Bericht zur Mitwirkung

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1 REVISION DER ORTSPLANUNG Bericht zur Mitwirkung Verabschiedet durch den Gemeinderat am 24. Juni Juni 2015

2 Inhaltsverzeichnis 1. Durchführung Mitwirkungsverfahren Übersicht schriftliche Stellungnahmen Zusammenfassung der Mitwirkungseingaben Fazit Schlussfolgerung der Gemeindebehörde Mitwirkung politische Parteien - Zusammenfassung Stellungnahme der Gemeinde zu den Einzeleingaben Bauzonenpläne Schutzzonenplan Baureglement Allgemein Abkürzungsverzeichnis: AGR Amt für Gemeinden und Raumordnung GFZ Geschossflächenziffer AHOP Arbeitshilfen für die Ortsplanung GFZo Geschossflächenziffer oberirdisch ARE Bundesamt für Raumplanung ILWZ Intensivlandwirtschaftszone AWA Amt für Wasser und Abfall KEnV kantonale Energieverordnung AZ Ausnützungsziffer LV Langsamverkehr BauG Baugesetz MIV Motorisierter Individualverkehr BauR Baureglement Uetendorf (heute gültiges) ÖQV Öko-Qualitätsverordnung BauV Bauverordnung öv öffentlicher Verkehr BewD Bewilligungsdekret RGSK Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept DZV Direktzahlungsverordnung RPG Raumplanungsgesetz EGzZGB Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch RPV Raumplanungsverordnung GBR Baureglement Uetendorf (neu) UeO Überbauungsordnung GEAK Gebäudeenergieausweis UeZ Überbauungsziffer GEP Generelle Entwässerungsplanung ZöN Zone für öffentliche Nutzung GFo Geschossfläche oberirdisch ZPP Zone mit Planungspflicht

3 1. Durchführung Mitwirkungsverfahren 1.1 Mitwirkungsunterlagen Die Ortsplanungsunterlagen lagen vom 15. Januar bis am 13. März 2015 im Foyer der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Folgende Unterlagen waren Bestandteil der Mitwirkung: Bauzonenpläne Dorf/Berg und Allmend Schutzzonenplan Baureglement Erläuterungsbericht Studien Höhenweg, Landi und Ischlag Landschaftsinventar (Plan und Bericht) Bauinventar Zusätzlich konnten die Ortsplanungsunterlagen unter abgerufen werden. 1.2 Publikationen Ausgeschrieben im Amtsblatt des Kantons Bern vom 14. Januar 2015 sowie in den Thuner Amtsanzeigern vom Januar Orientierungsveranstaltung / begleitete Ausstellungen An der Orientierungsversammlung vom 29. Januar 2015 stellte die Behörde der Bevölkerung die Revision der Ortsplanung eingehend vor. Am 12. und 28. Februar 2015 sowie am 03. März 2015 fanden begleitete Ausstellungen statt. Zudem stand an einem halben Tag/Woche die Bauverwaltung zusätzlich zur Verfügung. 1.4 Eingabefrist der Mitwirkungseingaben / Stellungnahmen Während der Auflagefrist konnten Ideen, Anregungen und Einwände schriftlich unterbreitet werden. Die Eingaben waren bis am 13. März 2015 an die Bauverwaltung, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf, zu richten. Um der Bevölkerung die Mitwirkung zu erleichtern, stand auch ein Fragebogen zur Verfügung. 1.5 Mitwirkende Es sind insgesamt 84 schriftliche Mitwirkungseingaben / Stellungnahmen eingegangen. Die Mitwirkungen waren teils sehr aussagekräftig. Erfahrungsgemäss wird das Mitwirkungsverfahren dazu genutzt, Kritikpunkte anzubringen. Bei der Auswertung der Mitwirkungseingaben haben sich einige Themen herauskristallisiert, welche von mehreren Mitwirkenden erwähnt wurden. 1.6 Ziel des Mitwirkungsberichts Im vorliegenden Bericht sind alle Mitwirkungen zusammengefasst und nach den Themen Bauzonenpläne, Schutzzonenplan, Baureglement und Allgemeine Bemerkungen und Anliegen gegliedert worden. Die Gemeinde hat zu den einzelnen Bemerkungen und Kritikpunkten Stellungnahmen verfasst. Die Gemeinde dankt für die zahlreichen Hinweise und Bemerkungen. Sie nimmt diese für die weitere Planungsarbeit mit. Grundsätzlich besteht die Aufgabe der Gemeinde darin, eine Interessenabwägung der verschiedenen Anliegen vorzunehmen sowie die Interessen der Allgemeinheit zu wahren

4 2. Übersicht schriftliche Stellungnahmen Nr. Eingaben Parteien und politische Organe 29 SP Uetendorf 44 SVP Uetendorf 49 EVP Uetendorf 51 Grüne Uetendorf 78 FDP Die Liberalen Nr. Eingaben Private und Institutionen 1 Herr Schild Andreas, Rainweg 2, 3700 Spiez 2 Herr Stegmann Hans, Uttigenstrasse 4, 3661 Uetendorf 3 Herr Bolliger Hansruedi, Uttigenstrasse 36, 3661 Uetendorf 4 Herr + Frau Bürki-Eicher F. + M., Zelggässli 92, 3613 Steffisburg 2 5 Herr Marti Thomas, Gewerbestrasse 18, 3661 Uetendorf 6 Herr Michel Adrian, Fliederweg 43, 3661 Uetendorf 7 Herr Gugger Friedrich, Lehn 270, 3661 Uetendorf 8 Herr Müller Christian, Gewerbestrasse 48, 3661 Uetendorf 9 Frau Müller Priska, Gewerbestrasse 48, 3661 Uetendorf 10 An die Feuerwehr Uetendorf, Dorfstrasse 48, 3661 Uetendorf 11 Herr Laager Hugo, Riedernstrasse 4, 3661 Uetendorf 12 Herr Staedeli Martin, Pappelweg 4, 3661 Uetendorf 13 Herr Riesen Florian, Gewerbestrasse 50, 3661 Uetendorf 14 Herr Hänni Heinz, Leen 269, 3661 Uetendorf 15 Frau Riesen Tanja, Gewerbestrasse 50, 3661 Uetendorf 16 Frau Kronig Sibylle, Dorfstrasse 28, 3661 Uetendorf 17 Herr Gugger Martin, Thunstrasse 81, 3661 Uetendorf 18 Herr Wolf Christian, Mattenstrasse 4, 3661 Uetendorf 19 Firma Immer AG Trachsel Peter, Zelgstrasse 95, 3661 Uetendorf 20 Herr Kötter Christoph, Rosenweg 9, 3661 Uetendorf 21 Pro Natura Region Thun Albrecht Suzanne, Präsidentin, Lauenenweg 22b, 3600 Thun 22 Frau Gast Eveline, Berg 341, 3661 Uetendorf 23 Herr + Frau Bartlome Markus + Michèle, Lehn 268, 3661 Uetendorf 24 Herr + Frau Fuchser Peter + Monique, Dorfstrasse 28, 3661 Uetendorf 25 Herr Stettler Hans-Rudolf, Buchshalde 263, 3661 Uetendorf 26 Herr Däppen Roland, Hünibachstrasse 10, 3626 Hünibach 27 HBM Planbau GmbH, Turmgässli 4, 3661 Uetendorf 28 ONE Tec AG Zimmermann Roland, Glütschbachstrasse 61, 3661 Uetendorf 30 Altersheim Turmhuus, Turmgässli 1, 3661 Uetendorf 31 Frau Schwarz Therese, Schulrainstrasse 15, 3661 Uetendorf 32 Natur- und Vogelschutzverein Rutschi Peter, Präsident, Höhenweg 35, 3661 Uetendorf 33 Herr + Frau Lüthi Sami + Ruth, Feldweg 7, 3661 Uetendorf 34 Herr + Frau Mundwiler Markus + Irma, Amselweg 22, 3661 Uetendorf 35 Frau Schöllkopf Dora, Postfach, Postgässli 5D, 3661 Uetendorf 36 Herr Schöllkopf Albert, Postfach, Postgässli 5D, 3661 Uetendorf 37 Herr Jenne Thomas, Buchshaldenstrasse 12A, 3661 Uetendorf 38 Herr Kümin Marcel, Stationsweg 1D, 3661 Uetendorf 39 Herr Burri Viktor, Hofmättli 7, 3661 Uetendorf 40 STWE Postgässli Schöllkopf Albert, Postgässli 5D, 3661 Uetendorf 41 Herr Künzli Peter, Jungfraustrasse 26, 3661 Uetendorf 42 Herr + Frau Späth Thomas + Eva, Gewerbestrasse 8, 3661 Uetendorf 43 Herr Burri Heinz, Postgässli 5G, 3661 Uetendorf 45 Herr Hänni Fritz, Meisenweg 7, 3661 Uetendorf 46 Herr + Frau Hofer Markus + Christine, Alpenweg 8, 3661 Uetendorf 47 Herr Jenni Ulrich, Oberbälliz 5, 3661 Uetendorf 48 Herr Hirt Daniel, Gewerbestrasse 14, 3661 Uetendorf 50 Herr Bähler Walter, Zelgstrasse 25A, 3661 Uetendorf 52 Herr Girardi Marco, Amselweg 12, 3661 Uetendorf 53 Herr Bruni Fritz, Wildenrüti 404, 3661 Uetendorf 54 Herr + Frau Heiniger Philipp + Karin, Gewerbestrasse 32, 3661 Uetendorf 55 Herr Graf Ueli, Wildenrüti 404, 3661 Uetendorf 56 Herr Hänni Hanspeter, Drei Eidgenossenweg 18, 6280 Hochdorf 57 Tecta AG Manndorff Hartmann, Postgässli 1, 3661 Uetendorf 58 Herr + Frau Beyeler Anton + Doris, Mattenstrasse 6, 3661 Uetendorf 59 Herr Messerli Stephan, Schulgässli 37, 3661 Uetendorf 60 Stadt Thun Planungsamt Aebi Beatrice, Planerin, Industriestrasse 2, 3602 Thun 61 Herr + Frau Läng Andreas Aeschlimann Sabine, Allmendstrasse 88, 3661 Uetendorf 62 Herr + Frau Däppen Gerhard + Daniela, Dorfstrasse 28, 3661 Uetendorf 63 Herr + Frau Häusler Bruno + Martina, Gewerbestrasse 46, 3661 Uetendorf 64 Dr.iur. Rechtsanwalt Sennhauser Norbert, Bundesgasse 16, Postfach 8456, 3001 Bern 65 Herr + Frau Kopp Simon + Elisabeth, Gewerbestrasse 30, 3661 Uetendorf 66 Herr Däppen René, Dorfstrasse 40, 3661 Uetendorf 67 Familie Baumann Hans, Postgässli 14, 3661 Uetendorf 67 Familie Sydler Christian, Postgässli 14, 3661 Uetendorf 68 BLS Netz AG Liegenschaften, Bucherstrasse 1, Postfach 1465, 3401 Burgdorf 69 Herr Röthlisberger Hansrudolf, Jungfraustrasse 18, 3661 Uetendorf 70 Herr + Frau Fischer Markus + Sara, Postgässli 5b, 3661 Uetendorf 71 Frau Fischer Regula, Postgässli 5b, 3661 Uetendorf 72 Frau Grossniklaus Georgine, Niesenweg 3, 3661 Uetendorf 73 Herr + Frau Festor Beat + Edith, Jungfraustrasse 17, 3661 Uetendorf 74 Herr Schwarz Daniel, Entenried, 3661 Uetendorf 75 Ed. Steiner AG Althaus Peter, Verkaufsleiter, Zelgstrasse 90, 3661 Uetendorf 76 Herr + Frau Brunner Daniel Röhrig Andrea, Gewerbestrasse 44, 3661 Uetendorf 77 Herr Glanzmann Ulrich, Hölzli 399, 3661 Uetendorf 79 Herr + Frau Kummer Robert Krainer Karin, Amselweg 29, 3661 Uetendorf 80 Herr Krebs Hans, Brüggstrasse 2, 3661 Uetendorf 81 Herr Blatti Hans Ueli, Buchshaldenstrasse 7, 3661 Uetendorf 82 Entwicklungsraum Thun, Gebert Manuela, Fliederweg 11, 3661 Uetendorf 83 Frau Meyer-Flühmann Lisabeth, Merkurstrasse 4, 3613 Steffisburg 2 84 Gemeinde Steffisburg, Höchhusweg, 3612 Steffisburg

