ANWENDUNG. Wirkungsweise. Zul.-Nr.: Gebrauchsanleitung

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1 Seite 1 Gebrauchsanleitung Zul.-Nr.: Nimbus Komplett Herbizid Wirkstoffe: 200 g/l Metazachlor (Gew.-%: 18,2) 200 g/l Dimethenamid-P (Gew.-%: 18,2) 40 g/l Clomazone (Gew.-%: 3,6) Wirkmechanismus (HRAC-Gruppe): Metazachlor: K3; Dimethenamid-P: K3; Clomazone: F3 Formulierung: Mischformulierung aus CS und SC (ZC) Packungsgröße: 2 x 10 l Unkrautbekämpfungsmittel gegen Unkräuter - einschließlich Kletten-Labkraut, Storchschnabel-Arten und Rauke-Arten- sowie gegen Ungräser wie Acker- Fuchsschwanz und Einjähriges Rispengras in Winterraps im Vorauflaufverfahren ANWENDUNG Wirkungsweise Nimbus Komplett ist ein Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern in Winterraps im Vorauflauf. Es wird vornehmlich über die Wurzeln aufgenommen. Nimbus Komplett wird von den keimenden Unkräutern aufgenommen und bringt sie vor oder meistens kurz nach dem Auflaufen zum Absterben. Jüngere, zur Zeit der Anwendung bereits aufgelaufene Unkräuter und Ungräser werden miterfasst. Ein guter Bekämpfungserfolg wird dann erzielt, wenn sich der Wirkstoff bei ausreichender Feuchtigkeit im Boden lösen und verteilen kann und somit eine Wirkstoffaufnahme über das Wurzelsystem der Unkräuter und Ungräser möglich ist. Wird auf oberflächig ausgetrockneten Boden gespritzt, tritt die Hauptwirkung erst nach später einsetzenden Niederschlägen ein.

2 Seite 2 Laufen Unkräuter wie z. B. Ackerfuchsschwanz aus tieferen Bodenschichten auf und erfährt der Boden über längere Zeit keine Durchfeuchtung, sind Minderwirkungen möglich. Nimbus Komplett ist nach bisherigen Erfahrungen in allen Winterrapssorten verträglich. Wirkungsspektrum Mit 2,5 l/ha Nimbus Komplett gut bekämpfbar: Acker-Frauenmantel Kletten-Labkraut Acker-Fuchsschwanz Taubnessel-Arten Acker-Hundskamille Vogel-Sternmiere Acker-Vergissmeinnicht Weg-Rauke Ehrenpreis-Arten Acker-Hellerkraut Einjähriges Rispengras Gemeine Besenrauke Gemeines Hirtentäschel Storchschnabel-Arten Kamille-Arten Gemeines Kreuzkraut Klatsch-Mohn weniger gut bekämpfbar: Einjähriges Bingelkraut Acker-Stiefmütterchen Kornblume Weißer Gänsefuß Gemeiner Erdrauch Senf-Arten nicht ausreichend bekämpfbar: Ausfall-Getreide Mit 1,5 l/ha Nimbus Komplett gut bekämpfbar: Ehrenpreis-Arten Taubnessel-Arten Einjähriges Rispengras Vogel-Sternmiere Gemeines Hirtentäschel Acker-Hellerkraut Kamille-Arten Storchschnabel-Arten

3 Seite 3 weniger gut bekämpfbar: Kletten-Labkraut Klatsch-Mohn nicht ausreichend bekämpfbar: Acker-Fuchsschwanz Acker-Stiefmütterchen Weißer Gänsefuß Ausfall-Getreide Gegen Wurzelunkräuter ist Nimbus Komplett unwirksam. Anwendungsempfehlungen und Indikationen Winterraps Vorauflaufverfahren (BBCH 00 bis 09) Die Anwendung von Nimbus Komplett muss vor dem Auflaufen von Winterraps erfolgen (keine Einarbeitung). Gegen breite Verunkrautung einschließlich Ackerfuchsschwanz und Kletten-Labkraut Aufwandmenge: 2,5 l/ha in 300 bis 400 l Wasser/ha Max. 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr Gegen Verunkrautung ohne Ackerfuchsschwanz und Kletten-Labkraut Aufwandmenge: 1,5 l/ha in 300 l Wasser/ha Max. 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Anwendungs- Nummer Schadorganismus/ Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/ Objekte Acker-Fuchsschwanz, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen: Kletten-Labkraut) Winterraps (2,5 l/ha) Winterraps (1,5 l/ha) Wartezeit Winterraps: (F)

