Aus der nachstehenden Zusammenfassung können Sie die wesentlichen Änderungen zur vorherigen Förderrichtlinie vom entnehmen.
|
|
- Ella Dresdner
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat Köln Freie und kommunale Träger von Familien- und Lebensberatungsstellen im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland per Datum und Zeichen bitte stets angeben Familienberatung Frau Westkamp Tel Fax Renate.Westkamp@lvr.de Nachrichtlich: Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und kommunale Spitzenverbände Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW Landschaftsverband Westfalen-Lippe Landesjugendamt Rundschreiben Nr. 42/697/2010 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen; hier: RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration v Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Rundschreiben übersende ich Ihnen die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen vom zur Kenntnis. Die Richtlinien sind mit Wirkung vom rückwirkend in Kraft getreten und wurden im Ministerialblatt NRW Nummer 16 ausgegeben am veröffentlicht. Aus der nachstehenden Zusammenfassung können Sie die wesentlichen Änderungen zur vorherigen Förderrichtlinie vom entnehmen. Ergänzend in die neuen Richtlinien aufgenommen wurde, dass im Sinne einer pluralen Trägerlandschaft nunmehr auch Beratungsangebote freier Träger, die LVR Landschaftsverband Rheinland Bankverbindung: Dienstgebäude in Köln-Deutz, Landeshaus, Kennedy-Ufer 2 Westdeutsche Landesbank, Kto (BLZ ) Pakete: Ottoplatz 2, Köln BIC: WELADEDD, IBAN: DE LVR im Internet: Postbank Niederlassung Köln, Kto (BLZ ) USt-IdNr.: DE , Steuer-Nr.: 214/5811/0027 BIC: PBNKDEFF370, IBAN: DE
2 Seite 2 bislang nicht mit Landesmitteln gefördert wurden, in die Förderung einbezogen werden können (s. Ziffer. 1.1). Aus der bisherigen Anlage wurden in den Text der Richtlinien (s. Ziffer 2.1) die mit den Trägerverbänden festgelegten Ziele und Grundsätze der Förderung ergänzt um die beispielhafte Erwähnung der Familienzentren als Kooperationspartner übernommen. Entfallen ist der Nachweis der Konzentration der Fälle auf Bereiche des SGB VIII, in der Mindestfallzahlen für die Beratung von Kindern und Jugendlichen vorgesehen waren (Quote von 90 % bei Erziehungsberatungsstellen bzw. 75% bei Ehe- und Lebensberatungsstellen und integrierten Beratungsstellen). Die erforderlichen Zahlen ergeben sich aus dem Erhebungsbogen zum Controlling, der Bestandteil des Verwendungsnachweises ist. Sie finden die Richtlinien mitsamt den Anlagen auf den Internetseiten des Landschaftsverbandes Rheinland unter: Mit freundlichen Grüßen Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland In Vertretung Elzer
3 21630 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration v Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien, der Verwaltungsvorschriften und der Verwaltungsvorschriften für Zuwendungen an Gemeinden (GV) zu 44 LHO Zuwendungen für die Förderung der Familienberatungsstellen. Danach können gefördert werden - Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern/Erziehungsberatungsstellen, - Ehe- und Lebensberatungsstellen, - integrierte Beratungsstellen, - Einrichtungen mit besonderem Beratungsschwerpunkt, z. B. Mädchenberatungsstellen, - Anlauf- und Beratungsstellen bei Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch von Kindern. Im Sinne einer pluralen Trägerlandschaft können Beratungsangebote freier Träger, die bislang nicht mit Landesmitteln gefördert wurden, in die Förderung einbezogen werden. Bei der erstmaligen Bewilligung ist eine Ausnahme von Nr. 1.3 VV zu 44 LHO zulässig, wenn - unter Beachtung der mittelfristigen Finanzplanung - die erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und ein prüffähiger Antrag vorliegt. 1.2 Die Beratungsarbeit erfolgt entsprechend dem Stand der Regeln des fachlichen Könnens im Beratungswesen. 1.3 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht; vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2 Ziele und Gegenstand der Förderung 2.1. Die Förderung erfolgt nach den gemeinsam mit den Trägerverbänden festgelegten Zielsetzungen der - Konzentration auf Familienberatung, d.h. auf Kinder, Jugendliche und junge Volljährige bis
