Grützmacher / Gravert / Viegener

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Grützmacher / Gravert / Viegener"

Transkript

1 DEUTSCH-FRANZÖSISCHER INFORMATIONSBRIEF LETTRE D INFORMATION FRANCO-ALLEMANDE April 2005 Avril 2005 Auch im Herbst 2004 und Frühjahr 2005 hat die Gesetzgebungsmaschinerie in Berlin pausenlos neue Vorschriften produziert. Hier das Wichtigste in Kürze. STEUERRECHT 1. Anfang 2005 ist die dritte und letzte Stufe der Einkommensteuerreform in Kraft getreten. Der Eingangssteuersatz sinkt von 16 % auf 15 %, der Spitzensteuersatz von 45 % auf 42 %. Der steuerfreie Grundbetrag beträgt unverändert Steuerpflichtigen, die Einnahmen verheimlicht haben, bleibt nicht mehr viel Zeit. Am 31. März 2005 läuft die Frist für die Steueramnestie ab. Die Amnestie betrifft sämtliche Steuerarten; 35 % der erklärten Einkünfte sind als Steuer zu zahlen, sonstige Strafen entfallen. Ab 1. April 2005 verfügen die Steuerbehörden und Sozialbehörden über verschärfte Kontrollmöglichkeiten. Jeder Steuerpflichtige erhält eine lebenslang gültige Identifikationsnummer. Der Fiskus kann ohne Kenntnis der Banken automatisch in die sog. Stammdaten (Name, Geburtsdatum, Anschrift des Kontoinhabers und der sonstigen Verfügungsberechtigten) sämtlicher Bankkonten in Deutschland Einsicht nehmen. Informationen über Kontenstände oder -bewegungen können nicht automatisch abge- Le législateur allemand n a pas chômé entre l automne 2004 et les premiers mois de Voici un aperçu des principales nouveautés. DROIT FISCAL 1. La troisième et dernière étape de la réforme de l impôt sur le revenu est entrée en vigueur début Le taux minimal d imposition passe de 16 % à 15 % et le taux marginal de 45 % à 42 %. Le montant non imposable est maintenu à Les contribuables qui ont omis de déclarer des revenus n ont plus beaucoup de temps pour profiter de la loi d amnistie, le délai expirant le 31 mars L amnistie concerne toutes les catégories d impôts ; 35 % des revenus déclarés sont à payer à titre d impôts sans autres pénalités. A compter du 1 er avril 2005, les administrations fiscales et sociales bénéficient de moyens de contrôle renforcés. Tout contribuable se voit attribuer un numéro d identification valable toute sa vie. Le fisc peut, à l insu des banques et de façon automatique, consulter les données dites de base (nom, date de naissance, adresses du titulaire du compte et des personnes ayant procuration) pour les comptes bancaires en Allemagne. Les informations concernant le solde ou les Frankfurt am Main / Hamburg / Leipzig / Paris

2 rufen werden. Die Steuerpflichtigen sollen nachträglich über die Abfrage informiert werden. Besteht ein begründeter Verdacht, so können - wie bereits bisher - weitere Angaben von den Banken eingeholt werden. Seit Januar 2005 versenden die Banken an alle Kontoinhaber Erträgnisaufstellungen für 2004, aus denen sämtliche gezahlten Zinsen, Dividenden etc. hervorgehen. Die Finanzverwaltung wird daher wahrscheinlich für jedes Konto, das ihr bekannt wird, vom Steuerpflichtigen eine Erträgnisaufstellung fordern. Am 1. Juli 2005 tritt außerdem ein Datenaustausch der Finanzverwaltungen über Zinserträge innerhalb der Europäischen Union und mit den USA in Kraft. Die Schweiz meldet (ebenso wie Luxemburg, Belgien und Österreich) keine Daten, erhebt jedoch eine Quellensteuer von zunächst 15 %. 3. Die sog. Wegzugsbesteuerung in Deutschland muss geändert werden. Nach den meisten internationalen Doppelbesteuerungsabkommen sind insbesondere Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit und aus Kapitalvermögen in dem Wohnsitzstaat des Steuerpflichtigen zu versteuern. Wenn nun eine vermögende Privatperson oder ein Unternehmen vielleicht auf der Suche nach einem Staat mit niedrigeren Steuern in das Ausland verzieht, so endet das Besteuerungsrecht des bisherigen Wohnsitzstaats. Verkauft der Steuerpflichtige etwa nach seinem Umzug eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, so kann Deutschland auf einen hieraus erzielten Gewinn keine Steuern mouvements du compte ne peuvent pas être obtenues automatiquement. Les contribuables seront avertis à posteriori de la consultation intervenue. En cas de doute sérieux, le fisc peut - comme par le passé - solliciter d autres informations des banques. Depuis janvier 2005, les banques envoient à tous les titulaires de compte des «listes récapitulatives des revenus mobiliers» pour 2004 faisant ressortir la totalité des intérêts, dividendes, etc. versés. Par conséquent, le fisc exigera probablement, pour chaque compte dont il a connaissance, la remise par le contribuable de cette liste. En outre, à compter du 1 er juillet 2005 les administrations fiscales des États membres de l Union européenne procèderont entre elles et avec les U.S.A. à un échange d informations en matière d intérêts. La Suisse (tout comme le Luxembourg, la Belgique et l Autriche) ne transmet aucune information mais opère une retenue à la source s élevant dans un premier temps à 15 %. 3. L imposition dite «de sortie d Allemagne» doit être modifiée. Selon la plupart des conventions internationales contre les doubles impositions, les bénéfices industriels et commerciaux et les revenus mobiliers notamment sont imposables dans l État du domicile du contribuable. Dès lors qu un particulier fortuné ou une entreprise éventuellement à la recherche d un État ayant une imposition moins élevée s établit à l étranger, l État où le contribuable avait jusqu à présent son domicile n a plus le droit de prélever l impôt. Si, par exemple, le contribuable cède, après son déménagement, une participation dans une société de capitaux, l Allemagne ne Seite/Page 2 von/de 12

3 mehr erheben. Dies ist für den deutschen Fiskus insbesondere dann ärgerlich, wenn die den Veräußerungsgewinn ausmachenden Werte (stille Reserven) unter Ausnutzung der deutschen Infrastruktur geschaffen worden sind. Zahlreiche Staaten darunter Deutschland und Frankreich - haben daher in ihrem Steuerrecht eine Regelung, wonach der Umzug ins Ausland einer Veräußerung der Beteiligung gleichgestellt wird ( Wegzugbesteuerung ). Der Europäische Gerichtshof hat im März 2004 in einem Rechtsstreit betreffend einen französischen Steuerpflichtigen entschieden, dass diese Regelungen gegen die Niederlassungsfreiheit des europäischen Rechts verstoßen. Nach Ansicht des Gerichtshofs darf zwar jeder Staat grundsätzlich die bei ihm geschaffenen stillen Reserven besteuern, jedoch erst wenn die Beteiligung effektiv verkauft wird und dem Steuerpflichtige deshalb die Mittel zugeflossen sind, mit denen er die Steuer bezahlen kann. Da Deutschland sein Außensteuergesetz bisher nicht geändert hat, hat die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Derzeit dürfen die deutschen Bestimmungen von der Finanzverwaltung nur bei Wegzug in Drittstaaten (die nicht Mitglied der Europäischen Union sind) angewandt werden. Für die Zukunft wird eine zinslose Stundung ohne Sicherheitsleistung bis zum Verkauf der Beteiligung diskutiert. Steuerpflichtige, die an einer deutschen Kapitalgesellschaft beteiligt sind und einen Wegzug aus Deutschland beabsichtigen, sollten den Gesetzgebungsprozess in der nächsten Zeit genau verfolgen. peut plus imposer la plus-value en résultant. Cela contrarie tout particulièrement le fisc allemand lorsque la plus-value (réserves occultes) a pu être réalisée grâce à l infrastructure allemande. De ce fait, de nombreuses législations nationales notamment allemande et française - prévoient qu un déménagement à l étranger équivaut à une cession de la participation («imposition de sortie»). La Cour de justice des Communautés européennes a statué en mars 2004 dans une affaire concernant un contribuable français que ces réglementations étaient incompatibles avec le principe de liberté d établissement du droit communautaire. La Cour estime que si tout État peut par principe imposer les réserves occultes créées sur son territoire, cela ne peut toutefois intervenir qu au moment où le contribuable cède effectivement la participation et perçoit les fonds lui permettant d acquitter l impôt. L Allemagne n ayant jusqu à présent pas modifié sa Loi contre l évasion fiscale, la Commission européenne a introduit un recours en manquement à l encontre de l Allemagne. Actuellement, les dispositions allemandes ne peuvent être appliquées qu en cas de déménagement dans un État tiers (non membre de l Union européenne). Un projet de paiement différé non majoré d intérêts et sans constitution de garantie jusqu à la cession de la participation est à l étude. Les contribuables détenant une participation dans une société de capitaux allemande et qui envisagent de quitter l Allemagne devraient régulièrement s informer de l évolution législative. Seite/Page 3 von/de 12