4 Seite 4 (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.b. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Wichtige Hinweise / Schadensverhütung I. Hinweise zur Anwendungstechnik Achtung: An empfindlichen benachbart wachsenden Pflanzen können vorübergehend Blattaufhellungen auftreten. Zur Vermeidung sind die festgesetzten Anwendungsbestimmungen und die Düsentabelle strengstens zu beachten! Aus dem Verzeichnis verlustmindernder Geräte können für diese Vorgaben folgende Düsen empfohlen werden: Die Düsen Lechler ID POM, Lechler ID C, Hardi S Injet 05, TeeJet Al VS, TeeJet AIC VS, TeeJet AIC VP und TeeJet TTI VP erreichen die erforderlichen 90 % Abdriftminderung und einen Wasseraufwand von 300 l/ha, wenn bei einem Spritzdruck von 2 bar mit 6,6 km/h gefahren wird. 300 l Wasser/ha und der erforderlichen 75 % Abdriftminderung. Eine weitere Düse ist die TeeJet TTI VP. Sie kann bei einem vorgegebenen Wasseraufwand von 300 l/ha mit einem Spritzdruck von 2 bar und einer Fahrgeschwindigkeit von 5,2 km/h gefahren werden und erreicht so 90 % Abdriftminderung. Tabelle: Düsen für Wasseraufwand 300 l/ha bei 90% Abdriftminderung Düse 90 % 75 % Lechler ID POM 2 bar; 6,6 km/h 3 bar; 8,0 km/h Lechler ID C 2 bar; 6,6 km/h 3 bar; 8,0 km/h Hardi S Injet 05 2 bar; 6,6 km/h 3 bar; 8,0 km/h TeeJet Al VS 2 bar; 6,6 km/h 3 bar; 8,0 km/h TeeJet AIC VS 2 bar; 6,6 km/h 3 bar; 8,0 km/h TeeJet AIC VP 2 bar; 6,6 km/h 3 bar; 8,0 km/h TeeJet TTI VP 2 bar; 6,6 km/h 3 bar; 8,0 km/h TeeJet TTI VP 2 bar; 5,2 km/h 3 bar; 6,4 km/h Beim Ausbringen von Nimbus Komplett ist auf eine gute, gleichmäßige Verteilung der Spritzflüssigkeit zu achten.

5 Seite 5 Zur Vermeidung von Abtrift muss das Mittel Nimbus Komplett großtropfig ausgebracht werden. Es sind ausschließlich amtlich geprüfte und anerkannte Düsen zu verwenden. Entsprechend den Grundsätzen der Guten Fachlichen Praxis ist die Spritzbalkenhöhe auf 40 cm bis 60 cm einzustellen. (WP740) Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich. (WP744) Schäden an benachbart wachsenden Gehölzen möglich. II. Rapsverträglichkeit Wuchshemmungen bzw. Ausdünnungen in Winterraps können auftreten, wenn nach der Behandlung sehr hohe Niederschläge fallen, die Kulturen primär durch andere Faktoren wie ungünstige Wachstumsbedingungen (z. B. Staunässe), Schädlingsoder Krankheitsbefall (z. B. Phomabefall) oder Frost geschwächt sind. Für eine optimale Kulturpflanzenverträglichkeit sollte die Saattiefe 1,5-2,5 cm betragen und das Saatgut sollte mit feinkrümeligem Bodenmaterial gut abgedeckt sein. Auf Flächen mit Minimalbodenbearbeitung besteht ein verstärktes Anwendungsrisiko hinsichtlich Verträglichkeit. Darüber hinaus ist bei Altunkräutern bzw. Bodenabdeckung mit organischer Masse ein Wirkungsabfall möglich. (WP734) Schäden an der Kulturpflanze möglich. III. Nachbau Sollte durch Auswinterung oder andere Umstände ein vorzeitiger Umbruch des mit Nimbus Komplett behandelten Winterrapses erforderlich sein, so können nach bisherigen Erfahrungen im Frühjahr Sommergetreide, Kartoffeln, Sommerraps, Mais, Erbsen, Ackerbohnen, Zuckerrüben, Sonnenblumen, Lein, Futtergräser und Klee-Arten nachgebaut werden. Vor der Neueinsaat im Frühjahr genügt es, den Boden ca. 15 cm intensiv durchzumischen. Erfolgt der Umbruch bereits im Herbst, kann nach einer mindestens 15 cm tiefen Bodenbearbeitung sofort wieder Winterraps nachgebaut werden. Wintergetreide kann frühestens 4 Wochen nach der Anwendung von