4 2 27 Jahre sowie Familien mit Kindern unter 21 Jahren, - regionale Einbindung der Familienberatung in die kommunale Jugendhilfeplanung, - verbindlichen Vernetzung und Kooperation der Familienberatungsstellen mit anderen kinder- und familienbezogenen Einrichtungen, z.b. Familienzentren, in der fall- und nichtfallbezogenen Arbeit, - Intensivierung der präventiven Angebote zur Stärkung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz und der besseren Früherkennung von sozialen Problemlagen, - Initiierung und Durchführung gezielter Kooperationen mit Selbsthilfegruppen sowie Nutzung von ehrenamtlichen Strukturen, - Schwerpunktbildung in der fallbezogenen Arbeit der Familienberatung auf komplexe Erziehungsprobleme und soziale Problemgruppen, - stärkere Berücksichtigung und Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte in den Beratungsangeboten. Das Land fördert die Arbeit der Einrichtungen freier Träger durch Zuwendungen für die Beschäftigung von - Fachkräften sowie deren jeweilige Vertretung und - Kräften im Sekretariatsbereich sowie deren jeweilige Vertretung; der Gemeinden (GV) durch Zuwendungen für die Beschäftigung von Fachkräften in institutionellen Angeboten der Beratung für Kinder, Jugendliche und Eltern. 3 Zuwendungsempfänger 3.1 Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossene Verbände und Träger, Kirchen und Kirchen gleichgestellte Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sowie 3.2 Gemeinden (GV) in Nordrhein-Westfalen. 4 Zuwendungsvoraussetzungen 4.1 Geförderte Einrichtungen müssen ihre Beratungsarbeit auf der Grundlage freiwilliger Inanspruchnahme und ohne Erhebung eines Leistungsentgelts leisten, soweit nicht Ansprüche gegen andere Kostenträger gegeben sind. 4.2 Allgemeines Als Grundlage für die Einbindung der Arbeit der Familienberatungsstellen in die kommunale Jugendhilfeplanung muss eine Bestätigung des Jugendamtes vorliegen, dass die Beratungsstelle ein inhaltlich abgestimmtes Angebot im System der kommunalen Jugendhilfe ist. (Muster Anlage 1)
5 Über die Vernetzung und Kooperation mit anderen kinder- und familienbezogenen Einrichtungen - sowohl in der nichtfallbezogenen als auch fallbezogenen Arbeit - müssen verbindliche Vereinbarungen mit mindestens 3 Einrichtungen aus mindestens 2 Bereichen bestehen Die Beratungsstelle macht neben der fallbezogenen Arbeit präventive Angebote zur Stärkung der Erziehungs- und Beziehungskompetenz und der besseren Früherkennung von sozialen Problemen für Kinder, Jugendliche und Eltern sowie für Multiplikatoren. Dazu werden Veranstaltungen und Angebote durchgeführt Die Initiierung von und gezielte Kooperation mit Selbsthilfegruppen, Verbänden und Nutzung von ehrenamtlichen Strukturen muss durch eine entsprechende Konzeption nachgewiesen werden Zur Schwerpunktbildung in der fallbezogenen Arbeit auf komplexe Erziehungsprobleme und soziale Problemgruppen sind als Zielgruppen entweder Eltern vor/in/nach Trennung und Scheidung oder Alleinerziehende mit einem Beratungsanteil (abgeschlossene Fälle) von 25 v.h. zu berücksichtigen. 4.3 Freie Träger Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern/Erziehungsberatungsstellen müssen zur Sicherstellung einer fachlich mehrdimensionalen Beratung mindestens über ein Team aus drei Fachkräften - einer Fachkraft mit Abschlussdiplom in Psychologie, einer Fachkraft mit Abschlussdiplom in Sozialarbeit oder Sozialpädagogik oder Heilpädagogik bzw. vergleichbarer Abschlüsse und einer pädagogisch-therapeutischen Fachkraft - verfügen Die Gesamtarbeitszeit der Fachkräfte entspricht mindestens dem Dreifachen der tarifvertraglichen wöchentlichen Arbeitszeit Für die Förderung der Kräfte im Sekretariatsbereich wird eine Stelle mit der tarifvertraglichen wöchentlichen Arbeitszeit für ein Beratungsteam (Vollzeitäquivalent von 3 Stellen) als angemessen angesehen Ehe- und Lebensberatungsstellen müssen für die unmittelbare Beratung der Ratsuchenden über mindestens eine Fachkraft mit Abschlussdiplom in Psychologie oder in Sozialarbeit oder Sozialpädagogik oder mit vergleichbarer Ausbildung verfügen. Als vergleichbar gilt insbesondere eine Weiterbildung nach den Gemeinsamen Grundsätzen des Deutschen Arbeitskreises für Jugend-, Ehe- und Familienberatung.