5 3. Zusammenfassung der Mitwirkungseingaben In all den Mitwirkungseingaben haben sich einige Themen herauskristallisiert, welche von mehreren Mitwirkenden wiederholt erwähnt wurden: Die Geschosszahl / Höhe des Hochhauses wird oft erwähnt. Der Grundtenor lautet, dass 14 Geschosse zu viel sind, negative Auswirkungen auf das Ortsbild haben und einen unzumutbaren Schattenwurf produzieren. Vorgeschlagen wird dabei, die Stockwerkzahl zu reduzieren oder mit einem qualifizierten Verfahren die richtige ortsbildverträgliche Gebäudehöhe zu ermitteln. Viele Mitwirkungen beziehen sich auf Fragen des Verkehrs. So wird verlangt, dass bei den neuen ZPP die Erschliessung und Strassenraumgestaltung besser geklärt werden sollte. Weiter werden Sinn und Zweck der neu angedachten Entlastungsstrasse / Verbindungsstrasse im Ischlag kommentiert. Es wird zudem auf die Verkehrsbelastung (Stau, Bahnübergang etc.) verwiesen und dass diese mit den neuen Entwicklungsgebieten noch verstärkt wird. Daher sollen zuerst die Verkehrsprobleme gelöst werden. Ein weiteres Thema betrifft die Gewerbenutzung in der ZPP Nr. 2 Höhenweg. Es wird die Reduktion der Gewerbefläche bzw. die Beschränkung des Gewerbes auf die Frontseite Richtung Dorfstrasse vorgeschlagen. Dadurch soll ein Überangebot an Gewerbefläche verhindert werden. Die Aufzonungen (in WG3 oder in W3) und die damit verbundenen Auflagen wurden in zahlreichen Eingaben (Anwohner) kritisiert. Dabei wird darauf hingewiesen, dass höhere Bauten für die Anwohner Nachteile bringen (Schattenwurf, Wertminderung) und nicht ins Ortsbild passen. Bei der W3 wird zudem die Pflicht zum Bau von Mehrfamilienhäusern beanstandet. Es gibt Mitwirkungen, die eine höhere Ausnutzung fordern, jedoch nicht zwingend in Bezug auf das Hochhaus. Die Weiler- und Bestandeszonen werden befürwortet allerdings sei auf die Einhaltung der festgelegten Perimeter Wert zu legen, um eine Zersiedelung zu unterbinden. Etliche Mitwirkende haben konkrete Einzonungs- und Umzonungsbegehren geäussert. Ein weiteres zentrales Thema sind die Landschaftsschutzgebiete. Einige Mitwirkende weisen darauf hin, dass sie vergrössert werden müssten. Im Vergleich zu den regionalen Landschaftsplanungen sind die kommunalen Schutzgebiete kleiner. Dies sei zu korrigieren. Die Hofgruppen seien zudem in die Landschaftsschutzgebiete zu integrieren. Es gibt allerdings auch Mitwirkende, welche die Schutzgebiete zu gross finden und fügen an, dass diese die Siedlungsentwicklung behindern könnten. Es wurden mehrere Mitwirkungen zum Energieartikel eingereicht. Auf der einen Seite wird festgehalten, dass die Formulierungen griffiger gefasst werden sollten. Auf der anderen Seite seien die Vorschriften zu einschränkend. Zu den Arbeitszonen wird das Thema Verkaufsgeschäfte verschiedentlich erwähnt, insbesondere ob die Bestimmungen zu einschränkend oder zu offen gefasst sind

6 4. Fazit Schlussfolgerung der Gemeindebehörde Die Gemeinde freut sich über die rege Beteiligung der Bevölkerung von Uetendorf am Mitwirkungsverfahren. Die Stossrichtung der Ortsplanung wird im Grundsatz von einer grossen Mehrheit der Mitwirkenden gutgeheissen. Alle politischen Parteien stimmen der Ortsplanung in den Grundzügen zu. Sie bringen zu Einzelfragen zahlreiche Ideen, Anregungen und Einwände ein. Die Höhe des Hochhauses wird zahlreich in Frage gestellt. Die maximale Gesamthöhe (oberkant Attika) wird neu auf m beschränkt. Mit dieser neuen Beschränkung wären ungefähr noch 11 Geschosse realisierbar. In einem qualitätssichernden Verfahren soll die ortsbildverträgliche Gesamthöhe des Hochhauses und der Neuüberbauung im Planungsperimeter definitiv ermittelt werden. Aufgrund der Mitwirkung stösst die Landschaftsplanung auf hohe Akzeptanz. Die Einbindung der Landwirtschaft und der Beteiligten hat sich bewährt. Die Belastung des Dorfes durch den Verkehr wird bei zahlreichen Mitwirkungseingaben erwähnt. Mit der geplanten Erhöhung der nutzbaren Geschossflächen in den ZPP Landi und Höhenweg (ca. 120 Wohneinheiten) wird der motorisierte Verkehr nicht wesentlich zunehmen, da die beiden ZPP sehr gut mit dem öv erschlossen sind. Auf der Dorfstrasse verkehren heute im Durchschnitt täglich Fahrzeuge (DTV). Die zusätzlichen 120 Wohneinheiten generieren 360 weitere Fahrzeuge oder ca. 4% Mehrverkehr. Die geplante Entlastungsstrasse im Ischlag wird bei der Verkehrsplanung weiter verfolgt. Mehreren Einzonungsgesuchen kann nicht entsprochen werden. Mit der vorliegenden Ortsplanung haben die Ziele der Innenentwicklung und des Schutzes der Fruchtfolgeflächen Priorität. Einzonungen von Einzelparzellen als Insellösung sind gemäss Raumplanungsgesetzgebung weder genehmigungsfähig noch sind sie von der Gemeinde gewünscht. Bauzonenpläne, Schutzzonenplan und das Baureglement werden aufgrund der Mitwirkungen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen noch korrigiert bzw. ergänzt. Die Gemeinde dankt allen Mitwirkenden für das Interesse an der zukünftigen Entwicklung von Uetendorf und für die wertvollen Eingaben!