4 4. Unterhaltszahlungen von geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten sind nach deutschem Recht beim Empfänger nur steuerpflichtig, wenn der zahlende Ehegatte die Zahlungen steuerlich absetzen kann. Dies ist dann vorteilhaft, wenn der zahlende Ehegatte einen höheren Steuersatz hat als der unterhaltsberechtigte Ehegatte. Wenn der zahlende Ehegatte im Ausland wohnt, kann er oft die Unterhaltszahlung nicht absetzen, weil das ausländische Einkommensteuerrecht dies nicht vorsieht. Dann ist auch die Zahlung bei dem in Deutschland wohnenden Ehegatten nicht steuerpflichtig. ARBEITSRECHT 1. Bei Entlassungen von Arbeitnehmern muss nicht immer eine Abfindung gezahlt werden. Sofern ein Arbeitgeber in einem Betrieb mit mehr als 10 Arbeitnehmern (bei Arbeitnehmern, welche vor 2004 eingestellt wurden: mehr als 5 Arbeitnehmern) Entlassungen aussprechen will, muss er im Fall eines Rechtsstreits nachweisen, dass die Entlassung sozial gerechtfertigt ist. Viele Arbeitgeber befürchten, dass sie in diesem Fall immer eine hohe Entlassungsabfindung zahlen müssen. Bei sachgerechter Beratung vor Ausspruch der Kündigung lässt sich dies jedoch oft vermeiden. Eine repräsentative Umfrage durch das Meinungsforschungsinstitut Infratest hat ergeben, dass nur 15 % der Kündigungen aus verhaltens- oder personenbedingten Gründen ausgesprochen werden, jedoch 85 % aus betriebsbedingten Gründen. 90 % der Kündigungen bleiben ohne Widerspruch des Betriebsrats, entweder weil kein Betriebsrat existiert oder weil er auf einen Widerspruch verzichtet. Nur in 4. Selon le droit allemand, les pensions alimentaires entre époux divorcés ou séparés ne sont imposables par le bénéficiaire que si le débiteur peut les déduire fiscalement. Cela peut se révéler avantageux lorsque le débiteur de la pension a un taux d imposition supérieur à celui du bénéficiaire. Lorsque le débiteur de la pension a son domicile à l étranger, il lui est souvent impossible de déduire la pension alimentaire car le droit fiscal étranger ne le prévoit pas. Dans ce cas, la pension n est pas imposée par l époux domicilié en Allemagne. DROIT DU TRAVAIL 1. En cas de licenciement, l employeur n est pas toujours tenu de payer une indemnité. Dans un établissement employant plus de 10 salariés (pour les salariés embauchés avant 2004 : plus de 5 salariés), l employeur qui veut licencier doit prouver en cas de procès que le licenciement est socialement justifié. Beaucoup d employeurs craignent de devoir dans ce cas toujours payer une forte indemnité de licenciement. En prenant conseil auprès d un spécialiste avant de prononcer le licenciement, ceci peut toutefois être souvent évité. D après un sondage d opinion réalisé par l institut Infratest, seuls 15 % des licenciements sont prononcés pour un motif tenant à la personne ou au comportement du salarié alors que 85 % le sont pour un motif économique. 90 % des cas de licenciement n enregistrent pas d opposition du comité d entreprise, soit parce qu un comité d entreprise n existe pas, soit parce qu il a renoncé à Seite/Page 4 von/de 12

5 11 % der Kündigungen erhebt der Arbeitnehmer Klage (in 8 % der betriebsbedingten und in 12 % der personen- oder verhaltensbedingten Kündigungen). Nur in 15 % der Kündigungen werden Abfindungen gezahlt; selbst bei Rechtsstreiten nur in 50 % der Fälle. 2. Arbeitgeber dürfen auch bei Gewinnen Arbeitnehmer entlassen. Entgegen einem weit verbreiteten Missverständnis setzen betriebsbedingte Kündigungen nicht unbedingt eine schlechte wirtschaftliche Lage oder gar eine Krise des Unternehmens voraus. Ein Arbeitgeber kann grundsätzlich jederzeit die Entscheidung treffen, dass er die betriebliche Organisation ändern und hierbei zugleich auch Arbeitsplätze streichen will. Die Arbeitsgerichte können diese Entscheidung nur darauf überprüfen, ob sie offensichtlich unsachlich oder willkürlich ist. Eine Umstrukturierung mit dem Ergebnis, die bisherige Arbeitsmenge durch weniger Arbeitnehmer ausführen zu lassen ( Leistungsverdichtung ), rechtfertigt betriebsbedingte Kündigungen, sofern den verbleibenden Arbeitnehmern nicht überobligatorische Leistungen abverlangt werden. Dem Arbeitgeber ist es prinzipiell erlaubt, auch bei guter Ertragslage betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen, um die Umsatzrendite zu erhöhen. Sofern ein Betriebsrat vorhanden ist, muss der Arbeitgeber allerdings mit ihm unter Umständen über einen Sozialplan verhandeln. Der Betriebsrat kann den Stellenabbau allerdings nur verzögern, nicht verhindern; erzwingbar ist allein die finanzielle Kompensation der Arbeitnehmer durch den Sozialplan. Das Gesamtvolumen des Sozialplans hängt wesentlich von s y opposer. Seuls 11 % des salariés licenciés saisissent la justice (dans 8 % des licenciements économiques et dans 12 % des licenciements pour motifs liés à la personne ou au comportement). Des indemnités sont payées dans 15 % des cas seulement ; même en cas de procès, une indemnité n est payée que dans 50 % des cas. 2. Les employeurs peuvent procéder à des licenciements même s ils réalisent des bénéfices. Contrairement à une idée reçue, le licenciement pour motif économique n implique pas forcément une mauvaise situation économique, ni même une situation de crise pour l entreprise. Un employeur peut en principe décider à tout moment de modifier l organisation de l établissement et de supprimer des emplois. Le contrôle par les juridictions du travail se limite à vérifier si la décision est manifestement dénuée de fondement ou arbitraire. Une restructuration visant à effectuer la même charge de travail avec un nombre réduit de salariés («compression du travail»), justifie un licenciement économique pour autant que les salariés ne soient pas tenus de travailler au-delà de leurs obligations conventionnelles ou légales. L employeur peut en principe prononcer des licenciements économiques afin d augmenter son taux de rendement, même s il affiche de bons résultats. S il existe un comité d entreprise, l employeur doit toutefois négocier dans certains cas avec lui un plan social. Si le comité d entreprise peut différer la suppression d emplois, il ne peut pas l empêcher ; il peut uniquement imposer une compensation financière pour les salariés concernés par le plan social. L enveloppe globale fixée par le plan social Seite/Page 5 von/de 12