6 Die Gesamtarbeitszeit des Teams entspricht mindestens der tarifvertraglichen wöchentlichen Arbeitszeit Für die Förderung der Kräfte im Sekretariatsbereich wird eine Teilzeitstelle mit der Hälfte der tarifvertraglichen wöchentlichen Arbeitszeit für ein Team als angemessen angesehen Integrierte Einrichtungen und Beratungsstellen mit besonderen Beratungsschwerpunkten verfügen über die personelle und fachliche Mindestausstattung mit Fachkräften der jeweils vorliegenden Beratungsgrundtypen Anlaufstellen und Beratungsstellen bei Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellem Missbrauch von Kindern müssen über eine fachlich geeignete hauptberufliche Kraft verfügen, deren Aufgabe es ist, durch beratende und koordinierende Tätigkeit den Zugang zum allgemeinen Angebot der Familien- und Lebensberatung zu öffnen. Die Arbeitszeit der Fachkraft muss der tarifvertraglichen wöchentlichen Arbeitszeit entsprechen. Eine Stelle kann mit 2 Teilzeitkräften mit jeweils der Hälfte der tarifvertraglichen wöchentlichen Arbeitszeit besetzt werden. Die Mitarbeit von Ärztinnen und Ärzten muss gewährleistet sein. Über entsprechende Absprachen müssen schriftliche Bestätigungen vor1iegen. Die Nummern sind nicht anzuwenden. 4.4 Über Ausnahmeregelungen nach den Nummern entscheidet die Bewilligungsbehörde. Von den Voraussetzungen nach den Nummern sind Abweichungen insbesondere zulässig, wenn die kommunale Jugendhilfeplanung nachweislich andere Schwerpunkte setzt. 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung 5.1 Zuwendungsart: Projektförderung 5.2 Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung 5.3 Form der Zuwendung: Zuschuss/Zuweisung 5.4 Bemessungsgrundlage Für die Beratungsstellen freier Träger nach den Nummern und setzt das zuständige Ministerium Jahresförderungsbeträge auf der Grundlage von bis zu 50 v.h. der jährlich vom IT - Nordrhein-Westfalen veröffentlichten Jahresdurchschnittsbeträge fest, denen die Fachkräfte fiktiv nach der geltenden Vergütungsordnung für den Bereich des Bundes und der Länder gemäß den Ausbildungsvoraussetzungen und Tätigkeitsmerkmalen zuzuordnen sind.
7 Für die Beratungsstellen der Gemeinden (GV) gemäß Nummer setzt das zuständige Ministerium jährlich eine Pauschale je ganzjährig vollzeitbeschäftigter Fachkraft auf Grundlage des Haushaltsansatzes und der in den Anträgen anzugebenden Stellenbesetzung mit Fachkräften des Vorjahres fest Für die Förderung der Honorarfachkräfte der Beratungsstellen freier Träger werden jährliche Pauschalen festgesetzt Für Anlaufstellen gemäß Nummer wird jährlich der Förderungsbetrag auf der Grundlage von bis zu 60 v.h. der fiktiven Bruttovergütung nach Entgeltstufe 10 TV/L für eine für die Beratungs- und Koordinierungsaufgaben eingesetzte Vollzeitkraft festgesetzt. Die Mitarbeit der Ärztinnen und Ärzte ist von der Förderung ausgeschlossen Für spezialisierte Beratungsstellen sind im Einzelfall im Einvernehmen mit dem zuständigen Ministerium abweichende Fördervoraussetzungen und Bemessungen der Zuwendung möglich Für Beratungsstellen, die besondere landesweite Aufgaben übernehmen oder sich an ausgewählten Projekten beteiligen, kann das zuständige Ministerium ergänzend zu der Personalkostenförderung pauschalierte Zuschüsse festsetzen. 6 Verfahren 6.1 Freie Träger stellen Anträge nach dem Muster der Anlage 2 a an die zuständigen Bewilligungsbehörden. Die Anträge müssen bis zum 1. Oktober für das folgende Kalenderjahr - bei neu einzurichtenden Beratungsstellen spätestens drei Monate vor dem beantragten Förderbeginn - vorliegen. Gemeinden (GV) stellen Anträge nach dem Muster der Anlage 2 b an die zuständigen Bewilligungsbehörden bis zum 1.3. des Bewilligungsjahres. 6.2 Bewilligungsbehörden sind die Landschaftsverbände. 6.3 Sofern eine Ausnahmereglung nach Ziffer 1.1 Abs. 3 getroffen wurde, ist der Antragstellerin oder dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen, dass die Genehmigung einer Ausnahme einen Anspruch auf spätere Förderung nicht begründet. 6.4 Die Bewilligungsbehörden erteilen die Zuwendungsbescheide nach dem Muster der Anlage 3. Die Auszahlung der Zuwendungen erfolgt ohne Anforderung zu gleichen Teilen - für freie Träger zum , , , , und