7 5. Mitwirkung politische Parteien - Zusammenfassung 5.1 SP Die SP ist mit den meisten Vorschlägen einverstanden und anerkennt die grosse Arbeit. Die Partei schätzt den Versuch, verdichtet zu bauen. Sie ist aber der Ansicht, dass das Hochhaus zu hoch dimensioniert ist. Es zerstört das Ortsbild mit dem noch ländlich-dörflichen Charakter. Man sollte den Silonachbau auf 8 Stockwerke beschränken und dafür die drei danebenliegenden Gebäudekörper um ein bis zwei Stockwerke erhöhen. Die SP erachtet die Verkehrssituation in Uetendorf als nicht katastrophal. Die Barrieren der GBS sorgen für eine sinnvolle Entschleunigung im Verkehrsfluss. Jeder Ausbau oder jede Umfahrungsstrasse produziert Mehrverkehr und bringt dem Dorf noch mehr Durchgangsverkehr. Aus diesem Blickpunkt scheint die geplante Entlastungsstrasse von der Zelgstrasse her in die Dorfstrasse nicht sinnvoll. Diese sei nochmals zu prüfen. Dass man nicht mehr benutzte Bauernhäuser besser ausnutzen darf, ist sehr begrüssenswert. 5.2 SVP Die SVP begrüsst, dass durch die Revision kein bis wenig wertvolles Kulturland eingezont wird. Die Partei erachtet das angestrebte Wachstum als massvoll aber es sei am unteren Limit: Grundsätzlich würden die Bauzonen eine massvolle, noch höhere Ausnutzung zulassen. Es wird begrüsst, dass die ans Gewerbeland grenzende Zone in der Allmend in die W3 aufgezont wird, damit dort ebenfalls ein massvolles Wachstum ermöglicht wird. Die umgezonte Kindergarten-Parzelle wird begrüsst. Dabei wäre ein Studienauftrag interessant, welcher bereits vor der Abstimmung zugänglich sein sollte, um die maximale Ausnutzung zu gewährleisten. Die Planung ZPP Landi mit dem hohen Haus bzw. der inneren Verdichtung wird begrüsst. Die Verdichtung bei der ZPP Höhenweg könnte höher sein. Es sei zu prüfen, ob im Mittelbereich der ZPP 4-geschossig plus Attika gebaut werden kann, entsprechend dem bestehenden umliegenden Gebiet. Die Ausnutzung sollte mindestens 1.3 betragen. Es ist weiter zu prüfen, ob der Gewerbeanteil verkleinert werden soll und nur entlang der Dorfstrasse Läden und Gewerberäume vorzusehen sind. Damit soll zu viel ungenutzte Gewerbefläche verhindert und die innere Verdichtung gefördert werden. Die im Ischlag aufgezeigte Strasse/Bahnüberführung ist nicht zielführend. Falls eine Besiedelung durchgeführt werden kann, wird diese Verkehrsverbindung ein störender Faktor sein. Die Verkehrsentlastung des Dorfes wird bereits durch den BYPASS Nord erreicht. Bezüglich des Baureglements wird darauf hingewiesen, dass der Artikel zur Umgebungsgestaltung zu umfassend ist. Weiter wird festgehalten, dass die Meinung der Fachberatung nicht behördenverbindlich sein sollte. Die Energievorschriften sollen nicht strenger als die kantonalen Vorgaben gefasst sein. Es ist zu prüfen, ob landschaftsprägende Obstgärten in ein Inventar aufgenommen und entsprechend entschädigt werden können. Es sind nur Bäume ausserhalb des Siedlungsgebiets zu schützen, dabei ist auf die Verwendung von zwei Kategorien (erhaltenswert/schützenswert) zu verzichten. Das Bauinventar ist zu umfangreich. Es sind nur die schützenswerten Gebäude zu erwähnen. Dieses Anliegen wird durch den Beschluss des Grossen Rats bestärkt, in welchem das Bauinventar maximal 6% des Gesamtgebäudebestands betragen darf. Es sind für die Ein- und Aufzonungsmassnahmen mit den Grundeigentümern vor der Abstimmung Vorverträge mit der Regelung der Mehrwertabschöpfung abzuschliessen. 5.3 EVP Die EVP begrüsst den Gesamtprozess der Revision der Ortsplanung und ist mit den geplanten Planungsinstrumenten grundsätzlich einverstanden. Sie anerkennt die hohe Qualität und dankt für die professionelle Arbeit. Die Partei hebt in ihrer Stellungnahme eine Auswahl der Planungsziele hervor, welche ihr wichtig sind. Dazu gehören die Erhaltung des Dorfcharakters, die Bindefunktion zwischen Stadt und Land, das angestrebte massvolle Wachstum, angemessener Wohn- und Lebensraum für

8 verschiedene Bevölkerungsgruppen, innere Verdichtung, Schutz der Kulturlandschaft, Beibehaltung und längerfristiger Ausbau der regionalen öffentlichen Verkehrsmittel, die Nutzung erneuerbarer Energien unter der Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit. Die EVP befürwortet die innere Verdichtung, die Nutzung des Entwicklungsgebiets Ischlag mit der dazugehörenden Entlastungsstrasse, die Nutzung des Entwicklungsgebiets Wohnen Allmend und die möglichst umfangreiche Schaffung von Bestandes- und Weilerzonen. Sie begrüsst die Weiterverfolgung des Projektes Entwicklungsgebiet Ischlag. Die Partei findet, dass die Zweckbestimmung bei der ZöN Alterszentrum zu eng gefasst ist und macht einen konkreten Änderungsvorschlag, damit auch Ideen wie Ärztezentrum, Generationenhaus, Räume mit öffentlicher Mehrzwecknutzung möglich sind. Zu den geplanten und begrüssenswerten Bestandes- und Weilerzonen schlägt die EVP noch eine Erweiterung vor, auch unter bewusster Ausreizung der kantonalen Gesetzgebung. Es werden noch weitere Anträge zum Baureglement gestellt: Bei der Arbeitszone I ist zu ergänzen, dass Sexgewerbe nicht zugelassen ist. Das geplante Hochhaus ist zu hoch. Das Gebäude soll das heutige Landi-Silo nicht wesentlich überragen (maximal 10 Vollgeschosse). Die Einschränkung bezüglich Dach seien zu stark. Zugunsten der inneren Verdichtung ist eine Regelung von 50% sachgerecht. Ebenfalls sollte eine Übereinanderanordnung von Dachflächenfenstern möglich sein. Beim Energieartikel wird vorgeschlagen, dass erst bei Erweiterungen von mehr als 15% der GFo höchstens 50% des Energiebedarfs aus nicht erneuerbarer Energie bestehen darf. Die EVP regt weiter an, Art. 30 des GBR, welcher gemeinsame Heiz- und Heizkraftwerke vorschreibt, zu streichen, da die Bestimmungen nicht praktikabel sind. Bei beiden neuen ZPP ist jedoch eine Aufnahme dieser Regelung zu prüfen. 5.4 Grüne Die Grünen bedanken sich für die umfangreiche und ausführliche Dokumentation und werten die Stossrichtung der Ortsplanung als zeitgemäss und fortschrittlich. Sie setzt viele Anliegen zum Schutz von Mensch und Umwelt um und berücksichtigt dabei ebenso die Interessen von Landwirtschaft und Gewerbe. Trotzdem macht die Partei insbesondere beim Schutzzonenplan Verbesserungsvorschläge. Zu den Bauzonenplänen hält die Partei fest, dass sich bei der Erweiterung Uetendorf Berg die Frage stellt, ob nicht die Nutzung in einer externen Arbeitszone sinnvoller wäre. Sie fügt weiter an, dass sich unweit der Stiftung einer der landschaftlich schönsten Orte der Gemeinde befindet. Eine weitere Expansion der Stiftung in der Landwirtschaftszone wird deshalb als bedenklich erachtet. Die Bestandes- und Weilerzonen sind in ihrer Ausdehnung so zu belassen, dass nicht weitere Ökonomieteile in der angrenzenden Landwirtschaftszone als Wohnraum genutzt werden. Es wird vorgeschlagen, die ZöN Allmend statt in die W2 in die W3 umzuzonen, zusammen mit dem nördlich gelegenen Baugebiet. Dies würde zusätzliches Verdichtungspotenzial schaffen. Bezüglich des Schutzzonenplans sind die Grünen der Ansicht, dass das Landschaftsschutzgebiet auf das Gebiet Limpach, die Moosebene und das westliche Gemeindegebiet erweitert werden sollte. Zudem sollen die Hofgruppen Teil der Schutzgebiete sein. Sie sind zu integrieren und mit einer entsprechenden Vorschrift zu versehen. Das Landschaftsschutzgebiet zwischen Allmend und Dorf sei bis an die Grenze zur Arbeitszone zu erweitern, damit der siedlungstrennende Gürtel seine Wirkung hat. Es wird begrüsst, dass die Arbeitszonen nicht erweitert werden und auf deren Verdichtung gesetzt wird. Zum Baureglement werden noch weitere Bemerkungen angebracht: die Art der Verkaufsartikel bei den Arbeitszonen einzuschränken (im Zusammenhang mit dem dort ansässigen Betrieb); ein Mindestnutzungsmass zur Sicherung der genügenden Ausnutzung definieren; Tageschule fördern indem Vorschriften zu den ZöN entsprechend angepasst werden; Anpassung der Vorschriften zu den Neubauten in der Landwirtschaftszone; in der Intensivlandwirtschaftszone ist der Wohnbedarf für den Generationenwechsel zu streichen; die sinnvolle Höhe des Hochhauses bezüglich Ortsbildverträglichkeit ist durch das qualifizierte Verfahren aufzuzeigen; der Ausbau des Silos ist keine Option; bei der ZPP Höhenweg ist zu ergänzen, dass gegen die Dorfstrasse Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen vorgeschrieben werden; auch schwach geneigte Dächer bis 5 sind extensiv zu begrünen; ausschliesslich standortgerechte und einheimische Gehölze für Neuanlagen und Gartenneugestaltungen zulassen; der überkommunale Richtplan ist anzuwenden