6 der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens ab. 3. Dienstwagen bleiben auch in schwierigen Zeiten eine wichtige Nebenleistung von Arbeitgebern. Dienstwagen sind in Deutschland ein wichtigeres Statussymbol als in vielen anderen Ländern. Einerseits dokumentiert der Dienstwagen intern die Stellung des Mitarbeiters in der Unternehmenshierarchie, andererseits stellt er nach außen hin das Unternehmen dar. Nach einer Untersuchung der Unternehmensberatung Hay fahren Vertriebsmitarbeiter und Außendienstmitarbeiter, die einen Wagen für ihre Tätigkeit benötigen, häufig Fahrzeuge der Marken VW, Opel oder Ford; im Durchschnitt kosten diese Wagen ca Angestellte im oberen Management erhalten auf Grund ihrer Position ein Auto mit einem durchschnittlichen Kaufpreis von ca Hier dominieren die Marken Audi, BMW und Mercedes Benz. 4. Allein die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer schlecht deutsch spricht, rechtfertigt noch keine Kündigung. Das Arbeitsgericht Frankfurt gab kürzlich der Klage eines englischsprachigen Analysten gegen eine Bank statt. Die Bank hatte dem Arbeitnehmer nach zwei Jahren wegen dessen schlechter Deutschkenntnisse und nicht ausreichender kommunikativer Fähigkeiten gekündigt. Nach Ansicht des Gerichts hatte die Bank jedoch keine konkreten negativen betrieblichen Auswirkungen der schlechten Deutschkenntnisse nachweisen können. 5. Die deutsche Mitbestimmung kann vermieden werden. Die Mitbestimmung der Arbeitnehmer und Gewerkschaften im Aufsichtsrat dépend principalement de la situation économique de l entreprise. 3. Même en période difficile, les voitures de fonction constituent toujours un avantage en nature important. En Allemagne, la voiture de fonction jouit d un statut social plus important que dans beaucoup d autres pays. D une part, la voiture de fonction traduit la position hiérarchique du salarié au sein de l entreprise, d autre part, elle reflète l image de l entreprise vers l extérieur. D après une enquête effectuée par le cabinet de consultants Hay, les représentants de commerce et les employés technico-commerciaux ayant besoin d une voiture pour leurs fonctions, utilisent souvent des voitures de marque VW, Opel ou Ford ; ces voitures coûtent en moyenne environ Les cadres supérieurs ont à leur disposition des voitures des marques Audi, BMW et Mercedes Benz qui coûtent en moyenne Le seul fait qu un salarié parle mal la langue allemande ne justifie pas un licenciement. Le Tribunal du travail de Francfort a récemment accueilli la demande d un analyste de langue maternelle anglaise contre une banque. Cette dernière l avait licencié au bout de deux ans invoquant des connaissances insuffisantes de l allemand et «une aptitude insuffisance à communiquer». Le tribunal a estimé que la banque n avait pas pu prouver que la maîtrise insuffisante de l allemand avait eu concrètement des effets négatifs sur l entreprise. 5. Il est possible d éviter la cogestion allemande. La cogestion des salariés et des syndicats au sein du conseil de surveillance des Seite/Page 6 von/de 12

7 von Aktiengesellschaften und größerer GmbHs ist eine Besonderheit des deutschen Rechts. Auch wenn die Arbeitnehmer im Aufsichtsrat immer in der Minderheit sind, so haben sie doch umfangreiche Informationsrechte und können wichtige Entscheidungen zumindest verzögern. Arbeitgeber und Industrieverbände fordern daher seit Jahren die Abschaffung der Mitbestimmung, die nach dem 2. Weltkrieg aus dem damaligen englischen Recht übernommen worden war. Nun scheint es einen Weg für diejenigen zu geben, die die Mitbestimmung um jeden Preis vermeiden wollen. Es war bisher nämlich umstritten, ob die Regeln über die Mitbestimmung auf Gesellschaften aus einem anderen EU-Mitgliedstaat anzuwenden sind, wenn diese ausschließlich in Deutschland eine Geschäftstätigkeit haben. Diese Diskussion war eher theoretisch, denn die deutschen Gerichte erkannten solche Gesellschaften in Deutschland ohnehin nicht an. Nach mehreren Urteilen des Europäischen Gerichtshofs stellt die Nichtanerkennung jedoch eine unerlaubte Diskriminierung ausländischer Gesellschaften dar. Eine französische SARL oder eine britische Ltd. mit einem Stammkapital von einem Euro muss daher bei ihrer Geschäftstätigkeit in Deutschland anerkannt werden, auch wenn sie in ihrem Heimatland keinerlei Aktivität hat. Diese Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs war dem Gesetzgeber im Jahr 2004 beim Erlass des neuen Gesetzes über die Mitbestimmung in Gesellschaften mit 500 bis sociétés anonymes et des grandes sociétés à responsabilité limitée est une particularité du droit allemand. Même si les salariés sont toujours en minorité au sein du conseil de surveillance, ils disposent d un droit à l information relativement étendu et peuvent tout au moins différer des décisions importantes. Le patronat allemand et les fédérations de l industrie réclament depuis des années la suppression de la cogestion qui avait été calquée après la seconde guerre mondiale sur le droit anglais de l époque. Désormais, il semble que s ouvre une voie pour ceux qui veulent à tout prix éviter la cogestion. Jusqu à présent, il existait en effet une controverse sur la question de savoir si des sociétés d un autre État membre de l U.E. européenne étaient soumises à la cogestion dans le cas où elles exerçaient leurs activités exclusivement en Allemagne. Il s agissait d une discussion d école, les juridictions allemandes ne reconnaissant pas de telles sociétés en Allemagne. Cependant, la Cour de justice des Communautés européennes a statué dans plusieurs arrêts que la non reconnaissance des sociétés étrangères constituait une discrimination non justifiée. Il s ensuit qu une SARL française ou une Ltd. britannique avec un capital social d un Euro doit être reconnue en Allemagne dès lors qu elle y exerce des activités commerciales, même si elle n a aucune activité dans son pays d origine. Lorsque le législateur allemand a promulgué en 2004 la nouvelle Loi sur la cogestion dans les sociétés employant de 500 à 2000 salariés, il connaissait la jurisprudence de la Cour Seite/Page 7 von/de 12