8 6 - für Gemeinden zum und des laufenden Jahres. 6.5 Von den Zuwendungsempfängern ist ein Verwendungsnachweis nach dem Muster der Anlage 4 a für freie Träger und nach dem Muster der Anlage 4 b für Gemeinden (GV) zu verlangen. Dieser umfasst im Sachbericht auch die für das Berichtswesen und Förderprogramm- Controlling notwendigen Angaben. 7 In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten Die Richtlinien treten am 1. Januar 2010 in Kraft und gelten bis zum Der RdErl. des Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen, und Familie vom (SMBl. NRW ) tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft. Die Anlagen sind hier nicht abgedruckt. Sie sind auf den Internet-Seiten der Bewilligungsbehörden veröffentlicht und können dort angefordert werden.
21630 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen
21630 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration v. 26.03.2010-522 - 6704.1 1 Zuwendungszweck,
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen
21630 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen RdErl. d. Ministeriums für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie v. 26.01. 2005 - IV 3-6704.1 1 Zuwendungszweck,
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen
21630 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 28.7.2015 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen RdErl. d. Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
MehrMinisterialblatt (MB1. NRW.)
Ausgabe 2014 Nr. 8 vom 18.3.2014 Seite 115 bis 130 - lv.recht.m'w.de Seite 1 von 6 Ministerialblatt (MB1. NRW.) Ausgabe 2014 Nr. 8 vom 18.3.2014 Seite 115 bis 130 21630 Richtlinien über die Gewährung von
MehrEckpunkte der Umsteuerung der Landesförderung in der Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung
Arbeitsgruppe Umsteuerung in der Familienberatung Eckpunkte der Umsteuerung der Landesförderung in der Erziehungs-, Ehe- und Lebensberatung In der Förderrichtlinie nach Zuwendungszweck ein neuer Punkt
Mehr216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches
216 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zu Fortbildungsmaßnahmen für pädagogische Kräfte des Elementarbereiches des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
MehrRundschreiben Nr. 42 / Verfahren und Zuständigkeiten bei der Genehmigung von Trägerwechseln
LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltungen Kreisverwaltungen -Jugendamtim Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland
MehrRundschreiben Nr. 42/ U3-Ausbau Investitionsprogramme Kinderbetreuungsfinanzierung und Kinderbetreuungsfinanzierung
LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltung/ Kreisverwaltung Jugendamt im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland nachrichtlich
MehrRundschreiben Nr. 43/3/2018
LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Jugend LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadt-/Kreisverwaltungen - Jugendamt - Vorsitzende der örtlichen Jugendhilfeausschüsse im Bereich des
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenberatungsstellen
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Frauenberatungsstellen RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration v. 08.12.2009 412-7232.1, 7254 u. 7233.1
MehrRundschreiben 42/923/2016
LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltung Kreisverwaltung -Jugendamt- im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland
Mehr2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom
2170 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 31.7.2014 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms 1000 x 1000 - Anerkennung für den Sportverein RdErl. d. Ministeriums
Mehrder Landschaftsverband Rheinland (LVR-Landesjugendamt) fördert mit Mitteln der Sozial- und Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Rheinland
LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Jugend LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadt-/Kreisverwaltungen - Jugendamt - Vorsitzende der örtlichen Jugendhilfeausschüsse im Bereich des
MehrRundschreiben Nr. 43/3/2017
LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Jugend LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadt-/Kreisverwaltungen - Jugendamt - Vorsitzende der örtlichen Jugendhilfeausschüsse im Bereich des
MehrFamilienzentren NRW: Durchführung der Re- Zertifizierung der Pilotprojekte durch die Zertifizierungsstelle PädQUIS
LVR Dezernat 4 50663 Köln Datum und Zeichen bitte stets angeben Stadtverwaltungen 04.10.2010 Kreisverwaltungen - Jugendamt - 42.21 im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland Frau Knebel-Ittenbach nachrichtlich:
Mehrb) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. des
MehrRundschreiben Nr. 42/332/2002
Der Direktor des Landschaftsverbandes Rheinland Dezernat 4 - Jugend - Landesjugendamt - Amt für Kinder und Familie Briefanschrift: Landschaftsverband Rheinland - Dez. 4-50663 Köln Stadt-/Kreisverwaltungen
MehrRdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales 11 C v (ab Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen)
2430 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen gemäß 96 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) durch das Land Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung)
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationsberatung Schleswig-Holstein (Förderrichtlinie Migrationsberatung) vom 11.01.2016 Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten
Mehr2. Richtlinie. zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern
VII 500/ch 2. Richtlinie zur Förderung eines Programmes der Stärkung einer familiennahen und selbsthilfeorientierten Jugendhilfe in Mecklenburg-Vorpommern 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Die nachfolgende
MehrRundschreiben Nr. 42/794/2012
LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltung Kreisverwaltung -Jugendamtim Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland nachrichtlich:
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Norm: 23 SGB 8 Fundstelle: Nds. MBl. 2018, 50. Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Voris - Vollversion: Vorschrift Normgeber: Kultusministerium Aktenzeichen: 21-51 802/2-2 Erlassdatum: 27.12.2017 Fassung vom: 27.12.2017 Gültig ab: 01.01.2018 Gültig bis: 31.12.2022 Quelle: Gliederungs-Nr:
Mehrb) in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte und
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Durchführung von Projekten zur Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen des NRW-Landesprogramms Kultur und Schule RdErl. d. Ministerpräsidenten
Mehr3. Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter).
216 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren RdErl. des Ministeriums für Generationen,
MehrRundschreiben Nr. 42/771/2012
40-4000-05.2009 LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltung Kreisverwaltung -Jugendamt- nachrichtlich: Kommunale Spitzenverbände
MehrSehr geehrte Damen und Herren,
LVR-Dezernat Jugend Steuerungsdienst LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltungen Kreisverwaltungen -Jugendamt- Im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland Nachrichtlich Kommunale Spitzenverbände Spitzenverbände
Mehrmit dem Ziel der Entlastung der Schüleriimen und Schüler beziehungsweise Auszubildenden.
2124 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildungen in der Ergotherapie, der Logopädie, den Berufen in der Physiotherapie, der Podologie und der pharmazeutisch-technischen
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland. Vom
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Freiwillige Ganztagsschulen 2011 im Saarland Vom 15.03.2011 1. Zuwendungszweck, Gegenstand und Rechtsgrundlage der Förderung Das Land gewährt nach Maßgabe
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2.
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Aktionsprogramm zur naturnahen Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung in NRW RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft
MehrRegeln des fachlichen Könnens für die Arbeit der Familienberatungsstellen in NRW
Regeln des fachlichen Könnens für die Arbeit der Familienberatungsstellen in NRW Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familienberatungsstellen (Runderlass des MFKJKS vom 17.02.2014-5MB!.
MehrRichtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5)
Richtlinie zur Förderung von Landesjugendverbänden (LJP - 5) 1. Zuwendungszweck und Rechtsgrundlage Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt gemäß der 12, 73, 74 und 82 SGB VIII und gemäß 2 bis 5 des Kinder-
MehrRichtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Integrationsagenturen für die Belange von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte RdErl. d. Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und
MehrRundschreiben Nr. 42/
LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Kreisverwaltung -Jugendamt- Im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland Nachrichtlich: Kommunale
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Migrationssozialberatung und Projekten zum Aktionsplan Integration (Förderrichtlinie Migrationssozialberatung) vom 29. April 2013 Innenministerium
MehrRundschreiben Nr. 42/640/2009
LVR-Dezernat Schulen und Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Datum und Zeichen bitte stets angeben Stadt-/ Kreisverwaltung - Jugendamt 05.06.2009
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom Seite 719 bis 732
Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 33 vom 30.11.2015 Seite 719 bis 732 Richtlinien über die Gewährung von arbeitsplatzschaffenden Existenzgründungshilfen für Handwerksmeister/-innen (Meistergründungsprämie
MehrRundschreiben Nr. 42/672/2010
LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltungen Kreisverwaltungen - Jugendamt - nachrichtlich Kommunale Spitzenverbände Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Datum und Zeichen bitte stets angeben 05.01.2010
MehrRundschreiben Nr. 42/
LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltung Kreisverwaltung -Jugendamt- Im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland
MehrFRL Innovationsprozesse Kitas. Richtlinie
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von Innovationsprozessen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege Vom 30. Juli 2008 Teil 1 1 Zuwendungszweck und
MehrRundschreiben 13/2002
Landesjugendamt und Westfälische Schulen Landschaftsverband Westfalen-Lippe 48133 Münster Servicezeiten: Montag-Donnerstag 08:30-12:30 Uhr, 14:00-15:30 Uhr Freitag 08:30-12:30 Uhr Stadt-/Kreisverwaltungen
MehrFörderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015
Förderrichtlinie Landeswettbewerb Ab in die Mitte! Die Innenstadt-Offensive Hessen Stand 26. Juni 2015 1. Zuwendungszweck Das Land Hessen führt jährlich gemeinsam mit verschiedenen Wirtschaftsunternehmen,
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Integrationsarbeit (KOMM-AN KI NRW)
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Integrationsarbeit (KOMM-AN KI NRW) Runderlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration - Az: 423-9501
MehrVerwaltungsvorschriften zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (VV- ÖPNVG NRW)
Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (VV- ÖPNVG NRW) RdErl. d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr II B 3-49-40/1-
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Fundstelle: MBl. LSA. 2013, 222
Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Vorschrift Normgeber: Ministerium für Inneres und Sport Aktenzeichen: 35.11-52200/13 Erlassdatum: 24.04.2013 Fassung vom: 19.07.2016 Gültig ab: 18.10.2016 Quelle:
MehrRundschreiben 43/1/2014
LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Jugend LVR Dezernat 4 50663 Köln An die Jugendämter im Gebiet des Landesjugendamtes Rheinland -Wirtschaftliche Jugendhilfe- Nachrichtlich
MehrKriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur Kriterien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Projekten soziokultureller Einrichtungen in Niedersachsen 1. Zuwendungszweck,
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beiträge, durch die Eltern für die Förderung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder Tagespflegestelle im letzten Jahr vor deren
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Familien unterstützenden Maßnahmen (Richtlinie Familienförderung)
VORIS Vorschrift Normgeber: Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration Aktenzeichen: 30443 18405/0302 Erlassdatum: 15.10.2012 Fassung vom: 17.06.2015 Gültig ab: 01.07.2015 Gültig
MehrRundschreiben Nr.42/937/2016
LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltung Kreisverwaltung -Jugendamt- im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland
Mehr26 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen
26 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur sozialen Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales - 123 39.14.02-15-044 - vom 1. Januar
MehrRundschreiben Nr. 42/945/2016
LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltung Kreisverwaltung -Jugendamt- im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland
MehrRundschreiben Nr. 42/758/2011
40-4000-05.2009 LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltung Kreisverwaltung -Jugendamt- nachrichtlich: Kommunale Spitzenverbände
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 17vom Seite 391 bis 410
Seite 1 von 5 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 17vom 26.6.2015 Seite 391 bis 410 7861 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlichen Betrieben in benachteiligten
MehrRichtlinien für die Anerkennung von Betreuungsvereinen sowie für die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung
2170 1 Gegenstand Richtlinien für die Anerkennung von Betreuungsvereinen sowie für die Gewährung von Zuwendungen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Integration
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sportarbeit der Vereine des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.v.