9 und nicht nur zu beachten; max. 50% nicht erneuerbare Energie ist Minimum aber dennoch ein positiver Schritt in die richtige Richtung; es sollte mind. 30% des Planungsmehrwerts festgelegt werden, damit die Gemeinde einen grösseren Spielraum hat; die Regelung zum Sexgewerbe in einem separaten Artikel, damit es nicht in allen Artikeln geregelt werden muss. Die Grünen betonen die grosse Bedeutung des Bahnhofs. Demzufolge ist bei Veränderungen im Dorfkern auf eine gute Erschliessung dieser Infrastruktur durch den Langsamverkehr zu achten. Der Ortskern und die neuen ZPP müssen ganzheitlich und im Zusammenhang betrachtet werden. Die Auswirkungen auf die Dorfidentität müssen bedacht werden. Der Strassenraumgestaltung ist dabei besondere Beachtung zu schenken. Der Strassenraum soll ein verbindendes Element werden. Damit haben Gewerbebetriebe und Läden auf beiden Seiten der Strasse eine Existenzgrundlage (analog Köniz oder Thun). 5.5 FDP Die FDP unterstützt die Planungsziele für die Ortsentwicklung ebenso wie die Aufzonungen zur inneren Verdichtung. Die Partei stellt die Frage, ob es wirklich zweckmässig ist, für bestehende Freizeiteinrichtungen eigene Zonen zu schaffen? Sollten die entsprechenden Betriebe verschwinden, muss dabei wieder umgezont werden? Die Entlastungsstrasse im Entwicklungsgebiet Ischlag wird begrüsst und es wird vorgeschlagen, diese isoliert voranzutreiben. Es wäre eine verpasste Chance, wenn die Strasse nicht im Zusammenhang mit dem Ausbau der Gürbetal Bahnlinie auf Doppelspur realisiert werden könnte. Die Entlastungsstrasse wird viel zur Beruhigung auf der Dorfstrasse beitragen. Die Umzonung der ZöN Kindergarten Allmend wird begrüsst. Im Zusammenhang mit dem angestrebten Bevölkerungswachstum sollen die aufkommenden Schulraum-Bedürfnisse mit dem Ausbau der bestehenden Schulstandorte gestillt werden. Der Perimeter der ZPP Landi vom Bahnhof bis zur Dorfstrasse ist gut gewählt. Das sind gute Voraussetzungen für die Gestaltung und vor allem für die Erschliessung dieses Wohngebiets von der Dorfstrasse aus. Die hohe Baute ist im Sinn der inneren Verdichtung sinnvoll. Die Revision soll jedoch nicht an den 14 Geschossen scheitern. Der hohe Bau wird auch unterstützt, wenn er etwas weniger hoch ist. Es wird bei der ZPP Höhenweg beantragt, einen Fuss- und Veloweg als Verbindung vom Schwimmbad und der Schule Riedern zum Dorfzentrum vorzusehen. Die Erschliessung dieser ZPP für den motorisierten Verkehr soll von der Dorfstrasse aus vorgenommen werden. Die FDP beantragt, die Definition der ZöN Alterszentrum offener zu umschreiben. Es müssen auch Orte der Begegnung noch Platz haben, da diese im Dorf nicht im Übermass vorhanden sind. Bezüglich des Baureglements werden die vorgeschlagenen Aufstockungsmöglichkeiten zur inneren Verdichtung begrüsst. Die Partei findet die explizite Ausschliessung von Sexgewerbe in allen Zonen etwas befremdend, schliesslich wird die Liste von zonenunverträglichen Aktivitäten in der Realität länger sein

10 6. Stellungnahme der Gemeinde zu den Einzeleingaben Im folgenden Kapitel sind alle Mitwirkungseingaben sowie die Antworten der Gemeinde nach Themen enthalten. 6.1 Bauzonenpläne Nr. Mitwirkungseingaben (Ideen, Anregungen und Einwände) Stellungnahmen der Gemeinde 1 Einzonungsbegehren Gesuch um Einzonung Grundstück Uetendorf Gbl. Nr. 995 im Halte von 2449 m2. 2 Einzonungsbegehren Gesuch um Einzonung Grundstück Uetendorf Gbl. Nr (Uetendorf- Allmend). Begründung: Keine landwirtschaftliche Nutzung mehr, jedoch in LZ und deshalb eine Erweiterung über 30% ausgeschlossen. 14 Umzonungsbegehren Antrag: Parzellen Aegertenstrasse Nr. 379, 378, 727, 2420, 1529 sind von der W2 in die W3 umzuzonen. Nach der RPG-Abstimmung vom März 2013 respektive dem Inkrafttreten des RPG im Mai 2014 können vorerst keine Einzonungen vorgenommen werden, bevor der kantonale Richtplan des Kantons Bern durch das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) genehmigt wird. Mit der vorliegenden Ortsplanung haben die Ziele der Innenentwicklung und des Schutzes der Fruchtfolgeflächen Priorität. Einzonungen von unüberbauten Parzellen werden deshalb abgelehnt. Die Parzelle Nr. 995 liegt zudem weit ausserhalb der bestehenden Bauzone. Einzonungen von Einzelparzellen als Insellösung sind gemäss Raumplanungsgesetzgebung auch nicht genehmigungsfähig. Nach der RPG-Abstimmung vom März 2013 respektive dem Inkrafttreten des RPG im Mai 2014 können vorerst keine Einzonungen vorgenommen werden, bevor der kantonale Richtplan des Kantons Bern durch das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) genehmigt wird. Die Parzelle Nr liegt zudem ausserhalb der bestehenden Bauzone. Die Einzonung der Einzelparzelle stellt eine Insellösung dar und ist gemäss Raumplanungsgesetzgebung auch nicht genehmigungsfähig. Das Teilgebiet ist keine reine Wohnzone, sondern liegt gemäss Bauzonenplan in der Wohn- und Gewerbezone (WG2). Die bestehende vorherrschende 2-geschossige Baustruktur an der Aegertenstrasse soll nicht mit einer 3-geschossigen Bauweise umgenutzt werden. Der ländliche Charakter des Dorfeinganges und der harmonische Siedlungsrand an der Aegertenstrasse sollen erhalten bleiben. Die Wohn- und Gewerbezone WG3 wird deshalb abgelehnt. Im Übrigen soll das Gebiet westlich der heutigen WG2 neu als Vorranggebiet zur Siedlungserweiterung dienen. Daher ist eine partielle Zonenänderung zur Zeit nicht sinnvoll