8 2.000 Arbeitnehmern bekannt trotzdem hat er die Mitbestimmung auf deutsche Gesellschaften beschränkt. SOZIALVERSICHERUNGSRECHT Zahlungen eines Arbeitgebers an die ausländische Rentenversicherung eines Arbeitnehmers können steuerpflichtig sein. Der Bundesfinanzhof, das oberste deutsche Gericht in Steuersachen, hat kürzlich erneut seine ständige Rechtsprechung bestätigt, wonach Arbeitgeberanteile an freiwilligen ausländischen Sozialversicherungen steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellen. Der Kläger war Geschäftsführer einer französischen Tochtergesellschaft in Deutschland. Er war französischer Staatsangehörigkeit, hatte seinen Wohnsitz in Deutschland und war auch in Deutschland in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert. Zusätzlich blieb der Kläger in Frankreich versichert und die deutsche Gesellschaft zahlte für ihn Beiträge an die französische Sozialversicherung. Diese Beiträge beruhten auf einer vertraglichen Verpflichtung der Gesellschaft und der französischen Sozialversicherung. Die Steuerbefreiung nach deutschem Recht gilt jedoch nur, wenn die Sozialversicherungsbeiträge auf einer gesetzlichen Verpflichtung (nach deutschem oder ausländischem Recht) beruhen. VERBRAUCHERRECHT Wer über das Internet eine Versicherung abschließt oder per Post einen Kredit aufnimmt, ist seit Anfang 2005 besser geschützt. Nach dem neuen Gesetz über den Fernabsatz von européenne et a délibérément limité la cogestion aux sociétés allemandes. DROIT DE LA SÉCURITÉ SOCIALE Les versements effectués par un employeur à une caisse d assurance retraite étrangère d un salarié peuvent constituer un revenu imposable. La Cour de cassation en matière fiscale, vient de confirmer sa jurisprudence constante selon laquelle la part patronale des cotisations sociales versées, sans obligation légale, à des assurances sociales étrangères constitue une rémunération soumise à l impôt sur le revenu. Le cas concernait le gérant de la filiale allemande d une société mère française. Il était de nationalité française, avait son domicile en Allemagne et était assuré dans la caisse d assurance sociale allemande. En parallèle, il était resté assuré en France, la société allemande continuant à verser pour lui les cotisations à la caisse de retraite complémentaire des cadres, et ce en vertu d un accord conclu entre la société et la caisse. Selon le droit allemand, les cotisations sociales ne sont toutefois exonérées de l impôt sur le revenu que si l employeur est légalement tenu (selon la loi allemande ou étrangère) de les verser. DROIT DES CONSOMMATEURS Depuis le début de l année 2005, la protection des personnes concluant un contrat d assurance par internet ou contractant un crédit par courrier a été renforcée. Selon la nouvelle Loi Seite/Page 8 von/de 12

9 Finanzdienstleistungen, welches eine EU- Richtlinie in deutsches Recht übernommen hat, fallen nun auch Verträge über Finanzdienstleistungen unter die allgemeinen Regeln für den Fernabsatz. Wichtig ist vor allem das neue Widerrufsrecht von 2 Wochen, über das bei Vertragsschluss informiert werden muss. Der Anbieter muss detailliert über das Produkt informieren, anderenfalls kann der Kunde zeitlich unbegrenzt den Vertrag widerrufen. Das Widerrufsrecht gilt nicht beim Kauf von Aktien oder handelbaren Wertpapieren, da deren Preis zu häufigen Schwankungen unterliegt. SCHADENERSATZRECHT/STRAFRECHT Opfer von Straftaten haben es vor deutschen Gerichten manchmal schwer. Der Täter wird vom Staat durch den Staatsanwalt von Amts wegen vor dem Strafgericht zur Rechenschaft gezogen. Die Opfer mussten bisher unabhängig vom Strafprozess den Täter vor dem Zivilgericht auf Schadenersatz verklagen. Zwar sah die Strafprozessordnung bereits bisher vor, dass das Opfer seine zivilrechtlichen Ansprüche auch vor dem Strafgericht einklagen kann (sog. Adhäsionsverfahren ); in der Praxis wurde davon jedoch in Deutschland anders als in den romanischen Ländern fast nie Gebrauch gemacht, weil die Strafgerichte nicht verpflichtet waren, die zivilrechtlichen Fragen zu entscheiden. Ende 2004 ist das Gesetz zu Gunsten der Opfer geändert worden. Die Strafgerichte müssen die Zivilklage jetzt in der Regel akzeptieren. Insbesondere bei Wirtschaftsstraftaten ist ein Adhäsionsverfahren jetzt eine schnelle und sur la conclusion a distance de prestations financières, qui a transposée une directive communautaire, les contrats portant sur des prestations financières relèvent désormais de la réglementation générale des contrats conclus par correspondance. Signalons en particulier un droit de rétractation de 2 semaines qui doit être mentionné lors de la conclusion du contrat. Si les informations fournies sur le produit ne sont pas suffisamment précises, le client peut se rétracter du contrat, sans limitation dans le temps. Le droit de révocation ne s applique pas à l achat d actions ou d obligations négociables, leur prix étant soumis à de fréquentes fluctuations. RESPONSABILITÉ CIVILE/DROIT PÉNAL La situation des victimes d infraction devant les tribunaux allemands est parfois difficile. L État, par l intermédiaire de son procureur, poursuit d office l auteur de l infraction devant la justice pénale. Jusqu à présent les victimes devaient, indépendamment du procès pénal, assigner l auteur de l infraction en dommages et intérêts devant la juridiction civile. Le Code de procédure pénale prévoyait certes que la victime pouvait aussi faire valoir ses droits à réparation devant le tribunal pénal ; toutefois, dans la pratique, cette possibilité n était presque jamais utilisée, contrairement à ce qui se passe dans les pays de droit latin, car la juridiction pénale n était pas tenue de statuer sur les questions relevant du droit civil. Fin 2004, la loi protégeant les victimes a été modifié en ce sens que la juridiction pénale doit en règle générale accepter de statuer sur les intérêts civils. C est notamment dans le domaine du droit Seite/Page 9 von/de 12

10 preisgünstige Alternative. So ist z.b. bei Prozessbeginn vom Opfer kein Vorschuss für die (nach dem Streitwert berechneten) Gerichtskosten zu zahlen, das Risiko, die Kosten gegnerischer Rechtsanwälte zahlen zu müssen, ist wesentlich geringer. Ein Strafprozess ist in der Regel schneller als ein Zivilprozess. INSOLVENZRECHT Unternehmen, die wirtschaftlich angeschlagene Kunden beliefern, sollten sich jedoch gut überlegen, ob sie ihre Forderungen per Lastschrift einziehen. Das Lastschriftverfahren ist in Deutschland verbreitet, nicht nur im Wirtschaftsverkehr mit Privatpersonen. Wenn jedoch über das Vermögen des Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, so kann der Insolvenzverwalter ohne besonderen Grund die Abbuchungen der vorangegangenen sechs Wochen rückgängig machen. Dies hat der Bundesgerichtshof im November 2004 entschieden. Damit fließt das Geld wieder auf das Konto des insolventen Unternehmens zurück. Da ein solches Konto meist einen negativen Saldo aufweist, profitieren in erster Linie die Banken von der neuen Rechtsprechung. Wenn der Schuldner jedoch das Geld selbst überwiesen hat, so kann der Insolvenzverwalter es in der Regel nur zurückholen, wenn er beweisen kann, dass dem Lieferanten die Zahlungsunfähigkeit des Kunden bekannt war. pénal des affaires que la procédure avec constitution de partie civile offre une alternative rapide et moins onéreuse. Ainsi, la victime n a pas besoin de verser d avance sur frais de justice (calculée selon le montant du litige) en début de procédure ; le risque de devoir supporter les honoraires d avocat adverse a beaucoup diminué. Un procès pénal est en règle général plus rapide qu un procès civil. REDRESSEMENT JUDICIAIRE Les entreprises qui livrent des produits ou prestations à des clients en situation économique délicate devraient remettre en question le paiement de ces créances par voie de prélèvement. Cette forme de règlement est fréquemment utilisée en Allemagne et n est pas limitée aux relations commerciales avec les particuliers que les entreprises. En cas de redressement ou de liquidation judiciaires du débiteur, le liquidateur judiciaire peut toutefois faire opposition, sans motif particulier, aux prélèvements effectués au cours des six dernières semaines. La Cour de cassation a statué en ce sens en novembre Il s ensuit que les fonds sont retransférés sur le compte de l entreprise débitrice. Le solde étant la plupart du temps négatif, ce sont les banques qui profitent en tout premier lieu de cette nouvelle jurisprudence. Par contre, si le débiteur a lui-même procédé au virement des fonds, le liquidateur judiciaire ne peut en général les récupérer que s il peut démontrer que le fournisseur avait connaissance de l état de cessation de paiement de son client. Seite/Page 10 von/de 12