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Sportarbeit der Vereine des Landessportbundes Sachsen-Anhalt e.v. 1 Erl. des MS vom 08.01.2009 32-52200 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
MehrAntrag auf Gewährung einer Zuwendung
Anlage 1 An die Bezirksregierung über die Stadt- / Kreisverwaltung - untere Gesundheitsbehörde - Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Bezug: Richtlinien zur Unterstützung der Selbsthilfe in Nordrhein-Westfalen
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten oder Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum
Stand: 01.04.2017 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten oder Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum Erl. d. MS v. 08.06.2016 104.12 43590/29
Mehr(LJP- 6) Erlass des Sozialministeriums. Vom 25. März 2003
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugenderholung (LJP- 6) Erlass des Sozialministeriums Vom
MehrRundschreiben Nr. 43/10/2008
Dezernat 4 Schulen, Jugend Landschaftsverband Rheinland Dez. 4 50663 Köln Stadt-/Kreisverwaltungen - Jugendamt - Vorsitzende der örtlichen Jugendhilfeausschüsse im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland
MehrMinisterialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 8 vom Seite 173 bis 192
Seite 1 von 7 Ministerialblatt (MBl. NRW.) Ausgabe 2016 Nr. 8 vom 24.3.2016 Seite 173 bis 192 216 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen zum Ausbau von Plätzen in Kindertageseinrichtungen
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von
MehrNachrichtlich: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Baden-Württemberg
KVJS - Postfach 10 60 22, 70049 Stuttgart Stadt- und Landkreise und kreisangehörige Städte mit einem Jugendamt in Baden-Württemberg Nachrichtlich: Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und
Mehr- im Rahmen des Investitionsprogramms im Zeitraum zwischen dem 18. Oktober 2007 und dem 31. Dezember 2013,
216 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren RdErl. des Ministeriums für Generationen,
MehrLebensberatungsstellen und von nach 218b Abs. 2 Nr. 1 des Strafgesetzbuchs. anerkannten Beratungsstellen (RL-EFL)
RL-Förderung EFL-Berat. Stellen RL-EFL 330.330 Richtlinie des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit, Familie und Sozialordnung über die Förderung von Ehe-, Familienund Lebensberatungsstellen und von nach
MehrVom 11. Februar 2016 (AmtsBl. M-V S. 82)
RefJVwV 2.142-501_Archiv Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung von Projekten im Zusammenhang mit dem Reformationsjubiläum 2017 1 Vom 11. Februar
MehrRichtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Bezuschussung lizenzierter JugendleiterInnen
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Bezuschussung lizenzierter JugendleiterInnen 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Ziel der Förderung ist es, die Arbeit all derjenigen in unseren Sportvereinen
MehrAz.: Diese Grundsätze umfassen die Förderung von Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen.
Grundsätze des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg zur Förderung der Jugendsozialarbeit an öffentlichen Schulen vom 27. April 2012 Az.: 25-6972-1 1.
MehrEltern-Kind-Gruppen, Spielgruppen 1, Kindertagespflegeangebote, mobile Angebote, Angebote in Kooperation mit Familienzentren, etc.
Grundsätze und Antragsverfahren zur Vergabe von Projektmitteln zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen Die Landesregierung unterstützt
MehrZ u w e n d u n g s b e s c h e i d (Projektförderung)
Muster 2 a 1 Zu den Pos. 1.1.7, Pos. 2.1.4, Pos. 2.1.5, Pos. 4.1.2, Pos. 4.1.3 Nr. 4.3, Pos. 5.1 des Kinder- und Jugendförderplans (Bewilligungsbehörde) Az.:...... Ort/Datum Fernsprecher (Anschrift der
MehrRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern durch das Land Sachsen-Anhalt
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Integration von Spätaussiedlern und Ausländern durch das Land Sachsen-Anhalt RdErl. des MI vom 12. 8. 2004-42.1H-12230 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
MehrQuelle: Gliederungs-Nr: Normen: 1 GenG, 2 NuWG Fundstelle: Nds. MBl. 2018, 94
Voris - Vollversion: Vorschrift Normgeber: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Aktenzeichen: 303.11-43813-01 Erlassdatum: 24.01.2018 Fassung vom: 24.01.2018 Gültig ab: 01.01.2018 Gültig
MehrRundschreiben Nr. 42/ Kinderbetreuung in besonderen Fällen für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen
LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltung Kreisverwaltung -Jugendamt- Im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland
MehrRichtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren
Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren Gem. RdErl. des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 25. 6. 2012 1. Zuwendungszweck,
MehrFördergrundsätze für die Durchführung des Täter-Opfer- Ausgleichs im Erwachsenen Strafrecht
Stand: September 2017 Fördergrundsätze für die Durchführung des Täter-Opfer- Ausgleichs im Erwachsenen Strafrecht 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze
MehrRichtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel ) Erlass des Sozialministeriums
Richtlinie für Zuwendungen für Familienentlastende Dienste für Behinderte (Titel 1005-684.07) Erlass des Sozialministeriums Vom 22. Januar 2001 - IX 440.43.071 Fundstelle: AmtsBl. M-V 2001 S. 226 1. Zuwendungszweck,
MehrRichtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein. (Schwimmsportstättenförderrichtlinie)
Richtlinie über die Förderung von kommunalen Schwimmsportstätten in Schleswig-Holstein (Schwimmsportstättenförderrichtlinie) Fundstelle: Amtsblatt Schl.-H. 2016, S. 194 Erlass des Ministeriums für Inneres
MehrRundschreiben Nr. 42/ 489/ 2006
Dezernat 4 Schulen, Jugend Landschaftsverband Rheinland Dez. 4 50663 Köln Stadtverwaltung Kreisverwaltung - Jugendamt - im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland nachrichtlich: Kommunale Spitzenverbände
MehrFörderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)
Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen vom 6. Mai 1997 (932-75 304-3) GAmtsbl. 1997, S. 411 -, zuletzt
MehrMINISTERIUM FÜR BILDUNG, JUGEND UND SPORT
Seite 408 Thüringer Staatsanzeiger Nr. 9/2016 MINISTERIUM FÜR BILDUNG, JUGEND UND SPORT 45 Zuschüsse zu Fahrt- und Unterbringungskosten an Berufsschülerinnen und Berufsschüler für die Ausbildung in Bundes-
MehrRichtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren
Richtlinie für die Förderung Kommunaler Integrationszentren Gem. RdErl. des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales und des Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 25. 6. 2012, i. d. F.