11 22 Weilerzone Als Betroffene in der Weilerzone haben wir grosse Freude. War immer ein grosses Anliegen, um unser Bauernhaus besser ausnutzen zu können. Die positive Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 25 Wieso ist meine Liegenschaft Buchshalde 263 (Parzelle Nr. 100) nicht in der Bestandeszone? Alle Liegenschaften auf der Buchshalde um mich herum sind dort. Nr. 100 ist in der weissen Zone. 26 Berechnung Mehrwert Wohnungen in oberen Stockwerken an Dorfstrasse stark belastet (Lärm), besonders im Bereich Post und Rest. Kreuz. Gezielte Planung nötig, Planung mögliche Tiefgaragen Zufahrten. Fazit: Bei der Berechnung und Festlegung des Mehrwertes sind diese Punkte zu berücksichtigen. Diese Frage ist berechtigt. Das Gebäude Buchshalde 263 wird auch der Bestandeszone zugewiesen. Die Planungsmehrwertberechnungen erfolgen unter Berücksichtigung der heute möglichen sowie der zukünftigen Nutzung. Die genauen Mehrwertberechnungen werden in den nächsten Monaten mit den Betroffenen persönlich besprochen. BGF/Anrechnung Balkone ohne Verglasung sind wegen Lärmbelastung unrealistisch und unzumutbar. Deshalb muss eine Planung von Schiebegläsern erlaubt sein, ohne Anrechnung an die vorhandene BGF. 27 Umzonung Turmgässli 15, Parzelle Nr. 283: Beim Kauf der Liegenschaft (Absicht Erhalt Stöckli und auf südlichem Teil Realisation von altersgerechten Wohnungen) wurde von einer W2 ausgegangen, nun für die Erweiterung des Altersheim Turmhuus neu eine ZöN. Am Vereinbarung mit Stiftung Altersheim Turmhuus getroffen, wird in einem Vorvertrag geregelt. Abschöpfung Planungsmehrwert: Durch die ZöN muss Liegenschaft günstiger verkauft werden. Durch die Planungsmassnahme ist kein wesentlicher Vorteil ersichtlich, deshalb wird davon ausgegangen, dass für die ZöN kein Mehrwert auszugleichen ist. Schutz der Umgebung: Archivturm, Bauernhaus und Linde sind geschützt. Zukünftige Bebauung sollte genügend Abstand zu den Objekten halten (Ortsbildschutz). Gebäudehöhe: Gebäudehöhe von 15 m ist vorgesehen. Laut Art. 9 ff BauG und Art. 39 ff GBR ist bei Neubauten Rücksicht auf die Umgebung zu nehmen. Es sollen max. drei Vollgeschosse festgelegt werden. Die Balkone (auch solche mit Glasschiebewänden) werden nicht zur GFo gerechnet (siehe Anhang 1 GBR Seite 53). Seitens der Gemeinde wurde nie ein Versprechen für die Zone W2 abgegeben. Der Kauf der Liegenschaft erfolgte aufgrund eigener Beurteilung und auf Risiko des Käufers. Den Grundeigentümern und der Stiftung steht es frei, eine privatrechtliche Vereinbarung abzuschliessen. Der Planungsmehrwert wird zwischen der heutigen möglichen (Landwirtschaftszone) sowie der zukünftigen Nutzung (ZöN) bestimmt. Die Werte werden durch eine unabhängige Fachperson berechnet. An diesem Schutz wird mit der Umzonung nichts verändert und er muss somit bei der zukünftigen Planung entsprechend berücksichtigt werden. Es wird keine Geschossanzahl fixiert, sondern die Gesamthöhe (siehe Anhang 1 GBR, Seite 45). Eine zusätzliche Beschränkung wird abgelehnt. Die Parzelle liegt innerhalb des Ortsbildschutzperimeters. Neubauten haben sich gut in die Umgebung einzupassen

12 Erschliessung: Erweiterung Altersheim Turmhuus ergibt wesentliche Verkehrszunahme, welche nicht durch Turmgässli erfolgen kann. Die Erschliessung sollte von Westen her, über das Oberbälliz angeordnet werden. Insbesondere ist auf GB Nr. 283 keine Parkierungsanlage zu erstellen. 30 Bestätigung Stiftung Altersheim Turmhuus: Die Stiftung Altersheim Turmhuus unterstützt die Überführung von Parz. 283 und 2649 in ZöN (gemäss Gesprächen vom und ). Die Haupterschliessung muss vorzugsweise vom Oberbälliz her erfolgen. Die Planung der Parkplatzsituation ist Bestandteil der Gesamtplanung. Die zustimmende Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. 31 Umzonungsbegehren Parzelle 418 vollständig in WG 2 aufnehmen. Der Bauzonenplan wird im Sinne der Eingabe angepasst. Die ganze Parzelle 418 wird der WG2 zugewiesen. 36 Natel-Antennen: Natel-Antennen haben in einem dicht überbauten Gebiet nichts verloren. Ausrichtung der Gebäude: Die Ausrichtung widerspricht der ehemaligen ÜO Nr. 7 ZPP Postgässli. Angebracht wäre eine Ausrichtung Ost-West in Anlehnung an bestehende Bauten. Verkehrsführung: Fussgänger/Velo durch die bestehende, private ÜO Postgässli 5-9B. 37 ZöN A Uetendorfberg: Auf die geplante Neueinzonung ist zu verzichten (landschaftlich sensible Lage). Künftig Erweiterungen dezentral lösen. Beim "Franzosenegge" am Waldrand handelt es sich um den schönsten Ort im Naherholungsgebiet. ZöN J Schiessanlage: Auf die Neueinzonung ist zu verzichten (aufgrund der Planbeständigkeit unzweckmässig). Umzonung ZöN N Allmend in Wohnen: Umzonung begrüssenswert. Aufgrund der Innenentwicklung soll sie in eine W3 ev. in gemischte Nutzung (mit Ladennutzung) erfolgen, anstelle der vorgesehenen W2. Die gesetzlichen Anforderungen zu den Natel-Antennen richten sich nach den Bestimmungen der NIS-Verordnung des Bundes. Sie müssen eingehalten werden. Die genaue Ausrichtung der Neubauten wird anhand der erforderlichen Planung aufgezeigt und in der Überbauungsordnung (UeO) festgelegt. Es ist eine öffentliche Verbindung in der Planung vorgesehen, jedoch nicht in diesem erwähnten Bereich. Dieses wirklich schöne Naherholungsgebiet wird durch diese geringfügige westliche Erweiterung der bestehenden Einzonung nicht geschmälert. Im Übrigen wird die Höhe im Bereich A 1 stark limitiert. Die Dezentralisierung der betrieblichen Nutzung ist für die Stiftung nicht denkbar. Für die Stiftung sollen die Voraussetzungen für ihre Entwicklung am heutigen Standort gesichert werden. Unter Berücksichtigung der heute bestehenden Schiessanlage wird an der ZöN festgehalten. Die Aufzonung in die Wohnzone W3 wird abgelehnt. Die bestehende Siedlungsstruktur soll erhalten bleiben. Die nördlich angrenzenden Wohnliegenschaften würden dadurch zudem tangiert. Die Gemeinde Uetendorf kann analog dem realisierten Projekt an der Jungfraustrasse

13 Arbeitszone AII Allmend: Prüfen, ob Teil "b" im Nordwesten nicht als Teil "a" ausgeschieden werden könnte (zukünftige Bauzonenentwicklung). 38 Ausnutzung in ZPP Zuwenig Ausnutzung in den ZPP s (Hochhaus und Erweiterung der Zonen Allmend sind aber in Ordnung). 39 Sektor C Landi: Die vorgesehene 800m2 Bebauungs-BGF über nur 2 Geschosse ist nicht dem Quartier und der verdichteten Bauweise entsprechend. Ein Attikageschoss mit zusätzlicher BGF muss hier möglich sein. ZPP Höhenweg: Ein Grossverteiler soll nicht erlaubt sein. Die vorgesehene Laden-BGF von 1'300m2 ist wirtschaftlich nicht realisierbar. Diese Fläche sollte auf 300m2 reduziert werden, entlang der Strasse angeordnet. In den beiden dahinterliegenden Baufeldern sind erdgeschossig spezielle Wohnungen gegen den Innenhof gerichtet vorzusehen. Die ca. 400m2 fehlende Gewerbe-BGF ist als Zusatzfläche auf die Wohnbauten, teils ein Geschoss mehr oder zusätzliche Attikas dazuzugeben, so dass auch in dieser ZPP eine Wohn-AZ von mind. 1,3 erreicht wird. Neue Strasse Zelgstrasse-Dorfstrasse/Ischlag: Diese Strasse ist auch in 15J. nicht nötig (zusätzlicher Lärm, best. Strasse muss als Schlagader genügen). Areal Kindergarten: Testplanung für Idee mit höherer Nutzung. im Zeitpunkt des Verkaufs auf die Nutzung, Dichte und Gestaltung der Neuüberbauung zusätzlich Einfluss nehmen. Eine Aufzonung der bestehenden Bebauung bringt nicht wesentliche Vorteile (Parzellenform). Der westliche Siedlungsrand am Eingang zum Gebiet Allmend würde mit der zusätzlichen Aufzonung zu stark beeinträchtigt. Die vorgesehene Nutzung scheint unter Berücksichtigung der vorbestehenden Bebauung als realistisch und umsetzbar (siehe Studien). Dem Schutz der schützenswerten Baudenkmäler (Postgässli 1 + 1a) muss genügend Rechnung getragen werden. Die Neubauten haben sich den beiden Baudenkmälern unterzuordnen. Die zusätzlichen Attikas werden deshalb abgelehnt. Die Festlegung entspricht den Anforderungen der kantonalen Denkmalpflege. Aufgrund der Prüfung der Eingabe wird auf die fixe Festlegung der Gewerbefläche verzichtet. Die Bestimmungen im Art. 18 GBR werden dahingehend angepasst, dass analog den Bestimmungen in der Kernzone (Art. 4 GBR) die Erdgeschosse in einer Bautiefe entlang der Dorfstrasse ausschliesslich der Nutzung durch Läden, durch das Gastgewerbe und durch publikumsattraktive Dienstleistungen vorbehalten bleiben. Die Erschliessungsstrasse Gebiet "Ischlag" sowie Entlastungsstrasse wird aus heutiger Sicht als sinnvoll erachtet. Das Dorfzentrum könnte dadurch vom Durchgangsverkehr wesentlich entlastet werden. Ein Studienauftrag oder eine Testplanung kann durch die Gemeinde (als Grundeigentümerin) durchführt werden. Die Anwendung von Art. 75 BauG ist möglich. Die Planung soll jedoch erst im Zeitpunkt von konkreten Verkaufsabsichten durch die Gemeinde angestrebt werden. Mit dieser Grundlage kann die Gemeinde analog dem realisierten Projekt an der Jungfraustrasse für den Verkauf direkt auf die Nutzung, Dichte und Gestaltung der Neuüberbauung Einfluss nehmen