11 REISERECHT Im Februar 2005 ist eine neue Europäische Verordnung in Kraft getreten, die Flugpassagieren größere Rechte gibt. Die Verordnung ist direkt anwendbar bei allen Linien- und Charterflügen, die in Europa beginnen oder enden, und verpflichtet die Fluggesellschaften bei Nichtbeförderung wegen Überbuchung, Stornierung eines Fluges oder großen Verspätungen zur Zahlung von Entschädigungen. Wird beispielsweise ein Flug von weniger als km storniert, so erhält der Kunde 250. Beschwerden gegen Fluggesellschaften können direkt bei der Europäischen Kommission in Brüssel oder bei den nationalen Aufsichtsbehörden (in Deutschland: Bundesamt für Luftfahrt) eingereicht werden. Schreiben an die Europäische Kommission können in jeder Amtssprache der Europäischen Union verfasst werden. REGELMÄSSIGE INFORMATIONEN Haben Sie in letzter Zeit einmal unsere Website besucht? Dort finden Sie unter der Rubrik Themen regelmäßig Informationen über neue Entwicklungen des deutschen und französischen Wirtschafts- und Steuerrechts (auf Deutsch oder Französisch). Klicken Sie einfach auf Unter Aktuell finden Sie unseren monatlichen Informationsbrief mit Neuigkeiten vor allem aus dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht in deutscher Sprache. Wenn Sie Mandant sind, können Sie sich hier einmalig unter Angabe Ihrer Adresse anmelden. Sie erhalten DROIT DU TOURISME Un nouveau règlement européen est entré en vigueur en février 2005 venant renforcer les droits des passagers aériens. Le règlement est directement applicable pour tous les vols réguliers et charters qui commencent ou finissent en Europe. Il oblige les compagnies aériennes à verser une indemnisation en cas de refus d embarquement en raison de surréservation, d annulation ou de retard important (par exemple 250 pour l annulation d un vol inférieur à km). Les réclamations à l encontre des compagnies aériennes peuvent être adressées directement à la Commission européenne à Bruxelles ou aux autorités de contrôle nationales (en Allemagne : Bundesamt für Luftfahrt). Il est possible d écrire à la Commission européenne dans toutes les langues officielles de l Union européenne. INFORMATIONS RÉGULIÈRES N hésitez pas à nous rendre visite sur notre site internet A notre rubrique «Publications», vous trouvez régulièrement des informations sur les récents développements du droit allemand et français des affaires et de la fiscalité (en français ou en allemand). Il vous suffit de cliquer sur La rubrique «Actualité» vous permet d accéder à notre lettre d actualité mensuelle, en langue allemande, et d être informé des derniers changements intervenus en droit fiscal et en droit de la sécurité sociale en particulier. Si vous êtes client de notre cabinet, il Seite/Page 11 von/de 12

12 dann unaufgefordert den monatlichen Informationsbrief von uns per ; außerdem können Sie ihn jederzeit (auch für zurückliegende Monate) von unserer Website herunterladen. Bitte klicken Sie auf Möchten Sie keine Informationsmails mehr von uns erhalten? Schicken Sie hierzu einfach eine zurück mit dem Betreff Bitte keinen Informationsbrief mehr schicken. Klicken Sie dazu auf suffit de vous enregistrer une seule fois en indiquant votre adresse . Vous recevrez alors chaque mois automatiquement notre lettre d actualité par courriel ; vous pouvez par ailleurs la télécharger (de même que les lettres d actualité précédentes) de notre site internet. Il vous suffit de cliquer sur Vous ne souhaitez plus recevoir de courriel d information de notre part? Veuillez à cette fin nous envoyer un courriel en mentionnant «SVP ne plus envoyer de lettre d information» dans l objet. Veuillez cliquer sur frankfurt@gg-v.de GGV Grützmacher / Gravert / Viegener Deutsch-Französische Praxisgruppe / Equipe Franco-Allemande Brossstrasse 6, D Frankfurt am Main, Allemagne Tél (0) 69 / Fax + 49 (0) 69 / Courriel frankfurt@gg-v.de Internet Seite/Page 12 von/de 12

Conditions de travail Arbeitsbedingungen

Conditions de travail Arbeitsbedingungen Conditions de travail 39 Conditions de travail Emissions Conditions de travail Industriel: une profession 3 fois plus sûr! 9627 personnes sont assurées dans le domaine industriel en Valais. Le nombre d

Mehr

Aufgabe: Que faut-il faire? SK-Beispielaufgabe_Haustiere.docx

Aufgabe: Que faut-il faire? SK-Beispielaufgabe_Haustiere.docx Aufgabe: Que faut-il faire? SK-Beispielaufgabe_Haustiere.docx Lisez bien le sujet avant de vous précipiter sur votre copie et élaborez votre plan afin de préparer votre brouillon. On vous demande donc

Mehr

KG 51R F K. 1 Informations concernant la personne qui fait la demande

KG 51R F K. 1 Informations concernant la personne qui fait la demande Nom et prénom de la personne qui fait la demande Name und der antragstellenden Person N d allocations familiales Kindergeld-Nr. F K KG 51R Annexe étranger pour la demande d allocations familiales allemandes

Mehr

nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung)

nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung) nehmer nach 1 Abs. 3 EStG für 201_ (Anlage Grenzpendler außerhalb EU/EWR zum Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung) Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer ohne Staatsangehörigkeit zu einem EU/EWR-Mitgliedstaat, die

Mehr

Tables pour la fixation des allocations journalières APG

Tables pour la fixation des allocations journalières APG Tabellen zur Ermittlung der EO-Tagesentschädigungen Tables pour la fixation des allocations journalières APG Auszug für die Prüfung Sozialversicherungsfachleute 07 Extraît pour l'examen professionnel de

Mehr

Umrechnung von Nettolöhnen in Bruttolöhne AHV/IV/EO/ALV. Conversion des salaires nets en salaires bruts AVS/AI/APG/AC

Umrechnung von Nettolöhnen in Bruttolöhne AHV/IV/EO/ALV. Conversion des salaires nets en salaires bruts AVS/AI/APG/AC Umrechnung von Nettolöhnen in Bruttolöhne AHV/IV/EO/ALV Conversion des salaires s en salaires s AVS/AI/APG/AC Gültig ab 1. Januar 2014 Valable dès le 1 er janvier 2014 318.115 df 11.13 1 2 Erläuterungen:

Mehr

Tables pour la fixation des allocations journalières APG

Tables pour la fixation des allocations journalières APG Tabellen zur Ermittlung der EO-Tagesentschädigungen Tables pour la fixation des allocations journalières APG Gültig ab. Januar 009 Valable dès le er janvier 009 38.6 df 0.08 Als Normaldienst gelten in

Mehr

Auszug zur Lösung der Beispielserie

Auszug zur Lösung der Beispielserie Tabellen zur Ermittlung der EO-Tagesentschädigungen Tables pour la fixation des allocations journalières APG Auszug zur Lösung der Beispielserie Gültig ab. Januar 009 Valable dès le er janvier 009 38.6

Mehr

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft

Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft. -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Verjährungsfalle Gewährleistungsbürgschaft -Unterschiedliche Verjährungsfristen für Mängelansprüche und Ansprüche aus der Gewährleistungsbürgschaft Üblicherweise legen Generalunternehmer in den Verträgen

Mehr

ESG Management School

ESG Management School ESG Management School ETABLISSEMENT D ENSEIGNEMENT SUPERIEUR TECHNIQUE PRIVE RECONNU PAR L ETAT DIPLÔME VISÉ PAR LE MINISTERE DE L ENSEIGNEMENT SUPERIEUR ET DE LA RECHERCHE/ GRADE MASTER MEMBRE DE LA CONFERENCE

