Gutachten WIRD/N6 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46994

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1 Fahrzeughersteller Raddaten: : VOLKSWAGEN Radgröße nach Norm : 6 J X 5 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/lochzahl : 2/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Seite: von 7 Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten loch Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum TLLK8HA48B57 PCD2 ET48 Ø70. Ø57. 57, Kunststoff /0 TLLK8HA48D57 PCD2 ET48 Ø70. Ø57. 57, Kunststoff /08 TLLK8HA48W5 7 PCD2 ET48 Ø70. Ø57. 57, Kunststoff /08 TLLK8HA4857 PCD2 ET48 Ø70. Ø57. 57, Kunststoff /08 TLLK8SA48B57 PCD2 ET48 Ø70. Ø57. 57, Kunststoff /0 TLLK8SA48D57 PCD2 ET48 Ø70. Ø57. 57, Kunststoff /08 TLLK8SA48W5 PCD2 ET48 Ø70. Ø57. 57, Kunststoff /08 7 TLLK8SA4857 PCD2 ET48 Ø70. Ø57. 57, Kunststoff /08 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller Befestigungsteile Zubehör Befestigungsteile Zubehör Anzugsmoment der Befestigungsteile : VOLKSWAGEN : Kegelbundschrauben M4x,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : KM; T; K; 6; 2K; 2KN; KP : AEZ Artikel-Nr. ZJAE : Kegelbundschrauben M4x,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : KM; KP : AEZ-Artikel-Nr. ZJAE : 20 Nm Verkaufsbezeichnung: CADDY 2K e*200/6*0252* /65R5 2S; 5G Nicht Caddy Maxi; 2KN L320 kurzer Radstand; 0B; B; G; H; 5A; 7C; 7K; 72; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76Q 2K e*200/6*0252* /65R5 9 kurzer Radstand; 2KN e*2007/46*027*.., L /60R5 9 Allradantrieb; 25/60R5 94 A; 248 0B; B; G; H; 2A; 5A; 7C; 7K; 72; 725; 73C; 74A; 74P; 75I; 76Q

2 Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: GOLF K e*200/6*0242* /60R5 88 2M Cabrio; 95/65R5 9 2M 205/55R5 88 2N 0B; B; G; H; 205/60R5 9 2N 5A; 7C; 7K; 72; 725; 729; 73C; 74A; K e*200/6*0242*.., e*2007/46*0490* /65R5 2T; 5G Nur Golf 6; Ab 205/60R5 2A; 5G e*200/6*0242*25; /70R5 2T; 5G Schrägheck; 0B; G; H; 5A; 7C; 7K; 72; 725; 73C; 74A; K e*200/6*0242* /65R5 2T; 5G Nur Golf 5; Nur bis 205/60R5 2K; 5G e*200/6*0242*24; Allradantrieb; 0B; B; G; H; 5A; 573; 7C; 7K; 72; 725; 73C; 74A; KM e*2007/46*0492* /65R5 2T; 5G GOLF 6 (Variant); 205/60R5 2A; 5G ab 77 85/70R5 2T; 5G e*200/6*0328*5; 0B; B; G; H; 5A; 7C; 7K; 72; 725; 729; 73C; 74A; Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS KP e*200/6*0304* /65R5 2T; 5G Nur bis 205/60R5 2A; 5G e*200/6*0304*3; 0B; B; G; H; 5A; 573; 7C; 7K; 72; 725; 73C; 74A; KP e*200/6*0304* /65R5 2T; 5G Nur CrossGolf; Nur 205/60R5 9 2T bis e*200/6*0304*3; 0B; B; G; H; 5A; 573; 7C; 7K; 72; 725; 73C; 74A;

3 Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS KP e*200/6*0304* /65R5 2T; 5G Nur CrossGolf 6; Ab 205/60R5 9 2T e*200/6*0304*2; 77 85/70R5 2T; 5G 0B; B; G; H; 5A; 573; 7C; 7K; 72; 725; 73C; 74A; KP e*200/6*0304*.., e*2007/46*049* /65R5 9 2T Nur Golf Plus 6; Ab 205/60R5 9 2A e*200/6*0304*4; 25/60R5 94 2A 225/55R5 92 A; 2A; 24J; 248; 686 0B; B; G; H; 5A; 573; 7C; 7K; 72; 725; 73C; 74A; Verkaufsbezeichnung: JETTA, BEETLE 6 e*2007/46*0539* /60R Nur Jetta 95/65R5 2T; 5G (Stufenheck); 205/55R5 88 2R 205/60R5 2R; 5G 0B; B; G; H; 205/65R5 94 2A 5A; 573; 7C; 7K; 25/60R5 94 2A 72; 725; 729; 73C; 74A; Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF KM e*200/6*0328* /65R5 2T; 5G GOLF 6 (Variant); 205/60R5 2A; 5G ab 77 85/70R5 2T; 5G e*200/6*0328*5; 0B; B; G; H; 5A; 7C; 7K; 72; 725; 729; 73C; 74A; KM e*200/6*0328* /65R5 2T; 5G JETTA (Limousine); 205/60R5 2A; 5G 0B; B; G; H; 5A; 573; 7C; 7K; 72; 725; 73C; 74A; KM e*200/6*0328* /65R5 2T; 5G GOLF (Variant); nur 205/60R5 2A; 5G bis e*200/6*0328*4; 0B; B; G; H; 5A; 573; 7C; 7K; 72; 725; 73C; 74A;

4 Verkaufsbezeichnung: TOURAN T DE*2007/46*0506*.., e*200/6*02*., e*2007/46*0357* /60R5 9 nicht CrossTouran; 2A; 5GG T e*200/6*02*., e*2007/46*0357*.. Seite: 4 von 7 nicht CrossTouran; 0B; B; G; H; /65R5 2T; 5G 5A; 7C; 7K; 72; 205/60R5 95 nicht CrossTouran; 2A 725; 73C; 74A; 74P; 25/60R5 94 nicht CrossTouran; 2A 76Q 225/55R5 92 nicht CrossTouran; A; 2A; 24J; 24M 77 85/70R5 2T; 5G /65R5 2T; 5G; 52J nur CrossTouran; 0B; B; G; H; 5A; 7C; 7K; 72; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 76Z Auflagen 0B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 9 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach 9 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 22) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 5 mm (einschließlich 2A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

5 2K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). Seite: 5 von 7 2M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 4 mm (einschließlich 2N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als mm (einschließlich 2R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 2 mm (einschließlich 2S) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 2 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, z. B. VW-Teile-Nr D (System RUD Diskmatic) bzw. RUD-Ketten-Nr oder Votex Teile-Nr E ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt 2T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 5A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 5G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.

6 Seite: 6 von 7 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 230kg. 686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/60R5 Hinterachse: 225/55R5 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als % ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 7C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 7K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 72) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 6-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.

7 Seite: 7 von 7 Nacharbeitsprofile siehe "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer.

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