14 41 WG3 Allmend Aufzonung wird abgelehnt, weil mit WG2 noch sehr viel Ausnützungspotenzial besteht. Die Gebäudehöhe von 14.5m ist übertrieben, hätte Minderwert der eigenen Liegenschaft zur Folge, plus Schattenwurf. 44 Kindergarten-Parzelle (Allmend): wird befürwortet. Ein Studienauftrag wäre interessant, um die maximale Ausnutzung zu gewährleisten. Falls möglich, sollte dies Studie bereits vor der Abstimmung zugänglich sein. Anregung: Studie über das "Kindergarten-Areal Allmend" erstellen. Mit der Aufzonung wird der inneren Verdichtung Rechnung getragen. Die haushälterische Bodennutzung hat zukünftig eine grosse Bedeutung. Mit der Aufzonung werden für Liegenschaftsbesitzer nicht Minder- sondern Mehrwerte geschaffen. Die minimalen Besonnungen müssen eingehalten werden. Ein Studienauftrag oder eine Testplanung kann durch die Gemeinde (als Grundeigentümerin) durchführt werden. Die Anwendung von Art. 75 BauG ist möglich. Die Planung soll jedoch erst im Zeitpunkt von konkreten Verkaufsabsichten durch die Gemeinde angestrebt werden. Damit kann sie analog dem realisierten Projekt an der Jungfraustrasse als Grundlage für den Verkauf direkt auf die Nutzung, Dichte und Gestaltung der Neuüberbauung Einfluss nehmen. Zone mit Planungspflicht 2 "Höhenweg": Die Verdichtung mit nur 3 Geschossen ist eher unteres Limit. Prüfen, ob im Mittelbereich der ZPP Höhenweg (beide mittleren Gebäude) 4-geschossig plus Attika gebaut werden kann, da im umliegenden Gebiet 4-geschossig plus Attika gebaut ist. Die Ausnutzung sollte min. 1.3 betragen. Prüfen, ob der Gewerbeanteil verkleinert werden soll, da dieser zu grosszügig berechnet ist (max. 400m2). Entlang der Dorfstrasse sollen Läden/Gewerbe bleiben, gegen den Hof hin können Wohnungen erstellt werden. Anregung: 4- geschossiges plus Attika Bauen in der ZPP 2 Höhenweg ermöglichen, Gewerbeanteil in ZPP 2 verkleinern. Die bestehende Topographie sowie die umliegende Bebauung erlaubt nur eine Bebauung mit drei Vollgeschossen plus Attika oder mit max. vier Geschossen. Die Weiterbearbeitung (Gesamtplanung und Erarbeitung der Überbauungsordnung) wird das richtige Verhalten der Geschossigkeit aufzeigen. Auf die fixe Festlegung der Gewerbefläche wird verzichtet. Die Bestimmungen im Art. 18 GBR werden dahingehend angepasst, dass analog den Bestimmungen in der Kernzone die Erdgeschosse in einer Bautiefe entlang der Dorfstrasse ausschliesslich der Nutzung durch Läden, durch das Gastgewerbe und durch publikumsattraktive Dienstleistungen vorbehalten bleiben. Verkehrsaufkommen/-führung: Die aufgezeigte Strasse/Bahnüberführung Ischlag ist nicht zielführend. Falls eine Besiedelung durchgeführt werden kann, wird diese Strasse/Bahnüberführung ein störender Faktor sein. Die Verkehrsentlastung des Dorfes wird bereits durch den BYPASS Nord erreicht. Anregung: Auf "Durchgangs-Strassenprojekt" im Bereich Ischlag verzichten. Es ist eine Bahnunterführung und keine Überführung geplant. Sobald die Planung im Gebiet "Ischlag" fortgesetzt wird, werden auch die Vor- und Nachteile der Entlastungsstrasse aufgezeigt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist vermutlich das Resultat der geplanten Verkehrsentlastung Bypass Nord, bekannt

15 45 Einzonung Parz. 745, mittlere Zelg, sollte eingezont werden, damit die Baulücke geschlossen werden kann (Landstreifen eignet sich kaum für landwirtschaftliche Nutzung). 46 Einspruch: Umzonung Alpenweg von W2 in W3: Schafft völlig neue Wohnkultur. Eine Gebäudehöhe von 14.5m (W3) ist unangepasst und ergibt Wertverminderung für andere Liegenschaften. W3 schreibt vor, dass in Zukunft keine freistehenden EFH gestellt werden dürfen. Falls Nachkommen diese Liegenschaft übernehmen wollen, kann z.b. auf unserer Parzelle Nr kein anderes als den heutigen Energienormen entsprechenden EFH mehr gebaut werden. Sie müssten daraus im Minimum ein Zweifamilienhaus bauen. 47 Umzonung W3 Parz. 1228, 1515 und 1411 würden in die Zone W3 eingeteilt. Parz und 1515 sind zugänglich von der Hohlengasse und bereits entsprechend überbaut. Die Einteilung von Parz in die W3 bedeutet, dass ein Mehrfamilienhaus gestellt werden könnte, mit Auswirkung auf Sonneneinstrahlung. Zudem wäre die Erschliessung über das best. kleine Zufahrtsträsschen fraglich. Parz ist klein (nach Abzug Strassenfläche keine 1000m2) und damit für Mehrfamilienhaus nicht geeignet. Gemäss BauR Art. 58 Abs. 2 wäre das Erstellen eines freistehenden Einfamilienhauses nicht gestattet und damit wäre ein Mehrfamilienhaus eine "beschlossene Sache". 49 Bestandes- und Weilerzonen: Eine Erweiterung der bereits bestehenden Zonen würde begrüsst, ebenfalls die Schaffung von neuen solchen Zonen. Auch unter bewusster "Ausreizung" der kant. Gesetzgebung. Nach der RPG-Abstimmung vom März 2013 respektive dem Inkrafttreten des RPG im Mai 2014 können vorerst keine Einzonungen vorgenommen werden, bevor der kantonale Richtplan des Kantons Bern durch das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) genehmigt wird. Mit der vorliegenden Ortsplanung haben die Ziele der Innenentwicklung und des Schutzes Fruchtfolgeflächen die grösste Priorität. Einzonungen von unüberbauten Parzellen werden abgelehnt. An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass dieses Verfahren (Mitwirkung) noch keine Möglichkeit zu einer Einsprache enthält. Eine andere Überbauungsstruktur ist am nördlichen Bereich des Alpenweges bereits heute ablesbar (siehe Situation). Generell gesehen ist heute eine innere Verdichtung anzustreben. Die nördlich angrenzende Arbeitszone II (Gewerbe) lässt eine Aufzonung ebenfalls zu. Die Wohnqualität wird nicht beeinträchtigt. Verdichtung heisst mehr Wohnungen auf gleicher Fläche. Ein dreigeschossiges Einfamilienhaus weist weiterhin nur eine Wohneinheit auf. Erst wenn im selben Gebäude mindestens zwei Wohneinheiten enthalten sind, hat eine innere Verdichtung stattgefunden. Deshalb sind im Sinne der inneren Verdichtung im Minimum zwei Wohnungen vorgeschrieben. Hier wurde gegenüber dem Bauzonenplan 2003 keine Änderung vorgenommen und somit hat dies nichts mit einem allfälligen Verkauf zu tun. Das Uetendorf-Grundbuchblatt Nr liegt bereits heute rechtskräftig in der Zone W3. Verdichtung heisst mehr Wohnungen auf gleicher Fläche. Ein dreigeschossiges Einfamilienhaus weist weiterhin nur eine Wohneinheit auf. Erst wenn im selben Gebäude mindestens zwei Wohneinheiten enthalten sind, hat eine innere Verdichtung stattgefunden. Deshalb sind im Sinne der inneren Verdichtung im Minimum zwei Wohnungen vorgeschrieben. Eine weitere Ausreizung der Bestandeszonen (ausser die Aufnahme der beiden Grundstücke "Bartlome" und "Stettler") scheint nicht sinnvoll und nicht genehmigungsfähig. Die Weilerzonen haben verschiedene Kriterien zu erfüllen. Deshalb sind keine weiteren Einzonung möglich