Mehr

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis

Rechtsanwalt. Arbeitsverhältnis Thorben Feldhaus Rechtsanwalt Ihr Recht im Arbeitsverhältnis Das Arbeitsrecht ist traditionell das Schutzrecht der Arbeitnehmer! Es befasst sich mit der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

L invalidité, quels enjeux en transfrontalier? Acteurs, reconnaissance, prestationen France, en Allemagne et en Suisse

L invalidité, quels enjeux en transfrontalier? Acteurs, reconnaissance, prestationen France, en Allemagne et en Suisse L invalidité, quels enjeux en transfrontalier? Acteurs, reconnaissance, prestationen France, en Allemagne et en Suisse Erwerbsminderung/Invalidität grenzüberschreitende Herausforderungen Akteure, Anerkennung

Mehr

Tabellen zur Ermittlung der EO- und MDK Tagesentschädigung. Tables pour la fixation des allocations journalières APG et CCM

Tabellen zur Ermittlung der EO- und MDK Tagesentschädigung. Tables pour la fixation des allocations journalières APG et CCM Tabellen zur Ermittlung der EO- und MDK Tagesentschädigung Tables pour la fixation des allocations journalières APG et CCM Gültig ab 1. Januar 2009 Valables dès 1 er janvier 2009 Als Normaldienst gelten

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Liebe Kolleginnen Liebe Kollegen

Liebe Kolleginnen Liebe Kollegen Von: nebis-bibliotheken-request@nebis.ch im Auftrag von Gross Christine An: nebis-bibliotheken@nebis.ch Thema: NEBIS / Aleph V20: Neuerungen - Aleph V20: nouveautés Datum: Montag, 8. November 2010 15:57:57

Mehr

LE PORTABLE C EST LA MOBILITÉ 15.10.2010 03.07.2011 16, CH-3000

LE PORTABLE C EST LA MOBILITÉ 15.10.2010 03.07.2011 16, CH-3000 Auswertung des Handy-Knigge Évaluation du «traité de savoir-vivre» de la téléphonie mobile 15.10.2010 03.07.2011 Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse der Handy-Knigge Sowohl unter wie über 25-jährige

Mehr

Immobiliengesellschaft Luxemburg

Immobiliengesellschaft Luxemburg Immobiliengesellschaft Luxemburg I. Begriff der Immobiliengesellschaft 1. Rechtsform 2. Gründung II. Steuerliche Aspekte 1. Besteuerung der Erträge aus Immobilienveräußerungen 2. Besteuerung von Anteilveräußerungsgewinnen

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds

Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds Beteiligung ausländischer Investoren und Initiatoren an deutschen Fonds Hamburg, 6. November 2014 Dr. Helder Schnittker, LL.M. / Timo Steinbiß, LL.M. Agenda Vermögensverwaltende Fonds Investoren Vermögensverwaltende

Mehr

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1

Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Catherina Lange, Heimbeiräte und Werkstatträte-Tagung, November 2013 1 Darum geht es heute: Was ist das Persönliche Geld? Was kann man damit alles machen? Wie hoch ist es? Wo kann man das Persönliche Geld

Mehr

Fonds microprojets ETB: L ETB au service de ses citoyens TEB-Kleinprojektefonds: Der TEB setzt sich für seine BürgerInnen ein

Fonds microprojets ETB: L ETB au service de ses citoyens TEB-Kleinprojektefonds: Der TEB setzt sich für seine BürgerInnen ein Fonds microprojets ETB: L ETB au service de ses citoyens TEB-Kleinprojektefonds: Der TEB setzt sich für seine BürgerInnen ein FORMULAIRE DE DEMANDE DE COFINANCEMENT ANTRAGSFORMULAR Les demandes de cofinancement

Mehr

Indirekte Teilliquidation

Indirekte Teilliquidation Transponierung und Unsere Serie Was ist eigentlich... behandelt aktuelle und viel diskutierte Themen, die beim Nicht-Spezialisten eine gewisse Unsicherheit hinterlassen. Wir wollen das Thema jeweils einfach

Mehr

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es?

Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Rentenbesteuerung: Wen betrifft es? Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Alterseinkünftegesetz Für schätzungsweise jeden vierten der 20 Millionen deutschen Rentner wird es höchste Zeit. Er muss eine

Mehr

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer-

Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Antrag auf Behandlung als unbeschränkt einkommensteuer- Zur Beachtung: Für Arbeitnehmer mit Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates, die in der Bundesrepublik Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren

Mehr

Verjährung. 2002 > sog. Schuldrechtsreform. Bitte beachten: > Die folgenden Fristen sind aus dem Zivilrecht (BGB)!!

Verjährung. 2002 > sog. Schuldrechtsreform. Bitte beachten: > Die folgenden Fristen sind aus dem Zivilrecht (BGB)!! Verjährung 2002 > sog. Schuldrechtsreform Regelungen: > BGB 195 ff. Bitte beachten: > Die folgenden Fristen sind aus dem Zivilrecht (BGB)!! Regelverjährung Seit 2002 >> Regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre

Mehr

Anleitung Thunderbird Email Verschlu sselung

Anleitung Thunderbird Email Verschlu sselung Anleitung Thunderbird Email Verschlu sselung Christoph Weinandt, Darmstadt Vorbemerkung Diese Anleitung beschreibt die Einrichtung des AddOn s Enigmail für den Mailclient Thunderbird. Diese Anleitung gilt

Mehr

Neue Regelungen seit 01.07.2014

Neue Regelungen seit 01.07.2014 Infoportal staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen und geeignete Personen gemäß 305 InsO. Die vorzeitige Beendigung des Insolvenzverfahrens. Neue Regelungen seit 01.07.2014 Verkürzung des Insolvenzverfahrens

Mehr

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick

Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz - Überblick Mit der Schweiz gibt es zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer DBA Erbschaftssteuer Nachstehende Ausführungen

Mehr

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR

1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr

Mehr

Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.

Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen. Millennium SMS Service Schnellübersicht Seite 1 von 6 1. Tägliche Arbeiten mit der SMS Bestätigung Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Ein Konstrukt das mit Leben erfüllt wird. Un concept à faire vivre transfrontalièrement. Grenzüberschreitend in allen Lebenslagen.

Ein Konstrukt das mit Leben erfüllt wird. Un concept à faire vivre transfrontalièrement. Grenzüberschreitend in allen Lebenslagen. . Ein Konstrukt das mit Leben erfüllt wird. Grenzüberschreitend in allen Lebenslagen. Auch für unsere Zukunft und folgende Generationen in der Region Pamina. Erneuerbare Energien tragen dazu bei, Un concept

Mehr

Die Lösung des Steuer- Puzzles

Die Lösung des Steuer- Puzzles Die Lösung des Steuer- Puzzles D I E S T E U E R S P E Z I A L I S T E N Geld ist immer vorhanden, aber die Taschen wechseln. Gertrude Stein 2 MD Advisory Limited ist ein Steuerberatungsunternehmen, das

Mehr

Arbeitsrecht. Hinweis gem. 33 BDSG: Ihre Daten werden in der EDV gespeichert und verwahrt. Dieses Formular gilt ergänzend zum Mandantenfragebogen.

Arbeitsrecht. Hinweis gem. 33 BDSG: Ihre Daten werden in der EDV gespeichert und verwahrt. Dieses Formular gilt ergänzend zum Mandantenfragebogen. Arbeitsrecht Hinweis gem. 33 BDSG: Ihre Daten werden in der EDV gespeichert und verwahrt. Dieses Formular gilt ergänzend zum Mandantenfragebogen. Für eine Beratung/ Vertretung ist die Vorlage des Arbeitsvertrages,

Mehr

S-Digicash Payez mobile depuis votre compte courant! Mobil bezahlen, direkt von Ihrem Girokonto aus! Pay mobile from your current account!