6 Seite 6 Nimbus Komplett nachgebaut werden, wenn der Boden mindestens 25 cm tief durchmischt wurde, eine Pflugfurche wird empfohlen. Bei vorzeitigem Umbruch sind vorübergehende Aufhellungen an den Nachbaukulturen möglich. Nach der normalen Ernte können alle Kulturen nachgebaut werden. Anwendungstechnik I. Ansetzen der Spritzbrühe Bitte setzen Sie nur so viel Spritzflüssigkeit an, wie tatsächlich benötigt wird. 1. Tank zu 1 /2 bis 3 /4 mit Wasser füllen. 2. Nimbus Komplett in den Tank schütten. 3. Tank mit Wasser auffüllen und Rührwerk betätigen, um das Produkt in der Spritzflüssigkeit gleichmäßig zu verteilen. 4. Spritzflüssigkeit unmittelbar ausbringen. Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzflüssigkeit durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten. II. Spritzarbeit Nur zertifizierte Spritzgeräte verwenden und regelmäßig auf einem Prüfstand testen! Beim Ausbringen ist auf eine gleichmäßige Verteilung der Spritzflüssigkeit zu achten. Überdosierung und Abdrift oder sonstiger Eintrag in Gewässer und auf benachbarte Nichtzielflächen sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden. Während der Fahrt und während des Spritzens Spritzflüssigkeit durch Rührwerk oder Rücklauf in Bewegung halten. Nach einer Arbeitspause Spritzflüssigkeit erneut sorgfältig aufrühren. Produktbehälter restlos entleeren und unverzüglich gründlich mit Wasser ausspülen, Spülwasser der Spritzflüssigkeit beigeben. Unvermeidlich anfallende Spritzflüssigkeitsreste im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf der behandelten Fläche ausbringen. III. Spritzenreinigung Die Feldspritze ist einschließlich Behälter, Leitungen, Düsen und Filter unmittelbar nach der Applikation gründlich mit Wasser und anschließend mit einem entsprechenden,

7 Seite 7 speziell für die Reinigung von Pflanzenschutzmitteln zugelassenem Reinigungsmittel zu reinigen. Dazu Feldspritze 2x hintereinander spülen und dabei ca % des Tankinhaltes mit Wasser auffüllen und Innenflächen des Tanks mit dem Wasserstrahl, am besten unter Einsatz einer integrierten Reinigungsdüse, abspritzen. Rührwerk für mindestens 15 Minuten einschalten. Anschließend Reinigungsflüssigkeit bei laufendem Rührwerk durch die Düsen auf der behandelten Fläche verspritzen. Die Außenreinigung der Pflanzenschutzspritze mit Wasser und Waschbürste bzw. mit Hilfe einer geeigneten Zusatzausrüstung am Spritzgerät auf einer unbehandelten Teilfläche auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser nicht über die Hofabläufe in die Kanalisation und Gewässer gelangen lassen. Mischbarkeit Nimbus Komplett ist mischbar mit AHL pur oder AHL plus Wasser. HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Piktogramm: Signalwort: Achtung Gefahrenhinweise H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Sicherheitshinweise P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

8 Seite 8 P202 Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P280 Schutzhandschuhe/-kleidung tragen. P308+P311 BEI Exposition oder Betroffenheit: GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P405 Unter Verschluss lagern. P501 Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. EUH208: Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Enthält: Acetamide, 2-chloro-N-(2,4- dimethyl-3-thienyl)-n-[(1s)-2-methoxy-1-methylethyl]-, METAZACHLOR, Isocyanic acid, polymethylenepolyphenyleneester Anwendung nur durch berufliche Anwender zulässig. Hinweise zum Schutz des Anwenders Von der Zulassungsbehörde erteilte Auflagen: (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SB111) Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ( zu beachten. (SB166) Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen. (SB199) Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen

9 Seite 9 abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden. (SF245-02) Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: (SS110-1) Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen. (SS2101) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. (SS2202) Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.b. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels. (SS610) Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. Erste-Hilfe-Maßnahmen Verunreinigte Kleidung entfernen. Nach Einatmen: Ruhe, Frischluft, Arzthilfe. Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife gründlich abwaschen. Nach Augenkontakt: 15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen. Nach Verschlucken: Sofort Mund ausspülen und ml Wasser nachtrinken, Arzthilfe. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Behandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt. Hinweise zum Schutz der Umwelt Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: I. Schutz von Oberflächengewässern (NW468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

10 Seite 10 (NW642-1) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. (NW706) Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 20 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn:- ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder- die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: (NG346-1) Innerhalb von 3 Jahren darf die maximale Aufwandmenge von 750 g Metazachlor pro Hektar auf derselben Fläche - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden. (NT127) Die Anwendung des Mittels darf ausschließlich zwischen 18 Uhr abends und 9 Uhr morgens erfolgen, wenn Tageshöchsttemperaturen von mehr als 20 C Lufttemperatur vorhergesagt sind. Wenn Tageshöchsttemperaturen von über 25 C vorhergesagt sind, darf das Mittel nicht angewendet werden. (NT149) Der Anwender muss in einem Zeitraum von einem Monat nach der Anwendung wöchentlich in einem Umkreis von 100 m um die Anwendungsfläche prüfen, ob Aufhellungen an Pflanzen auftreten. Diese Fälle sind sofort dem amtlichen Pflanzenschutzdienst und der Zulassungsinhaberin zu melden.