16 51 Einzonung Stiftung Uetendorf Berg Es stellt sich die Frage, ob die Erweiterung der Betriebsräumlichkeiten nicht in einer Arbeitszone erfolgen sollte. Der Franzosenegge ist einer der landschaftlich schönsten Orte des Dorfes. Eine weitere Expansion der Stiftung in der LZ erachten wir als bedenklich. Die Dezentralisierung der betrieblichen Nutzung ist für die Stiftung nicht denkbar. Für die Stiftung sollen die Voraussetzungen für ihre Entwicklung am heutigen Standort gesichert werden, damit unter anderem auch die notwendige Betreuung der BewohnerInnen gewährleistet werden kann. Dieses wirklich schöne Naherholungsgebiet wird durch diese geringfügige westliche Erweiterung der bestehenden Einzonung nicht geschmälert. Im Übrigen wird die Höhe in diesem Bereich A 1 stark limitiert. Bestandes- und Weilerzonen Diese Zonen sind in ihren Grenzen so zu belassen und dürfen nicht dazu führen, dass weitere Ökonomieteile in der LZ zusätzlich als Wohnraum genutzt werden. Eine weitere Ausreizung der Bestandeszonen (ausser die Aufnahme der beiden Grundstücke "Bartlome" und "Stettler") scheint nicht sinnvoll und nicht genehmigungsfähig. Die Weilerzonen haben verschiedene Kriterien zu erfüllen. Deshalb sind keine weiteren Einzonung möglich. Umzonung ZöN Allmend Wir regen an, diese Zone in W3 umzuzonen und mit den Grundstücken nördlich davon (bis an die Allmendstrasse) zu erweitern. Die Aufzonung in die Wohnzone W3 wird abgelehnt. Die bestehende Siedlungsstruktur soll erhalten bleiben. Die nördlich angrenzenden Wohnliegenschaften würden dadurch tangiert. Die Gemeinde Uetendorf kann analog dem realisierten Projekt an der Jungfraustrasse im Zeitpunkt des Verkaufs auf die Nutzung, Dichte und Gestaltung der Neuüberbauung Einfluss nehmen. 56 Parzelle Nr. 745 Anregung: Einzonung in Bauzone der Parzelle Nr. 745, mittlere Zelg. Um die Baulücke zu schliessen und die Wohnzone zu begradigen. Der landwirtschaftliche Nutzen ist begrenzt. 59 Ischlag: Im Ischlag keine (ev. kleine?) Gewerbezone, Erschliessung mit neuer Strasse ab Dorfstrasse, Eisenbahnunterführung ev. Tunnel durch Firmengelände Fa. Frutiger bis Zelgstrasse, ev. Bis Aegertenstrasse, Wohnen neu (Punkt 4 Seite 16): Entwicklungsmöglichkeiten, da Boden schlechter als Ischlag. Punkt 4 ist Fruchtfolgefläche tauschen mit Land nördlich Eichberg. Nach der RPG-Abstimmung vom März 2013 respektive dem Inkrafttreten des RPG im Mai 2014 können vorerst keine Einzonungen vorgenommen werden, bevor der kantonale Richtplan des Kantons Bern durch das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) genehmigt wird. Mit der vorliegenden Ortsplanung haben die Ziele der Innenentwicklung und des Schutzes der Fruchtfolgeflächen Priorität. Einzonungen von unüberbauten Parzellen werden deshalb abgelehnt. Die Einzonung "Ischlag" sowie die Entlastungsstrasse stehen in der heutigen Ortsplanungsrevision nicht zur Diskussion und somit nicht zur Abstimmung. Die Fruchtfolgeflächen wurden durch den Kanton in einem Sachplan bestimmt und können nicht beliebig getauscht werden. Ein Ersatz der Fruchtfolgeflächen steht erst bei einer allfälligen Einzonung zur Diskussion

17 61 Allmend Die in der Allmend vorhandene Einfamilienhaus-Struktur sollte nicht mit grossen Mehrfamilien-Haus Siedlungen durchbrochen werden. Der Charakter der Allmend mit den grosszügigen Gärten und Grünflächen sollte bestehen bleiben. Mit der Festlegung der Wohnzone W2 E bleibt die bestehende Siedlungsstruktur erhalten. Die zulässigen Gebäudevolumen der W2 E entsprechen den möglichen Bauten in der heute noch gültigen ZöN. Die Gemeinde kann analog dem realisierten Projekt an der Jungfraustrasse im Zeitpunkt des Verkaufs auf die Nutzung, Dichte und Gestaltung der Neuüberbauung zusätzlich Einfluss nehmen. 62 ZPP Höhenweg Kapazität ist bei Starkregen bereits heute zu gering (Rückstau + Überlauf) Im Rahmen der generellen Entwässerungsplanung (GEP) wird zurzeit daran gearbeitet. Die Erschliessung wird im Rahmen der Erarbeitung der Überbauungsordnung geklärt. Aus-/Einfahrt Gefährdung der Kindergarten- und Schulkinder durch Mehrverkehr und unübersichtliche Ausfahrt (Gefälle). Dienstbarkeitsvertrag, Grenz- und Gebäudeabstände, Nutzungsübertragung zwischen Parz. 850 und 646/ Gefahrenhinweisgebiet: Im Zusammenhang mit dem Glütschbach wird ein nicht begründetes und nicht notwendiges Gefahrenhinweisgebiet ausgewiesen. Insbesondere gilt die für die vom Rosinlirain östlich verlaufende Zunge weit in die landwirtschaftlichen Felder hinein bis in das Grundstück von Daniel Staiber (GB Nr. 237, Nussbaummatte). Die Einteilung bringt erhebliche Nachteile mit sich. Es ist sinnwidrig die Renaturierung von Bachläufen derart zu gestalten, dass daraus Gefahrengebiete resultieren. Folgende Fragen bleiben offen: a) aufgrund welcher Fakten ist das Gefahrenhinweisgebiet bis in das Grundstück von Daniel Staiber ausgedehnt worden?b) Hat sich die Gemeinde auf den aktuellen Bachverlauf oder den künftigen renaturierten Bachverlauf gestützt? c) Wieso wird das Interesse an der Gefahrenbekämpfung /Eigentumsschutz weniger hoch gewichtet als die Renaturierung eines Baches? d) Existieren geologische Gutachten über die Ausdehnung des Gefahrengebietes? e) Wieso wird für das Gefahrenhinweisgebiet /einzelne Teile davon nicht eine konkrete Gefahrenstufe festgelegt? (Eingabe Daniel Staiber, vertreten durch Rechtsanwalt Norbert Sennhauser). Es handelt sich hierbei um privatrechtliche Bestimmungen. Diese müssen bei der Weiterbearbeitung (Erarbeitung der Überbauungsordnung) mitberücksichtigt werden. Die Erstellung der Naturgefahrenkarte ist ein gesetzlicher Auftrag. Die Erarbeitung der Karte erfolgte am 30. Juni 2009 von zwei spezialisierten Ingenieurbüros unter der Führung der kantonalen Stellen. Das Gebäude Nr. 237 grenzt an den Perimeter B (mittlere Bearbeitungstiefe). Dieses Gebiet wurde einer weniger detaillierten Bearbeitung unterzogen, da diese Gegend nicht dicht bebaut ist. Die Beurteilung hat nichts mit der Renaturierung zu tun, bei der Erstellung der Karte wurde der Ist-Zustand beurteilt. Detaillierte Unterlagen zur Gefahrenkarte können bei der Bauverwaltung Uetendorf eingesehen werden. Bei einem Bauvorhaben in diesem Perimeter wird eine detaillierte Abklärung folgen. Im Rahmen der Ortsplanungsrevision hat die Überführung der Gefahrenkarte in die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde zu erfolgen

18 66 Man kann nicht übertreiben mit dem Wachstum! Die Gemeinde erachtet das Wachstum als verträglich und massvoll. 67 Umzonung: Wenn in einer weiteren Etappe das Gebiet Ischlag ein- resp. umgezont werden soll, beantragen wir als Eigentümer der Liegenschaft Postgässli (Grundstück Nr. 468) in die Arbeiten vorgängig einbezogen zu werden. Um eine Abwertung unserer Liegenschaft zu verhindern, muss unser Grundstück in die gleiche Bauzone eingeteilt werden wie die neu geplante Bauzone im Ischlag. 68 Umzonung ZöN in Wohnen bei Station Uetendorf Allmend Der geplante Doppelspurausbau der BLS ist in der Planung zu berücksichtigen. Insbesondere ist die Erschliessung der Station Uetendorf Allmend, der Zugang zur Unterführung und zu den Veloabstellplätzen zwischen der BLS und der Gemeinde abzustimmen und die Zonengrenze entsprechend anzupassen (Einhaltung NISV Verordnung über Schutz vor nichtionisierender Strahlung). Die Einzonung "Ischlag" sowie die Entlastungsstrasse stehen in der heutigen Ortsplanungsrevision nicht zur Diskussion. Bei den allfällig späteren Planungsschritten wird wie bisher wieder ein transparentes Vorgehen angestrebt. Der Doppelspurausbau ist uns bekannt und die Gemeinde erwartet einen frühzeitigen Kontakt ihrerseits damit wir allfällige "Forderungen" in unsere Planung aufnehmen können. Die NIS-Verordnung wird wie alle anderen Vorgaben übergeordneter Stellen eingehalten. Empfindlichkeitsstufe Zudem gilt zu prüfen, die Empfindlichkeitsstufe der ersten Bautiefe infolge Lärmvorbelastung in die ES III aufzustufen. ZPP Nr. 1 "Landi" Hinweis: der Rückbau der Geleise 1, 21, 40 und 41 ist erst auf den Dezember 2020 geplant, da die Geleise während den Bauarbeiten für den Doppelspurausbau noch genutzt werden. 69 Umzonung von W2 in W3 (Parzelle 824) Für die Häuser Lüdi + Röthlisberger (Parz =) brächte dies grosse Nachteile (Schatten, Sicht und Minderwert). Firsthöhe bis 14.5m und die grösser Ausnützungsziffer sind unverhältnismässig. Die MFH mit Eigentumswohnung nördlich des Alpenwegs, Richtung ARA werden sicher nicht auf W3 erhöht und die zwei Kleinparzellen eignen sich nicht für W3, es dient nur der Parz. 824 als Alibi. Wohn- und Lebensqualität ist zu schützen (Pflicht der Behörden). Wir erwarten dass die umstrittene Parzelle in W2 mit normale AZ belassen wird und dem Titel "Mitwirkung" entspricht. Eine Aufstufung der Grundstücke entlang der BLS-Bahnlinie ist in der heute gültigen Grundordnung nicht enthalten. Die Lärmbelastung hat nicht wesentlich zugenommen (durch das eingesetzte neue Rollmaterial eher geringer), entsprechend ist die Aufstufung nicht begründet. Die erwähnten Sachverhalte werden bei der weiteren Planung (Erarbeitung der Überbauungsordnung) berücksichtigt. Wir ersuchen Sie um frühzeitige Aushändigung der aktuellen Grundlagen. Mit der Aufzonung wird der inneren Verdichtung Rechnung getragen. Die haushälterische Bodennutzung hat zukünftig eine grosse Bedeutung. Die minimalen Besonnungen müssen eingehalten werden. Die Wohn- und Lebensqualität wird mit der Aufzonung nicht wesentlich tangiert. Im Übrigen ist zu erwähnen, dass in dieser Ortsplanungsrevision alle Ausnützungsziffern (AZ) ersatzlos gestrichen werden (innere Verdichtung)