Mehr2231-A. Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen
2231-A Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und
MehrLANDTAG NORD RHEIN-WESTFALEN 16. WAHLPERIODE STELLUNGNAHME 16/2848 A04, A16
LVR~ I Qualität für Menschen Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland per E-Mail an anhoerung@landtag.nrw.de Köln, 10. August 2015 Die Präsidentin des Landtags Nordrhein Westfalen Platz des Landtags
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen
Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen (VwV-Tierheime) Vom 01.03.2015 - Az.: 34-9185.24-1. Zuwendungsziel,
MehrFörderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG)
Förderung der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit (VV-JuFöG) Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Kultur, Jugend, Familie und Frauen Vom 6. Mai 1997 (932-75 304-3) GAmtsbl. S. 411 -, zuletzt geändert
MehrFördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken
Fördergrundsätze Öffentliche Bibliotheken I. Allgemeine Leitlinie zur Förderung Öffentlicher Bibliotheken Die Situation des öffentlichen Bibliothekswesens in Nordrhein-Westfalen ist ausgesprochen heterogen.
MehrRichtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege
Richtlinie des Landkreises Saalekreis über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kultur und Heimatpflege 1. Zuwendungszweck Der gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und auf Grundlage der Allgemeinen
MehrRundschreiben Nr. 42/
LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltung Kreisverwaltung -Jugendamt- Datum und Zeichen bitte stets angeben 24. März
MehrInhaltsverzeichnis. 11 Einleitung
Inhaltsverzeichnis 11 Einleitung Allgemeine Erziehungs- und Familienberatung 33 Einführung 39 Elternschaft früh unterstützen! 46 Gelingende Erziehung 58 Beratung für Familien mit Säuglingen und Kleinkindern
Mehr2174-A. Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern
Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern 2174-A Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Mehr224 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom
1 von 5 07.09.2017 08:25 224 Geltende Erlasse (SMBl. NRW.) mit Stand vom 18.8.2017 1 Zuwendungszweck, Förderungsziel Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern
MehrAnschrift des Zuwendungsempfängers. Zuwendungsbescheid (Projektförderung)
Anlage 2... (Bewilligungsbehörde) Anschrift des Zuwendungsempfängers Ort, Datum Zuwendungsbescheid (Projektförderung) Betr.: Zuwendungen des Landes NRW hier: Förderung von Angeboten zur Sprachförderung
MehrAbschnitt A: Gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Personal- und Sachkosten von Kindergärten nach 7 bis 9
1 Vierte Neufassung der Verwaltungsvorschriften nach 12 des Hessischen Kindergartengesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung von Zuwendungen nach 7 bis 9 des Hessischen Kindergartengesetzes
MehrZuwendungsbescheid (Projektförderung)
Adressat: Betreuungsverein Straße Plz, Ort Anlage 2 Az.: Ort, Datum nachrichtlich an: den zuständigen Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege Zuwendungsbescheid (Projektförderung) Zuwendungen des Landes
MehrRundschreiben Nr. 42/661-2009
LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadt-/Kreisverwaltungen - Jugendamt - im Gebiet des Landschaftsverbandes Rheinland nachrichtlich
Mehr2160-A. Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe
2160-A Förderung des ehrenamtlichen Engagements in der Erziehungshilfe Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 19.12.2008 Az.: VI5/6523-1/23
Mehr