11 Seite 11 (NT145) Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 l/ha auszubringen. Die Anwendung des Mittels muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Abweichend von den Vorgaben im Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" sind die Verwendungsbestimmungen auf der gesamten zu behandelnden Fläche einzuhalten. (NT146) Die Fahrgeschwindigkeit bei der Ausbringung darf 7,5 km/h nicht überschreiten. (NT152) Die Anwendung des Mittels darf nur auf Flächen erfolgen, die vorher in einen flächenscharfen Anwendungsplan aufgenommen wurden, der den Saatzeitpunkt, den geplanten und den tatsächlichen Anwendungszeitpunkt, die Aufwandmenge, die Wassermenge und Details der Anwendungstechnik enthält. Der Plan ist während der Behandlung für Kontrollzwecke mitzuführen. (NT153) Spätestens einen Tag vor der Anwendung von Clomazone-haltigen Pflanzenschutzmitteln sind Nachbarn, die der Abdrift ausgesetzt sein könnten, über die geplante Anwendung zu informieren, sofern diese eine Unterrichtung gefordert haben. (NT155) Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 50 m zu Ortschaften, Hausund Kleingärten, Flächen mit bekannt clomazone-sensiblen Anbaukulturen (z.b. Gemüse, Beerenobst) und Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, einzuhalten. Dieser Abstand ist ebenso einzuhalten zu Flächen, auf denen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (Ökoverordnung) und gemäß der Verordnung über diätetische Lebensmittel (Diätverordnung) produziert wird. Zu allen übrigen angrenzenden Flächen (ausgenommen Flächen, die mit Winterraps, Getreide, Mais oder Zuckerrüben bestellt wurden, sowie bereits abgeerntete Flächen wie z.b. Stoppelfelder) ist ein Abstand von mindestens 5 m einzuhalten. II. Wasserorganismen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen.

12 Seite 12 (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. (NW265) Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. III. Bienen (NB6641) Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). IV. Nutzorganismen (NN1002) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. (NN1001) Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. Abfallbeseitigung Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen mit der Marke PAMIRA 1 sind an den autorisierten Sammelstellen des Entsorgungssystems PAMIRA 1 mit separiertem Verschluss abzugeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler, aus der regionalen Presse oder im Internet unter Produktreste nicht in den Hausmüll geben, sondern in Originalverpackungen bei der Sondermüllentsorgung Ihres Wohnortes anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. ALLGEMEINE ANWENDUNGSHINWEISE / HAFTUNG Die Angaben in dieser Produktinformation basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen und entsprechen den Festsetzungen der Zulassungsbehörde. Sie befreien den Anwender wegen der Fülle möglicher Einflüsse bei der Verarbeitung und Anwendung unseres Produktes nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle

13 Seite 13 diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für Schäden aus der unsachgemäßen Lagerung und Anwendung aus. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Produktinformation beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Kulturen, ist von uns nicht geprüft. Dies gilt insbesondere für Anwendungen, die zwar von einer Zulassung oder Genehmigung durch die Zulassungsbehörde erfasst sind, aber von uns nicht empfohlen werden. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. Vielfältige, insbesondere auch örtlich oder regional bedingte, Einflussfaktoren können die Wirkung des Produktes beeinflussen. Hierzu gehören z. B. Witterungs- und Bodenverhältnisse, Kulturpflanzensorten, Fruchtfolge, Behandlungstermine, Aufwandmengen, Mischungen mit anderen Produkten, die nicht den obigen Angaben zur Mischbarkeit entsprechen, Auftreten wirkstoffresistenter Organismen (wie z. B. Pilzstämme, Pflanzen, Insekten), Spritztechnik etc. Unter besonders ungünstigen Bedingungen kann deshalb eine Veränderung in der Wirksamkeit des Mittels oder eine Schädigung an Kulturpflanzen nicht ausgeschlossen werden. Für solche Folgen können wir oder unsere Vertriebspartner keine Haftung übernehmen. Etwaige Schutzrechte, bestehende Gesetze und Bestimmungen sowie die Festsetzungen der Zulassung des Produktes und die Produktinformation sind vom Anwender unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Alle hierin gemachten Angaben und Informationen können sich ohne Vorankündigung ändern. Den jeweils neusten Stand zur Produktinformation können Sie abrufen unter: = Eingetragene Marke von BASF 1 = Eingetragene Marke des IVA (Industrieverband Agrar, Frankfurt/M.)

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