herr Jochen Wildt zum 75. Geburtstag olmnitz Frau Sonja Weichelt zum 85. Geburtstag olmnitz Höckendorf Herr Ulrich ramme zum 80. Geburtstag Frau Elfriede eßler zum 80. Geburtstag Herr Helmut Riedel zum 80. Geburtstag lingenberg Herr Eberhard Hegewald zum 75. Geburtstag Frau Hella Schulz zum 90. Geburtstag Pretzschendorf Frau Isolde Geißler zum 80. Geburtstag Frau Helga Rothe zum 80. Geburtstag Röthenbach Frau Irmhild ainka zum 80. Geburtstag Ruppendorf Frau hrista enzer zum 70. Geburtstag Frau Annelies Prause zum 85. Geburtstag Seniorennachmittage Beerwalde Am Dienstag, dem 24. April treffen sich die Senioren 14:00 Uhr im Versammlungsraum ühlenstraße 52. Zu Gast wird Wanderwegewart Herr Fichte sein. Borlas Am ittwoch, dem 4. April treffen sich die Senioren um Uhr im Jugendclub Borlas zum Osterkaffee. Höckendorf Am Donnerstag, dem 12. April treffen sich die Seniorinnen des Seniorentreffs auf der egelbahn des Hotels zum traditionellen egelnachmittag. affeetrinken und Abendessen ist organisiert. Obercunnersdorf Am ittwoch, dem 4. April treffen sich die Senioren um Uhr im ehemaligen indergarten zu einem lustigen Nachmittag bei affee und uchen. Pretzschendorf Am ontag, dem 2. April treffen sich die Senioren um Uhr im ulturhaus zum Blasmusikkonzert des usikzuges der FFw Pretzschendorf. Ruppendorf Am ittwoch, dem 11. April treffen sich die Senioren um 14:00 Uhr im Jugendclub zum gemütlichen Beisammensein und einem Lichtbildervortrag von Herrn Wirrig. Angebote für Spielenachmittage Röthenbach In Röthenbach treffen sich die Senioren am Dienstag, dem 10. April ab Uhr in der Sportlerklause Röthenbach. Pretzschendorf In Pretzschendorf treffen sich die Senioren am ontag, dem 9. April ab Uhr im Speiseraum der Grundschule Pretzschendorf. Es gibt affee und uchen, dafür zahlt bestimmt jeder gern 2,00. Interessierte neue Spieler sollten sich bitte wegen der uchenbestellung bei Frau Fuchs melden, Telefon: Ehejubiläen Zum 60. Hochzeitstag dem Fest der Diamantenen Hochzeit am den Eheleuten Helga und laus Lippert aus Höckendorf olmnitz dienstags von 14:00-17:00 Uhr im Regenbogenzimmer des Seniorenpflegedienstes B (ehemaliges Gemeindeamt) in olmnitz Neue itspieler sind jederzeit herzlich willkommen! Es können auch eigene Spiele mitgebracht und vorgestellt werden..

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