S-Digicash Payez mobile depuis votre compte courant! Mobil bezahlen, direkt von Ihrem Girokonto aus! Pay mobile from your current account! S-Digicash Payez mobile depuis votre compte courant! Mobil bezahlen, direkt von Ihrem Girokonto aus! Pay mobile from your current account! Payez mobile depuis votre compte courant BCEE! Scannez le QR Code

Mehr

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster

Expatriates und unselbständig Beschäftigte. RA Dr. CIPRIAN PĂUN LL.M Münster Expatriates und unselbständig Beschäftigte RA Der Unterschied zwischen unselbständig Beschäftigten und Expatriates unselbständig Beschäftigte Personen, die in einem Dienstverhältnis stehen Expatriates

Mehr

Marc ist ein Arbeiter, der am 31. Dezember noch für seinen Arbeitgeber gearbeitet hat. Er wird entlassen.

Marc ist ein Arbeiter, der am 31. Dezember noch für seinen Arbeitgeber gearbeitet hat. Er wird entlassen. Marc ist ein Arbeiter, der am 31. Dezember noch für seinen Arbeitgeber gearbeitet hat. Er wird entlassen. Was ändert für Marc ab dem 1. Januar 2014? Andere Kündigungsfristen Recht auf einen Ausgleich für

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

9 Auto. Rund um das Auto. Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu.

9 Auto. Rund um das Auto. Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu. 1 Rund um das Auto Welche Wörter zum Thema Auto kennst du? Welches Wort passt? Lies die Definitionen und ordne zu. 1. Zu diesem Fahrzeug sagt man auch Pkw oder Wagen. 2. kein neues Auto, aber viel billiger

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG

BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Papa - was ist American Dream?

Papa - was ist American Dream? Papa - was ist American Dream? Das heißt Amerikanischer Traum. Ja, das weiß ich, aber was heißt das? Der [wpseo]amerikanische Traum[/wpseo] heißt, dass jeder Mensch allein durch harte Arbeit und Willenskraft

Mehr

Lassen Sie sich dieses sensationelle Projekt Schritt für Schritt erklären:

Lassen Sie sich dieses sensationelle Projekt Schritt für Schritt erklären: Lassen Sie sich dieses sensationelle Projekt Schritt für Schritt erklären: Gold Line International Ltd. Seite 1 STELLEN SIE SICH VOR: Jeder Mensch auf der Erde gibt Ihnen 1,- Dollar Das wäre nicht schwer

Mehr

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012

Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Newsletter Immobilienrecht Nr. 10 September 2012 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Kenntnis des Käufers von einem Mangel der Kaufsache bei getrennt beurkundetem Grundstückskaufvertrag Einführung Grundstückskaufverträge

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

WOHNSITZBESCHEINIGUNG

WOHNSITZBESCHEINIGUNG 5000-DE Für die ausländische Verwaltung WOHNSITZBESCHEINIGUNG cerfa 12816*03 Antrag auf Anwendung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Frankreich und Allemagne/Deutschland Der Steuerpflichtige hat

Mehr

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen

2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 136 III. Vermeidung von Doppelbesteuerung 2. Besteuerung der Renten, Pensionen und einmaligen Kapitalauszahlungen 2.1 Grundsätzliches Wo muss ich meine Rente bzw. Pensionen aus Grenzgängertätigkeit versteuern?

Mehr

Faktenblatt Definitionen des Freien Berufs

Faktenblatt Definitionen des Freien Berufs Faktenblatt Definitionen des Freien Berufs In Deutschland bestehen verschiedene Definitionen des Freien Berufs. Auf europäischer Ebene lassen sich in Rechtsprechung und Rechtsetzung ebenfalls Definitionen

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer

Mehr

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist.

1. Wenn kein Testament errichtet wird, können die Folgen fatal sein. Dann gilt die gesetzliche Erbfolge, die in jedem Land anders geregelt ist. Erbrecht - Auslandserbrecht/ Internationales Erbrecht und die neue EU-Erbrechtsverordnung Vermögen im Ausland/ ausländische Staatsangehörigkeit wer erbt? - Sie haben Vermögen oder Verwandte im Ausland?

Mehr

Die Europäische Union

Die Europäische Union Die Europäische Union Leicht erklärt Ein Bericht über die EU in Leichter Sprache von Antje Gravenkamp und Kaileigh Spier 1 Die Europäische Union Was ist die EU? Deutschland liegt in Europa. Europa ist

Mehr

Studienplatzbeschaffung

Studienplatzbeschaffung Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!

Mehr

Second Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte

Second Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte Second Steps in eport 2.0 So ordern Sie Credits und Berichte Schritt 1: Credits kaufen, um Zugangscodes generieren zu können Wählen Sie Credits verwalten und klicken Sie auf Credits kaufen. Geben Sie nun

Mehr

USR III auf dem Prüfstand La RIE III à la croisée des chemins

USR III auf dem Prüfstand La RIE III à la croisée des chemins USR III auf dem Prüfstand La RIE III à la croisée des chemins Veranstaltung der Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren 9. Januar 2015 Daniel Leupi, Präsident KSFD, Vorsteher des

Mehr

Innovative Lösungen rund ums Auto.

Innovative Lösungen rund ums Auto. Innovative Lösungen rund ums Auto. Kostensenkung durch intelligente Strategien. Gute Ideen sind meistens einfach. Doch sie setzen sich nicht immer gleich durch. Die Geschichte der AMS beginnt 1982. Für

Mehr

Französisch. Schreiben. 8. Mai 2015 HUM. Standardisierte kompetenzorientierte schriftliche Reife- und Diplomprüfung. Name: Klasse/Jahrgang:

Französisch. Schreiben. 8. Mai 2015 HUM. Standardisierte kompetenzorientierte schriftliche Reife- und Diplomprüfung. Name: Klasse/Jahrgang: Name: Klasse/Jahrgang: Standardisierte kompetenzorientierte schriftliche Reife- und Diplomprüfung HUM 8. Mai 2015 Französisch (B1) Schreiben Hinweise zum Beantworten der Fragen Sehr geehrte Kandidatin,

Mehr

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Baustein: V14 Raten ohne Ende? Ziel: Sensibilisierung für die Folgen der Nichteinhaltung von Verträgen und die daraus entstehenden

Mehr

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren

Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Vorgehensweise bei Lastschriftverfahren Voraussetzung hierfür sind nötige Einstellungen im ControlCenter. Sie finden dort unter Punkt 29 die Möglichkeit bis zu drei Banken für das Lastschriftverfahren

Mehr

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen

Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Gemeinsam können die Länder der EU mehr erreichen Die EU und die einzelnen Mitglieds-Staaten bezahlen viel für die Unterstützung von ärmeren Ländern. Sie bezahlen mehr als die Hälfte des Geldes, das alle

Mehr

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG

MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG Muster für einen Aufhebungsvertrag Seite: 1 von 5 MUSTERAUFHEBUNGSVERTRAG für Arbeitsverhältnisse Vorwort: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Vorlage lediglich der Orientierung dient. Die beispielhaften

Mehr

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de

Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de 1 Veranstaltungsbelegung in QIS/LSF -- Leitfaden für BW-Studierende --https://qis-serni-frankfurt.de Innerhalb des Studienanteils Bildungswissenschaften sind alle Proseminare und Seminare belegpflichtig;

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Es steht Ihnen frei, auch mehrere bundesländerspezifische Newsletter zu abonnieren (vgl. hierzu S. 2)

Es steht Ihnen frei, auch mehrere bundesländerspezifische Newsletter zu abonnieren (vgl. hierzu S. 2) Sehr geehrte Interessentin, sehr geehrter Interessent! Seit Juli 2011 bietet die Österreichische Almwirtschaft InteressentInnen die Möglichkeit an, sich bei unserem Newsletter anzumelden. Den Wünschen

Mehr

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten

Der Vollstreckungsbescheid. 12 Fragen und Antworten Der Vollstreckungsbescheid 12 Fragen und Antworten Was bewirkt der Vollstreckungsbescheid eigentlich? Anerkennung der Schuld durch eine neutrale, eine richterliche Instanz Kein späterer Widerspruch möglich

Mehr

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen.