19 70 Funk- und Natel Antennen keine Funk/Natel Antennen in ZPP Wohnüberbauungen, insbesondere auf Hochhaus. Erschliessung Langsamverkehr zu Bhf. von Dorfstrasse her ist idealerweise längs zur Post zu realisieren. Die gesetzlichen Anforderungen zu den Natel-Antennen richten sich nach den Bestimmungen der NIS-Verordnung des Bundes. Sie müssen eingehalten werden. Es ist eine öffentliche Verbindung in der Planung vorgesehen. Die Erschliessungsfragen werden bei der Weiterbearbeitung (Projektentwicklung und Erarbeitung der Überbauungsordnung) berücksichtigt. Postgässli; Die Erweiterung der Häuserreihen wie in UeO Nr. 7 "Postgässli" angedacht umsetzen. Die genaue Ausrichtung der Neubauten wird anhand der erforderlichen Planung aufgezeigt und in der Überbauungsordnung (UeO) festgelegt. 71 Funk- und Natel Antennen Keine Funk/Natel Antennen in ZPP Wohnüberbauungen insbesondere auf Hochhaus. Erschliessung Langsamverkehr zu Bhf. von Dorfstrasse her ist idealerweise längs zur Post zu realisieren.postgässli. Die gesetzlichen Anforderungen zu den Natel-Antennen richten sich nach den Bestimmungen der NIS-Verordnung des Bundes. Sie müssen eingehalten werden. Es ist eine öffentliche Verbindung in der Planung vorgesehen. Die Erschliessungsfragen werden bei der Weiterbearbeitung (Projektentwicklung und Erarbeitung der Überbauungsordnung) berücksichtigt. Die Erweiterung der Häuserreihen wie in UeO Nr. 7 "Postgässli" angedacht umsetzen. 72 Fachmärkte Diese sollen neu ex. in der Teilzone A IIc zugelassen werden. Bisher waren Einkaufszentren in der Zone A II ausgeschlossen. Es ist unklar warum in der neuen Teilzone A IIa Fachmärkte nicht erlaubt sein sollen und neu nur noch in der Zone A IIc zugelassen werden. Die einzige Entwicklungsmöglichkeit wäre das alte Portmann-Gelände (heute Frutiger AG), das direkt an die WZ anstösst und die Parzellen mit dem TUS. Die Immer AG plant (gemäss Presse) einen Umzug nach Steffisburg. Neu dürfte sich demnach auf dem jetzigen Immer AG-Gelände in der Teilzone A IIa kein neuer Fachmarkt entwickeln. Die Teilzone A IIa stösst an keine Wohnhonen und ist für PWs sehr gut erschlossen. Es scheint klar, dass neue Fachmärkte in A IIa statt in A IIc platziert werden sollten. Die genaue Ausrichtung der Neubauten wird anhand der erforderlichen Planung aufgezeigt und in der Überbauungsordnung (UeO) festgelegt. Die Gemeinde stützt sich auf die Arbeitshilfe "Einkaufszentren" des Kantons Bern (AHOP) vom Juni 2013 (Begriffe und planungsrechtliche Anforderungen). Uetendorf lehnt eine neue Shoppingmeile ab! In den Arbeitszonen A IIa und A IIb sind Einzelhandelsgeschäfte (Definition gemäss Arbeitshilfe Kanton) zugelassen. Die Immer AG ist in dieser Zone zonenkonform

20 73 Umzonung von W2 in W3 (Parzelle 824) Gegen die Aufzonung der Parz. 824 von W2 auf W3 erheben wir massiven Einspruch. Dies ergäbe grosse Nachteile für die umliegenden Parzellen (Schatten, Sicht, Minderwert). W3 passt nicht ins Ortsbild, Firsthöhe von 14.5m engt enorm ein, Sicht eingeschränkt. Durch W3 Näherbaurecht an Strasse und Häuser, ergibt sich ein Mehrverkehr (hohes Verkehrsaufkommen im Quartier, erhöhter Heizkostenaufwand, Schattenwurf für Anstösser (Anwohner mit Wut werden depressiv und krank. Der Landverkauf der Parz. 824 empfinden wir als Affront gegen die Anlieger der Jungfraustrasse. Wir müssen einen Teil unseres Landes zugunsten der Jungfraustrasse für Fr /m2 der Gemeinde verkaufen, was wesentlich unter dem Betrag liegt, welcher der Verkäufer der Parz. 824 erzielt hat. Warum kann nicht der Besitzer der Parz. 824 einen Teil Land zugunsten der Jungfraustrasse an die Gemeinde abtreten? Ausnützungsziffer: Wir erwarten dass die AZ auf W2 belassen wird, damit wir Anwohner und das Ortsbild geschützt werden. 75 Allmend Eine Erweiterung der Arbeitszone II b auf die Parzellen 413, 2428 würden wir begrüssen. Wäre für unsere Weiterentwicklung wertvoll (Holzsteiner AG). 76 Zonen mit Planungspflicht (ZPP): Im neuen Bauzonenplan sind Gebiete mit Planungspflicht eingegeben, welche schon fertig gebaut sind (ZPP 6-9)? Werden diese nach Fertigstellung nicht in "normale" Wohnzonen eingetragen? Besteht weiterhin eine Planungspflicht und wobei handelt es sich dabei? Wie genau definiert sich eine Zone mit Planungspflicht? 78 Zone für Sport und Freizeit: Ist es zweckmässig, für best. Freizeiteinrichtungen wie die Reitschule Wenigschmitte und ev. auch die an der Allmendstrasse eigene Zonen zu schaffen? Müsste auch das Rosinli mit seinem Reiterhof aufgenommen werden? Sollten diese Betriebe verschwinden, muss dann wieder umgezont werden? An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass dieses Verfahren (Mitwirkung) noch keine Möglichkeit zu einer Einsprache enthält. Eine genügende Besonnung (gemäss Bauverordnung) muss auf jeden Fall gewährt werden. Bezüglich der nördlich angrenzenden Arbeitszone IIb sind keine privaten Interessen betroffen. Die bestehende Verkehrsinfrastruktur ist genügend vorhanden, um den Mehrverkehr aufzunehmen. Mit dem Landverkauf der Parzelle 824 ist die Gemeinde nicht betroffen. Es handelt sich hier um eine privatrechtliche Angelegenheit. Für den optimalen fahrtechnischen Verlauf benötigt die Jungfraustrasse kein Land der Parzelle Nr Alle Anwohner erhalten dieselbe Entschädigung für die Strassenkorrektur. Zugunsten der inneren Verdichtung und der haushälterischen Bodennutzung wird die Aufzonung vorgenommen. Diese Massnahme ist ortsbildverträglich. An der Wohn- und Gewerbezone WG3 wird festgehalten. In der neuen Zone WG3 ist die gewerbliche Nutzung zugelassen. Eine eingeschränkte gewerbliche Weiterentwicklung in diesem Bereich ist auch in der WG3 möglich. Es handelt sich nicht um ZPP sondern um realisierte, rechtskräftige Überbauungsordnungen (UeO). Diese gelten weiterhin und können nicht mit einer normalen Bauzone abgelöst werden. Eine Überarbeitung / Änderung der UeO kann jedoch später immer erfolgen. Es sind keine Zonen für Sport und Freizeit (ZSF) vorgesehen und genehmigungsfähig (siehe Erläuterungsbericht Seite 23). Die erwähnten Gebiete liegen ausserhalb der bestehenden Bauzone. Einzonungen von Einzelparzellen als Insellösung sind gemäss Raumplanungsgesetzgebung nicht genehmigungsfähig. Verkehr: Wir schlagen vor, die geplante Entlastungsstrasse "Ischlag" isoliert voranzutreiben. Es wäre eine verpasste Chance, wenn diese Strasse nicht im Zusammenhang mit dem Ausbau der Gürbetal Bahnlinie auf Dop- Aus finanzpolitischen Überlegungen ist die losgelöste Realisierung der Entlastungsstrasse nicht machbar. Die Gemeinde steht im engen Kontakt mit der BLS, um einen allfälligen Ausbau nicht zu verpassen. Die Ge