DAVID: und David vom Deutschlandlabor. Wir beantworten Fragen zu Deutschland und den Deutschen. Das Deutschlandlabor Folge 09: Auto Manuskript Die Deutschen sind bekannt dafür, dass sie ihre Autos lieben. Doch wie sehr lieben sie ihre Autos wirklich, und hat wirklich jeder in Deutschland ein eigenes

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr

Loi sur l assurance-chômagechômage (LACI)

Loi sur l assurance-chômagechômage (LACI) Loi sur l assurance-chômagechômage (LACI) Autorin: Margret Kiener Nellen, Nationalrätin, Rechtsanwältin, Bolligen / Layout: Christof Berger, Bern 1 La votation sur le référendumrendum est d ores et déjà

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein

Mehr

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser,

# 2 08.10.2014. Das Wichtigste in Kürze. Liebe Leserin, lieber Leser, Das Wichtigste in Kürze Liebe Leserin, lieber Leser, Mit Schreiben vom 06.10.2014 hat das BMF rückwirkend zum 01.03.2014 die maßgebenden Beträge für umzugsbedingte Unterrichtskosten und sonstige Umzugsauslagen

Mehr

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz

Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Wichtige Forderungen für ein Bundes-Teilhabe-Gesetz Die Parteien CDU, die SPD und die CSU haben versprochen: Es wird ein Bundes-Teilhabe-Gesetz geben. Bis jetzt gibt es das Gesetz noch nicht. Das dauert

Mehr

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner

Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Auswirkungen der Güterstände auf das Erbrecht eingetragener Lebenspartner Seit dem 01. Januar 2005 ist das eheliche Güterrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften

Mehr

Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht

Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht Was ist eine Änderungskündigung? Die Änderungskündigung ist eine weitere Form der Kündigung. Sie stellt eine echte Kündigung dar! Es handelt sich bei der Änderungskündigung

Mehr

Recouvrement / Wiedereinbürgerung

Recouvrement / Wiedereinbürgerung Ministère de la Justice Service de l Indigénat L apposition d une photo de passeport est facultative. Das Beifügen eines Passfotos ist fakultativ. Recouvrement / Wiedereinbürgerung Notice biographique

Mehr

Tauschbörsen File Sharing Netze

Tauschbörsen File Sharing Netze 1 1. Urheberrecht beachten Tauschbörsen - Millionen von Usern verwenden täglich Programme wie Kazaa, Limewire oder BitTorrent, um Musik, Videos, Texte oder Software vom Internet herunterzuladen oder zu

Mehr

GENERATION BASIC PLUS STEUERN SPAREN MIT RENDITECHANCEN

GENERATION BASIC PLUS STEUERN SPAREN MIT RENDITECHANCEN GENERATION BASIC PLUS STEUERN SPAREN MIT RENDITECHANCEN NEHMEN SIE IHRE ALTERSVORSORGE SELBST IN DIE HAND denn für einen finanziell unabhängigen und sorgenfreien Lebensabend ist Eigeninitiative gefragt!

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Bankgeheimnis hat sich erledigt

Bankgeheimnis hat sich erledigt https://klardenker.kpmg.de/bankgeheimnis-hat-sich-erledigt/ Bankgeheimnis hat sich erledigt KEYFACTS - 52 Staaten schließen Abkommen gegen Steuerhinterziehung - Bankkunden müssen angeben, in welchem Land

Mehr

Jeder in Deutschland soll ab Mitte 2016 ein Konto eröffnen können.

Jeder in Deutschland soll ab Mitte 2016 ein Konto eröffnen können. Manche Wörter in diesem Text sind schwer. Diese Wörter sind blau. Ganz am Ende vom Text: Sie können eine Erklärung über das Wort in Leichter Sprache lesen. Wenn Sie das Wort nicht kennen. Oder wenn Sie

Mehr

Neu!!! Direktversicherung für Grenzgänger Neu!!!

Neu!!! Direktversicherung für Grenzgänger Neu!!! Egon Traub Beispielhafte Darstellung von einem Monatsbeitrag von 10 oder 37 (=Maximalbetrag) und einem Jahresbeitrag von 1.00 oder 4.44 (=Maximalbetrag) 30 Monatsbeitrag 37 (Maximalbetrag) 10 Monatsbeitrag

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 2708 Urteil Nr. 58/2004 vom 31. März 2004 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Frage in bezug auf Artikel 80 des Einkommensteuergesetzbuches 1992, gestellt

Mehr

Vorab per E-Mail (Länder: Verteiler ASt) Bundesamt für Finanzen. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich:

Vorab per E-Mail (Länder: Verteiler ASt) Bundesamt für Finanzen. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin MR Ulrich Wolff Vertreter Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail (Länder:

Mehr

l Auftrag mit Einzugsermächtigung

l Auftrag mit Einzugsermächtigung Rechtliche Überprüfung der Widerrufsbelehrung in Immobiliendarlehensverträgen l Auftrag mit Einzugsermächtigung Bitte füllen Sie diesen Auftrag vollständig aus und senden Sie ihn mit dem erteilten SEPALastschriftmandat

Mehr

Wichtige Informationen zum Masterstudium. Informations importantes pour vos études de Master

Wichtige Informationen zum Masterstudium. Informations importantes pour vos études de Master Wichtige Informationen zum Masterstudium Informations importantes pour vos études de Master Studienplan I Plan d étude Studienplan I Plan d étude Es werden nicht alle Kurse jedes Jahr angeboten. Tous les

Mehr

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche

Mehr

LA CARTE AXXESS : COMMENT UTILISER?

LA CARTE AXXESS : COMMENT UTILISER? LA CARTE AXXESS : COMMENT UTILISER? Compte e Numéro Carte e Numéro Expire Fin Expire e Fin Compte p e Numéro o Carte e Numéro 100 % JEUNE. 100 % VOUS. 100 % JEUNE. 100 % VOUS. En tant que détenteur d une

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Junge Sterne Transporter. So Mercedes wie am ersten Tag.

Junge Sterne Transporter. So Mercedes wie am ersten Tag. Junge Sterne Transporter So Mercedes wie am ersten Tag. Willkommen in der neuen Gebrauchtwagenklasse von Mercedes-Benz! Junge Sterne sind die besten Gebrauchten von Mercedes-Benz, und jetzt gibt es auch

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge

Mehr

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort

Seite 1 von 7. Anlage 1. Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n. Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Anlage 1 Erstes Anschreiben an den/die Beschäftigte/ -n Frau/Herrn Vorname Name Straße PLZ Ort Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sehr geehrte(r) Frau/Herr, wir möchten Sie über Hintergrunde

Mehr

ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE

ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE ÜBERHÖHTE ZAHLUNGEN AN BERUFSTÄTIGE 2016 Was sind überhöhte Zahlungen? Nach der Genehmigung Ihres Anspruchs haben Sie das Recht auf eine bestimmte Leistungshöhe. Wenn Sie Leistungen erhalten, zu denen

Mehr

Crashkurs Buchführung für Selbstständige

Crashkurs Buchführung für Selbstständige Crashkurs Buchführung für Selbstständige von Iris Thomsen 9. Auflage Crashkurs Buchführung für Selbstständige Thomsen schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische

Mehr